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Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?

Begonnen von NRWMaster, 25. Januar 2023, 09:58:02

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Ratlos

Brauchst du nicht. Du profitierst in vollem Umfang von der Klage der beiden Sozialverbände wie alle anderen ALG 2 und Grusi-Empfänger wenn die Klage gewonnen wird.

AlterGaul

Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:16:52Ich hab die Klageschrift noch nicht abgeschickt

Mir fehlt noch der komkrete Antrag der erforderlich ist am Ende
Poste doch bitte mal die Klageschrift.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

NRWMaster

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit klage ich gegen

den Bescheid vom xxxxxxxx

in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom: xxxxxxxxxx

des Jobcenter xxxxxxxx (Geschäftszeichen: xxxxxxxxxxxxxxxx)

Begründung:

Ich mache alle formellen und materiellen Fehler der Bescheide geltend.

Insbesondere rüge ich die Höhe des Regelsatzes in Höhe von 502 EUR für Alleinstehende. Für
Wohnen, Energie, Wasser sind monatlich nur 42,55 EUR vorgesehen.
Das Bürgergeld sieht 2023 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor. Bei einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden Strom ergeben sich jedoch trotz Strompreisbremse durchschnittliche jährliche Kosten von 641 Euro. Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über dem Bürgergeld in 2023.
Im Dezember 2022 zahlten Verbraucher so viel wie noch nie für Strom. Trotzdem erhöhten im Januar 2023 mehr als 660 Grundversorger ihre Strompreise. Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte in Deutschland. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent.

Für Bildungswesen sind nur 1,81 EUR vorgesehen.

In Tenor des Urteils aus 2014 heisst es:

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten."
(BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)
,,
Es muss möglich sein ein menschenwürdiges Leben zu führen. Als Hauptursache ,,Strom" halte ich das nicht für möglich.

Ratlos

 :lachen: Warum hört und prüft bloß keiner?
Das BVerfG ist gar nicht in der Lage den RS einseitig zu erhöhen. Lest halt mal seine Urteile!

Hary

Zitathiermit klage ich gegen

den Bescheid vom xxxxxxxx 

Ich bin nun kein Jurist, aber verklagen kann man nur eine andere natürliche rechtliche Person. Ein Stück Papier zu Verlagen führt höchstens zu einem herzhaften Lachen im Gericht. Und spätestens wenn die Gegenseite eine Abschrift von du etwas bekommt (was sofort im vorverfahren passiert) wird die dich ohnehin nicht mehr ernst nehmen.

Ratlos

@ NRWMaster hat ja recht. Das Geld kann hinten und vorne nicht ausreichen.
Aber den RS bestimmt eben die Regierung.
Das BVerfG hat ja bereits 2014 bezüglich der Fortschreibung des RS entschieden.
Derzeit bleibt nichts als warten auf das Ergebnis der Musterklage der 2 Sozialverbände.

Dennoch Vorsicht: Die Klage selbst ist zwar kostenfrei aber wenn von vornherein feststeht dass kein  Erfolg erzielt werdem kann, kann Beteiligten eine Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 € auferlegt werden. - siehe  § 34 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

NRWMaster

Natürlich  gegen Jobcenter XYZ
Ich hab nur hier den Namen nicht reinkopiert

Alle Klageschriften im Netz nennen als Beklagten z.B.  Agentur für Arbeit XYZ etc und keine natürliche rechtliche Person.

Edelbert_Käsemann

Interessant ist ja die Schlussfolgerung aus dem Regelsatz der nicht zum Leben ausreicht.
Demnach müsste an sich z.B. Diebstahl von Lebensmitteln straffrei ausfallen sofern der Dieb belegen kann das er über keine Rücklagen verfügt und lediglich körperlichen Schaden von sich abwenden will durch fehlende Lebensnotwendige Nahrung

Hary

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 13:47:26Demnach müsste an sich z.B. Diebstahl von Lebensmitteln straffrei ausfallen sofern der Dieb belegen kann das er über keine Rücklagen verfügt und lediglich körperlichen Schaden von sich abwenden will durch fehlende Lebensnotwendige Nahrung
Das wird doch in der Rechtssprechung so umgesetzt. Jetzt nicht mit einer Straffreiheit, sondern mit dem Strafmaß. Wenn jemand beim Diebstahl erwischt wird, dann muss ein Gericht entsprechend dem Gesetz die Strafe bestimmen. Wenn nun ein Diebstahl in Existenznot begangen wird und das Gericht dies auch so sieht, dann wird das Strafmaß am unterem Ende sich befinden. Wenn jemand mit 5.000 Euro in der Tasche einen Diebstahl begeht der nur der eigenen Bereicherung dient, dann wird die Strafe am oberen Ende sich befinden. Zumal ein einfacher Diebstahl von Lebensmittel in diesem Kontext auch eher mit einem Strafbefehl oder gar mit einer Einstellung enden können. Verurteilungen gibt es dann meist bei erneuten Taten da der Gesetzgeber da vorgibt bei Wiederholung muss härter bestraft werden. Da haben die Gerichte dann also keine andere Wahl mehr.

Bedeutet du klaust einen Apfel, dann wird es vermutlich in Existenznot ein § 153 StPO werden, wenn du mehrfach einen Apfel klaust kann dich der letzte Apfel fünf Jahre in eine Zelle bringen.

Edelbert_Käsemann

Wenn das Existenzminimum dauerhaft ganz erheblich - wie es aktuell der Fall ist - unterschritten wird, dann müsste man aber theoretisch ca. ab Mitte des Monats jeden Tag seine Lebensmittel klauen um zu überleben.
Und das betrifft immerhin mindestens 12-13 Millionen Menschen die über keinerlei Rücklagen verfügen und nur den Regelsatz haben der zumeist noch geringer ist durch Schulden, Medikamente etc.

oder eben jemand klaut Lebensmittel und das Verfahren wird eingestellt gegen eine Geldstrafe: dann hat derjenige noch weniger Geld und muss dann schon noch früher Klauen gehen.

Die meisten entscheiden sich dann fürs Betteln statt klauen.
Aber mich nervt es ständig angebettelt zu werden: Die Regierung muss einfach einen anständigen Betrag erhöhen

Hary

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 15:46:15Wenn das Existenzminimum dauerhaft ganz erheblich - wie es aktuell der Fall ist
.
So einfach ist das juristisch nun nicht. Das Existenzminimum ist ein Wert der dass Überleben sichert. Würdest du mit dem Existenzminimum argumentieren, dann würdest Du sehr falsch liegen. Der Regelsatz übersteigt dass Existenzminimum sogar sehr stark. Existenzminimum wäre im Grunde nur ein Betrag der dein Überleben ermöglicht und das ist mit dem Regelsatz mehr als gewährleistet. Ein kalorienreicher Brei an Tag, einmal in der Woche ein Obst oder Gemüse, dazu Wasser aus dem Hahn wäre mit viel weniger möglich. Dazu ein warmer Schlafsack für die Nächte draußen. Strom und Heizung sind z.B zur Sicherung der Existenz nicht notwendig, genau so wenig eine Wohnung. Von Telefon und Internet brauchen wir wohl nicht sprechen.

Du redest vermutlich über einen Menschenwürdigen Satz, der eine Teilhabe am gesellschaftlich Leben ermöglicht ohne jeden Cent mehrmals umdrehen zu müssen. Das ist jedoch keine Sicherung der Existenz. Juristisch macht das durchaus einen Unterschied und zweiteres lässt sich schwer ermitteln.

Edelbert_Käsemann

@Hary:

Selbstverständlich ist mit Existenzminimum das sogenannte Soziokulturelle Existenzminimum gemeint.
Wenn man wirklich soziale Teilhabe noch ermöglichen will dann reden wir aber von 2000€+


Ratlos

Aber dass die Kosten für Miete und Heizung übernommen werden darf man dabei nicht vergessen.
Der RS von 502 € entspricht damit rund 17 € pro Tage zur freien Verfügung. (gerechnet auf 30-Tages-Basis)

Kopfbahnhof

Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:59:10hiermit klage ich gegen
Kannst du Versuchen, aber wird nichts bringen.

Die Musterklagen der Sozialverbände kannst du auch vergessen, weil man da nicht mehr mit machen kann.
Bei beiden wurden nur ganz wenige Musterkläger zugelassen.

Da heist es für alle wieder mal nur Abwarten, was da raus kommt, so in 5 Jahren :sad:

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 26. Januar 2023, 17:21:17Die Musterklagen der Sozialverbände kannst du auch vergessen, weil man da nicht mehr mit machen kann.
Gut gegoogelt. Um die 20 wurden mit zugelassen.
Kommen die Sozialverbände durch und gewinnen profitiert er in vollem Umfang davon wie jeder andere auch. Ob man als Musterkläger mit eingetragen ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Und letztmals: Das BVerfG bestimmt keine RS. Ob der Gesetzgeber das nach Klagegewinn tut bleibt abzuwarten.
Aber klage ruhig @ NRWMaster.