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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 09:58:02

Titel: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 09:58:02
Führt hier jemand eine Regelsatzklage (Bürgergeld). Strompauschale 40.00 EUR, INflation etc. Habe den Widerspruchbescheid da. Müsste dann jetzt Klage einreichen.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: terrier am 25. Januar 2023, 10:28:37
wo willst du denn klagen. Selbst das beste Sozialgericht kann den Gesetzestext zum Bürgergeld und die darin enthaltene Regelsatzhöhe nicht ändern. Das kann nur der Gesetzgeber und den kriegste nicht per Sozialgericht. Also witzlos, die Aktion, das Gericht wird die Klage garnicht annehmen.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 25. Januar 2023, 11:38:56
Vor einem normalen Sozialgericht wirst du keinen Erfolg haben, sie werden dich an eine Höhere Instanz verweisen im Verfahren. Du zweifelst im Grunde an dass der Gesetzgeber korrekte Berechnungen anstellt und den Nachweis darüber müsstest du führen. Einmal abgesehen davon dass so etwas wenn überhaupt nur ganz wenige spezielle Juristen überhaupt anfassen würden, stellt sich auch die Frage ob eine solche Klage überhaupt von einer zuständigen Instanz angenommen wird. Sollte das tatsächlich mit einer wasserfesten Begründung gelingen, dann trägst du erst einmal als Kläger das vollständige Prozess und Verfahrensrisiko und musst finanziell auch in Vorleistung gehen.

Alleine schon wegen den Kosten die exorbitant sein werden (wir reden da wohl bei vielen Jahren und Dutzenden Juristen und Gutachtern über eine Millionensumme) stellt sich die Frage wie du als Leistungsbezieher solche vermutlich Millionensummen als Sicherheit hinterlegen könntest. Denn solltest du das Verfahren verlieren (was sehr wahrscheinlich ist) dann trägst du alle Kosten.

Ich kenne dich nicht, aber da du hier diese Frage stellst würde ich ohne dir zu nahe treten zu wollen, einfach unterstellen dass du Fachlich nicht in der Lage bis so ein Verfahren zu führen. Selbst große Verbände die es sich theoretisch leisten könnten führen diese Verfahren nicht ohne Grund eben nicht :)
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: AlterGaul am 25. Januar 2023, 12:00:05
Zitat von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 09:58:02Führt hier jemand eine Regelsatzklage (Bürgergeld). Strompauschale 40.00 EUR, INflation etc. Habe den Widerspruchbescheid da. Müsste dann jetzt Klage einreichen.
Viel Erfolg.
Allerdings wird ein Sozialgericht die Klage abweisen, denn diese habe keine Befugnis bestehende Gesetze zu ändern.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten:

1. Die Klage wird abgewiesen, ohne Möglichkeit einer Berufung.
2. Die Klage wird abgewiesen mit der Möglichkeit der Berufung aufgrund grundlegender Bedeutung.
3. Das Sozialgericht schreibt eine Richtervorlage nach Karlsruhe ans BVerfG mit einer Begründung warum eine Verfassungswidrigkeit vorliegt.

Ich halte derzeit Möglichkeit 1 für am wahrscheinlichsten.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 12:16:19
Also muss in der Klage der Antrag zur Richtervorlage (KArlsruhe) Enthalten sein
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: terrier am 25. Januar 2023, 12:34:02
auch Karlsruhe kann Gesetze nicht ändern, nur die Änderung fordern. Der Gesetzgeber hält sich da nicht unbedingt dran, wie zahlreiche Fälle beweisen, u.a. die zu niedrigen Regelsätze, die dort ja schon bemeckert wurde.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 25. Januar 2023, 13:00:14
Zitat von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 12:16:19Also muss in der Klage der Antrag zur Richtervorlage (KArlsruhe) Enthalten sein

Nein, dein Anwalt! Ohne Anwalt läuft dort überhaupt nichts.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 13:21:12
ABer noch nicht beim SG. Da geht es noch ohne
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 25. Januar 2023, 14:39:47
Wie viele Klagen vor dem BVerfG gab es schon ?

Die zu niedrigen Regelsätze werden von vielen Seiten moniert, so auch zb von Harald Thomé. Der sich erhofft, das viele Empfänger den Weg gehen, weil es seiner Meinung nach die einzige Möglichkeit ist, etwas zu bewegen.

Wegen was soll man denn da die Regierung verklagen?

Man muss zuerst den Weg der Sozialgerichtsbarkeit durchlaufen, und kann dann evtl. vor das BVerfG ziehen.


Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 25. Januar 2023, 14:59:33
Es klagen bereits 2 Sozialverbände und beziehen sich dabei auf BverfG-Urteile aus 2010 und 2014.
Du kannst dich dieser Musterklage anschließen.
Hier der Tenor des Urteils aus 2014:
Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten."
(BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144).

Es wurde aber bereits schon mal entschieden dass das BverfG keine Macht hat, eigenmächtig den RS festzulegen, sprich zu erhöhen.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. Januar 2023, 16:37:34
Zitat von: Ratlos am 25. Januar 2023, 14:59:33Du kannst dich dieser Musterklage anschließen.
Kann er nicht.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 18:22:02
Ja bitte klagen! Bin voll dafür.
Egal wohin Hauptsache klagen!
Auch wenn es abgeschmettert wird so regt es zumindest zum nachdenken an
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: terrier am 25. Januar 2023, 21:07:10
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 25. Januar 2023, 18:22:02Ja bitte klagen! Bin voll dafür.


Mir nach, ich folge euch......
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 12:01:00
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Januar 2023, 16:37:34Kann er nicht.
Warum nicht? Rechtsquelle bitte.
Selbst ohne Anschluss an die Klage profitiert er bei Gewinn in vollem Umfang.


Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:16:52
Ich hab die Klageschrift noch nicht abgeschickt

Mir fehlt noch der komkrete Antrag der erforderlich ist am Ende
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 12:19:20
Brauchst du nicht. Du profitierst in vollem Umfang von der Klage der beiden Sozialverbände wie alle anderen ALG 2 und Grusi-Empfänger wenn die Klage gewonnen wird.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: AlterGaul am 26. Januar 2023, 12:54:32
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:16:52Ich hab die Klageschrift noch nicht abgeschickt

Mir fehlt noch der komkrete Antrag der erforderlich ist am Ende
Poste doch bitte mal die Klageschrift.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:59:10
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit klage ich gegen

den Bescheid vom xxxxxxxx

in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom: xxxxxxxxxx

des Jobcenter xxxxxxxx (Geschäftszeichen: xxxxxxxxxxxxxxxx)

Begründung:

Ich mache alle formellen und materiellen Fehler der Bescheide geltend.

Insbesondere rüge ich die Höhe des Regelsatzes in Höhe von 502 EUR für Alleinstehende. Für
Wohnen, Energie, Wasser sind monatlich nur 42,55 EUR vorgesehen.
Das Bürgergeld sieht 2023 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor. Bei einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über dem Bürgergeld in 2023.
Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem erhöhten im Januar 2023 mehr als 660 Grundversorger ihre Strompreise. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte in Deutschland. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.

Für Bildungswesen sind nur 1,81 EUR vorgesehen.

In Tenor des Urteils aus 2014 heisst es:

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten."
(BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)
,,
Es muss möglich sein ein menschenwürdiges Leben zu führen. Als Hauptursache ,,Strom" halte ich das nicht für möglich.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 13:26:23
 :lachen: Warum hört und prüft bloß keiner?
Das BVerfG ist gar nicht in der Lage den RS einseitig zu erhöhen. Lest halt mal seine Urteile!
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 26. Januar 2023, 13:31:32
Zitathiermit klage ich gegen

den Bescheid vom xxxxxxxx 

Ich bin nun kein Jurist, aber verklagen kann man nur eine andere natürliche rechtliche Person. Ein Stück Papier zu Verlagen führt höchstens zu einem herzhaften Lachen im Gericht. Und spätestens wenn die Gegenseite eine Abschrift von du etwas bekommt (was sofort im vorverfahren passiert) wird die dich ohnehin nicht mehr ernst nehmen.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 13:37:02
@ NRWMaster hat ja recht. Das Geld kann hinten und vorne nicht ausreichen.
Aber den RS bestimmt eben die Regierung.
Das BVerfG hat ja bereits 2014 bezüglich der Fortschreibung des RS entschieden.
Derzeit bleibt nichts als warten auf das Ergebnis der Musterklage der 2 Sozialverbände.

Dennoch Vorsicht: Die Klage selbst ist zwar kostenfrei aber wenn von vornherein feststeht dass kein  Erfolg erzielt werdem kann, kann Beteiligten eine Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 € auferlegt werden. - siehe  § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 13:37:37
Natürlich  gegen Jobcenter XYZ
Ich hab nur hier den Namen nicht reinkopiert

Alle Klageschriften im Netz nennen als Beklagten z.B.  Agentur für Arbeit XYZ etc und keine natürliche rechtliche Person.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 13:47:26
Interessant ist ja die Schlussfolgerung aus dem Regelsatz der nicht zum Leben ausreicht.
Demnach müsste an sich z.B. Diebstahl von Lebensmitteln straffrei ausfallen sofern der Dieb belegen kann das er über keine Rücklagen verfügt und lediglich körperlichen Schaden von sich abwenden will durch fehlende Lebensnotwendige Nahrung
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 26. Januar 2023, 15:00:41
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 13:47:26Demnach müsste an sich z.B. Diebstahl von Lebensmitteln straffrei ausfallen sofern der Dieb belegen kann das er über keine Rücklagen verfügt und lediglich körperlichen Schaden von sich abwenden will durch fehlende Lebensnotwendige Nahrung
Das wird doch in der Rechtssprechung so umgesetzt. Jetzt nicht mit einer Straffreiheit, sondern mit dem Strafmaß. Wenn jemand beim Diebstahl erwischt wird, dann muss ein Gericht entsprechend dem Gesetz die Strafe bestimmen. Wenn nun ein Diebstahl in Existenznot begangen wird und das Gericht dies auch so sieht, dann wird das Strafmaß am unterem Ende sich befinden. Wenn jemand mit 5.000 Euro in der Tasche einen Diebstahl begeht der nur der eigenen Bereicherung dient, dann wird die Strafe am oberen Ende sich befinden. Zumal ein einfacher Diebstahl von Lebensmittel in diesem Kontext auch eher mit einem Strafbefehl oder gar mit einer Einstellung enden können. Verurteilungen gibt es dann meist bei erneuten Taten da der Gesetzgeber da vorgibt bei Wiederholung muss härter bestraft werden. Da haben die Gerichte dann also keine andere Wahl mehr.

Bedeutet du klaust einen Apfel, dann wird es vermutlich in Existenznot ein § 153 StPO werden, wenn du mehrfach einen Apfel klaust kann dich der letzte Apfel fünf Jahre in eine Zelle bringen.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 15:46:15
Wenn das Existenzminimum dauerhaft ganz erheblich - wie es aktuell der Fall ist - unterschritten wird, dann müsste man aber theoretisch ca. ab Mitte des Monats jeden Tag seine Lebensmittel klauen um zu überleben.
Und das betrifft immerhin mindestens 12-13 Millionen Menschen die über keinerlei Rücklagen verfügen und nur den Regelsatz haben der zumeist noch geringer ist durch Schulden, Medikamente etc.

oder eben jemand klaut Lebensmittel und das Verfahren wird eingestellt gegen eine Geldstrafe: dann hat derjenige noch weniger Geld und muss dann schon noch früher Klauen gehen.

Die meisten entscheiden sich dann fürs Betteln statt klauen.
Aber mich nervt es ständig angebettelt zu werden: Die Regierung muss einfach einen anständigen Betrag erhöhen
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 26. Januar 2023, 16:24:56
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 15:46:15Wenn das Existenzminimum dauerhaft ganz erheblich - wie es aktuell der Fall ist
.
So einfach ist das juristisch nun nicht. Das Existenzminimum ist ein Wert der dass Überleben sichert. Würdest du mit dem Existenzminimum argumentieren, dann würdest Du sehr falsch liegen. Der Regelsatz übersteigt dass Existenzminimum sogar sehr stark. Existenzminimum wäre im Grunde nur ein Betrag der dein Überleben ermöglicht und das ist mit dem Regelsatz mehr als gewährleistet. Ein kalorienreicher Brei an Tag, einmal in der Woche ein Obst oder Gemüse, dazu Wasser aus dem Hahn wäre mit viel weniger möglich. Dazu ein warmer Schlafsack für die Nächte draußen. Strom und Heizung sind z.B zur Sicherung der Existenz nicht notwendig, genau so wenig eine Wohnung. Von Telefon und Internet brauchen wir wohl nicht sprechen.

Du redest vermutlich über einen Menschenwürdigen Satz, der eine Teilhabe am gesellschaftlich Leben ermöglicht ohne jeden Cent mehrmals umdrehen zu müssen. Das ist jedoch keine Sicherung der Existenz. Juristisch macht das durchaus einen Unterschied und zweiteres lässt sich schwer ermitteln.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:03:02
@Hary:

Selbstverständlich ist mit Existenzminimum das sogenannte Soziokulturelle Existenzminimum gemeint.
Wenn man wirklich soziale Teilhabe noch ermöglichen will dann reden wir aber von 2000€+

Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 17:08:41
Aber dass die Kosten für Miete und Heizung übernommen werden darf man dabei nicht vergessen.
Der RS von 502 € entspricht damit rund 17 € pro Tage zur freien Verfügung. (gerechnet auf 30-Tages-Basis)
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Januar 2023, 17:21:17
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:59:10hiermit klage ich gegen
Kannst du Versuchen, aber wird nichts bringen.

Die Musterklagen der Sozialverbände kannst du auch vergessen, weil man da nicht mehr mit machen kann.
Bei beiden wurden nur ganz wenige Musterkläger zugelassen.

Da heist es für alle wieder mal nur Abwarten, was da raus kommt, so in 5 Jahren :sad:
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 26. Januar 2023, 17:27:32
Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Januar 2023, 17:21:17Die Musterklagen der Sozialverbände kannst du auch vergessen, weil man da nicht mehr mit machen kann.
Gut gegoogelt. Um die 20 wurden mit zugelassen.
Kommen die Sozialverbände durch und gewinnen profitiert er in vollem Umfang davon wie jeder andere auch. Ob man als Musterkläger mit eingetragen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Und letztmals: Das BVerfG bestimmt keine RS. Ob der Gesetzgeber das nach Klagegewinn tut bleibt abzuwarten.
Aber klage ruhig @ NRWMaster.

Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:50:01
Fakt ist einfach, dass Strom und Lebensmittel nicht berücksichtigt sind.

Jedenfalls nicht so, dass es reicht.

Und über soziale Teilhabe redet sowieso keiner: das ist schon quasi sowieso klar das das nicht drin ist
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: terrier am 26. Januar 2023, 18:29:38
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:50:01Fakt ist einfach, dass Strom und Lebensmittel nicht berücksichtigt sind.

Edelbert, das ist eine wirklich tiefschürfende Erkenntnis, die uns allen nach zahlreichen Beiträ#gen hier im Forum wohlbekannt ist.
Du hast mit deinem Beitrag nichts zu weiteren Erkenntnissen beigetragen, sondern nur getrollt. Warum? Bringt doch nix.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 18:49:13
Zitat von: terrier am 26. Januar 2023, 18:29:38Edelbert, das ist eine wirklich tiefschürfende Erkenntnis, die uns allen nach zahlreichen Beiträ#gen hier im Forum wohlbekannt ist.
Du hast mit deinem Beitrag nichts zu weiteren Erkenntnissen beigetragen, sondern nur getrollt. Warum? Bringt doch nix.


 :sehrgut:  :ok: Klasse Typ bist du! Echt sauber! Bahh
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 26. Januar 2023, 19:15:59
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:03:02Wenn man wirklich soziale Teilhabe noch ermöglichen will dann reden wir aber von 2000€+

Das ist eine zu hohe Summe. Soviel Geld haben die meisten die Vollzeit arbeiten und trotzdem ein gutes Leben führen nicht. Es soll/muss ja auch eine Motivation geben etwas machen zu wollen, oder man führt das Grundeinkommen ein. Als Sozialleistung hingegen muss das Geld nur reichen um ein beschiedenes Leben zu führen, da darf man nicht verlangen teuren Interessen nachzugehen oder jedes Wochenende in irgendeinem Club zu gehen.

Die Frage ist nun aber wie will man einen Betrag ermitteln der irgendwo ein Gleichgewicht ist zwischen jemanden der arbeitet und jemanden der es nicht tut, gleichzeitig aber nicht dafür sorgt das jemand ständig nur das fehlende Geld im Blick hat.

Zumindest ein Anfang wäre die Stromkosten zu den KdU Kosten zu zählen. Ein Kontingent z.B 800 KwH im Jahr wird übernommen. Das würde schon sehr viele stark entlasten im Moment.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: AlterGaul am 26. Januar 2023, 19:42:00
Das BVerfG wird keine Summe für einen Regelsatz definieren. Dieses obliegt dem Gesetzgeber mit seinem weiten Gestaltungsraum. Eine Möglichkeit wäre eine Vollstreckungsanordnung vom BVerfG nach § 35 BVerfGG. Danach könnte man, wenn die Frist im Beschluss des BVerfG abgelaufen ist für die Nachbesserung bzw. Erhöhung des Regelsatzes direkt Klage beim Sozialgericht auf einen angemessenen Regelsatz einreichen ohne sich durch die Instanzen zu klagen. Allerdings so ohne weiteres wird das BVerfG dieses nicht anordnen.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten bis irgendwas passiert.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 20:08:29
@Hary:
Naja, man könnte ja anfangen damit die vorhandene Berechnungsgrundlage nicht zu kürzen und somit ca. 800€ auszuzahlen:
Dann wäre es sehr knapp bemessen aber nicht wie derzeit völlig unmöglich damit auszukommen.

Und diese Denkweise von es muss Abstand zur Arbeit geben ist völliger Blödsinn und muss raus aus den Köpfen.
Es ist genug Geld da. Es soll das Problem der Reichen sein ihre Leute dann in niederen Jobs zu halten und nicht arm gegen arm ausspielen.

Hätte man eine ausreichende Absicherung nach unten dann bräuchte man auch keinen Mindestlohn denn dann würde sich der Markt schon von alleine Regeln.

BGE ist natürlich auf Dauer die einzige richtige Lösung: aber im Moment muss einfach und schnell gehandelt werden und 300€ erhöht werden.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 27. Januar 2023, 12:08:48
Zitat von: AlterGaul am 26. Januar 2023, 19:42:00Vollstreckungsanordnung vom BVerfG nach § 35 BVerfGG.
Geht gar nichtso ohne weiteres, nachdem der Gesetzgeber allein die Höhe des RS festlegt.
Das BVerfG hat übrigens in einem anderen Urteil die Begründung der Regierung (Einmalzahlungen usw.) als Anpassung akzeptiert.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: NRWMaster am 27. Januar 2023, 14:19:37
https://www.buergergeld.org/news/20230127-buergergeld-regierung-verschweigt-ernaehrungsarmut/?fbclid=IwAR1ZBRd_yFaYfv4UYt6dvjnj8UVxSfYXIFYqb8X1tlZAVrfVoJncRqnyq0A
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Hary am 27. Januar 2023, 14:33:40
Zitat von: NRWMaster am 27. Januar 2023, 14:19:37https://www.buergergeld.org/news/20230127-buergergeld-regierung-verschweigt-ernaehrungsarmut/?fbclid=IwAR1ZBRd_yFaYfv4UYt6dvjnj8UVxSfYXIFYqb8X1tlZAVrfVoJncRqnyq0A
Es ist durchaus ein komplexes Problem. Viele kaufen fertige Lebensmittel, diese sind aber im Schnitt teurer. Beispiel eine Packung Nudeln mit Tomatensoße kostet rund 1,29 € und reicht für zwei Personen für eine Mahlzeit. Kaufe ich die Zutaten Nudeln, Tomatenmark/passierte-Tomaten und mache mir daraus das gleiche essen, dann kostet das mit Kräuter und Käse im ersten Moment etwas mehr, aber die Menge die am Ende rauskommt ist sehr viel größer, also wieder günstiger.

Nun könnte man einfach behaupten dass man nur weniger Fertigessen kaufen sollte und schon kann man sich mehr leisten. Aber der Teufel steckt im Detail. Bei komplexeren Mahlzeiten ist die Kochzeit recht hoch und ein armer Haushalt hat in der Regel keine sparsamen Elektrogeräte. Somit wird die Zubereitung gerade bei den Energiekosten schon wieder sehr viel höher sein als bei einem modernen Haushalt mit effizienten Geräte. Dann kann am Ende die teure aufgewärmte Dose doch günstiger sein als das lange Kochen von z.B frischen Linsen oder Bohnen. So was zieht sich durch alle Bereiche wie Waschmaschine, Hers, Staubsauger usw. dieser Mehrverbrauch sorgt für mehr Kosten die wieder verhindern dass dieses Problem behoben werden kann. Gerade Geräte die 24/7 laufen wie ein Kühlschrank können da viel Geld verbrauchen. Dazu kommt eben auch noch dass wer viel Zuhause ist auch mehr Energie verbraucht. Wenn ich an der Arbeit bin 6 Stunden am Tag, dann koche ich da meinen Kaffee, brauche keine Heizung Zuhause und so weiter.

Das Problem ist also komplex.
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Ratlos am 27. Januar 2023, 16:29:13
@ Hary - und was hat das mit der beabsichtigten, aber erfolglosen Klage zu tun?
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. Januar 2023, 16:38:50
NRWMaster

Viele Beiträge seit gestern 13.00 Uhr und keinem fällt
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:59:10Das Bürgergeld sieht 2023 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.
dass auf. Zuerst dachte ich an den RL von 502 aber das passt ja nicht zu jährlich also habe ich nachgerechnet mit dem §Satz der in den FAQ angegeben ist= 5,02x8,36x12=503,6064 Euro
Titel: Aw: Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?
Beitrag von: Patrick87 am 27. Januar 2023, 18:54:58
@Fettnäpfchen

In dem neuen Regelsatz in Höhe von 502 Euro sind für den Posten Wohnen einschließlich Energie sowie Instandhaltung monatlich 42,55 Euro vorgesehen. Was pro Jahr 510,60 Euro macht. Aufgerundet also 511 Euro.

Edit: In den FAQ hast Du etwas überlesen. Nämlich "Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe" und dann noch "ca." 8,36% (für den genannten Posten).