SG Detmold: Hartz IV - Jobcenter kassiert Lotto-Gewinn

Begonnen von Meck, 09. Januar 2016, 16:37:00

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Meck

Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet. So erging es Dennis Krause, der 10.000 Euro kurz vor Weihnachten beim Keno-Spiel von Lotto gewann. Sogleich meldete sich das Jobcenter. In einem Bescheid rechnete die Behörde den Gewinn auf die kommenden 10 Monate um. Denn zunächst muss der 33-Jährige seinen Gewinn aufbrauchen.

Damit bestätigte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts Detmolds (Aktenzeichen: L 19 AS 77/09).In diesem Fall hatte der Betroffene bei der ,,Aktion Mensch" gerade einmal 500 Euro gewonnen. Auch dieser Betrag musste angerechnet werden. Selbst der Kauf des Lottoscheins kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden, wie das Gericht betonte.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php
LG Meck :bye:

Angela1968

Also normalerweise weis ein Sozialeistungsempfänger das auch ein Lottogewinn, egal in welcher Höhe, sofort angerechnet wird als Einkommen. Das ist nichts neues. Weswegen man da gekalgt hat ist mir unklar.

Angela

Quinky

Selbstverständlich ist diese Berichterstattung FALSCH, da bei einem ALGII-Empfänger, der dem SGBII unterliegt, eine Anrechnung auf 10 Monate laut GESETZ völlig unmöglich ist.
Auch ich habe diesen Bericht in einer Zeitung gelesen, hier wurde aber korrekt berichtet, wie es das Gesetz vorschreibt.
JEDE einmalige Einnahme, egal ob Erbschaft, Geschenk, Lottogewinn oder was auch immer, wird auf 6 Monate !!!! als Einkommen angerechnet. Nach diesen 6 Monaten wird das übrig gebliebene Einkommen zu Vermögen und sofern der der Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II nicht überschritten ist, wird dieser Restgewinn zu SCHONVERMÖGEN und kann laut GESETZ NICHT angerechnet werden.

Sorry, Meck, Du bist einem falschen Berichterstatter aufgesessen.

Der Bericht über den Menschen mit Gewinn von 500€ ist richtig, denn diese 500€ deckten seinen Bedarf der nächsten 6 Monate nicht und mußten somit zwangsläufig in voller Höhe angerechnet werden.

Das selbst die Lottoscheingebühr nicht als Ausgabe gerechnet wurde, habe ich auch gelesen, ist aber eine absolute Frechheit, womit mal wieder klar, Hartz-IV sind der letzte Dreck, so zumindest teilweise Gerichte.

Gruß
Ernie

Orakel

Zitat von: Quinky am 09. Januar 2016, 18:15:19
Das selbst die Lottoscheingebühr nicht als Ausgabe gerechnet wurde, habe ich auch gelesen, ist aber eine absolute Frechheit, womit mal wieder klar, Hartz-IV sind der letzte Dreck, so zumindest teilweise Gerichte.

Irren ist menschlich, sprach der Igel und kletterte von der Kleiderbürste. Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? Lotto spielen auf Kosten des Steuerzahlers ... Das wäre doch mal eine Idee!

MichaK

#4
Zitat von: Orakel am 09. Januar 2016, 18:21:07Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? ...

vermutlich, weil Absetzungen nicht von Nix abgesetzt werden können. warum sollte ein Kapitalanleger seine Kosten bspw von Zinsen absetzen können und ein Lottospieler nicht? Logisch ist es nicht.

Gast28219

Zitat von: Orakel am 09. Januar 2016, 18:21:07
Weshalb sollte nur der Lottogewinner die Kosten für den Lottoschein als Ausgabe geltend machen dürfen? Weshalb nicht auch der Lottoverlierer? ...

Weil man dann logischerweise auch die Regelsätze der anderen erfolglosen Unternehmer um die von ihnen eingefahrenen Verluste erhöhen müßte.
Die Idee, den Preis des Lottoscheines von Gewinn abzusetzen, ist aber trotzdem Unsinn. Nach § 11b Abs. 2 SGB II müßte bei Kleingewinnen bis 400 Euro die Pauschale von 100 Euro greifen, bei Gewinnen darüber ggf. die vom LE nachgewiesenen höheren Kosten. In dem Fall kämen auch noch die Freibeträge nach § 11b Abs. 3 SGB II hinzu ... Die Ungleichbehandlung gegenüber den Angestellten, die ja auch hin und wieder mal einen Chef im Lostopf finden, der ihnen ein (bedarfsdeckendes) Gehalt zahlt, ist so nicht länger hinzunehmen.

 


MichaK

im Übrigen stimmt die Behauptung nicht, dass die Kosten beim Lottospiel nicht absetzbar sind. Von den 500 EUR wurden nämlich nur 485 EUR angerechnet und der Preis des Loses (15 EUR) in Abzug gebracht.

Ne andere Frage ist, was man beim klassischen Lottospiel als Kosten betrachten will. Wenn das dann nur der Preis für den einen Tipp mit dem Treffer ist, muss man darüber nicht streiten.

Unwissender

Das war doch von vornherein klar, das sowas wie Lotto für uns rausgeschmissenes Geld ist! Das Geld, welches man dafür ausgibt sollte man besser sparen, dann hat man eher was davon!

Ich war ja vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation und hatte beim PS-Sparen meiner Bank (eigentlich hatte ich gar nicht damit gerechnet und hatte den Vertrag für 5,- € monatlich nur zum "sparen" angelegt)! Das ich da mal 10000 € gewinne, hätte ich nie gedacht! Naja, Vater Staat hat sich gefreut und ich habe sozusagen einen Teil von den Leistungen "zurückgezahlt"
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast472

Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php

genau..der könnte sonst reich werden..blos nix gönnen..man ist das krank..ich finde das mies..egal ob er geld vom staat bekommt oder nicht..den diese kohle hätte er sinnvoll anlegen könen..altschulden..usw..usf..den würde es ihm auch selisch besser gehen..wer weis..ich hätte das so gemacht..und ich würde mich dan bestimmt leicher fühlen..kein incasso mehr..keine pfändungen usw..

mich würde es nicht wundern..wenn er genau dadurch,das ihm das weg genommen wird,psyschisch ein knaks krigt..und sich eventuell was antut..solche fälle gab es mit 100% sicherheit auch schon..

Orakel

Nur mal so am Rande: Das Jobcenter hat den Lotto-Gewinn nicht kassiert, sondern der Lottogewinner muss sein Einkommen - hier in Form eines Lotto-Gewinns - zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen wie jeder andere Leistungsberechtigte auch.

NevAda

Zitat von: Orakel am 10. Januar 2016, 17:08:00
Nur mal so am Rande: Das Jobcenter hat den Lotto-Gewinn nicht kassiert, sondern der Lottogewinner muss sein Einkommen - hier in Form eines Lotto-Gewinns - zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einsetzen
Das ist doch voll unfair!
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
Scheiß-System!

MichaK

Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52Scheiß-System!

ja. Durchaus richtig. Das System macht nämlich einen gravierenden Unterschied zwischen guten und bösen Leistungsempfängern. Der ganz normale AN bzw. auch Kapitaleigner wird nämlich vom System nicht weniger "beschenkt".  Das mag zwar verfassungsrechtlich in Ordnung sein, wird aber trotzdem vielfach als ungerecht empfunden und dies darf man auch hierherschreiben, ohne dass man belehrt oder verhöhnt wird.

Gast26342

Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
Richtig, genau deswegen.
Macht auch keinen Sinn dagegen zu klagen, ist längst durchgeurteilt.
ZitatDas Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) wird durch die Anrechnung von Einkommen nicht verletzt. Dieses Grundrecht greift dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09 u. a. –, NJW 2010, S. 505 <507, Rn. 134>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2010 –1 BvR 688/10 –, n.v.). Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen. Der Gesetzgeber hat vielmehr einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 <205>).
BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, Az. 1 BvR 2556/09
https://openjur.de/u/53658.html

NevAda

Zitat von: MichaK am 10. Januar 2016, 17:47:58wird aber trotzdem vielfach als ungerecht empfunden
Ist doch aber schräg, oder? Ist doch wurscht, warum ich nicht (mehr) bedürftig bin, wenn ich's nicht mehr bin.
Zitat von: MichaK am 10. Januar 2016, 17:47:58und dies darf man auch hierherschreiben, ohne dass man belehrt oder verhöhnt wird
war nicht als Verhöhnen gemeint. Aber ich wollte verdeutlichen, dass es ich es abstrus finde (ich. subjektiv!), es als ungerecht zu empfinden, dass ALG2 (nur) an Bedürftige gezahlt wird.

Gast37908

Zinsen werden ja auch angerechnet und da ist nichts mit 800€ Freibetrag für Verheiratete.