Kaution

Begonnen von Andre, 20. April 2022, 13:30:25

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oldhoefi

Andre,

kann es sein, dass Du über einen sog. Pauschalmietvertrag verfügst?

Will heissen: In der genannten Zahlungssumme sind Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten sowie Strom insgesamt pauschal enthalten.

Anders kann ich es mir nicht erklären, dass weder der Vermieter noch der Stromanbieter etwaige Abrechnungen an Dich raus rücken, was bei einem solchen Mietvertrag aber auch nicht notwendig ist.

Sollte es sich tatsächlich um einen Pauschalmietvertrag handeln, sind damit die vertraglich vereinbarten Kosten abgegolten. Separate Abrechnungen des Vermieters und des Stromanbieters - Deine Wohnung betreffend - erfolgen dann nicht mehr.

Und wenn der Vermieter nun meint, Dich separat beim Stromversorger anmelden zu wollen (wegen dem Streit), muss dieser erst einmal den Pauschalmietvertrag incl. Strom - falls ein solcher wirklich existiert - entsprechend abändern. Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte.

Ratlos

Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 17:20:54muss dieser erst einmal den Pauschalmietvertrag incl. Strom - falls ein solcher wirklich existiert - entsprechend abändern. Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte.
Einseitige Vertragsänderungen sind nicht möglich!

Andre

Also es ist ein Normaler Mietvertrag ind er Überschrift steht: Mietvertrag für Wohnräume.

Eingezogen bin ich am 01.10.2017

Die Netto Miete beträgt 360.- Euro
Da drin sind enthalten wasser kanal-Entwässerung 50.- euro.

Oberfläschenentwässerung - Fäkalabfuhr 03,32.- euro.

Beleuchtung Algemeinstrom(soweit nicht bei heizung) 60.-euro (hatte von nfang an 90 Gezahlt).

Mülabfuhr 07,97.- euro.

Grundsteuer 02,24.- euro.

Strasenreinigung 06,40.- euro.

Schornsteinreinigung 17.03.- euro (es wurde nie der Schornstein gereinigt also zuviel gezahlt?)

Sach und Haftpflichtversicherung 08.04.- euro.

Heizung Gas und Warmwasser mit Gas erhitzt 60,00.-euro.

Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten Etagenheizung und Einzelöfen 10.00.- euro.
Ich habe einen Gasboiler der wurde nie Gereinigt oder gewartet seit meinem Einzug auch die Heizungen nicht.

Heist Betriebskosten sind 225.-euro

Insgesamt 585 .-euro die ich Zahlen muss.
Plus 30 Euro die ich jeden Monat extra zahle für den Strom weil er in meiner Alten Wohnung so Hoch war heist ich Zahle im moment 615.- euro.

Die Nebenkosten Abrechnung habe ich nie bekommen seit Einzug weil mein vermieter ja meinte das ich ja was nachzahlen könnte.

Heist also das wen die anderen nebenkosten nicht gestiegen sind das aufgrund dessen  das wegen der Wartung vom boiler heizung und die Schornsteinreinigung nie jemand da war er mich auch deswegen abgezockt hat.

Ich habe mal nachgerechnet ich wohne 54 Monate schon hier.
Reinigung und Wartung vom Warmwassergeräten Etagenheizung und Einzelöfen 10.00.- euro mal 54 sind 540.- euro die mir Fehlen.

Schornsteinreinigung 17.03.- euro mal 54 sind 919,62 euro.

Heist also das er mich wen ich mich nicht verechnet habe mir bzw der Jobkomm denen die Nebenkosten ja gehören aber bisher noch keine Nebenkostenabrechnung von mir verlangt haben verlangt haben um 1459,62.- euro betrogen hat.
Die Stromkosten noch nicht dazu gezählt die ich vieleicht zurückbekommen kann.

Über koregturen würde ich mich sehr freuen oder fals was falsch ist.

Und die Kaution von 1000,- euro Fals die auf seinem Konto sind wegen den Zinsen oder er die nicht mehr hat.


Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

oldhoefi

@Ratlos,

was habe ich mit meiner Aussage "Was beides einseitig für den Vermieter nicht einfach sein dürfte." wohl andeuten wollen.

Zugleich habe ich den TE sprich @Andre direkt angesprochen und nicht Dich.

Aber gründlich lesen und richtig verstehen, sind offenbar nicht jedem gegeben. :bye:

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@Andre,

das schaue ich mir noch genauer an, und melde mich unaufgefordert wieder.

(Hat mich mein Gedächtnis doch nicht getäuscht, dass es sich bei Dir um mein "Lieblings-Jobcenter" handelt - im Forum bestens bekannt für völlige Inkompetenz.)

Ratlos

@ oldhoefi
Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 17:20:54Will heissen: In der genannten Zahlungssumme sind Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten sowie Strom insgesamt pauschal enthalten.
Zitat von: oldhoefi am 24. April 2022, 19:53:48Aber gründlich lesen und richtig verstehen, sind offenbar nicht jedem gegeben. :bye:

Wenn du mich kritisierst sollten deine Auskünfte wenigstens richtig sein.
Hat nämlich die Wohnung eine Zentralheizung, und der VM sorgt für die Beheizung, dann dürfen z.B. Heizkosten nach der Heizkostenverordnung nicht in der Inklusiv-/Pauschalmiete enthalten sein. Es liegt dann eine Teil-Inklusivmiete vor, identisch mit der Bruttokaltmiete.
Die HK sind dann verbrauchsabhängig mit dem Schlüssel 50 - max. 70 % mit dem Mieter abzurechnen.
Eine Ausnahme besteht im Zweifamilienhaus für eine vermietete Wohnung, in der der Eigentümer eine Wohnung bewohnt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 24. April 2022, 18:58:51Die Nebenkosten Abrechnung habe ich nie bekommen seit Einzug
Dazu ist der VM allerdings verpflichtet, ich kann dir hier nur den Tipp geben, verlange alle BK Abrechnungen ab 2017 betreffend.
Kommt der VM dem nach, wohl auch wenn nicht, solltest du dir dazu Hilfe holen.
Die BK Abrechnungen sollten hier auf Richtigkeit geprüft werden.

Zitat von: Andre am 24. April 2022, 18:58:51Ich habe einen Gasboiler
Dazu auch einen eigenen Gaszähler? (dann hättest du auch hier einen eigenen Vertrag machen können)
Dann hast du evtl. auch noch beim JC Anspruch auf eine Strompauschale, für den Thermenstrom.

Stromzähler gehört zu deiner Wohnung und somit hätte der VM gar nicht das Recht einen Stromliefervertag für dich abzuschließen.
Oder ist der dein Betreuer?

Mein Gefühl bleibt hier der VM versucht dich über den Tisch zu ziehen.
Unterschlägt dir dein Geld, was man dann auch Betrug nennen kann.
Würde auch evtl. vom Versorger gezahlte Boni betreffen, die der VM bekommen haben könnte.

Ist es die möglich den MV hier Einzustellen? (Natürlich Anonymisiert ohne Daten von dir und dem VM)

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 15:52:30Stromzähler gehört zu deiner Wohnung und somit hätte der VM gar nicht das Recht einen Stromliefervertag für dich abzuschließen.
Es sei denn der MV enthält eine Vollmacht. Wäre dem VM zuzutrauen,denn auf die Herausgabe der Abrechnungen kommt er vor Gericht nich drum herum.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:11:34Es sei denn der MV enthält eine Vollmacht.
So was habe ich noch nie gehört und würde ich, auch niemals Unterschreiben.

Einzige Möglichkeit, es gibt ein Blockkraftwerk für Strom und Heizung.
Wo beides der VM liefert, dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:21:45Einzige Möglichkeit, es gibt ein Blockkraftwerk für Strom und Heizung.
Wo beides der VM liefert, dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger.
TE ist beim gleichen Grundversorger gemeldet bei dem er schon vor seinem Einzug in die jetzige Wohnung war.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:27:45beim gleichen Grundversorger gemeldet
Habe ich schon gelesen darum stand hier auch
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2022, 16:21:45dann gäbe es aber auch keinen anderen Versorger

Alle Mieter sind beim örtlichen Grundversorger gemeldet, nur muss man da keinen Vertrag machen.

Ratlos

Zitat von: Andre am 23. April 2022, 17:47:40Der Vermieter sagte am anfang als ich hier einzog das wie im Mietvertrag Vereinbart ist er die Stromkosten überweist von 60 .-euro wie es im vertrag steht.
Ich habe ihm jeden Monat 90.- euro überwiesen was auch der Verbrauch in meiner Letzten Wohnung war.
Darin dürfte der Knackpunkt liegen. Vertraglich 60 € und kassiert 90 € macht seit 2017 um die 1.500 € aus - siehe Antwort 40 -.
Und das lässt sich nach Vorlage der Abrechnungen auf Heller und Pfennig berechnen.

Das mit der Kaution wird sich von alleine erledigen denn das JC wird die Abtretung aufheben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 25. April 2022, 16:50:56ässt sich nach Vorlage der Abrechnungen auf Heller und Pfennig berechnen
Natürlich ist das so, aber nicht zu Vergessen etwaige Bonuszahlungen vom Versorger.
@TE weiß hier offenbar gar nicht was für ein Vertrag hier vom VM gemacht wurde.
Womöglich hat er sich auch nicht darum gekümmert und seinen Verbrauch, mal selbst Abgelesen.

Darum soll er ja auch zum Versorger gehen um, dass zu klären.

Andre

Also hier ist der Meitervtarg ohne Namen usw und nein ich Brauche keinen Betreuer und Der Vm hat auch keine Volmacht von mir.
Ich habe einen Wasser und Gaszähler die im keller sind und einen Stromzähler im Flur.
Mein Stromanbieter weigert sich mir die Abrechnungen zu zuschicken ich habe es ja schon mal versucht die meinten Nur da mein Vermieter das Überweist müste er mir auch die Abrechnungen geben.
Aber wie bereits erwähnt sagte er: Die Abrechnungen bekomme ich nicht weil ich ja Eventuel was nachzahlen müste.


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
:empathy:

Ratlos

Wenn ich alles so lese denke ich, dass mit dem TE umgesprungen wird, wie es der anderen Partei gerade passt.
Der Versorger gibt nichts raus an Belegen mit fadenscheiniger Begründung, der VM auch nicht mit absolut unzutreffender Begründung.
Würde dem TE fast zu einem RA raten.
Andernfalls müsste man ihm hier Rechtsgrundlagen für seine Ansprüche nennen und evtl. auch Schreiben erstellen.

Kopfbahnhof

#59
@Andre

Punkt 3 im MV hast du auch gelesen?
Muss den MV aber erst noch komplett durchlesen

Also für mich ist der MV soweit eigentlich in Ordnung.
Ich kann nichts dazu finden was die Versorgung mit Strom und Gas in der Mietwohnung über den VM regelt.

Seltsam ist der Posten Strom bei den NK dafür 60 Euro aber Müll Gebühren ca. 7 Euro?
60 € für Hausstrom kann nicht richtig sein.
Ebenso die 50 € für Wasser Abwasser sind sehr hoch
Letztlich noch die 60 € für Gas

Das passt nicht mit dem Punkt 3 auf Seite 2 zusammen und hat eigentlich mit der BK Abrechnung gar nichts zu tun.
Wohl dem seltsamen Verhalten vom VM geschuldet Verträge für dich, beim Versorger gemacht zu haben?

Nur mal so war die Wohnung bei Übergabe saniert oder gab es so was wie z.B. 3 Monate Mietfrei?
Gab es ein Übergabeprotokoll beim Einzug?

Irgendwie hat der VM nicht so den richtigen Durchblick und einen Mustervertrag genommen?
Darum gab es auch noch nie eine BK Abrechnung?