Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Führt jemand hier eine Regelsatzklage ?

Begonnen von NRWMaster, 25. Januar 2023, 09:58:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Edelbert_Käsemann

Fakt ist einfach, dass Strom und Lebensmittel nicht berücksichtigt sind.

Jedenfalls nicht so, dass es reicht.

Und über soziale Teilhabe redet sowieso keiner: das ist schon quasi sowieso klar das das nicht drin ist

terrier

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:50:01Fakt ist einfach, dass Strom und Lebensmittel nicht berücksichtigt sind.

Edelbert, das ist eine wirklich tiefschürfende Erkenntnis, die uns allen nach zahlreichen Beiträ#gen hier im Forum wohlbekannt ist.
Du hast mit deinem Beitrag nichts zu weiteren Erkenntnissen beigetragen, sondern nur getrollt. Warum? Bringt doch nix.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Edelbert_Käsemann

Zitat von: terrier am 26. Januar 2023, 18:29:38Edelbert, das ist eine wirklich tiefschürfende Erkenntnis, die uns allen nach zahlreichen Beiträ#gen hier im Forum wohlbekannt ist.
Du hast mit deinem Beitrag nichts zu weiteren Erkenntnissen beigetragen, sondern nur getrollt. Warum? Bringt doch nix.


 :sehrgut:  :ok: Klasse Typ bist du! Echt sauber! Bahh

Hary

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 26. Januar 2023, 17:03:02Wenn man wirklich soziale Teilhabe noch ermöglichen will dann reden wir aber von 2000€+

Das ist eine zu hohe Summe. Soviel Geld haben die meisten die Vollzeit arbeiten und trotzdem ein gutes Leben führen nicht. Es soll/muss ja auch eine Motivation geben etwas machen zu wollen, oder man führt das Grundeinkommen ein. Als Sozialleistung hingegen muss das Geld nur reichen um ein beschiedenes Leben zu führen, da darf man nicht verlangen teuren Interessen nachzugehen oder jedes Wochenende in irgendeinem Club zu gehen.

Die Frage ist nun aber wie will man einen Betrag ermitteln der irgendwo ein Gleichgewicht ist zwischen jemanden der arbeitet und jemanden der es nicht tut, gleichzeitig aber nicht dafür sorgt das jemand ständig nur das fehlende Geld im Blick hat.

Zumindest ein Anfang wäre die Stromkosten zu den KdU Kosten zu zählen. Ein Kontingent z.B 800 KwH im Jahr wird übernommen. Das würde schon sehr viele stark entlasten im Moment.

AlterGaul

Das BVerfG wird keine Summe für einen Regelsatz definieren. Dieses obliegt dem Gesetzgeber mit seinem weiten Gestaltungsraum. Eine Möglichkeit wäre eine Vollstreckungsanordnung vom BVerfG nach § 35 BVerfGG. Danach könnte man, wenn die Frist im Beschluss des BVerfG abgelaufen ist für die Nachbesserung bzw. Erhöhung des Regelsatzes direkt Klage beim Sozialgericht auf einen angemessenen Regelsatz einreichen ohne sich durch die Instanzen zu klagen. Allerdings so ohne weiteres wird das BVerfG dieses nicht anordnen.
Ansonsten bleibt nur abzuwarten bis irgendwas passiert.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Edelbert_Käsemann

@Hary:
Naja, man könnte ja anfangen damit die vorhandene Berechnungsgrundlage nicht zu kürzen und somit ca. 800€ auszuzahlen:
Dann wäre es sehr knapp bemessen aber nicht wie derzeit völlig unmöglich damit auszukommen.

Und diese Denkweise von es muss Abstand zur Arbeit geben ist völliger Blödsinn und muss raus aus den Köpfen.
Es ist genug Geld da. Es soll das Problem der Reichen sein ihre Leute dann in niederen Jobs zu halten und nicht arm gegen arm ausspielen.

Hätte man eine ausreichende Absicherung nach unten dann bräuchte man auch keinen Mindestlohn denn dann würde sich der Markt schon von alleine Regeln.

BGE ist natürlich auf Dauer die einzige richtige Lösung: aber im Moment muss einfach und schnell gehandelt werden und 300€ erhöht werden.

Ratlos

Zitat von: AlterGaul am 26. Januar 2023, 19:42:00Vollstreckungsanordnung vom BVerfG nach § 35 BVerfGG.
Geht gar nichtso ohne weiteres, nachdem der Gesetzgeber allein die Höhe des RS festlegt.
Das BVerfG hat übrigens in einem anderen Urteil die Begründung der Regierung (Einmalzahlungen usw.) als Anpassung akzeptiert.


Hary

Zitat von: NRWMaster am 27. Januar 2023, 14:19:37https://www.buergergeld.org/news/20230127-buergergeld-regierung-verschweigt-ernaehrungsarmut/?fbclid=IwAR1ZBRd_yFaYfv4UYt6dvjnj8UVxSfYXIFYqb8X1tlZAVrfVoJncRqnyq0A
Es ist durchaus ein komplexes Problem. Viele kaufen fertige Lebensmittel, diese sind aber im Schnitt teurer. Beispiel eine Packung Nudeln mit Tomatensoße kostet rund 1,29 € und reicht für zwei Personen für eine Mahlzeit. Kaufe ich die Zutaten Nudeln, Tomatenmark/passierte-Tomaten und mache mir daraus das gleiche essen, dann kostet das mit Kräuter und Käse im ersten Moment etwas mehr, aber die Menge die am Ende rauskommt ist sehr viel größer, also wieder günstiger.

Nun könnte man einfach behaupten dass man nur weniger Fertigessen kaufen sollte und schon kann man sich mehr leisten. Aber der Teufel steckt im Detail. Bei komplexeren Mahlzeiten ist die Kochzeit recht hoch und ein armer Haushalt hat in der Regel keine sparsamen Elektrogeräte. Somit wird die Zubereitung gerade bei den Energiekosten schon wieder sehr viel höher sein als bei einem modernen Haushalt mit effizienten Geräte. Dann kann am Ende die teure aufgewärmte Dose doch günstiger sein als das lange Kochen von z.B frischen Linsen oder Bohnen. So was zieht sich durch alle Bereiche wie Waschmaschine, Hers, Staubsauger usw. dieser Mehrverbrauch sorgt für mehr Kosten die wieder verhindern dass dieses Problem behoben werden kann. Gerade Geräte die 24/7 laufen wie ein Kühlschrank können da viel Geld verbrauchen. Dazu kommt eben auch noch dass wer viel Zuhause ist auch mehr Energie verbraucht. Wenn ich an der Arbeit bin 6 Stunden am Tag, dann koche ich da meinen Kaffee, brauche keine Heizung Zuhause und so weiter.

Das Problem ist also komplex.

Ratlos

@ Hary - und was hat das mit der beabsichtigten, aber erfolglosen Klage zu tun?

Fettnäpfchen

NRWMaster

Viele Beiträge seit gestern 13.00 Uhr und keinem fällt
Zitat von: NRWMaster am 26. Januar 2023, 12:59:10Das Bürgergeld sieht 2023 511 Euro jährlich für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vor.
dass auf. Zuerst dachte ich an den RL von 502 aber das passt ja nicht zu jährlich also habe ich nachgerechnet mit dem §Satz der in den FAQ angegeben ist= 5,02x8,36x12=503,6064 Euro
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Patrick87

@Fettnäpfchen

In dem neuen Regelsatz in Höhe von 502 Euro sind für den Posten Wohnen einschließlich Energie sowie Instandhaltung monatlich 42,55 Euro vorgesehen. Was pro Jahr 510,60 Euro macht. Aufgerundet also 511 Euro.

Edit: In den FAQ hast Du etwas überlesen. Nämlich "Im Einzelnen umfasst die Regelleistung in etwa folgende Bedarfe" und dann noch "ca." 8,36% (für den genannten Posten).