Prognose EKS. Zu erwartender Gewinn wurde einfach vom JC geschätzt

Begonnen von Begleiter21, 05. November 2021, 07:23:14

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blaumeise

Dann geh halt ohne Termin mit einem Beistand hin, falls das JC eine offene Sprechstunde anbietet. Mir ist nicht bekannt, ob man auf einem persönlichen Gespräch bestehen kann, wenn es lediglich darum geht, Unterlagen einzureichen.

Da du das Konto sowohl privat als auch geschäftlich nutzt, könntest du die Zahlungseingänge, die geschäftlich relevant sind, auch durch Umsatzausdrucke für den jeweiligen Tag belegen. Die Forderung nach einer Vorlage sämtlicher Kontoauszüge kommt einer Überwachung und Kontrolle deines auch privat genutzten Kontos gleich. So könntest du argumentieren. Vor allem musst du natürlich nicht während des BWZ Auszüge einreichen.

Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant. Für weitere Forderungen gibt es keine Rechtsgrundlage:
Zitat(1) 1Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

1.
    alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
§ 60 SGB I

Begleiter21

Nein zur Zeit geht es wenn nur mit Termin. Warum das nicht gemacht wird, ist mir schleierhaft.
Wie gesagt ich traue im JC keinem über den Weg, Ausnahme war der alte SB, hier lief alles geräuschlos ab.

Erst durch den SB Wechsel kamen die Probleme. Durch die örtliche Arbeitslosenini ist mir auch bekannt, dass sie sich massiv in das Leben von Leistungsbeziehern einmischt, willkürlich und oft ohne Rechtsgrundlage agiert. Gegen die Dame sind schon diverse Beschwerden aufgelaufen.

Von daher werde ich bestimmt keine Kontoauszüge hinschicken, auch nicht als Kopie.

Und wie Sebastian Bertram hier feststellte:"Immerhin: Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-beantragen-duerfen-kontoauszuege-bei-vorlage-im-jobcenter-b-geschwaerzt-sein.

Natürlich werde ich, wenn nur Umsatzausdrucke für den jeweiligen Tag belegen. Das hat ja früher auch gereicht. Warum jetzt davon abgewichen wird, keine Ahnung. Sie sagen und begründen es ja nicht. Es kommt immer der Standardhinweis auf die Mitwirkungspflicht.



Flip

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Das sieht das BSG anders. Und das hat mehr zu sagen als ein Sebastian Bertram, wer auch immer das ist...

Begleiter21

Zitat von: Flip am 10. November 2021, 12:25:18
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Das sieht das BSG anders. Und das hat mehr zu sagen als ein Sebastian Bertram, wer auch immer das ist...

Sebastian Bertram = Chefredaktion

Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".


lecram

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 13:37:39Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Lese ich genauso. Und da seinerzeit auch Unterlagen von mir verloren gegangen sind, die ich persönlich in den Briefkasten eingeworfen habe, hätte ich ggf. auch kein Vertrauen, derart sensible Unterlagen zu verschicken. :lol:

Zitat von: blaumeise am 10. November 2021, 11:10:22Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant.

Gut zu wissen! Die Frage hatte ich mir die Tage auch gestellt, als eine Bekannte erzählte, dass sie das Wochenende damit beschäftigt war, ihren ganzen Ausgangsrechnungen zu schwärzen, damit keine personenbezogene Daten mehr sichtbar sind. Das Jobcenter wollte alle Ein- (verständlich) und Ausgangsrechnungen von ihr...

Flip

ZitatUnd auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).


ZitatKassel (jur). Die Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist notwendig und daher sowohl nach deutschem Recht als auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R) am Donnerstag, den 14. Mai 2020.

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/bsg-kassel-bestaetigt-zehnjaehrige-speicherung-von-kontoauszuegen-durch-jobcenter-683838

blaumeise

Zitat von: Flip am 10. November 2021, 14:37:38Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).
Genau.

Begleiter21

Zitat von: Flip am 10. November 2021, 14:37:38
ZitatUnd auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Es ging nicht um "Post einreichen", sondern um "kopieren" und "überlassen" (speichern).


ZitatKassel (jur). Die Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist notwendig und daher sowohl nach deutschem Recht als auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R) am Donnerstag, den 14. Mai 2020.

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/bsg-kassel-bestaetigt-zehnjaehrige-speicherung-von-kontoauszuegen-durch-jobcenter-683838


Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.

Flip

Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 07:44:44Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.

Wieso nicht? Kopieren lassen willst du doch auch nicht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."


Begleiter21

#24
Zitat von: Flip am 11. November 2021, 15:35:14
Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 07:44:44Unstrittig aber für meinem Fall irrelevant. Darum geht es ja gar nicht.

Wieso nicht? Kopieren lassen willst du doch auch nicht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Vorlegen heißt vorlegen – und wieder mitnehmen. Die Auszüge dürfen dabei i.d.R. weder kopiert noch überlassen werden."

Habe ich nirgendwo geschrieben. Oder heiße ich Sebastian Bertram?

Und es gilt ja weiterhin (Das setzt das BSG Urteil ja nicht außer Kraft)§ 67 Absatz 6 Satz 2 Nr. 1 SGB X.Es muss also schon begründet sein. Für die Feststellung des Leistungsanspruches ist es auch ausreichend, wenn das JC nach Vorlage der Kontoauszüge einen Vermerk in der Akte macht, dass die Auszüge vorlagen und keine Einschränkung des Leistungsanspruchs besteht. Zudem muss schriftlich über das mögliche Kopieren zwecks Prüfung aufgeklärt werden. Vorab. Ist z.B  bei  mir im Widerspruchsbescheid nicht geschehen. Diese wollten komplett ungeschwärzte Kontoauszüge, wobei hier kein Unterschied gemacht wurde ob Einnahmen oder Ausgaben. Nur dürften meine Einkäufe bei Edeka wohl kaum leistungsrelevant sein.
Vielleicht wird es jetzt etwas verständlicher das ich beim JC keinem über den Weg traue und auch die fachliche Kompetenz dort anzweifle.

Daher halte ich den Weg der persönlichen Vorlage am besten. Mit Beistand. Denn wie wir wissen läuft das beim JC ganz anders ab, wenn man einen Beistand dabei hat. Wobei sich mir hier die Frage stellt, warum da niemals darauf eingegangen wurde. Noch ein Punkt wo die Alarmglocken klingeln.
Die Kontoauszüge so dorthin schicken, ist wie bei einem JC Termin ohne Beistand aufzutauchen. Ganz gefährliches Glatteis.
So kann man auch direkt eventuelle Fragen klären, falls Kopien gemacht werden müssen, kann man direkt nach der Begründung fragen, es kommen keinerlei Missverständnisse auf, beide Seiten sind auf der sicheren Seite. Bis zum SB Wechsel lief das auch so. Vollkommen geräuschlos.

Ich hoffe es wird jetzt verständlicher.

Flip

Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 16:11:44Oder heiße ich Sebastian Bertram?

Nach dem Beitragswortlaut zum Zitat hast du dir die Aussage zu eigen gemacht:

Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 11:35:59Und wie Sebastian Bertram hier feststellte:

Zitat von: Begleiter21 am 11. November 2021, 16:11:44Daher halte ich den Weg der persönlichen Vorlage am besten.

Das ist deine Entscheidung, die du im Falle einer Versagung wegen fehlender Mitwirkung sicherlich gerichtlich prüfen lassen kannst.





Sheherazade

Zitat von: Flip am 11. November 2021, 16:45:36Nach dem Beitragswortlaut zum Zitat hast du dir die Aussage zu eigen gemacht:

NIcht so wirklich, vorher hat er geschrieben:
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 10:38:08
Aber warum sollte ich von dem Punkt abrücken, diese nur persönlich einzureichen? Vorlage heißt Vorlage, nicht als Kopie einreichen.
Kann man machen, aber wie schon erwähnt, da traue keinem mehr über den Weg. Wenn sie speichern wollen, können sie das auch in einem persönlichen Termin machen. So weiß ich was gemacht wird, da ein Bestand dabei ist, gibt es auf beiden Seiten keinerlei Missverständnisse.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Begleiter21

Zitat von: lecram am 10. November 2021, 14:34:27
Zitat von: Begleiter21 am 10. November 2021, 13:37:39Und auch das BSG schreibt von "Vorlage". Nicht explizit von "per Post einreichen".

Lese ich genauso. Und da seinerzeit auch Unterlagen von mir verloren gegangen sind, die ich persönlich in den Briefkasten eingeworfen habe, hätte ich ggf. auch kein Vertrauen, derart sensible Unterlagen zu verschicken. :lol:

Zitat von: blaumeise am 10. November 2021, 11:10:22Übrigens geht es das JC nichts an, für welche und für wie viele Firmen du tätig bist. Nur die Höhe und der Zeitpunkt der Zahlungseingänge sind leistungsrelevant.

Schon heftig. Ich frage mich öfters mal, ob man diesem doch erheblichen Mehraufwand in Rechnung stellen sollte. Mir ist schleierhaft wieso Ausgangsrechnungen leistungsrelevant sollen.

Gut zu wissen! Die Frage hatte ich mir die Tage auch gestellt, als eine Bekannte erzählte, dass sie das Wochenende damit beschäftigt war, ihren ganzen Ausgangsrechnungen zu schwärzen, damit keine personenbezogene Daten mehr sichtbar sind. Das Jobcenter wollte alle Ein- (verständlich) und Ausgangsrechnungen von ihr...