Sperrung vom Leistungsbezug ohne Bescheid

Begonnen von Felicitas, 01. Oktober 2022, 13:16:33

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Felicitas

Hallo zusammen!

Ich brauche mal dringend Eure Hilfe und ein paar Infos, wie ich nun
weiter vorgehen kann!

Ich bin Aufstocker und mein Sohn ist seit April 22 Vollzeitstudent.
Da die Genehmigung von Bafög immer so lange dauert, hat das
Hartz 4 Amt gesagt, dass mein Sohn bis dahin in der
Bedarfsgemeinschaft bleibt und Hartz 4 bekommt.

Ich habe wie immer jeden Monat meine Lohnabrechnungen
eingereicht. Diese wurden auch jeden Monat bearbeitet.
Seit Mai ist das nicht mehr der Fall. Erst nach Nachfrage habe ich
per E-Mail erfahren, dass abschließend mit dem Bafög abgerechnet
wird. Großes Fragezeichen bei mir!!!

Im August kam dann endlich der bewilligte Bafög Bescheid.
Die haben direkt mit dem Amt, also der Stadt, abgerechnet und die
haben die Leistungen für meinen Sohn zurückgezahlt.
Der ,,Rest" wurde dann an uns überwiesen.
Ist ja auch alles okay so!

Nun bekamen wir für September keine Leistungen überwiesen.
Habe dann beim Amt nachgefragt, was los ist.
Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...
Ich habe vorab kein Bescheid bekommen mit irgendwelchen Berechnungen und erst nach Nachfrage so eine blöde Antwort bekommen. Und auch danach kein Bescheid!

Auch für Oktober gab es keine Zahlung, aber auch kein Bescheid, auch
auf Nachfragen per E-Mail nichts!
Ich habe mittlerweile 3 verschiedene Sachbearbeiter, da eine nach der
anderen in Urlaub geht. Und niemand kümmert sich anscheinend dann weiter um die Angelegenheit.

Und heute bekommen wir Bescheid von der Krankenkasse, dass der Sohn seit Ende August nicht mehr versichert ist, weil Abmeldung vom Leistungsträger.
Und wir haben Mitte September noch beim Hartz 4 Amt nachgefragt,
ob er noch versichert sei. Die Antwort: wir wären ja ,,nur gesperrt"
und nicht abgemeldet. Also noch versichert!

Ich habe die Schn.....voll.
Wie könnte ich nun beim Amt vorgehen?
Gibt es irgendwelche §, die ich nennen könnte, die das
Fehlverhalten vom Amt wieder gibt?
Evtl. §45 SGB 10 (Vertrauensparagraph)?

Bin für jeden Hinweis dankbar!!!


Fettnäpfchen

Felicitas

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich brauche mal dringend Eure Hilfe und ein paar Infos, wie ich nun
weiter vorgehen kann!

Hallo Felicitas
also momentan und spontan fällt mir nur ein einen Eilantrag an das SG zu schicken. Schließlich ist das der zweite Monat ohne Leistung und zusätzlich besteht eine drohende Obdachlosigkeit (je nach deinem Vermögen).
Dies widerspricht, auch weil ohne Bescheid einfach eingestellt wurde, gegen die Leistungspflicht des Leistungsträgers. In dem Ratgeber findest du was das JC darf und was nicht.

Was den EA angeht könntest du die unten stehende Version anpassen und beim SB einreichen
oder
du gehst zum SG und schaust ob dir da ein Rechtspfleger weiterhelfen kann.
Feststellungs- und Eilantrag nicht erhaltener Bescheid

Was du nie vergessen solltest die drohende Obdachlosigkeit und den bei dir wohnenden Sohn zu erwähnen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

CCR

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Und wir haben Mitte September noch beim Hartz 4 Amt nachgefragt,
ob er noch versichert sei. Die Antwort: wir wären ja ,,nur gesperrt"
und nicht abgemeldet. Also noch versichert!
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...

Das JC schreibt aber das sie wegen Überzahlung gesperrt sind ob es im nächsten Monat auch noch so ist prüfen die jetzt so hab ich das rausgelesen. Der Sohn ist aber raus aus dem JC.

Fettnäpfchen

Zitat von: CCR am 01. Oktober 2022, 16:58:51Das JC schreibt aber das sie wegen Überzahlung gesperrt sind ob es im nächsten Monat auch noch so ist prüfen die jetzt so hab ich das rausgelesen.
und ich frage mich wie der Sohn überhaupt "überbezahlt" sein kann denn
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Im August kam dann endlich der bewilligte Bafög Bescheid.
Die haben direkt mit dem Amt, also der Stadt, abgerechnet und die
haben die Leistungen für meinen Sohn zurückgezahlt.
Der ,,Rest" wurde dann an uns überwiesen.
Ist ja auch alles okay so!
Ergo wenn Mist gebaut wurde müssten das die Ämter unter sich ausmachen und nicht einfach "dem Opfer" die Leistung sperren und das aus unerfindlichen Gründen da es nicht mal einen Bescheid dazu gibt.

MfG FN
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CCR

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich habe mittlerweile 3 verschiedene Sachbearbeiter, da eine nach der
anderen in Urlaub geht. Und niemand kümmert sich anscheinend dann weiter um die Angelegenheit.

ja da weiß die eine Hand nicht was die andere macht im Zweifel hat das Amt recht.
 :ironie:

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Nun bekamen wir für September keine Leistungen überwiesen.
Habe dann beim Amt nachgefragt, was los ist.
Erst nach Tagen (also schon im September rein) kam eine Antwort,
dass wir ,,gesperrt" wären wegen Bafög und Überzahlung ect...
das geht natürlich überhaupt nicht entweder ein Vorschuss vom JC oder SG.

Felicitas

Die Leistungen wurden eingestellt und wir "gesperrt", weil mein Sohn Bafög bekommt. Und das
Bafög muss nun für uns als "Ersatz" für Hartz 4 eingesetzt werden. So die Auskunft vom Hartz 4 Amt, aber erst nach Nachfrage.
Obwohl ich Anfang des Jahres eine andere Auskunft von meiner Sachbearbeiterin bekommen habe. Da hieß es, nur mein Sohn fällt aus dem Bezug. Das Bafög hätte kein Einfluss auf meine Leistungen.

Und um Überzahlungen zu vermeiden, wurden wir gesperrt, so deren Auskunft.
Und meine Lohnabrechnungen werden seit 4 Monaten nicht berechnet und verrechnet.
Es wird nichts gemacht und wir werden nicht informiert! Dass ist es, was uns so ärgert.

Darum wäre es gut einige § nennen zu können, um das Amt "dran zu kriegen".
Man muss sich nicht alles gefallen lassen!





TripleH

Wenn die TE Aufstocker ist und der Sohn jetzt vielleicht mit Bafög seinen Bedarf deckt: besteht denn überhaupt noch ein Anspruch auf ALG2?

Wie hoch ist der Bedarf der TE (Individualanspruch) und wie hoch das Einkommen?

Was ist mit Kindergeld? Wird das noch bezogen? Auch hier kann sein: deckt der Sohn seinen Bedarf anderweitig, wird das Kindergeld dann ganz oder teilweise beim Kindergeldberechtigten (Kindergeldüberhang) angerechnet, das der TE zuzurechnende Einkommen steigt nochmal.

Für das Eilverfahren bedarf es im Übrigen eines Hauptsacheverfahrens. Es müsste also zusätzlich Leistungsklage erhoben werden.

Ottokar

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 18:41:20Die Leistungen wurden eingestellt und wir "gesperrt", weil mein Sohn Bafög bekommt.
Das mag so sein, ändert aber nichts daran, dass diese Gründe mangels rechtlicher Voraussetzung keine Zahlungseinstellung oder Leistungsaufhebung rechtfertigen.
Weder darf die Leistung wegen einer Überzahlung eingestellt werden, noch darf deine Leistung wegen dem Wegfall des Leistungsanspruches deines Sohnes eingestellt werden. Ebensowenig darf deine Leistung eingestellt werden, weil den Sohn seine Leistung erstatten muss.
Es gibt schlicht keine gesetzliche Grundlage dafür. Das was das JC hier macht ist Betrug, Nötigung und Körperverletzung.
Außerdem gibt es keinen Aufhebungsbescheid und eine Zahlungseinstellung ist lt. § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nur dann zulässig, wenn das JC Kenntnis von Tatsachen hat, die zu einem Wegfall deines Leistungsanspruches führen. Das ist hier aber nicht der Fall.
Kurz: das JC muss dir deine Leistung in jedem Fall zahlen.
Deshalb solltest du am 04.10.2022 sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines ALG II zu verurteilen.
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Felicitas

Hallo Ottokar!

Danke für den Hinweis mit dem Paragraphen.

Dass mein Sohn aus dem Hartz 4 Bezug rausfallen wird, war klar.
Aber dass er nun sein "Rest-Bafög" als Hartz 4 für mich abgeben muss,
finde ich eine Sauerei! Schließlich muss Bafög ja auch irgendwann
wieder zurück gezahlt werden! Doppelt bestraft!
Und die Stadt hat die geleisteten Zahlungen an meinen Sohn bereits
direkt vom der Bafög Stelle überwiesen bekommen!

Wie gesagt, wir haben nichts bekommen. Kein Schreiben wegen Zahlungseinstellung, kein Aufhebungs-
bescheid ect...
Nur die paar Hinweise per Mail nach mehrmaliger Nachfrage!

Ich will jetzt einfach nur wissen, ob noch eine Rückforderung (wegen Lohnabrechnungen)
an das Amt besteht und ob ich weiterhin Leistungsberechtigt bin.
Wenn nicht, dann ist man endlich wieder "fei"! :sehrgut:

Aber dazu benötigt man eine klare Aussage!!!

Aber der zuständige Leiter des Amtes wird auch noch informiert!





TripleH

Er muss kein Bafög für dich mit einsetzen. Nur Kindergeld, wie ich bereits geschrieben habe.

Kannst du bitte die Fragen nach deinem Individualanspruch, deinem Lohn und dem Kindergeld noch beantworten?

CCR

Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 21:21:33Dass mein Sohn aus dem Hartz 4 Bezug rausfallen wird, war klar.
Aber dass er nun sein "Rest-Bafög" als Hartz 4 für mich abgeben muss,
finde ich eine Sauerei!
Zitat von: Felicitas am 01. Oktober 2022, 13:16:33Ich bin Aufstocker und mein Sohn ist seit April 22 Vollzeitstudent.

die Wohnung muss ja auch bezahlt werden, da kann ein Student ja nicht so einfach ausziehen, wie soll da so ein kleiner Job reichen mit Bafög Einkommen bestimmt nicht.

Ottokar

Wenn du mal ein paar Zahlen nennst (dein Brutto/Netto, Gesamtmiete) kann man ausrechnen, ob du noch Anspruch auf ALG II hast.
Wohnt dein Sohn noch bei dir? Dann muss man dazu auch wissen, wie die Unterkunftskosten geteilt werden.
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Felicitas

Moin Moin!

Ich habe ein schwankendes Einkommen. Darum wird ja vom Amt ein fiktives Einkommen
berechnet.
Dadurch bekamen mein Sohn und ich zusammen als Aufstockung um die 350€.

Wir haben hier mal ausgerechnet (laut Aussage von einer der Sachbearbeiter wird das
Bafög bis auf 20% komplett als Einkommen angerechnet), würde ich nur noch minimale
Aufstockung (um die 20-30€) bekommen. Ich solle doch Wohngeld beantragen meinte
die "gute" Frau.
Und ich muss ehrlich sagen, ich verzichte lieber auf die 20-30€ und bin weg von
dem Verein.

Und ja, mein Sohn wohnt noch zu Hause.

Mich regt es einfach nur auf, dass das Amt einen so behandelt.
Man teilt alles mit, reicht die Lohnabrechnungen ein und man bekommt keine
Bescheide, keine Aufhebung ect.
Und am Ende kommt noch eine hohe Rückforderung.......?

Ottokar

Das JC darf auf der rechnerischen Grundlage des tatsächlichen ein Durchschnittseinkommen zugrunde legen, aber kein fiktives.
Wenn ihr zusammen nur 350€ ALG II bekamt, und dein Sohn nun mit Bafög keinen Anspruch mehr hat, ist die Warscheinlichkeit gegeben, dass du wegen gengend Einkommen keinen Anspruch mehr hast.
Aber das kann sich ab 01.01.2023 wieder ändern.
Du solltest aber durchaus mal einen Wohngeldantrag stellen, zuvor aber mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abschließen.
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TripleH

Von wann bis wann läuft der aktuelle Bewilligungszeitraum?

Dass bei dir trotz vorläufiger Bewilligung immer gleich jeden Monat neu berechnet wurde, ist eigentlich nicht korrekt, der Normalfall ist die endgültige Festsetzung für alle Monate zusammen nach Ende des Bewilligungszeitraums:

Zitat(4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html

Gab es denn tatsächlich nie ein Schreiben über eine vorläufige Zahlungseinstellung?

Was sich aber herauskristallisiert ist angesichts

Zitatwürde ich nur noch minimale
Aufstockung (um die 20-30€) bekommen

dass keine Notlage wie Obdachlosigkeit droht.


ZitatMan teilt alles mit, reicht die Lohnabrechnungen ein und man bekommt keine
Bescheide, keine Aufhebung ect.
Und am Ende kommt noch eine hohe Rückforderung.......?

Eine Rückforderung ist aufgrund der Nichtzahlung ab September eigentlich unwahrscheinlich, es sei denn, du hast in den Monaten davor mehr verdient, als das Jobcenter prognostisch angerechnet hat.

Für Aufhebungen hat das Jobcenter ein Jahr Zeit, dass ist nicht ungewöhnlich, dass noch keine Bescheide da sind.