Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Begonnen von talokatel823, 11. Juli 2022, 12:22:37

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talokatel823

Hallo,
ich befinde mich noch in einem laufenden beruflichen Rehabilitationsverfahren, nachdem ich an meinem alten Wohnort einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt und an verschiedenen Rehamaßnahmen bis zu einer Umschulung teilgenommen habe, die ich letztes Jahr abbrechen musste.
Nun habe ich eine Einladung der Agentur für Arbeit erhalten, die mich ziemlich verunsichert und ich weiß nicht so recht, wie ich darauf reagieren soll. (siehe Anhang)

Auf der einen Seite heißt es, ich könne den Termin absagen und den Antrag zurücknehmen, wenn ich aktuell kein Interesse habe und jederzeit einen neuen Stellen, aber gleichzeitig werde ich informiert, dass dies Auswirkungen auf meine ALG II Leistungen haben kann?

Ich fühle mich nun erpresst und unter Druck gesetzt. Klar ist für mich, dass es derzeit keinen Sinn macht, diese Leistungen laufen zu lassen.
Außerdem werde ich wahrscheinlich bald zum ärztlichen Dienst müssen, wo ein Gutachten der Erwerbsfähigkeit erstellt wird. Das hat mir der Rehaberater bei meinem ersten Termin im neuen JC schon mitgeteilt.

Meine Frage ist, ob und wie sich eine Rücknahme auf meine ALG II Leistungen auswirken kann und ob das überhaupt rechtens ist? Wenn ich mich aktuell nicht dazu in der Lage fühle, darf man mir doch keinen Strick daraus drehen?

Ich werde den Termin am Freitag wahrnehmen müssen, da jetzt noch per Post abzusagen wahrscheinlich zu kurzfristig wäre.
Was soll ich vor Ort dann sagen?
 
VG
talokatel

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

PetraL

Sehr merkwürdig, dass noch niemand zu deinem Problem Stellung genommen hat ...  :scratch:
Die Passage "Ich bin darüber informiert, dass ... irgendwas Auswirkungen auf meinen Bezug irgendwas (hab den Wortlaut leider nicht mehr im Kopf und kann nicht nachschauen)"
kannst du ja schonmal nicht unterschreiben - denn darüber bist du ja nicht informiert (worden).

Absagen musst du übrigens nicht unbedingt per Deutsche-Schnecken-Post. Per Email oder über diesen Online-Dienst vom Jobcenter geht das auch, auch telefonisch (daran ist aber das Blöde, dass du dann "nichts in der Hand" hast, dass du tatsächlich abgesagt hast).

Was die rechtliche Seite angeht habe ich leider absolut keine Ahnung. Wenn sich hier nicht noch jemand Kompetentes meldet, wäre eine Rechtsberatung wohl die beste Option.

Tut mir leid, wenn ich nicht besonders hilfreich sein kann - du solltest nur nicht das Gefühl haben, dass du mit deinem Problem ganz alleine gelassen wirst. Ich wünsche dir alles Gute und halt die Ohren steif!  :bye:

talokatel823

Zitat von: PetraL am 11. Juli 2022, 17:55:10Sehr merkwürdig, dass noch niemand zu deinem Problem Stellung genommen hat ...  :scratch:
Vielen Dank, für deine Antwort. Ja, leider dauert das hier immer etwas, bis eine Antwort kommt, die mir weiter hilft und mich beruhigt. Solange haben meine Ängste die Oberhand.  :wand:
Ich gebe zu, ich hätte früher um Rat fragen können, aber ich habe den Termin einfach verdrängt und den Brief gestern erst wiedergefunden.

ZitatAbsagen musst du übrigens nicht unbedingt per Deutsche-Schnecken-Post. Per Email oder über diesen Online-Dienst vom Jobcenter geht das auch, auch telefonisch (daran ist aber das Blöde, dass du dann "nichts in der Hand" hast, dass du tatsächlich abgesagt hast).
Mein Mitbewohner könnte den Brief morgen auf dem Weg zur Arbeit direkt beim Arbeitsamt einwerfen. Wenn meine Fragen bis dahin niemand beantwortet hat, werde ich den Termin einfach wahrnehmen und vor Ort erklären, dass eine Reha aktuell keinen Sinn hat. In einem persönlichen Gespräch kann man die Gründe erklären und trifft dann eher auf Verständnis.

rioreisender

Zitat von: talokatel823 am 11. Juli 2022, 18:58:44Mein Mitbewohner könnte den Brief morgen auf dem Weg zur Arbeit direkt beim Arbeitsamt einwerfen.

Gerade erst gesehen. Dir ist klar, dass Du mit Deiner Unterschrift im Zweifel den Antrag auf Leistungen nach ALG II zurücknimmst und dann auf jeden Fall kein Geld bekommst?

Ich würde daher an Deiner Stelle dieses Ding auf keinen Fall unterschreiben.

Die Leistungen können sie Dir immer noch versagen, aber Du musst dabei nicht auch noch vorauseilend mithelfen.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

talokatel823

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 10:10:15Gerade erst gesehen. Dir ist klar, dass Du mit Deiner Unterschrift im Zweifel den Antrag auf Leistungen nach ALG II zurücknimmst und dann auf jeden Fall kein Geld bekommst?

Ich würde daher an Deiner Stelle dieses Ding auf keinen Fall unterschreiben.

Die Leistungen können sie Dir immer noch versagen, aber Du musst dabei nicht auch noch vorauseilend mithelfen.
Nein, deswegen frage ich hier ja. Ich verstehe den Wisch so, dass ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehme und nicht meine gesamten Leistungen.
Deshalb war ja meine Frage, ob das rechtens ist bzw. wie ich aus diesem Rehabilitationsverfahren raus komme, ohne meine gesamten Leistungen zu verlieren.
Es kann nämlich sein, dass ich Freitag dazu was unterschreiben soll (evtl. die Gleiche Erklärung), ohne zu verstehen, was ich da genau unterschreibe.
Und deshalb brauche ich unbedingt Hilfe.
Aber deine Antwort fördert grade eher meine Ängste.

rioreisender

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 10:59:07Nein, deswegen frage ich hier ja. Ich verstehe den Wisch so, dass ich den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zurücknehme und nicht meine gesamten Leistungen.

In dem Wisch steht wörtlich:
ZitatIch bin darüber informiert, dass die Rücknahme Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld und/oder Arbeitslosengeld II haben kann.

Das finde ich ziemlich eindeutig.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

PetraL

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 10:59:07Es kann nämlich sein, dass ich Freitag dazu was unterschreiben soll (evtl. die Gleiche Erklärung), ohne zu verstehen, was ich da genau unterschreibe.
Und deshalb brauche ich unbedingt Hilfe.
Das ist leider das Hauptproblem, das hier bestimmt die Meisten haben (mich eingeschlossen).
Hier habe ich den Rat gelesen, niemals alleine solche Termine wahrzunehmen, immer eine Begleitung mitnehmen. Die steht jedem rechtlich zu.
2. Ebenso auf gar keinen Fall irgendwas "ad hoc" beim Termin zu unterschreiben sondern zum in Ruhe Durchlesen und Überdenken (Überprüfen  :zwinker: ) mitnehmen.
Lass dir alles genau erklären, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, bis du (und deine Begleitung) es wirklich verstanden hast/habt. Und dann kannst du ein evtl. geändertes Schreiben auch noch mal hier einstellen - hier gibt es einige (wie mir scheint) wirklich sach-/rechts-kundige Teilnehmer, die dir da mehr zu sagen können.
Ich hoffe sehr, dass du jemanden findest, der dich begleiten kann - wenn so kurzfristig nicht möglich: verschiebe der Termin wegen Krankheit auf einen Tag, an dem deine Begleitung kann.
Solche Sorgen können einen wirklich ziemlich krank machen! :empathy:
Alles Gute!

talokatel823

Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 12:39:54Das ist leider das Hauptproblem, das hier bestimmt die Meisten haben (mich eingeschlossen).
Hier habe ich den Rat gelesen, niemals alleine solche Termine wahrzunehmen, immer eine Begleitung mitnehmen. Die steht jedem rechtlich zu.
2. Ebenso auf gar keinen Fall irgendwas "ad hoc" beim Termin zu unterschreiben sondern zum in Ruhe Durchlesen und Überdenken (Überprüfen  :zwinker: ) mitnehmen.
Lass dir alles genau erklären, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, bis du (und deine Begleitung) es wirklich verstanden hast/habt. Und dann kannst du ein evtl. geändertes Schreiben auch noch mal hier einstellen - hier gibt es einige (wie mir scheint) wirklich sach-/rechts-kundige Teilnehmer, die dir da mehr zu sagen können.
Ich hoffe sehr, dass du jemanden findest, der dich begleiten kann - wenn so kurzfristig nicht möglich: verschiebe der Termin wegen Krankheit auf einen Tag, an dem deine Begleitung kann.
Solche Sorgen können einen wirklich ziemlich krank machen! :empathy:
Alles Gute!
Vielen Dank für deine Antwort.
Was soll ich machen, wenn ich einfach niemanden finde? Habe hier ja schon nach Beistand gefragt. Das Thema wurde aber geschlossen  :weisnich:
Verschieben werde ich den Termin nicht, da ich auch in Zukunft niemanden finden werde. Das ist aussichtslos.
Bisher habe ich immer alles allein geregelt und entweder Glück gehabt oder unrechtmäßige Entscheidungen von JC hingenommen, weil ich einfach nicht die Nerven für eine Auseinandersetzung mit denen habe.

Ich hoffe ja, dass bei mir in einem Gutachten volle Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird und ich dann meine Ruhe habe.

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 12:29:24Das finde ich ziemlich eindeutig.
Also ich nicht. "Kann" ist ja nur die Möglichkeit und welche Auswirkungen das genau haben soll ist auch unklar.

PetraL

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 12:54:20Was soll ich machen, wenn ich einfach niemanden finde? Habe hier ja schon nach Beistand gefragt. Das Thema wurde aber geschlossen  :weisnich:
Verschieben werde ich den Termin nicht, da ich auch in Zukunft niemanden finden werde. Das ist aussichtslos.
Oh weh ...  :sad:  :empathy:
Gar keine Angehörigen, Freunde, Mitbewohner, Bekannte, ... ?
Evtl. ein anderes Forum, vielleicht irgendwo ein "Schwarzes Brett" ... ?
Mir gehen auch die Ideen aus, sorry. Ich hätte da wohl auch ein Problem - aber gottseidank muss ich ja nicht mehr zu denen, weshalb ich mich mit dem Thema bisher noch nicht beschäftigt habe ...  :weisnich:

P.S.:
Vielleicht mal einen Admin zu deinem Erstbeitrag zuhilfe rufen?

talokatel823

Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:03:13Gar keine Angehörigen, Freunde, Mitbewohner, Bekannte, ... ?
Evtl. ein anderes Forum, vielleicht irgendwo ein "Schwarzes Brett" ... ?
Ich habe nur meinen Mitbewohner und der muss zu den Terminzeiten arbeiten.
Weiter nach Beistand zu suchen ist für mich ein zu großer Kraftaufwand. Deswegen hatte ich gehofft, dass sich hier jemand meldet.

PetraL

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 13:06:21Ich habe nur meinen Mitbewohner und der muss zu den Terminzeiten arbeiten.
Kann er sich nicht vielleicht Urlaub nehmen?  :scratch:

rioreisender

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 12:54:20"Kann" ist ja nur die Möglichkeit und welche Auswirkungen das genau haben soll ist auch unklar.

Du darfst und solltest davon ausgehen, dass "kann" in diesem Fall gleichbedeutend mit "wird" zu verstehen ist, insbesondere wenn Dir -wie Du selbst schreibst- die Konsequenz Deiner Erklärung unklar ist. Die Formulierung mit "kann" ist meines Erachtens nur deshalb gewählt, damit man sich juristisch -etwa wegen Sittenwidrigkeit- nicht angreifbar macht und Dir theoretisch(!) der Rechtsweg offen bleibt.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

talokatel823

Zitat von: PetraL am 12. Juli 2022, 13:20:55Kann er sich nicht vielleicht Urlaub nehmen?  :scratch:
Ausgeschlossen. Er will mit dem Ganzen auch so wenig wie möglich tun haben.

Zitat von: rioreisender am 12. Juli 2022, 13:21:28Du darfst und solltest davon ausgehen, dass "kann" in diesem Fall gleichbedeutend mit "wird" zu verstehen ist, insbesondere wenn Dir -wie Du selbst schreibst- die Konsequenz Deiner Erklärung unklar ist. Die Formulierung mit "kann" ist meines Erachtens nur deshalb gewählt, damit man sich juristisch -etwa wegen Sittenwidrigkeit- nicht angreifbar macht und Dir theoretisch(!) der Rechtsweg offen bleibt.
Man muss doch aber aus dem Rehabilitationsverfahren irgendwie ohne Konsequenzen raus kommen?

Leeres Portemonnaie

Bei uns gibt es z. B. die Erwerbsloseninitiative und andere Organisationen, bei denen man wegen einem Beistand anfragen kann.
Vielleicht findest Du sowas auch bei Dir?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

rioreisender

Mir fällt hierzu gerade noch ein:

"Das Jobcenter ist verpflichtet, Dich objektiv rechtlich zu beraten."  :lachen:

ZitatDas ist grundsätzlich richtig, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht ein Interessenkonflikt festgestellt und davon abgeraten (Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08): ,,... der Beschwerdeführerin kann nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkonflikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden." Das Bundesverfassungsgericht rät den Betroffenen im Ergebnis zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes.

Das ist die Meinung eines im Sozialrecht ziemlich erfolgreichen Rechtsanwalts (wobei ich Dir dringend rate, dass Du einen solchen in dieser Sache aufsuchen solltest).
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.