Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid

Begonnen von Felicitas, 01. Oktober 2022, 13:16:33

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Felicitas

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:55:54Das JC darf auf der rechnerischen Grundlage des tatsächlichen ein Durchschnittseinkommen zugrunde legen, aber kein fiktives.

Das Amt hat nur zur vorläufigen Berechnung das fiktive Einkommen genommen.
Darum reiche ich ja jeden Monat meine Abrechnungen ein, damit dann genau
ausgerechnet werden kann.

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:55:54Du solltest aber durchaus mal einen Wohngeldantrag stellen, zuvor aber mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abschließen.

Wenn ein Untermietvertrag gemacht wird, dann hätte ich doch wieder mehr Einkommen.
Oder wie soll ich das verstehen?


TripleH:


ICH wollte die monatliche Berechnung, weil ich schon mal über 600€ nach den 6 Monaten Bewilligungszeitraum zurück zahlen musste!

Mein Bewilligungszeitraum ist durch das schwankende Einkommen immer für 6 Monate.
Läuft nun Ende November aus.


Eine Rückforderung wird es wohl geben, da mehr Stunden gearbeitet wurde und es gab ja auch
Urlaubsgeld.

Und dann ist ja die Sache mit dem Bafög auch noch nicht ganz klar in wie weit da noch mehr
vom Hartz 4 Amt angerechnet wird!

Die sind ja nicht in der Lage mal eine klare Antwort zu geben, geschweige denn, überhauppt
zu antworten!

Nein, es gab/gibt kein Schreiben über eine vorläufige Zahlungseinstellung!
Das letzte Schreiben vom Amt war im Mai mit der Neuberechnung vom April (Lohnabrechnung).






TripleH

ZitatICH wollte die monatliche Berechnung, weil ich schon mal über 600€ nach den 6 Monaten Bewilligungszeitraum zurück zahlen musste!

Was so eigentlich nicht geht, da mit der monatlichen Berechnung das Saldierungsgebot umgangen wird. Die Berechnung nach den 6 Monaten ist der gesetzliche Normalfall.

Eine vorläufige Zahlungseinstellung sollte es eigentlich geben. Aber, was würde dir jetzt eine Leistungsklage bringen, außer, dass du dann vielleicht alles ab September zurück zahlen musst?

Felicitas

Zitat von: TripleH am 02. Oktober 2022, 18:23:18Eine vorläufige Zahlungseinstellung sollte es eigentlich geben. Aber, was würde dir jetzt eine Leistungsklage bringen, außer, dass du dann vielleicht alles ab September zurück zahlen musst?


Mir geht es eigentlich nur darum, dass man mir hätte Bescheid geben müssen, dass wir
gesperrt wurden.
Immer erst nach Nachfrage und dann sehr verspätet bekommt man dann evtl. eine Antwort!
Und selbst nach der "Info-Mail" kam kein gesondertes Schreiben/Bescheid darüber.
Dann die Falschaussage mit der Krankenkasse.

Auch jetzt bekommt man auf Nachfrage keine Information, ob nun alle Unterlagen für die Endabrechnung
da sind. Ich habe alles geforderte hingeschickt! Nichts passiert!

Da wir ja nun bereits seit 2 Monaten keine Leistungen mehr bekommen haben, dann könnte ich ja
auch direkt "aussteigen" und nur noch die evtl. Rückforderungen abwarten.
Oder ist das nicht möglich?
Weg vom Amt und frei...... :sehrgut:


Ottokar

Mit dem Untermietvertrag wird geregelt, wieviel von der Gesamtmiete dein Sohn zahlt und wieviel du.
Damit kann man die - sonst angewendete - Pro-Kopf-Verteilung des JC umgehen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Felicitas

Hallo nochmal!

Ich habe ja schon ein Thema hier, in dem ich nachfragte, ob eine Zahlungssperre ohne
einen Bescheid vom Hartz 4 Amt rechtens ist.

Da ich jetzt bereits seit 2 Monaten keine Leistung mehr erhalten habe (weil da noch was nach- und
-ausgerechnet werden muss) und mir gesagt wurde, ich solle lieber Wohngeld beantragen (damit stünde ich evtl. besser da), bin ich immer mehr dafür, mich (rückwirkend) zum 01.09.2022 beim Hartz 4 Amt abzumelden.
Letze Leistungszahlung war Ende Juli für August.

Frage, ist das ohne weiteres möglich?

Evtl. liegen noch Rückforderungen an. Klar, die werde ich zurück bezahlen.

Muss ist was für die "Kündigung" beachten?

Danke im Voraus für eure Hilfe!  :sehrgut:

Fettnäpfchen

Felicitas

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 14:58:52Muss ist was für die "Kündigung" beachten?
Die Kündigung nennt sich Verzicht und geht nur ab dem Folgemonat und nur wenn man nicht andere Gesetze umgehen  will. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html

In deinem Fall du stockst ja auf und zusätzlich hat das JC noch die Leistungen eingestellt weiß ich nicht wie das JC trotz Aufforderung darauf reagiert. Wie auch wenn die sich selber nicht an die Gesetze halten.
Schlimmstenfalls kommen die noch auf die Idee das Wohngeld als Einkommen anzurechnen wenn nach dem offiziellen Ablauf also den sechs Monaten eine Abschlussberechnung durchgeführt wird.

Kosten die du sowieso zurückzahlen musst ist logisch, dass dann aber nur auf Antrag auf Ratenzahlung durch dich und nicht auf einmal ausser die Summe ist "überschaubar".

MfG FN
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Felicitas

#21
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 16:05:55Die Kündigung nennt sich Verzicht und geht nur ab dem Folgemonat und nur wenn man nicht andere Gesetze umgehen  will.

Wieso geht nicht rückwirkend zum 01.09.2022?
Habe ab da doch schon keine Leistung mehr von denen bekommen!
Und was für andere Gesetze?
Ich kenne das nur mit "Abmelden von Hartz-4-Leistungen" als "Kündigung".

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 16:05:55In deinem Fall du stockst ja auf und zusätzlich hat das JC noch die Leistungen eingestellt weiß ich nicht wie das JC trotz Aufforderung darauf reagiert.

Die Leistungen wurden vorerst "gesperrt", weil man eine Überzahlung verhindern will, da mein Sohn nun Bafög erhält!
Daher wird alles noch ausgerechnet (irgendwann vielleicht, hoffentlich)!

Ich verzichte da gerne auf evtl. 20-30€ die nachgezahlt werden.

Alle Unterlagen, die für die Berechnungen gebraucht werden, liegen dem Amt schon seit
Wochen vor!
Es passiert doch nichts.

Die sollen eine "Endabrechnung" machen mit der evtl. Rückforderung und gut ist.

Der Verein hat mich in den letzten Monaten genug Nerven gekostet!!!

Fettnäpfchen

Felicitas

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Wieso geht nicht rückwirkend zum 01.09.2022?
Frage dazu am besten den Gesetzgeber !

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Und was für andere Gesetze?
In deinem Fall wäre das anders als bei einem Erbe
aber du hast eine vorläufige Bewilligung und da gilt das Enddatum wegen der Verrechnung mit dem fiktiven Einkommen und dem was das JC sonst auch noch falsch gemacht hat. Da steht ja genug dazu in deinem anderen Thema.

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Ich kenne das nur mit "Abmelden von Hartz-4-Leistungen" als "Kündigung".
Dann hast du neues dazugelernt.

Zitat von: Felicitas am 03. Oktober 2022, 16:39:08Der Verein hat mich in den letzten Monaten genug Nerven gekostet!!!
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Felicitas

Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 16:33:40...aber du hast eine vorläufige Bewilligung und da gilt das Enddatum wegen der Verrechnung mit dem fiktiven Einkommen und dem was das JC sonst auch noch falsch gemacht hat. Da steht ja genug dazu in deinem anderen Thema.

Das stimmt schon, aber dann hätte ich doch auch das Recht, die Leistung zu bekommen, auch auf die Gefahr hin, dass ich dadurch evtl. überzahlt werde und es zurück zahlen müßte!  :zwinker:
Zumal ja auch kein Bescheid darüber kam!

Ich habe hier schon alles parat liegen (Abmeldung, Beschwerde ect....).
Werde ich wohl nicht "einsetzen", da mein Bewilligungszeitraum bis Ende November läuft
und ich danach kein WBA stellen werden.
Spätestens dann wird sich das Amt mit den Rückforderungen melden! 100%-tig!!!!

Fettnäpfchen

Felicitas

Zitat von: Felicitas am 05. Oktober 2022, 09:56:27Das stimmt schon, aber dann hätte ich doch auch das Recht, die Leistung zu bekommen, auch auf die Gefahr hin, dass ich dadurch evtl. überzahlt werde und es zurück zahlen müßte!  :zwinker:
Zumal ja auch kein Bescheid darüber kam!
Da steht ja drin was du machen kannst wenn es auch nicht ganz so einfach ist iwe ich es vorgeschlagen habe. Aber durch die Folgeantworten hat sich ja ein leicht anderer Sachverhalt ergeben der einen EA anscheinend nicht zwingend rechtfertigt wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

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