LG Berlin: Miet­rück­zahlungs­anspruch wegen Wohn­flächen­unter­schied (H-IV)

Begonnen von Meck, 04. Juni 2015, 17:27:15

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Meck

Mieter steht Miet­rück­zahlungs­anspruch wegen Wohn­flächen­unter­schied trotz Mietzahlungen durch Jobcenter zu.

Einem Mieter steht auch dann ein Anspruch auf Rückzahlung von gezahlter Miete wegen eines Wohn­flächen­unter­schieds zu, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter erfolgen. Denn trotz der Übernahme der Mietzahlungen durch das Jobcenter ist weiterhin der Mieter zur Zahlung verpflichtet und somit berechtigt zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Landgericht Berlin AZ: 65 S 477/14


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