Kontopfändung

Begonnen von sjadha, 01. September 2021, 17:02:45

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Ansichtskarte

 :sehrgut:

Gläubiger haben eine Kostenminderungspflicht! Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.

Gast50147

#61
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 12:48:13Absoluter Blödsinn!
Mäßige dich im Ton und mach dich schlau bevor du meinen Beitrag als Blödsinn bezeichnest. Denke dran was @ Ottokar dir in einem anderen Thread vor wenigen Tagen geschrieben hat.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 12:48:13Du meinst also jede Ratenzahlung ist erst entstanden nachdem das Konto gepfändet wurde?
Das wort "jede" ist auf deinem Mist gewachsen!
Den PfüB bekommt er automatisch auf Antrag auf Grund des Urteils.
Bei einer Kontopfändung kriegt Gläubiger u.U. alles (zumindest einen Großteil) bei Raten wartet er lange bis Schuld bezahlt ist und trägt das Risiko dass vereinbarte Raten ausbleiben.
Je kleiner die Schuld umso härter die Maßnahmen - sollte bekannt sein.
Es ist müßig darüber zu diskutieren, denn die Möglichkeiten des TE sind ihm aufgezeigt worden.
Dein Beitrag hat mit der TE-Frage nichts zu tun und im übrigen << dein Halbwissen imponiert nicht!!

Zitat von: Ansichtskarte am 02. September 2021, 12:55:46
Gläubiger haben eine Kostenminderungspflicht! Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.
Diese Pflicht hat nach § 254 jeder, aber ein Ratenzahlungsangebot muss vom Schuldner kommen, ggf. gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
Ein Gläubiger ist nicht an ein Ratenzahlungsangebot gebunden. Er kann mit Titel jede zulässige Vollstreckung durchführen

sjadha

Zitat von: Gast48022 am 02. September 2021, 07:37:03
Insolvenz. Von Schulden habe ich Ahnung auch von Betrügern, die versuchen sich auf deine Kosten zu bereichern. Ohne mich, kämpfe mit allen Mitteln, wie ich. Nein du bist NICHT SCHULD. Hör auf, dir sowas von anderen einreden zu lassen. Das schaffst du. Du bist ein guter Mensch, der Respekt verdient. Das schaffst du, du bist intelligent. Ich wünsche dir alles gute. Eröffne ein P-Konto. Die Commerzbank ist empfehlenswert und die sind unproblematisch und sehr hilfsbereit. Nehme Kritik an aber nur berechtigte. Jeder hat mal schlechte Phasen im Leben, so wird man erwachsen. Es kann jedem treffen. Das schaffst du. Schönen Tag dir noch und frag nach Hilfe und Tipps, ich bin gerne für dich da.
Danke, aber in dem Moment würde ich mich wirklich freuen wenn ich erstmals die 1600€ zurückhole. Warum muss ich überhaupt für mein Geld rennen? Das mir zusteht! Das nicht gepfändet werden darf! Und das ist kein Scheissstaat?

Gast50147

Sind die 800 € die auf dem Konto standen nachweisbar auch ALG 2 Geld??

Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28wenn ich erstmals die 1600€ zurückhole.
Ohne Gerichtsfreigabe nicht
Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28Und das ist kein Scheissstaat?
Nein ist kein Scheissstaat. Er lässt dir unpfändbar zunächst rd. 1.200 €

Nirvana

Zitat von: sjadha am 02. September 2021, 13:05:28
Warum muss ich überhaupt für mein Geld rennen? Das mir zusteht!
Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?

Gast50787

Zitat von: Nirvana am 02. September 2021, 13:22:58Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
:lachen: supergeile Frage

Gast48661

Zitat von: Gast50787 am 02. September 2021, 13:26:01
Zitat von: Nirvana am 02. September 2021, 13:22:58Warum muss Dein Gläubiger Geld hinter her rennen, das ihm zusteht?
:lachen: supergeile Frage
Und völlig zurecht gestellt.

Gast50787

Zitat von: Gast48661 am 02. September 2021, 13:28:06Und völlig zurecht gestellt.
Freilich zu Recht. Wenn ich merke, dass ich das nicht zahlen kann schreibt man gleich den Gläubiger an und bitte um Ratenzahlung. Dann kommt es erst gar net zu einem Urteil und Vollstreckung

Gast34764

Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:59:37Mäßige dich im Ton und mach dich schlau bevor du meinen Beitrag als Blödsinn bezeichnest. Denke dran was @ Ottokar dir in einem anderen Thread vor wenigen Tagen geschrieben hat.
en zusammenklauben.
Zitat von: Gast50147 am 02. September 2021, 12:59:37Dein Beitrag hat mit der TE-Frage nichts zu tun und im übrigen << dein Halbwissen imponiert nicht!!

Du hast immer noch nicht zu entscheiden wer in welchem Thema schreibt und zu maßregeln hast du ebenfalls nicht. Und wenn ich zitierst werde dann antworte ich auch. Punkt. Wenn es dir nicht passt gibt es die Ignorierfunktion.

Übrigens ist hier immer noch keine Rechtsberatung und daher muss hier niemand Fachwissen haben...oder es sich aus Kommentierung

Gast50787

Ich lese zwar meistens bloß mit, aber du stichelst und streitest schon gerne meine ich. Bloß zum Thread hast noch nichts sinnvolles beigetragen.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 13:52:38daher muss hier niemand Fachwissen haben.
Nö, muss man nicht aber man hat ja auch eigene Erfahrungen.

Und mit Unterstellungen arbeitest auch gerne.
Zitat von: Gast34764 am 02. September 2021, 13:52:38Du hast immer noch nicht zu entscheiden wer in welchem Thema schreibt und zu maßregeln hast du ebenfalls nicht.
Der User hat doch nichts davon gesagt wer sich zum Thema äußert und gemaßregelt hat er auch keinen.
Oder kann ich nicht mehr lesen?

kämpfer

@Fylou
Selbst "unverschuldet",  eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.

Diese Aussage habe ich nicht umsonst geschrieben und ergänze sie mit folgenden Worten, auch wenn man im Vorfeld alles nötige getan hat um das zu verhindern.
Somit solltest du deine Anschuldigung überdenken, bzw. demnächst klarer ausdrücken. :zwinker:

@Alibaba  :sehrgut:

@Ansichtskarte
Dazu gehört auch die Akzeptanz eines angemessenen Ratenzahlungsangebots.
Nicht zwingend, kommt auf den Gläubiger drauf an.

Gast50147

Zitat von: kämpfer am 02. September 2021, 14:21:38Selbst "unverschuldet",  eine Frage des Blickwinkels für einige, ist eine Kontopfändung nicht immer ausgeschlossen, leider.

Unverschuldet kann tatsächlich unverschuldet sein.
Beispiel: Kauft eine kinderlose junge Familie mit 2 Lohnzahlungen eine gute und nicht gerade billige Wohnungseinrichtung kann sie die hohen Raten zahlen.
Fällt 1 Verdienst weg, egal aus welchem Grund schon ist die Überschuldung da.

Lassen sich die Gläubiger nicht auf eine Reduzierung der Raten ein, sind die Folgen: Mahnungen, Prozesse, Urteile, Vollstreckungsversuche, Abgabe des Vermögensverzeichnisses (eidesstattliche Versicherung) Ende vorerst für die Family
Das weitaus schlimmere ist wenn Gläubiger ihre Forderung einem Inkassobüro übergeben oder gleich verkaufen wenn sie älter sind.

@ Fylou ist für mich Luft  :kotz:

kämpfer

@harry
unverschuldet kann unverschuldet sein
Sachverhalt:
PKV, Behandlungsvertrag mit dem Arzt, Dienstleistung:
Entfernung eines funktionellen Tumors im Schädel nach Schlaganfall, Optionen: Bestrahlung für 30000 DM  mit der Gefahr einer Blutung  zu 35%, oder operative Entfernung für 16500 DM .
Man entschied sich für die OP. PKV zahlte nicht, da eine günstigere Option zur Verfügung stand.
Gläubiger wollte sein Geld, in seinen Augen auch gerechtfertigt mit Durchziehen bis zur Kontopfändung.  Nach 4 jährigen Rechtsstreit musste die PKV zahlen

unverschuldet kann unverschuldet sein

Außer dir sollten das auch andere verstehen  :smile:

Gast50147

Ist zwar ein Extremfall.
Hier bei uns hatten wir ein bankseitig erstelltes Finanzierungskonzept für 1 Haus.
Alles war glücklich, es war sogar Geld übrig.
Bis die Oma mit über 80 verstarb. Der ihre 1000 € Rente hatte der gewiefte Bankvertreter auf das 25-jährige Finanzierungskonzept eingerechnet und die waren mit dem Tod der alten Frau weg.
Haus weg, Schulden waren plötzlich da ... und dann das übliche

kämpfer

@harry schrieb:
Ist zwar ein Extremfall.

JA, meiner!
Fylou sollte wenn sie Aussagen trifft, auch Eventualitäten auch ausschließlichen bzw. erstmal recherchieren.