SG Aachen: Hausverbot beim JobCenter - Sozialgerichte nicht zuständig

Begonnen von Meck, 17. Juni 2015, 14:11:09

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Meck

SG Aachen, Pressemitteilung vom 15.06.2015 zu den Beschlüssen S 11 AS521/15 ER und S 11 AS 522/15 vom 12.06.2015

In zwei Entscheidungen vom 12.06.2015 hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Aachen entschieden, dass für Verfahren, in denen sich ein Antragsteller nach dem SGB II gegen ein Hausverbot für die Räumlichkeiten des JobCenters wendet, nach der allgemeinen Vorschrift des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Die Kammer hat sich damit gegen die Auffassung des 14. Senats des Bundessozialgerichts gestellt, wonach in solchen Fällen aufgrund eines ausgesprochen engen Sachzusammenhangs zwischen dem Hausverbot und den vom JobCenter wahrzunehmenden Sachaufgaben nach dem SGB II die Zulässigkeit des Sozialgerichtswegs begründet sei.


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LG Meck :bye: