Neuigkeiten:

Was sich 2025 ändert...

Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern ein gesundes neues Jahr.

Hauptmenü

Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Andre

Hallo bevor ich in meine Wohnung gezogen bin 2017 habe ich eine Kaution benötigt.
Die bekam ich vom Jobcenter in höhe von 1000 Euro als Darlehen.
Mir wurde die Kaution angerechnet von meinem normalen Regelbedarf wurden mir etwas über dan 40 euro im Monat abgezogen bis die 1000 Euro bezahlt waren.
Ich habe im moment streit mit meinem Vermieter und hatte aus einigen ereignissen die hier statfanden bei meinen Nachbarn den Verdacht das mein Vermieter die kaution nicht gewinn bringend angelegt hat wie es Gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ich hatte ihn gestern eine Mail geschrieben das ich einen Offiziellen Nachweis von der Bank oder wo auch immer er die Kaution angelegt hat haben möchte.

Heute Schrieb mir der Vermieter: Thema Kaution.
Frau FM von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll. 

Stimmt das das die Kaution dem Jobcenter gehört obwohl ich die mit 40 Euro im Monat abgezahlt habe von meinem Regelbedarf und die eigentlich mein Eigentum sind?

Darf der Vermieter überhaupt mit einem FM über solche Themen reden die mich betreffen?

Ich denke der Vermieter ist trotz allem Verpflichtet auch wen die Kaution dem Jobcenter gehört diese Gewinnbringend anzulegen oder?

Und ich weis nicht ob das hierher gehört aber lieber in einem Thema die Fragen stellen als ein Extra Thema zu eröffnen.

Mein Vermieter hat mich als ich 2017 eingezogen bin beim grundversorger (strom) angemeldet bei dem ich schon vorher war.

Darf er das überhaupt ohne meine schriftliche Erlaubnis selbst wen ich schon beim grundversorger schon angemeldet bin?

Ich habe die stromkosten an ihn überwiesen weil er sie an den grundversorger selbst zahlen wollte.

Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt und auch nie die Höhe der Abschläge genannt also ob es mehr oder weniger wird ab dem folgenden Jahr.

Er begründete das mit dem Satz; Ich müßte da ja eventuell was nachzahlen das sagte er auch bei den Nebenkosten Abrechnungen.

Wegen einem Streit will er ab Mai den Strom auf mich ummelden.

Darf er nachträglich das Geld für Nachzahlungen zurück verlangen aus den vergangenen 5 Jahren?

Wen ja hätte er doch von sich aus zu einem günstigeren Anbieter wechseln müssen wen er schon die Überweisung für den Strom für mich übernimmt oder liege ich da falsch?

Danke für das Lesen im voraus.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Bundspecht

Wenn Du die Kaution, vollständig "abbezahlt" hast beim JC, gehärt sie DIR ... Und NUR Dir. Das JC sollte aber einsehen können wann die Kaution abbezahlt ist.

Dem VM und auch dem JC würde ich aber die Hammelbeine langziehen. Du hast einen Vertrag mit deinem VM ,nicht das JC
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Andre

Die Kaution war grob gesehen etwa nach etwa 25 Monaten Abbezahlt.
Sollte ich der Fm eine Mail schicken und nachfragen ob mein Vermieter bei ihr nachgefragt hat wegen der kaution weil der Vemieter ja anscheinend ein schriftliche Bestätigung von der Fm hat die Wohl im Jobcenter in der Leistungsgewährung arbeitet.
Ich habe den Vermieter auch gebeten mir das Schreiben vom Jobcenter zu zuschicken.
Meinem Vermieter habe ich auch nie erzählt das ich die Kaution abgezahlt habe und die Fm hat wohl auch nicht in meine Akte geschaut wegen der Kaution also gehen warscheinlich beide davon aus das das Geld dem Jobcenter gerhört.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

OLD-MAN

Kaution:

Zitat von: Bundspecht am 20. April 2022, 13:33:59Das JC sollte aber einsehen können wann die Kaution abbezahlt ist.

Darf ich freundlichst eine kleine Ergänzung schreiben?

.......und dir schrifltich bestätigen, dass die Kaution (bzw. die Auszahlung) zu deinen Gunsten zu erfolgen hat.

Strom:

Was geschehen ist, kann man nun nicht mehr ändern. Aber du solltest jetzt sofort darauf drängen, das der Strom nur noch über dich und dem Grundversorger läuft. Der VM hat sich da in keinster Weise mehr einzumischen!


Andre

Ich habe der FM eine Mail geschrieben mit Folgendem Inhalt:


Guten Tag Frau FM.
Wie der Betreff schon sagt geht es um meine kaution.
Ich möchte sie bitten mir eine Schriftliche Bestätigung das die kaution die ich 2017 bekam als Darlehen komplet abbezahlt habe.
Mir wurde über 40 Euro von meinem Zustehenden Monatlichen betrag abgezogen bis die 1000 Euro abbezahlt wurden.

Ich habe auserdem meinen Vermieter Gefragt der die Kaution bekam wo bzw wie er sie Gewinn bringendt angelegt hat.
Her Vermieter schrieb mir dan Folgende Mail mit diesem Inhalt: Guten Tag Herr xxx,

Thema Kaution.
Frau fm von der Job Center schrieb:
Bei einem Auszug des Mieters xxx hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen. Es sei denn das Jobcenter schreibt dem Vermieter, dass das Geld von der Kaution auf ein anderes Konto soll. 
Liebe Grüsse Vermieter

Da ich wie bereits erwähnt habe die Kaution volständig abbezahlt habe ist sie mein eigentum.
Mit welchem Recht erzählen sie ihm überhaupt solche dinge?
Da Frage ich mich doch wie sie darauf kommen das die kaution dem Jobcenter gehört?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen und ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.

MFG. xxx

Ps: Das Speichern meiener E-mail Adresse untersage ich.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 15:32:24hat die Rückzahlung der Kaution ausschließlich an das JobCenter zu erfolgen.
Das ist völliger Schwachsinn, will der VM sich hier um die Auszahlung drücken?
Es geht den VM auch nichts an, ob es dafür vom JC ein Darlehen gegeben hat oder nicht.
Das ist allein Angelegenheit vom JC, wie das mit dem Darlehen und dir geregelt ist.

Schreibe den VM er soll die Kaution, bei Fälligkeit, sofort und ohne Umwege auf dein Konto Einzahlen.
Der Vertragspartner bist du für den VM und nicht das JC.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25ch habe die stromkosten an ihn überwiesen
War völlig falsch weil du der Vertragspartner vom Grundversorger gewesen bist und es auch noch bist.
Der VM macht lediglich eine Meldung an den Versorger beim Einzug, mehr dazu geht ihn nichts an.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Die Abrechnungen hat er mir nie zugeschickt
Dann verlange sie oder versuche beim Grundversorger noch vorhandene Abrechnungen zu bekommen.
Schon allein, um zu sehen, dass hier alles Korrekt gelaufen ist.
Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25Wen ja hätte er doch von sich aus zu einem günstigeren Anbieter wechseln müssen
Das darf er gar nicht, Verträge in deinem Namen machen.

Es geht hier allein um Haushaltsstrom, nehme ich mal an.

Zitat von: Andre am 20. April 2022, 13:30:25das mein Vermieter die kaution nicht gewinn bringend angelegt hat
Das muss er auch nicht, normales Sparbuch reicht aus.
Aber du hättest dazu eine Information bekommen müssen, wo deine Kaution Eingezahlt wurde.
Dafür muss der VM ein spezielles Kautionskonto haben.




Andre

Ich habe vor dem Einzug eine Abtretungserklärung unterschrieben ( die ich vergessen habe)in der es heist das das geld an das Jobcenter zu Zahlen ist wen ich ausziehe ich habe die Schreiben eben vom Vermieter bekommen und habe sie hier eingestellt.
Wen das Geld eh dem Jobcenter gehört wieso wurde es mir dan monatlich abgezogen von meinem regelbedarf mit über 40 euro im Monat.
Das heist also das ich das darlehen bekam von 1000 euro es nicht behalten darf und bekam dan etwa 25 Monate über 40 Euro weniger im Monat.
Wofür wurden mir dan die 40 euro al die Jahre abgezogen?
Ich habe also laut dem schreiben 40 euro im Monat über 25 monate für nichts abgezogen bekommen oder liege ich da Falsch?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Die Abtretung war nur eine Sicherheit für das JC. Die muss das JC jetzt widerrufen/frei geben.
Die Kaution gehört alleine dir. Notfalls kann man die Abtretung auch rechtlich aufheben lassen.
Über alle anderen Dinge hast du ein Auskunftsrecht und ein Einsichtsrecht in alle Belege.
Auch das lässt sich bei Bedarf rechtlich schnell durchsetzen.

Für dich zählt nur was im Mietvertrag steht.

Andre

Ach so also heist das da ich die 40 Euro im Monat zurückgezahlt habe gehören die 1000 euro mir.
Und das mit der Abtretungserklärung war nur eine Sicherheit für das Jobcenter.
Also kann sich der Vermieter nicht darum drücken mir einen Nachweis zu geben wo mein Geld Angelegt wurde also zum beisbiel auf einem Sparbuch.?
Danke Danke Ratlos.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Quinky

Ohnehin ist es eine absolute Frechheit des Jobcenters, wie die Abtretungsvereinbarung aufgesetzt wurde!

In diesem VERTRAG steht, das der gesamte Betrag der Kaution UNWIDERRUFLICH an das Jobcenter gezahlt werden MUSS!!!
Trotzdem hat das Jobcenter monatlich einen Betrag verrechnet.
BEIDES ist nicht möglich. Hier wird VORSÄTZLICH vom Jobcenter doppelt kassiert. ALGII-Empfänger die ein Darlehen für die Kaution benötigten werden massenhaft betrogen (ich nehme an, dieses Jobcenter wird grundsätzlich so handeln).
Das komplette Darlehen zu kassieren UND zusätzlich komplett beim ALGII zu verrechnen ist BETRUG.

Das das Jobcenter das Darlehen absichern will, ist völlig korrekt, aber nicht grundsätzlich erstmal doppelt kassieren!
Allerdings müsste eine Abtretungserklärung in einem völlig anderen Text verfasst werden.
Zusätzlich müsste in dieser Abtretungserklärung FESTGELEGT werden, sobald der komplette Darlehensbetrag über Verrechnung ALGII erloschen ist, das auch die Abtretungserklärung erlischt!!!
Aktuell hat der Vermieter keine andere rechtliche Möglichkeit, als an das Jobcenter die komplette Kaution auszuzahlen!
Zusätzlich ist es eine Frechheit, das das Jobcenter eventuelle Zinsen KOMPLETT kassieren will. Diese stehen ihm nämlich NICHT zu! Sobald die erste Verrechnung per ALGII erfolgt, steht dem ALGII-Empfänger anteilmäßig die Zinsen zu, es ist nämlich dann sein Geld! (Ob dann die Zinsen als Einkommen verrechnet werden, ist eine andere Sache, es bestehen bei Einkommen ja Freibeträge bzw. Bagatellgrenzen bei Einkommen).
Ich würde androhen diese Betrügereien zu veröffentlichen und ein solches Schreiben an den Jobcenter-Leiter schicken!

Ernie

Yavanna

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. In dem JC Schreiben an den Vermieter steht doch, dass der VM eine Mitteilung erhält, falls das Darlehen bereits getilgt wurde. Ich verstehe das so, dass der VM sich beim JC melden soll, falls das Mietverhältnis gelöst wird. Dann wird ihm, in diesem speziellen Fall, mitgeteilt, dass die Kaution dir überwiesen werden soll.
Die Antwort in der Mail war evtl. ein Standard Satz und der SB zu faul, ins Programm zu schauen, ob noch eine Forderung offen ist. Letztendlich steht doch gar keine Auszahlung an, oder willst du umziehen?

In der Abtretungserklärung steht, dass eine Rückabtretung erfolgt, wenn das Darlehen getilgt wurde. Das ist anscheinend noch nicht erfolgt, sollte aber nur eine Formalität sei. Fordere diese beim JC an.

Letztendlich ein Bißchen blöd gelaufen, aber noch lange kein Grund mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
@Quiknky sein nicht immer so eine Drama Queen und lass die Großschreibung

asus1402

Ich hatte auch die Kaution als Darlehen erhalten. Als das getilgt war hat mein JC dem VM mitgeteilt, dass nach Beendigung des Mietverhältnis die Kaution an mich zu zahlen ist.

Ratlos

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:
Entweder der VM beachtet aus Vorsicht die Unwiderruflichkeit der Abtretung und über weist die 1000 € ans JC, dann wird das JC den Betrag an den Mieter auszahlen und die Abtretung aufheben.
Oder das JC hebt die jetz Abtretung auf, wozu es verpflichtet ist, dann kann der VM direkt an den Mieter überweisen.
Bei dem "riesigen Zinsniveau" fallen auf einem Sparbuch ja kaum Zinsen an. Allerdings gehören die dem Darlehensnehmer.

Auf alle Fälle ich der VM verpflichtet, Kautionen getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen, d.h. z.B. ein Kautionssparbuch zu eröffnen.
Gewinnbringend z.B. in Aktien darf er es gar nicht anlegen denn das wäre u.U. ein Risikogeschäft wo er für Verluste haftet. Das macht kein vernünftiger VM.

Andre

Ich habe eine Mail geschrieben das ich eine Bestätigung haben möchte also grob das ich das die Kaution angezahlt habe indem das jobcenter 40 euro im monat einbehielt.
Ich schicke es nochmal per Fax und Brief das ich die Bestätigung haben möchte.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Du musst rein schreiben, dass das JC die Abtretung aufheben oder für gegenstandslos erklären soll