Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast2063

#510
Verhältnismäßig oder nicht, Raimund Becker, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, hält strafbewehrte Auflagen für eine Art Bringschuld Bedürftiger an die Steuerzahler. Sonst litte deren »Gerechtigkeitsempfinden«, sagte er der TA.

:lachen:  Gerechtigkeitsempfinden, Bringschuld?
Dieses bösartige, manipulative Gelaber ist eine Beleidigung aller Betroffenen.  :teuflisch:

Ein weiterer, erbärmlicher Versuch das Hass-4-Unrecht mittels vorverurteilender und verhetzender Argumentation ohne Grundlage zu legitimieren.
Blame the victims. Das ist alles was die INSM-Vertretung BA zu sagen hat, substanzloses Geblubber.

Mein Gerechtigkeitsempfinden leidet dank Hartz-4, der unverhohlenen wirtschaftshörigen Einseitigkeit der BA und dem Abriss des Sozialstaates, ,,Herr" Becker.

Liebe Wirtschaft: Ihr habt doch schon alles erreicht, die BA liegt euch zu Füssen, liest euch jeden Wunsch von den Lippen ab.
Sie führt euch die Erwerbslosen mittels ,,Job"centern zur weiteren billigen und willkürlichen Verwertung zu.
Wäre es da nicht ehrlicher (ich weiß, ein schwieriges Wort) und buchungstechnisch einfacher, wenn ihr die Gehälter der ,,Führungs"etage direkt bezahlt?

Hier ein Artikel zu den Premium-Empfängern staatlicher Transferleistungen:
http://politik-im-spiegel.de/sie-predigen-wasser-und-saufen-wein-zum-auskommen-mit-staatlichen-transferleistungen/

Gast13437

#511
Ja @Muddi ich habe dich gefragt, was du konkret meinst. Du belegst wie wenig es dir ums Thema geht und wie viel mehr ums persönliche Diskreditieren. Darin bin ich freilich völlig "unbewaffnet", weil dies in keinster Weise meine Absicht ist.

Aus dem Artikel der jW verlinkt von Hexe:
"Der Staat müsse das Minimum nicht bedingungslos zahlen, meint die Bundesregierung. Sie beruft sich auf ihren »Ausgestaltungsspielraum"

Dieser "Spielraum" wurde ja schon missbraucht, um bedarfsunterdeckende Regelsätze einzuführen. Um die Betroffenen noch zusätzlich mit finanzieller Not und existenziellem Elend zu drangsalieren, wurden im Zuge des "Gestaltungsspielraumes" Sanktionen als Unterdrückungsinstrument installiert. Von Leuten, die sich sicher wähnen selber niemals den Giftcockail auch nur probieren zu müssen, den sie für ANDERE zusammen gerührt haben.

"Sonst litte deren »Gerechtigkeitsempfinden«" Womit das BA-Vorstandsmitglied, Raimund Becker, zugibt, dass die UNVERHÄLTNISMÄßIGKEITEN für Leistungsberechtigte weder grundgesetzlich noch rechtsstaatlich legitimiert sind, sondern lediglich dem diffusen "Empfinden" der aufgehetzten Mehrheit entsprechen sollen.



Gast9483

Zitat von: Gast22317 am 14. Juni 2015, 23:17:04

Bingo !  :smile:
Die Sklaverei wurde nie abschafft, es wurde nur das System nur neu organisiert, damit man es nicht merkt.
Der beste Sklave ist jener, der nicht weiß das er Sklave ist.
Ein amerikanischer Politiker sagte mal: "Wir haben die Sklaverei nur abgeschafft, weil wir mit dem Kapitalismus ein besseres Unterdrückungsmittel haben!".

MichaK

Zitat von: Gast9483 am 15. Juni 2015, 08:30:22
Ein amerikanischer Politiker sagte mal: "Wir haben die Sklaverei nur abgeschafft, weil wir mit dem Kapitalismus ein besseres Unterdrückungsmittel haben!".

etwas präziser: ein profitableres Unterdrückungsmittel. Der einzige Grund ist der Profit, sonst gar nix. Der Lohnarbeiter ist profitabler als der Leibeigene. Auch weil er in der Illusion lebt, freier Mann zu sein.

Meck

Hier berichteten wir über die Möglichkeit, Widersprüche und Überprüfungsanträge zu stellen, um sich nach dem Urteil des Sozialgerichts Gotha gegen Sanktion in Hartz IV zu wehren. Dort stand: "Wird im Jahre 2015 dieser Überprüfungsantrag gestellt können Sanktionen aus dem Jahre 2014 und 2015 auch nachträglich angefochten werden. Wird aber erst der Überprüfungsantrag im Jahre 2016 gestellt nur Sanktionen aus den Jahren 2015 und 2016. Sanktionen die vor 2014 erlassen wurden, können mit einem Überprüfungsantrag nicht mehr angegriffen werden."Das stimmt so nicht. Denn, diese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe.

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachtrag-zu-den-ueberpruefungsantraegen-90016610.php
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

MichaK

Abweichend ... gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches ( s.u.)mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt.

Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen
nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren
vor der Rücknahme erbracht.

Eine Überprüfung und eine Rücknahme ist also möglich, nicht aber eine entsprechende Leistungsgewährung. Oder irre ich da`?

Zitatdiese Einschränkung gilt nur für begünstigende VAe


hähh ?

Gast29263


Gast18959

Zitat von: Gast29263 am 18. Juni 2015, 17:47:05Es ist KEIN Urteil!

Es ist ein Beschluss

und nun ?

Gast29263

Es wird schon seinen Grund haben wieso es Urteile und wieso es Beschlüsse gibt.

Gast18959

Du möchtest ein Urteil, welches bestätigt, dass ein Eingriff ins unverfügbare Existenzminimum per gesetzlicher Reglung mit Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar ist ?

Ich hab eins von höchstrichterlicher Sozialgerichtsbarkeit für dich :

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12787

Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R
Randnummer 22

"d) Bestätigt wird dieses Ergebnis durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 (1 BvL 1/09 ua - BVerfGE 125, 175) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG, das als Gewährleistungsrecht dem Grunde nach unverfügbar ist. Im Übrigen wäre eine Rechtslage, die einerseits einem SGB II-Empfänger diesen Anspruch auf ein Existenzminimum gegen den Staat eingeräumt und andererseits einen Eingriff mit den Zwangsmitteln dieses Staates in das so geschützte Existenzminimum dieses SGB II-Empfängers vorsieht, wegen Widersprüchlichkeit schwerlich mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art 20 GG vereinbar (BVerfGE 1, 14, 45; BVerfGE 98, 106, 118 f; BVerfGE 98, 265, 301: keine "gegenläufigen Regelungen")."

Gast35195

Zitat von: Gast29263 am 19. Juni 2015, 13:42:58
Es wird schon seinen Grund haben wieso es Urteile und wieso es Beschlüsse gibt.
Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mach § 86b SGG kann nur ein Beschluss ergehen, § 86b Abs. 4 SGG. Hier findet § 920 Abs. 2 ZPO Anwendung, nämlich Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch sind glaughaft zu machen.
Ein Urteil ist nicht zulässig.

Im normalen, nicht einstweiligen Verfahren, ergeht ein Urteil. Gegen einen Beschluss kann man Beschwerde einlegen gegen ein Urteil Berufung.

Gast29263

mir reichts, äh nein? Möchte ich nicht. Wo liest du, dass ich danach gefragt habe?

Gast18959

War nur so ne Vermutung

Zitat von: Gast29263 am 18. Juni 2015, 17:47:05Es ist KEIN Urteil!

Da dachte ich du könntest ein Urteil gut gebrauchen.   :mocking:

Meck

Zweiter Paukenschlag: Sozialgericht Dresden beurteilt die Sanktionen bei Hartz IV ebenfalls als verfassungswidrig -->> SG Dresden: Erst Gotha und nun Dresden - Hartz IV Sanktionen sind rechtswidrig
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Unwissender

Und? Was soll uns das sagen? Solange das nicht höchsrichterlich entschieden ist, passiert da nix!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!