Kontopfändung

Begonnen von sjadha, 01. September 2021, 17:02:45

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Ansichtskarte


Gast48022

Zitat von: Gast40555 am 02. September 2021, 07:49:35
Wenn man von jemandem wie Lili Rückendeckung bekommt, dann sollte einem alleine das schon zu Denken geben. Da sind ja schon manch "interessante" Beiträge in ihrer Historie zu finden. Aber vom Niveau her befindet Ihr euch ja in etwa auf einer Ebene, wo Lili doch z.B. gerne mal jemanden dazu auffordert "zur Hölle zu fahren". :grins:

Sei bitte mal still. Von dir oder anderen lasse ich mir nichts sagen. Und ich bin kein Schaaf! Kapiert? Du kennst mich nicht und weiß auch nicht was ich durchgemacht habe. Wenn du mich provozieren willst, dann hast du pech gehabt. Was bist du nur für eine arme Sau. Nee, nee, nee.

Ansichtskarte

Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen.

Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:53:20
Was bist du nur für eine arme Sau.

Du hast offensichtlich noch einen langen Weg vor dir.

Gast48022

Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 08:14:51
Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen.

Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:53:20
Was bist du nur für eine arme Sau.

Du hast offensichtlich noch einen langen Weg vor dir.

On répond aux imbéciles par le silence

Ansichtskarte

Wenn sachliche Argumente fehlen ...

Es ist gleich, aus welchem Grund du schweigst. Für das Forum ist es jedenfalls ein Gewinn.

Ronald BW

es braucht lang bis gepfändet wird

Gast34764

Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen.

Schulden fliegen einem nicht zu. Und selbst wenn man in eine Situation kommt in der man einfach Pech hatte (z.B. Arbeitslosigkeit) wird erst gepfändet wenn man den Kopf in den Sand steckt und sich einfach nicht meldet. Vorher gibt es Wege der Ratenzahlung oder Vermögensauskunft. Eine Kontopfändung kommt nie überraschend, es sei denn man liest seine Post einfach nie.

kämpfer

Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:

Kannst du das auch belegen?

@Fylou schrieb:

Schulden fliegen einem nicht zu.

Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw. 


Gast48022

Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:

Kannst du das auch belegen?

Danke Kämpfer. Es lohnt sich nicht, sich darüber zu ärgern (darauf warten solche Leute) noch zu antworten. Ich habe viele Lebenfserfahrungen hinter mir und lass mich von solchen Leuten weder klein machen noch was sagen. Ich bin halt eine Kämpferin und bin für die soziale Gerechtichkeit.

Dir einen schönen Tag noch

Gast40555

Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10
Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 07:52:29
:troll:

Kannst du das auch belegen?

@Fylou schrieb:

Schulden fliegen einem nicht zu.

Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw.

Hast Du ernsthaft aufgehört nach dem ersten Satz seinen Beitrag zu lesen?

kämpfer

Wenn sachliche Argumente fehlen ...

Es ist gleich, aus welchem Grund du schweigst. Für das Forum ist es jedenfalls ein Gewinn.

Mit solchen Worten kommt @Ansichtskarte nicht weiter und gleich mit "getrolle" zu argumentieren  ist sicherlich nicht zielbringend. :zwinker:

Gast40555

Ich meinte den Beitrag von Fylou, dem Du ja widersprochen hast. Und da gehst Du nur auf seinen ersten Satz ein und hast entweder den Rest seines Beitrages nicht gelesen oder nicht verstanden. Vor allem eben nicht im Zusammenhang mit dem Anliegen des TE und seiner Denke, dass er "alles richtig gemacht hat".

Gast50147

On répond aux imbéciles par le silence = Uns hier Narren zu nennen kann schnell ein Schuss sein der nah hinten los geht @ sjadha, weil nämlich keiner mehr antwortet.
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 04:24:36Weiss jemand was das für Rechtsgebiet ist?
Du befindest dich derzeit im Rechtsgebiet der Zwangsvollstreckung einem Teilgebiet des Zivilrechts.
Zitat von: sjadha am 01. September 2021, 21:17:57Zwangsvollstreckungsabsicht und Benachrichtigung über Köntopfändung sind 2 unterschiedliche Sachen.
Nein, die Kontopfändung ist nur die Folge des Urteils. Mit dem Urteil ist eine Vollstreckungsklausel verbunden und der Gläubiger holt sich ohne dein Wissen beim Gericht einen PfÜB und legt den deiner Bank vor die damit Drittschuldner wird.
Nachdem es ein normales Girokonto ist wird es gesperrt.

In den Antworten # 3, 15 und 17 steht alles drin was du jetzt noch tun kannst.
Dein P-Konto wird morgen nutzbar sein und damit sind fast 1.200 € vor Pfändung geschützt, so dass der Maximalverlust ca. 400 € betragen kann,
falls das Gericht heute keine Freigabe gibt.

Alles weitere kann gar nicht mehr zielführend sein.

Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Eine Kontopfändung kommt nie überraschend,
Eine Kontopfändung kommt immer überraschend damit der Schuldner keine Gelegenheit hat Geld in Sicherheit zu bringen.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Vorher gibt es Wege der Ratenzahlung oder Vermögensauskunft.
Auf Ratenzahlung lässt sich ein Gläubiger erst dann ein, wenn Kontopfändung fruchtlos verläuft.
Kommt kein Angebot der Ratenzahlung ist die Folge die Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung genannt). Nach Abgabe ist der Schuldner 2 Jahre vor jeder weiteren Verfolgung geschützt. Sollten aber pfändbare/verwertbare Gegenstände (teure Teppiche, Schmuck etc. vorhanden sein wird der GV sie vorher beschlagnahmen.

Die Kontopfändung ist zuerst einmal der einfachere Weg






kämpfer

@Reno Jackson
Dann solltest du in Zukunft, deine Beiträge besser zitieren was du deutlich machen willst! :zwinker:
Jedoch muss ich dich enttäuschen, im Gegensatz zu deiner Behauptung, liebe ich Fylous Beiträge.
Selbst "unverschuldet",  eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.

@harry
Die Kontopfändung ist zuerst einmal der einfachere Weg

Ja.

Gast34764

Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 10:13:10Liebe Fylou, es gibt genügend Beispiele unverschuldet in eine Schulden Situation zu kommen.
Keine Beispiele: Hochwasser NRW die Soforthilfen werden wohl hier nicht reichen, Existenzen wurden durch vernichtet, oder z.b. eine Private KV zahlt die OP Rechnung nicht usw. 

Deshalb schrieb ich auch:

Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 09:32:05Und selbst wenn man in eine Situation kommt in der man einfach Pech hatte (z.B. Arbeitslosigkeit) wird erst gepfändet wenn man den Kopf in den Sand steckt und sich einfach nicht meldet.

Kannst du bitte nicht nur einzelne Sätze lesen? Danke. Wer sich kümmert und offensichtlich sogar 800€ Ansparungen hat, der kann entweder eine Ratenzahlung aushandeln oder er gibt die Vermögenauskunft ab. Und richtet ein P-Konto ein. Alles nicht passiert, von daher ist die Person hier selber schuld wenn sie sich NICHT kümmert. Da flattern viele Briefe vorher in den Briefkasten!

Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 11:00:15Auf Ratenzahlung lässt sich ein Gläubiger erst dann ein, wenn Kontopfändung fruchtlos verläuft.

Absoluter Blödsinn! Du meinst also jede Ratenzahlung ist erst entstanden nachdem das Konto gepfändet wurde? Man, da haben die Gerichte aber viel zu tun.
Den meisten Gläubigern ist es daran gelegen Kosten und Aufwand zu sparen und sie lassen sich auf Ratenzahlungen ein. Nicht alle, aber der überwiegende Teil. Und auch hier: man wusste von den Schulden und der Gefahr und hat es ausgesessen.

Öffentliche Stellen sind da schneller mit Kontopfändungen (haben ja auch kürzere Wege) als private Gläubiger. Die meisten lassen sich aber nach Vermögensangabe/Einkommensnachweis auf Ratenzahlungen ein.