LSG Mainz spricht Arbeitnehmer elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu

Begonnen von Meck, 05. März 2016, 07:52:32

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Meck

Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat den Anspruch auf technische Hilfen am Arbeitsplatz gestärkt, um auch eine erst drohende Erwerbsminderung zu verhindern. Mit einem am Freitag, 4. März 2016, bekanntgegebenen Urteil vom 2. März 2016 sprach es einem Arbeitnehmer einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch zu (Az.: L 6 R 504/14).

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: