Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 18:27:36Du kannst gar nicht einfach Verträge weiter Bedienen die du gar nicht Abgeschlossen hast.
Doch kann er schon. Aber der VM muss das schriftlich machen um sich von der bisherigen Zahlungsweise zu entlasten. Und das Verlangen sollte TE erstmal hier rein stellen damit wir alle es prüfen können.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:31:38Ich möchte sie bitten am Mittwoch den 27.04.2022 die Betriebskostenabrechnung mitzubringen die mir seit meinem Einzug 2017 zustehen.
Sowie die Vertragsunterlagen für Strom und Gas meiner Wohnung.
Sehr gut!  :sehrgut:  :grins:  mal sehen was er macht.

Andre

Ich habe Vorsichtshalber jetzt auch seine Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert damit er mir nur noch Per mail Antworten kann um nachweise zu haben weil Telefongespräche kann man ja nicht nachweisen.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:37:32Ich habe Vorsichtshalber jetzt auch seine Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert damit er mir nur noch Per mail Antworten kann um nachweise zu haben weil Telefongespräche kann man ja nicht nachweisen.
Auch sehr gut! :sehrgut: Nur das schriftliche zählt. Kommt er mit einem Zeugen an lass ihn gar nicht erst rein und mache wortlos die Türe zu

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:31:38kann man so schicken oder?
Ja kann man, macht er es nicht dann siehe Antwort 73

Vermutlich wird es so laufen, leider.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:37:32Handy Nummer und Festnetz Nummer gespert
Wozu das denn, brauchst du doch dafür gar nicht machen.

Die ganze Sache muss eh geprüft werden, du hast schon genug als Nachweis.

Andre

Sollte ich ihn in der Mail auch gleich bitten die gesetzlich vorgeschrieben Rauchmelder in meiner Wohnung anzubringen die es seit meinem Einzug nicht gibt?
Oder für Später aufheben?
Also sollte er das nicht Mitbringen oder mir das ganze Verweigen sollte ich einen Beratungsschein beim gericht Beantragen und das ganze einen Anwalt regeln lassen?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 18:41:45Oder für Später aufheben?
Ja, statt dessen noch mal Antwort 73

Nur so bekommst du hier eine Klärung rein, allein wirst du es nicht schaffen.
Hat jetzt nichts mit dir zu tun, bei so was kommt man anderes oft einfach nicht weiter.

Ratlos

Es ist wirklich alles gesagt worden. Das Wichtigste = nichts zu unterschreiben.
Keine Diskussionen mit dem VM.
Alles weitere - auch rechtliche Möglichkeiten - sieht man nach Prüfung der Belege.
Wünsche dir morgen viel Glück

Andre

Übermorgen also Mittwoch 18 uhr danke an alle im voraus spätestens Mittwoch Abend melde ich mich dan. :ok:
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

oldhoefi

Ich bin nun hier raus, da mir das ständige Gelaber "ich-weis-auch-was" und dieses "grundsätzlich besser" (nicht nur in diesem Thread) gehörig auf den Senkel geht.

:bye:

-----

@Andre,

sorry - halte Dich bitte an @Kopfbahnhof, der nach meinem Dafürhalten auf dem richtigen Weg ist.


Andre

Schade trotzdem danke für deine Hilfe.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Kopfbahnhof

Zitat von: oldhoefi am 25. April 2022, 19:25:12da mir das ständige Gelaber "ich-weis-auch-was" und dieses "grundsätzlich besser"
Ja ging mir auch so :sehrgut:

Hatte schon gesehen du wolltest auch was dazu schreiben, bist einfach nicht dazu gekommen :yes:

Andre

#86
Sehr schnell kam die Antwort von meinem Vermieter auf meine Mail:
Guten Abend Herr xxx, wir werden an dem Termin 27.04.2022 18 Uhr nur die Zählerstände ablesen.

Ich weiß nicht ob Sie das mit den Abrechnungen wirklich wollen.
Sie haben seit Vertragsbeginn bis heute die Beträge vom Abschlussjahr des Mietvertrages 2017 bezahlen müssen.
Obwohl die Kosten zum Beispiel für die Strom, Gas, Wasser  als auch für Schornsteinfeger, Strassenreinigung, Grundsteuer  jedes Jahr gestiegen sind.

Oder haben Sie schon mal mitbekommen, das was günstiger wird?

ich habe diese Verteuerung nicht an Sie weitergegeben.

Natürlich könnte ich auf die Idee kommen soweit wie es das Gesetz zulässt diese Teuerungen von Ihnen einzufordern.

Liebe Grüsse Vermieter.
Das der Schornsteinfeger nie da war hat er nicht geschrieben.
Was nun?
Termin absagen was haltet ihr von der Antwort.?
Sollte ich den Vm fragen wieso er eigentlich will das ich VPN nun an den Strom selber zahlen soll?
Sollte ich auch die Rechnunggen vom schornsteinfeger und dem techniker verlangen die stehen mir ja zu da ich sie ja bezahle also in den Nebenkosten Abrechnungen?

Ich habe ihm diese Mail vorhindt geschickt:

Guten Tag Herr VM

Ich möchte sie bitten am Mittwoch den 27.04.2022 die Betriebskostenabrechnung mitzubringen die mir seit meinem Einzug 2017 zustehen.
Sowie die Vertragsunterlagen für Strom und Gas meiner Wohnung.
Auserdem möchte ich sie Bitten am Mittwoch damit alles Erledigt ist die Gesetzlich vorgesehen Rauchmelder in meinem Flur ersten Stock sowie dem Zimmer im ersten stock und unter dem Dachgeschoss anzubringen jeweils einen Rauchmelder.

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Andre

Soll ich ihn nach seiner Antwort mail überhaupt an die Zähler lassen?
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Wolf24

Bei so einem Vermiete bekomm ich Puls  :teuflisch:
Offensichtlich will der gute Mann Dich für dumm verkaufen oder hat selbst keinen blassen Schimmer von Mietrecht, was man schon am Mietvertrag erkennt.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Ich weiß nicht ob Sie das mit den Abrechnungen wirklich wollen.
Sie haben seit Vertragsbeginn bis heute die Beträge vom Abschlussjahr des Mietvertrages 2017 bezahlen müssen.
Laut Mietvertrag sind das 225,00 € pro Monat = 2700,00 € im Jahr für eine 2-Raum-Wohnung. Ich habe auf die Schnelle keine qm-Angabe gefunden.
Für mich stinkt das hier mächtig nach Betrug.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 19:57:54Natürlich könnte ich auf die Idee kommen soweit wie es das Gesetz zulässt diese Teuerungen von Ihnen einzufordern.
Herzliche Grüße an den Vermieter. Das Gesetz lässt hier ga nichts mehr zu.
Die Betriebskostenabrechnungen sind Dir nicht fristgerecht zugegangen. Somit hat Dein Vermieter seinen Anspruch auf etwaige Nachzahlungen verwirkt - ohne Wenn und Aber. Bei dem Betrag von 2700,00 €/Jahr ist eine Gutschrift zu Deinen Gunsten sehr wahrscheinlich.

Und Fakt ist ebenso - Leistungen, die nicht erbracht wurden, wie z.B. Schornsteinfeger, Wartung Gastherme etc. sind nicht abrechenbar.

Zitat von: Andre am 25. April 2022, 21:45:45Soll ich ihn nach seiner Antwort mail überhaupt an die Zähler lassen?

An die Zähler musst Du ihn lassen. Und vor allen Dingen, die Zählerstände auch selbst notieren!
LG Wolf24  :bye:

Andre

Also erst mal an die Zähler lassen und auf die Antwort vom jc warten bis ich die Bestätigung bekomme das die Kaution mir gehört.
Und dan alles anfordern Strom Vertrag Nebenkostenabrechnung sowie die Rechnungen für den schornsteinfeger und Boiler Wartung.
Und den Nachweis wie bzw wo meine Kaution angelegt wurde.
Welches Gesetz meinst du wegen den Teuerungen?
Selbst wen ich was nachzahlen müsste bei den Nebenkosten kann das jc das übernehmen wen es nicht zuviel ist.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy: