Rücknahme des Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Begonnen von talokatel823, 11. Juli 2022, 12:22:37

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talokatel823

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 13:20:29Das ist die Meinung eines im Sozialrecht ziemlich erfolgreichen Rechtsanwalts (wobei ich Dir dringend rate, dass Du einen solchen in dieser Sache aufsuchen solltest).

Ich verstehe davon zwar überhaupt kein Wort und auch nicht, was das mit meinem Fall zu tun hat, aber trotzdem danke.  :smile:
Wenn ich mir überlege, für was ich alles schon einen Rechtsanwalt hätte einschalten müssen... dafür habe ich einfach nicht die Kraft.
Reicht mir schon, dass mir noch was mit meiner alten Vermietung bevorsteht, die die Kaution nicht rausrücken will.

Yasha

Zitat von: talokatel823 am 12. Juli 2022, 15:16:57Man muss doch aber aus dem Rehabilitationsverfahren irgendwie ohne Konsequenzen raus kommen?
Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html

An Deiner Stelle würde ich beim Termin nichts unterschreiben und das mit der Erfordernis der rechtlichen Überprüfung begründen. Und das Schriftstück dazu mitnehmen.

Für eine kompetente Beratung in Deinem Einzelfal dazu  kann dann eine Beratungsstelle des VdK in dem Fall hilfreich sein. Guck mal hier nachfolgend,, ob eine in Deiner Nähe wäre.

 https://www.vdk.de/deutschland/pages/service/service/78849/sozialrecht_beratungstermin_trotz_corona

talokatel823

Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html
Ich wurde damals nicht dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen. Das habe ich freiwillig gemacht, nachdem mir erklärt wurde, welche Möglichkeiten ich habe, wieder ins Berufsleben zu finden. Damals war ich in der Verfassung dazu, aber heute sieht das wieder ganz anders aus.

Yasha

Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:19:38
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Folgenlos wohl nur dann, wenn Du zum Antrag vorher nicht dazu aufgefordert wurdest:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/antrag-auf-leistung-zur-teilhabe-am-arbeitsleben-zurueck-ziehen.html
Ich wurde damals nicht dazu aufgefordert, den Antrag zu stellen. Das habe ich freiwillig gemacht, nachdem mir erklärt wurde, welche Möglichkeiten ich habe, wieder ins Berufsleben zu finden. Damals war ich in der Verfassung dazu, aber heute sieht das wieder ganz anders aus.

Von wem wurde Dir das erklärt?. Erfolgte das mündlich oder schriftlich?. Denn wenn das jene Stelle wäre, die jetzt da Folgen auf Leistungen anspricht, dann müsstest Du davon ausgehen, dass  jene Stelle die Erklärung an Dich als Aufforderung umdeklariert hat. Zu deren eigenem Vorteil. Dagegen solltest Du dich dann mit einer Klarstellung zur Wehr setzen.  Und das wird wohl ohne rechtlichen Rat und Vorformulierung zur Klarstellung nicht gehen.

Ein freiwilliger Antrag muss auch als solcher kenntlich bleiben. Und dir die Rechte daraus erhalten bleiben.

rioreisender

Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:03:56Ich verstehe davon zwar überhaupt kein Wort

Im Klartext wollte ich Dich hinweisen auf: Die Sozialleistungsträger (hier das Jobcenter) haben gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten. Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten. Das hat es offensichtlich nicht getan. Mein Beitrag war der dringende Rat, Dich an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) zu wenden. Sonst wird das nichts.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

talokatel823

Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:27:08Von wem wurde Dir das erklärt?. Erfolgte das mündlich oder schriftlich?. Denn wenn das jene Stelle wäre, die jetzt da Folgen auf Leistungen anspricht, dann müsstest Du davon ausgehen, dass  jene Stelle die Erklärung an Dich als Aufforderung umdeklariert hat. Zu deren eigenem Vorteil. Dagegen solltest Du dich dann mit einer Klarstellung zur Wehr setzen.  Und das wird wohl ohne rechtlichen Rat und Vorformulierung zur Klarstellung nicht gehen.
Das erfolgte soweit ich mich erinnere mündlich beim alten JC und der AfA, ich bin ja kürzlich in ein anderes Bundesland umgezogen. Das jetzt für mich zuständige JC und AfA haben meine Unterlagen vom alten JC durch dieses vorliegen und auch Einsicht in die Berichte der Rehamaßnahmen angefordert - was mir ehrlich gesagt nicht passt, da da viel Müll geschrieben und anders ausgelegt wurde, als es wirklich war.

ZitatEin freiwilliger Antrag muss auch als solcher kenntlich bleiben. Und dir die Rechte daraus erhalten bleiben.
Hmm, dann muss ich mal in meinen Unterlagen nachschauen, ob ich dazu was finde.

PetraL

Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 14:34:58Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
GRÖL !!!!  :lol:  :lol:  :lol:
DER ist ja mal echt gut!!  :zwinker:

Wer sagt denen das denn mal ??? Vor allem das mit dem "OBJEKTIV" ??? Oder ist objektiv relativ subjektiv?  :zwinker:  :scratch:

P.S.:
Zitat von: Yasha am 13. Juli 2022, 14:11:36Für eine kompetente Beratung in Deinem Einzelfal dazu  kann dann eine Beratungsstelle des VdK in dem Fall hilfreich sein. Guck mal hier nachfolgend,, ob eine in Deiner Nähe wäre.
VdK ist eine gute Adresse, wurde mir auch schon empfohlen (u.a. von meinem Hausarzt). Allerdings nur, wenn man sowieso schon Mitglied ist - sonst ist das Ganze nicht gerade billig.
Mit einem Beratungsschein und einem Anwalt ist es kostengünstiger (sofern man tatsächlich jemand Kompetentes finden kann, das Engagement der meisten RAs bei Beratungsschein/PKH-Klienten ist eher minimal).

P.P.S.:
Zitat von: talokatel823 am 13. Juli 2022, 14:03:56Wenn ich mir überlege, für was ich alles schon einen Rechtsanwalt hätte einschalten müssen... dafür habe ich einfach nicht die Kraft.
Das verstehe ich sehr gut, ist mir jahrelang so gegangen - heute bereue ich es zutiefst, dass ich mich nicht schon viel früher zur Wehr gesetzt habe.
Deshalb kann ich dir nur ganz dringend raten, dir einen Rechtsbeistand zu suchen (der hoffentlich dann auch etwas taugt), bevor du nachher in die Röhre guckst, wirklich!  :empathy:

rioreisender

Zitat von: PetraL am 13. Juli 2022, 15:51:21
Zitat von: rioreisender am 13. Juli 2022, 14:34:58Das Jobcenter hat also die gesetzliche Pflicht, Dich objektiv zu beraten.
:lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:  :lachen:
GRÖL !!!!  :lol:  :lol:  :lol:
DER ist ja mal echt gut!!  :zwinker:

Wer sagt denen das denn mal ??? Vor allem das mit dem "OBJEKTIV" ??? Oder ist objektiv relativ subjektiv?  :zwinker:  :scratch:
:lol:

vgl. Beitrag #14. Fand ich auch sehr gut, als ich das zum ersten Mal gelesen habe.  :lachen: :zwinker:

Mittlerweile sagt ja selbst das Bundesverfassungsgericht sinngemäß, dass man sich das nicht anzutun braucht und doch lieber einen Rechtsanwalt aufsuchen sollte.  :mail:  :zwinker:  :scratch:
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.