Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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oldhoefi

Bundesverfassungsgericht am 15.01.2019 – 1 BvL 7/16

Pressemitteilung vom 10.01.2019

Verhandlungsgliederung in Sachen ,,Sanktionen im SGB II"

Wie bereits angekündigt, verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 15. Januar 2019 um 10.00 Uhr über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha. Gegenstand sind ,,Sanktionen", die der Gesetzgeber im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt hat (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018).

weiterlesen --> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-004.html

Hexe

Harald Thomé
12 Std. ·

Die BA gibt in ihrer heutigen Pressemitteilung (indirekt) zu, dass sie das Bundesverfassungsgericht und die Öffentlichkeit zum Ausmaß von Sanktionen belogen hat

In der Diskussion um Sanktionen im SGB II hat die BA/Bundesregierung und das IAB bisher folgende Position vertreten: diese seien ja gar nicht so schlimm, es seien ja nur 3,1 % der Hartz IV-BezieherInnen davon betroffen.
,,Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa einem Prozent. Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent", so Lto vom 15.01.2019

(https://www.lto.de/.../bverfg-1bvl7-16-hartz-iv-sanktionen-a.../).

In ihrer heutigen Pressemitteilung (BA-Presseinfo-Nr. 15) versucht die BA wieder Sand in die Augen zu streuen und erzählt weiter das Märchen von 3,2 % Sanktionen, gleichzeitig prägen sie den Begriff einer ,, jährlichen Sanktionsverlaufsquote von 8,5 %". https://www.presseportal.de/pm/6776/4241814

Damit gibt die BA - als Amt der Täuschung - indirekt zu, dass sie die Öffentlichkeit und das Bundesverfassungsgericht mit unrichtigen Daten versorgt hat und versucht dem Umfang und das Ausmaß der Sanktionen kleinzurechnen.
Oder anders gesagt: das von der BA seit Jahren das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert werden.

Die Folgen sind werden in der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II deutlich: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/.../2461/

Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Statistikmanipulation und Verarschen des BVerfG entsprechend honoriert!
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast47239

Wann ist denn eigentlich mit einem Urteil zu rechnen ?
Wie lief die Verhandlung ? Kann jemand etwas berichten ?




Grüße aus Cottbus


Christian Klausch

götzb

Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Dragon


selbiger

das urteil wird so ausfallen das es irgendwie,irgendwo,aber bestimmt stehts möglich sein wird zu sanktionieren..auf konkreter definition wird man bewust versichten..siehe alle zuvor ausgesprochener urteile !
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Orakel


selbiger

was will man denn hierzulande von unseren gerichten erwarten..??schauen wir doch einfach mal all die ganzen urteile in der vergangenheit an...!warum soll ausgerechnet das bevorstehende urteil anders ausfallen..??es wurde bisher nichts eindeutig als verfassungswiedrig erklärt..obwohl das eigentlich klar ist das es das ist..bisher hatt mich meine glasskugel noch nicht geteuscht..was das angeht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Wahnsinn, wie du das so einfach aus dem Stehgreif weißt und das ohne Jurastudium. Mein lieber Schollie, da hätten sie ja besser gleich bei dir nachgefragt anstatt so nen Zinober zu veranstalten. Ruf dort doch mal an und sag ihnen bescheid. Vielleicht gehts dann schneller.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast9483

Das blöde an den Verfassungsrichtern ist halt, dass sie von genau den Leuten/Parteien eingesetzt werden, die sie eigentlich überwachen sollten. Da kann von echter Unabhängigkeit nicht die Rede sein. Aber andererseits gibt es natürlich auch Menschen, die trotzdem korrekt urteilen, deswegen besteht zumindest Hoffnung.

Orakel

Sollten die Verfassungsrichter Sanktionen nicht für verfassungswidrig erklären, wäre das also nicht korrekt geurteilt?

Da bin ich jetzt aber mal echt gespannt - auf die gutachterlichen Stellungnahmen hier im Forum nach dem Urteil.

Gast9483

Man braucht ja nur das Grundgesetz lesen, da steht ja alles klipp und klar drin. Sogar extra so, dass man kein Studium braucht. Da reichen Grundkenntnisse im Lesen und ein paar funktionierende Gehirnzellen.

Orakel

Das Problem ist also, dass die Richter keine Grundkenntnisse im Lesen besitzen und (trotzdem) studiert haben. Oder besteht das Problem nur darin, dass die Verfassungsrichter das Grundgesetz gar nicht kennen?

Gast9483

Nun, ich bestreite nicht, dass sie A) Das GG kennen und B) Das GG verstehen. Das sollte eigentlich jeder, der lesen und schreiben kann. Wenn sie aber abweichend davon urteilen, dann muss man davon ausgehen, dass sie es ABSICHTLICH falsch interpretieren!