Was Hartz IV-Bezieher im Hinblick auf die Riesterrente beachten sollten

Begonnen von Meck, 03. März 2015, 13:25:37

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Meck

Immer mehr Menschen werden vom Jobcenter vorzeitig in Rente gezwungen, obwohl die Hartz IV-Bezieher häufig hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen. ,,MDR Info" erläutert im Hinblick auf die Riesterrente, worauf Betroffene achten sollten.

Müssen Hartz IV-Bezieher mit Einbußen bei der Riesterrente rechnen, wenn sie mit Abschlägen in Frührente gehen?

Ob es zu Abzügen bei der Riesterrente kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie der Sender informiert, müssten Menschen, die zwangsverrentet werden und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, nicht mit Abschlägen rechnen. Das gilt auch, sofern die Riesterrente erst mit dem regulären Renteneintrittsalter ausgezahlt wird.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-abzuege-bei-der-riesterrente-90016463.php
LG Meck :bye:

Unwissender

Wäre auch noch schöner! Schließlich ist es eine Versicherungsleistung mit Laufzeit. Selbst wenn ich in Frührente gehen sollte, hätte ich gar keine Möglichkeit die Riester-Rente in Anspruch nehmen, weil diese erst mit dem 65. Lebenshahr fällig werden würde!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Quinky

Das kommt auf den Vertrtag an!
In vielen (nicht allen) Fällen ist es möglich, wenn eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt ist, die Riesterrente fällig zu stellen, OHNE Einbußen selbst bei Riester zu haben. Das sie dann mit Ansprüchen bei Grundsicherung völlig angerechnet werden (man somit komplett enteignet wird), streht auf einem anderen Blatt.
Diese Fälligkeitsstellung KANN (nicht muß) also auch vor dem 65. LJ erfolgen.

Gruß
Ernie

Wotan7

Zitat von: Meck am 03. März 2015, 13:25:37Ob es zu Abzügen bei der Riesterrente kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Riesterrente ist Voll- und Volksverarsche - rentiert sich erst, wenn Du mindestens 95 wirst ...

Quinky

Wotan,

zu 95% gebe ich Dir recht, JEDOCH kann sie sich für einen kleinen Teil der Menschen (ca. 5%) lohnen.
Ich selbst habe positive Auswirkungen erlebt, für mich sowie für meine Frau, allerdings mußten dort mehrere Faktoren zusammentreffen, die alle in meinem/unseren Fall eintraten!!

1.) Eine Grundvoraussetzung ist, das die normale Rente HÖHER ist als die Grundsicherung, damit nichts angerechnet werden kann.

2.) Es muß ein Vertrag sein, der bei Fälligkeit SOFORT KOMPLETT ausgezahlt wird und nicht gestückelt monatlich (bei monatlicher Auszahlung muß ein extremes Alter erreicht werden, damit es sich überhaupt lohnen kann) ausgezahlt wird.

3.) Das Verhältnis Einzahlung Prämie muß in einem günstigen Verhältnis liegen, dann lohnt es sich
Beispiel:
Arbeitnehmer, jährliche Einzahlung 2.100€ (maximum), Prämie 154€/Jahr = extrem ungünstig lohnt sich praktisch nicht
ALGII-Empfänger, jährliche Einzahlung 60€, Prämie 154€, wenn 1. und 2. zusätzlich eintrifft = extrem günstig.

Es sollten ALLE drei aufgeführten Bedingungen eintreffen!!

Eine Verallgemeinerung ist meines Erachtens nicht möglich, es kommt auf die Situation an UND auf die Vertragsbedingungen.

Gruß
Ernie

crazy

Riester soll sich doch nicht lohnen, denn es ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung

Genau genommen wird lediglich mit dem Riestersparen das wieder aufgefüllt was bei der Rentenreform damals weggekürzt worden ist.

Die gesetzliche Rente lohnt sich erst recht nicht. Denn wenn man als Durchschnittsverdiener den Betrag der jeden Monat an die deutsche Rentenversicherung gezahlt wird auf dem freien Kapitalmarkt anlegen würde, hätte man mehr als doppelt so viel spätere ratierliche Auszahlung.

Quinky

hast was vergessen: Wer den Maximalbeitrag einzahlt erhält durch die steuerliche Begünstigung erheblich mehr als nur die staatlich garantierte Zulage auf seinen Vertrag. Allerdings bekommt er das Geld dann wieder zurück auf sein Konto und hat es damit wieder frei zur Verfügung.

Am meisten "lohnt" es sich auch noch wenn man Kinder hat - denn 300 Euro  bei jüngeren Kindern ab 2008- das ist doch schon mal ein Wort.

Gerechnet wird im übrigen so: Rentenversicherungspflichtiges Bruttovorjahreseinkommen x mittlerweile 4%= Gesamtbeitrag pro Jahr - abzüglich der Zulagen ergibt den Eigensparbeitrag.

Dass man bei nur 60 Euro Sparanlage im Jahr  nicht viel Kapital anspart ist allen wohl klar. Das wären nach 40 Jahren lediglich 2400 Euro.

Allerdings ist es doch schon mal gut, dass man trotzdem man eine Weile kein Erwerbseinkommen hat (bei ALG 2 Bezug)trotzdem die Zulage voll bekommt. ALG 2 Bezug ist bei den meisten hoffentlich kein Dauerzustand welcher dann nahtlos in die Grundsicherung führt.

Volle Auszahlung ist im Übrigen nicht - man kann sich einen Teil des Kapitals sofort auszahlen lassen, der Rest geht nur ratierlich. Ratierlich kann auch einmal im Jahr sein.

kaykaiser

Zitat von: crazy am 22. März 2015, 20:19:55
...Denn wenn man als Durchschnittsverdiener den Betrag der jeden Monat an die deutsche Rentenversicherung gezahlt wird auf dem freien Kapitalmarkt anlegen würde, hätte man mehr als doppelt so viel spätere ratierliche Auszahlung.

Das halte ich für ein Gerücht und ist daher keine gute Idee:

1. Welche risikolose Anlage soll das denn bitte sein?
2. Und wer garantiert, dass die Verträge nicht frühzeitig verlustreich zu Lasten des Sparers/Anlegers aufgekündigt werden, wie es jetzt z.B. bei den laufenden Lebens- und Risikoversicherungen bereits der Fall ist?
3. Staatliche Renten enden erst mit dem Tod des Versicherten, sichern aber weiterhin eine Witwenrente. Diese Rente ist also spekulativ, weil sie sich dem jährlichen Lohnniveau anpasst. Wer kann da mit gleichen Konditionen dagegen halten?
4. Die meisten Anlagen, sofern sie risikolos sein sollen, decken bei dem niedrigen Zinsniveau oft nicht einmal die Inflationsrate. Wo liegt da der Vorteil zur staatlichen Rente?

Quinky

 Zu 2., 3. und 4.)
Wer 2.500€ brutto verdient, 45 Jahre in die RV einzahlt, bekommt eine Bruttorente von ca. 750€!!

Wer von 2.500€ 18,7% privat anlegt erhält nach 45 Jahren OHNE Verzinsung ein Kapital von 247500€!! Das ergibt bei 20 Jahren Laufzeit (also von 65-85 Jahre) eine monatliche Auszahlung von 1.031€.
Diese Berechnung ist OHNE einen einzigen Cent Zinsen in 65 Jahren!!!!

Die RV zahlt wesentlich WENIGER aus als jede sonstige Anlage. (Selbst bei ZINSLOSER Anlage)
Weiterhin:
Mit Ende des Lebens ist das Kapital weg (außer Witwenrente = mit Abschlag von 40% lebenslang!), bei Privatanlage bleibt das Kapital IMMER zu 100% vorhanden! (Selbst wenn Witwe ebenfalls gestorben)

Gruß
Ernie

MichaK

Zitat von: crazy am 22. März 2015, 20:19:55Volle Auszahlung ist im Übrigen nicht - man kann sich einen Teil des Kapitals sofort auszahlen lassen, der Rest geht nur ratierlich. Ratierlich kann auch einmal im Jahr sein.

Hallo,

wenn der angesparte Betrag so gering ist, dass die monatliche Rente nur geringfügig wäre, zahlt der Versicherer/ Bank alles als Einmalbetrag aus. Geringfügigkeitsgrenze liegt so bei etwa 30 EUR momentan.

Tipp: geht natürlich auch mehrfach. Das ist aber eher was für "spitze Rechner".

ZitatDie RV zahlt wesentlich WENIGER aus als jede sonstige Anlage. (Selbst bei ZINSLOSER Anlage)

Ernie@ , nur wenn man auch die regulären Beiträge zahlt. Für viele Leute trifft das nicht zu. Beispielsweise EU-Rentner und nichterwerbsmäßig tätige Pflegepersonen.
Ich bekomme bspw. 0,8 Rentenpunkte pro Jahr ohne selbst was einzuzahlen.

Insgesamt ist Rente immer ein spekulatives Thema, insbesondere bei sehr langen Laufzeiten. Nix genaues weiß man nicht, was in 30 oder 40 Jahren sein wird. Also Augenmaß ist da gefragt.

Meck

Der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert eine rentenpolitische Kurskorrektur, um der wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Das Konzept der Riester-Rente habe sich als sozial ungerecht erwiesen. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der FU Berlin jetzt belegt haben, ziele die Förderung unmittelbar am tatsächlichen Bedarf vorbei, so die Verbandsvorsitzende Ilse Müller, die eine Umwidmung der Milliardenhilfe fordert:

,,Die soziale Schieflage der Riester-Rente zeigt, dass das Konzept verteilungspolitisch gescheitert ist. Es ist angesichts der wachsenden Zahl armer Rentenbezieher deutlich, dass der Staat die private Rentenvorsorge von Geringverdienern bezuschussen muss.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/riester-rente-erreicht-geringverdiener-nicht-90016641.php
LG Meck :bye: