SG Speyer: Hort-Kosten-Übernahme auch in den Ferien (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 05. März 2016, 07:54:00

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Meck

Bietet der Hort einer Schule während der Schulferien eine mehrtägige Freizeit an, können Hartz-IV-Kinder die Kosten erstattet bekommen. Bei der Hort-Freizeit handelt es sich um einen Bildungsbedarf, bei dem die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen sind, heißt es in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil des Sozialgerichts Speyer (Az.: S 15 AS 857/15). Damit muss die Stadt Landau zwei Grundschülern die Teilnahme an einer Hort-Freizeit bezahlen.

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Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Schnuffel01

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Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach