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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Forensiker am 04. Juli 2022, 13:48:18

Titel: Waschmachine
Beitrag von: Forensiker am 04. Juli 2022, 13:48:18
Hallo an alle, ich brauche eine Waschmaschine, weil ein lieber Mensch der mir die Wäsche mit gemacht hat weg gefallen ist. Ich hatte noch nie eine Waschmaschine. Was muss ich tun um einen Kostenzuschuss / Kostenübernahme vom JC zu bekommen ? Welcher Antrag, welcher Ansprechpartner usw. ?
Vielen Danke für jede hilfreiche Antwort. LG
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 04. Juli 2022, 14:02:23
Meiner Ansicht nach ist das ein klarer Fall für den Antrag auf eine Erstausstattung.

Schildere den Fall genau so, verlange die Kosten für eine Waschmaschine. Das sind meines Wissen 303 EUR.

Die Waschmaschine kannst Du auch gebraucht kaufen, ich würde immer Miele nehmen, selbst wenn die 20 Jahre alt ist, ist sie immer noch besser als der neue Schrott aus China.

Für max. 200 solltest Du eine gute gebrauchte Miele bekommen.

Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Moderat am 04. Juli 2022, 14:08:49
Bei den Strompreisen rate ich davon ab, 20 Jahre alte Großgeräte zu kaufen ;)
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 04. Juli 2022, 14:11:21
Zitat von: Moderat am 04. Juli 2022, 14:08:49Bei den Strompreisen rate ich davon ab, 20 Jahre alte Großgeräte zu kaufen ;)

Miele war schon vor 20 Jahren da, wo "koenic", "beko", "Haier" und sonstige Chinesen heute sind. Das betrifft Strom- und Wasserverbrauch.

Beispiel Miele:
Kochwäsche 95 °C: 1,7 kWh
Buntwäsche 60 °C: 0,95 kWh
Buntwäsche 40 °C: 0,50 kWh
Pflegeleicht: 40 °C: 0,45 kWh

Wasserverbrauch: jeweils 45 Liter Wasser pro Waschvorgang.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:15:36
Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 04. Juli 2022, 14:28:29
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:15:36Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.

Wo hast Du diese Information gefunden?
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Flip am 04. Juli 2022, 14:30:21
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:15:36Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.

Das stimmt so nicht. Das BSG hat überhaupt nicht zur Höhe ausgeführt bzw. die Höhe stand nicht im Streit:

ZitatStreitig ist allein der Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger hat das erstinstanzliche Urteil nicht angegriffen. Die Beklagte wendet sich nicht gegen die Höhe der Leistung, die das SG ausdrücklich an Richtlinien der Beklagten ausgerichtet hat, sondern allein gegen die Verurteilung dem Grunde nach.

https://openjur.de/u/170310.html

Im SGB II gilt es, den Bedarf zu decken. Das kann sogar mit Sachleistungen erfolgen. Es gibt keinen festen Preis.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25
Zitat von: Flip am 04. Juli 2022, 14:30:21Das stimmt so nicht. Das BSG hat überhaupt nicht zur Höhe ausgeführt bzw. die Höhe stand nicht im Streit:
Da lese mal den Ausschnitt aus dem Urteil:
- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:
Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant.
Eine Waschmaschine gehört zur Erstausstattung. Das BSG hält dabei einen Betrag von 250€ für angemessen.
Das gilt dann auch für die "Ersatzbeschaffung"

Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 04. Juli 2022, 14:48:00
Waschmaschinen sind nach dem Urteil des BSG eindeutig Teil der Erstausstattung, daher kann der TE diese im Rahmen der Erstausstattung beantragen. Die vom JC zu übernehmenden Kosten können je nach Wohnort des TE variieren.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:54:17
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25"Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Flip am 04. Juli 2022, 15:19:57
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25Da lese mal den Ausschnitt aus dem Urteil:
- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:

Da steht gar nichts zur Höhe. Was das BSG zur Höhe gesagt hat, habe ich zitiert, nämlich, dass es nicht über die Höhe befindet, weil weder Kläger noch Beklagte die Höhe moniert haben.

Ich zitiere gern nochmal:

ZitatStreitig ist allein der Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger hat das erstinstanzliche Urteil nicht angegriffen. Die Beklagte wendet sich nicht gegen die Höhe der Leistung, die das SG ausdrücklich an Richtlinien der Beklagten ausgerichtet hat, sondern allein gegen die Verurteilung dem Grunde nach.

Du verstehst die 2 Sätze oder soll ich sie dir nochmal erklären?

Die festen 250 Euro gibt es nicht. Das BSG hat nicht über die Höhe befunden. Nur über den grundsätzlichen Anspruch auf eine WM.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Ratlos am 04. Juli 2022, 15:25:02
Wenn das BSG 250 € für eine Waschmaschine festgelegt hat ist das so. Punkt Herr Rechthaber.
Ich werde doch mit dir nicht über die Auslegung eines höchstrichterlichen Betrages diskutieren.

Im übrigen wurde das in Drucksache vom Bundesrat Seite 96 bereits 2010 festgelegt.
Aber man kann ja nicht alles kennen - dafür besteht Verständnis.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Flip am 04. Juli 2022, 15:43:47
Was verstehst du nicht? Das BSG hat überhaupt nicht über die 250 Euro entschieden. Das stand überhaupt nicht im Streit. Deine ständigen Wiederholungen machen es nicht richtiger. Das BSG hat über den Anspruch auf eine Waschmaschine als Wohnungserstausstattung nur dem Grunde nach entschieden, nicht nach der Höhe!

Und glaube mal ja nicht, LSG Richter wären blöder also du:

ZitatDie vom Beklagten für den Kühlschrank, den Elektroherd und die Waschmaschine festgelegten Pauschalbeträge (90,-, 100,- bzw. 150,- Euro) sind nicht zu beanstanden.

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/188966#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine

Waschmaschine als Sachleistung:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/172592#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/169038#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Yavanna am 04. Juli 2022, 15:46:18
Wenn 250 angemessen sind, bedeutet das nicht fix. Hier in der Kommune gibt es einen Liefervertrag mit Elektroaldi, sodass bei Zuschuss (nicht Darlehen für Ersatzbeschaffung) nach Vertrag Model x zu Preis y verkauft wird.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 04. Juli 2022, 15:56:37
Ich frage mich, was diese Diskussion mit der Eingangsfrage des TE zu tun hat.

Um mal zum Thema zurückzukommen: Waschmaschine ist unter den vom TE genannten Bedingungen eindeutig Erstausstattung (eben NICHT Ersatzbeschaffung) und kann z.B. mit folgendem Formular beantragt werden:

https://wbs-wohnung.de/jobcenter/antrag/erstausstattung-wohnung
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Fred am 05. Juli 2022, 10:41:17
Wichtig ist nichts bei diesen Gebrauchtwarenhäusern zu kaufen, weil die sind zumindest bei uns unverschämt teuer mit schlechter Ware. Und meist kommen noch unverschämte Lieferkosten hinzu.

Im Internet bekommt man oft sehr gute Angebote für Neuwaren.
 
Oder anderes Beispiel: Ich habe beim Media Markt ein Ausstellungsstück 300 Euro günstiger bekommen plus kostenlose Lieferung. Gesamt 300 Euro. Unter Umständen hat man so eine Waschmaschine 20 Jahre.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 05. Juli 2022, 10:49:07
Zitat von: Fred am 05. Juli 2022, 10:41:17Wichtig ist nichts bei diesen Gebrauchtwarenhäusern zu kaufen

Welche Gebrauchtwarenhäusern meinst Du?
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:30:17
Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant.
Eine Waschmaschine gehört zur Erstausstattung. Das BSG hält dabei einen Betrag von 250€ für angemessen.
Das gilt dann auch für die "Ersatzbeschaffung"
Gut zu wissen.
Ich war gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwas vom Jobcenter zu beantragen ...  :wand: ...
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 05. Juli 2022, 15:33:29
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:30:17Ich war gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwas vom Jobcenter zu beantragen ...  :wand: ...

Mit dem Antrag alleine ist es auch nicht getan. Danach wird sich das Jobcenter im Regelfall weigern, auch nur einen Cent Erstausstattung zu zahlen. Wenn es vom Sozialgericht verurteilt wird, geht es in Rechtsmittel. Das kann Jahre dauern (muss es aber nicht).

Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2022, 19:44:20
Zitat von: rioreisender am 05. Juli 2022, 15:33:29
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 14:30:17Ich war gar nicht auf die Idee gekommen, irgendwas vom Jobcenter zu beantragen ...  :wand: ...

Mit dem Antrag alleine ist es auch nicht getan. Danach wird sich das Jobcenter im Regelfall weigern, auch nur einen Cent Erstausstattung zu zahlen. Wenn es vom Sozialgericht verurteilt wird, geht es in Rechtsmittel. Das kann Jahre dauern (muss es aber nicht).


Achja, ich vergaß die Praktiken der "lieben" Jobcenter - danke für die Erinnerung.  :grins:  Denke, ich werde den Herd dann auch selbst finanzieren.
Oder vielleicht doch jetzt schon Antrag stellen, damit das Geld - vielleicht - dann in 1 oder 2 oder 3 ... Jahren da ist, wenn er dann ganz abschaltet? ... Hmmm....  :scratch:
Darf man das dann auch als "Zuschuß" zu einem neuen Gerät nehmen oder ist man verpflichtet, ein abgeramschtes Gebraucht-Teil aus diesem JC-Lager-/Kaufhaus zu holen? - Dann wäre jeder Antrag sowieso sinnlos...

P.S.: @Fred
Zitat von: rioreisender am 05. Juli 2022, 10:49:07
Zitat von: Fred am 05. Juli 2022, 10:41:17Wichtig ist nichts bei diesen Gebrauchtwarenhäusern zu kaufen

Welche Gebrauchtwarenhäusern meinst Du?
Meinst du vielleicht diese Jobcenter-Lager-/Kauf-Häuser?
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 05. Juli 2022, 19:56:33
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 19:44:20Darf man das dann auch als "Zuschuß" zu einem neuen Gerät nehmen oder ist man verpflichtet, ein abgeramschtes Gebraucht-Teil aus diesem JC-Lager-/Kaufhaus zu holen? - Dann wäre jeder Antrag sowieso sinnlos...

Natürlich darfst Du auch ein Neugerät kaufen, der Preis darf auch den gewährten "Zuschuss" übersteigen. Bis Du das Geld dann auch wirklich hast, kann es aber Jahre dauern, vgl. https://www.beispielklagen.de/klage003.html

Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: PetraL am 05. Juli 2022, 21:04:48
Zitat von: rioreisender am 05. Juli 2022, 19:56:33
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 19:44:20Darf man das dann auch als "Zuschuß" zu einem neuen Gerät nehmen oder ist man verpflichtet, ein abgeramschtes Gebraucht-Teil aus diesem JC-Lager-/Kaufhaus zu holen? - Dann wäre jeder Antrag sowieso sinnlos...

Natürlich darfst Du auch ein Neugerät kaufen, der Preis darf auch den gewährten "Zuschuss" übersteigen. Bis Du das Geld dann auch wirklich hast, kann es aber Jahre dauern, vgl. https://www.beispielklagen.de/klage003.html


gibt es bei dieser Seite auch ein (funktionierendes) Inhaltsverzeichnis?
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: hotwert am 06. Juli 2022, 06:57:52
Zitat von: rioreisender am 04. Juli 2022, 14:02:23Meiner Ansicht nach ist das ein klarer Fall für den Antrag auf eine Erstausstattung.

Schildere den Fall genau so, verlange die Kosten für eine Waschmaschine. Das sind meines Wissen 303 EUR.

Die Waschmaschine kannst Du auch gebraucht kaufen, ich würde immer Miele nehmen, selbst wenn die 20 Jahre alt ist, ist sie immer noch besser als der neue Schrott aus China.

Für max. 200 solltest Du eine gute gebrauchte Miele bekommen.



Grundsätzlich halte ich von Beko oder anderen Schrott Marken nichts und würde auch eine Marke kaufen.

Dennoch müssen die nicht so schlecht sein, meiner Mutter ihre "Candy" ist 12 Jahre alt, läuft 2 - 3 mal die Woche und tut immer noch ihren Dienst.
Bekannten ihre "Gorenje" läuft auch seit Jahren.

Die sind aber alle schlecht ausgewuchtet und wandern durch den Keller beim schleudern. Meine Bosch bleibt immer an ihrem Platz.

Gebrauchte Maschinen gibt's auch beim Händler mit Garantie, ich würde dort kaufen, wenn ich es nicht selbst reparieren könnte.

Von einer Bekannten die Erstausstattung bewilligt bekommen hat weiß ich dass es 250€ für die Waschmaschine waren. (Je nach JC wohl unterschiedlich)
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Moderat am 06. Juli 2022, 20:47:00
Zitat von: hotwert am 06. Juli 2022, 06:57:52Die sind aber alle schlecht ausgewuchtet und wandern durch den Keller beim schleudern. Meine Bosch bleibt immer an ihrem Platz.

Das liegt vor allem am Gewicht. Die billigste Beko wiegt 55kg, die "billigste" Miele 80kg. Die Miele meiner Mutter wiegt 94kg. Die kann man nachts um 3 schleudern lassen und kein Nachbar würde was merken. (aus einem Ratgeber: "Im Inneren wird ein zusätzliches Gewicht verbaut, um eine Unwucht beim Wäschewaschen zu vermeiden.").


Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 06. Juli 2022, 22:52:50
Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 20:47:00aus einem Ratgeber: "Im Inneren wird ein zusätzliches Gewicht verbaut, um eine Unwucht beim Wäschewaschen zu vermeiden.").

Miele hat zusätzliche (Beton-)Gewichte nicht nötig, da der Rahmen im Gegensatz zu Billigprodukten aus massivem Gusseisen ist.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:07:48
Zitat von: rioreisender am 06. Juli 2022, 22:52:50Miele hat zusätzliche (Beton-)Gewichte nicht nötig, da der Rahmen im Gegensatz zu Billigprodukten aus massivem Gusseisen ist.

Ein Gusseiserner Rahmen(im Gegensatz zu Billigprodukten) ist per Definition ein zusätzliches Gewicht ;)

Wie Miele das erreicht, ist schlussendlich auch unerheblich. Faktum bleibt: mehr Gewicht -> weniger Lärm.
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 06. Juli 2022, 23:11:26
Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:07:48Ein Gusseiserner Rahmen(im Gegensatz zu Billigprodukten) ist per Definition ein zusätzliches Gewicht ;)


Ich sprach von zusätzlichen Gewichten
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:19:33
Zitat von: rioreisender am 06. Juli 2022, 23:11:26Ich sprach von zusätzlichen Gewichten

Miele hat auch schon Betongewichte verbaut. Wie ich aber schon schrieb:

"Wie Miele das erreicht, ist schlussendlich auch unerheblich. Faktum bleibt: mehr Gewicht -> weniger Lärm."
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 06. Juli 2022, 23:20:26
Lass gut sein  :sleep:
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:26:06
Zitat von: rioreisender am 06. Juli 2022, 23:20:26Lass gut sein  :sleep:

Du gibst auf? Finde ich gut :D

Gut's Nächtle dir  :sleep:
Titel: Aw: Waschmachine
Beitrag von: rioreisender am 07. Juli 2022, 08:29:11
Zitat von: Moderat am 06. Juli 2022, 23:26:06Du gibst auf? Finde ich gut :D

Nein, ich habe einfach besseres zu tun als mich über das Vorhandensein von Betonklötzen in Elektrogroßgeräten zu streiten.