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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33

Titel: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33
Hallo zusammen!

Ich brauche mal dringend Eure Hilfe und ein paar Infos, wie ich nun
weiter vorgehen kann!

Ich bin Aufstocker und mein Sohn ist seit April 22 Vollzeitstudent.
Da die Genehmigung von Bafög immer so lange dauert, hat das
Hartz 4 Amt gesagt, dass mein Sohn bis dahin in der
Bedarfsgemeinschaft bleibt und Hartz 4 bekommt.

Ich habe wie immer jeden Monat meine Lohnabrechnungen
eingereicht. Diese wurden auch jeden Monat bearbeitet.
Seit Mai ist das nicht mehr der Fall. Erst nach Nachfrage habe ich
per E-Mail erfahren, dass abschließend mit dem Bafög abgerechnet
wird. Großes Fragezeichen bei mir!!!

Im August kam dann endlich der bewilligte Bafög Bescheid.
Die haben direkt mit dem Amt, also der Stadt, abgerechnet und die
haben die Leistungen für meinen Sohn zurückgezahlt.
Der ,,Rest" wurde dann an uns überwiesen.
Ist ja auch alles okay so!

Nun bekamen wir für September keine Leistungen überwiesen.
Habe dann beim Amt nachgefragt, was los ist.
Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...
Ich habe vorab kein Bescheid bekommen mit irgendwelchen Berechnungen und erst nach Nachfrage so eine blöde Antwort bekommen. Und auch danach kein Bescheid!

Auch für Oktober gab es keine Zahlung, aber auch kein Bescheid, auch
auf Nachfragen per E-Mail nichts!
Ich habe mittlerweile 3 verschiedene Sachbearbeiter, da eine nach der
anderen in Urlaub geht. Und niemand kümmert sich anscheinend dann weiter um die Angelegenheit.

Und heute bekommen wir Bescheid von der Krankenkasse, dass der Sohn seit Ende August nicht mehr versichert ist, weil Abmeldung vom Leistungsträger.
Und wir haben Mitte September noch beim Hartz 4 Amt nachgefragt,
ob er noch versichert sei. Die Antwort: wir wären ja ,,nur gesperrt"
und nicht abgemeldet. Also noch versichert!

Ich habe die Schn.....voll.
Wie könnte ich nun beim Amt vorgehen?
Gibt es irgendwelche §, die ich nennen könnte, die das
Fehlverhalten vom Amt wieder gibt?
Evtl. §45 SGB 10 (Vertrauensparagraph)?

Bin für jeden Hinweis dankbar!!!

Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2022, 16:49:04
Felicitas

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich brauche mal dringend Eure Hilfe und ein paar Infos, wie ich nun
weiter vorgehen kann!

Hallo Felicitas
also momentan und spontan fällt mir nur ein einen Eilantrag an das SG zu schicken. Schließlich ist das der zweite Monat ohne Leistung und zusätzlich besteht eine drohende Obdachlosigkeit (je nach deinem Vermögen).
Dies widerspricht, auch weil ohne Bescheid einfach eingestellt wurde, gegen die Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0). In dem Ratgeber findest du was das JC darf und was nicht.

Was den EA angeht könntest du die unten stehende Version anpassen und beim SB einreichen
oder
du gehst zum SG und schaust ob dir da ein Rechtspfleger weiterhelfen kann.
Feststellungs- und Eilantrag nicht erhaltener Bescheid (http://hartz.info/index.php?topic=39.msg41#msg41)

Was du nie vergessen solltest die drohende Obdachlosigkeit und den bei dir wohnenden Sohn zu erwähnen!

MfG FN
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2022, 16:58:51
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Und wir haben Mitte September noch beim Hartz 4 Amt nachgefragt,
ob er noch versichert sei. Die Antwort: wir wären ja ,,nur gesperrt"
und nicht abgemeldet. Also noch versichert!
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...

Das JC schreibt aber das sie wegen Überzahlung gesperrt sind ob es im nächsten Monat auch noch so ist prüfen die jetzt so hab ich das rausgelesen. Der Sohn ist aber raus aus dem JC.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2022, 17:07:31
Zitat von: CCR am 01. Oktober 2022, 16:58:51Das JC schreibt aber das sie wegen Überzahlung gesperrt sind ob es im nächsten Monat auch noch so ist prüfen die jetzt so hab ich das rausgelesen.
und ich frage mich wie der Sohn überhaupt "überbezahlt" sein kann denn
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Im August kam dann endlich der bewilligte Bafög Bescheid.
Die haben direkt mit dem Amt, also der Stadt, abgerechnet und die
haben die Leistungen für meinen Sohn zurückgezahlt.
Der ,,Rest" wurde dann an uns überwiesen.
Ist ja auch alles okay so!
Ergo wenn Mist gebaut wurde müssten das die Ämter unter sich ausmachen und nicht einfach "dem Opfer" die Leistung sperren und das aus unerfindlichen Gründen da es nicht mal einen Bescheid dazu gibt.

MfG FN
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2022, 17:14:07
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich habe mittlerweile 3 verschiedene Sachbearbeiter, da eine nach der
anderen in Urlaub geht. Und niemand kümmert sich anscheinend dann weiter um die Angelegenheit.

ja da weiß die eine Hand nicht was die andere macht im Zweifel hat das Amt recht.
 :ironie:

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Nun bekamen wir für September keine Leistungen überwiesen.
Habe dann beim Amt nachgefragt, was los ist.
Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...
das geht natürlich überhaupt nicht entweder ein Vorschuss vom JC oder SG.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 18:41:20
Die Leistungen wurden eingestellt und wir "gesperrt", weil mein Sohn Bafög bekommt. Und das
Bafög muss nun für uns als "Ersatz" für Hartz 4 eingesetzt werden. So die Auskunft vom Hartz 4 Amt, aber erst nach Nachfrage.
Obwohl ich Anfang des Jahres eine andere Auskunft von meiner Sachbearbeiterin bekommen habe. Da hieß es, nur mein Sohn fällt aus dem Bezug. Das Bafög hätte kein Einfluss auf meine Leistungen.

Und um Überzahlungen zu vermeiden, wurden wir gesperrt, so deren Auskunft.
Und meine Lohnabrechnungen werden seit 4 Monaten nicht berechnet und verrechnet.
Es wird nichts gemacht und wir werden nicht informiert! Dass ist es, was uns so ärgert.

Darum wäre es gut einige § nennen zu können, um das Amt "dran zu kriegen".
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!




Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: TripleH am 01. Oktober 2022, 18:47:18
Wenn die TE Aufstocker ist und der Sohn jetzt vielleicht mit Bafög seinen Bedarf deckt: besteht denn überhaupt noch ein Anspruch auf ALG2?

Wie hoch ist der Bedarf der TE (Individualanspruch) und wie hoch das Einkommen?

Was ist mit Kindergeld? Wird das noch bezogen? Auch hier kann sein: deckt der Sohn seinen Bedarf anderweitig, wird das Kindergeld dann ganz oder teilweise beim Kindergeldberechtigten (Kindergeldüberhang) angerechnet, das der TE zuzurechnende Einkommen steigt nochmal.

Für das Eilverfahren bedarf es im Übrigen eines Hauptsacheverfahrens. Es müsste also zusätzlich Leistungsklage erhoben werden.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Ottokar am 01. Oktober 2022, 20:13:25
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 18:41:20Die Leistungen wurden eingestellt und wir "gesperrt", weil mein Sohn Bafög bekommt.
Das mag so sein, ändert aber nichts daran, dass diese Gründe mangels rechtlicher Voraussetzung keine Zahlungseinstellung oder Leistungsaufhebung rechtfertigen.
Weder darf die Leistung wegen einer Überzahlung eingestellt werden, noch darf deine Leistung wegen dem Wegfall des Leistungsanspruches deines Sohnes eingestellt werden. Ebensowenig darf deine Leistung eingestellt werden, weil den Sohn seine Leistung erstatten muss.
Es gibt schlicht keine gesetzliche Grundlage dafür. Das was das JC hier macht ist Betrug, Nötigung und Körperverletzung.
Außerdem gibt es keinen Aufhebungsbescheid und eine Zahlungseinstellung ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur dann zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zu einem Wegfall deines Leistungsanspruches führen. Das ist hier aber nicht der Fall.
Kurz: das JC muss dir deine Leistung in jedem Fall zahlen.
Deshalb solltest du am 04.10.2022 sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 21:21:33
Hallo Ottokar!

Danke für den Hinweis mit dem Paragraphen.

Dass mein Sohn aus dem Hartz 4 Bezug rausfallen wird, war klar.
Aber dass er nun sein "Rest-Bafög" als Hartz 4 für mich abgeben muss,
finde ich eine Sauerei! Schließlich muss Bafög ja auch irgendwann
wieder zurück gezahlt werden! Doppelt bestraft!
Und die Stadt hat die geleisteten Zahlungen an meinen Sohn bereits
direkt vom der Bafög Stelle überwiesen bekommen!

Wie gesagt, wir haben nichts bekommen. Kein Schreiben wegen Zahlungseinstellung, kein Aufhebungs-
bescheid ect...
Nur die paar Hinweise per Mail nach mehrmaliger Nachfrage!

Ich will jetzt einfach nur wissen, ob noch eine Rückforderung (wegen Lohnabrechnungen)
an das Amt besteht und ob ich weiterhin Leistungsberechtigt bin.
Wenn nicht, dann ist man endlich wieder "fei"! :sehrgut:

Aber dazu benötigt man eine klare Aussage!!!

Aber der zuständige Leiter des Amtes wird auch noch informiert!




Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: TripleH am 01. Oktober 2022, 21:27:01
Er muss kein Bafög für dich mit einsetzen. Nur Kindergeld, wie ich bereits geschrieben habe.

Kannst du bitte die Fragen nach deinem Individualanspruch, deinem Lohn und dem Kindergeld noch beantworten?
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2022, 22:50:39
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 21:21:33Dass mein Sohn aus dem Hartz 4 Bezug rausfallen wird, war klar.
Aber dass er nun sein "Rest-Bafög" als Hartz 4 für mich abgeben muss,
finde ich eine Sauerei!
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich bin Aufstocker und mein Sohn ist seit April 22 Vollzeitstudent.

die Wohnung muss ja auch bezahlt werden, da kann ein Student ja nicht so einfach ausziehen, wie soll da so ein kleiner Job reichen mit Bafög Einkommen bestimmt nicht.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 10:15:44
Wenn du mal ein paar Zahlen nennst (dein Brutto/Netto, Gesamtmiete) kann man ausrechnen, ob du noch Anspruch auf ALG II hast.
Wohnt dein Sohn noch bei dir? Dann muss man dazu auch wissen, wie die Unterkunftskosten geteilt werden.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 02. Oktober 2022, 11:35:34
Moin Moin!

Ich habe ein schwankendes Einkommen. Darum wird ja vom Amt ein fiktives Einkommen
berechnet.
Dadurch bekamen mein Sohn und ich zusammen als Aufstockung um die 350€.

Wir haben hier mal ausgerechnet (laut Aussage von einer der Sachbearbeiter wird das
Bafög bis auf 20% komplett als Einkommen angerechnet), würde ich nur noch minimale
Aufstockung (um die 20-30€) bekommen. Ich solle doch Wohngeld beantragen meinte
die "gute" Frau.
Und ich muss ehrlich sagen, ich verzichte lieber auf die 20-30€ und bin weg von
dem Verein.

Und ja, mein Sohn wohnt noch zu Hause.

Mich regt es einfach nur auf, dass das Amt einen so behandelt.
Man teilt alles mit, reicht die Lohnabrechnungen ein und man bekommt keine
Bescheide, keine Aufhebung ect.
Und am Ende kommt noch eine hohe Rückforderung.......?
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:55:54
Das JC darf auf der rechnerischen Grundlage des tatsächlichen ein Durchschnittseinkommen zugrunde legen, aber kein fiktives.
Wenn ihr zusammen nur 350€ ALG II bekamt, und dein Sohn nun mit Bafög keinen Anspruch mehr hat, ist die Warscheinlichkeit gegeben, dass du wegen gengend Einkommen keinen Anspruch mehr hast.
Aber das kann sich ab 01.01.2023 wieder ändern.
Du solltest aber durchaus mal einen Wohngeldantrag stellen, zuvor aber mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abschließen.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: TripleH am 02. Oktober 2022, 15:05:30
Von wann bis wann läuft der aktuelle Bewilligungszeitraum?

Dass bei dir trotz vorläufiger Bewilligung immer gleich jeden Monat neu berechnet wurde, ist eigentlich nicht korrekt, der Normalfall ist die endgültige Festsetzung für alle Monate zusammen nach Ende des Bewilligungszeitraums:

Zitat(4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

Gab es denn tatsächlich nie ein Schreiben über eine vorläufige Zahlungseinstellung?

Was sich aber herauskristallisiert ist angesichts

Zitatwürde ich nur noch minimale
Aufstockung (um die 20-30€) bekommen

dass keine Notlage wie Obdachlosigkeit droht.


ZitatMan teilt alles mit, reicht die Lohnabrechnungen ein und man bekommt keine
Bescheide, keine Aufhebung ect.
Und am Ende kommt noch eine hohe Rückforderung.......?

Eine Rückforderung ist aufgrund der Nichtzahlung ab September eigentlich unwahrscheinlich, es sei denn, du hast in den Monaten davor mehr verdient, als das Jobcenter prognostisch angerechnet hat.

Für Aufhebungen hat das Jobcenter ein Jahr Zeit, dass ist nicht ungewöhnlich, dass noch keine Bescheide da sind.
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 02. Oktober 2022, 16:17:27
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:55:54Das JC darf auf der rechnerischen Grundlage des tatsächlichen ein Durchschnittseinkommen zugrunde legen, aber kein fiktives.

Das Amt hat nur zur vorläufigen Berechnung das fiktive Einkommen genommen.
Darum reiche ich ja jeden Monat meine Abrechnungen ein, damit dann genau
ausgerechnet werden kann.

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:55:54Du solltest aber durchaus mal einen Wohngeldantrag stellen, zuvor aber mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abschließen.

Wenn ein Untermietvertrag gemacht wird, dann hätte ich doch wieder mehr Einkommen.
Oder wie soll ich das verstehen?


TripleH:


ICH wollte die monatliche Berechnung, weil ich schon mal über 600€ nach den 6 Monaten Bewilligungszeitraum zurück zahlen musste!

Mein Bewilligungszeitraum ist durch das schwankende Einkommen immer für 6 Monate.
Läuft nun Ende November aus.


Eine Rückforderung wird es wohl geben, da mehr Stunden gearbeitet wurde und es gab ja auch
Urlaubsgeld.

Und dann ist ja die Sache mit dem Bafög auch noch nicht ganz klar in wie weit da noch mehr
vom Hartz 4 Amt angerechnet wird!

Die sind ja nicht in der Lage mal eine klare Antwort zu geben, geschweige denn, überhauppt
zu antworten!

Nein, es gab/gibt kein Schreiben über eine vorläufige Zahlungseinstellung!
Das letzte Schreiben vom Amt war im Mai mit der Neuberechnung vom April (Lohnabrechnung).





Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: TripleH am 02. Oktober 2022, 18:23:18
ZitatICH wollte die monatliche Berechnung, weil ich schon mal über 600€ nach den 6 Monaten Bewilligungszeitraum zurück zahlen musste!

Was so eigentlich nicht geht, da mit der monatlichen Berechnung das Saldierungsgebot umgangen wird. Die Berechnung nach den 6 Monaten ist der gesetzliche Normalfall.

Eine vorläufige Zahlungseinstellung sollte es eigentlich geben. Aber, was würde dir jetzt eine Leistungsklage bringen, außer, dass du dann vielleicht alles ab September zurück zahlen musst?
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Felicitas am 02. Oktober 2022, 18:55:30
Zitat von: TripleH am 02. Oktober 2022, 18:23:18Eine vorläufige Zahlungseinstellung sollte es eigentlich geben. Aber, was würde dir jetzt eine Leistungsklage bringen, außer, dass du dann vielleicht alles ab September zurück zahlen musst?


Mir geht es eigentlich nur darum, dass man mir hätte Bescheid geben müssen, dass wir
gesperrt wurden.
Immer erst nach Nachfrage und dann sehr verspätet bekommt man dann evtl. eine Antwort!
Und selbst nach der "Info-Mail" kam kein gesondertes Schreiben/Bescheid darüber.
Dann die Falschaussage mit der Krankenkasse.

Auch jetzt bekommt man auf Nachfrage keine Information, ob nun alle Unterlagen für die Endabrechnung
da sind. Ich habe alles geforderte hingeschickt! Nichts passiert!

Da wir ja nun bereits seit 2 Monaten keine Leistungen mehr bekommen haben, dann könnte ich ja
auch direkt "aussteigen" und nur noch die evtl. Rückforderungen abwarten.
Oder ist das nicht möglich?
Weg vom Amt und frei...... :sehrgut:

Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 19:22:49
Mit dem Untermietvertrag wird geregelt, wieviel von der Gesamtmiete dein Sohn zahlt und wieviel du.
Damit kann man die - sonst angewendete - Pro-Kopf-Verteilung des JC umgehen.
Titel: Abmeldung vom Hartz 4 nach vorübergehende Leistungssperre möglich?
Beitrag von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 14:58:52
Hallo nochmal!

Ich habe ja schon ein Thema hier, in dem ich nachfragte, ob eine Zahlungssperre ohne
einen Bescheid vom Hartz 4 Amt rechtens ist.

Da ich jetzt bereits seit 2 Monaten keine Leistung mehr erhalten habe (weil da noch was nach- und
-ausgerechnet werden muss) und mir gesagt wurde, ich solle lieber Wohngeld beantragen (damit stünde ich evtl. besser da), bin ich immer mehr dafür, mich (rückwirkend) zum 01.09.2022 beim Hartz 4 Amt abzumelden.
Letze Leistungszahlung war Ende Juli für August.

Frage, ist das ohne weiteres möglich?

Evtl. liegen noch Rückforderungen an. Klar, die werde ich zurück bezahlen.

Muss ist was für die "Kündigung" beachten?

Danke im Voraus für eure Hilfe!  :sehrgut:
Titel: Aw: Abmeldung vom Hartz 4 nach vorübergehende Leistungssperre möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 16:05:55
Felicitas

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 14:58:52Muss ist was für die "Kündigung" beachten?
Die Kündigung nennt sich Verzicht und geht nur ab dem Folgemonat und nur wenn man nicht andere Gesetze umgehen  will. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

In deinem Fall du stockst ja auf und zusätzlich hat das JC noch die Leistungen eingestellt weiß ich nicht wie das JC trotz Aufforderung darauf reagiert. Wie auch wenn die sich selber nicht an die Gesetze halten.
Schlimmstenfalls kommen die noch auf die Idee das Wohngeld als Einkommen anzurechnen wenn nach dem offiziellen Ablauf also den sechs Monaten eine Abschlussberechnung durchgeführt wird.

Kosten die du sowieso zurückzahlen musst ist logisch, dass dann aber nur auf Antrag auf Ratenzahlung durch dich und nicht auf einmal ausser die Summe ist "überschaubar".

MfG FN
Titel: Aw: Abmeldung vom Hartz 4 nach vorübergehende Leistungssperre möglich?
Beitrag von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 16:05:55Die Kündigung nennt sich Verzicht und geht nur ab dem Folgemonat und nur wenn man nicht andere Gesetze umgehen  will.

Wieso geht nicht rückwirkend zum 01.09.2022?
Habe ab da doch schon keine Leistung mehr von denen bekommen!
Und was für andere Gesetze?
Ich kenne das nur mit "Abmelden von Hartz-4-Leistungen" als "Kündigung".

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 16:05:55In deinem Fall du stockst ja auf und zusätzlich hat das JC noch die Leistungen eingestellt weiß ich nicht wie das JC trotz Aufforderung darauf reagiert.

Die Leistungen wurden vorerst "gesperrt", weil man eine Überzahlung verhindern will, da mein Sohn nun Bafög erhält!
Daher wird alles noch ausgerechnet (irgendwann vielleicht, hoffentlich)!

Ich verzichte da gerne auf evtl. 20-30€ die nachgezahlt werden.

Alle Unterlagen, die für die Berechnungen gebraucht werden, liegen dem Amt schon seit
Wochen vor!
Es passiert doch nichts.

Die sollen eine "Endabrechnung" machen mit der evtl. Rückforderung und gut ist.

Der Verein hat mich in den letzten Monaten genug Nerven gekostet!!!
Titel: Aw: Abmeldung vom Hartz 4 nach vorübergehende Leistungssperre möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 16:33:40
Felicitas

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Wieso geht nicht rückwirkend zum 01.09.2022?
Frage dazu am besten den Gesetzgeber !

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Und was für andere Gesetze?
In deinem Fall wäre das anders als bei einem Erbe
aber du hast eine vorläufige Bewilligung und da gilt das Enddatum wegen der Verrechnung mit dem fiktiven Einkommen und dem was das JC sonst auch noch falsch gemacht hat. Da steht ja genug dazu in deinem anderen Thema.

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Ich kenne das nur mit "Abmelden von Hartz-4-Leistungen" als "Kündigung".
Dann hast du neues dazugelernt.

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Der Verein hat mich in den letzten Monaten genug Nerven gekostet!!!
Willkommen im  Club

MfG FN
Titel: Aw: Abmeldung vom Hartz 4 nach vorübergehende Leistungssperre möglich?
Beitrag von: Felicitas am 05. Oktober 2022, 09:56:27
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 16:33:40...aber du hast eine vorläufige Bewilligung und da gilt das Enddatum wegen der Verrechnung mit dem fiktiven Einkommen und dem was das JC sonst auch noch falsch gemacht hat. Da steht ja genug dazu in deinem anderen Thema.

Das stimmt schon, aber dann hätte ich doch auch das Recht, die Leistung zu bekommen, auch auf die Gefahr hin, dass ich dadurch evtl. überzahlt werde und es zurück zahlen müßte!  :zwinker:
Zumal ja auch kein Bescheid darüber kam!

Ich habe hier schon alles parat liegen (Abmeldung, Beschwerde ect....).
Werde ich wohl nicht "einsetzen", da mein Bewilligungszeitraum bis Ende November läuft
und ich danach kein WBA stellen werden.
Spätestens dann wird sich das Amt mit den Rückforderungen melden! 100%-tig!!!!
Titel: Aw: Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2022, 17:24:10
Felicitas

Zitat von: Felicitas am 05. Oktober 2022, 09:56:27Das stimmt schon, aber dann hätte ich doch auch das Recht, die Leistung zu bekommen, auch auf die Gefahr hin, dass ich dadurch evtl. überzahlt werde und es zurück zahlen müßte!  :zwinker:
Zumal ja auch kein Bescheid darüber kam!
Da steht ja drin was du machen kannst wenn es auch nicht ganz so einfach ist iwe ich es vorgeschlagen habe. Aber durch die Folgeantworten hat sich ja ein leicht anderer Sachverhalt ergeben der einen EA anscheinend nicht zwingend rechtfertigt wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

MfG FN