SG Detmold: Hartz IV - Jobcenter kassiert Lotto-Gewinn

Begonnen von Meck, 09. Januar 2016, 16:37:00

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Turbo

@NevAda
Selbst schuld. Was vergißt du auch die Ironie-Tags  :cool:


MichaK

Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 18:01:30
Ist doch aber schräg, oder?

schräg ist Vieles in Deutschland. Schwierig, da objektiv zu sein. Am Ende ist das einfach nur eine Frage, wen der Gesetzgeber wie beschenken möchte. Die Einen halten das für völlig normal und die Anderen werden jeden Tag drauf hingewiesen, abhängig von staatl. Leistungen zu sein.

Gast37908

Der wo viel besitzt bekommt auch am meisten, ob und wieviel er an Steuern bezahlt bleibt nebensächlich, Schulden machen zahlt sich für Reiche immer aus denn diese sind vom Staat immer absetzbar.
Wussten Sie, dass man sich Ausgaben für die Putzfrau und den Handwerker vom Staat zurückholen kann?

MichaK

Zitat von: Gast37908 am 10. Januar 2016, 18:35:04Wussten Sie, dass man sich Ausgaben für die Putzfrau und den Handwerker vom Staat zurückholen kann?

gut. Beispielsweise. Es ist das natürliche Recht des Staates, bestimmte Personengruppen mehr zu fördern..... Wie gesagt, kann man das so oder so finden und man darf das schreiben. Ironie ist da fehl am Platze. Argumente sind besser.

Gast472

Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-kassiert-lotto-gewinn.php

ja kein cent zuviel haben lassen..man könnte ja ein würdiges leben führen..und sei es nur für kurze zeit.. :teuflisch:

Gast2063

Vor dieser widerwärtigen, sozialrassistischen Hass-4-Gesetzgebung und den dafür Verantwortlichen kann man nur kräftig ausspucken.  :teuflisch:

Gast27461

Zitat von: NevAda am 10. Januar 2016, 17:14:52
Das ist doch voll unfair!
Warum kriegt der denn jetzt kein ALG2 mehr? Nur, weil er nicht mehr bedürftig ist????
So ein paar Millionen gewinnen und trotzdem weiter ALG II bekommen, DAS  hätte schon etwas... :mocking:

Orakel

Dann wäre ich aber auch dafür, dass das Jobcenter kein Erbe mehr kassiert ... und kein Erwerbseinkommen ... und so ...  :grins:

MichaK

Zitat von: Gast27461 am 11. Januar 2016, 10:23:44So ein paar Millionen gewinnen und trotzdem weiter ALG II bekommen, DAS  hätte schon etwas... :mocking:

och naja, es gibt hierzulande durchaus Millionäre, die 20 fach den ALG II - Betrag (Bedarf) als Staatsgehalt beziehen, ohne dafür einen Finger krumm zu machen.

götzb

Selbst wenn von den Lottogewinn finanziell nichts bliebe - oder zumindest ein kleiner Freibetrag;
es ist an sich doch ein Gewinn: Während des Zeitraumes wo die Leistung verrechnet wird, ist man vor den Vorladungen und "Angeboten" des Jobcenters geschützt.
Das kann schon ein beträchtlichen Gewinn darstellen.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Ottokar

Wie gegen-hartz.de schon am 09.01.2016 berichtete, muss sich ein Hartz IV Bezieher seinen Weihnachts-Lottogewinn von 10.000 Euro als Einkommen anrechnen lassen.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, allerdings ist das zuständige Jobcenter dabei unzulässigerweise weit über das Ziel hinaus gegangen, denn statt auf 6 Monate hat es den Gewinn auf 10 Monate angerechnet, was es aber lt. Gesetz gar nicht darf.
§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II begrenzt eine solche Einkommensverteilung auf 6 Monate. Was danach noch nicht zur angemessenen Lebensführung verbraucht wurde, zählt als Vermögen und ist damit im Rahmen des § 12 SGB II geschützt.
Gegen diese gesetzlichen Vorschriften, die auch hinreichend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gesichert sind, hat das zuständige Jobcenter hier - zumindest grob fahrlässig - verstoßen.
Abgesehen davon muss eine Person, deren ALG II Anspruch - wie hier - durch Einkommen entfällt, keineswegs auf Hartz IV Niveau leben, wie das zuständdige Jobcenter hier meint. Lediglich eine der sparsame Lebensführung ist erforderlich - auch das ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gesichert.
Ich kann dem Gewinner hier nur raten, sich gegen die unzulässige Art der Anrechnung mittels Widerspruch zu wehren und auch den Klageweg nicht zu scheuen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast28219

Aus aktuellem Anlaß stellt sich mir aber die Frage, welche Folgen die diversen Vermögenszuwächse hätten, die einen als LE so im Laufe der Zeit treffen könnten. Neben dem Lottogewinn geht es mir hier um die Regelungen in Rz. 108 und 109 der aktuellen HEGA (vom 20.08.2014) zu den §§ 11, 11a, 11b SGB II - bspw. Aufwandsentschädigungen für Blut- und Plasmaspenden.

Folgt bei Zuführungen zum Vermögen nach Erstantragstellung eine erneute Vermögensüberprüfung (und wenn ja, wann) mit dem eventuellen Ergebnis, daß man durch Überschreitens der Vermögensgrenzen aus dem Bezug fiele oder gar Leistungen rückerstatten müßte?

Ottokar

Die HEGA hat keinerlei Rechtscharakter und erhebt auch keinen Anspruch auf rechtliche Korrektheit, sie gibt lediglich die Meinung der BA wieder.
Abgesehen davon ist das schon lange klar, auch hier im Forum.
Jeder Weiterbewilligungsantrag ist rechtlich ein Neuabtrag, d.h. es erfolgt auch eine Vermögensprüfung.
Ist Vermögen nicht geschützt, verwertbar und die Verwertung nicht offensichtlich unwirtschaftlich, dann geht die Vermögensverwertung einem ALG II Anspruch vor.
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Gast28219

Danke, erstmal  - offen gelassen hattest Du die Frage, ob es im sehr wahrscheinlichen Falle, daß die Vermögensgrenze inmitten und nicht am Ende eines BWZ gerissen würde, Rückforderungen für die Zeit zwischen dem Überschreiten und dem Ende des BWZ geben könnte.

Die HEGA bezieht sich bei den Zahlungen auf § 11a Abs. 4 und 5 SGB II, der m. E. keine Rechtsgrundlage bietet, daraus Vermögen werden zu lassen. Freilich könnte es entsprechende Rechtssprechung geben. Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.

Nimm mir das jetzt bitte nicht übel, aber solche Spenden liegen - im Gegensatz zu einem Erbe oder Lottogewinn - eben in jedermanns Hand, der dazu gesundheitlich in der Lage ist. Und jeder kann in die Gelegenheit kommen, die Spende zu brauchen. Manche Universitätskliniken bieten einem die Gewißheit, daß die Spenden im eigenen Haus verwendet und nicht irgendwohin verhökert werden.



Ottokar

Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04offen gelassen hattest Du die Frage, ob es im sehr wahrscheinlichen Falle, daß die Vermögensgrenze inmitten und nicht am Ende eines BWZ gerissen würde, Rückforderungen für die Zeit zwischen dem Überschreiten und dem Ende des BWZ geben könnte.
Ich sehe diese Frage hier bislang nicht. Abgesehen davon wurde auch diese bereits inhaltlich und auch schon lange höchstrichterlich beantwortet.
Lt. BSG ist alles, was man vor dem Tag der Antragstellung bekommen hatte, Vermögen, und alles was man ab dem Tag der Antragstellung dazu bekommt, Einkommen.
Zu beachten ist dabei die mögliche Rückwirkung zum Monatsersten bei einem Erstantrag. Außerdem musst du jeden Bewilligungszeitraum als in sich abgeschlossen betrachten, denn jeder Weiterbewilligungsantrag ist Kraft Gesetz ein Neuantrag.

Alles was man im laufenden ALG II Bewilligungszeitraum dazu erhält, ist Einkommen, somit kann es im laufenden ALG II Bewilligungszeitraum zu keiner Vermögenserhöhung kommen.
Im Fall eines Weiterbewilligungsantrages erfolgt eine neue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Stichtag dafür ist (abweichend von der Antragstellung) der 1. Tag des neuen Bewilligungszeitraumes (vorausgesetzt dieser schließt nahtlos an den vorherigen an), da für den Zeitraum davor ja schon entschieden wurde.
Für den 1. Tag des neuen Bewilligungszeitraumes gilt somit: alles, was man vor dem Tag bekommen hatte, ist Vermögen, und alles was man ab dem Tag dazu bekommt, Einkommen.

Nach den aktuellen rechtlichen Regelungen ist es also vollkommen unmöglich, dass sich im laufenden Bewilligungszeitraum das nach § 12 SGB II zu berücksichtigende Vermögen erhöht.
Bsp.: Wenn man einen Vermögensgegenstand, der beim Antragsstichtag mit 5000€ bewertet und nach § 12 SGB II geschützt ist, im laufenden Bewilligungszeitraum für 6000€ verkauft, dann ist die Differenz von 1000€ keine Vermögenserhöhung, sondern Gewinn und damit als Einkommen anzurechnen.

Zitat von: Gast28219 am 16. Januar 2016, 13:20:04Man könnte theoretisch jede Woche zur Blutplasmaspende oder alle zwei Wochen zur Thrombozytenspende, zusätzlich einmal alle zwei Monate zur Blutspende. Damit könnte sich das Vermögen monatlich um 100 bis 120 Euro erhöhen, wenn die Entschädigung nicht verbraucht würde.
Irrtum.
Diese 100€ bis 120€ würden im laufenden Bewilligungszeitraum als Einkommen betrachtet. Erst mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraumes würden sie als Vermögen betrachtet.
Du verwechselst hier die für laufendes Einkommen anzuwendende monatsbezogene Anrechnung, mit der für den gesamten Bewilligungszeitraum geltenden Einstufung, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt.
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