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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 12:06:20

Titel: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 12:06:20
Hallo

Ich habe gerade ein Schreiben vom JC erhalten, dass ich meine letzte vollständige Stromabrechnung einreichen soll.

Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht was das soll.
Das JC zahlt ja den Strom nicht und normalerweise haben die auch kein Interesse daran.

Hat von euch jemand schon mal die Stromabrechnung einreichen müssen?
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: glasi am 31. Dezember 2022, 12:23:51
Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 12:06:20Hat von euch jemand schon mal die Stromabrechnung einreichen müssen?
Nein, noch kein einziges Mal in den 7 Jahren Hartz 4 Bezug.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 12:36:08
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen solchen Nachweis fordern kann.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Bodoballermann am 31. Dezember 2022, 12:38:22
Ist das jetzt nicht so das die durch die stromabrechnung sehen wollen ob oder mit wie vielen man in der Wohnung wohnt ?
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 13:30:30
Wie bitte soll das gehen? Vom Stromverbrauch kann man doch nicht auf die Anzahl der Bewohner schließen.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Dezember 2022, 13:40:34
Andy1989

Du heizt aber nicht mit Strom also Nachtspeicheröfen?

MfG FN
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 16:49:51
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Dezember 2022, 13:40:34Andy1989

Du heizt aber nicht mit Strom also Nachtspeicheröfen?

MfG FN

Nein, da würde ich es ja noch verstehen aber das ist nicht in der fall.

Bin jetzt auch schon mehrere Jahre in alg2 Bezug, aber eine Stromabrechnung wollten die noch nie sehen.

Ich hatte ja einen anderen Thread eröffnet "Ebay Kleinanzeigen Verkäufe". Da hatten sie ja schon alle möglichen Unterlagen gefordert von mir. Aufjedenfall habe ich natürlich alles eingereicht, nur mein WBA wurde anscheinend noch nicht mal bearbeitet, also habe jetzt für Januar noch nicht mal Geld erhalten. Telefonisch ist beim JC auch niemand zu erreichen.
Werde da wohl am Dienstag zum Jobcenter gehen, leider ist das Jobcenter nicht bei mir vor Ort.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 31. Dezember 2022, 17:15:34
mach dir keine Sorgen dein Stromguthaben bleibt unangetastet.

SG Schleswig, Pressemitteilung vom 30.09.2022 zum Urteil S 35 AS 635/18 vom 10.08.2022

Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag. So hat es das Sozialgericht Schleswig mit Urteil vom 10. August 2022 entschieden (Az. S 35 AS 635/18).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-aufrechnung-strom-gegen-gas-86704

Das Sozialgericht hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen, da es dieser Frage grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Der Kreis hat die Sprungrevision eingelegt (Az. beim Bundessozialgericht: B 7 AS 21/22 R).
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 17:19:58
Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 16:49:51Nein, da würde ich es ja noch verstehen aber das ist nicht in der fall.
Dann geht ein JC die Stromrechnung auch nichts an.

Ich würde sie in dem Fall ganz sicher nicht Einreichen, wozu??
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:26:21
Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:15:34mach dir keine Sorgen dein Stromguthaben bleibt unangetastet.

SG Schleswig, Pressemitteilung vom 30.09.2022 zum Urteil S 35 AS 635/18 vom 10.08.2022

Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag. So hat es das Sozialgericht Schleswig mit Urteil vom 10. August 2022 entschieden (Az. S 35 AS 635/18).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-aufrechnung-strom-gegen-gas-86704

Nunja darüber mache ich mir jetzt weniger Sorgen.

Würde nur gern wissen, was das alles soll. Aber ob die mir dann vom Jobcenter eine Begründung nennen bezweifle ich auch.
Hab ja eh schon das Gefühl, dass die mir irgendwas Anhängen wollen. Wenns um jc geht, werde ich richtig paranoid.  :grins:
Und ja will natürlich auch wissen, wann nun endlich der WBA bewilligt wird und ich mal Geld erhalte...
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 17:33:56
Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 16:49:51also habe jetzt für Januar noch nicht mal Geld erhalten
Dann richtig Radau machen bei denen.

Auf jeden fall muss der WBA schleunigst Bearbeitet werden, wenn sie alles Notwendige dazu jetzt haben.

Die Stromrechnung gehört definitiv NICHT dazu.
Die Brauchen sie für gar nichts!
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Hexmaster66 am 31. Dezember 2022, 17:45:16
Die Stromrechnung geht sie nichts an, da aus dem Regelbedarf bebezahlt. Mein Wba war nach 14 Tagen neu beschieden. Gibt auch mal ab un zu positives zu berichten also pünktlich noch im alten Jahr.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 31. Dezember 2022, 17:49:34
 :offtopic:

im SGB XII aber doch.

Bundessozialgericht - B 8 SO 35/07 R - Urteil vom 19.05.2009

Von dem Bedarf ist eine Stromkostenerstattung in Abzug zu bringen. Dieser Betrag ist Einkommen i.S. des § 82 Abs. 1 SGB XII. D nach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfszeit erhält - hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher, wenn auch erst in einer vorangegangenen Bedarfszeit, als Einkommen erhalten hat, sind, soweit sie in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, Vermögen. Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_8_SO_35.07_R.html
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:51:48
Zitat von: Hexmaster66 am 31. Dezember 2022, 17:45:16Die Stromrechnung geht sie nichts an, da aus dem Regelbedarf bebezahlt. Mein Wba war nach 14 Tagen neu beschieden. Gibt auch mal ab un zu positives zu berichten also pünktlich noch im alten Jahr.

Bisher hatte ich da auch noch keine Probleme...
Ka was das alles jetzt aufeinmal soll.

Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:49:34:offtopic:

im SGB XII aber doch.

Bundessozialgericht - B 8 SO 35/07 R - Urteil vom 19.05.2009

Von dem Bedarf ist eine Stromkostenerstattung in Abzug zu bringen. Dieser Betrag ist Einkommen i.S. des § 82 Abs. 1 SGB XII. D nach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfszeit erhält - hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher, wenn auch erst in einer vorangegangenen Bedarfszeit, als Einkommen erhalten hat, sind, soweit sie in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, Vermögen. Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_8_SO_35.07_R.html

Wenn das so wäre, wieso fordern Sie dann nicht von jeden die Stromabrechnung ein?
Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass es inzwischen ein anderes Urteil gibt, indem man eben die Stromabrechnung nicht als Einkommen anrechnen darf.

Sorry jetzt sehe ich erst, dass es hier um Hilfe zum Lebensunterhalt geht. Tatsächlich ist es möglich, dass ich demnächst Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte. Je nachdem was der Amtsarzt der DRV sagt. Ob das wohl damit zusammen hängt?
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 18:04:16
Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:49:34hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen.
Das ist völliger Schwachsinn, zudem Uralt.

Strom wird aus dem RS gezahlt, ein Guthaben kann also niemals Einkommen sein.
Genauso wenig irgendwo anders Angerechnet werden.

Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:51:48Wenn das so wäre,
Mach dir keinen Kopf darüber, was @Horst hier schreibt ist totaler Quatsch!
Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:51:48Ob das wohl damit zusammen hängt?

Nein das JC muss weiter leisten, bis die RV entschieden hat, falls hier ein Antrag auf eM Rente läuft.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 31. Dezember 2022, 18:08:37
Zitat von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 18:04:16Mach dir keinen Kopf darüber, was @Horst hier schreibt ist totaler Quatsch!
ich nicht das BSG und ich schrieb ja bei der Sozialhilfe gilt das nicht-
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 31. Dezember 2022, 18:12:20
Wenn ich Sozialhilfe bekomme zahle ich den Strom auch davon, also gilt es auch da.

Aber darum geht es hier nicht, sondern um das JC.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 18:23:21
Ist aufjedenfall alles merkwürdig.

Ich werde da beim JC aufjedenfall mit einem Zeugen/Beistand hingehen, mal sehen ob die mir sagen was das soll.
Wenn die nicht einlenken, muss ich wohl doch mal zum SG.
Allerdings ist das nächste ca 100 km entfernt.  :wand:
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 18:41:41
Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man entweder nachlesen, oder schweigen, statt Falschinformationen zu posten.

Lt. § 82 Abs. 1 S. 2 SGB XII sind Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die aus dem Regelsatz erbracht wurden, kein Einkommen. Dies trifft ohne jeden Zweifel auf Rückerstattungen aus der Haushaltsstromabrechnung zu. Diese Regelung ist am 01.01.2011 in Kraft getreten und machte das Urteil des BSG vom 19.05.2009, B 8 SO 35/07 R, obsolet.
Lt. § 22 Abs. 3 SGB II sind Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, kein Einkommen. Diese Regelung ist am 01.08.2006 in Kraft getreten.
Guthaben/Rückerstattungen aus der Stromabrechnung für Haushaltsenergie sind also weder im SGB II noch im SGB XII Einkommen.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 31. Dezember 2022, 19:07:52
Zitat von: Ottokar am 31. Dezember 2022, 18:41:41Wenn man schon keine Ahnung hat, sollte man entweder nachlesen, oder schweigen, statt Falschinformationen zu posten.

ok ich dachte wenn der Zufluß aus der Stromrechnung vor Bezug und nicht aus der Regelsatz ist es Einkommen.


 
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: hansmeisner am 01. Januar 2023, 21:03:49
Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 19:07:52[...] wenn der Zufluß aus der Stromrechnung vor Bezug [...]
Das dürfte hier der springende Punkt sein.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 01. Januar 2023, 21:08:22
bei mir wurde noch nie eine Stromrechnung verlangt wie beim TE das Jobcenter muss sich doch dabei was gedacht haben.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 06:33:26
Zitat von: horst am 01. Januar 2023, 21:08:22bei mir wurde noch nie eine Stromrechnung verlangt wie beim TE das Jobcenter muss sich doch dabei was gedacht haben.

Also ich schätze mal, die wollen tatsächlich sehen ob ich in einer BG lebe oder überhaupt in der wohnung lebe  :grins:
Wobei ich aber nicht wüsste, wie man das aus einer Stromabrechnung herauslesen kann.

Jetzt hätte ich mal noch eine andere Frage.
Und zwar hatte ich ja bereits geschrieben, dass mein WBA noch nicht bearbeitet wurde und ich bisher keinen Bescheid und kein Geld erhalten habe.
Morgen geh ich ja zum JC und werde auch eine schriftliche Fristsetzung mitnehmen, falls man mit den Gestalten dort mal wieder nicht richtig reden kann.
Soll ich dafür das Beispielschreiben "Antrag auf Vorläufige Zahlung" verwenden und diesen halt umformulieren?
Oder reichen da lediglich 2 Sätze aus?
So ungefähr "ich setze Ihnen eine Frist von 7 Tagen, ansonsten reiche ich Klage beim SG ein"?
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 02. Januar 2023, 07:47:24
Zitat von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 06:33:26Morgen geh ich ja zum JC und werde auch eine schriftliche Fristsetzung mitnehmen, falls man mit den Gestalten dort mal wieder nicht richtig reden kann.
Soll ich dafür das Beispielschreiben "Antrag auf Vorläufige Zahlung" verwenden und diesen halt umformulieren?
wenn du in einer finanziellen Notlage bist. Als ersten Schritt musst du zunächst einen Vorschuss beantragen. Nach § 42 Abs. 1 SGB I soll dieser Vorschuss dann spätestens nach einem Kalendermonat gezahlt werden, er kann aber im Einzelfall auch sofort ausgezahlt werden.

Zitat von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 06:33:26Soll ich dafür das Beispielschreiben "Antrag auf Vorläufige Zahlung" verwenden und diesen halt umformulieren?

schau mal hier d wirst du bestimmt fündig
https://hartz.info/index.php?board=9.0

Ob ein Vorschuss nötig ist, entscheiden zunächst die Sachbearbeiter nach Ermessen. Oft funktioniert es nicht, dass Vorschüsse schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Wenn du in einer konkreten Notlage bist, das Jobcenter aber einen Vorschuss verweigert, kannst du einstweiligen Rechtsschutz beantragen.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 08:00:19
Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 07:47:24
Zitat von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 06:33:26Morgen geh ich ja zum JC und werde auch eine schriftliche Fristsetzung mitnehmen, falls man mit den Gestalten dort mal wieder nicht richtig reden kann.
Soll ich dafür das Beispielschreiben "Antrag auf Vorläufige Zahlung" verwenden und diesen halt umformulieren?
wenn du in einer finanziellen Notlage bist. Als ersten Schritt musst du zunächst einen Vorschuss beantragen. Nach § 42 Abs. 1 SGB I soll dieser Vorschuss dann spätestens nach einem Kalendermonat gezahlt werden, er kann aber im Einzelfall auch sofort ausgezahlt werden.
Ob ein Vorschuss nötig ist, entscheiden zunächst die Sachbearbeiter nach Ermessen. Oft funktioniert es nicht, dass Vorschüsse schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Wenn du in einer konkreten Notlage bist, das Jobcenter aber einen Vorschuss verweigert, kannst du einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Nunja ich hatte noch etwas erspartes am Konto, da ging aber jetzt schon einiges dafür für die Miete drauf. Ich schätze mein Geld reicht für ca. 2 Wochen aber ob das Jobcenter das jetzt als finanzielle Notlage betrachtet, denke ich eher nicht. Wobei ich ja bis dahin in eine finanzielle Notlage gerate  :grins:
Außerdem war ich der Meinung, dass man nach einer gewissen Zeit den JC eine Frist setzen könne? Der WBA wurde ja rechtzeitig (Mitte November) eingereicht und sie haben auch alle notwendigen Unterlagen von mir erhalten.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 02. Januar 2023, 08:09:49
Zitat von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 08:00:19Der WBA wurde ja rechtzeitig (Mitte November) eingereicht und sie haben auch alle notwendigen Unterlagen von mir erhalten.
aber wenn auf deinen Kontoauszügen der Stromabschlag fehlt, vermuten sie das, den jemand anderes bezahlt.

Eine "Normale" Bearbeitungsfrist von zwei Wochen wäre nicht zu beanstanden - 2 Monate hingegen schon, da sie die Rechtspflicht haben, unseren Bedarf monatlich zu decken. Krankheit von Mitarbeitern, zu geringe Bearbeitungskapazitäten oder andere, nicht in unserer Verantwortung liegende Gründe, entbinden sie nicht von diesen Rechtspflichten.

Hiermit beantrage ich, über unser ALG II gemäß § 41a SGB II sofort vorläufig zu entscheiden und das uns zustehende ALG II SOFORT rückwirkend ab Antragstellung zu zahlen.

Bei Ablehnung werden wir umgehend beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben und behalten uns Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt ausdrücklich vor.
https://hartz.info/index.php?topic=34.0
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 08:32:17
Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 08:09:49
Zitat von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 08:00:19Der WBA wurde ja rechtzeitig (Mitte November) eingereicht und sie haben auch alle notwendigen Unterlagen von mir erhalten.
aber wenn auf deinen Kontoauszügen der Stromabschlag fehlt, vermuten sie das, den jemand anderes bezahlt.

Eine "Normale" Bearbeitungsfrist von zwei Wochen wäre nicht zu beanstanden - 2 Monate hingegen schon, da sie die Rechtspflicht haben, unseren Bedarf monatlich zu decken. Krankheit von Mitarbeitern, zu geringe Bearbeitungskapazitäten oder andere, nicht in unserer Verantwortung liegende Gründe, entbinden sie nicht von diesen Rechtspflichten.

Hiermit beantrage ich, über unser ALG II gemäß § 41a SGB II sofort vorläufig zu entscheiden und das uns zustehende ALG II SOFORT rückwirkend ab Antragstellung zu zahlen.

Bei Ablehnung werden wir umgehend beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben und behalten uns Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt ausdrücklich vor.
https://hartz.info/index.php?topic=34.0


Also auf meinen Kontoauszügen ist der Stromabschlag zu sehen.
Sogar das Guthaben, aus der letzten Jahresabrechnung ist auf meinen Kontoauszügen zu sehen.
Es waren allerdings nur 4 Euro  :grins:
Aber im Prinzip könnten es auch 200 Euro sein, dass hat denen eig nicht zu interessieren  :wand:
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 02. Januar 2023, 08:38:33
lass dir das nicht gefallen, diese hinhalte Taktik dieses SB beim JC.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 02. Januar 2023, 09:49:40
Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 07:47:24wenn du in einer finanziellen Notlage bist. Als ersten Schritt musst du zunächst einen Vorschuss beantragen.
Falsch.
ALG II ist eine aktuelle existenzielle Grundsicherung.
Man muss weder einen Vorschuss beantragen, noch muss man beim JC eine vorläufige Bewilligung beantragen. Man kann sofort eine EA beim SG beantragen.
Die Regelungen zum Vorschuss führen nicht dazu, das eine aktuelle Existenzsicherung eintritt, da der Vorschuss erst nach einem Monat gezahlt werden muss.
Zur vorläufigen Bewilligung ist das JC per Gesetz verpflichtet. Kommt es dieser gesetzlichen Pflicht nicht nach, handelt es also bereits rechtswidrig, ist es nicht zumutbar, unter Verzicht auf die aktuelle existenzielle Grundsicherung dem JC die weitere Fortsetzung dieser rechtswidrigen Handlungsweise zu ermöglichen und auf eine vorläufige Bewilligung zu warten, die weiterhin nicht erfolgt.

Zitat von: horst am 01. Januar 2023, 21:08:22das Jobcenter muss sich doch dabei was gedacht haben.
Dafür gibt es die Festlegungen in der DSGVO und dem BDSG sowie SGB X, wonach Datenerhebungen zwingend zu begründen sind. Ohne Begründung ist eine Datenerhebung mangels erforderlicher Mindestinhalte rechtswidrig. Das begreifen die JC leider seit 2005 nicht.
Wenn das JC sich also "dabei was gedacht" hat, muss es dies als Begründung rein schreiben.
Fehlt die Begründung, kann man davon ausgehen, das diese Datenerhebung zu den mehreren hunderttausenden pro Jahr gehört, die aufgrund irgendwelcher internen Größenwahne, Machtdemonstrationen und eingebildeter Rechtslagen versendet werden.
=> https://hartz.info/index.php?topic=115503.0

Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 08:09:49wenn auf deinen Kontoauszügen der Stromabschlag fehlt, vermuten sie das, den jemand anderes bezahlt.
Vermuten können die was sie wollen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage, wonach man dem JC zur Mitwirkung dabei verpflichtet ist, deren Hirngespinste zu belegen oder zu widerlegen.


Man könnte hier z.B. wie folgt antworten:

ZitatIhre Datenerhebung vom ...

Liebes JC,

die Datenerhebung vom ... erfüllt leider nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Gemäß Art. 13 und 14 DSGVO haben Sie bei jeder Datenerhebungen die gesetzliche Pflicht, den Betroffenen u.a. umfassend darüber zu informieren:
- welche konkreten Daten erhoben werden sollen,
- warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist,
- wer alles Kenntnis von diesen Daten erhält,
- ob und wie lange diese Daten gespeichert werden,
- welche Rechtsgrundlagen gelten,
- welche Rechte der Betroffene hinsichtlich Auskunft, Berichtigung und Löschung dieser Daten hat und an wen er sich dazu wenden kann.

Es fehlt u.a. die Angabe, warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Aus der Art der geforderten Daten erschließt sich das hier gerade nicht.
Nach § 20 Abs. 1 S. 1 SGB II beinhaltet die Regelleistung u.a. die Kosten für Haushaltenergie.
Nach § 20 Abs. 1 S. 4 SGB II entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich über die Verwendung der Regelleistung.
Nach § 22 Abs. 3 SGB II sind Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, kein Einkommen.
Regelungen zur Erfassung oder Prüfung von Ausgaben kennt das SGB II nicht, ebensowenig existiert eine Regelung, wonach individuelle Mehr- oder Minderaufwendungen bei der Haushaltenergie zu einer abweichenden Regelleistungsfestsetzung führen.
Die Kenntnis meiner Haushaltenergieabrechnung ist somit weder für meinen Leistungsanspruch relevant, noch wird Sie von Ihnen zur Erfüllung irgendeiner Aufgabe nach dem SGB II benötigt.
Danach ist diese Datenerhebung unzulässig und rechtswidrig, was eine Mitwirkungspflicht ausschließt.

Ich fordere Sie auf, mir mitzuteilen, für die Erfüllung welcher konkreten Aufgabe nach dem SGB II die Kenntnis meiner Haushaltenergieabrechnung erforderlich ist, damit ich prüfen kann, ob diese Datenerhebung ausnahmsweise zulässig ist.
Sollte sie das nicht sein, werde ich dagegen mittels Beschwerde beim zuständigen Landes- bzw. Bundesdatenschutzbeauftragten vorgehen.

MfG
...
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 02. Januar 2023, 15:37:11
Zitat von: Ottokar am 02. Januar 2023, 09:49:40
Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 07:47:24wenn du in einer finanziellen Notlage bist. Als ersten Schritt musst du zunächst einen Vorschuss beantragen.
Falsch.
ALG II ist eine aktuelle existenzielle Grundsicherung.
Man muss weder einen Vorschuss beantragen, noch muss man beim JC eine vorläufige Bewilligung beantragen. Man kann sofort eine EA beim SG beantragen.
Die Regelungen zum Vorschuss führen nicht dazu, das eine aktuelle Existenzsicherung eintritt, da der Vorschuss erst nach einem Monat gezahlt werden muss.
Zur vorläufigen Bewilligung ist das JC per Gesetz verpflichtet. Kommt es dieser gesetzlichen Pflicht nicht nach, handelt es also bereits rechtswidrig, ist es nicht zumutbar, unter Verzicht auf die aktuelle existenzielle Grundsicherung dem JC die weitere Fortsetzung dieser rechtswidrigen Handlungsweise zu ermöglichen und auf eine vorläufige Bewilligung zu warten, die weiterhin nicht erfolgt.

Zitat von: horst am 01. Januar 2023, 21:08:22das Jobcenter muss sich doch dabei was gedacht haben.
Dafür gibt es die Festlegungen in der DSGVO und dem BDSG sowie SGB X, wonach Datenerhebungen zwingend zu begründen sind. Ohne Begründung ist eine Datenerhebung mangels erforderlicher Mindestinhalte rechtswidrig. Das begreifen die JC leider seit 2005 nicht.
Wenn das JC sich also "dabei was gedacht" hat, muss es dies als Begründung rein schreiben.
Fehlt die Begründung, kann man davon ausgehen, das diese Datenerhebung zu den mehreren hunderttausenden pro Jahr gehört, die aufgrund irgendwelcher internen Größenwahne, Machtdemonstrationen und eingebildeter Rechtslagen versendet werden.
=> https://hartz.info/index.php?topic=115503.0

Zitat von: horst am 02. Januar 2023, 08:09:49wenn auf deinen Kontoauszügen der Stromabschlag fehlt, vermuten sie das, den jemand anderes bezahlt.
Vermuten können die was sie wollen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage, wonach man dem JC zur Mitwirkung dabei verpflichtet ist, deren Hirngespinste zu belegen oder zu widerlegen.


Man könnte hier z.B. wie folgt antworten:

ZitatIhre Datenerhebung vom ...

Liebes JC,

die Datenerhebung vom ... erfüllt leider nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen.
Gemäß Art. 13 und 14 DSGVO haben Sie bei jeder Datenerhebungen die gesetzliche Pflicht, den Betroffenen u.a. umfassend darüber zu informieren:
- welche konkreten Daten erhoben werden sollen,
- warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist,
- wer alles Kenntnis von diesen Daten erhält,
- ob und wie lange diese Daten gespeichert werden,
- welche Rechtsgrundlagen gelten,
- welche Rechte der Betroffene hinsichtlich Auskunft, Berichtigung und Löschung dieser Daten hat und an wen er sich dazu wenden kann.

Es fehlt u.a. die Angabe, warum die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Aus der Art der geforderten Daten erschließt sich das hier gerade nicht.
Nach § 20 Abs. 1 S. 1 SGB II beinhaltet die Regelleistung u.a. die Kosten für Haushaltenergie.
Nach § 20 Abs. 1 S. 4 SGB II entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich über die Verwendung der Regelleistung.
Nach § 22 Abs. 3 SGB II sind Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, kein Einkommen.
Regelungen zur Erfassung oder Prüfung von Ausgaben kennt das SGB II nicht, ebensowenig existiert eine Regelung, wonach individuelle Mehr- oder Minderaufwendungen bei der Haushaltenergie zu einer abweichenden Regelleistungsfestsetzung führen.
Die Kenntnis meiner Haushaltenergieabrechnung ist somit weder für meinen Leistungsanspruch relevant, noch wird Sie von Ihnen zur Erfüllung irgendeiner Aufgabe nach dem SGB II benötigt.
Danach ist diese Datenerhebung unzulässig und rechtswidrig, was eine Mitwirkungspflicht ausschließt.

Ich fordere Sie auf, mir mitzuteilen, für die Erfüllung welcher konkreten Aufgabe nach dem SGB II die Kenntnis meiner Haushaltenergieabrechnung erforderlich ist, damit ich prüfen kann, ob diese Datenerhebung ausnahmsweise zulässig ist.
Sollte sie das nicht sein, werde ich dagegen mittels Beschwerde beim zuständigen Landes- bzw. Bundesdatenschutzbeauftragten vorgehen.

MfG
...


Vielen Dank Ottokar!

Das mit der Datenerhebung habe ich mir jetzt ausgedruckt und knall des denen morgen vor die Nase, falls die mir keine vernünftige Begründung nennen wollen  :grins:
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Wolverine36 am 03. Januar 2023, 01:42:47
Bei mir steht der Abschlag auch auf dem Konto wird jeden Monat abgebucht bis auf den Januar da brauch ich keinen Abschlag zahlen und das Guthaben vom Strom kommt dann auch in den Monat wo ich nichts zahlen muss.Die Arge hat sich nie dafür interesiert was ich an Strom zahlen muss noch ob ich Geld wieder bekomme.Denn den zahle ich vom Geld was ich von der Arge bekomme.Weil die ja die Stromkosten nicht zahlen wie bei der Miete. :lachen:
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 09:46:08
Nur kurz zur Info:

Ich war eben beim Jobcenter. Anscheinend wollten die echt wissen, ob ich überhaupt in der Wohnung lebe.
Letzte Woche wollten die auch ein Hausbesuch machen, aber ich war nicht zuhause.
Hab denen dann trotzdem meine Stromabrechnung vorgelegt, ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die SB meinte auch, dass sollte passen und das mein WBA jetzt bearbeitet wird.
Bin mal gespannt.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:01:57
Die ham' doch 'n Vogel!
Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln.
Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 10:10:04
Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:01:57Die ham' doch 'n Vogel!
Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln.
Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.

Anscheinend gab es mal eine anonyme Anzeige von vor 2 Jahren, dass ich nicht in meiner Wohnung lebe.
Waren bestimmt meine gestörten Nachbarn, von meiner alten Wohnung.
Wegen denen bin ich ja dann auch umgezogen.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:14:13
Auch sowas rechtfertigt keine derartige Handlungsweise, schon gar nicht anonym und 2 Jahre alt. Das ist vollkommen absurd.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 10:21:04
Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:14:13Auch sowas rechtfertigt keine derartige Handlungsweise, schon gar nicht anonym und 2 Jahre alt. Das ist vollkommen absurd.

Ja ich finde die Handlungsweise auch nicht in Ordnung. Andererseits dachte ich mir, wenn ich mich jetzt quer stelle, würde es so aussehen als hätte ich was zu verbergen.
Ich hoffe ja die Sache hat sich damit dann erledigt.
Die SB war zumindest freundlich und meinte, dass es normalerweise auch erledigt sein müsste.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 03. Januar 2023, 10:39:20
Zitat von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 09:46:08Hab denen dann trotzdem meine Stromabrechnung vorgelegt, ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: am 03. Januar 2023, 11:17:45
Zitat von: horst am 03. Januar 2023, 10:39:20Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.
Du bist ja immer noch dein eigener Herr und entscheidest selber. Hoffe ich zumindest.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: Ottokar am 03. Januar 2023, 11:30:32
Zitat von: horst am 03. Januar 2023, 10:39:20Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.
Ich finde die Handlungsweise des JC unter aller Kanone.
Einfach den Antrag nicht bearbeiten wegen einer anonymen Anzeige von vor 2 Jahren und weil der unangekündigte Außendienst niemanden persönlich angetroffen hat, aber den Namen auf Klingel und Briefkasten fand, was allein schon gegen diese "Vermutung" spricht? Das geht gar nicht. Das ist nicht nur vollkommen unangemessen, dafür gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage. Zumal sich die Prüfung im Zusammenhang mit dem Antrag hier lediglich auf den aktuellen und zukünftigen Zustand beziehen kann und nicht auf die Vergangenheit, wie mit der Forderung der Stromabrechnung jedoch geschehen. Das sind gleich mehrere Grenzüberschreitungen in Form von Rechtsmissbrauch und Kompetenzübertretungen.

Die Vorgehensweise von Andy1989 hingegen war hier jedoch die Sinnvollste, da hierbei die Weiterbewilligung der Leistung dran hing.
Wer schon länger im Forum mitliest weis, dass ich in solchen Fällen auch immer zur Kooperation mit dem JC rate, weil es einfach nichts bringt, stur auf seinem Recht zu beharren, denn davon bezahlen sich weder Essen noch Miete.
Wenn die Angelegenheit damit erledigt ist, kann man es abhaken, ansonsten wäre eine Beschwerde fällig.
Titel: Aw: Jobcenter will Stromabrechnung
Beitrag von: horst am 03. Januar 2023, 11:44:12
Zitat von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 09:46:08Die SB meinte auch, dass sollte passen und das mein WBA jetzt bearbeitet wird.
Bin mal gespannt.
aber nur wenn das Geld bis spätestens am 15. auf dem Konto eingezahlt ist.