BSG: Jobcenter können Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in Rente schicken

Begonnen von Meck, 19. August 2015, 12:27:31

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Orakel

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 13:21:41
Ich kenne andere Ältere, die sagen rückblickend ...

... und ich kenne andere ältere Leistungsberechtigte, die sagen vorausschauend ... Darauf kommt es aber nicht an! Es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob jemand freiwillig auf einen Teil seiner Rentenansprüche verzichtet oder ob er dazu gewungen wird. Diese Rechenaufgabe sollte jedem selbst überlassen bleiben.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. (§ 9 Abs. 1 SGB II)

Bislang konnte mir noch niemand plausibel erklären, weshalb davon Leistungsberechtigte ab der willkürlich (!) festgelegten Altersgrenze von 63 Jahren ausgenommen sein sollen, zumal die gesetzliche Regelung Leistungsberechtigte immer härter trifft, je jünger sie sind, weil die Abschläge bis Jahrgang 1964 steigen (ab Jahrgang 1964 beträgt der Abschlag 14,4 %).

Diese Abschläge können i.d.R. auch nicht anderweitig ausgeglichen werden, weil die betroffenen Leistungsberechtigten ihr nicht anrechenbares Vermögen auf rund 10.000 Euro abschmelzen mussten, bevor sie überhaupt einen Leistungsanspruch erworben haben.

Übrigens musst du, @44lenzen, nicht versuchen, mir die Ungleichbehandlung zu erklären. Dazu düftest du nicht in der Lage sein. Du hast halt nur eine andere, rechtlich nicht fundierte Meinung. Das respektiere ich. Ich habe eine andere Rechtsauffassung. Das solltest du auch respektieren.

Gast36005

Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 13:40:09
WENN Zwangsrentner einen 450€-Job annehmen, MÜSSEN RV-Beiträge gezahlt werden
Meinst du Zwangsrentner, die dann Altersgrusi kriegen? Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner---wieso sollte der aus einem Minijob-Hinzuverdienst noch zusätzlich Rente bekommen?---Hä?
Jobs im Alter waren gar nicht das Thema. Es ging um Abschläge bei vorzeitiger Rente. Was hat dein Beispiel mit diesem Kläger und diesem Urteil zu tun?
63jährige oder jüngere, die einen Minijob !!! ausüben, können wählen, ob sie RV-Beiträge leisten möchten von dem Verdienst aus dem Minijob. Das hat nichts mit dem Fall des Klägers zu tun. Und erst recht nichts mit Zwangsrente.

Was du hier ausgräbst, hat etwas mit den Rentengesetzen zu tun. Nichts mit Hartz 4.--- :wand:

@Orakel
keine Sorge, ich lass dir deine *rechtlich fundierte* Rechtsauffassung durchaus. Da kratz ich nicht dran rum.
Vielleicht erklärt der BSG-Senat in seiner Begründung das, was dir bisher noch kein anderer plausibel erklären konnte.
Die 63 Jahre hat sich wohl nicht der SGB-Gesetzgeber ausgedacht. Der hat sich nur willkürlich an dieses Alter aus den Rentengesetzen gehängt. Die 63 sind immer total willkürlich. Aber eben Gesetz. (wie die Widerspruchsfrist von 1Monat---total willkürlich)
Hilfebedürftigkeit soll vermieden, verringert oder beseitigt werden. Das ist mir zumindest ganz plausibel.
Dieser Kläger hier kann seinen LU durch seine Rente sichern, er ist deshalb NICHT mehr hilfebedürftig.
LB werden doch auch *gezwungen*, Jobs anzunehmen, die sie freiwillig niemals angenommen hätten. Aber sie verringern damit ihre Hilfebedürftigkeit, etliche beseitigen sie sogar.
Und wenn sie gewissen *Zwängen* nicht folgen, reagiert der Gesetzgeber mit Sanktionen oder anderen Möglichkeiten.
Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung ist das in diesem grossen Kontext zu sehen. Gut oder schlecht ist das für den jeweiligen einzelnen Betroffenen durchaus.
Zu den steigenden Abschlägen für Jüngere:
dazu sollte stets parallel der Zeigefinger stehen: Junge Leute, sorgt privat vor, die Rente ist zwar sicher, aber sicher gering.
Und Abschläge können durchaus ausgegelichen werden, allerdings nicht von jedem. Und nicht jeder hat mehr als 10.000 Geldvermögen.
Noch immer aber ist es möglich und weit verbreitet, *überschüssiges Geld* in eine entspr. Anlage=Altersvorsorge  zu legen, verwertungssicher zu machen und erst mit  Erreichen der Regelaltergrenze  ausgezahlt zu bekommen.
Damit lassen sich 9, 10 oder auch 14,4% durchaus ausgleichen.
Nicht durch Abschmelzen, sondern durch Sichern. Aber leider nicht für jeden.
Arme sind immer gekniffen, leider bestätigt sich das sehr oft bis immer.





Orakel

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 15:06:56
keine Sorge, ich lass dir deine *rechtlich fundierte* Rechtsauffassung durchaus. Da kratz ich nicht dran rum.

Und weshalb versuchst du es dann doch? Um das letzte Wort zu haben? :mocking:

Gast13537

der zwangverrentung kannst man nur durch einen 451€ - job entgehen. er muß sozialversicherungpflichtig sein!

wenn man einmal zwangsverentet ist, bleibt es bei der summe bis ans lebensende.

auch dann, wenn man nach der zwangsverentung in einem sozialversicherungpflichtigen job weiterarbeitet!

Gast36005

Zitat von: Orakel am 21. August 2015, 15:10:12
Und weshalb versuchst du es dann doch? Um das letzte Wort zu haben?
Nein, gar nicht. Um darzustellen, wie meine Auffassung ist. War das nicht deutlich zu lesen? Es gibt eben unterschiedliche....isso
hätte mir jetzt diesen Beitrag gern gespart.

Orakel

Zitat von: Gast13537 am 21. August 2015, 15:14:49
der zwangverrentung kannst man nur durch einen 451€ - job entgehen. er muß sozialversicherungpflichtig sein!

Das ist eine Möglichkeit!

Der Vollständigkeit halber: Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente

Quinky

Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner---wieso sollte der aus einem Minijob-Hinzuverdienst noch zusätzlich Rente bekommen?---Hä?
Der Rentenbetrag setzt sich aus vorhandenen Einzahlungen in die RV zusammen

Weil er zusätzlich durch die Pauschalversicherung in die Rentenversicherung einzahlt.

JEDER, außer Rentnern, also mehr als 30.000.000 Menschen bekommen für RV-Einzahlungen Rente (sofern die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Überzogen gesagt, Rentner könnten tausend Jahre (überzogen gesprochen) in die Rentenverischerung einzahlen (MÜSSEN), ohne jemals für die geleisteten Einzahlungen auch nur einen einzigen Cent Rente zu bekommen.

Korrekt wäre:
WENN kein Rente gezahlt wird, müssen auch keine Einzahlungen getätigt werden
WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.

Gast36005

Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27
Der Rentenbetrag setzt sich aus vorhandenen Einzahlungen in die RV zusammen
Wie wäre es, als Urgestein endlich mal zu lernen, wie man richtig zitiert? Das ist hier jedesmal ein ätzendes Rätselraten---
1. Ein Zwangsrentner ist Rentner. Der bezieht seine Rente aus Einzahlungen in die RV. Der muss Abschläge hinnehmen wegen vorzeitigem Rentenbezug. Der kann während seiner Rentnerzeit keine Einzahlungen in die RV mehr vornehmen. Ein AG für ihn auch nicht.
2. Ich glaube nicht, dass ein AG, der einen Rentner als Minijobber beschäftigt, die gleiche Pauschale zahlen muss wie für einen jüngeren Minijobber.
Dazu schreibt die Minijobzentrale: Bei Beschäftigungen bei denen kein Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt wird, beträgt die Pauschalsteuer 20 Prozent und ist an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.
Quelle:https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/rechengroessen.html?nn=126332
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Weil er zusätzlich durch die Pauschalversicherung in die Rentenversicherung einzahlt.
Wenn überhaupt, tut das der AG und nicht der Minijobber. Das zweifel ich aber an. Hast du ein Gesetz dazu?
Der Arbeitgeber eines Minijobbers zahlt eine Pauschale, die besteht nicht nur aus Versicherungsbeiträgen.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27JEDER, außer Rentnern, also mehr als 30.000.000 Menschen bekommen für RV-Einzahlungen Rente (sofern die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.
Das versteht sich von selbst. Und sobald diese Menschen Rentner sind, zahlen sich nicht mehr in die RV ein. Es werden für die allermeisten nur noch Beiträge zur KV+PV fällig. Versteht man auch, denn sie können krank und/oder pflegebedürftig werden.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Überzogen gesagt, Rentner könnten tausend Jahre (überzogen gesprochen) in die Rentenverischerung einzahlen (MÜSSEN), ohne jemals für die geleisteten Einzahlungen auch nur einen einzigen Cent Rente zu bekommen.
So blöd wird keiner sein. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es überhaupt möglich ist, dass für einen Rentner im Rentenbezug noch Rentenbeiträge in die RV gezahlt werden können. Das müsstest du mal belegen.
Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Korrekt wäre:
WENN kein Rente gezahlt wird, müssen auch keine Einzahlungen getätigt werden
WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.
Hä? Wenn keine Rente gezahlt wird, hat der Mensch entweder nichts eingezahlt oder hat noch keinen Anspruch auf Auszahlung.
Ja, wenn Rente gezahlt, sind vorher Beiträge (Pflicht oder freiwillig, selbst oder anteilig) in die RV eingezahlt worden.

WENN Rente gezahlt wird, müssen Einzahlungen erfolgt sein.
Dieser Satz ist zweifelsfrei richtig. Das ist aber auch das einzige.

MichaK

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 18:56:00Wenn überhaupt, tut das der AG und nicht der Minijobber.

Mythen und Legenden. Die Steuern zahlt doch auch der AG für den AN wovon ? Vom Bruttolohn. OK. Bei der deklarierten paritätischen Finanzierung der Sozialsysteme wird deklariert, es würde einen Gesamtbruttolohn und einen Arbeitnehmerbruttolohn geben.
Schwachsinn, aber genial. 99,9 Prozent glauben das. :mocking: Das ist genauso, als ob man glaubt, die Werbung zahlt der Händler. 

Sorry für Off Topic

Gast36005

Ich bitte dich.
Ein Minijobber kriegt brutto=netto. Es geht hier nur um das *Rentenbeispiel als Zwangsrentner Minijobber*
Angenommen 450,- mtl.
Sein AG zahlt ---ausser den 450,- an den AN-- noch diese Pauschale an die Minijobzentrale mit Spanne von--bis.
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_450_euro_minijob/04_pauschalabgaben/rechengroessen.html?nn=126332
Das ist kein Mythos.
Wenn der AG diese Pauschale nicht zahlt, bekommt der Minijobber trotzdem seine 450,- brutto=netto.
Soviel zu Legenden.

MichaK


Gast28219

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 13:21:41
Ausnahmen gibts wie immer, und hier eben Unbilligkeit bzw. Härtefall.
Diese Ausnahmen dürfen *hängen bleiben*. Diese gehen dann mit der RA-Grenze in aller Regel sowieso zum Sozialamt.

Wer mit erreichen der Regelaltersrente "sowieso", wie Du schreibst, zum Sozialamt gehen muß, ist durch die vorzeitige Verrentung nicht belastet. Die Ausnahmen sind nur die, die durch diie Abschläge in eine lebenslange Hilfsbedürftigkeit gedrückt werden, die sie andernfalls nicht hätten.

Gast13537

Zitat von: Quinky am 21. August 2015, 18:12:27Ein Zwangsrentner ist ja schon Rentner ---

schau bitte mal bei "tante" google nach.

Ein Tip: wie heißt nochmal das thema (große überschrift) in diesem threat?

Frau

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 11:37:42
@Frau

Bemüh' Dich nicht - ich werde nicht mehr mit Dir diskutieren, nachdem Du mich bei der Forenleitung angeschwärzt hast.


Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. (Friedrich Schiller)

Gast28219

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Ein Minijobber kriegt brutto=netto.

Sofern er (als Noch-Nicht-Rentner) nicht dafür optiert, sich davon Rentenversicherungsbeiträge abführen zu lassen. Auf die Möglichkeit muß der Arbeitgeber hinweisen.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Es geht hier nur um das *Rentenbeispiel als Zwangsrentner Minijobber*

Korrekt. Und für Altersrentner fallen keine Pauschalbeiträge zur RV an. Wie der Betreffende Rentner wurde, ist in dem Zusammenhang egal.

Zitat von: Gast36005 am 21. August 2015, 20:20:57
Wenn der AG diese Pauschale nicht zahlt, bekommt der Minijobber trotzdem seine 450,- brutto=netto.

Richtig. Man wird auch (aus Datenschutzgründen) nicht darüber informiert, ob der AG SV-Beiträge abführt. Obwohl die Neugierde bspw. bei einen EGZ nicht völlig unbegründet wäre.