Waschmachine

Begonnen von Forensiker, 04. Juli 2022, 13:48:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Forensiker

Hallo an alle, ich brauche eine Waschmaschine, weil ein lieber Mensch der mir die Wäsche mit gemacht hat weg gefallen ist. Ich hatte noch nie eine Waschmaschine. Was muss ich tun um einen Kostenzuschuss / Kostenübernahme vom JC zu bekommen ? Welcher Antrag, welcher Ansprechpartner usw. ?
Vielen Danke für jede hilfreiche Antwort. LG

rioreisender

Meiner Ansicht nach ist das ein klarer Fall für den Antrag auf eine Erstausstattung.

Schildere den Fall genau so, verlange die Kosten für eine Waschmaschine. Das sind meines Wissen 303 EUR.

Die Waschmaschine kannst Du auch gebraucht kaufen, ich würde immer Miele nehmen, selbst wenn die 20 Jahre alt ist, ist sie immer noch besser als der neue Schrott aus China.

Für max. 200 solltest Du eine gute gebrauchte Miele bekommen.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Moderat

Bei den Strompreisen rate ich davon ab, 20 Jahre alte Großgeräte zu kaufen ;)

rioreisender

Zitat von: Moderat am 04. Juli 2022, 14:08:49Bei den Strompreisen rate ich davon ab, 20 Jahre alte Großgeräte zu kaufen ;)

Miele war schon vor 20 Jahren da, wo "koenic", "beko", "Haier" und sonstige Chinesen heute sind. Das betrifft Strom- und Wasserverbrauch.

Beispiel Miele:
Kochwäsche 95 °C: 1,7 kWh
Buntwäsche 60 °C: 0,95 kWh
Buntwäsche 40 °C: 0,50 kWh
Pflegeleicht: 40 °C: 0,45 kWh

Wasserverbrauch: jeweils 45 Liter Wasser pro Waschvorgang.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.

rioreisender

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:15:36Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.

Wo hast Du diese Information gefunden?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:15:36Das BSG haat für eine Waschmaschine einen Zuschuss von 250 € festgelegt.

Das stimmt so nicht. Das BSG hat überhaupt nicht zur Höhe ausgeführt bzw. die Höhe stand nicht im Streit:

ZitatStreitig ist allein der Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger hat das erstinstanzliche Urteil nicht angegriffen. Die Beklagte wendet sich nicht gegen die Höhe der Leistung, die das SG ausdrücklich an Richtlinien der Beklagten ausgerichtet hat, sondern allein gegen die Verurteilung dem Grunde nach.

https://openjur.de/u/170310.html

Im SGB II gilt es, den Bedarf zu decken. Das kann sogar mit Sachleistungen erfolgen. Es gibt keinen festen Preis.

Ratlos

Zitat von: Flip am 04. Juli 2022, 14:30:21Das stimmt so nicht. Das BSG hat überhaupt nicht zur Höhe ausgeführt bzw. die Höhe stand nicht im Streit:
Da lese mal den Ausschnitt aus dem Urteil:
- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:
Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant.
Eine Waschmaschine gehört zur Erstausstattung. Das BSG hält dabei einen Betrag von 250€ für angemessen.
Das gilt dann auch für die "Ersatzbeschaffung"


rioreisender

Waschmaschinen sind nach dem Urteil des BSG eindeutig Teil der Erstausstattung, daher kann der TE diese im Rahmen der Erstausstattung beantragen. Die vom JC zu übernehmenden Kosten können je nach Wohnort des TE variieren.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25"Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt.

Flip

Zitat von: Ratlos am 04. Juli 2022, 14:38:25Da lese mal den Ausschnitt aus dem Urteil:
- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:

Da steht gar nichts zur Höhe. Was das BSG zur Höhe gesagt hat, habe ich zitiert, nämlich, dass es nicht über die Höhe befindet, weil weder Kläger noch Beklagte die Höhe moniert haben.

Ich zitiere gern nochmal:

ZitatStreitig ist allein der Anspruch dem Grunde nach. Der Kläger hat das erstinstanzliche Urteil nicht angegriffen. Die Beklagte wendet sich nicht gegen die Höhe der Leistung, die das SG ausdrücklich an Richtlinien der Beklagten ausgerichtet hat, sondern allein gegen die Verurteilung dem Grunde nach.

Du verstehst die 2 Sätze oder soll ich sie dir nochmal erklären?

Die festen 250 Euro gibt es nicht. Das BSG hat nicht über die Höhe befunden. Nur über den grundsätzlichen Anspruch auf eine WM.

Ratlos

Wenn das BSG 250 € für eine Waschmaschine festgelegt hat ist das so. Punkt Herr Rechthaber.
Ich werde doch mit dir nicht über die Auslegung eines höchstrichterlichen Betrages diskutieren.

Im übrigen wurde das in Drucksache vom Bundesrat Seite 96 bereits 2010 festgelegt.
Aber man kann ja nicht alles kennen - dafür besteht Verständnis.

Flip

Was verstehst du nicht? Das BSG hat überhaupt nicht über die 250 Euro entschieden. Das stand überhaupt nicht im Streit. Deine ständigen Wiederholungen machen es nicht richtiger. Das BSG hat über den Anspruch auf eine Waschmaschine als Wohnungserstausstattung nur dem Grunde nach entschieden, nicht nach der Höhe!

Und glaube mal ja nicht, LSG Richter wären blöder also du:

ZitatDie vom Beklagten für den Kühlschrank, den Elektroherd und die Waschmaschine festgelegten Pauschalbeträge (90,-, 100,- bzw. 150,- Euro) sind nicht zu beanstanden.

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/188966#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine

Waschmaschine als Sachleistung:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/172592#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/169038#suchwort=Erstausstattung%20Waschmaschine

Yavanna

Wenn 250 angemessen sind, bedeutet das nicht fix. Hier in der Kommune gibt es einen Liefervertrag mit Elektroaldi, sodass bei Zuschuss (nicht Darlehen für Ersatzbeschaffung) nach Vertrag Model x zu Preis y verkauft wird.

rioreisender

Ich frage mich, was diese Diskussion mit der Eingangsfrage des TE zu tun hat.

Um mal zum Thema zurückzukommen: Waschmaschine ist unter den vom TE genannten Bedingungen eindeutig Erstausstattung (eben NICHT Ersatzbeschaffung) und kann z.B. mit folgendem Formular beantragt werden:

https://wbs-wohnung.de/jobcenter/antrag/erstausstattung-wohnung
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.