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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25

Titel: Kaution
Beitrag von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25
Hallo bevor ich in meine Wohnung gezogen bin 2017 habe ich eine Kaution benötigt.
Die bekam ich vom Jobcenter in höhe von 1000 Euro als Darlehen.
Mir wurde die Kaution angerechnet von meinem normalen Regelbedarf wurden mir etwas über dan 40 euro im Monat abgezogen bis die 1000 Euro bezahlt waren.
Ich habe im moment streit mit meinem Vermieter und hatte aus einigen ereignissen die hier statfanden bei meinen Nachbarn den Verdacht das mein Vermieter die kaution nicht gewinn bringend angelegt hat wie es Gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ich hatte ihn gestern eine Mail geschrieben das ich einen Offiziellen Nachweis von der Bank oder wo auch immer er die Kaution angelegt hat haben möchte.

Heute Schrieb mir der Vermieter: Thema Kaution.
Frau FM von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll. 

Stimmt das das die Kaution dem Jobcenter gehört obwohl ich die mit 40 Euro im Monat abgezahlt habe von meinem Regelbedarf und die eigentlich mein Eigentum sind?

Darf der Vermieter überhaupt mit einem FM über solche Themen reden die mich betreffen?

Ich denke der Vermieter ist trotz allem Verpflichtet auch wen die Kaution dem Jobcenter gehört diese Gewinnbringend anzulegen oder?

Und ich weis nicht ob das hierher gehört aber lieber in einem Thema die Fragen stellen als ein Extra Thema zu eröffnen.

Mein Vermieter hat mich als ich 2017 eingezogen bin beim grundversorger (strom) angemeldet bei dem ich schon vorher war.

Darf er das überhaupt ohne meine schriftliche Erlaubnis selbst wen ich schon beim grundversorger schon angemeldet bin?

Ich habe die stromkosten an ihn überwiesen weil er sie an den grundversorger selbst zahlen wollte.

Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt und auch nie die Höhe der Abschläge genannt also ob es mehr oder weniger wird ab dem folgenden Jahr.

Er begründete das mit dem Satz; Ich müßte da ja eventuell was nachzahlen das sagte er auch bei den Nebenkosten Abrechnungen.

Wegen einem Streit will er ab Mai den Strom auf mich ummelden.

Darf er nachträglich das Geld für Nachzahlungen zurück verlangen aus den vergangenen 5 Jahren?

Wen ja hätte er doch von sich aus zu einem günstigeren Anbieter wechseln müssen wen er schon die Überweisung für den Strom für mich übernimmt oder liege ich da falsch?

Danke für das Lesen im voraus.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Bundspecht am 20. April 2022, 13:33:59
Wenn Du die Kaution, vollständig "abbezahlt" hast beim JC, gehärt sie DIR ... Und NUR Dir. Das JC sollte aber einsehen können wann die Kaution abbezahlt ist.

Dem VM und auch dem JC würde ich aber die Hammelbeine langziehen. Du hast einen Vertrag mit deinem VM ,nicht das JC
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 20. April 2022, 13:42:32
Die Kaution war grob gesehen etwa nach etwa 25 Monaten Abbezahlt.
Sollte ich der Fm eine Mail schicken und nachfragen ob mein Vermieter bei ihr nachgefragt hat wegen der kaution weil der Vemieter ja anscheinend ein schriftliche Bestätigung von der Fm hat die Wohl im Jobcenter in der Leistungsgewährung arbeitet.
Ich habe den Vermieter auch gebeten mir das Schreiben vom Jobcenter zu zuschicken.
Meinem Vermieter habe ich auch nie erzählt das ich die Kaution abgezahlt habe und die Fm hat wohl auch nicht in meine Akte geschaut wegen der Kaution also gehen warscheinlich beide davon aus das das Geld dem Jobcenter gerhört.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: OLD-MAN am 20. April 2022, 14:53:04
Kaution:

Zitat von: Bundspecht am 20. April 2022, 13:33:59Das JC sollte aber einsehen können wann die Kaution abbezahlt ist.

Darf ich freundlichst eine kleine Ergänzung schreiben?

.......und dir schrifltich bestätigen, dass die Kaution (bzw. die Auszahlung) zu deinen Gunsten zu erfolgen hat.

Strom:

Was geschehen ist, kann man nun nicht mehr ändern. Aber du solltest jetzt sofort darauf drängen, das der Strom nur noch über dich und dem Grundversorger läuft. Der VM hat sich da in keinster Weise mehr einzumischen!

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 20. April 2022, 15:32:24
Ich habe der FM eine Mail geschrieben mit Folgendem Inhalt:


Guten Tag Frau FM.
Wie der Betreff schon sagt geht es um meine kaution.
Ich möchte sie bitten mir eine Schriftliche Bestätigung das die kaution die ich 2017 bekam als Darlehen komplet abbezahlt habe.
Mir wurde über 40 Euro von meinem Zustehenden Monatlichen betrag abgezogen bis die 1000 Euro abbezahlt wurden.

Ich habe auserdem meinen Vermieter Gefragt der die Kaution bekam wo bzw wie er sie Gewinn bringendt angelegt hat.
Her Vermieter schrieb mir dan Folgende Mail mit diesem Inhalt: Guten Tag Herr xxx,

Thema Kaution.
Frau fm von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen. Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll. 
Liebe Grüsse Vermieter

Da ich wie bereits erwähnt habe die Kaution volständig abbezahlt habe ist sie mein eigentum.
Mit welchem Recht erzählen sie ihm überhaupt solche dinge?
Da Frage ich mich doch wie sie darauf kommen das die kaution dem Jobcenter gehört?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen und ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.

MFG. xxx

Ps: Das Speichern meiener E-mail Adresse untersage ich.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:59:51
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 15:32:24hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Das ist völliger Schwachsinn, will der VM sich hier um die Auszahlung drücken?
Es geht den VM auch nichts an, ob es dafür vom JC ein Darlehen gegeben hat oder nicht.
Das ist allein Angelegenheit vom JC, wie das mit dem Darlehen und dir geregelt ist.

Schreibe den VM er soll die Kaution, bei Fälligkeit, sofort und ohne Umwege auf dein Konto Einzahlen.
Der Vertragspartner bist du für den VM und nicht das JC.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25ch habe die stromkosten an ihn überwiesen
War völlig falsch weil du der Vertragspartner vom Grundversorger gewesen bist und es auch noch bist.
Der VM macht lediglich eine Meldung an den Versorger beim Einzug, mehr dazu geht ihn nichts an.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt
Dann verlange sie oder versuche beim Grundversorger noch vorhandene Abrechnungen zu bekommen.
Schon allein, um zu sehen, dass hier alles Korrekt gelaufen ist.
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Wen ja hätte er doch von sich aus zu einem günstigeren Anbieter wechseln müssen
Das darf er gar nicht, Verträge in deinem Namen machen.

Es geht hier allein um Haushaltsstrom, nehme ich mal an.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25das mein Vermieter die kaution nicht gewinn bringend angelegt hat
Das muss er auch nicht, normales Sparbuch reicht aus.
Aber du hättest dazu eine Information bekommen müssen, wo deine Kaution Eingezahlt wurde.
Dafür muss der VM ein spezielles Kautionskonto haben.



Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 20. April 2022, 18:18:28
Ich habe vor dem Einzug eine Abtretungserklärung unterschrieben ( die ich vergessen habe)in der es heist das das geld an das Jobcenter zu Zahlen ist wen ich ausziehe ich habe die Schreiben eben vom Vermieter bekommen und habe sie hier eingestellt.
Wen das Geld eh dem Jobcenter gehört wieso wurde es mir dan monatlich abgezogen von meinem regelbedarf mit über 40 euro im Monat.
Das heist also das ich das darlehen bekam von 1000 euro es nicht behalten darf und bekam dan etwa 25 Monate über 40 Euro weniger im Monat.
Wofür wurden mir dan die 40 euro al die Jahre abgezogen?
Ich habe also laut dem schreiben 40 euro im Monat über 25 monate für nichts abgezogen bekommen oder liege ich da Falsch?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 20. April 2022, 18:31:57
Die Abtretung war nur eine Sicherheit für das JC. Die muss das JC jetzt widerrufen/frei geben.
Die Kaution gehört alleine dir. Notfalls kann man die Abtretung auch rechtlich aufheben lassen.
Über alle anderen Dinge hast du ein Auskunftsrecht und ein Einsichtsrecht in alle Belege.
Auch das lässt sich bei Bedarf rechtlich schnell durchsetzen.

Für dich zählt nur was im Mietvertrag steht.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 20. April 2022, 18:37:01
Ach so also heist das da ich die 40 Euro im Monat zurückgezahlt habe gehören die 1000 euro mir.
Und das mit der Abtretungserklärung war nur eine Sicherheit für das Jobcenter.
Also kann sich der Vermieter nicht darum drücken mir einen Nachweis zu geben wo mein Geld Angelegt wurde also zum beisbiel auf einem Sparbuch.?
Danke Danke Ratlos.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Quinky am 21. April 2022, 11:01:18
Ohnehin ist es eine absolute Frechheit des Jobcenters, wie die Abtretungsvereinbarung aufgesetzt wurde!

In diesem VERTRAG steht, das der gesamte Betrag der Kaution UNWIDERRUFLICH an das Jobcenter gezahlt werden MUSS!!!
Trotzdem hat das Jobcenter monatlich einen Betrag verrechnet.
BEIDES ist nicht möglich. Hier wird VORSÄTZLICH vom Jobcenter doppelt kassiert. ALGII-Empfänger die ein Darlehen für die Kaution benötigten werden massenhaft betrogen (ich nehme an, dieses Jobcenter wird grundsätzlich so handeln).
Das komplette Darlehen zu kassieren UND zusätzlich komplett beim ALGII zu verrechnen ist BETRUG.

Das das Jobcenter das Darlehen absichern will, ist völlig korrekt, aber nicht grundsätzlich erstmal doppelt kassieren!
Allerdings müsste eine Abtretungserklärung in einem völlig anderen Text verfasst werden.
Zusätzlich müsste in dieser Abtretungserklärung FESTGELEGT werden, sobald der komplette Darlehensbetrag über Verrechnung ALGII erloschen ist, das auch die Abtretungserklärung erlischt!!!
Aktuell hat der Vermieter keine andere rechtliche Möglichkeit, als an das Jobcenter die komplette Kaution auszuzahlen!
Zusätzlich ist es eine Frechheit, das das Jobcenter eventuelle Zinsen KOMPLETT kassieren will. Diese stehen ihm nämlich NICHT zu! Sobald die erste Verrechnung per ALGII erfolgt, steht dem ALGII-Empfänger anteilmäßig die Zinsen zu, es ist nämlich dann sein Geld! (Ob dann die Zinsen als Einkommen verrechnet werden, ist eine andere Sache, es bestehen bei Einkommen ja Freibeträge bzw. Bagatellgrenzen bei Einkommen).
Ich würde androhen diese Betrügereien zu veröffentlichen und ein solches Schreiben an den Jobcenter-Leiter schicken!

Ernie
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Yavanna am 21. April 2022, 11:13:33
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. In dem JC Schreiben an den Vermieter steht doch, dass der VM eine Mitteilung erhält, falls das Darlehen bereits getilgt wurde. Ich verstehe das so, dass der VM sich beim JC melden soll, falls das Mietverhältnis gelöst wird. Dann wird ihm, in diesem speziellen Fall, mitgeteilt, dass die Kaution dir überwiesen werden soll.
Die Antwort in der Mail war evtl. ein Standard Satz und der SB zu faul, ins Programm zu schauen, ob noch eine Forderung offen ist. Letztendlich steht doch gar keine Auszahlung an, oder willst du umziehen?

In der Abtretungserklärung steht, dass eine Rückabtretung erfolgt, wenn das Darlehen getilgt wurde. Das ist anscheinend noch nicht erfolgt, sollte aber nur eine Formalität sei. Fordere diese beim JC an.

Letztendlich ein Bißchen blöd gelaufen, aber noch lange kein Grund mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
@Quiknky sein nicht immer so eine Drama Queen und lass die Großschreibung
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: asus1402 am 21. April 2022, 11:27:31
Ich hatte auch die Kaution als Darlehen erhalten. Als das getilgt war hat mein JC dem VM mitgeteilt, dass nach Beendigung des Mietverhältnis die Kaution an mich zu zahlen ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 11:32:14
Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:
Entweder der VM beachtet aus Vorsicht die Unwiderruflichkeit der Abtretung und über weist die 1000 € ans JC, dann wird das JC den Betrag an den Mieter auszahlen und die Abtretung aufheben.
Oder das JC hebt die jetz Abtretung auf, wozu es verpflichtet ist, dann kann der VM direkt an den Mieter überweisen.
Bei dem "riesigen Zinsniveau" fallen auf einem Sparbuch ja kaum Zinsen an. Allerdings gehören die dem Darlehensnehmer.

Auf alle Fälle ich der VM verpflichtet, Kautionen getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, d.h. z.B. ein Kautionssparbuch zu eröffnen.
Gewinnbringend z.B. in Aktien darf er es gar nicht anlegen denn das wäre u.U. ein Risikogeschäft wo er für Verluste haftet. Das macht kein vernünftiger VM.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 21. April 2022, 13:03:14
Ich habe eine Mail geschrieben das ich eine Bestätigung haben möchte also grob das ich das die Kaution angezahlt habe indem das jobcenter 40 euro im monat einbehielt.
Ich schicke es nochmal per Fax und Brief das ich die Bestätigung haben möchte.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 13:07:49
Du musst rein schreiben, dass das JC die Abtretung aufheben oder für gegenstandslos erklären soll
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 21. April 2022, 13:30:32
Ok danke dir Ratlos.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 21. April 2022, 13:39:32
Ich habe geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren
2017 habe ich ein Darlehen für eine kaution von ihnen bekommen in höhe von 1080.- Euro.
Ich möchte sie bitten die  Abtretung auf zu heben oder für gegenstandslos zu erklären die ich Unterschrieben habe.
Da mir mit der kaution auch 25 Monate mein Zustehendes Geld gekürzt wurde um über 40 ,- euro bis das Darlehen abgezahlt
Ist die kaution ja auch mein Eigentum.

Ich schicke das gleich per Fax und Post an das Jobcenter.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 13:51:32
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich darum bitten, die von mir am... unterschriebene Abtretung bezüglich der mir 2017...? gewährten Kaution für gegenstandslos zu erklären.
Mein Kautionsdarlehen wurde durch Einbehalt von ... € meines Regelsatzes vollständig getilgt.
Für den Vermieter Herrn.... bitte ich zu vermerken, dass die Kaution an mich auszuzahlen ist.
Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
franz mustermann
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 21. April 2022, 15:01:05
Hab jetzt schon meinen Text losgeschickt aber trotzdem danke für die Mühe. :clever:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 15:18:33
Dein Text passt auch. Viel Glück dass alles reibungslos klappt wünsche ich dir. :flag:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 21. April 2022, 15:22:42
Danke es geht ja nur darum das ich weis wo mein Geld ist weil ich das Gefühl habe das der VM es auf seinem Konto hat und es nicht geschützt ist fals ihm das Konto gesperrt wird oder ähnliches.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Flip am 21. April 2022, 15:33:30
Zitat von: Quinky am 21. April 2022, 11:01:18Zusätzlich müsste in dieser Abtretungserklärung FESTGELEGT werden, sobald der komplette Darlehensbetrag über Verrechnung ALGII erloschen ist, das auch die Abtretungserklärung erlischt!!!

Steht doch drin, dass eine Rückabtretung erfolgt, wenn das Darlehen vollständig getilgt ist. Musst du einfach mal lesen, ehe du noch vor lauter Schaum vor Mund...
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 21. April 2022, 15:59:24
Dass eine Aufhebung der Abtretung veressen wird kann durchaus sein, dürfte es aber nicht.
Insofern ist seine Erinnerung berechtigt.
Zitat von: Andre am 21. April 2022, 15:22:42Danke es geht ja nur darum das ich weis wo mein Geld ist weil ich das Gefühl habe das der VM es auf seinem Konto hat und es nicht geschützt ist fals ihm das Konto gesperrt wird oder ähnliches.

Habe ich dir schon geschrieben. VM muss!!! die Kauion auf ein insolvenzsicheres Sparbuch getrennt von seinem eigenen Geld anlegen.
Tut er das nicht hast du ein Zurückbehaltungsrecht (Achtung muss psäter nachgezahlt werden) der Miete solange bis er den Nachweis erbracht hat.
Die Verzinsung richtet sich nach § 551 BGB.

In dem Zusammenhang kannst du auch mal das Urteil des BGH vom 13. Oktober 2010, Az. VIII ZR 98/10 lesen
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Quinky am 21. April 2022, 21:27:56
ratlos:
Dieses wurde vom Vermieter dem Mieter geschrieben:

Heute Schrieb mir der Vermieter: Thema Kaution.
Frau FM von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll.

Ich lese daraus, das das Jobcenter den Vermieter nicht informiert hat, das die Kaution nicht an das Jobcenter sondern an den Mieter gehen soll.
Daher ist der Vermieter gezwungen (weil er nichts anderes weis), das nach wie vor laut Vertrag die Kaution an das Jobcenter zu überweisen ist.
Das Eigentum des Mieter soll an Dritte gezahlt werden, was rechtlich nicht in Ordnung ist.
Wenn das Jobcenter den Kautionsbetrag per Verrechnung mit dem ALGII verrechnet, darf grundsätzlich keine unwiderrufliche Rückzahlung vereinbart werden.
Das Jobcenter war bereits im Jahre 2019 (nach Verrechnung der letzten Rate) verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren, das die Abtretungserklärung erloschen ist. Das Jobcenter erfüllt seine Verpflichtungen nicht. Erfüllt ein ALGII-Empfänger seine Verpflichtungen nicht, wird er sanktioniert.
So kann der Mieter seinem Eigentum nachlaufen, damit er eine eventuelle neue Kaution für die neue Wohnung bezahlen kann. Denn ob das Jobcenter schnell zurückzahlt, steht in den Sternen.

Ernie
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 22. April 2022, 12:12:40
Das JC hat dem Mieter 1000 € zweckgebunden für Kaution gegeben. Damit hat er eine Darlehensschuld. Zur Sicherung der Schuld hat das JC eine unwiderrufliche Abtretung verlangt was völlig korrekt ist.
Der Mieter kennt sich rechtlich wohl nicht aus.
Falsch war es, dass das JC trotz Abtretung monatliche Rückzahlungsraten verrechnet hat.
Dem hätte Mieter sofort einen Riegel vorschieben und auf die Abtretung verweisen müssen.
Aber es ist ja nichts verloren.
Auf seine Aufforderung die er gestern an das JC geschickt hat, wird dieses bestimmt (ganz sicher sogar) die Abtretung für erledigt erklären.
Kein JC kann sich ein doppeltes Inkasso leisten. Vor Gericht würde das JC mächtige Klatsche bekommen weil eben nichts mehr zu sichern ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Flip am 22. April 2022, 13:34:33
ZitatKein JC kann sich ein doppeltes Inkasso leisten. Vor Gericht würde das JC mächtige Klatsche bekommen weil eben nichts mehr zu sichern ist.

Zu einem doppelten Inkasso kommt es doch gar nicht, da die Forderung durch den Einbehalt getilgt ist und daher weder Mahnlauf- noch Vollstreckung überhaupt veranlasst wird.

ZitatFalsch war es, dass das JC trotz Abtretung monatliche Rückzahlungsraten verrechnet hat.

Der Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben, solange ALG2 Bezug vorliegt. Natürlich musste der gemacht werden. Dass daneben noch eine weitere Absicherung in Form der Abtretungserklärung erfolgt ist, ist auch nicht untersagt.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 22. April 2022, 13:51:13
@Andre,

so wie ich das verstehe, handelt es sich bei der Abtretung (2. Anhang) um keinen beidseitig unterschriebenen Vertrag, sondern um eine einseitige Willenserklärung deinerseits, da nur von Dir unterzeichnet. Letzteres kann von Dir jederzeit widerrufen werden, erst Recht, wenn das Kautionsdarlehen beim Jobcenter längst getilgt ist.

Zur "Abtretung der Kautionsforderung an das Jobcenter" reiche ich ergänzend ein.

Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 

ganz unten --> https://hartz.info/index.php?topic=15.0
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 22. April 2022, 13:56:10
Zitat von: Flip am 22. April 2022, 13:34:33Zu einem doppelten Inkasso kommt es doch gar nicht, da die Forderung durch den Einbehalt getilgt ist und daher weder Mahnlauf- noch Vollstreckung überhaupt veranlasst wird.
Wir haben bereits ein doppeltes Inkasso nachdem die Schuld durch Einbehalt getilgt ist aber die unwiderrufliche Abtretung noch immer besteht. Das nennt man juristisch Übersicherung. Das hat das OLG Nürnberg erstmals schon 1987 festgestellt.
Zitat von: Flip am 22. April 2022, 13:34:33Der Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben, solange ALG2 Bezug vorliegt.
Genau deswegen hätte es einer Abtretung gar nicht bedurft, aber möglich ist sie.
Da steht genau das drin was ich geschrieben habe: >
Zitat von: oldhoefi am 22. April 2022, 13:51:13https://hartz.info/index.php?topic=15.0

Das JC wird sie jetzt für erloschen erklären und das wars. Jeder Gedanke daran ist überflüssig.

Aus der Fachanweisung zu § 22 Abs. 6 SGB II
Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei Leistungen im SGB II vom 14.09.2011 Stand 18.03.2015.
Soweit das Darlehen bereits durch Aufrechnung getilgt ist, kehrt Jobcenter den vom Vermieter zurückgezahlten Betrag an den Darlehensnehmer aus, sofern nicht mit weiteren Ansprüchen gegen diesen aufzurechnen ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 22. April 2022, 14:17:09
@Ratlos,

entschuldige vielmals, dass ich mich "erdreistet" habe, dem TE weitere Informationen zukommen zu lassen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Yavanna am 22. April 2022, 15:41:27
Da der §22 SGB II kommunale Leistungen enthält, gibt es dazu keine allgemein gültigen fachlichen Weisungen. Nur Auslegungen, Urteile und kommunale Dienstanweisungen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. April 2022, 17:50:09
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 18:18:28habe vor dem Einzug eine Abtretungserklärung unterschrieben
Davon konnte ich bei meiner Antwort ja nichts wissen.

Mach dem JC ordentlich Dampf, sie sollen dir gefälligst etwas für deinen VM geben, dass es sich mit dem Darlehen schon lange Erledigt hatte.

Der VM soll die Kaution an dich Auszahlen und nicht an das JC.
Das JC hat hierauf überhaupt kein Anrecht.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 22. April 2022, 17:57:04
Das hat TE mit seinem Fax doch alles schon in die Wege geleitet.
Mit der Kaution gibt es mit Sicherheit keine Schwierigkeiten mehr. Die steht allein dem TE zu. Das ist doch auch demJC klar.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 22. April 2022, 21:12:22
Dem Jobcenter scheint absolut nichts "klar" zu sein, vielmehr bastelt dieses seine eigenen Gesetze.

In der Abtretung ist enthalten, dass nicht nur das (getilgte) Kautionsdarlehen sondern auch die daraus resultierenden Zinsen an das Jobcenter abgetreten werden, welche ausnahmslos dem Mieter zustehen.

Mir ist jedenfalls keine einzige Rechtsgrundlage bekannt - weder im Sozial- noch im Mietrecht - die eine solche Zinsen-Abtretung an das Jobcenter rechtfertigen würde.

Vielmehr ist vom Jobcenter ein zinsloses Kautionsdarlehen zu gewähren, und nicht per Abtretung die Zinsen klammheimlich (mit) einzusacken.

Und das es sich im Gesamten für den TE um eine "unwiderrufliche Abtretung" handelt - wohlgemerkt bei gleichzeitiger (erledigter) Darlehens-Tilgung - wage ich ebenso stark anzuzweifeln.

-----

@Andre,

jetzt warte erst einmal die Reaktion des Jobcenters ab. Sollte sich dieses querstellen (warum auch immer), dann gehen wir anders vor.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Flip am 22. April 2022, 21:43:36
Du scheinst etwas zu übersehen:

In der Abtretungserklärung ist enthalten, dass die Abtretung rückübertragen wird. Das bedeutet, dass die Zinsen nur dann ans JC gehen würden, wenn bis zum Eintritt des Auszahlanspruchs keine Rückzahlung durch den Darlehensnehmer erfolgt ist. Solange also nur das JC die Kaution gezahlt hat: wieso sollte der Darlehensnehmer, der nicht getilgt hat, die Zinsen bekommen?

Die bekommt er nur im Fall der Rückabtretung, die eintritt, wenn, wie hier, das Darlehen getilgt wurde.

Das BSG hat im Übrigen kein Problem mit dieser Art der Übersicherung:

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_11_28_B_14_AS_31_17_R.html

ZitatEine teleologische Reduktion ist schließlich nicht mit Blick darauf vorzunehmen, dass es einer Tilgung des Rückzahlungsanspruchs aus Mietkautionsdarlehen durch Aufrechnung nicht bedarf, weil sich Jobcenter zur Sicherung der Darlehensrückzahlung Ansprüche der Leistungsberechtigten auf Kautionsrückzahlung gegen Vermieter abtreten lassen können. Auch soweit wirtschaftlich eine "Übersicherung" darin zu sehen sein sollte, dass Jobcenter Aufrechnung und Abtretung kombinieren können (vgl dazu Berlit, jurisPR-SozR 12/2016 Anm 5), stünde dies normativ der Aufrechnung nicht entgegen.

Letztlich sichert eine Abtretung nur den sofortigen Rückzahlungsanspruch nach § 42a Abs 3 Satz 1 SGB II in Höhe des noch nicht getilgten Darlehensbetrags.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 22. April 2022, 23:17:23
Wäre mir völlig neu, dass ein Jobcenter etwaigen Anspruch auf Zinsen hat, wenn dieses ein Darlehen - in welcher Form auch immer - gewährt.

Auch habe ich die "Übersicherung" nicht angezweifelt, sondern die "unwiderrufliche Abtretung" für den TE. Dazu habe ich mich bereits geäußert.

Für mich ist diese Abtretung ein typischer Jobcenter-Vordruck, was noch lange nicht heißt, dass dessen Inhalte rechtens sind.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Flip am 22. April 2022, 23:54:18
ZitatFür mich ist diese Abtretung ein typischer Jobcenter-Vordruck, was noch lange nicht heißt, dass dessen Inhalte rechtens sind.

Für das BSG schon und das ist ausreichend.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 10:59:34
Richtig ist doch, dass das JC die Abtretung aufheben muss und wird.
Andernfalls würde es sich ja strafbar machen nachdem das Darlehen bereits getilgt ist.
Mit der Aufhebung der Abtretung steht das volle Kapital einschl. etwaiger Zinsgewinne dem TE zu.
Ob in dem Fall Zinsgewinne als Einkommen auf den RS angerechnet werden können, weiß ich nicht.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Flip am 23. April 2022, 14:38:06
Natürlich muss das in vorliegendem Fall so laufen. Steht ja auch in der Abtretungserklärung.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: CCR am 23. April 2022, 16:24:52
wenn die Zinsen in den Schulden mit eingepreist ist, wäre das ja ok.  :nea:

Wie hoch sind die Zinsen für Kautionen in 2021?

Die Höhe hängt einerseits von der gewählten Geldanlage ab. Andererseits orientiert sie sich am aktuellen Zinsniveau, welches seinen Ursprung im Leitzins der EZB hat. Dieser beträgt seit 2016 0,00 Prozent, was auch die aktuell niedrigen Zinsen auf dem Sparbuch erklärt.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 16:54:47
Mal kurz zum zweiten deiner Eingangsfrage:
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Ich habe die stromkosten an ihn überwiesen weil er sie an den grundversorger selbst zahlen wollte.

Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt und auch nie die Höhe der Abschläge genannt also ob es mehr oder weniger wird ab dem folgenden Jahr.

Er begründete das mit dem Satz; Ich müßte da ja eventuell was nachzahlen das sagte er auch bei den Nebenkosten Abrechnungen.

Wegen einem Streit will er ab Mai den Strom auf mich ummelden.
Dann müsste ja dein Strom unkontrollierbar über seinen (VM)-Zähler laufen? D.h. er kann gar keine Abrechnung erstellen weil dein Stromverbrauch nicht ermittelbar ist.
Hast du keinen eigenen Zähler? Das macht doch kein Anbieter mit!
Du bist doch beim Stromversorger namentlich angemeldet!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40
Der Vermieter sagte am anfang als ich hier einzog das wie im Mietvertrag Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Als ich nach der Abrechnung für Strom und Nebenkosten Fragte sagte er: Die bekommen sie nicht weil es ja sein könnte das ich was Nachzahlen könnte.
Und jetzt wo Dir Strompreise gestiegen sind will er mich ummelden.
heist das ich selber an meinen Grundversorger Zahlen soll.
Habe aber bisher noch keine Post vom grundversorger bekommen.
Gibt es ein Gesetz das Dem Vermieter verbietet für mich zu überweisen?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 23. April 2022, 17:58:01
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Schaut aber komisch aus das Ganze. Der Verdacht liegt nahe dass er deine 30 € Differenz für sich behalten hat. Denn der Strom 2021 müsste bereits abgerechnet sein und die Jahre vorher.
Also kann er nichts mehr nachzahlen müssen.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Und jetzt wo Dir Strompreise gestiegen sind will er mich ummelden
Ruf mal den Versorger an ob du überhaupt als selbständiger Haushalt angemeldet bist. Schaut mir nicht danach aus. Vermute mehr als "Mitbewohner".
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40heist das ich selber an meinen Grundversorger Zahlen soll.
Ja, aber über einen eigenen geeichten Zähler den eigentlich der Versorger einbaut. Dafür zahlst du ja auch.
Bei 90 € monatlicher Pauschale dürfte es ein Verbrauch von ca. 2.800 kwh sein.

Du hast geschrieben wegen einem Streit will er dich ummelden, jetzt wegen Strompreiserhöhung?

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25
Ja als selbständiger Haushalt bin ich angemeldet ich hatte den versorger schon mal Angerufen vor Paar jahren um meine Abrechnungen zu bekommen.
Der meinet das ich die vom vermieter bekommen muss und er die nicht an mich rausgeben  darf.
Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. April 2022, 15:18:50
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Hier kann doch irgendwas nicht stimmen`

Du hast einen eigenen Zähler, wie so ziemlich jeder Mieter.
Der VM hat gar nicht das Recht dazu einen Vertrag in deinem Namen zu machen.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40das wie im Mietvertrag Vereinbart ist
Das dürfte völlig falsch sein und damit auch Nichtig.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Gibt es ein Gesetz das Dem Vermieter verbietet für mich zu überweisen?
Das Vertragsrecht

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Die bekommen sie nicht
Auch völlig daneben, wenn es so ist wie von dir geschildert.
Darum noch mal, es geht hier um reinen Haushaltsstrom?

Ich würde hier sofort einen eigenen Vertrag machen, ohne dem VM.
Dazu alles beim Grundversorger klären, was er noch da hat an Rechnungen soll er dir als Kopie geben.
Das es nicht der Zähler vom VM ist und hier, einiges wohl falsch gelaufen ist.

Der VM hat dir die Stromrechnungen, auch aus der Vergangenheit gefälligst zu geben.
Was sich schon für möglich gehalten hatte, er hat evtl. Geld behalten was ihm nicht zusteht.

Stromvertrag macht man als Mieter grundsätzlich selbst, allein schon wegen der möglichen Kostenersparnis.
Du dir einen Anbieter und den Vertrag dazu selbst Aussuchen kannst.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 24. April 2022, 16:34:43
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Der meinet das ich die vom vermieter bekommen muss und er die nicht an mich rausgeben  darf.
Ein Stromzähler usw habe ich im Keller.
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 18:58:25Ja als selbständiger Haushalt bin ich angemeldet
Als selbständiger eigener Haushalt beim Versorger also angemeldet.
Da hat der Versorger gar kein Recht die Rechnung dem VM zu übergeben, es sei denn du hast eine Vollmacht unterschrieben.
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2022, 15:18:50Was sich schon für möglich gehalten hatte, er hat evtl. Geld behalten was ihm nicht zusteht.
Auch meine Meinung. Irgendwas passt da nicht. Lass dir seit Einzug also rückwirkend alle Rechnungen vom Versorgr zuschicken. Weigert er sich beauftrage einen Rechtsanwalt.

Nur so als Hinweis: Besteht die Möglichkeit, dass der VM deine Leitung angezapft hat?
Ich selbst hatte das schon mal!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 24. April 2022, 17:20:54
Andre,

kann es sein, dass Du über einen sog. Pauschalmietvertrag verfügst?

Will heissen: In der genannten Zahlungssumme sind Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten sowie Strom insgesamt pauschal enthalten.

Anders kann ich es mir nicht erklären, dass weder der Vermieter noch der Stromanbieter etwaige Abrechnungen an Dich raus rücken, was bei einem solchen Mietvertrag aber auch nicht notwendig ist.

Sollte es sich tatsächlich um einen Pauschalmietvertrag handeln, sind damit die vertraglich vereinbarten Kosten abgegolten. Separate Abrechnungen des Vermieters und des Stromanbieters - Deine Wohnung betreffend - erfolgen dann nicht mehr.

Und wenn der Vermieter nun meint, Dich separat beim Stromversorger anmelden zu wollen (wegen dem Streit), muss dieser erst einmal den Pauschalmietvertrag incl. Strom - falls ein solcher wirklich existiert - entsprechend abändern. Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 24. April 2022, 17:35:00
Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 17:20:54muss dieser erst einmal den Pauschalmietvertrag incl. Strom - falls ein solcher wirklich existiert - entsprechend abändern. Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte.
Einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 24. April 2022, 18:58:51
Also es ist ein Normaler Mietvertrag ind er Überschrift steht: Mietvertrag für Wohnräume.

Eingezogen bin ich am 01.10.2017

Die Netto Miete beträgt 360.- Euro
Da drin sind enthalten wasser kanal-Entwässerung 50.- euro.

Oberfläschenentwässerung - Fäkalabfuhr 03,32.- euro.

Beleuchtung Algemeinstrom(soweit nicht bei heizung) 60.-euro (hatte von nfang an 90 Gezahlt).

Mülabfuhr 07,97.- euro.

Grundsteuer 02,24.- euro.

Strasenreinigung 06,40.- euro.

Schornsteinreinigung 17.03.- euro (es wurde nie der Schornstein gereinigt also zuviel gezahlt?)

Sach und Haftpflichtversicherung 08.04.- euro.

Heizung Gas und Warmwasser mit Gas erhitzt 60,00.-euro.

Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten Etagenheizung und Einzelöfen 10.00.- euro.
Ich habe einen Gasboiler der wurde nie Gereinigt oder gewartet seit meinem Einzug auch die Heizungen nicht.

Heist Betriebskosten sind 225.-euro

Insgesamt 585 .-euro die ich Zahlen muss.
Plus 30 Euro die ich jeden Monat extra zahle für den Strom weil er in meiner Alten Wohnung so Hoch war heist ich Zahle im moment 615.- euro.

Die Nebenkosten Abrechnung habe ich nie bekommen seit Einzug weil mein vermieter ja meinte das ich ja was nachzahlen könnte.

Heist also das wen die anderen nebenkosten nicht gestiegen sind das aufgrund dessen  das wegen der Wartung vom boiler heizung und die Schornsteinreinigung nie jemand da war er mich auch deswegen abgezockt hat.

Ich habe mal nachgerechnet ich wohne 54 Monate schon hier.
Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten Etagenheizung und Einzelöfen 10.00.- euro mal 54 sind 540.- euro die mir Fehlen.

Schornsteinreinigung 17.03.- euro mal 54 sind 919,62 euro.

Heist also das er mich wen ich mich nicht verechnet habe mir bzw der Jobkomm denen die Nebenkosten ja gehören aber bisher noch keine Nebenkostenabrechnung von mir verlangt haben verlangt haben um 1459,62.- euro betrogen hat.
Die Stromkosten noch nicht dazu gezählt die ich vieleicht zurückbekommen kann.

Über koregturen würde ich mich sehr freuen oder fals was falsch ist.

Und die Kaution von 1000,- euro Fals die auf seinem Konto sind wegen den Zinsen oder er die nicht mehr hat.


Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 24. April 2022, 19:53:48
@Ratlos,

was habe ich mit meiner Aussage "Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte." wohl andeuten wollen.

Zugleich habe ich den TE sprich @Andre direkt angesprochen und nicht Dich.

Aber gründlich lesen und richtig verstehen, sind offenbar nicht jedem gegeben. :bye:

-----

@Andre,

das schaue ich mir noch genauer an, und melde mich unaufgefordert wieder.

(Hat mich mein Gedächtnis doch nicht getäuscht, dass es sich bei Dir um mein "Lieblings-Jobcenter" handelt - im Forum bestens bekannt für völlige Inkompetenz.)
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 11:19:16
@ oldhoefi
Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 17:20:54Will heissen: In der genannten Zahlungssumme sind Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten sowie Strom insgesamt pauschal enthalten.
Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 19:53:48Aber gründlich lesen und richtig verstehen, sind offenbar nicht jedem gegeben. :bye:

Wenn du mich kritisierst sollten deine Auskünfte wenigstens richtig sein.
Hat nämlich die Wohnung eine Zentralheizung, und der VM sorgt für die Beheizung, dann dürfen z.B. Heizkosten nach der Heizkostenverordnung nicht in der Inklusiv-/Pauschalmiete enthalten sein. Es liegt dann eine Teil-Inklusivmiete vor, identisch mit der Bruttokaltmiete.
Die HK sind dann verbrauchsabhängig mit dem Schlüssel 50 - max. 70 % mit dem Mieter abzurechnen.
Eine Ausnahme besteht im Zweifamilienhaus für eine vermietete Wohnung, in der der Eigentümer eine Wohnung bewohnt.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 15:52:30
Zitat von: Andre am 24. April 2022, 18:58:51Die Nebenkosten Abrechnung habe ich nie bekommen seit Einzug
Dazu ist der VM allerdings verpflichtet, ich kann dir hier nur den Tipp geben, verlange alle BK Abrechnungen ab 2017 betreffend.
Kommt der VM dem nach, wohl auch wenn nicht, solltest du dir dazu Hilfe holen.
Die BK Abrechnungen sollten hier auf Richtigkeit geprüft werden.

Zitat von: Andre am 24. April 2022, 18:58:51Ich habe einen Gasboiler
Dazu auch einen eigenen Gaszähler? (dann hättest du auch hier einen eigenen Vertrag machen können)
Dann hast du evtl. auch noch beim JC Anspruch auf eine Strompauschale, für den Thermenstrom.

Stromzähler gehört zu deiner Wohnung und somit hätte der VM gar nicht das Recht einen Stromliefervertag für dich abzuschließen.
Oder ist der dein Betreuer?

Mein Gefühl bleibt hier der VM versucht dich über den Tisch zu ziehen.
Unterschlägt dir dein Geld, was man dann auch Betrug nennen kann.
Würde auch evtl. vom Versorger gezahlte Boni betreffen, die der VM bekommen haben könnte.

Ist es die möglich den MV hier Einzustellen? (Natürlich Anonymisiert ohne Daten von dir und dem VM)
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 16:11:34
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 15:52:30Stromzähler gehört zu deiner Wohnung und somit hätte der VM gar nicht das Recht einen Stromliefervertag für dich abzuschließen.
Es sei denn der MV enthält eine Vollmacht. Wäre dem VM zuzutrauen,denn auf die Herausgabe der Abrechnungen kommt er vor Gericht nich drum herum.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:21:45
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:11:34Es sei denn der MV enthält eine Vollmacht.
So was habe ich noch nie gehört und würde ich, auch niemals Unterschreiben.

Einzige Möglichkeit, es gibt ein Blockkraftwerk für Strom und Heizung.
Wo beides der VM liefert, dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 16:27:45
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:21:45Einzige Möglichkeit, es gibt ein Blockkraftwerk für Strom und Heizung.
Wo beides der VM liefert, dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger.
TE ist beim gleichen Grundversorger gemeldet bei dem er schon vor seinem Einzug in die jetzige Wohnung war.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:32:54
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:27:45beim gleichen Grundversorger gemeldet
Habe ich schon gelesen darum stand hier auch
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:21:45dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger

Alle Mieter sind beim örtlichen Grundversorger gemeldet, nur muss man da keinen Vertrag machen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 16:50:56
Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Der Vermieter sagte am anfang als ich hier einzog das wie im Mietvertrag Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Darin dürfte der Knackpunkt liegen. Vertraglich 60 € und kassiert 90 € macht seit 2017 um die 1.500 € aus - siehe Antwort 40 -.
Und das lässt sich nach Vorlage der Abrechnungen auf Heller und Pfennig berechnen.

Das mit der Kaution wird sich von alleine erledigen denn das JC wird die Abtretung aufheben.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 17:22:19
Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:50:56ässt sich nach Vorlage der Abrechnungen auf Heller und Pfennig berechnen
Natürlich ist das so, aber nicht zu Vergessen etwaige Bonuszahlungen vom Versorger.
@TE weiß hier offenbar gar nicht was für ein Vertrag hier vom VM gemacht wurde.
Womöglich hat er sich auch nicht darum gekümmert und seinen Verbrauch, mal selbst Abgelesen.

Darum soll er ja auch zum Versorger gehen um, dass zu klären.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 17:27:30
Also hier ist der Meitervtarg ohne Namen usw und nein ich Brauche keinen Betreuer und Der Vm hat auch keine Volmacht von mir.
Ich habe einen Wasser und Gaszähler die im keller sind und einen Stromzähler im Flur.
Mein Stromanbieter weigert sich mir die Abrechnungen zu zuschicken ich habe es ja schon mal versucht die meinten Nur da mein Vermieter das Überweist müste er mir auch die Abrechnungen geben.
Aber wie bereits erwähnt sagte er: Die Abrechnungen bekomme ich nicht weil ich ja Eventuel was nachzahlen müste.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 17:28:35
Wenn ich alles so lese denke ich, dass mit dem TE umgesprungen wird, wie es der anderen Partei gerade passt.
Der Versorger gibt nichts raus an Belegen mit fadenscheiniger Begründung, der VM auch nicht mit absolut unzutreffender Begründung.
Würde dem TE fast zu einem RA raten.
Andernfalls müsste man ihm hier Rechtsgrundlagen für seine Ansprüche nennen und evtl. auch Schreiben erstellen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 17:34:22
@Andre

Punkt 3 im MV hast du auch gelesen?
Muss den MV aber erst noch komplett durchlesen

Also für mich ist der MV soweit eigentlich in Ordnung.
Ich kann nichts dazu finden was die Versorgung mit Strom und Gas in der Mietwohnung über den VM regelt.

Seltsam ist der Posten Strom bei den NK dafür 60 Euro aber Müll Gebühren ca. 7 Euro?
60 € für Hausstrom kann nicht richtig sein.
Ebenso die 50 € für Wasser Abwasser sind sehr hoch
Letztlich noch die 60 € für Gas

Das passt nicht mit dem Punkt 3 auf Seite 2 zusammen und hat eigentlich mit der BK Abrechnung gar nichts zu tun.
Wohl dem seltsamen Verhalten vom VM geschuldet Verträge für dich, beim Versorger gemacht zu haben?

Nur mal so war die Wohnung bei Übergabe saniert oder gab es so was wie z.B. 3 Monate Mietfrei?
Gab es ein Übergabeprotokoll beim Einzug?

Irgendwie hat der VM nicht so den richtigen Durchblick und einen Mustervertrag genommen?
Darum gab es auch noch nie eine BK Abrechnung?
 
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 17:38:18
heist also das nur ich einen Verrag eingehen und beenden darf der Vermieter hatte kein recht das zu machen oder Habe ich das Falsch Verstanden?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 17:41:45
Habe 2 Seiten gelesen und darin sind schon einige Punkte unwirksam.
Der VM soll die Zahlungsbelege beibringen. Dann kann man konkretes in rechtlich richtiger Form sagen.

Darum geht es wohl beim allem (siehe Antwort 55)
Vertraglich 60 € und kassiert 90 € macht seit 2017 um die 1.500 € aus - siehe deine Antwort 40 -
Sollte sich dies durch die Abrechnungen besstätigen liegt eine Straftat vor.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 17:44:09
Das wird er Höchstwarscheinlich nicht machen ich möchte erst die Bestätigung vom JC haben wegen der Kaution umd dan alles in ein Paket zu Packen und das ganze wen es sein mus die Polizei Regeln lassen fals er die Kaution nicht mehr hat.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 17:47:56
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 17:44:09Das wird er Höchstwarscheinlich nicht machen ich möchte erst die Bestätigung vom JC haben wegen der Kaution umd dan alles in ein Paket zu Packen und das ganze wen es sein mus die Polizei Regeln lassen fals er die Kaution nicht mehr hat.
Die Bestätigung vom JC bekommst du mit Sicherheit. Dauer halt einige Tage.
Bezüglich der Nebenkostenabrechnungen rate ich dir zu einem Rechtsanwalt. Ich glaube nicht, dass du dich gegen den VM und Versorger durchsetzen kannst. Leider!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 17:49:38
Da die Nebenkosten eh dem Jobcenter gehören werde ich denen bescheid geben das sie die ABrechnungen einfordern wen er mir die nicht gibt.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 17:53:21
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 17:49:38Da die Nebenkosten eh dem Jobcenter gehören werde ich denen bescheid geben das sie die ABrechnungen einfordern wen er mir die nicht gibt.
Strom geht das JC nichts an. Und bei den anderen Nebenkosten solltest du einen konkreten Verdacht äußern und belegen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 17:56:40
Hab ich ja schon in ntwort 47 geschrieben weil ja nie ein Teschnicker wegen dem Boiler gekommen ist oder ein Schornsteinfeger wegen den nebenkosten.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:03:45
Ein Großteil deines Mietvertrages ist rechtlich unwirksam.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:06:12
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 17:56:40weil ja nie ein Teschnicker wegen dem Boiler gekommen
Darum mach dir keine Gedanken, du ziehst Demnächst eh aus der Wohnung?
Lies noch mal Antwort 59, habe da noch was geändert.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 17:38:18also das nur ich einen Verrag eingehen und beenden darf der Vermieter hatte kein recht das zu machen
So sehe ich das hier ja, wenn es für deine Wohnung eigene Zähler (Gas/Strom) gibt.
Damit hättest du dir den günstigsten Anbieter suchen können und beide Verträge selber dort machen können.

Aber wo du jetzt aus der Wohnung weg möchtest, darum die Vertragsunterlagen dazu beim VM anfordern.
Meiner Meinung nach hat er sich Geld eingesteckt, was ihm nicht gehört.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:06:22
Ok danke ich habe es Verstanden danke :ok:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:14:19
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:06:12Aber wo du jetzt aus der Wohnung weg möchtest, darum die Vertragsunterlagen dazu beim VM anfordern.
Meiner Meinung nach hat er sich Geld eingesteckt, was ihm nicht gehört.
Beim JC geht es um die Kaution. Haben die ihr Geld ist für die der Fall erledigt.
TE muss konkreten Verdacht über zuviel bezahlte Nebenkosten äußern. Denn da geht es um das Geld des JC UND  wohl auch um zuviel gezahltes Geld des TE.

Wegen der Stromabrechnungen empfehle ich ihm einen RA denn alleine wird er sich gegen Versorger und VM kaum durchsetzen können.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:17:28
Ich Ziehe nicht aus schaue mich aber nach einer anderen Wohnung um finde aber nichts da sich die Preise bei uns für eine einfache Wohnung verdoppelt haben.
Und eben hat sich der Vermieter gemeldet das er am Mittwoch vorbeikommt um 18 uhr weil er ja wie ich schon geschrieben habe Plötzlich wil das ich ab den Nächsten Ersten die Stromrechnungen überweise.
Die Wohnung war bei übergabe in einem bewohnbaren zustand übergeben worden.
Es gab auch kein Übergabe Protokoll.
Ich denke schon das es ein Mustervertrag ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:26:31
Nichts beim Vermieter unterschreiben. Bloß nicht!
Wenn er eine Unterschrift verlangt stelle das erst hier rein.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:27:36
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:17:28habe Plötzlich wil das ich ab den Nächsten Ersten die Stromrechnungen überweise
Ob er wohl jetzt kalte Füße bekommt?

Dann soll er auch gleich die BK Abrechnungen mit bringen.
Sowie die kompletten Vertragsunterlagen für Strom und Gas deiner Wohnung.

Du kannst gar nicht einfach Verträge weiter Bedienen die du gar nicht Abgeschlossen hast.

So wie er sich das hier zu denken scheint, läuft das ganz und gar nicht.
Egal was er versuchen sollte, auf keinen Fall irgendwas Unterschreiben!

Mittlerweile rate ich hier Dringend, suche dir wem Kompetenten in deiner Nähe der sich mit Mietrecht gut auskennt.
Das ist ziemlich Kompliziert, schon allein wegen der BK Abrechnung und deren Vorauszahlungen die schon geleistet wurden.
Das muss alles Aufgedröselt werden, aus der Vergangenheit und für die Zukunft.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:31:38
Also Schreibe ich ihm gleich eine Mail mit dem Inhalt:

Sehr geehrter Herr Vermieter
Ich möchte sie bitten am Mittwoch den 27.04.2022 die Betriebskostenabrechnung mitzubringen die mir seit meinem Einzug 2017 zustehen.
Sowie die Vertragsunterlagen für Strom und Gas meiner Wohnung.

MFG:XXX
kann man so schicken oder?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:31:53
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:27:36Du kannst gar nicht einfach Verträge weiter Bedienen die du gar nicht Abgeschlossen hast.
Doch kann er schon. Aber der VM muss das schriftlich machen um sich von der bisherigen Zahlungsweise zu entlasten. Und das Verlangen sollte TE erstmal hier rein stellen damit wir alle es prüfen können.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:31:38Ich möchte sie bitten am Mittwoch den 27.04.2022 die Betriebskostenabrechnung mitzubringen die mir seit meinem Einzug 2017 zustehen.
Sowie die Vertragsunterlagen für Strom und Gas meiner Wohnung.
Sehr gut!  :sehrgut:  :grins:  mal sehen was er macht.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:37:32
Ich habe Vorsichtshalber jetzt auch seine Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert damit er mir nur noch Per mail Antworten kann um nachweise zu haben weil Telefongespräche kann man ja nicht nachweisen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:39:31
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:37:32Ich habe Vorsichtshalber jetzt auch seine Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert damit er mir nur noch Per mail Antworten kann um nachweise zu haben weil Telefongespräche kann man ja nicht nachweisen.
Auch sehr gut! :sehrgut: Nur das schriftliche zählt. Kommt er mit einem Zeugen an lass ihn gar nicht erst rein und mache wortlos die Türe zu
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:41:33
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:31:38kann man so schicken oder?
Ja kann man, macht er es nicht dann siehe Antwort 73

Vermutlich wird es so laufen, leider.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:37:32Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert
Wozu das denn, brauchst du doch dafür gar nicht machen.

Die ganze Sache muss eh geprüft werden, du hast schon genug als Nachweis.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:41:45
Sollte ich ihn in der Mail auch gleich bitten die gesetzlich vorgeschrieben Rauchmelder in meiner Wohnung anzubringen die es seit meinem Einzug nicht gibt?
Oder für Später aufheben?
Also sollte er das nicht Mitbringen oder mir das ganze Verweigen sollte ich einen Beratungsschein beim gericht Beantragen und das ganze einen Anwalt regeln lassen?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:45:49
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:41:45Oder für Später aufheben?
Ja, statt dessen noch mal Antwort 73

Nur so bekommst du hier eine Klärung rein, allein wirst du es nicht schaffen.
Hat jetzt nichts mit dir zu tun, bei so was kommt man anderes oft einfach nicht weiter.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 25. April 2022, 18:48:04
Es ist wirklich alles gesagt worden. Das Wichtigste = nichts zu unterschreiben.
Keine Diskussionen mit dem VM.
Alles weitere - auch rechtliche Möglichkeiten - sieht man nach Prüfung der Belege.
Wünsche dir morgen viel Glück
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 18:49:46
Übermorgen also Mittwoch 18 uhr danke an alle im voraus spätestens Mittwoch Abend melde ich mich dan. :ok:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: oldhoefi am 25. April 2022, 19:25:12
Ich bin nun hier raus, da mir das ständige Gelaber "ich-weis-auch-was" und dieses "grundsätzlich besser" (nicht nur in diesem Thread) gehörig auf den Senkel geht.

:bye:

-----

@Andre,

sorry - halte Dich bitte an @Kopfbahnhof, der nach meinem Dafürhalten auf dem richtigen Weg ist.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 19:26:44
Schade trotzdem danke für deine Hilfe.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 19:28:20
Zitat von: oldhoefi am 25. April 2022, 19:25:12da mir das ständige Gelaber "ich-weis-auch-was" und dieses "grundsätzlich besser"
Ja ging mir auch so :sehrgut:

Hatte schon gesehen du wolltest auch was dazu schreiben, bist einfach nicht dazu gekommen :yes:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54
Sehr schnell kam die Antwort von meinem Vermieter auf meine Mail:
Guten Abend Herr xxx, wir werden an dem Termin 27.04.2022 18 Uhr nur die Zählerstände ablesen.

Ich weiß nicht ob Sie das mit den Abrechnungen wirklich wollen.
Sie haben seit Vertragsbeginn bis heute die Beträge vom Abschlussjahr des Mietvertrages 2017 bezahlen müssen.
Obwohl die Kosten zum Beispiel für die Strom, Gas, Wasser  als auch für Schornsteinfeger, Strassenreinigung, Grundsteuer  jedes Jahr gestiegen sind.

Oder haben Sie schon mal mitbekommen, das was günstiger wird?

ich habe diese Verteuerung nicht an Sie weitergegeben.

Natürlich könnte ich auf die Idee kommen soweit wie es das Gesetz zulässt diese Teuerungen von Ihnen einzufordern.

Liebe Grüsse Vermieter.
Das der Schornsteinfeger nie da war hat er nicht geschrieben.
Was nun?
Termin absagen was haltet ihr von der Antwort.?
Sollte ich den Vm fragen wieso er eigentlich will das ich VPN nun an den Strom selber zahlen soll?
Sollte ich auch die Rechnunggen vom schornsteinfeger und dem techniker verlangen die stehen mir ja zu da ich sie ja bezahle also in den Nebenkosten Abrechnungen?

Ich habe ihm diese Mail vorhindt geschickt:

Guten Tag Herr VM

Ich möchte sie bitten am Mittwoch den 27.04.2022 die Betriebskostenabrechnung mitzubringen die mir seit meinem Einzug 2017 zustehen.
Sowie die Vertragsunterlagen für Strom und Gas meiner Wohnung.
Auserdem möchte ich sie Bitten am Mittwoch damit alles Erledigt ist die Gesetzlich vorgesehen Rauchmelder in meinem Flur ersten Stock sowie dem Zimmer im ersten stock und unter dem Dachgeschoss anzubringen jeweils einen Rauchmelder.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 21:45:45
Soll ich ihn nach seiner Antwort mail überhaupt an die Zähler lassen?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Wolf24 am 25. April 2022, 22:09:23
Bei so einem Vermiete bekomm ich Puls  :teuflisch:
Offensichtlich will der gute Mann Dich für dumm verkaufen oder hat selbst keinen blassen Schimmer von Mietrecht, was man schon am Mietvertrag erkennt.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Ich weiß nicht ob Sie das mit den Abrechnungen wirklich wollen.
Sie haben seit Vertragsbeginn bis heute die Beträge vom Abschlussjahr des Mietvertrages 2017 bezahlen müssen.
Laut Mietvertrag sind das 225,00 € pro Monat = 2700,00 € im Jahr für eine 2-Raum-Wohnung. Ich habe auf die Schnelle keine qm-Angabe gefunden.
Für mich stinkt das hier mächtig nach Betrug.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Natürlich könnte ich auf die Idee kommen soweit wie es das Gesetz zulässt diese Teuerungen von Ihnen einzufordern.
Herzliche Grüße an den Vermieter. Das Gesetz lässt hier ga nichts mehr zu.
Die Betriebskostenabrechnungen sind Dir nicht fristgerecht zugegangen. Somit hat Dein Vermieter seinen Anspruch auf etwaige Nachzahlungen verwirkt - ohne Wenn und Aber. Bei dem Betrag von 2700,00 €/Jahr ist eine Gutschrift zu Deinen Gunsten sehr wahrscheinlich.

Und Fakt ist ebenso - Leistungen, die nicht erbracht wurden, wie z.B. Schornsteinfeger, Wartung Gastherme etc. sind nicht abrechenbar.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 21:45:45Soll ich ihn nach seiner Antwort mail überhaupt an die Zähler lassen?

An die Zähler musst Du ihn lassen. Und vor allen Dingen, die Zählerstände auch selbst notieren!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 25. April 2022, 22:44:53
Also erst mal an die Zähler lassen und auf die Antwort vom jc warten bis ich die Bestätigung bekomme das die Kaution mir gehört.
Und dan alles anfordern Strom Vertrag Nebenkostenabrechnung sowie die Rechnungen für den schornsteinfeger und Boiler Wartung.
Und den Nachweis wie bzw wo meine Kaution angelegt wurde.
Welches Gesetz meinst du wegen den Teuerungen?
Selbst wen ich was nachzahlen müsste bei den Nebenkosten kann das jc das übernehmen wen es nicht zuviel ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 00:10:20
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54ich habe diese Verteuerung nicht an Sie weitergegeben.
Und den evtl. erzielten Gewinn in meine Tasche gesteckt?
Hatte ich das richtig Verstanden, du zahlst allein für Strom 60€ und freiwillig weitere 30€ im Monat an den VM?
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Natürlich könnte ich auf die Idee kommen
Ja er sollte mal auf die Idee kommen, was eine BK Abrechnung ist und seine Pflichten dazu.
Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54diese Teuerungen von Ihnen einzufordern.
Möglicherweise hofft er jetzt damit, du verzichtest auf deine Forderungen?
(klingt ganz leise etwas nach Drohung)

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Sollte ich auch die Rechnunggen vom schornsteinfeger und dem techniker verlangen
Das würde nicht reichen, auch hier noch mal Antwort 73, da du mit den Rechnungen sicher wenig anfangen kannst.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54die Gesetzlich vorgesehen Rauchmelder
Kommt auf das Haus und den Wohnort an, hier sind die z.B. noch nicht überall Pflicht.
Du solltest dich jetzt nur um die Abrechnungen und das Drumherum kümmern.

Was die Kaution angeht, ja er soll dir die Auskunft geben wo er sie Eingezahlt hat.
Sie gehört dir zwar, aber bleibt so lange beim VM bis das Mietverhältnis irgendwann mal Beendet wird. (nicht das du da was falsch Verstanden hast)
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 00:32:20
Ich wohne in Hessen ist kein Staatsgeheimnis in einem alten Haus das wen ich es richtig einschätze über 100 Jahre alt ist ich denke da gehören Rauchmelder rein.

Ja ich zahle die 30.- Euro extra im voraus weil ich in meiner Alten Wohnung einen Verbrauch von über 80.- Euro im Monat hatte.

Die Info wo meine Kaution ist will ich haben weil ich den Verdacht habe das er sie nicht angelegt hat bzw er sie auf seinem Konto hat oder im schlimmsten Fall ausgeben hat und nicht auf einem Zugriff sicheren Sparbuch vor dem Gericht oder gesichert hat.

Weil wen ich irgendwann mal ausziehen sollte würde ich blöd da stehen wen ich einen neuen Mietvertrag unterzeischne und dan die Kaution nicht mehr da ist bzw der Vermieter so ein Drama draus macht wie ich es hier ja schon eingestellt habe.

Ich säße dan da neuer Mietvertrag unterschrieben alter gekündigt und dan auf der Straße sitzen wen es dem neun Vermieter nicht passt ist ja dan auch sein Recht.

Und der eigentliche Grund das das uch Stress mit dem VM habe ist das der Nachbar in der Wohnung nebenan sein 4 Jahren ständig den Bass und seine Musik aufdreht Tag und Nacht.
Als ich dem Vermieter das am Anfang mitgeteilt habe bat er mich ein Lärm Protokoll zu machen.
Das tat ich auch bis heute sind es über 180 Störzeiten.
Der Vermieter hat ihn mehrmals Schriftlich darauf hingewiesen das wen er nicht aufhört er die Kündigung bekommt.
Trotz allem machte er weiter und er bekam sogar mitgeteilt das er den krach zu unterbinden hat er hat dementsprechend auch einen Brief bekommen wie das gesetzlich geregelt ist und es steht auch im Mietvertrag.
Es ging sogar soweit das ich einen Anwalt beauftragen mußte (durch einen Beratungs schein) damit mein Vermieter für Ruhe sorgt der Anwalt teilte meinem Vermieter mit das wen er nicht für ruhe sorgt das ich die Miete um 50% Kürze was ich dan auch tat.
Der Vermieter schickte dan dem Nachbar eine Abmahnung.
Dan habe ich als ich eine Kopie der Abmahnung bekam den Rest Miete überwiesen.
Es war dan ein oder 2 Monate Ruhe dan fing es wieder an mit dem krach.
Ich schickte dem Vermieter wieder Lärm Protokolle er schrieb dan per Mail das er sich drum kümmert was nicht geschah.
Und nochmal einen Beratungs Schein eegen dem Lärm kann ich erst in 3 oder 6 Jahren bekommen wen sich bis dahin nichts gebessert hat.
Als ich dan genug von dem Lärm hatte schickte ich dem Vermieter im  März eine Mail mit der Bitte auf der Seite des Nachbarn eine Lärmdämmung einzubauen.
Ich schrieb noch dazu das wen der Lärm nicht aufhört ich von meinem Recht Gebrauch mache ab dem 01.05.2022 die Miete um 25% zu kürzen wen ich nicht meine rechtliche Ruhe bekomme.
Ich rief ihn dann eine Woche später an und fragte ob er die Mail bekam und fragte was er nun macht wegen dem ständigen Lärm.
Er schrie mich dan an das er sich nicht erpressen läßt das er auch ganz anders kann wen ich ihn weiter mit dem scheiß belästige.

Ich habe ihm dan Anfang April eine Mail geschrieben das ich ab dem 01.05.2022 die Miete um 25% Kürze bis ich dauerhaft meine Ruhe bekomme.

Darauf schrieb er mir eine Mail das sich in meiner Straße ab dem 01.05.2022 einiges ändern wird.
Ich Wohne in einem Haus das mal ein einziges war und dan durch eine Wand getrennt wurde.
Der Nachbar hat eine andere Adresse weil seine Haustür zu der gegenüberliegenden Straße liegt.
Also zwei Ausgänge zwei Straßen.

Dan kam die Mail das er den Strom Versorger auf mich ummelden wird.
Ich gabe ihn dan wegen der Kaution ist gefragt.
So kam es zu dem Thema das ich hier anfing.

Sorry wegen dem ganzen Text ich denke der ganze Hintergrund sollte auch bekannt sein und such das ganze mal von der Seele zu Schreiben Rat auch gut 😔.

Kann ich dan wen der Vermieter am Mittwoch da war danach überhaupt noch den Strom Vertrag nachträglich verlangen bzw wen er mich dan umgemeldet hat also den den der Vermieter mit dem grundversorger gemacht hatte?




Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 01:40:20
Muß der Vermieter die Zähler ablesen bzw kann das nicht der Grund Versorger machen?.
Der Vermieter könnte dan ha falsche zahlen angeben was dan zu mehr Stress führt.
Der Grund Versorger ist hier in der selben Stadt Und könnte das selber machen damit nichts verfälscht wird und ich dem Vermieter nicht mehr trauen kann.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Bundspecht am 26. April 2022, 07:37:03
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 00:10:20Hatte ich das richtig Verstanden, du zahlst allein für Strom 60€ und freiwillig weitere 30€ im Monat an den VM?

Moin, möchte mich hier nun nicht einmischen, aber wir als vierköpfige Familie, wo jeden Tag der PC, die Konsole, TV und was weis ich nicht nicht noch alles läuft , zahlen ja "nur" 95€/Monat an Strom....



Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 10:44:21
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 01:40:20Muß der Vermieter die Zähler ablesen bzw kann das nicht der Grund Versorger machen?.
In aller Regel erfolgt die Zähler-Ablesung durch den Versorger.
Wegen der Pandemie kann es aber auch sein, dass der Versorger Karten an seine Kunden verschickt in die der Kunde selber den Zählerstand einträgt.
Du kannst den Zähler aber auch selbst ablesen und den Stand dem Versorger per Mail/Fax etc. mitteilen
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 14:03:00
Ok habe mit dem Grundversorger gesprochen und habe Fotos vom Gas Wasser und Strom Zähler gemacht und denen per Mail zu geschickt.
Ich habe auch in der Mai gefragt ob der Vermieter überhaupt das Recht hat für mich den Strom zu überweisen jetzt warte ich auf die Antwort.
Den Vermieter habe ich danach eine Mail geschrieben mit der Absage für morgen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 14:06:31
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 14:03:00Den Vermieter habe ich danach eine Mail geschrieben mit der Absage für morgen.
Gut so! Schreibe gleich noch ein Mail an den Versorger. Er soll dir umgehend alle deine Abrechnungen schicken.
Verweise dabei auf dein Recht auf Grund der DSGVO und schreibe dazu sonst wirst du den Landesbeauftragten für Datenschutz einschalten.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 15:02:05
Ich hatte mit dem Grundverorger Per Telefon gsprochen und wegen der Abrechnungen Gefragt der meinet der Vermieter müsse die mir zu schicken.
Sobald die Ummeldung volbracht ist Verlange ich erst mal vom Vermieter die Abrechnungen wen das nicht geschieht nehme ich deinen Rat an und spreche dan mit dem Grundversorger.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 15:05:26
Schreibe gleich den Grundversorgr deswegen an. Der hat keinerlei Recht dir deine Abrechnung vorzuenthalten. Berufe dich explizit auf die DSGVO und den Datenschutzbeauftragen des Landes
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 15:12:34
Ich habe den Grundversorger Gefragt wegen den Abrechnungen der meinte die müste der Vermieter mir zu schicken.
Wen der Vermieter das nicht macht nehme ich deinen Tip in Anspruch und Fordere so die Abrechnungen ein.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 15:24:57
Dein Vermieter hat dir die Abrechnungen doch bereits verweigert. Meinst der ändert jetzt seine Meinung falls er Dreck am Stecken hat
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 15:40:09
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 01:40:20Muß der Vermieter die Zähler ablesen bzw kann das nicht der Grund Versorger machen?.
Normalerweise musst du das selbst tun, die wenigsten Versorger kommen da noch ins Haus dazu.
Wenn dann auch nur zu den Kunden, die einen eigenen Vertrag beim örtlichen Grundversorger haben.

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:12:34Ich habe den Grundversorger Gefragt wegen den Abrechnungen
Kann sein bzw. ich hoffe damit liege ich Falsch.
Frage mal beim Grundversorger ob es überhaupt einen Vertrag auf deinen Namen dort gibt.
Oder evtl. auf den Namen des Vermieters, wenn nicht könnte er einen Vertrag für Gas und Strom auch ganz woanders gemacht haben.

Du hast den VM aber nicht irgendwann mal damit Beauftragt, er solle das für dich machen?
Es gibt keine Regelung dazu, auch nichts Schriftliches?

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:12:34Wen der Vermieter das nicht macht
Muss er aber und damit würde auch zu sehen sein wo und was für Verträge, für Strom und Gas da laufen.

Wenn du schon mal mit einem Anwalt, wegen deiner Mietsache zu tun hattest, ruf mal in der Kanzlei an.
Frage nach ob sie dir hier evtl. auch weiter Helfen können.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23
Hallo Kopfbahnhof dem Vermieter habe ich nichts schriftlich gegeben das er das darf er hat es einfach getan.
Der Grundversorger hatte mir erzählt als ich ihne vor Paar jahren angerufen habe das Gas ganze über meinen Vermieter Läuft.
Als ich in meine erste Wohnung zog wurde ich beim Grundversorger automatisch angemeldet das ist jetzt schon etwa 15 oder 16 jahre her.
Also beim Grundversorger besteht ja ein Vertrag der Vermieter hat dan 2017 die überweisung übernommen.

Sollte ich jetzt schon die ABrechnungen aufgrund des DSGVO  einfordern?

Ich habe mit dem Grundversorger heute gesprochen und habe Fotos vom Gas Wasser und Strom Zähler gemacht und denen per Mail zu geschickt.
Ich habe auch in der Mail gefragt ob der Vermieter überhaupt das Recht hat für mich den Strom zu überweisen jetzt warte ich auf die Antwort.
Den Vermieter habe ich danach eine Mail geschrieben mit der Absage für morgen.
Also habe ich mich selbst Umgemeldet.

Mit dem Anwalt wil ich Warten bis ich die bestätigung von der Jobcomm habe das das geld von der kaution mir gehört dan mus der vermieter mir Mitteilen wo sie ist.
Wen er es nicht macht bzw sie nicht angelegt hat oder ausgegeben hat werde ich mich an meinen Anwalt wenden und vorher einen Beratungsschein beim Gericht beantragen

Alles in allem geht es um folgende dinge die ich von meinem Vermieter will:

Wo ist meine kaution?.

Die abrechnungen für den Strom will ich haben seit meinem Einzug 2017.

Die Nebenkostenabrechnung will ich haben seit meinem Einzug 2017.

Und ich will das er die Gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder anbringt.

Wen es sein mus beantrage ich dan einen beratungschein vom Gericht.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 16:17:20
Also ich für mich beende den Faden. Es wurde ausführlich alles beschrieben und die richtigen Ratschläge erteilt. Mehr kann man in einem Forum nicht tun
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 16:24:19
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23er hat es einfach getan.
Gut dann sieht es für den VM nicht so gut aus, aber umso besser für dich.
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23wurde ich beim Grundversorger automatisch angemeldet
Hatten wir schon, dass wird jeder Mieter, heist aber nicht das du den Vertrag dort machen musst.
Du bist völlig frei in der Entscheidung, von wem du Gas und Strom haben möchtest.
Das können auch 2 unterschiedliche Versorger sein.

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23ob der Vermieter überhaupt das Recht hat für mich den Strom zu überweisen
Nein hat er nicht und schon gar nicht wenn es Verträge geben sollte in seinem Namen, für deine Wohnung.

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23Sollte ich jetzt schon die ABrechnungen aufgrund
Du sollst den VM einfach dazu Auffordern dir alles dazu offen zu legen, hat mit Datenschutz nichts zu tun.
Dazu soll er dir ordentliche BK Abrechnungen zukommen lassen.

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23Also habe ich mich selbst Umgemeldet.
Verstehe ich jetzt nicht

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 15:57:23Alles in allem geht es um folgende dinge die ich von meinem Vermieter will:
Kommt er dem nicht nach, ab zum Anwalt, auch wenn, vermutlich dennoch.
Weil der VM hier möglicherweise in betrügerischer Absicht handelt.
(es geht ja hier nicht nur um die Kaution)

Mehr braucht man hier jetzt nicht dazu schreiben, es sollte soweit nun alles klar sein dazu.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 16:28:16
 :lol:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 16:34:13
Ich habe heute dem Grundversorger eine Mail geschickt mit den Bildern vom Aktuellen Zählerstand des Wasser Gas und Strom Zähler.
Ich bin also dem Vermieter zuvor gekommen und habe mit der Mail auch gleich Klar gestellt das ich ab dem 01.05.2022 die Abschläge bezahle und nicht der Vermieter.
Ich bin dem Vermieter also zuvor gekommen bevor er da Eventuel mist baut bzw mich da abzocken will.
Und habe dem Vermieter gleich darauf mitgeteilt per Mail das er Morgen nicht vorbei zu kommen braucht weil ich das ganze mit den Zähler ständen gemacht habe.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 16:39:32
Kläre das mit dem Versorger.
Du kannst nicht einfach so in einen laufenden Vertrag einsteigen und da Einzahlen.
Schon gar nicht wenn er nicht mal auf dich läuft und es evtl. gar keinen bei diesem Versorger gibt.

Zitat von: Andre am 26. April 2022, 16:34:13ch bin dem Vermieter also zuvor gekommen
Bist du sicher nicht.
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 16:34:13bzw mich da abzocken will.
Was hier möglicherweise schon lange passiert ist.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 16:42:24
Also den Grundversorger eine Mail schicken und Fragen auf wen der Stromvertrag Läuft.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 16:47:23
Suche dir BITTE jemanden aus deiner Nähe, der dir da weiter helfen kann.
Der Mietrecht/Vertragsrecht richtig gut kann.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 16:48:40
Hab ich was Falsch gemacht?
Bzw nerve ich jetzt? :weisnich:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: justine1992 am 26. April 2022, 16:50:07
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 16:48:40Hab ich was Falsch gemacht?
Bzw nerve ich jetzt? :weisnich:
Du am allerwenigsten!
Die streiten sich nur untereinander, versuch, das auzublenden. Lies, was Dir nützlich scheint.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 17:04:38
Zitat von: justine1992 am 26. April 2022, 16:50:07Die streiten sich nur untereinander, versuch, das auzublenden. Lies, was Dir nützlich scheint.
Langsam bitte! Hier hat sich niemand gestritten.
Hier wurde ein korrekter Meinungsaustausch geführt mit rechtlich richtigen Hilfsantworten für den TE.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 17:07:19
Zitat von: justine1992 am 26. April 2022, 16:50:07Die streiten sich nur untereinander
Erstens kann ich nichts dafür, wenn hier ein "Ratlos" ständig Quer schießt und zweitens sind diese Fragen nun schon mehrfach beantwortet worden.


Zitat von: Andre am 26. April 2022, 16:48:40Hab ich was Falsch gemacht?
Nein nur habe ich die Vermutung, das schaffst du nicht allein.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 26. April 2022, 17:13:23
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 17:07:19Erstens kann ich nichts dafür, wenn hier ein "Ratlos" ständig Quer schießt
Wo habe ich quer geschossen, wo einen Fehler gemacht.Bitte Nachweis!
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 17:07:19Nein nur habe ich die Vermutung, das schaffst du nicht allein
Das habe ihm ihm schon vorgestern geschrieben :clever:
Zitat von: justine1992 am 26. April 2022, 16:50:07Die streiten sich nur untereinander, versuch, das auzublenden. Lies, was Dir nützlich scheint.
Das war der einzigste und nützlichste Beitrag  von justine1992  :lachen:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 26. April 2022, 17:15:14
Sorry wegen dem Stress ich bin Extrem Verunsichert wegen dem was der Vermieter abzieht.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. April 2022, 17:25:21
Zitat von: Andre am 26. April 2022, 17:15:14ich bin Extrem Verunsichert wegen dem was der Vermieter abzieht
Darum noch mal der Rat an dich, suche dir Bitte kompetente Hilfe.

Mehr kann hier wohl jetzt, auch keiner mehr für dich tun.
Persönlich geht auch nicht, da Hessen für mich zu weit weg ist.

Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 27. April 2022, 13:15:12
Ich habe ja gestern eine Mail an den grundversorger geschickt mit dem der Frage;
Guten Tag könnten sie mir bitte Mitteilen auf wen der Stromvertrag bei ihnen angemeldet ist mein Vermieter Herr xxx hat bisher immer die abschläge gezahlt.

 

Ich wohne ind er strase in stadt

Meine Kunden Nummer lautet xxxxx

Darauf kam die Antwort heute vom grundversorger;Sehr geehrter Herr xxx

 

die von Ihnen genannte Kundennummer wurde bereits 2017 abgerechnet.

 

Teilen Sie uns bitte die Zählernummer mit, um die es sich handelt.

Heißt wohl das der Vetrag mit dem Vermieter gemacht wurde oder liege ich da falsch?



Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2022, 13:45:52
Ich habe dir vor 2 Tagen schon geschrieben dass du am besten einen Anwalt beauftragst.
Keinen Kontakt mehr mit dem VM - nichts unterschreiben.
Wie es aussieht bist du seit 2017 (dein Einzug in die jetzige Wohnung) gar kein vertraglicher Kunde des Grundversorgers.

Der will dich nicht ummelden wie er sagt, der will dich wohl jetzt erst beim Grundversorger anmelden damit die Zahlungen künftig von dir kommen müssen.
Bin überzeugt dein VM hat mächtig "Dreck am Stecken". Denn der hat bestimmt keinen teuren Grundversorgungstarif.

Ohne RA kommst du alleine m.E. nicht zurecht und für eine evtl. Rückforderung vom VM brauchst du eh einen RA, der Auskünfte einholt und dem Gericht beweissichere Daten vorlegt.
Mehr kann ich dir nicht raten. Will auch nicht "quer schießen" wir mir von einem "Klugen" vorgeworfen wurde
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. April 2022, 15:31:15
Zitat von: Andre am 27. April 2022, 13:15:12Heißt wohl das der Vetrag mit dem Vermieter gemacht wurde
Heist der Vermieter hat den Vertrag für deinen Strom/Gas irgendwo anders gemacht.
(war ja schon eine Vermutung von mir)
Verlange die Daten dazu von ihm, mache momentan auf keinen Fall einen eigenen Vertrag dazu.

Zitat von: Ratlos am 27. April 2022, 13:45:52Mehr kann ich dir nicht raten.
Du nervst Extrem, zu den Verträgen kann man gar nichts sagen, weil völlig Unbekannt wo und welche es gibt.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 27. April 2022, 17:06:19
Ich habe mich umgeschaut und werde egal ob ich die Sachen vom Vermieter die ich haben möchte bekomme oder nicht einem Mieterschutzbung Beitreten für 75.- euro wo dan eine Prozeßrechtsschutzversicherung dabei ist.
Mus man dan erst ein jah Mietglied sein oder beginnt die Beratung ab dem Tag wo man alles bezahlt hat hat da wer Erfahrungen?
Wäre ja sinlos ein jahr zu warten.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2022, 17:27:35
Der Mieterschutzbund kann dir nicht mehr sagen als hier bereits gesagt wurde.
Ob auch die Beratung an eine Wartezeit gebunden ist ergibt sich aus dem Vertrag.
Ein Beratungsschein vom Gericht kostet 10 €

Solltest du z.B. morgen dem Mieterbund beitreten, frage vorher ob auch ein späteres Prozessverfahren abgedeckt ist.
Bei bereits laufender Streitigkeit ist das nicht der Fall.
Streitbeginn ist immer der erste behauptete Rechtsverstoß
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 27. April 2022, 17:34:27
Ich dachte da ja daran das die sich dan den Mietvertrag anschauen wegen der Nebenkosten usw und dan die Fehlenden sachen Einfordern und fehlende Zahlungen einfordern.
Weil ich ja wie bereist geschrieben habe einen Anwalt Beauftragt hatte wegen dem Ganzen Lärm und der Vermieter sofort was getan hatte also eine Abmahnung geschrieben hatte.
Ich geh davon aus das der Vermieter eher mit allem rausrückt wen ein Anwalt sich darum kümmert er den Anwalt also ernster nimmt als mich.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2022, 17:39:26
Ich klinke mich hier aus. Ich habe keine Lust mich von einem  arroganten :kotz: anmaulen zu lassen , der offensichtlich wenig bis keine Ahnung vom Mietrecht hat.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 27. April 2022, 17:40:38
Meinst du mich?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 27. April 2022, 17:46:34
Aber nein, dich doch nicht! :bye:
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. April 2022, 13:51:38
Heute bekam ich Post von der Jobkomm mit der bestätigung das die Kaution mir gehört.
ich habe daraufhin eine Kopie per Mail an meinen Vermieter geschickt mit den Worten:
Guten Tag Herr VM
Im Anhang ist ein Brief von der Jobkomm der Bestätigt das die Kaution in Höhe von 1080.- Euro mein Eigentum ist.
Hiermit bitte ich sie Höflichst mir einen Offizielen (von der Bank ect) nachweis zu schiken wo sie meine Kaution Zins/gewinbringend angelegt haben.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 28. April 2022, 13:55:11
Wie ich es dir vorhegesagt habe! Alle Aufregung war umsonst.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. April 2022, 13:59:19
Ja jetzt warte ich die Antwort ab jetzt ist er gezwungen mich darüber zu Informieren.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. April 2022, 19:15:03
Hallo eben habe ich die Antwort von meinem Vermieter bekommen:
Guten Tag Herr xxx,
wunderbar, das sie da ein Schreiben gefunden haben.
Sobald Sie ausziehen und die Rückgabe des Hauses von mir auf Schäden durchgesehen wurde, wird der eventuelle Gewinnzuwachs aus der Mietzeit festgestellt.
Massgeblich ist der während der Mietzeit geltende Zinssatz
Die Zinsermittlung macht erst nach Abschluss des Mietverhältnisses Sinn.
Dann wird man sehen, ob und wieviel Geld übrig bleibt.

Natürlich werd ich dann das Haus von einer Firma reinigen lassen, um den Zustand wieder herzustellen, der bei der Übergabe an Sie war.
Auch der Rückbau der Internetkabel  Führung + Aufbau im Garten muss gemacht werden. Haben sie für die Aufstellung eine schriftliche Erlaubnis?

Ach ja, das hab ich ja fast vergessen. der Wartungsvertrag für die neue Heizung:

12,24 Euro kommen jeden Monat zur Miete hinzu. Die Wartungskosten für die Heizung sind voll umlegbar, steht auch in Ihrem Mietvertrag.


Es wären dann ab 01.05.2022 jeden Monat an mich zu überweisen:  555,00 Euro + 12,24 Euro sind zusammen 567,24 Euro

Sie haben ja die Heizung schon seit März. Also einmalig für März + April jeweils 12,24 Euro zusammen 24,48 Euro

Anbei ein Scan vom Wartungsvertrag


auf ein Wort: es gibt noch Leute, die für ihr Geld arbeiten müssen. Sind sie doch so gut und fahren die Anzahl der Mails an mich herunter, es nervt.
der Grundversorger hat von Ihnen keine Ummeldung erhalten.

Liebe Grüsse Vermietr

Mein haus ist in einem Sauberen Zustand.
Und in meinem Garten steht eine Satelitenschüssel keiinternetkabel usw.
Ich hatte den Vermieter vor Einzug gefragt ob ich selber ein Loch in die Wand Bohren darf wegen der Schüssel er sagte nein und hat selber eins Gebohrt er wuste also davon.

Wartungsvertrag für die die die Neue Heizung?
Dafür habe ich ja bisher 10 Euro gezahlt die Wartung fand nie stat.
Heist also alles in einem Er versucht sich darun zu drücken mit dem Nachweis rauszurücken wo meine kaution ist und wil mich damit einschüchtern oder wie seht ihr das?
Schreiben Gefunden?
Lol das ist Offieziel. :wand:
Auserdem Habe ich mich erst am Dienstag beim Grundversorger angemeldet so schnell geht das nicht.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: asus1402 am 28. April 2022, 19:39:42
Was ist Offieziel?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. April 2022, 19:48:15
Ich verstehe deine Frage nicht bitte schreibe mir was du meinst danke.
Ich habe mich erst dienstag diese woche umgemeldet so schnell geht das nicht mit den Grundversorger.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: asus1402 am 28. April 2022, 20:08:14
Meine Frage ist doch sehr eindeutig!
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. April 2022, 20:12:55
Ach so ich meine das ist offiziell das meiner Meinung nach der Vermieter versucht sich darum zu drücken den Nachweis zu erbringen wo die Kaution angelegt wurde.
Der  :wand: bedeutet dahinter für mich das es mich nervt das er versucht mich einzuschüchtern.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 29. April 2022, 13:45:55
So wie es aussieht wird es wegen der Kaution mit Sicherheit zu einem Gerichtsverfahren kommen.
1. Er soll dir alle Rechnungen der Stadtverwaltung in Kopie senden einschl. aller Zahlungsbelege an den Grundversorger die er ja bisher getätigt hat.
Tut er das nicht, geh zu einem Rechtsanwalt.
2. Hol dir vorher einen Beratungsschein vom Gericht (kostet 10 €) und beauftrage einen Rechtsanwalt. Alleine kommst du hier nicht durch.
In einem späteren Verfahren kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Dann kostet dich dein eigener Anwalt nichts.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 29. April 2022, 16:13:23
Danke für den Tip habe heute Nacht schon alles schon zusammengetragen was ich brauche.
Morgen Drucke ich alles aus füll es aus und es geht ans Gericht.
Da ich ja schon Wartungskosten Zahle von 10 .-euro im Monat wären das ja nur 2.24.- euro die ich zusätzlich zahle.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 30. April 2022, 14:24:06
Ich habe jetzt soweit alle unterlagen.
Reicht es bei dem Antrag auf den Beratungsschein unter; Ich Beantrage Beratungshilfe in Folgender Angelegenheit reinzuschreiben:
Mein Vermieter weigert sich mir Trotz mehrerer Anfragen Meine mir gesetzlich Zustehenden Nebenkosten plus Strom Abrechnung Rechnungen seit meinem Einzug 2017 (die er Überweist)zu Übergeben.
Auserdem gibt er mir keine Antwort wo meine kaution in Höhe von 1080.- euro angelegt hat bzw ob er sie überhaupt noch hat.
Auf die Bitte Rauchmelder anzubringen die gesetzlich vorgeschrieben sind hat er nie reagiert.
Überprüfung des Mietvertrag auf Richtigkeit ob er rechtsgültig ist.

Geht das in ordnung oder ist das zu lang?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46
Hallo ich habe meine Anwältn beauftragt die Nebenkostenabrechnung von meinem vermieter einzufordern.
Einfordern konnte sie die Nebenkostenabrechnung für 2019 und 2020 die für 2021 ist noch offen.
Mein Vermieter schrieb zuerst meiner Anwältin das ich sehr viel zurück zu Zahlen hätte was aber eine Lüge war sie blieb bei der gesetzten frist es stellte sich heute raus das mir mein vermieter über 1300.- Euro zurück zu Zahlen hat.
Mein Vermieter schrieb zu der kaution das er sie Wieder anlegen muss heist er hat sie wen ich es richtig verstehe wohl zeitweise angelegt und wieder abgehoben.

Meine Frag dazu ist fals es wer weis: Mus ich der jobkomm die Nebenkosten zurückzahlen ich könnte da falsch liegen bin aber der Meinung das sie nur für die Letzten 2 jahre sie verlangen kann behalten werde ich das Geld also nicht ausgeben.

Zu der kaution: Ich denke das mein Vermieter sich deswegen Strafbar gemacht hat weil er ja gesetzlich dazu Verpflichtet war sie von Anfang an anzulegen.
Ich denke ich verlange jetzt die Kaution zurück und schliese eine Kautionsversicherung ab hat da jemand Erfahrung damit?
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Bücherwurm1896 am 27. Juni 2022, 15:59:55
Edit: Falscher Thread
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: hotwert am 27. Juni 2022, 16:08:55
Zu der Kaution kann ich nur sagen: es gibt 0% Zinsen im Moment. Er wird dir nicht mehr zurückzahlen müssen wie die 1080€. Ob er sie nun auf dem Sparbuch liegen hat oder auf seinem Girokonto ist eig egal, weil es eh keine Zinsen gibt.
Rein rechtlich müssten er es wohl zumindest auf einem Sparbuch liegen haben, da es aber keine Auswirkung hat wird wohl kein Richter das bemängeln.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2022, 16:30:41
Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46Mus ich der jobkomm die Nebenkosten zurückzahlen
Wenn in der betreffenden Zeit die kompletten KdU vom JC gezahlt wurden, dann ja.

Aber melden würde ich es erst, wenn das Geld auch auf deinem Konto Eingegangen ist.

Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46weil er ja gesetzlich dazu Verpflichtet war sie von Anfang an anzulegen.
Hast du evtl. falsch Verstanden, er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen.
Er darf es auch nicht zwischendurch irgendwie Abheben, es ist nicht sein Geld.
Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46ich verlange jetzt die Kaution zurück
So lange das Mietverhältnis besteht, geht das nicht und über Zinsen braucht man gar nicht erst Nachdenken.

Viele VM haben die Meldung ja einmal im Jahr an die Mieter gegeben, wurde hier Abgeschafft.
Weil völlig sinnlos, bei einem Cent pro Jahr.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: free will am 27. Juni 2022, 19:05:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2022, 16:30:41er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen

Vielleicht erst mal das Gesetz lesen

ZitatDer Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: hotwert am 27. Juni 2022, 19:26:33
Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:05:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2022, 16:30:41er muss es nicht Anlegen sondern nur Insolvenzsicher auf ein entsprechendes Konto packen

Vielleicht erst mal das Gesetz lesen

ZitatDer Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.


Das Gesetz ist völlig richtig, nur war das zu einer Zeit als es noch Zinsen gab.

"Der Zinssatz der Mietkaution muss laut BGB mindestens dem marktüblichen Zinsniveau eines Sparkontos mit dreimonatigem Kündigungsrecht entsprechen. "

Insofern muss das Geld nur noch Insolvenzsicher gelagert werden.

Evtl reicht das sogar in nen Briefumschlag im Schrank? Oder einfach in ein Bankschließfach.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 28. Juni 2022, 10:29:02
Einfach auch mal § 551 BGB lesen. Dein VM hat die Kaution mit Sicherheit nicht abgehoben, sondern bestimmt nur die Anlagefrist jeweils um weitere 3 Monat oder ggf. 6 Monate verlängert.
VM muss deine Kaution auf einem Sonder-Konto getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.

So ein Sonderkonto bringt dem Mieter ein Aussonderungsrecht bei Zwangsvollstreckung gegen den VM und ermöglicht ihm die Drittwiderspruchsklage falls der VM insolvent wird.
Die Kaution fällt damit nicht in die Insolvenzmasse und bleibt erhalten.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 28. Juni 2022, 14:19:07
Das Habe ich ja gemeint das es zugrifsicher vor gläubigern usw ist fals sein konto gepfändet wird.
Das wollte ich ja von ihm Wissen und er hat es wohl auf seinem eigenen Konto behalten.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 28. Juni 2022, 16:38:03
Zitat von: Andre am 30. April 2022, 14:24:06Auserdem gibt er mir keine Antwort wo meine kaution in Höhe von 1080.- euro angelegt hat bzw ob er sie überhaupt noch hat.
Dein VM ist auskunftspflichtig bezüglich der Anlage deiner Kaution.
Lass dir das Kautionssparbuch zeigen, schreib dir die Nr. auf und Frage bei der Bank nach Insolvenzsicherheit.
Weigert er sich mach eine Auskunftsklage, dann wird er vom Gericht zur Offenlegung gezwungen.
Das ist doch alles kein Problem!
Zitat von: Andre am 27. Juni 2022, 15:47:46Ich denke ich verlange jetzt die Kaution zurück und schliese eine Kautionsversicherung ab hat da jemand Erfahrung damit?
Das geht nur mit seiner Zustimmung. Du kannst nicht einseitig eine Vertragsänderung vornehmen.
Zitat von: Andre am 30. April 2022, 14:24:06Überprüfung des Mietvertrag auf Richtigkeit ob er rechtsgültig ist.
Das Mietrecht ist kompliziert. Ich denke ohne RA wirst du da nicht durchkommen.

Beachte bitte meine Antwort Nr. 134 bevor du kostenintensive Maßnahmen ergreifst oder auslöst.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2022, 16:46:48
Zitat von: free will am 27. Juni 2022, 19:05:00Vielleicht erst mal das Gesetz lesen
Oder sich mal über die aktuellen Zinsen Informieren.

Eine Geldanlage ist für mich was anderes, als ein Sparbuch mit einer 3 Monatsfrist mit ca. 0,01 % Zinsen.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 28. Juni 2022, 17:03:09
Aus § 551 Abs. 3 BGB :
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: hotwert am 29. Juni 2022, 05:41:47
Die Frage ist, was passiert denn dem Vermieter wenn er das Geld nicht auf einem separaten Konto geparkt hat? Solange kein Schaden entstanden ist, hat er mit einem Bußgeld zu rechnen, oder wird er nur angemahnt?

Wie gesagt, Zinsen muss er ja wohl kaum erstatten da es eh nix gibt.

Ich glaube wenn das Geld einfach auf dem Girokonto liegt, und kein Schaden entstanden ist, gibt's wohl kaum Konsequenzen für den Vermieter.
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Ratlos am 29. Juni 2022, 11:51:35
Mach  es doch auf die einfache Art.
Entweder der VM weisst dir nach, dass er deine Kaution seperat von seinem Vermögen angelegt hat oder setze das im Wege der Leistungsklage durch wenn der Verdacht besteht dass er deinen Kautionsbetrag mit seinem Vermögen vermischt hat.

Besteht eine Vermischung des Geldes und geht dein VM pleite ist deine Kaution nur eine bloße Insolvenzforderung nach § 38 InsO wie viele andere auch.
Damit hast du  keinen besonderen Schutz bei Insolvenz deines Vermieters.
Beachte auch hierzu BGH, 2012, XII ZR 9/12
Titel: Aw: Kaution
Beitrag von: Andre am 29. Juni 2022, 14:41:52
Meine Anwältin hat ihn  aufgefordert die Kaution Zugriffsicher vor Glübigern oder ähnlichem seperat anzulegen und den nachweis bis Freitag ihr zu zuschicke.