Ich habe am Wochenende eine Nachricht von der Bank bekommen dass mein Konto gepfändet wird. Am Montag habe ich ein Antrag auf P-Konto bei der Bank gestellt.
Ich habe schnell gegoogelt (https://www.gegen-hartz.de/news/kontopfaendung-mit-kontosperrung-das-sollte-jetzt-getan-werden):
ZitatAchtung – eine Frist von 7 Tage bei: Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Rente, Bafög, Hartz IV, Erziehungsgeld oder Wohngeld sind zunächst sieben Tage nach Eingang auf dem Konto nicht pfändbar. Das heißt, dem Kontobesitzer muss das Geld bei Vorlage des Leistungsbescheides in voller Höhe ausgezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist hat der Schuldner weitere sieben Tage Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen.
Kann das jemand bestätigen?
Auf dem Konto waren ~800€ + ~800€ Leistungen sind am letzten Tag des Monats eingegangen. Bekomme ich sie wieder zurück? Was ist das für ein beschissenes Land, in dem man nicht mal die Sozialleistungen ausbezahlt bekommt???
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:02:45
Was ist das für ein beschissenes Land, in dem man nicht mal die Sozialleistungen ausbezahlt bekommt???
Es steht Dir frei, Deinen Wohnsitz in ein Land zu verlegen, in dem noch mehr Schuldnerschutz besteht. Die Auswahl ist allerdings nicht sonderlich üppig.
Noch mehr als gar nichts? Du willst doch nicht sagen dass ich dafür froh sein muss dass ich evtl die nächsten Zahlungen ausgezahlt bekomme???
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/
Pfändungsschutz bei Sozialleistungen
Bezieht der Schuldner Sozialleistungen, so kommt ihm gesteigerter Pfändungsschutz zugute. Das Gesetz stellt sicher, dass Sozialleistungen dem Gläubigerzugriff zumindest für die Dauer von sieben Tagen entzogen sind, wenn sie auf das Konto des Leistungsbeziehers eingehen. In dieser Zeitspanne geht also auch eine Kontopfändung ins Leere. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen weiterer sieben Tage bei Gericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz zu stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind alle Eingänge in der Höhe des Pfändungsfreibetrages aus § 850c ZPO der Pfändung in Zukunft entzogen.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:12:01
Noch mehr als gar nichts? Du willst doch nicht sagen dass ich dafür froh sein muss dass ich evtl die nächsten Zahlungen ausgezahlt bekomme???
Du kannst froh sein, dass Deutschland überhaupt solch üppige Sozialleistungen zahlt und dass es in diesem Land solch umfangreichen Schuldnerschutz gibt. Meiner Meinung nach beides viel zu umfangreich.
Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Viel zu umfangreich??? Spinnst du???
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Meine Antwort # 3 beantwortet deine Frage
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 17:12:18
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/
Pfändungsschutz bei Sozialleistungen
Bezieht der Schuldner Sozialleistungen, so kommt ihm gesteigerter Pfändungsschutz zugute. Das Gesetz stellt sicher, dass Sozialleistungen dem Gläubigerzugriff zumindest für die Dauer von sieben Tagen entzogen sind, wenn sie auf das Konto des Leistungsbeziehers eingehen. In dieser Zeitspanne geht also auch eine Kontopfändung ins Leere. Nach Ablauf dieser 7-tägigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit, binnen weiterer sieben Tage bei Gericht einen Antrag auf Kontopfändungsschutz zu stellen. Wird diesem Antrag stattgegeben, sind alle Eingänge in der Höhe des Pfändungsfreibetrages aus § 850c ZPO der Pfändung in Zukunft entzogen.
Ich sehe den zitierten Text doch leider nicht.
Ich muss mich bei einer Bank auf irgendwas berufen.
???? da steht doch der Text. Wieso kannst den nicht sehen? Was meinst du damit genau ?Kann dir auch den Link zum ausdrucken schicken
Check dein Link bitte noch einmal.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Ich kenne in der Tat kein Land, das üppigere Sozialleistungen leistet und mehr Schuldnerschutz bietet als Deutschland. Du?
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Viel zu umfangreich??? Spinnst du???
Ja. Nein.
Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:34:30
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Du kennst ja bestimmt kein anderes Land. Da bin ich mir sicher.
Ich kenne in der Tat kein Land, das üppigere Sozialleistungen leistet und mehr Schuldnerschutz bietet als Deutschland. Du?
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:16:05
Viel zu umfangreich??? Spinnst du???
Ja. Nein.
Wieviel Länder kennst du denn?
Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.
Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:39:20
Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.
DU behauptest hier was, DU bringst die Beweise.
So eine Pfändung ergeht nicht ohne Vorwarnung und aus heiterem Himmel. Daher solltest du jetzt schauen, dass das mit dem P-Konto geregelt wird und die Schulden abbezahlt werden.
Nirvana wenn du keine Hilfe leisten willst dann verpiss dich aus diesem Thema.
sjadha.
Du gehst morgen zur Bank und gibts denen ein selbst erstelltes Schreiben das sie dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln haben unter Angabe deiner IBAN nummer. Das müssen die innerhalb 4 tagen tun und es gilt bis 4 Wochen rückwirkend. Wichtig dabei ist du unterschreibst nichts von der Bank.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:40:24
Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:39:20
Machen wir es doch kürzer: Wo wird üppiger geleistet und die Durchsetzung von Forderungen mehr erschwert als in Deutschland? Bitte mindestens fünf Beispiele nennen und plausibilisieren.
DU behauptest hier was, DU bringst die Beweise.
Welche der von mir aufgestellten Behauptungen ist denn strittig? Der Umfang der deutschen Sozialtransfers oder die Intensität des deutschen Schuldnerschutzes?
Der Thread driftet schon wieder mal in eine Ablenkungsschiene vom Ursprungsthema.
Darum gehe ich jetzt raus.
Der Link funktioniert und das für dich wichtige steht unter dem Link.
Deine Bank muss am 4. Arbeitstag dein P-Konto nutzbar stellen. Das ist Gesetz.
Solange das P Konto noch nicht besteht kannst du dich auf § 850c ZPO = Pfändungsfreibetrag und
auf § 765 a ZPO = Vollstreckungsschutz berufen.
Wenn ich das richtig verstanden haben ist auf dem Girokonto ein Guthaben von ca. 1.600 € - aber auch auf dem P Konto ist nur ein Betrag von ca. 1.178 € vor Pfändung geschützt.
Solltest du unterhaltspflichtig sein für Ex-Mann oder Kind(er) oder sollten sonstige Zahlungsverpflichtungen gesetzlicher Art bestehen kannst du über das Vollstreckungsgericht den Basisbetrag von 1.178 € erhöhen lassen.
Was für Vorwarnung? Dass ich Schulden habe habe ich natürlich gewusst. Nein, die kann ich nicht bezahlen.
Ja, genauso passiert das.
Zitat von: Meph1977 am 01. September 2021, 17:51:17
Nirvana wenn du keine Hilfe leisten willst dann verpiss dich aus diesem Thema.
Oh, danke! Wollte ich schon schreiben, hatte aber Angst dass mir dann keiner hilft.
Antrag auf P-Konto habe ich bereits gestellt, wie ich schon geschrieben habe. Muss ich jetzt in dieser Woche noch aktiv werden? Was ist mit diesen 7 Tage frist?
harry
ZitatWenn ich das richtig verstanden haben ist auf dem Girokonto ein Guthaben von ca. 1.600 € - aber auch auf dem P Konto ist nur ein Betrag von ca. 1.178 € vor Pfändung geschützt
Ist aber nicht mein Verschulden - das Konto war gesperrt, ich konnte kein Geld abheben! Und jetzt behauptet jemand dass es in Deutschland Schuldnerschutz gibt?
Nirvana
Nochmals: DU behauptest hier etwas - DU bringst die Beweise. Kapisch?
Diese 7 tage frist war früher vor dem P-Konto
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03Muss ich jetzt in dieser Woche noch aktiv werden? Was ist mit diesen 7 Tage frist?
Lese halt die Antwort # 15 von @ meph und meine beiden Antworten # 3 und # 17
da steht echt alles drin. Dein Geld bleibt erstmal bei deiner Bank und der Gläubiger kriegt noch lange nichts
Es besteht kein Grund zur Aufregung @ sjadha
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03Dass ich Schulden habe habe ich natürlich gewusst.
Und hättest daher dein Konto längst in ein geschütztes P-Konto umwandeln können. Denn das genau ist der hervorragende Schutz, den dieses "beschissene Land" bietet.
Insofern bin ich ganz bei Nirvana. Immer bei anderen die Schuld suchen, scheint heutzutage schon normal zu sein.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:58:03
Nirvana
Nochmals: DU behauptest hier etwas - DU bringst die Beweise. Kapisch?
Zitat von: Nirvana am 01. September 2021, 17:52:39
Welche der von mir aufgestellten Behauptungen ist denn strittig? Der Umfang der deutschen Sozialtransfers oder die Intensität des deutschen Schuldnerschutzes?
Zitat von: Meph1977 am 01. September 2021, 18:03:52
Diese 7 tage frist war früher vor dem P-Konto
https://www.gegen-hartz.de/news/kontopfaendung-mit-kontosperrung-das-sollte-jetzt-getan-werden Datum ist Veröffentlicht am13.02.2021. Dann ist die Information wohl falsch.
Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?
@Deadpool
Ich habe gelesen, dass man das Konto ins P-Konto lieber nachträglich umwandelt.
Und wer bist du jetzt dass du mir Schuld gibst? Warst du selber in gleicher Situation???
Wie mach man hier ein Zitat wenn
ZitatBumping-Schutz
Die Antwort auf Ihren eigenen Beitrag ist erst in 13 Minute(n) und 48 Sekunde(n) erlaubt.
Bitte ändern Sie stattdessen Ihren letzten Beitrag wenn möglich, oder warten Sie den Antwortbeitrag einer anderen Person ab, danke.
?
@Nirvana
ALLES
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:09:38Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?
Rein theoretisch wäre das möglich aber nur mit großen Aufwand. Außerdem gilt für sowas eine sehr enge Frist von nur wenigen Tagen.
@ deadpool muss man insofern recht geben, dass es mit Sicherheit deutliche Vorwarnungen gegeben hat und dir selbst bewusst war dass vollstreckbare Titel vorliegen.
Da war echt Zeit genug die Umwandlung in ein P Konto zu beantragen. Jetzt gehts ja auch
Mal eine neugierige Frage: Wenn du H 4-Bezieherin bist und Ende August noch 800 € auf dem Konto waren wovon hast du dann im August gelebt?
Sollte es Arbeitslohn gewesen sein musst du damit rechnen dass der Gläubiger sich auch deinen AG als Drittschuldner auswählt.
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:19:05
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:09:38Kann der Jobcenter die Überweisung stornieren? Oder wenn's auf einem Konto angekommen ist dann ist zu spät?
Rein theoretisch wäre das möglich aber nur mit großen Aufwand. Außerdem gilt für sowas eine sehr enge Frist von nur wenigen Tagen.
@ deadpool muss man insofern recht geben, dass es mit Sicherheit deutliche Vorwarnungen gegeben hat und dir selbst bewusst war dass vollstreckbare Titel vorliegen.
Da war echt Zeit genug die Umwandlung in ein P Konto zu beantragen. Jetzt gehts ja auch
Ja, und zeigst du mir irgendwelche Empfehlungen in voraus P-Konto aufzumachen???
Zitat4-Bezieherin
Bezieher
Einsparungen darf man doch haben? Das Konto war ja nicht gepfändet.
Sind 100terte im Netz! Einfach Pfändungsschutz-Konto eingeben.
Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Der Gläubiger hat sich ja das Urteil nicht geholt um es einzurahmen.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:21:03Das Konto war ja nicht gepfändet.
War aber zu erwarten nachdem ein Urteil vorliegt und das hast du ja vom Gericht bekommen bzw. dein RA.
Und jetzt kann es schnell passieren dass du die Differenz von rd. 400 € einbüßt.
(1.178 € geschützt auf P Konto - 1.600 € Habenstand Giro).
Noch besteht ja das Girokonto.
Das nachstehende jetzt ist aber unverbindlich und müsse erst genau geprüft werden.
Dazu sollten man sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle zum zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet.
Rechtliche Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZB 56/06), womit diese schon für Arbeitseinkommen bestehende Regelung auf die Fälle wiederkehrender Sozialleistungen wie des Alg II ausgedehnt wurde.
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:25:36
Sind 100terte im Netz! Einfach Pfändungsschutz-Konto eingeben.
Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Gibst du mal einen Beispiel???
Hat jemand von euch das mal durchgemacht?? Oder woher kennt ihr euch so gut aus?
ZitatDazu sollten man sich bei der Bank eine Kopie des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geben lassen und damit zur Rechtsantragsstelle zum zuständigen Amtsgericht gehen. Dort muss ein Beschluss ergehen, der die Freigabe des nicht pfändbaren Anteils am Einkommen gestattet.
Wie viel Zeit habe ich dafür? Reicht es für einen Gang zum Anwalt?
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Oder woher kennt ihr euch so gut aus?
Wir hier sind ja ein Hilfeforum
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Reicht es für einen Gang zum Anwalt?
Du kannst mit der Kopie selbst zum Vollstreckungsgericht. Nochmal das ist ein Hinweis ob er greift weiß ich ohne genaue Prüfung nicht.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18Reicht es für einen Gang zum Anwalt?
Wenn du morgen einen Termin beim RA bekommst und der schnell tätig wird
Zitat von: Gast50147 am 01. September 2021, 18:25:36Außerdem braucht es keine Empfehlung wenn bereits vollstreckbarer Titel bekannt ist.
Der Gläubiger hat sich ja das Urteil nicht geholt um es einzurahmen.
Jetzt eine Gute Nacht und reg dich nicht auf. Der Maximalverlust kann 400 € betragen, wenn überhaupt.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18at jemand von euch das mal durchgemacht?? Oder woher kennt ihr euch so gut aus?
Spätestens wenn der vollstreckbare Titel gegen einen vorliegt der mit Kontopfändung droht sollte man sich kümmern. Und zum Glück gibt es P-Konten, in fast alle anderen Ländern wird dir der Tisch unterm Hintern weggepfändet.
Zitat von: Gast34764 am 01. September 2021, 19:18:00
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 18:41:18at jemand von euch das mal durchgemacht?? Oder woher kennt ihr euch so gut aus?
Spätestens wenn der vollstreckbare Titel gegen einen vorliegt der mit Kontopfändung droht sollte man sich kümmern. Und zum Glück gibt es P-Konten, in fast alle anderen Ländern wird dir der Tisch unterm Hintern weggepfändet.
Von welchen Ländern sprichst du genau?
ZitatSpätestens wenn der vollstreckbare Titel gegen einen vorliegt der mit Kontopfändung droht sollte man sich kümmern.
Steht wo? Ich weiss dass man den P-Konto nachträglich machen kann. Weiss ich nicht mehr woher ich das weiss, kann sein von einem Bankberater. Und woher weisst du es?
In der ganzen Post die du garantiert wegen den Schulden/Pfändung bekommen hast steht mit Sicherheit etwas von Kontopfändung. Und wenn man dann immer noch nicht reagiert ist man selber Schuld, nicht der Staat oder die Anderen.
Deine Diskussion woher man das wissen soll ist müßig und überflüssig. Wenn man volljährig ist muss man sich um seinen Kram kümmern.
Zitat von: Gast34764 am 01. September 2021, 20:36:52
In der ganzen Post die du garantiert wegen den Schulden/Pfändung bekommen hast steht mit Sicherheit etwas von Kontopfändung. Und wenn man dann immer noch nicht reagiert ist man selber Schuld, nicht der Staat oder die Anderen.
Deine Diskussion woher man das wissen soll ist müßig und überflüssig. Wenn man volljährig ist muss man sich um seinen Kram kümmern.
VON DER KONTOPFÄNDUNG HABE ICH AM WOCHENENDE ERFAHREN. WENN DU 0 AHNUNG HAST, HÖR BITTE AUF MIR ETWAS VORZUWERFEN, "HELFER"!
Spätestens mit der letzten Mahnung haben der oder die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht. Erzähle uns also nicht, dass du von Kontopfändung "überrascht" wurdest!
Zitat von: Ansichtskarte am 01. September 2021, 21:13:07
Spätestens mit der letzten Mahnung haben der oder die Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht. Erzähle uns also nicht, dass du von Kontopfändung "überrascht" wurdest!
Wieso muss ich mich hier ständig verteidigen?
Zwangsvollstreckungsabsicht und Benachrichtigung über Köntopfändung sind 2 unterschiedliche Sachen. Kapierst du das nicht?
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:17:57
Kapierst du das nicht?
Du hast den Kopf in den Sand gesteckt, nicht ich! Kein Gläubiger muss dich um Erlaubnis fragen, seine Vollstreckungsabsichten auch umsetzen zu dürfen. Er tut es einfach. Das ist sein gutes Recht!
Übrigens kann man sich mit nahezu jedem Gläubiger auch über eine Ratenzahlung einigen, bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden!
Wir drehen uns in Kreis. Ich habe schon alles erklärt.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 17:02:45
Was ist das für ein beschissenes Land, in dem man nicht mal die Sozialleistungen ausbezahlt bekommt???
Den Hinweis auf "das beschissene Land" verstehst du als "Erklärung"? "Ich bin auf Hartz IV", begründet nicht automatisch Schuldnerschutz. Das ist halt so. Bewegen musst DU dich, nicht deine Gläubiger, nicht deine Bank, nicht das Jobcenter.
Ich habe alles mögliche gemacht. Lies doch nochmal meine Beiträge.
Ich bin jetzt wirklich müde. Nicht nur dass ich wahrscheinlich 1600€ verloren habe, sondern ich muss mich noch vor Menschen in Internet rechtfertigen und immer wieder das gleiche erklären.
Ja, Scheissland!
Kann man irgendwelche Hilfe vom Jobcenter bekommen wenn man aktuell kein Geld hat?
Mir wurde selbst mal das Konto gepfändet. Ich habe aktuell ein P-Konto. Ich war sogar mal in der Verbraucherinsolvenz. Ich habe schon immer in Deutschland gelebt. Und aus eigener Erfahrung heraus kann ich Dir nur widersprechen: Nein, Du hast definitiv nicht "alles Mögliche versucht".
Dann jedoch jedwede Schuld von Dir zu schieben und stattdessen über das Land, was übrigens tatsächlich in Sachen Sozialleistungen und Schuldnerschutz mit zu den besten Europas und eigentlich auch weltweit gehört, ist für mich eine bodenlose Frechheit. Und Dein Auftreten hier, auch gegenüber Leuten, die Dir zu helfen bereit sind (Auch Beiträge die Dein Denken und Handeln nicht bestätigen können Hilfe und vor allem eben auch richtig sein) ist so auch absolut nicht in Ordnung und hält manch einen künftig daher unter Umständen auch davon ab, Dir weitere sachdienliche Hinweise zu geben.
Reno Jackson
Du warst schon in Privatinsolvenz und hast jetzt wieder ein P-Konto? Hat es nicht funktioniert?
Und was habe ich "nicht versucht"?
Weiss jemand was das für Rechtsgebiet ist?
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 22:16:131600€ verloren
Du zahlst Schulden zurück, die Du gemacht hast. An Leute, die Dir das Geld gegeben haben unter der Bedingung, dass Du es zurück gibst.
Du musst Dich hier nicht für Deine Schulden "rechtfertigen". Aber für Deine Behauptungen, Du hättest alles versucht, der Staat sei Schuld, dass Du Deine [sic!] Schulden nicht tilgst, jemand anderes als Du sei zuständig, Sozialleistungen, die Dir quasi ohne Gegenleistungen gegeben werden, für Lebensunterhalt zu verwenden.
Insolvenz. Von Schulden habe ich Ahnung auch von Betrügern, die versuchen sich auf deine Kosten zu bereichern. Ohne mich, kämpfe mit allen Mitteln, wie ich. Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen. Das schaffst du. Du bist ein guter Mensch, der Respekt verdient. Das schaffst du, du bist intelligent. Ich wünsche dir alles gute. Eröffne ein P-Konto. Die Commerzbank ist empfehlenswert und die sind unproblematisch und sehr hilfsbereit. Nehme Kritik an aber nur berechtigte. Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen. Es kann jedem treffen. Das schaffst du. Schönen Tag dir noch und frag nach Hilfe und Tipps, ich bin gerne für dich da.
Wenn man von jemandem wie Lili Rückendeckung bekommt, dann sollte einem alleine das schon zu Denken geben. Da sind ja schon manch "interessante" Beiträge in ihrer Historie zu finden. Aber vom Niveau her befindet Ihr euch ja in etwa auf einer Ebene, wo Lili doch z.B. gerne mal jemanden dazu auffordert "zur Hölle zu fahren". :grins:
:troll:
Zitat von: Gast40555 am 02. September 2021, 07:49:35
Wenn man von jemandem wie Lili Rückendeckung bekommt, dann sollte einem alleine das schon zu Denken geben. Da sind ja schon manch "interessante" Beiträge in ihrer Historie zu finden. Aber vom Niveau her befindet Ihr euch ja in etwa auf einer Ebene, wo Lili doch z.B. gerne mal jemanden dazu auffordert "zur Hölle zu fahren". :grins:
Sei bitte mal still. Von dir oder anderen lasse ich mir nichts sagen. Und ich bin kein Schaaf! Kapiert? Du kennst mich nicht und weiß auch nicht was ich durchgemacht habe. Wenn du mich provozieren willst, dann hast du pech gehabt. Was bist du nur für eine arme Sau. Nee, nee, nee.
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen.
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:53:20
Was bist du nur für eine arme Sau.
Du hast offensichtlich noch einen langen Weg vor dir.
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 08:14:51
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen.
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:53:20
Was bist du nur für eine arme Sau.
Du hast offensichtlich noch einen langen Weg vor dir.
On répond aux imbéciles par le silence
Wenn sachliche Argumente fehlen ...
Es ist gleich, aus welchem Grund du schweigst. Für das Forum ist es jedenfalls ein Gewinn.
es braucht lang bis gepfändet wird
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen.
Schulden fliegen einem nicht zu. Und selbst wenn man in eine Situation kommt in der man einfach Pech hatte (z.B. Arbeitslosigkeit) wird erst gepfändet wenn man den Kopf in den Sand steckt und sich einfach nicht meldet. Vorher gibt es Wege der Ratenzahlung oder Vermögensauskunft. Eine Kontopfändung kommt nie überraschend, es sei denn man liest seine Post einfach nie.
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:
Kannst du das auch belegen?
@Fylou schrieb:
Schulden fliegen einem nicht zu.Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw.
Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:
Kannst du das auch belegen?
Danke Kämpfer. Es lohnt sich nicht, sich darüber zu ärgern (darauf warten solche Leute) noch zu antworten. Ich habe viele Lebenfserfahrungen hinter mir und lass mich von solchen Leuten weder klein machen noch was sagen. Ich bin halt eine Kämpferin und bin für die soziale Gerechtichkeit.
Dir einen schönen Tag noch
Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:
Kannst du das auch belegen?
@Fylou schrieb:
Schulden fliegen einem nicht zu.
Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw.
Hast Du ernsthaft aufgehört nach dem ersten Satz seinen Beitrag zu lesen?
Wenn sachliche Argumente fehlen ...
Es ist gleich, aus welchem Grund du schweigst. Für das Forum ist es jedenfalls ein Gewinn.
Mit solchen Worten kommt @Ansichtskarte nicht weiter und gleich mit "getrolle" zu argumentieren ist sicherlich nicht zielbringend. :zwinker:
Ich meinte den Beitrag von Fylou, dem Du ja widersprochen hast. Und da gehst Du nur auf seinen ersten Satz ein und hast entweder den Rest seines Beitrages nicht gelesen oder nicht verstanden. Vor allem eben nicht im Zusammenhang mit dem Anliegen des TE und seiner Denke, dass er "alles richtig gemacht hat".
On répond aux imbéciles par le silence = Uns hier Narren zu nennen kann schnell ein Schuss sein der nah hinten los geht @ sjadha, weil nämlich keiner mehr antwortet.
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 04:24:36Weiss jemand was das für Rechtsgebiet ist?
Du befindest dich derzeit im Rechtsgebiet der Zwangsvollstreckung einem Teilgebiet des Zivilrechts.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:17:57Zwangsvollstreckungsabsicht und Benachrichtigung über Köntopfändung sind 2 unterschiedliche Sachen.
Nein, die Kontopfändung ist nur die Folge des Urteils. Mit dem Urteil ist eine Vollstreckungsklausel verbunden und der Gläubiger holt sich ohne dein Wissen beim Gericht einen PfÜB und legt den deiner Bank vor die damit Drittschuldner wird.
Nachdem es ein normales Girokonto ist wird es gesperrt.
In den Antworten # 3, 15 und 17 steht alles drin was du jetzt noch tun kannst.
Dein P-Konto wird morgen nutzbar sein und damit sind fast 1.200 € vor Pfändung geschützt, so dass der Maximalverlust ca. 400 € betragen kann, falls das Gericht heute keine Freigabe gibt.
Alles weitere kann gar nicht mehr zielführend sein.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Eine Kontopfändung kommt nie überraschend,
Eine Kontopfändung kommt immer überraschend damit der Schuldner keine Gelegenheit hat Geld in Sicherheit zu bringen.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Vorher gibt es Wege der Ratenzahlung oder Vermögensauskunft.
Auf Ratenzahlung lässt sich ein Gläubiger erst dann ein, wenn Kontopfändung fruchtlos verläuft.
Kommt kein Angebot der Ratenzahlung ist die Folge die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung genannt). Nach Abgabe ist der Schuldner 2 Jahre vor jeder weiteren Verfolgung geschützt. Sollten aber pfändbare/verwertbare Gegenstände (teure Teppiche, Schmuck etc. vorhanden sein wird der GV sie vorher beschlagnahmen.
Die Kontopfändung ist zuerst einmal der einfachere Weg
@Reno Jackson
Dann solltest du in Zukunft, deine Beiträge besser zitieren was du deutlich machen willst! :zwinker:
Jedoch muss ich dich enttäuschen, im Gegensatz zu deiner Behauptung, liebe ich Fylous Beiträge.
Selbst "unverschuldet", eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.
@harry
Die Kontopfändung ist zuerst einmal der einfachere Weg
Ja.
Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw.
Deshalb schrieb ich auch:
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Und selbst wenn man in eine Situation kommt in der man einfach Pech hatte (z.B. Arbeitslosigkeit) wird erst gepfändet wenn man den Kopf in den Sand steckt und sich einfach nicht meldet.
Kannst du bitte nicht nur einzelne Sätze lesen? Danke. Wer sich kümmert und offensichtlich sogar 800€ Ansparungen hat, der kann entweder eine Ratenzahlung aushandeln oder er gibt die Vermögenauskunft ab. Und richtet ein P-Konto ein. Alles nicht passiert, von daher ist die Person hier selber schuld wenn sie sich NICHT kümmert. Da flattern viele Briefe vorher in den Briefkasten!
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 11:00:15Auf Ratenzahlung lässt sich ein Gläubiger erst dann ein, wenn Kontopfändung fruchtlos verläuft.
Absoluter Blödsinn! Du meinst also
jede Ratenzahlung ist erst entstanden nachdem das Konto gepfändet wurde? Man, da haben die Gerichte aber viel zu tun.
Den meisten Gläubigern ist es daran gelegen Kosten und Aufwand zu sparen und sie lassen sich auf Ratenzahlungen ein. Nicht alle, aber der überwiegende Teil. Und auch hier: man wusste von den Schulden und der Gefahr und hat es ausgesessen.
Öffentliche Stellen sind da schneller mit Kontopfändungen (haben ja auch kürzere Wege) als private Gläubiger. Die meisten lassen sich aber nach Vermögensangabe/Einkommensnachweis auf Ratenzahlungen ein.
:sehrgut:
Gläubiger haben eine Kostenminderungspflicht! Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 12:48:13Absoluter Blödsinn!
Mäßige dich im Ton und mach dich schlau bevor du meinen Beitrag als Blödsinn bezeichnest. Denke dran was @ Ottokar dir in einem anderen Thread vor wenigen Tagen geschrieben hat.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 12:48:13Du meinst also jede Ratenzahlung ist erst entstanden nachdem das Konto gepfändet wurde?
Das wort
"jede" ist auf deinem Mist gewachsen!
Den PfüB bekommt er automatisch auf Antrag auf Grund des Urteils.
Bei einer Kontopfändung kriegt Gläubiger u.U. alles (zumindest einen Großteil) bei Raten wartet er lange bis Schuld bezahlt ist und trägt das Risiko dass vereinbarte Raten ausbleiben.
Je kleiner die Schuld umso härter die Maßnahmen - sollte bekannt sein.
Es ist müßig darüber zu diskutieren, denn die Möglichkeiten des TE sind ihm aufgezeigt worden.
Dein Beitrag hat mit der TE-Frage nichts zu tun und im übrigen
<< dein Halbwissen imponiert nicht!!Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 12:55:46
Gläubiger haben eine Kostenminderungspflicht! Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.
Diese Pflicht hat nach § 254 jeder, aber ein Ratenzahlungsangebot muss vom Schuldner kommen, ggf. gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
Ein Gläubiger ist nicht an ein Ratenzahlungsangebot gebunden. Er kann mit Titel jede zulässige Vollstreckung durchführen
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Insolvenz. Von Schulden habe ich Ahnung auch von Betrügern, die versuchen sich auf deine Kosten zu bereichern. Ohne mich, kämpfe mit allen Mitteln, wie ich. Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen. Das schaffst du. Du bist ein guter Mensch, der Respekt verdient. Das schaffst du, du bist intelligent. Ich wünsche dir alles gute. Eröffne ein P-Konto. Die Commerzbank ist empfehlenswert und die sind unproblematisch und sehr hilfsbereit. Nehme Kritik an aber nur berechtigte. Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen. Es kann jedem treffen. Das schaffst du. Schönen Tag dir noch und frag nach Hilfe und Tipps, ich bin gerne für dich da.
Danke, aber in dem Moment würde ich mich wirklich freuen wenn ich erstmals die 1600€ zurückhole. Warum muss ich überhaupt für mein Geld rennen? Das mir zusteht! Das nicht gepfändet werden darf! Und das ist kein Scheissstaat?
Sind die 800 € die auf dem Konto standen nachweisbar auch ALG 2 Geld??
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28wenn ich erstmals die 1600€ zurückhole.
Ohne Gerichtsfreigabe nicht
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28Und das ist kein Scheissstaat?
Nein ist kein Scheissstaat. Er lässt dir unpfändbar zunächst rd. 1.200 €
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28
Warum muss ich überhaupt für mein Geld rennen? Das mir zusteht!
Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
Zitat von: Nirvana am 02. September 2021, 13:22:58Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
:lachen: supergeile Frage
Zitat von: Gast50787 am 02. September 2021, 13:26:01
Zitat von: Nirvana am 02. September 2021, 13:22:58Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
:lachen: supergeile Frage
Und völlig zurecht gestellt.
Zitat von: Gast48661 am 02. September 2021, 13:28:06Und völlig zurecht gestellt.
Freilich zu Recht. Wenn ich merke, dass ich das nicht zahlen kann schreibt man gleich den Gläubiger an und bitte um Ratenzahlung. Dann kommt es erst gar net zu einem Urteil und Vollstreckung
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:59:37Mäßige dich im Ton und mach dich schlau bevor du meinen Beitrag als Blödsinn bezeichnest. Denke dran was @ Ottokar dir in einem anderen Thread vor wenigen Tagen geschrieben hat.
en zusammenklauben.
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:59:37Dein Beitrag hat mit der TE-Frage nichts zu tun und im übrigen << dein Halbwissen imponiert nicht!!
Du hast immer noch nicht zu entscheiden wer in welchem Thema schreibt und zu maßregeln hast du ebenfalls nicht. Und wenn ich zitierst werde dann antworte ich auch. Punkt. Wenn es dir nicht passt gibt es die Ignorierfunktion.
Übrigens ist hier immer noch keine Rechtsberatung und daher muss hier niemand Fachwissen haben...oder es sich aus Kommentierung
Ich lese zwar meistens bloß mit, aber du stichelst und streitest schon gerne meine ich. Bloß zum Thread hast noch nichts sinnvolles beigetragen.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 13:52:38daher muss hier niemand Fachwissen haben.
Nö, muss man nicht aber man hat ja auch eigene Erfahrungen.
Und mit Unterstellungen arbeitest auch gerne.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 13:52:38Du hast immer noch nicht zu entscheiden wer in welchem Thema schreibt und zu maßregeln hast du ebenfalls nicht.
Der User hat doch nichts davon gesagt wer sich zum Thema äußert und gemaßregelt hat er auch keinen.
Oder kann ich nicht mehr lesen?
@Fylou
Selbst "unverschuldet", eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.
Diese Aussage habe ich nicht umsonst geschrieben und ergänze sie mit folgenden Worten, auch wenn man im Vorfeld alles nötige getan hat um das zu verhindern.
Somit solltest du deine Anschuldigung überdenken, bzw. demnächst klarer ausdrücken. :zwinker:
@Alibaba :sehrgut:
@Ansichtskarte
Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.
Nicht zwingend, kommt auf den Gläubiger drauf an.
Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 14:21:38Selbst "unverschuldet", eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.
Unverschuldet kann tatsächlich unverschuldet sein.
Beispiel: Kauft eine kinderlose junge Familie mit 2 Lohnzahlungen eine gute und nicht gerade billige Wohnungseinrichtung kann sie die hohen Raten zahlen.
Fällt 1 Verdienst weg, egal aus welchem Grund schon ist die Überschuldung da.
Lassen sich die Gläubiger nicht auf eine Reduzierung der Raten ein, sind die Folgen: Mahnungen, Prozesse, Urteile, Vollstreckungsversuche, Abgabe des Vermögensverzeichnisses (eidesstattliche Versicherung) Ende vorerst für die Family
Das weitaus schlimmere ist wenn Gläubiger ihre Forderung einem Inkassobüro übergeben oder gleich verkaufen wenn sie älter sind.
@ Fylou ist für mich Luft :kotz:
@harry
unverschuldet kann unverschuldet sein
Sachverhalt:
PKV, Behandlungsvertrag mit dem Arzt, Dienstleistung:
Entfernung eines funktionellen Tumors im Schädel nach Schlaganfall, Optionen: Bestrahlung für 30000 DM mit der Gefahr einer Blutung zu 35%, oder operative Entfernung für 16500 DM .
Man entschied sich für die OP. PKV zahlte nicht, da eine günstigere Option zur Verfügung stand.
Gläubiger wollte sein Geld, in seinen Augen auch gerechtfertigt mit Durchziehen bis zur Kontopfändung. Nach 4 jährigen Rechtsstreit musste die PKV zahlen
unverschuldet kann unverschuldet sein
Außer dir sollten das auch andere verstehen :smile:
Ist zwar ein Extremfall.
Hier bei uns hatten wir ein bankseitig erstelltes Finanzierungskonzept für 1 Haus.
Alles war glücklich, es war sogar Geld übrig.
Bis die Oma mit über 80 verstarb. Der ihre 1000 € Rente hatte der gewiefte Bankvertreter auf das 25-jährige Finanzierungskonzept eingerechnet und die waren mit dem Tod der alten Frau weg.
Haus weg, Schulden waren plötzlich da ... und dann das übliche
@harry schrieb:
Ist zwar ein Extremfall.
JA, meiner!
Fylou sollte wenn sie Aussagen trifft, auch Eventualitäten auch ausschließlichen bzw. erstmal recherchieren.
Jedes Wort zu / über diese ""Dame"" ist ein Wort zu viel :yes:
Das was Fylou aussagen wollte war wohl eher dass eine Kontopfändung einen nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel trifft. Aber man kann sich natürlich auch an ungeschickten Formulierungen aufhängen, obwohl Sinn und Zweck des Beitrags ziemlich offensichtlich sein dürfte.
Zitat von: Gast40555 am 02. September 2021, 15:14:13dass eine Kontopfändung einen nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel trifft.
Doch,
wenn man nach Erhalt des Urteils nicht handelt geht man irgendwann zur Bank und Konto ist gesperrt.
Und genau so etwas meine ich damit. Denn dann trifft es einen eben nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel. Schulden machen ist eine Sache. Aber in diesem Fall fingen die Probleme erst richtig an, als der TE nach Erhalt der "bösen" Briefe (Und ab da an muss es einem einfach klar sein dass es passieren wird oder zumindest sehr wahrscheinlich ist) nicht die richtigen Entscheidungen getroffen und die richtigen Schritte eingeleitet hat. Und sei es eben am Ende nur den Antrag auf die Umwandlung in ein P-Konto nicht erst zu stellen nachdem die Pfändung vorliegt.
Zitat von: Gast40555 am 02. September 2021, 15:14:13
Das was Fylou aussagen wollte war wohl eher dass eine Kontopfändung einen nicht wie der Blitz aus heiterem Himmel trifft. Aber man kann sich natürlich auch an ungeschickten Formulierungen aufhängen, obwohl Sinn und Zweck des Beitrags ziemlich offensichtlich sein dürfte.
Nein, manche versuchen krampfhaft in jeden Text etwas reinzudichten und provozieren dann wie präpubertäre Teenies. Merkt man alleine daran, dass man seine Abneigung noch unbedingt schriftlich ausdrücken muss um es auch ja öffentlich zu machen. :mocking:
Dank unserer Gesetze gibt es IMMER vorher Mahnungen und Co. Wer da nicht reagiert und vorsorgt und dann über den "blöden Staat" jammert hat seine Pflichten als Erwachsener nicht verstanden.
Zitat von: Gast40555 am 02. September 2021, 15:32:11Aber in diesem Fall fingen die Probleme erst richtig an, als der TE nach Erhalt der "bösen" Briefe nicht die richtigen Entscheidungen getroffen und die richtigen Schritte eingeleitet hat.
Das Problem dabei ist, dass TE die richtigen Schritte gar nicht kannte. Lese mal den Thread vollständig.
Seine ALG 2 Einnahmen unterliegen für TE
automatisch dem Pfändungsschutz.
Weil das nicht stimmt nennt er das einen "Scheissstaat"
Muss dir aber insofern recht geben, dass im Urteil "Vollstreckbare Ausfertigung" steht, bzw. TE die Vollstreckungsklausel zugestellt bekam.
Und vollstrecken heißt "Geld eintreiben"
Man hätte die Äußerung zum "Scheißstaat" auch einfach ignorieren können und statt dessen Hilfe leisten können. Damit fing nämlich die ganze unsinnige Diskussion an. Es ist ebenfalls nicht relevant was der TE hätte vorher tun können weil es ihm bei dem was er in der Situation in der er nunmal ist nicht weiterhilft.
Danke, Meph. :sehrgut:
Zitat von: Meph1977 am 02. September 2021, 19:04:12
Man hätte die Äußerung zum "Scheißstaat" auch einfach ignorieren können und statt dessen Hilfe leisten können.
Sorry@ blaumeise!
Hilfe ist doch echt genug geleistet worden. Aber wenn TE nicht danach handelt kann ihm halt keiner helfen. Handelt TE aber danach kann er heute über fast 1.200,-- € verfügen.
@Alibaba: Würdest du das Zitat bitte richtig zuordnen?
Na, ihr Wichser? Nichts ist freigegeben worden! Und das trotz P-Konto.
Wer hier ständig nur (Und zwar nicht nur in diesem Thread) mit Beleidigungen um sich wirft und auf alles und jeden schimpft, der hat es eigentlich gar nicht erst verdient, dass ihm überhaupt irgendwer versucht ernsthaft zu helfen.
Zitat von: sjadha am 05. September 2021, 01:18:56
Na, ihr Wichser? Nichts ist freigegeben worden! Und das trotz P-Konto.
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen. Das schaffst du. Du bist ein guter Mensch, der Respekt verdient. Das schaffst du, du bist intelligent. Ich wünsche dir alles gute. [...] Es kann jedem treffen. Das schaffst du. Schönen Tag dir noch und frag nach Hilfe und Tipps, ich bin gerne für dich da.
Zitat von: sjadha am 05. September 2021, 01:18:56
Nichts ist freigegeben worden! Und das trotz P-Konto.
:smile:
Zitat von: sjadha am 05. September 2021, 01:18:56Nichts ist freigegeben worden! Und das trotz P-Konto.
Logisch. Deine verspätete Umwandlung in ein P-Konto schützt nur künftiges Einkommen. Für das bereits gepfändete muss du schonmal deinen Hintern in Richtung der Judikative dieses "Scheissstaats" bewegen und einen Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens stellen. Auch die Freigabe fällt nicht vom Himmel.
Mich würde ansonsten noch die Antwort auf Nirvanas Frage
Zitat von: Nirvana am 02. September 2021, 13:22:58
Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
interessieren.
Das stimmt so nicht die umwandlung schützt 4 wochen rückwirkend
Zitat von: Meph1977 am 05. September 2021, 12:38:55Das stimmt so nicht die umwandlung schützt 4 wochen rückwirkend
Das weiß die trotz aller "Intelligenz" nicht. Lieber was behaupten was nicht stimmt. Hauptsache man ist im Gespräch :no:
Die vollen Freibeträge auf dem P-Konto gelten dann sogar rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Pfändung, in dem das Konto gepfändet wurde.
Quelle Verbraucherzentrale
Das steht auch schon geschrieben sehe ich gerade:
Zitat von: Deadpool am 05. September 2021, 11:55:01deinen Hintern in Richtung der Judikative dieses "Scheissstaats" bewegen und einen Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens stellen
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 13:12:57
Ohne Gerichtsfreigabe nicht
Alles ein deutliches Zeichen, dass Threads nur teilweise gelesen und teils auch nicht verstanden werden (wollen). Aber halt gerne groß auftrumpfen.
Zitat von: Gast50787 am 05. September 2021, 12:40:09Das weiß die trotz aller "Intelligenz" nicht. Lieber was behaupten was nicht stimmt. Hauptsache man ist im Gespräch
Stimmt! :lachen: Perfekter "Experten-Absturz" mit der Birne durch die :wand:
:clever:
Zitat von: Meph1977 am 05. September 2021, 12:38:55
Das stimmt so nicht die umwandlung schützt 4 wochen rückwirkend
Na anscheinend nicht. Die P-Konto war am 2. umgewandelt, der Eingang von H4 am 31. ist gepfändet worden.
Zitat von: sjadha am 06. September 2021, 16:30:17Na anscheinend nicht. Die P-Konto war am 2. umgewandelt, der Eingang von H4 am 31. ist gepfändet worden.
Stimmt!
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/7-das-pfaendungsschutzkonto-p-konto-850k-zpo-5-umwandlung-nach-erfolgter-pfaendung-850k-abs7-s3-zpo_idesk_PI17574_HI13225745.html
Auszug:
Rz. 75
Diese Regelung (Rückwirkung) ist im Zusammenhang mit § 850k Abs. 1 S. 4 ZPO zu betrachten.
Erfolgt also die Umstellung innerhalb dieser Frist, wirkt diese auf den Zeitpunkt der Zustellung zurück.
Dies gilt allerdings nur für den Monat, in dem die Pfändung bewirkt wurde. Versäumt der Schuldner die fristgerechte Umstellung seines gepfändeten Girokontos auf ein P-Konto, kann er zwar gem. § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO jederzeit noch die Umstellung beantragen.
Diese hat dann aber gem. § 850k Abs. 7 S. 3 ZPO keine rückwirkende Wirkung mehr.Die Pfändung erfolgte am 31. des Vormonats, die Umstellung auf P Konto erst am 2. des neuen Monats.
Damit kein rückwirkender Schutz.Der rückwirkende Schutz gilt dann wenn Z.B. die Pfändung am 26. d.M. erfolgt und dein P Konto am 30. d.M. nutzbar ist.
Du musst jetzt sehr schnell zum Gericht und dir den unpfändbaren Betrag freigeben lassen, bevor die Bank das Geld an den Gläubiger weiter leitet. Noch liegt dein Geld bei der Bank
Ach, sieh an. Aber wenn ich das schreibe, wird mir die Intelligenz abgesprochen. Dabei war für jeden einfach erkennbar, dass im August gepfändet wurde, die Umwandlung aber im September erfolgte...
@ sjadha Ab 01.12.2021 tritt eine Neustrukturierung des P Konto in Kraft.
Die bringt dem Schuldner weitere Vorteile für die Zukunft.
Nachzulesen in den §§ 900 - 910 ZPO.
Bisher z.B. konntest du am Monatsende nicht verbrauchte Beträge einmalig auf das Folgemonat übertragen lassen, danach waren sie pfändbar auch wenn es Sozialleisstungen waren.
Nach der Neuregelung ist ein Übertrag von 3 Monaten möglich.
Nur eines von mehreren Beispielen.
Für die Freigabe durch das Gericht brauchst du ja eine Kopie des PfüB.
Teile uns mal das Datum mit wann der bei der Bank eingegangen ist (Eingangsstempel)
Die zweiten 800 € sind doch ALG 2 Geld, also künftiges Guthaben für September.
Um dazu was konkretes sagen zu können müsste man erst einmal die anerkannten Kommentierungen zu §§ 829 und 835 ZPO lesen (nicht allein den Gesetzestext)
Zitat von: Deadpool am 06. September 2021, 17:33:01Ach, sieh an. Aber wenn ich das schreibe, wird mir die Intelligenz abgesprochen. Dabei war für jeden einfach erkennbar, dass im August gepfändet wurde, die Umwandlung aber im September erfolgte.
Zitat von: Gast50787 am 06. September 2021, 16:42:19Die Pfändung erfolgte am 31. des Vormonats, die Umstellung auf P Konto erst am 2. des neuen Monats. Damit kein rückwirkender Schutz.
Nicht ganz so schnell alle miteinader.
Seit 05.09. wissen wir dass die Pfändung am 31.08. erfolgte, das P Konto aber erst am 02.09. zur Verfügung stand.
Was wir bisher nicht wissen, ist der der Tag des Zuganges des PfÜB bei der Bank, die ganz leicht zeitlich versetzt TE darüber informieren muss, was am WE, also ca. 27./28.08. erfolgt sein müsste.
Weiter wissen wir (noch) nicht ob es sich um eine Rest- oder um die Gesamtforderung handelt und ob die Zinsen richtig berechnet sind, d.h. der PfÜB überhaupt rechtskonform ist.
Warten wir doch erstmal ab was uns TE heute dazu sagt und ob er den PfÜB anonymisiert hier rein stellt.
Erst dann kann man was ganz genaues zur Sache sagen.
@ meph1977 könnte durchaus recht haben, aber das ist eben Prüfungssache.
@ sjadha wenn du nicht zeitnah immer wieder mal online bist kann man dir nicht helfen.
Es ist jetzt extrem wichtig den Inhalt des PfÜB zu kennen
um die Frist zu berechnen und die Rückwirkung beurteilen zu können.
Voraussetzung für den rückwirkenden Schutz der gesamten Freibeträge ist, dass die Umwandlung im Monat der Pfändung erfolgt ist. So steht es im Gesetz und allen Kommentierungen. Für mich bis dato fraglich wann die Frist zu laufen beginnt.
1 Monat sind nicht gleich 4 Wochen bei einer Fristberechnung.
Bei dir läuft die 4-Wochen-bzw. Monats-Frist ab dem Tag an dem der Bank der PfÜB vorgelegt wurde. Das siehst du am Eingangsstempel der PfÜB-Kopie.
Wurde der PfÜB z.B. am 03.08. der Bank vorgelegt bist du mit dem 02.09. innerhalb der Frist. Dus selbst müsstest aber auch von der bevorstehenden Pfändung informiert worden sein. Damit meine ich nicht das Urteil.
Die notwendigen Feststellungen kann TE jetzt auf Grundlage von vorstehendem selbst vornehmen.
Damit verabschiede ich mich aus dem Thread.
Zitat von: Gast50147 am 08. September 2021, 18:26:49Bei dir läuft die 4-Wochen-bzw. Monats-Frist ab dem Tag an dem der Bank der PfÜB vorgelegt wurde.
Steht deutlich in § 850k Abs. 1 S. 4 ZPO Sollte deine Bank kennen.
Der Rechtspfleger wird es dir auch bestätigen.
Ich weiss nicht ob ich nach dem allem noch was schreiben soll. Es war wohl ein Fehler hier irgendwas zu schreiben.
So muss es sein. Schuld sind immer die anderen. :sleep:
Zitat von: sjadha am 17. September 2021, 00:41:06Ich weiss nicht ob ich nach dem allem noch was schreiben soll.
Ob es meinerseits richtig war in dem Thread Beiträge zu schreiben weiß ich auch nicht !!
Du solltest mal die Fragen aus Antwort # 97 beantworten und uns über den derzeitigen Sachstand informieren.Wenn aber schon der Fragesteller nicht im eigenen Interesse hier mitarbeitet, vielmehr auf Helfer und "Scheiß"-Staat schimpft um eigenes Verschulden zu kompensieren
wozu sollen sich dann die Helfer die Finger krumm scheiben?
Du machst eh was du willst und möchtest nur Bestätigung deiner Meinung lesen.
Sozialleistungen gelten als Einkommen - ein P-Konto ist schnell bei der Bank beantragt. Falls Du deine Schulden nicht begleichen kannst nimmt dringend Kontakt mit einer Schuldnerberatung vor Ort auf - in solchen Fällen helfen die Dir direkt. Auch wenn die Hemmschwelle groß ist - es lohnt sich.
@ Legion du musst den Thread lesen. Das steht schon x-mal geschrieben aber sie tut es nicht so wie es sein sollte
Hei,
es gibt auch pfändungsfreie Konten, meist von Onlinebanken wie Revolut. Außerdem finde ich diese sehr praktisch, da man in Echtzeit Währungen wechseln kann.
Ei
Zitat von: Gast50147 am 17. September 2021, 09:03:39
Zitat von: sjadha am 17. September 2021, 00:41:06Ich weiss nicht ob ich nach dem allem noch was schreiben soll.
Ob es meinerseits richtig war in dem Thread Beiträge zu schreiben weiß ich auch nicht !!
Du solltest mal die Fragen aus Antwort # 97 beantworten und uns über den derzeitigen Sachstand informieren.
Wenn aber schon der Fragesteller nicht im eigenen Interesse hier mitarbeitet, vielmehr auf Helfer und "Scheiß"-Staat schimpft um eigenes Verschulden zu kompensieren
wozu sollen sich dann die Helfer die Finger krumm scheiben?
Du machst eh was du willst und möchtest nur Bestätigung deiner Meinung lesen.
Und kannst du mir sagen, wo mein Verschulden liegt? Ja, SCHEISSSTAAT!
Viel erwarte ich schon hier nicht.
:lachen:
Zitat von: Gast40555 am 20. September 2021, 19:30:14
:lachen:
Mal schauen wie du lachen wirst wenn dir das passiert, du Depp.
Wer keine Schulden macht und sie nicht bezahlt, dem droht auch keine Kontopfändung. Du tust so, als wäre das reiner Zufall wen es trifft.
Zitat von: sjadha am 20. September 2021, 19:22:38Und kannst du mir sagen, wo mein Verschulden liegt?
Wie oft willst du es denn noch hören? Du hast doch offensichtlich vor dem Schuldenberg Vogel Strauß gespielt und abgewartet, bis gepfändet wurde, anstatt z. B. bei einer Schuldnerberatung Hilfe zu suchen oder das Konto rechtzeitig umzuwandeln.
Und die Schulden hat sicherlich auch nicht der Scheißstaat in deinem Namen gemacht. Oder hat man dich gezwungen, dich zu verschulden?
Zitat von: sjadha am 20. September 2021, 20:31:41
Zitat von: Gast40555 am 20. September 2021, 19:30:14
:lachen:
Mal schauen wie du lachen wirst wenn dir das passiert, du Depp.
Ich war lange Jahre so dumm und habe viel Scheiße gebaut, durch die ich unter anderem auch sehr viel Schulden angehäuft hatte.
Ich hatte mich dann rechtzeitig darum gekümmert und nicht erst darauf gewartet, dass man mir das Konto pfändet.
Zudem hatte ich ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, welches ich schon lange erfolgreich hinter mich gebracht habe und auch meine Wohlverhaltensphase schon vor ca. 10 Jahren erfolgreich abgeschlossen wurde und mir somit alle damaligen Schulden komplett erlassen wurden. Meine Gläubiger haben damals (Leider wie ich sagen muss) keinen Cent von mir bekommen.
Das habe ich diesem "Scheißstaat", wie Du ihn nennst, und seinen Gesetzen und Regelungen zu verdanken.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung habe ich zwar immer wieder mal auch neue Schulden gemacht, aber ich habe aus meinen Fehlern gelernt und zahle pünktlich meine Rechnungen und Raten. Und das, obwohl ich seitdem bis auf wenige Jahre nur ALGII bekommen habe und meine Ratenzahlungen monatlich fast immer bei 100-150 Euro liegen. Und ich über keinerlei Ersparnisse verfüge.
Meine Schulden zu bezahlen hat seitdem für mich stets oberste Priorität. Tatsächlich hatte ich so oft nur 90-100 Euro zum Leben übrig (Nach Abzug sämtlicher Fixkosten), was für Lebensmittel, Hygieneartikel, Haushaltswaren und sonstiges Wichtiges sehr wenig ist.
Aber ich bekomme meinen Kram in den Griff und mache keine Schulden mehr, die ich mir nicht leisten kann.
"Scheiße" war ich mit meinem Verhalten und nicht der Staat. Ich habe die Fehler gemacht und nicht der Staat. Ich bin komplett unbeschadet aus der Sache herausgekommen und meine Gläubiger hatten die "Arschkarte" gezogen.
Du hast eigentlich fast alles falsch gemacht, was man überhaupt nur falsch machen kann in solch einer Angelegenheit. Aber Du gibst alles und jedem die Schuld dafür, nur nicht der einzigen Person, die zu 100% dafür die Schuld trägt.
Und anstatt auf die helfenden Beiträge, die es in diesem Thread durchaus auch gab, zu hören, pampst Du auch hier die Leute an, spielst die beleidigte Leberwurst und vergraulst damit vielleicht auch noch die letzte Person, die Dir zu helfen bereit wäre.
Refklektiere Dein denken und Handeln mal selbst, stehe zu Deinen Fehlern, lerne aus ihnen und bekomme Deinen (!) "Scheiß" in den Griff.
Deutschland gehört übrigens, was das Thema Schulden anbelangt, mit zu den besten Ländern weltweit. Aus Sicht der Schuldner.
Außer lamentieren und anderen die Schuld zuzuweisen tut TE leider nichts.
Noch immer warte ich auf Antwort auf meine 2 Beiträge # 97 und # 99.
Durch Nichtbeantwortung verhindert TE ja selber eine korrekte Prüfung der Sache.
Corona Bedingt musste ich leider Regelinsolvenz anmelden - ich hatte hier keinerlei Probleme, von Seiten des Insolvenzverwalters oder der Bank nicht. Der Insolvenzverwalter riet mir sogar kein P-Konto zu verwenden was das alltägliche Leben einfacher macht.
Seitdem kann ich auch ruhig schlafen - und bin sogar in drei Jahren schuldendrei. Wichtig ist aus den Fehlern zu lernen - letztendlich benötigt man nicht viel zum Leben.
Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 20:43:35
Zitat von: sjadha am 20. September 2021, 19:22:38Und kannst du mir sagen, wo mein Verschulden liegt?
Wie oft willst du es denn noch hören? Du hast doch offensichtlich vor dem Schuldenberg Vogel Strauß gespielt und abgewartet, bis gepfändet wurde, anstatt z. B. bei einer Schuldnerberatung Hilfe zu suchen oder das Konto rechtzeitig umzuwandeln.
Und die Schulden hat sicherlich auch nicht der Scheißstaat in deinem Namen gemacht. Oder hat man dich gezwungen, dich zu verschulden?
Das sind Schulden in der Höhe die ich nicht bezahlen kann. Es geht hier nicht um paar Hundert. Wenn du so schlau bist, was machst du auf einem H4 Forum? Hat dich jemand gezwungen H4 zu bekommen???
"Rechtzeitig" - wann?
Meine Bank hat auch
absolut alles getan, damit ich darüber erfahre als es schon zu spät war.
@ sjadha beantworte doch endlich mal die Fragen in den Beiträgen # 97 und # 99.
Warst du jetzt bei Gericht und hast den unpfändbaren Betrag freigeben lassen oder nicht
Zitat von: sjadha am 21. September 2021, 17:37:16Das sind Schulden in der Höhe die ich nicht bezahlen kann. Es geht hier nicht um paar Hundert.
Und? Hast du die gemacht oder der Scheiß Staat? Warst du nicht bei der Schuldnerberatung oder der Scheiß Staat? Hast du dein Konto nicht rechtzeitig umgewandelt oder der Scheiß Staat, der dir solche Möglichkeiten bietet: Schuldnerberatung, Pfändungsfreikonto, Insolvenz...???
Zitat von: sjadha am 21. September 2021, 17:37:16Wenn du so schlau bist, was machst du auf einem H4 Forum? Hat dich jemand gezwungen H4 zu bekommen???
Wenn du annimmst dass in einem Forum für Sozialleistungen nur Sozialleistungsempfänger zugange sind, bist du noch dümmer als gedacht.
@harry
Links zu Postings sehen so aus: https://hartz.info/index.php?topic=126548.msg1501741#msg1501741
In meinem Kontoauszug steht Überweisung Pfändung. D.h. der Pfändungsantrag oder wie immer das heisst ist bei der Bank eingegangen, die Bank mich aber nicht benachrichtigt hat, so dass ich alle Fristen für P-Konto verpasst habe.
@Deadpool
Zitat von: sjadha am 21. September 2021, 17:37:16
"Rechtzeitig" - wann?
Wie mache ich in diesem Scheissforum Zitate wenn mein Posting der letzte ist?
Zitat von: sjadha am 22. September 2021, 02:29:47D.h. der Pfändungsantrag oder wie immer das heisst ist bei der Bank eingegangen, die Bank mich aber nicht benachrichtigt hat
Als erstes erhält die Bank als Drittschuldner den PfÜB,
gleich darauf aber auch du.Das ist Gesetz.
Außerdem ist dir weit vorher ein Vollstreckungstitel zugegangen.
Beginn und Ende des Fristenlaufes kann mangels deiner Nichtbeantwortung der Fragen wieder nicht geprüft werden, dabei wäre der Eingangsstempel der Bank u.m. wichtig
Zitat von: Gast34764 am 01. September 2021, 17:46:30
So eine Pfändung ergeht nicht ohne Vorwarnung und aus heiterem Himmel. Daher solltest du jetzt schauen, dass das mit dem P-Konto geregelt wird und die Schulden abbezahlt werden.
Ja die Sache schnelltmöglich regeln.
Zitat von: Beyondbeyond am 13. Oktober 2021, 16:45:38
Zitat von: Gast34764 am 01. September 2021, 17:46:30
So eine Pfändung ergeht nicht ohne Vorwarnung und aus heiterem Himmel. Daher solltest du jetzt schauen, dass das mit dem P-Konto geregelt wird und die Schulden abbezahlt werden.
Ja die Sache schnelltmöglich regeln.
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Das ist doch jetzt schon Schnee von gestern.
Entweder sie war bei Gericht und hat sich den unpfändbaren Teil frei geben lassen oder sie war nicht dort und hat dann halt kein Geld.
Auf uns hört TE sowieso nicht.