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Jobcenter will Stromabrechnung

Begonnen von Andy1989, 31. Dezember 2022, 12:06:20

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Andy1989

Hallo

Ich habe gerade ein Schreiben vom JC erhalten, dass ich meine letzte vollständige Stromabrechnung einreichen soll.

Aber ehrlich gesagt, weiß ich nicht was das soll.
Das JC zahlt ja den Strom nicht und normalerweise haben die auch kein Interesse daran.

Hat von euch jemand schon mal die Stromabrechnung einreichen müssen?

glasi

Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 12:06:20Hat von euch jemand schon mal die Stromabrechnung einreichen müssen?
Nein, noch kein einziges Mal in den 7 Jahren Hartz 4 Bezug.

Ottokar

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen solchen Nachweis fordern kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bodoballermann

Ist das jetzt nicht so das die durch die stromabrechnung sehen wollen ob oder mit wie vielen man in der Wohnung wohnt ?
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Ottokar

Wie bitte soll das gehen? Vom Stromverbrauch kann man doch nicht auf die Anzahl der Bewohner schließen.
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Fettnäpfchen

Andy1989

Du heizt aber nicht mit Strom also Nachtspeicheröfen?

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Andy1989

Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Dezember 2022, 13:40:34Andy1989

Du heizt aber nicht mit Strom also Nachtspeicheröfen?

MfG FN

Nein, da würde ich es ja noch verstehen aber das ist nicht in der fall.

Bin jetzt auch schon mehrere Jahre in alg2 Bezug, aber eine Stromabrechnung wollten die noch nie sehen.

Ich hatte ja einen anderen Thread eröffnet "Ebay Kleinanzeigen Verkäufe". Da hatten sie ja schon alle möglichen Unterlagen gefordert von mir. Aufjedenfall habe ich natürlich alles eingereicht, nur mein WBA wurde anscheinend noch nicht mal bearbeitet, also habe jetzt für Januar noch nicht mal Geld erhalten. Telefonisch ist beim JC auch niemand zu erreichen.
Werde da wohl am Dienstag zum Jobcenter gehen, leider ist das Jobcenter nicht bei mir vor Ort.

horst

mach dir keine Sorgen dein Stromguthaben bleibt unangetastet.

SG Schleswig, Pressemitteilung vom 30.09.2022 zum Urteil S 35 AS 635/18 vom 10.08.2022

Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag. So hat es das Sozialgericht Schleswig mit Urteil vom 10. August 2022 entschieden (Az. S 35 AS 635/18).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-aufrechnung-strom-gegen-gas-86704

Das Sozialgericht hat die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen, da es dieser Frage grundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Der Kreis hat die Sprungrevision eingelegt (Az. beim Bundessozialgericht: B 7 AS 21/22 R).

Kopfbahnhof

Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 16:49:51Nein, da würde ich es ja noch verstehen aber das ist nicht in der fall.
Dann geht ein JC die Stromrechnung auch nichts an.

Ich würde sie in dem Fall ganz sicher nicht Einreichen, wozu??

Andy1989

Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:15:34mach dir keine Sorgen dein Stromguthaben bleibt unangetastet.

SG Schleswig, Pressemitteilung vom 30.09.2022 zum Urteil S 35 AS 635/18 vom 10.08.2022

Beziehen Leistungsempfänger nach dem SGB II Strom und Gas vom selben Anbieter und rechnet dieser in der Jahresabrechnung ein vorhandenes Stromguthaben gegen eine Heizkostennachforderung auf, muss der SGB II-Leistungsträger die gesamte Heizkostennachforderung übernehmen und nicht nur den um das Stromguthaben geminderten Betrag. So hat es das Sozialgericht Schleswig mit Urteil vom 10. August 2022 entschieden (Az. S 35 AS 635/18).

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/keine-aufrechnung-strom-gegen-gas-86704

Nunja darüber mache ich mir jetzt weniger Sorgen.

Würde nur gern wissen, was das alles soll. Aber ob die mir dann vom Jobcenter eine Begründung nennen bezweifle ich auch.
Hab ja eh schon das Gefühl, dass die mir irgendwas Anhängen wollen. Wenns um jc geht, werde ich richtig paranoid.  :grins:
Und ja will natürlich auch wissen, wann nun endlich der WBA bewilligt wird und ich mal Geld erhalte...

Kopfbahnhof

Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 16:49:51also habe jetzt für Januar noch nicht mal Geld erhalten
Dann richtig Radau machen bei denen.

Auf jeden fall muss der WBA schleunigst Bearbeitet werden, wenn sie alles Notwendige dazu jetzt haben.

Die Stromrechnung gehört definitiv NICHT dazu.
Die Brauchen sie für gar nichts!

Hexmaster66

Die Stromrechnung geht sie nichts an, da aus dem Regelbedarf bebezahlt. Mein Wba war nach 14 Tagen neu beschieden. Gibt auch mal ab un zu positives zu berichten also pünktlich noch im alten Jahr.

horst

 :offtopic:

im SGB XII aber doch.

Bundessozialgericht - B 8 SO 35/07 R - Urteil vom 19.05.2009

Von dem Bedarf ist eine Stromkostenerstattung in Abzug zu bringen. Dieser Betrag ist Einkommen i.S. des § 82 Abs. 1 SGB XII. D nach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfszeit erhält - hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher, wenn auch erst in einer vorangegangenen Bedarfszeit, als Einkommen erhalten hat, sind, soweit sie in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, Vermögen. Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_8_SO_35.07_R.html

Andy1989

Zitat von: Hexmaster66 am 31. Dezember 2022, 17:45:16Die Stromrechnung geht sie nichts an, da aus dem Regelbedarf bebezahlt. Mein Wba war nach 14 Tagen neu beschieden. Gibt auch mal ab un zu positives zu berichten also pünktlich noch im alten Jahr.

Bisher hatte ich da auch noch keine Probleme...
Ka was das alles jetzt aufeinmal soll.

Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:49:34:offtopic:

im SGB XII aber doch.

Bundessozialgericht - B 8 SO 35/07 R - Urteil vom 19.05.2009

Von dem Bedarf ist eine Stromkostenerstattung in Abzug zu bringen. Dieser Betrag ist Einkommen i.S. des § 82 Abs. 1 SGB XII. D nach gehören zum Einkommen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. Einkommen in diesem Sinne ist alles, was jemand in dem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er in der Bedarfszeit bereits hat. Mittel, die der Hilfesuchende also erst in der Bedarfszeit erhält - hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen. Mittel, die der Hilfesuchende früher, wenn auch erst in einer vorangegangenen Bedarfszeit, als Einkommen erhalten hat, sind, soweit sie in der aktuellen Bedarfszeit noch vorhanden sind, Vermögen. Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_8_SO_35.07_R.html

Wenn das so wäre, wieso fordern Sie dann nicht von jeden die Stromabrechnung ein?
Außerdem meine ich gelesen zu haben, dass es inzwischen ein anderes Urteil gibt, indem man eben die Stromabrechnung nicht als Einkommen anrechnen darf.

Sorry jetzt sehe ich erst, dass es hier um Hilfe zum Lebensunterhalt geht. Tatsächlich ist es möglich, dass ich demnächst Hilfe zum Lebensunterhalt erhalte. Je nachdem was der Amtsarzt der DRV sagt. Ob das wohl damit zusammen hängt?

Kopfbahnhof

Zitat von: horst am 31. Dezember 2022, 17:49:34hier die Stromkostenerstattung -, sind regelmäßig als Zufluss in der Bedarfszeit Einkommen.
Das ist völliger Schwachsinn, zudem Uralt.

Strom wird aus dem RS gezahlt, ein Guthaben kann also niemals Einkommen sein.
Genauso wenig irgendwo anders Angerechnet werden.

Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:51:48Wenn das so wäre,
Mach dir keinen Kopf darüber, was @Horst hier schreibt ist totaler Quatsch!
Zitat von: Andy1989 am 31. Dezember 2022, 17:51:48Ob das wohl damit zusammen hängt?

Nein das JC muss weiter leisten, bis die RV entschieden hat, falls hier ein Antrag auf eM Rente läuft.