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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: talokatel823 am 11. Juli 2022, 12:22:37

Titel: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 11. Juli 2022, 12:22:37
Hallo,
ich befinde mich noch in einem laufenden beruflichen Rehabilitationsverfahren, nachdem ich an meinem alten Wohnort einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und an verschiedenen Rehamaßnahmen bis zu einer Umschulung teilgenommen habe, die ich letztes Jahr abbrechen musste.
Nun habe ich eine Einladung der Agentur für Arbeit erhalten, die mich ziemlich verunsichert und ich weiß nicht so recht, wie ich darauf reagieren soll. (siehe Anhang)

Auf der einen Seite heißt es, ich könne den Termin absagen und den Antrag zurücknehmen, wenn ich aktuell kein Interesse habe und jederzeit einen neuen Stellen, aber gleichzeitig werde ich informiert, dass dies Auswirkungen auf meine ALG II Leistungen haben kann?

Ich fühle mich nun erpresst und unter Druck gesetzt. Klar ist für mich, dass es derzeit keinen Sinn macht, diese Leistungen laufen zu lassen.
Außerdem werde ich wahrscheinlich bald zum ärztlichen Dienst müssen, wo ein Gutachten der Erwerbsfähigkeit erstellt wird. Das hat mir der Rehaberater bei meinem ersten Termin im neuen JC schon mitgeteilt.

Meine Frage ist, ob und wie sich eine Rücknahme auf meine ALG II Leistungen auswirken kann und ob das überhaupt rechtens ist? Wenn ich mich aktuell nicht dazu in der Lage fühle, darf man mir doch keinen Strick daraus drehen?

Ich werde den Termin am Freitag wahrnehmen müssen, da jetzt noch per Post abzusagen wahrscheinlich zu kurzfristig wäre.
Was soll ich vor Ort dann sagen?
 
VG
talokatel

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: PetraL am 11. Juli 2022, 17:55:10
Sehr merkwürdig, dass noch niemand zu deinem Problem Stellung genommen hat ...  :scratch:
Die Passage "Ich bin darüber informiert, dass ... irgendwas Auswirkungen auf meinen Bezug irgendwas (hab den Wortlaut leider nicht mehr im Kopf und kann nicht nachschauen)"
kannst du ja schonmal nicht unterschreiben - denn darüber bist du ja nicht informiert (worden).

Absagen musst du übrigens nicht unbedingt per Deutsche-Schnecken-Post. Per Email oder über diesen Online-Dienst vom Jobcenter geht das auch, auch telefonisch (daran ist aber das Blöde, dass du dann "nichts in der Hand" hast, dass du tatsächlich abgesagt hast).

Was die rechtliche Seite angeht habe ich leider absolut keine Ahnung. Wenn sich hier nicht noch jemand Kompetentes meldet, wäre eine Rechtsberatung wohl die beste Option.

Tut mir leid, wenn ich nicht besonders hilfreich sein kann - du solltest nur nicht das Gefühl haben, dass du mit deinem Problem ganz alleine gelassen wirst. Ich wünsche dir alles Gute und halt die Ohren steif!  :bye:
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 11. Juli 2022, 18:58:44
Zitat von: PetraL am 11. Juli 2022, 17:55:10Sehr merkwürdig, dass noch niemand zu deinem Problem Stellung genommen hat ...  :scratch:
Vielen Dank, für deine Antwort. Ja, leider dauert das hier immer etwas, bis eine Antwort kommt, die mir weiter hilft und mich beruhigt. Solange haben meine Ängste die Oberhand.  :wand:
Ich gebe zu, ich hätte früher um Rat fragen können, aber ich habe den Termin einfach verdrängt und den Brief gestern erst wiedergefunden.

ZitatAbsagen musst du übrigens nicht unbedingt per Deutsche-Schnecken-Post. Per Email oder über diesen Online-Dienst vom Jobcenter geht das auch, auch telefonisch (daran ist aber das Blöde, dass du dann "nichts in der Hand" hast, dass du tatsächlich abgesagt hast).
Mein Mitbewohner könnte den Brief morgen auf dem Weg zur Arbeit direkt beim Arbeitsamt einwerfen. Wenn meine Fragen bis dahin niemand beantwortet hat, werde ich den Termin einfach wahrnehmen und vor Ort erklären, dass eine Reha aktuell keinen Sinn hat. In einem persönlichen Gespräch kann man die Gründe erklären und trifft dann eher auf Verständnis.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 12. Juli 2022, 10:10:15
Zitat von: talokatel823 am 11. Juli 2022, 18:58:44Mein Mitbewohner könnte den Brief morgen auf dem Weg zur Arbeit direkt beim Arbeitsamt einwerfen.

Gerade erst gesehen. Dir ist klar, dass Du mit Deiner Unterschrift im Zweifel den Antrag auf Leistungen nach ALG II zurücknimmst und dann auf jeden Fall kein Geld bekommst?

Ich würde daher an Deiner Stelle dieses Ding auf keinen Fall unterschreiben.

Die Leistungen können sie Dir immer noch versagen, aber Du musst dabei nicht auch noch vorauseilend mithelfen.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 10:59:07
Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 10:10:15Gerade erst gesehen. Dir ist klar, dass Du mit Deiner Unterschrift im Zweifel den Antrag auf Leistungen nach ALG II zurücknimmst und dann auf jeden Fall kein Geld bekommst?

Ich würde daher an Deiner Stelle dieses Ding auf keinen Fall unterschreiben.

Die Leistungen können sie Dir immer noch versagen, aber Du musst dabei nicht auch noch vorauseilend mithelfen.
Nein, deswegen frage ich hier ja. Ich verstehe den Wisch so, dass ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehme und nicht meine gesamten Leistungen.
Deshalb war ja meine Frage, ob das rechtens ist bzw. wie ich aus diesem Rehabilitationsverfahren raus komme, ohne meine gesamten Leistungen zu verlieren.
Es kann nämlich sein, dass ich Freitag dazu was unterschreiben soll (evtl. die Gleiche Erklärung), ohne zu verstehen, was ich da genau unterschreibe.
Und deshalb brauche ich unbedingt Hilfe.
Aber deine Antwort fördert grade eher meine Ängste.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 12. Juli 2022, 12:29:24
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 10:59:07Nein, deswegen frage ich hier ja. Ich verstehe den Wisch so, dass ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehme und nicht meine gesamten Leistungen.

In dem Wisch steht wörtlich:
ZitatIch bin darüber informiert, dass die Rücknahme Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld und/oder Arbeitslosengeld II haben kann.

Das finde ich ziemlich eindeutig.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: PetraL am 12. Juli 2022, 12:39:54
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 10:59:07Es kann nämlich sein, dass ich Freitag dazu was unterschreiben soll (evtl. die Gleiche Erklärung), ohne zu verstehen, was ich da genau unterschreibe.
Und deshalb brauche ich unbedingt Hilfe.
Das ist leider das Hauptproblem, das hier bestimmt die Meisten haben (mich eingeschlossen).
Hier habe ich den Rat gelesen, niemals alleine solche Termine wahrzunehmen, immer eine Begleitung mitnehmen. Die steht jedem rechtlich zu.
2. Ebenso auf gar keinen Fall irgendwas "ad hoc" beim Termin zu unterschreiben sondern zum in Ruhe Durchlesen und Überdenken (Überprüfen  :zwinker: ) mitnehmen.
Lass dir alles genau erklären, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, bis du (und deine Begleitung) es wirklich verstanden hast/habt. Und dann kannst du ein evtl. geändertes Schreiben auch noch mal hier einstellen - hier gibt es einige (wie mir scheint) wirklich sach-/rechts-kundige Teilnehmer, die dir da mehr zu sagen können.
Ich hoffe sehr, dass du jemanden findest, der dich begleiten kann - wenn so kurzfristig nicht möglich: verschiebe der Termin wegen Krankheit auf einen Tag, an dem deine Begleitung kann.
Solche Sorgen können einen wirklich ziemlich krank machen! :empathy:
Alles Gute!
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 12:54:20
Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 12:39:54Das ist leider das Hauptproblem, das hier bestimmt die Meisten haben (mich eingeschlossen).
Hier habe ich den Rat gelesen, niemals alleine solche Termine wahrzunehmen, immer eine Begleitung mitnehmen. Die steht jedem rechtlich zu.
2. Ebenso auf gar keinen Fall irgendwas "ad hoc" beim Termin zu unterschreiben sondern zum in Ruhe Durchlesen und Überdenken (Überprüfen  :zwinker: ) mitnehmen.
Lass dir alles genau erklären, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, bis du (und deine Begleitung) es wirklich verstanden hast/habt. Und dann kannst du ein evtl. geändertes Schreiben auch noch mal hier einstellen - hier gibt es einige (wie mir scheint) wirklich sach-/rechts-kundige Teilnehmer, die dir da mehr zu sagen können.
Ich hoffe sehr, dass du jemanden findest, der dich begleiten kann - wenn so kurzfristig nicht möglich: verschiebe der Termin wegen Krankheit auf einen Tag, an dem deine Begleitung kann.
Solche Sorgen können einen wirklich ziemlich krank machen! :empathy:
Alles Gute!
Vielen Dank für deine Antwort.
Was soll ich machen, wenn ich einfach niemanden finde? Habe hier ja schon nach Beistand gefragt. Das Thema wurde aber geschlossen  :weisnich:
Verschieben werde ich den Termin nicht, da ich auch in Zukunft niemanden finden werde. Das ist aussichtslos.
Bisher habe ich immer alles allein geregelt und entweder Glück gehabt oder unrechtmäßige Entscheidungen von JC hingenommen, weil ich einfach nicht die Nerven für eine Auseinandersetzung mit denen habe.

Ich hoffe ja, dass bei mir in einem Gutachten volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird und ich dann meine Ruhe habe.

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 12:29:24Das finde ich ziemlich eindeutig.
Also ich nicht. "Kann" ist ja nur die Möglichkeit und welche Auswirkungen das genau haben soll ist auch unklar.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:03:13
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 12:54:20Was soll ich machen, wenn ich einfach niemanden finde? Habe hier ja schon nach Beistand gefragt. Das Thema wurde aber geschlossen  :weisnich:
Verschieben werde ich den Termin nicht, da ich auch in Zukunft niemanden finden werde. Das ist aussichtslos.
Oh weh ...  :sad:  :empathy:
Gar keine Angehörigen, Freunde, Mitbewohner, Bekannte, ... ?
Evtl. ein anderes Forum, vielleicht irgendwo ein "Schwarzes Brett" ... ?
Mir gehen auch die Ideen aus, sorry. Ich hätte da wohl auch ein Problem - aber gottseidank muss ich ja nicht mehr zu denen, weshalb ich mich mit dem Thema bisher noch nicht beschäftigt habe ...  :weisnich:

P.S.:
Vielleicht mal einen Admin zu deinem Erstbeitrag zuhilfe rufen?
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 13:06:21
Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:03:13Gar keine Angehörigen, Freunde, Mitbewohner, Bekannte, ... ?
Evtl. ein anderes Forum, vielleicht irgendwo ein "Schwarzes Brett" ... ?
Ich habe nur meinen Mitbewohner und der muss zu den Terminzeiten arbeiten.
Weiter nach Beistand zu suchen ist für mich ein zu großer Kraftaufwand. Deswegen hatte ich gehofft, dass sich hier jemand meldet.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:20:55
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 13:06:21Ich habe nur meinen Mitbewohner und der muss zu den Terminzeiten arbeiten.
Kann er sich nicht vielleicht Urlaub nehmen?  :scratch:
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 12. Juli 2022, 13:21:28
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 12:54:20"Kann" ist ja nur die Möglichkeit und welche Auswirkungen das genau haben soll ist auch unklar.

Du darfst und solltest davon ausgehen, dass "kann" in diesem Fall gleichbedeutend mit "wird" zu verstehen ist, insbesondere wenn Dir -wie Du selbst schreibst- die Konsequenz Deiner Erklärung unklar ist. Die Formulierung mit "kann" ist meines Erachtens nur deshalb gewählt, damit man sich juristisch -etwa wegen Sittenwidrigkeit- nicht angreifbar macht und Dir theoretisch(!) der Rechtsweg offen bleibt.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 15:16:57
Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:20:55Kann er sich nicht vielleicht Urlaub nehmen?  :scratch:
Ausgeschlossen. Er will mit dem Ganzen auch so wenig wie möglich tun haben.

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 13:21:28Du darfst und solltest davon ausgehen, dass "kann" in diesem Fall gleichbedeutend mit "wird" zu verstehen ist, insbesondere wenn Dir -wie Du selbst schreibst- die Konsequenz Deiner Erklärung unklar ist. Die Formulierung mit "kann" ist meines Erachtens nur deshalb gewählt, damit man sich juristisch -etwa wegen Sittenwidrigkeit- nicht angreifbar macht und Dir theoretisch(!) der Rechtsweg offen bleibt.
Man muss doch aber aus dem Rehabilitationsverfahren irgendwie ohne Konsequenzen raus kommen?
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 12. Juli 2022, 15:34:36
Bei uns gibt es z. B. die Erwerbsloseninitiative und andere Organisationen, bei denen man wegen einem Beistand anfragen kann.
Vielleicht findest Du sowas auch bei Dir?
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 13:20:29
Mir fällt hierzu gerade noch ein:

"Das Jobcenter ist verpflichtet, Dich objektiv rechtlich zu beraten."  :lachen:

ZitatDas ist grundsätzlich richtig, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht ein Interessenkonflikt festgestellt und davon abgeraten (Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08): ,,... der Beschwerdeführerin kann nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden." Das Bundesverfassungsgericht rät den Betroffenen im Ergebnis zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes.

Das ist die Meinung eines im Sozialrecht ziemlich erfolgreichen Rechtsanwalts (wobei ich Dir dringend rate, dass Du einen solchen in dieser Sache aufsuchen solltest).
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:03:56
Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 13:20:29Das ist die Meinung eines im Sozialrecht ziemlich erfolgreichen Rechtsanwalts (wobei ich Dir dringend rate, dass Du einen solchen in dieser Sache aufsuchen solltest).

Ich verstehe davon zwar überhaupt kein Wort und auch nicht, was das mit meinem Fall zu tun hat, aber trotzdem danke.  :smile:
Wenn ich mir überlege, für was ich alles schon einen Rechtsanwalt hätte einschalten müssen... dafür habe ich einfach nicht die Kraft.
Reicht mir schon, dass mir noch was mit meiner alten Vermietung bevorsteht, die die Kaution nicht rausrücken will.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36
Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 15:16:57Man muss doch aber aus dem Rehabilitationsverfahren irgendwie ohne Konsequenzen raus kommen?
Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html

An Deiner Stelle würde ich beim Termin nichts unterschreiben und das mit der Erfordernis der rechtlichen Überprüfung begründen. Und das Schriftstück dazu mitnehmen.

Für eine kompetente Beratung in Deinem Einzelfal dazu  kann dann eine Beratungsstelle des VdK in dem Fall hilfreich sein. Guck mal hier nachfolgend,, ob eine in Deiner Nähe wäre.

 https://www.vdk.de/deutschland/pages/service/service/78849/sozialrecht_beratungstermin_trotz_corona
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:19:38
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html
Ich wurde damals nicht dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen. Das habe ich freiwillig gemacht, nachdem mir erklärt wurde, welche Möglichkeiten ich habe, wieder ins Berufsleben zu finden. Damals war ich in der Verfassung dazu, aber heute sieht das wieder ganz anders aus.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:27:08
Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:19:38
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html
Ich wurde damals nicht dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen. Das habe ich freiwillig gemacht, nachdem mir erklärt wurde, welche Möglichkeiten ich habe, wieder ins Berufsleben zu finden. Damals war ich in der Verfassung dazu, aber heute sieht das wieder ganz anders aus.

Von wem wurde Dir das erklärt?. Erfolgte das mündlich oder schriftlich?. Denn wenn das jene Stelle wäre, die jetzt da Folgen auf Leistungen anspricht, dann müsstest Du davon ausgehen, dass  jene Stelle die Erklärung an Dich als Aufforderung umdeklariert hat. Zu deren eigenem Vorteil. Dagegen solltest Du dich dann mit einer Klarstellung zur Wehr setzen.  Und das wird wohl ohne rechtlichen Rat und Vorformulierung zur Klarstellung nicht gehen.

Ein freiwilliger Antrag muss auch als solcher kenntlich bleiben. Und dir die Rechte daraus erhalten bleiben.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 14:34:58
Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:03:56Ich verstehe davon zwar überhaupt kein Wort

Im Klartext wollte ich Dich hinweisen auf: Die Sozialleistungsträger (hier das Jobcenter) haben gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten. Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten. Das hat es offensichtlich nicht getan. Mein Beitrag war der dringende Rat, Dich an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) zu wenden. Sonst wird das nichts.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:53:11
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:27:08Von wem wurde Dir das erklärt?. Erfolgte das mündlich oder schriftlich?. Denn wenn das jene Stelle wäre, die jetzt da Folgen auf Leistungen anspricht, dann müsstest Du davon ausgehen, dass  jene Stelle die Erklärung an Dich als Aufforderung umdeklariert hat. Zu deren eigenem Vorteil. Dagegen solltest Du dich dann mit einer Klarstellung zur Wehr setzen.  Und das wird wohl ohne rechtlichen Rat und Vorformulierung zur Klarstellung nicht gehen.
Das erfolgte soweit ich mich erinnere mündlich beim alten JC und der AfA, ich bin ja kürzlich in ein anderes Bundesland umgezogen. Das jetzt für mich zuständige JC und AfA haben meine Unterlagen vom alten JC durch dieses vorliegen und auch Einsicht in die Berichte der Rehamaßnahmen angefordert - was mir ehrlich gesagt nicht passt, da da viel Müll geschrieben und anders ausgelegt wurde, als es wirklich war.

ZitatEin freiwilliger Antrag muss auch als solcher kenntlich bleiben. Und dir die Rechte daraus erhalten bleiben.
Hmm, dann muss ich mal in meinen Unterlagen nachschauen, ob ich dazu was finde.
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: PetraL am 13. Juli 2022, 15:51:21
Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 14:34:58Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
GRÖL !!!!  :lol:  :lol:  :lol:
DER ist ja mal echt gut!!  :zwinker:

Wer sagt denen das denn mal ??? Vor allem das mit dem "OBJEKTIV" ??? Oder ist objektiv relativ subjektiv?  :zwinker:  :scratch:

P.S.:
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Für eine kompetente Beratung in Deinem Einzelfal dazu  kann dann eine Beratungsstelle des VdK in dem Fall hilfreich sein. Guck mal hier nachfolgend,, ob eine in Deiner Nähe wäre.
VdK ist eine gute Adresse, wurde mir auch schon empfohlen (u.a. von meinem Hausarzt). Allerdings nur, wenn man sowieso schon Mitglied ist - sonst ist das Ganze nicht gerade billig.
Mit einem Beratungsschein und einem Anwalt ist es kostengünstiger (sofern man tatsächlich jemand Kompetentes finden kann, das Engagement der meisten RAs bei Beratungsschein/PKH-Klienten ist eher minimal).

P.P.S.:
Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:03:56Wenn ich mir überlege, für was ich alles schon einen Rechtsanwalt hätte einschalten müssen... dafür habe ich einfach nicht die Kraft.
Das verstehe ich sehr gut, ist mir jahrelang so gegangen - heute bereue ich es zutiefst, dass ich mich nicht schon viel früher zur Wehr gesetzt habe.
Deshalb kann ich dir nur ganz dringend raten, dir einen Rechtsbeistand zu suchen (der hoffentlich dann auch etwas taugt), bevor du nachher in die Röhre guckst, wirklich!  :empathy:
Titel: Aw: Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Beitrag von: rioreisender am 13. Juli 2022, 18:09:00
Zitat von: PetraL am 13. Juli 2022, 15:51:21
Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 14:34:58Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
GRÖL !!!!  :lol:  :lol:  :lol:
DER ist ja mal echt gut!!  :zwinker:

Wer sagt denen das denn mal ??? Vor allem das mit dem "OBJEKTIV" ??? Oder ist objektiv relativ subjektiv?  :zwinker:  :scratch:
:lol:

vgl. Beitrag #14. Fand ich auch sehr gut, als ich das zum ersten Mal gelesen habe.  :lachen: :zwinker:

Mittlerweile sagt ja selbst das Bundesverfassungsgericht sinngemäß, dass man sich das nicht anzutun braucht und doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen sollte.  :mail:  :zwinker:  :scratch: