SG Düsseldorf: Sparsamkeit vor Hartz-IV-Antrag keine Pflicht

Begonnen von Meck, 16. Februar 2016, 17:44:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Haben Arbeitslose vor ihrem Hartz-IV-Antrag in zwei Jahren über 130.000 Euro für sich ausgegeben, darf ihnen das Jobcenter deshalb nicht ,,sozialwidriges Verhalten" unterstellen und gezahlte Sozialleistungen zurückfordern. Denn stehen Personen nicht im Hartz-IV-Bezug, sind sie grundsätzlich berechtigt, mit ihrem ,,Vermögen nach eigenem Gutdünken umzugehen", entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Gerichtsbescheid vom 31. August 2015 (Az.: S 35 AS 257/15).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sparsamkeit-vor-hartz-iv-antrag-keine-pflicht.php
LG Meck :bye:

Angela1968

Also dann muss das neu sein. Einer meiner Schwägerinnen hat voriges Jahr ein ser großes Vermögen geerbt, jedenfalls hat die Familie nun kein Anspruch mehr auf ALG II. Ihr ist sogar schriftlich mitgeteilt worden, sollte sie jemals wieder ALG II beantragen, muss sie nachweisen wie sie ihr Vermögen bis zur nächsten Antragsstellung verbraucht hat. Sollte sie den Nachweis nicht nachvollziehbar erbringen können, wird ihr das als absichtiche Herbeiführung der Hilfsbedürftgeit angerechent und man könne ihr deshalb weitere ALG II Leistungen versagen.

Und dann lach ich mich Tod, weil man an Asberger leidet ist es normal sein Vermögen zu verschleudern. Deshalb kann er nichts dafür. Offenbar hat man keine Ahung von Asberger. Da kommt man mit den Mitmenschen  nicht klar, ähnlich wie bei Autismus. Ich könnte es noch verstehen wenn derjenige an einer bipolaren Störung leiden würde, wo man mal manisch ist und mal depressiv. Ich habe einige Leute erlebt die in einer manischen Phase sogar gegen Geld ihre Familie verkauft hätten, wenn das möglich gewesen wäre.

Aber gut, da hatte derjeinge echt Glück mit den Richtern.

Angela


Ferenz

Die Entscheidung Sozialgericht Düsseldorf S 35 AS 257/15 Gerichtsbescheid vom 31.08.2015 ist in der SGB-BRD-Datenbank zu finden: 

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=183155 

"Der Kläger ist 1977 geboren. Er leidet an einem Asperger-Syndrom. Im Jahre 2010 verkaufte der Kläger eine Eigentumswohnung zum Preis von 136.000,- EUR. Unter dem 05.04.2012 stellte er einen Erstantrag auf Leistungen nach dem SGB II und gab an nur noch über einen Restbetrag in Höhe von 4.000,- EUR zu verfügen. Weiter gab der Kläger an, er habe von den 136.000,- EUR, 40.000,- EUR für die Einrichtung seiner Mietwohnung verbraucht. Den Rest des Geldes habe er im Laufe der Zeit ausgegeben.

Mit Bescheid vom 26.09.2013 stellte die Beklagte eine Ersatzpflicht des Klägers nach § 34 SGB II mit der Begründung fest, der Kläger habe seine Bedürftigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, indem er das ihm zur Verfügung stehende Geld in übermäßiger Weise vermindert habe.

Gegen diesen Bescheid legte der Kläger Widerspruch ein und führte aus, er sei gesundheitlich nicht in der Lage mit Geld umzugehen....

Es kann zunächst einmal dahin stehen, ob der angefochtene Bescheid nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil es sich lediglich um einen Feststellungsbescheid handelt, indem ein konkreter Ersatzanspruch nicht geltend gemacht wird. Darüber hinaus kann auch dahin stehen, ob die in der vorgenannten Vorschrift aufgeführte Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit beim Kläger schon deswegen nicht vorliegt, weil dieser an einem Asperger-Syndrom leidet und deswegen gar nicht schuldhaft handeln konnte. Denn das dem Kläger von der Beklagten vorgeworfene Verhalten eines "luxuriösen Lebensstils" erfüllt die Voraussetzungen des § 34 SGB II in keiner denkbaren Konstellation. § 34 SGB II ist ein deliktähnlicher Ausnahmetatbestand für Sachverhalte, in denen ein innerer Zusammenhang zwischen der Herbeiführung der Bedürftigkeit und der Zahlung von Leistungen an den Kläger steht...

Insoweit ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Kläger in dem Zeitraum, indem er den von der Beklagten aufgeführten "luxuriösen Lebensstil" gepflegt haben soll, nicht bedürftig war und deswegen grundsätzlich berechtigt war, mit seinem Vermögen nach eigenem Gutdünken umzugehen..."

Gast39715

Ich finde das total traurig, dass der sparsame immer der dumme ist.

Wenn ich gutes Gehalt verdiene und die ganze Zeit alles verprasse ist es in Ordnung dass ich anschließend Hartz IV bekomme. Habe ich aber sparsam gelebt und habe Geld auf der hohen Kante, wird mir ein Strick daraus gedreht. Das sind doch mal verkehrte Anreize.

Orakel


NevAda

Zitat von: Gast39715 am 23. Februar 2016, 08:43:03
Habe ich aber sparsam gelebt und habe Geld auf der hohen Kante, wird mir ein Strick daraus gedreht. Das sind doch mal verkehrte Anreize.
Wenn Du mir mal auf der Zunge zergehen lässt, was Du da geschrieben hast, wirst Du selber merken wie haarsträubend das ist.

Lasst uns AKWs bauen! Atommüll? Mir doch egal, was in hundert Jahren ist...
Langzeitschäden vom Rauchen?
Klamotten lieber jährlich für 1 Euro oder für 10 Jahre für mehr?
Geld verschleudern, nur weil es da ist?
Kredit aufnehmen müssen, weil doch mal was für 3-4 Monatseinkommen ersetzt werden muss?
Könnte noch Stunden so weiterschreiben - Du sicherlich selbst auch.

Du glaubst nicht wirklich, dass alle, die jetzt mal was zurücklegen, das für "den Staat" machen?
Du glaubst nicht wirklich, dass die Gesetze in zwei und zehn und zwanzig und dreißig Jahren denen von heute noch ähneln?

Gast39715

NevAda, natürlich finde ich es weitsichtiger zu sparen. Aber es ist trotzdem hart zu sehen, wenn man z.B. im Pflegeheim neben jemandem liegt, der besser gelebt hat und nun den gleichen Standard bekommt, aber eben "kostenlos" anstatt von seinen Ersparnissen.

Oder wenn man, wie ich annehme, in 40 Jahren eine Einheitsrente hat und der der es sich immer gutgehen lassen hat die gleiche Rente hat, nur dass ich davon einen Teil selber abdecken muss.

Quinky

Wäre das Urteil anders ausgefallen, müßten SÄMTLICHE Menschen auf JEDEN Luxus verzichten, DENN
Jeder kann arbeitslos werden und wenn er z.B. einen Mercedes gekauft hat (wohlgemerkt bevor er arbeitslos wurde), wäre das sozialwidriges Verhalten gewesen. Diese Situation wäre auf JEDEN Kauf anzuwenden!!!
JEDEM Millionär wäre es verboten, sein Geld auszugeben, da er ja vielleicht in 10,20 oder mehr Jahren hilfebdürftig werden könnte!!

WO will man die Grenze ziehen?

Gruß
Ernie