Vermittlungsvorschlag und Termin ZAF

Begonnen von mausilein, 21. Januar 2023, 21:11:35

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Harald53

Zitat von: Ottokar am 22. Januar 2023, 12:10:34§ 2 SGB II, hier aber wohl eher aufgrund des sanktionsbewehrten Jobangebotes § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II

Aber genau dieses Jobangebot liegt ja eben nicht vor.
Solange nichts schriftliches mit RFB im Briefkasten liegt, muss man auch nicht tätig werden.

Kopfbahnhof

Ich würde mich gar nicht erst online da Anmelden.
Wozu soll das gut sein, damit die Leihbuden einfacher an meine Daten kommen?

Habe mich da nie Angemeldet und Profil steht auf Anonym.

Gibt genug andere Jobbörsen im Netz, wo kein JC mit "hören" kann.

mausilein

Ich werde online das Profil auf anonym stellen, sollte aber keine Probleme dadurch geben oder ?

ZAF habe ich per E-Mail abgesagt, dachte heute Morgen da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung nichts. Da sehe ich mal wieder woran man ist.

Ottokar

Die haben stattdessen das JC angeschrieben und mitgeteilt, das du den Bewerbungstermin abgesagt hast.
Als Nächstes wirst du eine Anhörung vom JC zum möglichen Eintritt einer Sanktion bekommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mausilein

Ich bin doch Krankgeschrieben das weiß das JC auch , da kommt doch keine Sanktion oder ?

Fritz1971

Nein, da kann keine Sanktion kommen, lass dich von manchen Aussagen hier nicht kirre machen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 12:03:23Nein, da kann keine Sanktion kommen
Dann kennst du so manche Leihbude aber schlecht.

Kommt darauf an was die als Begründung beim JC gemeldet haben, wenn sie eine Meldung gemacht haben.

Da kann es durchaus eine Sanktion geben, weil man ja evtl. auch nach der AU eine weitere Einladung von denen bekommen kann, was ja auch weiterhin möglich wäre.

Hast du nur mit der Begründung abgesagt, aktuell AU sollte aber keine Sanktion möglich sein.
(aber man hat schon die dollsten Dinger gehört, gerade ein Verbindung mit Leihbuden)
Außer man ist auf Dauer AU, dann kann eh nichts passieren.


Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53Ich werde online das Profil auf anonym stellen, sollte aber keine Probleme dadurch geben oder ?
Auch beim JC selbst, musst du es auf Anonym stellen lassen.
Probleme können die hier keine machen da es rein freiwillig ist, welche Daten du von dir öffentlich machen willst.

Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung
Von einer Leihbude  :weisnich:

Oberfrank

Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 09:30:53......dachte heute Morgen da kommt eine Rückmeldung von denen mit gute Besserung nichts. Da sehe ich mal wieder woran man ist.


 :lachen: sorry, aber das ist schon ziemlich naiv das von einer ZA zu erwarten. Da zählst du nur wenn du zu allem ja und Amen sagst und zu 110% funktionierst.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Fettnäpfchen

Zitat von: Fritz1971 am 23. Januar 2023, 12:03:23Nein, da kann keine Sanktion kommen, lass dich von manchen Aussagen hier nicht kirre machen.
also manche Beiträge......:weisnich:
und wenn in der EinV die Jobbörse mit aufgeführt ist und man unterschrieben hat dann.....
und ab diesem Jahr, mit Einführung auch durch moderne Kommunikationswege erreichbar zu sein.
Naja kann sich jeder selber denken dass da wieder die Gerichte gefragt sein werden wenn man Probleme bekommt.

ALG2-FAQ
Muss ich mich bewerben, während ich krank geschrieben bin?
Auf Jobangebote, die man während einer AU erhält, muss man sich bewerben. Auch bereits vom Amt vereinbarte Vorstellungstermine bei Arbeitgebern oder Maßnahmeträgern darf man nicht einfach "sausen" lassen, sondern muss unverzüglich, unter Hinweis auf die AU, einen neuen Termin vereinbaren oder, wenn man dazu selbst nicht in der Lage ist, durch einen Dritten vereinbaren lassen.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Zitat von: Oberfrank am 23. Januar 2023, 16:16:11:lachen: sorry, aber das ist schon ziemlich naiv das von einer ZA zu erwarten. Da zählst du nur wenn du zu allem ja und Amen sagst und zu 110% funktionierst.
Zumindest trifft das auf die allermeisten zu die im Massenmarkt arbeiten.

Ich hatte damals eine juristische Auseinandersetzung mit einer ZA und seitdem hat sich niemals wieder eine bei mir gemeldet :)

Der Sachverhalt war ganz simpel. 8 Uhr war Arbeitsbeginn und um 16 Uhr Arbeitsende. Ich war am ersten Tag um 9:30 Uhr dort und bin um 14:30 Uhr gegangen. Dann hatte ich meine Kündigung und man wollte mir nur die dort anwesende Zeit bezahlen. Vor dem Arbeitsgericht habe ich Argumentiert dass ich als Mitarbeiter der ZA dort beschäftigt bin und den Auftrag hatte bei einem Kunden tätig zu werden. Demzufolge ist Anreise und Abreise Arbeitszeit die bezahlt werden muss. Das Arbeitsgericht ist meiner Argumentation gefolgt und sah es genau so. In einer normalen Firma ist es privatvergnügen wie man dort hinkommt, als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit.

mausilein

Ich hatte den Termin per E-Mail mit dem Hinweis das ich noch AU bin abgesagt, und mich melde wenn ich wieder fit bin.

Ja dachte wirklich da kommt gute Besserung melden Sie sich, nichts, da denkt man wirklich wo man lebt das da keiner normal ist und sowas schreibt nicht mal reagieren lieber nichts schreiben mag sowas nicht.

Kopfbahnhof

Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 17:17:29mit dem Hinweis das ich noch AU bin abgesagt, und mich melde wenn ich wieder fit bin.
Dann kann es auch keine Sanktion geben, bei AU muss man keine Bewerbungsgespräche führen.
Zitat von: mausilein am 23. Januar 2023, 17:17:29nicht mal reagieren
Die meisten Leihbuden sind eben so, versuche es mal mit Infos über diese Firma im Netz.

Zitat von: Hary am 23. Januar 2023, 16:44:13als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit
Ach, ist es so?

Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2023, 17:24:38
Zitat von: Hary am 23. Januar 2023, 16:44:13als Mitarbeiter ein ZA ist der Arbeitsweg eben teil der bezahlten Arbeitszeit
Ach, ist es so?
In dem Kontext ja. Es ist ganz einfach, ich habe einen Arbeitsvertrag mit der ZA gehabt welche in Erfurt ansässig war. Diese ZA war mein Arbeitgeber. Mein Arbeitgeber gibt mir den Auftrag dass ich bei SEINEM Kunden eine Arbeit erledige. Somit ist das ein klarer Arbeitsauftrag der im vollem Umfang in die Arbeitszeit fällt. Ein Elektriker kann ja seinem Mitarbeiter auch nicht zu einem Kunden schicken und ihm sagen dass sein Arbeitsweg dahin und zurück Private und unbezahlte Zeit ist.

Harald53

Gerne nochmal für alle, es gab keinen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag mit RFB, von daher kann es hier auch zu keiner Sanktion kommen.

Fritz1971

Zitat von: Harald53 am 23. Januar 2023, 18:50:11Gerne nochmal für alle, es gab keinen sanktionsbewehrten Vermittlungsvorschlag mit RFB, von daher kann es hier auch zu keiner Sanktion kommen.

So ist es!