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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:11:35

Titel: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:11:35
Guten Abend

ich bin aktuell AU geschrieben, und habe vor 4 Tagen online einen Vermittlungsvorschlag einer ZAF erhalten.
Einen Tag später lag von der ZAF ein Termin zum Vorstellungsgespräch von denen im Briefkasten normaler Brief, dass JC hat denen die Info gegeben.

Meine Frage

Bewerbung habe ich nicht rausgeschickt da schriftlich im Briefkasten nichts war, nur Online wenn man sich einloggen tut. Bei dem Vorstellungsgespräch solle ich Bewerbungsunterlagen mitbringen.

Hätte ich mich bewerben müssen oder nicht? Den Termin bei der ZAF sage ich kurz vorher ab da ich AU geschrieben bin.

Oder sollte ich mich auf eine Sanktion einstellen? Falls ja wieviel % wären das ?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen  :smile:
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 21. Januar 2023, 21:19:04
Zitat von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:11:35Den Termin bei der ZAF sage ich kurz vorher ab da ich AU geschrieben bin.
Warum sagst du nicht gleich ab? Wenn du bereits weißt dass du krank bist, dann sage dich rechtzeitig ab. Du möchtest ja auch nicht dass deine Termine zehn Minuten vorher absagen oder?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:21:40
@Hary
Ich hatte natürlich schon probiert dort jemanden telefonisch zu erreichen aber keiner hat sich gemeldet. Werde den Termin schriftlich absagen dort in den Briefkasten einwerfen, ist nicht weit weg von mir.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: BigMama am 21. Januar 2023, 21:59:04
Zitat von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:21:40@Hary
Ich hatte natürlich schon probiert dort jemanden telefonisch zu erreichen aber keiner hat sich gemeldet. Werde den Termin schriftlich absagen dort in den Briefkasten einwerfen, ist nicht weit weg von mir.

Das halte ich für keine gute Idee. Man könnte dir unterstellen, dass du auch an einem Gespräch teilnehmen kannst, wenn du schon in der Lage bist deren Hausbriefkasten aufzusuchen.
Schick die Absage lieber per Mail.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 21. Januar 2023, 22:30:25
Wieso willst du denn was absagen was du garnicht vereinbart hast?
Jemand wildfremdes schickt dir unaufgefordert einen Brief mit irgendeinen Termin warum springst du dann sofort?

Solange kein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgenbelehrung bei dir im Briefkasten landet musst du garnix tun.
Erst wenn das der Fall ist, solltest du dich bewerben.
Alles was vorher irgendwie im Briefkasten landet hat doch keine Relevantnis.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 21. Januar 2023, 22:33:53
Genau, entweder telefonisch oder per Mail/Fax. Wenn du den Brief dort einwerfen kannst, dann könntest du durchaus mit der Unterstellung konfrontiert werden auch den Termin dort wahrnehmen zu können.

Selbst wenn du was ansteckendes hast, dann wirst du das im Zweifel beweisen müssen und das bedeutet nur Ärger.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2023, 22:30:25Termin warum springst du dann sofort?
Das wäre gefährlich. Wenn eine Kontaktaufnahme von einem Arbeitgeber vorliegt, dann ist es schon notwendig darauf zu reagieren, da es ja im eigenen Interesse sein sollte eine Einstellung zu bekommen. Dazu hast du ja auch die Verpflichtung. Bei einem Schreiben vom JC braucht es die Rechtsfolge, wenn ein Arbeitgeber Kontakt aufbaut und dich einstellen will, dann ist ganz klar geregelt dass du alles tun musst um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern. 
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 21. Januar 2023, 23:01:47
Zitat von: Hary am 21. Januar 2023, 22:33:53Dazu hast du ja auch die Verpflichtung.

Dann benenne bitte die Rechtsgrundlage dafür.

Beim ALg2 musste man nur tätig werden wenn das Jobcenter Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung schickt.
Wenn mir wildfremde Personen oder Firmen was in den Briefkasten werfen dann muss ich darauf nicht reagieren.
Das hat sich auch mit der Einführung des Bürgergeldes nicht geändert.

Wenn doch, dann wie gesagt bitte die (neue) Rechtsgrundlage dafür nennen.
Kann ja sein, dass das an mir vorbeigegangen ist, ich glaube aber wenn das so wäre dann würde das schon durch die Medien geistern.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 21. Januar 2023, 23:23:15
Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2023, 23:01:47Wenn doch, dann wie gesagt bitte die (neue) Rechtsgrundlage dafür nennen.
§ 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III:
Nimmt ein*e Arbeitslose*r eine angebotene Beschäftigung nicht an oder verhindert der- oder diejenige die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, kann auch hier die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 21. Januar 2023, 23:56:25
Zitat von: Hary am 21. Januar 2023, 23:23:15§ 159 Abs. 1 Nr. 2 SGB III:
Nimmt ein*e Arbeitslose*r eine angebotene Beschäftigung nicht an oder verhindert der- oder diejenige die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, kann auch hier die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen.

Den § 159 gabs doch schon immer. Der ist nicht neu.
Das was du zitiert hast betrifft den Bewerbungsprozess.
Der TE befindet sich doch überhaupt nicht im Bewerbungsprozess oder liegt etwa ein VV mit RFB vor?

Es geht doch darum das niemand verpflichtet ist auf Briefe von wildfremden Personen/Firmen zu reagieren.
Denn nach deiner Logik könnte mir ja einfach irgendein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag in den Briefkasten werfen und ich muss diesen Unterschreiben ansonsten Sanktion. Das gibt das Gesetz aber nicht her. Sanktionen sind eben wie oben erwähnt nur möglich wenn ein VV mit RFB vorliegt.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 22. Januar 2023, 00:14:54
Ich danke euch für die ganzen Antworten.

Da ich ja online den Vermittlungsvorschlag sehen konnte wenn man sich einloggen tut bei der Jobbörse im Postfach glaube ich heißt das. Wenn ich das lese ist das wie wenn ich den Vermittlungsvorschlag per Post erhalten habe?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 22. Januar 2023, 00:34:08
Zitat von: mausilein am 22. Januar 2023, 00:14:54Ich danke euch für die ganzen Antworten.

Da ich ja online den Vermittlungsvorschlag sehen konnte wenn man sich einloggen tut bei der Jobbörse im Postfach glaube ich heißt das. Wenn ich das lese ist das wie wenn ich den Vermittlungsvorschlag per Post erhalten habe?

Nein, das was im Onlinepostfach drin ist hat keinerlei rechtliche Bewandnis.
Nur schriftliches zählt. (Man warnt ja nicht umsonst ständig davor, nicht mit dem Jobcenter zu mailen oder zu telefonieren, weil nichts davon nachweisbar ist)

Mein Postfach ist auch immer voll mit irgendwelchen Schreiben von Arbeitgebern die mich zur Bewerbung auffordern.(siehe Anhang)
Das interessiert aber niemanden.
Tätig musst du nur werden wenn du per Post vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag mit RFB bekommst.
Wenn dir dagegen irgendein Hansel irgendwas in deinen Briefkasten wirft musst du überhaupt nix machen.

postfachjc.jpg

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 22. Januar 2023, 01:41:04
Zitat von: mausilein am 22. Januar 2023, 00:14:54Wenn ich das lese ist das wie wenn ich den Vermittlungsvorschlag per Post erhalten habe?
Zumindest sieht das Jobcenter dass du es gelesen hast. Damit kann man nun argumentieren dass du es erhalten hast. Ob es dazu schon Verfahren gab weiß ich nicht, ich würde jedoch davon abraten hier das Versuchskaninchen zu spielen :)

Zitat von: Harald53 am 22. Januar 2023, 00:34:08Nein, das was im Onlinepostfach drin ist hat keinerlei rechtliche Bewandnis.
Ich gehe davon aus dass dies deine persönliche Meinung darstellt und keine Rechtsberatung ist? Mal davon abgesehen das man ohne Jurist zu sein keine Rechtsberatung geben darf ist es immer gefährlich wenn Laien dafür sorgen das ein anderer ein Problem bekommt.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 22. Januar 2023, 02:11:17
Zitat von: Hary am 22. Januar 2023, 01:41:04Zumindest sieht das Jobcenter dass du es gelesen hast. Damit kann man nun argumentieren dass du es erhalten hast.

Also sorry Hary wenn du dich heute hier erst im Forum angemeldet hättest dann würde ich solche Aussagen vielleicht noch verstehen aber du bist ja nun auch schon eine ganze weile hier.

Da solltest du nunmal solangsam mitbekommen haben, dass eine Sanktion nur mit RFB erfolgen kann.
Ob das Jobcenter irgendwas sieht, ließt oder sich irgendwas zusammenreimt ist doch völlig irrelevant.
Ohne erfolgter schriftlicher RFB gibts keine Sanktion, eigentlich ganz einfach zu merken ....
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 22. Januar 2023, 12:10:34
Zitat von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:11:35ich bin aktuell AU geschrieben, und habe vor 4 Tagen online einen Vermittlungsvorschlag einer ZAF erhalten.
Mit RFB? Dann solltest du dich darauf bewerben, außer der Job ist aus offensichtlichen Gründen nicht zumutbar.

Zitat von: mausilein am 21. Januar 2023, 21:11:35Einen Tag später lag von der ZAF ein Termin zum Vorstellungsgespräch von denen im Briefkasten normaler Brief, dass JC hat denen die Info gegeben.
Das wäre dan ein Termin für eine persönliche Bewerbung aufgrund des sanktionsbewehrten(?) Jobangebotes.
Die Nichtwarnehmung ohne wichtigen Grund kann nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II sanktioniert werden.

Zitat von: Harald53 am 21. Januar 2023, 23:01:47Dann benenne bitte die Rechtsgrundlage dafür.
§ 2 SGB II, hier aber wohl eher aufgrund des sanktionsbewehrten Jobangebotes § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 22. Januar 2023, 14:45:55
Dankeschön für die Antworten.

Ich hatte wie gesagt bis jetzt kein schriftlichen Vermittlungsvorschlag im Briefkasten, daher weiß ich nicht mit oder ohne RFB.

Ich habe mich nicht beworben, da bei der ZAF beim Termin die Bewerbung mitgebracht werden soll. Daher gehe ich davon aus, dass ich diese nicht extra dorthin schicken muss.

Hab den Termin per E-Mail abgesagt zwecks Krankmeldung, die werden sowieso bestimmt Morgen zurückschreiben gehe ich von aus
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 22. Januar 2023, 16:17:29
Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 12:10:34§ 2 SGB II, hier aber wohl eher aufgrund des sanktionsbewehrten Jobangebotes § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II

Aber genau dieses Jobangebot liegt ja eben nicht vor.
Solange nichts schriftliches mit RFB im Briefkasten liegt, muss man auch nicht tätig werden.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. Januar 2023, 16:22:52
Ich würde mich gar nicht erst online da Anmelden.
Wozu soll das gut sein, damit die Leihbuden einfacher an meine Daten kommen?

Habe mich da nie Angemeldet und Profil steht auf Anonym.

Gibt genug andere Jobbörsen im Netz, wo kein JC mit "hören" kann.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53
Ich werde online das Profil auf anonym stellen, sollte aber keine Probleme dadurch geben oder ?

ZAF habe ich per E-Mail abgesagt, dachte heute Morgen da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung nichts. Da sehe ich mal wieder woran man ist.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 23. Januar 2023, 11:14:51
Die haben stattdessen das JC angeschrieben und mitgeteilt, das du den Bewerbungstermin abgesagt hast.
Als Nächstes wirst du eine Anhörung vom JC zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 23. Januar 2023, 11:40:28
Ich bin doch Krankgeschrieben das weiß das JC auch , da kommt doch keine Sanktion oder ?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 12:03:23
Nein, da kann keine Sanktion kommen, lass dich von manchen Aussagen hier nicht kirre machen.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 16:06:13
Zitat von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 12:03:23Nein, da kann keine Sanktion kommen
Dann kennst du so manche Leihbude aber schlecht.

Kommt darauf an was die als Begründung beim JC gemeldet haben, wenn sie eine Meldung gemacht haben.

Da kann es durchaus eine Sanktion geben, weil man ja evtl. auch nach der AU eine weitere Einladung von denen bekommen kann, was ja auch weiterhin möglich wäre.

Hast du nur mit der Begründung abgesagt, aktuell AU sollte aber keine Sanktion möglich sein.
(aber man hat schon die dollsten Dinger gehört, gerade ein Verbindung mit Leihbuden)
Außer man ist auf Dauer AU, dann kann eh nichts passieren.


Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53Ich werde online das Profil auf anonym stellen, sollte aber keine Probleme dadurch geben oder ?
Auch beim JC selbst, musst du es auf Anonym stellen lassen.
Probleme können die hier keine machen da es rein freiwillig ist, welche Daten du von dir öffentlich machen willst.

Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung
Von einer Leihbude  :weisnich:
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Oberfrank am 23. Januar 2023, 16:16:11
Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53......dachte heute Morgen da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung nichts. Da sehe ich mal wieder woran man ist.


 :lachen: sorry, aber das ist schon ziemlich naiv das von einer ZA zu erwarten. Da zählst du nur wenn du zu allem ja und Amen sagst und zu 110% funktionierst.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. Januar 2023, 16:31:37
Zitat von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 12:03:23Nein, da kann keine Sanktion kommen, lass dich von manchen Aussagen hier nicht kirre machen.
also manche Beiträge......:weisnich:
und wenn in der EinV die Jobbörse mit aufgeführt ist und man unterschrieben hat dann.....
und ab diesem Jahr, mit Einführung auch durch moderne Kommunikationswege erreichbar zu sein.
Naja kann sich jeder selber denken dass da wieder die Gerichte gefragt sein werden wenn man Probleme bekommt.

ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
Muss ich mich bewerben, während ich krank geschrieben bin?
Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben. Auch bereits vom Amt vereinbarte Vorstellungstermine bei Arbeitgebern oder Maßnahmeträgern darf man nicht einfach "sausen" lassen, sondern muss unverzüglich, unter Hinweis auf die AU, einen neuen Termin vereinbaren oder, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, durch einen Dritten vereinbaren lassen.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 23. Januar 2023, 16:44:13
Zitat von: Oberfrank am 23. Januar 2023, 16:16:11:lachen: sorry, aber das ist schon ziemlich naiv das von einer ZA zu erwarten. Da zählst du nur wenn du zu allem ja und Amen sagst und zu 110% funktionierst.
Zumindest trifft das auf die allermeisten zu die im Massenmarkt arbeiten.

Ich hatte damals eine juristische Auseinandersetzung mit einer ZA und seitdem hat sich niemals wieder eine bei mir gemeldet :)

Der Sachverhalt war ganz simpel. 8 Uhr war Arbeitsbeginn und um 16 Uhr Arbeitsende. Ich war am ersten Tag um 9:30 Uhr dort und bin um 14:30 Uhr gegangen. Dann hatte ich meine Kündigung und man wollte mir nur die dort anwesende Zeit bezahlen. Vor dem Arbeitsgericht habe ich Argumentiert dass ich als Mitarbeiter der ZA dort beschäftigt bin und den Auftrag hatte bei einem Kunden tätig zu werden. Demzufolge ist Anreise und Abreise Arbeitszeit die bezahlt werden muss. Das Arbeitsgericht ist meiner Argumentation gefolgt und sah es genau so. In einer normalen Firma ist es privatvergnügen wie man dort hinkommt, als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: mausilein am 23. Januar 2023, 17:17:29
Ich hatte den Termin per E-Mail mit dem Hinweis das ich noch AU bin abgesagt, und mich melde wenn ich wieder fit bin.

Ja dachte wirklich da kommt gute Besserung melden Sie sich, nichts, da denkt man wirklich wo man lebt das da keiner normal ist und sowas schreibt nicht mal reagieren lieber nichts schreiben mag sowas nicht.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 17:24:38
Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 17:17:29mit dem Hinweis das ich noch AU bin abgesagt, und mich melde wenn ich wieder fit bin.
Dann kann es auch keine Sanktion geben, bei AU muss man keine Bewerbungsgespräche führen.
Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 17:17:29nicht mal reagieren
Die meisten Leihbuden sind eben so, versuche es mal mit Infos über diese Firma im Netz.

Zitat von: Hary am 23. Januar 2023, 16:44:13als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit
Ach, ist es so?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 23. Januar 2023, 17:35:40
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 17:24:38
Zitat von: Hary am 23. Januar 2023, 16:44:13als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit
Ach, ist es so?
In dem Kontext ja. Es ist ganz einfach, ich habe einen Arbeitsvertrag mit der ZA gehabt welche in Erfurt ansässig war. Diese ZA war mein Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber gibt mir den Auftrag dass ich bei SEINEM Kunden eine Arbeit erledige. Somit ist das ein klarer Arbeitsauftrag der im vollem Umfang in die Arbeitszeit fällt. Ein Elektriker kann ja seinem Mitarbeiter auch nicht zu einem Kunden schicken und ihm sagen dass sein Arbeitsweg dahin und zurück Private und unbezahlte Zeit ist.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 23. Januar 2023, 18:50:11
Gerne nochmal für alle, es gab keinen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag mit RFB, von daher kann es hier auch zu keiner Sanktion kommen.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 20:03:56
Zitat von: Harald53 am 23. Januar 2023, 18:50:11Gerne nochmal für alle, es gab keinen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag mit RFB, von daher kann es hier auch zu keiner Sanktion kommen.

So ist es!
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 23. Januar 2023, 20:16:20
Zitat von: Harald53 am 23. Januar 2023, 18:50:11Gerne nochmal für alle, es gab keinen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag mit RFB, von daher kann es hier auch zu keiner Sanktion kommen.
Schön wärs...
mausilein wurde das Jobangebote samt RFB online zugestellt, die Kenntnisnahme und dessen Zeitpunkt kann das JC anhand des Loginprotokolls nachweisen.
Das reicht vollkommen aus, denn Voraussetzung ist nach § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II lediglich der Nachweis, das eine RFB erfolgte. Wie die RFB erfolgte, ist hingegen egal.

Zitat von: Harald53 am 22. Januar 2023, 16:17:29Solange nichts schriftliches mit RFB im Briefkasten liegt, muss man auch nicht tätig werden.
Das ist eine ganz böse Fehleinschätzung. Es ist nirgendwo geregelt, das die RFB per Brief erfolgen muss.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Harald53 am 23. Januar 2023, 20:51:08
Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2023, 20:16:20mausilein wurde das Jobangebote samt RFB online zugestellt,

Ist das so? wie bereits geschrieben mein Postfach ist auch voll mit "Aufforderung zur Bewerbung" Nachrichten, jedoch ist dort nie eine Rechtsfolgenbelehrung bei.
Habe ich auch noch nie gehört das Online eine RFB verschickt wird.

Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2023, 20:16:20die Kenntnisnahme und dessen Zeitpunkt kann das JC anhand des Loginprotokolls nachweisen.

Ich bin ja nun auch schon paar Jahre arbeitslos, aber das mal jemand sanktioniert wurde anhand eines Logins auf einer Internetplattform habe ich noch nie mitbekommen.
Gibt es dazu auch nur mal ein einziges Urteil oder dergleichen?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 24. Januar 2023, 10:02:57
Zitat von: Harald53 am 23. Januar 2023, 20:51:08wie bereits geschrieben mein Postfach ist auch voll mit "Aufforderung zur Bewerbung" Nachrichten, jedoch ist dort nie eine Rechtsfolgenbelehrung bei.
Du kannst doch die Aufforderung eines Arbeitgebers, dich bei ihm zu bewerben, nicht mit einem sanktionsbewehrten Jobangebot vom JC vergleichen  :wand:

Zitat von: Harald53 am 23. Januar 2023, 20:51:08Habe ich auch noch nie gehört das Online eine RFB verschickt wird.
Wie die per Briefpost vom JC verschickten Jobangebote, Meldeaufforderungen und Bewilligungsbescheide haben auch alle im Onlinepostfach zugestellten eine RFB, es handelt sich nämlich um die selben Dokumente.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: FritzLoch am 24. Januar 2023, 16:19:09
Zitat von: Ottokar am 23. Januar 2023, 20:16:20Schön wärs...
mausilein wurde das Jobangebote samt RFB online zugestellt, die Kenntnisnahme und dessen Zeitpunkt kann das JC anhand des Loginprotokolls nachweisen.
Das reicht vollkommen aus, denn Voraussetzung ist nach § 31 Abs. 1 S. 1 SGB II lediglich der Nachweis, das eine RFB erfolgte. Wie die RFB erfolgte, ist hingegen egal.

In der Jobbörse sind Vermittlungsvorschläge einsehbar. Es wird auch bekanntgegeben wenn eine RFB dem VV anhängt, es steht ein entpsrechender Hinweis in der Zeile in der Farbe "rot". Den VV kann man sich im Vorfeld ausdrucken, dass soweit auch kein Problem. Die Rechtsfolgebelehrung kann jedoch nirgends eingesehen werden, man sieht diese NUR wenn der Vermittlungsvorschlag zuhause ankommt. Von daher, Login hin oder her, die Rechtsfolgebelehrung ist erst auf dem Papier in den Händen zu lesen, nicht online und durch sonstige Tricks dieser Irrenanstalt.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 24. Januar 2023, 20:23:53
Das kenne ich anders, ist allerdings schon einige Jahre her, möglich dass das geändert wurde.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:44:22
Zitat von: Ottokar am 24. Januar 2023, 20:23:53Das kenne ich anders, ist allerdings schon einige Jahre her, möglich dass das geändert wurde.

Ich hätte es gerne gezeigt aber in meinem Postfach ist aktuell nur 1 VV ohne RFB drin und angekommen ist dieser ebenfalls ohne RFB.

Am Beispiel ein VV in der Jobbörse ohne RFB. Mit RFB erfolgt im roten Feld der entsprechende Hinweis. Ausdrucken ist wie geschrieben kein Problem nur fehlt die RFB dem Ausdruck und wird auch nicht angehängt.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Hary am 26. Januar 2023, 04:27:49
Lassen wir doch einmal die Frage nach den Sanktionen Weg. Sollte es nicht in deinem Sinne sein auf ein Angebot zu reagieren? Immerhin könnte am Ende ein Leben ohne Bürgergeld stehen. Natürlich sind viele Zeitfirmen nicht gut für den Arbeitnehmer, aber was spricht dagegen sich zumindest das Angebot anzuhören? Wenn du dann siehst dass es Mist ist, dann kannst du entsprechend agieren um gleich abgelehnt zu werden ohne Probleme zu bekommen. Aber bei diesem gewinde vor einem Termin musst du dir zumindest den Vorwurf gefallen lassen nicht arbeiten zu wollen.

Also was spricht dagegen sich das Angebot zumindest einmal anzuhören?
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: fishfreak am 26. Januar 2023, 06:42:50
Ich habe mich generell bei allen Vv. beworben. Auch wenn es noch so abwegig war die Stelle überhaupt zu bekommen.

Viele AG. vergessen mal das Eine oder andere Kriterium, wie z.B. qualifiziert für etc. anzugeben.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: FritzLoch am 26. Januar 2023, 10:23:24
Zitat von: Hary am 26. Januar 2023, 04:27:49Also was spricht dagegen sich das Angebot zumindest einmal anzuhören?


Ganz einfach: Sofern die eigene Qualifizierung unzureichend für die Besetzung der Stelle aus dem Vermittlungsvorschlag ist, hat die ZAF genügend andere die passend sind. Bei einer Weigerung einen vorgelegten Arbeitsvertrag durch Unterschrift anzunehmen erfolgt in der Regel eine Sanktion. Den größten Fehler welchen man begehen kann ist die persönliche Vorsprache.
Titel: Aw: Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF
Beitrag von: Ottokar am 26. Januar 2023, 11:23:48
Zitat von: FritzLoch am 25. Januar 2023, 16:44:22Ich hätte es gerne gezeigt aber in meinem Postfach ist aktuell nur 1 VV ohne RFB drin und angekommen ist dieser ebenfalls ohne RFB.
Danke.

Ob dort nun eine RFB dabei ist oder nicht, ist nicht der Punkt, um den es mir geht.
Die falsche Aussage, um deren Korrektur es mir ging und geht, war die Behauptung, dass nur ein per Briefpost erhaltenes Jobangebot mit RFB sanktionierbar ist. Diese Aussage ist falsch und steht auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG. Danach muss das JC im Zweifelsfall nachweisen, dass im individuellen Fall eine RFB erfolgte. Wie diese erfolgte, ist jedoch egal. Grundsätzlich ist also auch eine mündliche wie auch eine digitale RFB möglich, eine pauschale Sammelbelehrung im Voraus allerdings nicht.
Wenn das Jobangebot jedoch keine RFB beinhaltet - wobei es egal ist, ob dieses per Briefpost oder Digital übermittelt wurde - fehlt es an der grundlegenden Voraussetzung für eine Sanktion, an der individuellen (auf dieses spezielle Jobangebot bezogenen) RFB.
(B 4 AS 30/09 R vom 10.12.2009; B 4 AS 60/07 R vom 16.12.2008; B 14 AS 53/08 R vom 18.02.2010; B 14 AS 92/09 R vom 15.12.2010)

Wenn also hier im speziellen Fall vor dem Bewerbungstermin kein Jobangebot mit RFB vorlag, fehlt es an der rechtlichen Voraussetzung für eine Sanktion. Das ist aber kein Schutz davor, dass das JC eine solche nicht trotzdem vornimmt. Es erhöht aber die Chance, erfolgreich dagegen vorzugehen.