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Jobcenter will Stromabrechnung

Begonnen von Andy1989, 31. Dezember 2022, 12:06:20

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Wolverine36

Bei mir steht der Abschlag auch auf dem Konto wird jeden Monat abgebucht bis auf den Januar da brauch ich keinen Abschlag zahlen und das Guthaben vom Strom kommt dann auch in den Monat wo ich nichts zahlen muss.Die Arge hat sich nie dafür interesiert was ich an Strom zahlen muss noch ob ich Geld wieder bekomme.Denn den zahle ich vom Geld was ich von der Arge bekomme.Weil die ja die Stromkosten nicht zahlen wie bei der Miete. :lachen:

Andy1989

Nur kurz zur Info:

Ich war eben beim Jobcenter. Anscheinend wollten die echt wissen, ob ich überhaupt in der Wohnung lebe.
Letzte Woche wollten die auch ein Hausbesuch machen, aber ich war nicht zuhause.
Hab denen dann trotzdem meine Stromabrechnung vorgelegt, ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Die SB meinte auch, dass sollte passen und das mein WBA jetzt bearbeitet wird.
Bin mal gespannt.

Ottokar

Die ham' doch 'n Vogel!
Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln.
Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andy1989

Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:01:57Die ham' doch 'n Vogel!
Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln.
Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.

Anscheinend gab es mal eine anonyme Anzeige von vor 2 Jahren, dass ich nicht in meiner Wohnung lebe.
Waren bestimmt meine gestörten Nachbarn, von meiner alten Wohnung.
Wegen denen bin ich ja dann auch umgezogen.

Ottokar

Auch sowas rechtfertigt keine derartige Handlungsweise, schon gar nicht anonym und 2 Jahre alt. Das ist vollkommen absurd.
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Andy1989

Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:14:13Auch sowas rechtfertigt keine derartige Handlungsweise, schon gar nicht anonym und 2 Jahre alt. Das ist vollkommen absurd.

Ja ich finde die Handlungsweise auch nicht in Ordnung. Andererseits dachte ich mir, wenn ich mich jetzt quer stelle, würde es so aussehen als hätte ich was zu verbergen.
Ich hoffe ja die Sache hat sich damit dann erledigt.
Die SB war zumindest freundlich und meinte, dass es normalerweise auch erledigt sein müsste.

horst

Zitat von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 09:46:08Hab denen dann trotzdem meine Stromabrechnung vorgelegt, ich hab ja auch nichts zu verbergen.
Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.

Zitat von: horst am 03. Januar 2023, 10:39:20Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.
Du bist ja immer noch dein eigener Herr und entscheidest selber. Hoffe ich zumindest.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Ottokar

Zitat von: horst am 03. Januar 2023, 10:39:20Auch wenn Ottokar das nicht gut findet, ich hätte es genauso gemacht.
Ich finde die Handlungsweise des JC unter aller Kanone.
Einfach den Antrag nicht bearbeiten wegen einer anonymen Anzeige von vor 2 Jahren und weil der unangekündigte Außendienst niemanden persönlich angetroffen hat, aber den Namen auf Klingel und Briefkasten fand, was allein schon gegen diese "Vermutung" spricht? Das geht gar nicht. Das ist nicht nur vollkommen unangemessen, dafür gibt es überhaupt keine rechtliche Grundlage. Zumal sich die Prüfung im Zusammenhang mit dem Antrag hier lediglich auf den aktuellen und zukünftigen Zustand beziehen kann und nicht auf die Vergangenheit, wie mit der Forderung der Stromabrechnung jedoch geschehen. Das sind gleich mehrere Grenzüberschreitungen in Form von Rechtsmissbrauch und Kompetenzübertretungen.

Die Vorgehensweise von Andy1989 hingegen war hier jedoch die Sinnvollste, da hierbei die Weiterbewilligung der Leistung dran hing.
Wer schon länger im Forum mitliest weis, dass ich in solchen Fällen auch immer zur Kooperation mit dem JC rate, weil es einfach nichts bringt, stur auf seinem Recht zu beharren, denn davon bezahlen sich weder Essen noch Miete.
Wenn die Angelegenheit damit erledigt ist, kann man es abhaken, ansonsten wäre eine Beschwerde fällig.
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horst

Zitat von: Andy1989 am 03. Januar 2023, 09:46:08Die SB meinte auch, dass sollte passen und das mein WBA jetzt bearbeitet wird.
Bin mal gespannt.
aber nur wenn das Geld bis spätestens am 15. auf dem Konto eingezahlt ist.