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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:23:14

Titel: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:23:14
Liebe Community

Der Ärger mit dem JC nimmt und nimmt keine Ende.

So wurde im laufenden Bewilligungszeitraum meine vorläufige Prognose überhaupt nicht beachtet, sondern das JC schätzte einfach  nach Glaskugelprinzip meinen zu erwartenden Gewinn, natürlich zu meinen Ungunsten. Ein entsprechender Widerspruch wurden, na klar, abgeledert.

Ich finde nirgendwo einen Hinweis darauf das es zulässig vom JC wäre ihre eigene vorläufige Prognose einfach anzusetzen.

Zudem werden vom JC immer noch jeden Monat! die kompletten Kontoauszüge (Einnahmen/Ausgaben)ungeschwärzt fortlaufend verlangt.
Diese Sammelwut halte für ich unzulässig, da ja die leistungsrelevanten Kontoauszüge  mit der abschließenden EKS vorlegt werden müssen, worauf im Zusammenhang mit dem Auszug aus der Buchführung der Gewinn ermittelt wird aus dem Mittel der letzten 6 Monate.
Wozu dann die Forderung jeden Monat die Kontoauszüge ungeschwärzt vorzulegen?

Eure Einschätzung?
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: crazy am 05. November 2021, 07:31:19
Inwiefern ist deine Einschätzung abweichend von der des JC?
Warum die während des BWZ die laufenden Kontoauszüge haben möchten wäre schriftlich anzufragen, mit der Bitte um Rechtsgrundlage.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:48:08
Mit Stand November und vorsichtig geschätzt bis Ende BWZ Januar, wird eine Unterdeckung von ca. 200 € pro Monat eintreten.
Die Zeit wo keine Aufträge durchgeführt werden konnten oder können, wurde von mir berücksichtigt, aber nicht vom JC.
In meinem Bereich ist es eh schwierig Prognosen zu treffen, da ich max bis 6 Wochen die Auftragslage überblicken kann.

Schriftlich angefragt wegen den monatlichen Kontoauszügen hatte ich schon mehrfach,  Standardantwort immer der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Simone- am 05. November 2021, 12:16:46
Zitat von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:23:14
So wurde im laufenden Bewilligungszeitraum meine vorläufige Prognose überhaupt nicht beachtet, sondern das JC schätzte einfach  nach Glaskugelprinzip meinen zu erwartenden Gewinn, natürlich zu meinen Ungunsten. Ein entsprechender Widerspruch wurden, na klar, abgeledert.
Der laufende BWZ hat dann mit Oktober geendet, nehme ich an. Wie wurde die Abweichung im vorläufigen Bescheid begründet? Wie wurde die Ablehnung des Widerspruchs begründet?

Der selbe Grund für die Abweichung von der vEKS bei der aktuellen Bewilligung wird wohl auch dem entsprechenden vorläufigen Bewilligungsbescheid zu entnehmen sein?

Ohne diese Begründung kann man nichts einschätzen.

Zitat von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:23:14
Zudem werden vom JC immer noch jeden Monat! die kompletten Kontoauszüge (Einnahmen/Ausgaben) ungeschwärzt fortlaufend verlangt.
Sollten den Kontoauszügen Daten deiner Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern zu entnehmen sein, geht ungeschwärzt aus Datenschutzgründen schon mal gar nicht. Die Wertstellungen müssen zugeordnet werden können, aber das geht auch z.B. mittels Rechnungsnummer ohne Angaben von Namen, Kundennummern usw.

Und wenn die selben Kontoauszüge dann am Ende des BWZ im Rahmen der aEKS auch nochmal angefordert werden, geht das auch nicht, da doppelte Datenerhebung:
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
§ 65 Grenzen der Mitwirkung Punkt 3 der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Will heißen, nicht einfach nochmal anfordern, sondern Akten studieren, da liegts nämlich schon :zwinker:.

Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. November 2021, 13:45:26
Begleiter21

Zitat von: Begleiter21 am 05. November 2021, 07:23:14
So wurde im laufenden Bewilligungszeitraum meine vorläufige Prognose überhaupt nicht beachtet, sondern das JC schätzte einfach  nach Glaskugelprinzip meinen zu erwartenden Gewinn, natürlich zu meinen Ungunsten. Ein entsprechender Widerspruch wurden, na klar, abgeledert.
Versuche es doch mal mit dem auf deine Situation abgeänderten Musterschreiben > Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens (http://hartz.info/index.php?topic=60.msg64#msg64)

Ansonsten kann ich nichts weiteres dazu beitragen ist nicht meine Materie!

MfG FN
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: blaumeise am 05. November 2021, 19:28:41
Aus dem Ratgeber Leistungspflicht des Leistungsträgers: https://hartz.info/index.php?topic=10.0 (https://hartz.info/index.php?topic=10.0)
Zitatbei Selbstständigen:
Auch hier darf der Leistungsträger nur das anrechnen, was tatsächlich an Einkommen erzielt wird.
§ 3 Abs. 4 ALG II-V beinhaltet nicht das Recht, fiktives Einkommen anzurechnen, sondern legt nur fest, wie das während des Bewilligungszeitraumes erzielte Einkommen nach dem Bewilligungszeitraum abschließend anzurechnen ist. Bis dahin unterliegt der Leistungsträger der gesetzlichen monatlichen Bedarfsdeckungspflicht.

Das heißt, während des BWZ muss das JC dafür sorgen, dass der Bedarf gedeckt ist. Das gilt auch, wenn entgegen der Prognose überraschend Einkommen wegfällt.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Filip2610 am 06. November 2021, 21:50:48
Hi Begleiter21,

zwei Dinge. Erstens: Du hast immer einen Rechtsanspruch auf dein Existenzminimum. Wenn du also aufgrund einer falschen Prognose deines Jobcenters zu wenig Geld hast, um alles zu bezahlen, was du aktuell bezahlen musst (im Rahmen des Existenzminimums), kannst du mit einem aktuellen Kontoauszug (Nachweis: Kein Geld mehr da)  zum Jobcenter gehen und sagen, dass du jetzt Geld brauchst. In Berlin habe ich dann immer sofort oder innerhalb von ein paar Tagen (per Überweisung) Geld bekommen. Weiss nicht, ob jetzt wegen Corona dein Jobcenter offen ist oder nicht. Aber ansonsten hat dein Jobcenter ja auch einen Briefkasten, wo du einen formlosen Antrag (beigelegt: aktuellen Kontoauszug) einwerfen kannst. Und gleichzeitig gibt es auch ein für dich zuständiges Sozialgericht, wo du Rabatz machen kannst, weil/wenn dein Existenzminimum aktuell nicht gesichert ist. Nach meiner Erfahrung ist es schon so, dass man dann notfalls vom Jobcenter Geld bekommt, sofern man selber nichts falsch gemacht hat.

Zweitens: Wenn das Jobcenter falsche Werte (zu hohe Einnahmen) geschätzt haben sollte, kannst du dagegen bei deinem Sozialgericht vorgehen. Der Widerspruch beim Jobcenter hat ja nichts gefruchtet. Kostet nichts. Anwalt wird nach Antrag vom Staat bezahlt. Der Richter guckt sich das dann früher oder später an. Nach meiner (geringen) Erfahrung gucken sich die Richter das dann wirklich genau und sachlich an.

Du lebst 1-100 Jahre zu früh, leider müssen wir noch um unser Existenzminimum kämpfen.

Toi toi toi.  :sehrgut:

Filip
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Jan Mustermann am 07. November 2021, 08:59:57
Unkonventionell handeln.

Belege:
Schickt doch einfach mal alles was ihr so an Belegen habt und auch von Freunden sammeln könnt an das JC. Die müssen das bearbeiten.

Einkommensschätzung:
Ab zum SG und eine EA beantragen.
aber auch
PKH Antrag beim Amtsgericht einreichen weil du das JC verklagen möchtest damit sie dir dieses Geld (was sie dir wohl extra zahlen wollen ?)
auszahlen.Einfach doof stellen, du gehst davon aus das das JC dir dieses komischen Einnahmen die es dir bedarfsmindernt anrechnet selbst zur Verfügung stellen will.
Das JC wird dann in der Entgegnung des PKH Antrages schon ausführen was für Einnahmen das so sein könnten.
Den Richter vom Amtsgericht wird das schon im PKH Verfahren extrem interessieren was das für Einnahmen sind die das JC da ausweist, da hier dann automatisch ein PKH betrug im Raum steht.

Strafantrag gegen den Mitarbeiter stellen weil er wissentlich falsche Bescheide ausstellt/veranlasst. Der Bescheid muß ja regelmäßig auch an anderen Stellen vorgelegt werden,und dort wird dann Einkommen ausgewiesen das es nicht gibt.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: BigMama am 07. November 2021, 09:37:39
Zitat von: Jan Mustermann am 07. November 2021, 08:59:57Schickt doch einfach mal alles was ihr so an Belegen habt und auch von Freunden sammeln könnt an das JC. Die müssen das bearbeiten.
Tolle Idee, wirklich.  :ironie: Dann kann sich der TE garantiert drauf einrichten dass das JC zukünftig jede noch so kleine Unklarheit akribisch hinterfragen wird und zu allem eine Stellungnahme einfordern wird.  :no:

Zitat von: Jan Mustermann am 07. November 2021, 08:59:57Einfach doof stellen, du gehst davon aus das das JC dir dieses komischen Einnahmen die es dir bedarfsmindernt anrechnet selbst zur Verfügung stellen will.
Zitat von: Jan Mustermann am 07. November 2021, 08:59:57Den Richter vom Amtsgericht wird das schon im PKH Verfahren extrem interessieren was das für Einnahmen sind die das JC da ausweist, da hier dann automatisch ein PKH betrug im Raum steht.
Plauderst du hier wieder aus dem Nähkästchen deiner eigenen Erfahrungen? So etwas lässt sich nämlich nur ganz schwer verallgemeinern.

Zitat von: Simone- am 05. November 2021, 12:16:46Der laufende BWZ hat dann mit Oktober geendet, nehme ich an. Wie wurde die Abweichung im vorläufigen Bescheid begründet? Wie wurde die Ablehnung des Widerspruchs begründet?

Der selbe Grund für die Abweichung von der vEKS bei der aktuellen Bewilligung wird wohl auch dem entsprechenden vorläufigen Bewilligungsbescheid zu entnehmen sein?

Ohne diese Begründung kann man nichts einschätzen.
Ohne Beantwortung dieser Fragen ist es ein Raten ins Blaue und noch zu früh um sinnvolle Ratschläge zu erteilen.

Zitat von: Jan Mustermann am 07. November 2021, 08:59:57Strafantrag gegen den Mitarbeiter stellen weil er wissentlich falsche Bescheide ausstellt/veranlasst.
Insbesondere davon rate ich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt dringend ab um sich nicht der Lächerlichkeit preiszugeben falls das JC die Anrechnung der Einnahmen doch rechtskonform begründen kann.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Jan Mustermann am 08. November 2021, 08:58:51
Der Fragesteller ist doch eh schon auf der Abschussliste des JC. und es gibt kein gesetzt der Welt das es einem Leistungsempfänger verbietet das JC mit Infos zuzumülen. Das kann bis zu täglichen Meldungen über Pfandgeld Einnahmen gehen mit der Aufforderung die leistungen neu zu berechnen.
Vielleicht besinnt sich das Jc dann mal wieder darauf nur die Unterlagen  einzufordern die es wirklich benötigt.

Das wissendliche ausstellen von wahrheitswidrigen bescheiden ist nicht witzig und ist für den betroffenden Leistungsempfänger wirklich übel.

PKH Verfahren haben ihren ganz eigenen Mechanismus.Und wie gesagt rechtspfleger wie auch Amtsrichter können ganz schön komisch werden wenn die mitbekommen das das örtliche JC wissentlich wahrheitswidrige Leistungsbescheide ausstellen. :schaem:

Strafantrag.
Wenn der Fragesteller dieses Einkommen nicht erzielt ,dann erzielt er das nicht.Und wenn das JC meint es möchte dann schriftlich gegenüber der StA ausführen das es einfach so Einkommen erfinden dürfe auch wenn es nicht existiert ,wird es interessant. Vor allem hat der betroffende Leistungsempfänger dann die möglichkeit sich im Rahmen der Akteneinsicht eine Kopie zu ziehen um so ein Schreiben bei dritten Stellen vorzulegen wenn diese nicht glauben das Jobcentermitarbeiter nicht exestierende Einnahmen in einen Leistungsbescheid auszuweisen.
Selbst wenn dieses rechtskonform sein sollte.
(Problematik vergleichbar mit dem herbeiführen von fiktiven Einkommen im Unterhaltsrecht)
Man muß nicht immer gewinnen,es reicht völlig aus wenn man das was man benötigt schon auf dem Weg zum angeblichen Ziel bekommt.
Wie ich gelernt habe kann man das auch sehr gut gegen das System benutzen.


Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: BigMama am 08. November 2021, 09:58:05
Nach wie vor:
Zitat von: Simone- am 05. November 2021, 12:16:46Der laufende BWZ hat dann mit Oktober geendet, nehme ich an. Wie wurde die Abweichung im vorläufigen Bescheid begründet? Wie wurde die Ablehnung des Widerspruchs begründet?

Der selbe Grund für die Abweichung von der vEKS bei der aktuellen Bewilligung wird wohl auch dem entsprechenden vorläufigen Bewilligungsbescheid zu entnehmen sein?

Ohne diese Begründung kann man nichts einschätzen.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 10. November 2021, 09:28:07
Erst mal Danke für eure Antworten.

BWZ endete im August. Dann wurde die aEKS eingereicht, nach dem Bewilligungsbescheid Widerspruch erhoben, der jetzt abgelehnt wurde.
PKH Antrag und Antrag auf Beratungsschein habe ich gerade weggeschickt, ich suche mir jetzt einen Anwalt, der mich im SG Verfahren vertritt.

Eine Begründung für die "Prognose" des JC gibt es im Bewilligungszeitraum nicht. Einfach immer nur der Standardsatz Mitwirkungspflicht.
Im Widerspruchsverfahren ging man da etwas näher drauf ein, es ging mal wieder um das leidige Thema Kontoauszüge.

Zur Erklärung: Das geht jetzt schon so seit die neue SB am Start ist. Sie will das ich alle Kontoauszüge laufend inc. Ausgaben(auch meine privaten) ungeschwärzt einschicke. Es geht jetzt schon so weit, dass ich jeden Monat eine EKS mit Kontoauszügen vorlegen soll. Auf meine Frage nach der Begründung bzw. Rechtsgrundlage immer nur der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht.

Aus guten Gründen schicke ich keine Kontoauszüge mehr zum JC, da traue ich keinem mehr über den Weg, ich biete jedes Mal an mit Beistand zum JC zu kommen, sie kann die sich anschauen, vergleichen, Fragen können direkt geklärt werden und dann nehme ich sie wieder mit. Ich verweigere also nicht die Vorlage der Kontoauszüge wie im Widerspruchsbescheid angeführt, sondern erfülle meine Mitwirkungspflicht durch persönliches Erscheinen. Wenn da nicht drauf eingegangen wird, ist das nicht mein Problem.

Alle anderen Belege(Quittungen etc.)  schicke ich ein, da kann das JC nicht viel verkehrt machen, wo es nötig ist, schwärze ich.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 10. November 2021, 10:22:51
Ich den Widerspruchsbescheid mal angehängt.

Zur Erklärung: Honorarabrechnungen der Firma E* werden von dieser erstellt, bei Richtigkeit nicke ich ab, ich bekomme ein PDF als Kopie.
Warum das JC diese benötigt(Einnahmen gehen ja aus den Kontoauszügen hervor) erschließt sich mir nicht, können sie aber geschwärzt bekommen, aber nur bei persönliche Vorlagen.
Das Gleiche gilt bei allen Schreiben, in denen mir vorgeworfen ich würde Kontoauszüge verweigern. Immer habe ich geantwortet, kein Problem, vereinbaren sie mit mir einen Termin zur persönlichen Vorlage.

Mein Standardsatz in allen Schreiben:"Natürlich werde ich Ihnen die Kontoauszüge gerne vorlegen.
Zur persönlichen Vorlage der Kontoauszüge sowie der Belege der Ausgaben meiner Honorartätigkeit, vereinbaren sie bitte mit mir schriftlich einen Termin.
Ich bitte zu berücksichtigen, im Hinblick auf die Hygienevorschriften, das Herr**** von Arbeitsloseninitative  als mein Beistand mit anwesend ist.
Meine Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB II wird hiermit im vollsten Umfange erfüllt. Sollten diesbezüglich von Ihrer Seite Zweifel angebracht sein, wird dies ggf. in einem Widerspruchs  und Klageverfahren zu klären sein."

Da hier seitens des JC massiv die Unwahrheit gesagt bzw. geschrieben wird, bin ich geneigt eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: blaumeise am 10. November 2021, 10:29:10
Die Honorarabrechnungen selbst gehen das JC nichts an. Das JC braucht nur einen Nachweis über die Höhe und den Zeitpunkt der Betriebseinnahme. Das musst du nachweisen. Eine Rechnung beweist gar nichts. Nichts, was leistungsrelevant ist.

Anhand der Kontoauszüge kann das JC erkennen, wann du welche Betriebseinnahmen hattest. Das ist aus den Buchungstexten ersichtlich. Nutzt du das Konto sowohl privat als auch geschäftlich?

Aus einem Urteil des BSG:
ZitatForderung von Kontoauszügen zum Nachweis von leistungsrelevanten Daten
Das Erheben und Speichern von leistungsrelevanten Daten ist generell zulässig und zwar bis zu 10 Jahren.
Dies gilt auch für Kontoauszüge, die derartige Daten beinhalten, wie das BSG u.a. in B 14 AS 7/19 R vom 14.05.2020 klargestellt hat.
Kontoauszüge die z.B. Einkommenszuflüsse beinhalten, dürfen somit auch gespeichert werden.

Ich würde also abrücken von dem Punkt, dass du die Auszüge nur vorlegen, aber nicht in Kopie einreichen willst. Beantworte aber bitte erst mal die obige Frage von mir.

Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 10. November 2021, 10:38:08
Ja das Konto wird privat und geschäftlich benutzt.

Aber warum sollte ich von dem Punkt abrücken, diese nur persönlich einzureichen? Vorlage heißt Vorlage, nicht als Kopie einreichen.
Kann man machen, aber wie schon erwähnt, da traue keinem mehr über den Weg. Wenn sie speichern wollen, können sie das auch in einem persönlichen Termin machen. So weiß ich was gemacht wird, da ein Bestand dabei ist, gibt es auf beiden Seiten keinerlei Missverständnisse.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: blaumeise am 10. November 2021, 11:10:22
Dann geh halt ohne Termin mit einem Beistand hin, falls das JC eine offene Sprechstunde anbietet. Mir ist nicht bekannt, ob man auf einem persönlichen Gespräch bestehen kann, wenn es lediglich darum geht, Unterlagen einzureichen.

Da du das Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, könntest du die Zahlungseingänge, die geschäftlich relevant sind, auch durch Umsatzausdrucke für den jeweiligen Tag belegen. Die Forderung nach einer Vorlage sämtlicher Kontoauszüge kommt einer Überwachung und Kontrolle deines auch privat genutzten Kontos gleich. So könntest du argumentieren. Vor allem musst du natürlich nicht während des BWZ Auszüge einreichen.

Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant. Für weitere Forderungen gibt es keine Rechtsgrundlage:
Zitat(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.
    alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
§ 60 SGB I
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59
Nein zur Zeit geht es wenn nur mit Termin. Warum das nicht gemacht wird, ist mir schleierhaft.
Wie gesagt ich traue im JC keinem über den Weg, Ausnahme war der alte SB, hier lief alles geräuschlos ab.

Erst durch den SB Wechsel kamen die Probleme. Durch die örtliche Arbeitslosenini ist mir auch bekannt, dass sie sich massiv in das Leben von Leistungsbeziehern einmischt, willkürlich und oft ohne Rechtsgrundlage agiert. Gegen die Dame sind schon diverse Beschwerden aufgelaufen.

Von daher werde ich bestimmt keine Kontoauszüge hinschicken, auch nicht als Kopie.

Und wie Sebastian Bertram hier feststellte:"Immerhin: Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-b-geschwaerzt-sein.

Natürlich werde ich, wenn nur Umsatzausdrucke für den jeweiligen Tag belegen. Das hat ja früher auch gereicht. Warum jetzt davon abgewichen wird, keine Ahnung. Sie sagen und begründen es ja nicht. Es kommt immer der Standardhinweis auf die Mitwirkungspflicht.


Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Flip am 10. November 2021, 12:25:18
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Das sieht das BSG anders. Und das hat mehr zu sagen als ein Sebastian Bertram, wer auch immer das ist...
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 10. November 2021, 13:37:39
Zitat von: Flip am 10. November 2021, 12:25:18
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Das sieht das BSG anders. Und das hat mehr zu sagen als ein Sebastian Bertram, wer auch immer das ist...

Sebastian Bertram = Chefredaktion

Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: lecram am 10. November 2021, 14:34:27
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 13:37:39Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Lese ich genauso. Und da seinerzeit auch Unterlagen von mir verloren gegangen sind, die ich persönlich in den Briefkasten eingeworfen habe, hätte ich ggf. auch kein Vertrauen, derart sensible Unterlagen zu verschicken. :lol:

Zitat von: blaumeise am 10. November 2021, 11:10:22Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant.

Gut zu wissen! Die Frage hatte ich mir die Tage auch gestellt, als eine Bekannte erzählte, dass sie das Wochenende damit beschäftigt war, ihren ganzen Ausgangsrechnungen zu schwärzen, damit keine personenbezogene Daten mehr sichtbar sind. Das Jobcenter wollte alle Ein- (verständlich) und Ausgangsrechnungen von ihr...
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Flip am 10. November 2021, 14:37:38
ZitatUnd auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).


ZitatKassel (jur). Die Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist notwendig und daher sowohl nach deutschem Recht als auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R) am Donnerstag, den 14. Mai 2020.

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/bsg-kassel-bestaetigt-zehnjaehrige-speicherung-von-kontoauszuegen-durch-jobcenter-683838
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: blaumeise am 10. November 2021, 19:56:07
Zitat von: Flip am 10. November 2021, 14:37:38Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).
Genau.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 11. November 2021, 07:44:44
Zitat von: Flip am 10. November 2021, 14:37:38
ZitatUnd auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).


ZitatKassel (jur). Die Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist notwendig und daher sowohl nach deutschem Recht als auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R) am Donnerstag, den 14. Mai 2020.

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/bsg-kassel-bestaetigt-zehnjaehrige-speicherung-von-kontoauszuegen-durch-jobcenter-683838


Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Flip am 11. November 2021, 15:35:14
Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 07:44:44Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.

Wieso nicht? Kopieren lassen willst du doch auch nicht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 11. November 2021, 16:11:44
Zitat von: Flip am 11. November 2021, 15:35:14
Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 07:44:44Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.

Wieso nicht? Kopieren lassen willst du doch auch nicht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Habe ich nirgendwo geschrieben. Oder heiße ich Sebastian Bertram?

Und es gilt ja weiterhin (Das setzt das BSG Urteil ja nicht außer Kraft)§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X.Es muss also schon begründet sein. Für die Feststellung des Leistungsanspruches ist es auch ausreichend, wenn das JC nach Vorlage der Kontoauszüge einen Vermerk in der Akte macht, dass die Auszüge vorlagen und keine Einschränkung des Leistungsanspruchs besteht. Zudem muss schriftlich über das mögliche Kopieren zwecks Prüfung aufgeklärt werden. Vorab. Ist z.B  bei  mir im Widerspruchsbescheid nicht geschehen. Diese wollten komplett ungeschwärzte Kontoauszüge, wobei hier kein Unterschied gemacht wurde ob Einnahmen oder Ausgaben. Nur dürften meine Einkäufe bei Edeka wohl kaum leistungsrelevant sein.
Vielleicht wird es jetzt etwas verständlicher das ich beim JC keinem über den Weg traue und auch die fachliche Kompetenz dort anzweifle.

Daher halte ich den Weg der persönlichen Vorlage am besten. Mit Beistand. Denn wie wir wissen läuft das beim JC ganz anders ab, wenn man einen Beistand dabei hat. Wobei sich mir hier die Frage stellt, warum da niemals darauf eingegangen wurde. Noch ein Punkt wo die Alarmglocken klingeln.
Die Kontoauszüge so dorthin schicken, ist wie bei einem JC Termin ohne Beistand aufzutauchen. Ganz gefährliches Glatteis.
So kann man auch direkt eventuelle Fragen klären, falls Kopien gemacht werden müssen, kann man direkt nach der Begründung fragen, es kommen keinerlei Missverständnisse auf, beide Seiten sind auf der sicheren Seite. Bis zum SB Wechsel lief das auch so. Vollkommen geräuschlos.

Ich hoffe es wird jetzt verständlicher.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Flip am 11. November 2021, 16:45:36
Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 16:11:44Oder heiße ich Sebastian Bertram?

Nach dem Beitragswortlaut zum Zitat hast du dir die Aussage zu eigen gemacht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Und wie Sebastian Bertram hier feststellte:

Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 16:11:44Daher halte ich den Weg der persönlichen Vorlage am besten.

Das ist deine Entscheidung, die du im Falle einer Versagung wegen fehlender Mitwirkung sicherlich gerichtlich prüfen lassen kannst.




Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Sheherazade am 11. November 2021, 16:47:54
Zitat von: Flip am 11. November 2021, 16:45:36Nach dem Beitragswortlaut zum Zitat hast du dir die Aussage zu eigen gemacht:

NIcht so wirklich, vorher hat er geschrieben:
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 10:38:08
Aber warum sollte ich von dem Punkt abrücken, diese nur persönlich einzureichen? Vorlage heißt Vorlage, nicht als Kopie einreichen.
Kann man machen, aber wie schon erwähnt, da traue keinem mehr über den Weg. Wenn sie speichern wollen, können sie das auch in einem persönlichen Termin machen. So weiß ich was gemacht wird, da ein Bestand dabei ist, gibt es auf beiden Seiten keinerlei Missverständnisse.
Titel: Re: Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt
Beitrag von: Begleiter21 am 11. November 2021, 18:21:49
Zitat von: lecram am 10. November 2021, 14:34:27
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 13:37:39Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Lese ich genauso. Und da seinerzeit auch Unterlagen von mir verloren gegangen sind, die ich persönlich in den Briefkasten eingeworfen habe, hätte ich ggf. auch kein Vertrauen, derart sensible Unterlagen zu verschicken. :lol:

Zitat von: blaumeise am 10. November 2021, 11:10:22Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant.

Schon heftig. Ich frage mich öfters mal, ob man diesem doch erheblichen Mehraufwand in Rechnung stellen sollte. Mir ist schleierhaft wieso Ausgangsrechnungen leistungsrelevant sollen.

Gut zu wissen! Die Frage hatte ich mir die Tage auch gestellt, als eine Bekannte erzählte, dass sie das Wochenende damit beschäftigt war, ihren ganzen Ausgangsrechnungen zu schwärzen, damit keine personenbezogene Daten mehr sichtbar sind. Das Jobcenter wollte alle Ein- (verständlich) und Ausgangsrechnungen von ihr...