SG Berlin: Zehn Bewerbungen pro Monat sind zumutbar

Begonnen von Meck, 18. August 2015, 13:12:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast36005

vielleicht hat @shili noch nicht gelesen, wer der Kläger ist?

Gast38010

Warten wir es ab ob nach dem SG-Urteil in Berlin 10 Bewerbungen zum Regelfall werden. Die spd wird das schon hoinbekommen.
Hier vor Ort wurden jedenfalls 8 nach einem Gerichtsentscheid zur Regel. Vorher waren 5 üblich.

E-Mail Bewerbungen kosten schon Geld für mich- wer das kostenfrei hinbekommt bitte melden und als Spartipp hier veröffentlichen.
Und ja- so wie ich hier manchmal lesen konnte bekommen einige wohl auch für Mail-Bewerbung eine Erstattung.

Aber mir auch völlig egal.
Ich wünschte mir eben das 44lenzen, der seit Februar 2015 > 4000 Beiträge geschrieben hat, mal diese Zeit um die Ohren gehauen bekommt- und zwar als Nachteil für ihn selber.

Orakel,

mir ist auch ziemlich schnuppe wofür du deinen PC nutzt. Denn im Gegensatz zu dir finde ich es nämlich nicht lächerlich wenn dies einfach voraus gesetzt wird wofür ich meine private Sache einsetze.


Angela1968

shili,

hast Du denn keine Internetflatrate? In der Regel hat das doch jeder heutzutage, so das E-Mail-Bewerbungen zumindestens nicht zusätzlich kosten.

Angela

Gast35872

Na der Aufreger ist doch nicht gegeben Blindbewerbung eventuell bei der NASA als williger Kosmonaut ,oder beim Buprä als König von Deutschland etc. alles erlaubt wenn auch nicht ergiebig :mocking:

Gast36005

Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 17:51:44
Warten wir es ab ob nach dem SG-Urteil in Berlin 10 Bewerbungen zum Regelfall werden.
Warum um HimmelsWillen sollte aus diesem Gerichtsbescheid  ein Regelfall für  10 Bewerbungen werden??----Unvorstellbar!
Der Kläger ist schon bei der nächsten Instanz, das ist nicht die SPD, sondern das LSG. Wie viele Bewerbungen verlangt werden, kommt nicht auf eine Einzelentscheidung eines Gerichts an, sondern auf die Vereinbarung in einer EGV.
Kostenfrei sind e-mail-Bewerbungen nicht. Ich fragte dich nur nach der Höhe der Kosten. Kennst du die denn überhaupt? Vllt. brauchst du gar keine Spartipps?
Ich finde keine Nutzungsregel zum um-die Ohren-hauen, die jemandem die Zeit vorschreibt oder die Anzahl der Beiträge.
Ich sitze luftig und schattig im Grünen und habe nichts weiter zu tun. Das, was ich zu tun habe, erledige ich frühmorgens. Oder eben nebenbei.


Angela1968

Ich weis gar nicht warum sich hier aufgeregt wird. Der Kläger hatte das 1. in seiner EGV zu stehen. Hätte auf Grund der hohen Kosten schon vorher "Einspruch" erheben können oder festsetzen lassen können das diese ihm erstattet werden. Soweit ich aber gelesen habe war der Kläger sowieso gegen Bewerbungen überhaupt.

Habe selbst auch nie Bewerbungskosten erstattet bekommen. Also habe ich mich nur per E-Mail beworben oder auch vorher bei den Firmen angerufen ob es überhaupt Zeck hat sich zu bewerben. Da ich eine Festnetz und Internetflatrate habe, kostete mich beides nichts zusätzlich. Und da ich 2 Berufsfelder hatte auf die ich mich beworben habe bin ich gut auf 6-8 Bewerbungen im Monat gekommen, obwohl ich mich nur mindestens 2x bewerben sollte.

Angela


Gast37908

zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange der Filmtipp

Gast35872

Zitat von: Gast37908 am 22. August 2015, 18:24:00zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange
Ja doch der Boes will halt ein paar Instanzen weiter, funktioniert doch :grins:

Orakel

Zitat von: Gast38010 am 22. August 2015, 17:51:44
Denn im Gegensatz zu dir finde ich es nämlich nicht lächerlich wenn dies einfach voraus gesetzt wird wofür ich meine private Sache einsetze.

Wieder volle Zustimmung! Der Monitor steht auf meinem privaten Schreibtisch, an dem ich auf meinem privaten Schreibtischsessel sitze. Auf dem Schreibtisch eine private Tasse mit privat gebrühtem Kaffee, natürlich mit meiner privaten Kaffeemaschine. Und so lange nicht im SGB II geregelt ist, dass ich Bewerbungen schreiben muss, während ich privaten Kaffee genieße, werde ich auch keine Bewerbungen schreiben.

O.k., ich werde auch dann keine Bewerbungen schreiben, wenn das SGB irgendwann einmal verlangt, dass ich dazu meine privaten Sachen nutzen muss. Ich schreibe grundsätzlich keine Bewerbungen.

Gast36163

@shili

und mir ist auch ziemlich schnuppe was aus Dir wird. Aber vielleicht sollte man nochmal nachlesen wie die 399,- Euro Regelsatz aufgeteilt waren. Nur fürs Saufen und Rauchen und so war es glaube ich nicht nur. Hm ?  :scratch:

http://www.hartziv.org/wp-content/uploads/regelsatztorte2015.jpg

Gast37908

Zitat von: Gast35872 am 22. August 2015, 18:36:27
Zitat von: Gast37908 am 22. August 2015, 18:24:00zu dem allen sage ich nur Clockwerk Orange
Ja doch der Boes will halt ein paar Instanzen weiter, funktioniert doch :grins:
ne falscher titel meinte eigentlich den Film BRAZIL von 1985

In einem von vorne bis hinten durchstrukturierten und bürokratisierten Staat, hat die Regierung völlig unsinnige Maßnahmen entwickelt, um Terroristen ausfindig zu machen. Eines Tages bringt ein verbeamteter Sekretär ausversehen den Nachnamen eines Terroristen namens Tuttle mit dem Namen eines unschuldigen Normalbürgers namens Buttle durcheinander. In Folge dessen wird der falsche Mann verhaftet und exekutiert, während Tuttle weiterhin auf freiem Fuß ist. Sam Lowry, ein absoluter Durchschnittsbürger soll nun ermitteln, wie es zu diesem Fehler gekommen ist. Zur selben Zeit versucht Jill Layton, ein Nachbar des verurteilten Buttles, den begangenen Fehler den Ämtern zu berichten. Doch wegen der zu verzahnten Bürokratie wird dieses Unterfangen zur ermüdenden Tortur. Gleichzeitig wird Sam Lowry - welcher derweil von Jill geträumt hat - ebenfalls ein Opfer der kontraproduktiven Ämter.