Hallo,
ich habe gehört das das JC auch die Garage für die Mietwohnung übernehmen muss, wenn diese ein Teil der Miete ist und das bei mir laut Mietvertrag der Fall. Ich frage mich ob man da Geld vom JC zurück bekommt da die letzten Jahre keine Garage bezahlt wurde? Nennt sich das nicht: Überprüfungsantrag? Ich hab die Dokument mal als Anhang hinzugefügt einmal den alten Mietvertrag und die neue Mieterhöhung vom Vermieter dort ist auch aufgelistet die Garage die jetzt statt 30€ 35€ kosten soll ab 2024.
Wie ihr seht, ist in dem bewilligungsbescheid keine Garage aufgelistet die bezahlt wird.
Wer hat denn in dem Mietvertrag die 30€ dazu gemalt und dann die Summe korrigiert? Von Garage lese ich da sonst nichts im Mietvertrag.
Zitat von: Sheherazade am 10. Oktober 2023, 12:44:30Wer hat denn in dem Mietvertrag die 30€ dazu gemalt und dann die Summe korrigiert? Von Garage lese ich da sonst nichts im Mietvertrag.
Ich meine das war die Maklerin damals..
Hätte ich jetzt die ganze Zeit gar keine Miete für die Garage zahlen müssen? Stehen tut da nix aber im Schreiben damals steht es im letzten Anhang unter A)
In der aktuellen Mieterhöhung wird die Garage mit 35€ angesetzt ist doch dann Teil der Miete oder nicht?
Die Garage gehört nur untrennbar zur Wohnung, wenn sie mit im Mietvertrag steht und die Wohnung ohne Garage nicht zu mieten gewesen wäre.
Ich denke, hier wird nix draus. Wie willst du beweisen, dass das die Maklerin war, die die 30,00 handschriftlich dazu gemalt hat? Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst. Ich hätte darauf bestanden, dass der Mietvertrag maschinell geändert wird und auch, dass da bei den 30,00 das Wort Garage zu finden ist. Was du jetzt tun kannst ist den Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft um ein Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann.
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Ich denke, hier wird nix draus. Wie willst du beweisen, dass das die Maklerin war, die die 30,00 handschriftlich dazu gemalt hat? Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst. Ich hätte darauf bestanden, dass der Mietvertrag maschinell geändert wird und auch, dass da bei den 30,00 das Wort Garage zu finden ist. Was du jetzt tun kannst ist den Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft um ein Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann.
Genau das werde ich tun! Werde später mal meinen Vermieter anschreiben.
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst.
Dann sollte man aber besser ganz Still sein.
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
@TE Wenn du das bekommst, schnell einen Überprüfungsantrag stellen, wegen der Fristen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Oktober 2023, 17:18:20Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst.
Dann sollte man aber besser ganz Still sein.
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
@TE Wenn du das bekommst, schnell einen Überprüfungsantrag stellen, wegen der Fristen.
Hi, wenn ich was bekomme?
Zitat von: fidikus am 10. Oktober 2023, 17:44:52Hi, wenn ich was bekomme?
Na die Bestätigung vom VM, dass die Garage zwingend zur Wohnung gehört.
Bzw. die Wohnung ohne Garage damals nicht zu Mieten gewesen wäre.
Huhu,
mein Vermieter hat geantwortet nach dem ich ihn gefragt habe bezüglich der Wohnung und Garage und folgende Antwort bekommen.
Hallo Herr,
ich bin überrascht, dass Sie eine etwas andere Version des Vertages haben als ich. In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Ich sende Ihnen eine Kopie meiner Version zu.
Gruß
Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.
Bloß blöd wenn deine Version des Mietvertrags dem JC schon vorliegt und jetzt auf einmal eine andere eingesendet wird. Das macht es halt nicht glaubwürdiger.
Meine Vermutung ist dass das JC das nicht akzeptiert und auf deine Klage wartet.
Zitat von: hotwert am 12. Oktober 2023, 13:04:05Bloß blöd wenn deine Version des Mietvertrags dem JC schon vorliegt und jetzt auf einmal eine andere eingesendet wird. Das macht es halt nicht glaubwürdiger.
Meine Vermutung ist dass das JC das nicht akzeptiert und auf deine Klage wartet.
Ich habe da im Mietvertrag nix verändert das war die Maklerin.. Wenn das Recht auf meiner Seite ist dann wird halt geklagt. Erstmal abwarten auf den Mietvertrag.
Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.
Wenn, dann nur auf einen Überprüfungsantrag deinerseits und das geht nur wenige Jahre rückwirkend.
Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2023, 13:40:07Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.
Wenn, dann nur auf einen Überprüfungsantrag deinerseits und das geht nur wenige Jahre rückwirkend.
Jaja, mit überprüfungsantrag
Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Kann ja so sein, seltsam trotzdem denn jede Partei bekommt exakt den gleichen MV.
Eine Maklerin kann da nicht einfach was dazu schreiben, was sie meint.
Wenn dann hätte auch der VM davon wissen müssen, er bekommt beide zur Unterschrift vorgelegt.
Du brauchst aber eine Bestätigung, dass du diese Wohnung nur mit der Garage hättest Mieten können.
Also beides zwingend zusammen gehört.
Gibt genug Mietverträge wo eine Garage drin steht, aber die Wohnung auch ohne zu Mieten gewesen wäre.
In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Wenn die Garage untrennbar mit zur Mietsache gehört, dann steht das auch so drin. Wenn nicht gibts einen extra Mietvertrag für die Garage.
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
am besten gleich weitervermieten und das Geld behalten wenn das JC sich um die Kosten drückt, aber Garage ist schon selten meist sind das doch Stellplätze die zur Wohnung gehören.
Zitat"Den Klägern stehen höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des sog "Garagenzuschlags" zu. Aufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage sind als Bedarf für Unterkunft und Heizung nur dann anzuerkennen, wenn - wie im vorliegenden Fall - Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind, eine Teilkündigung bezogen auf den Stellplatz nicht möglich und die Gesamtmiete angemessen ist. Eine Obliegenheit zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Untervermietung des Stellplatzes, besteht nicht. Weder auf § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, der die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze voraussetzt, noch auf den allgemeinen Nachranggrundsatz des § 2 Abs 1 Satz 1 SGB II kann eine solche Obliegenheit gestützt werden."
BSG, B 14 AS 39/20 R, Terminbericht
Bei bestehenden Mietverträgen kommt es also nicht darauf an, ob die Wohnung hätte ohne Garage angemietet werden können, sondern auf die Tatsache, ob die Garage separat gekündigt werden kann.
Auch bei Neuanmietungen benötigt es keinen Nachweis oder Bescheinigung des VM, dass die Wohnung nicht ohne Garage angemietet hätte werden können. Ist die Garage z.B. in der Anzeige enthalten, ist bereits davon auszugehen, dass wenn eine Garage zur Wohnung gehört, dass diese auch nicht ausgeschlagen werden kann, ohne die Chance auf die Wohnung zu verlieren.
Daher wären meine Fragen:
Wurde die Wohnung vor oder während des Leistungsbezuges bezogen?
War der Bewilligungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 oder abweichend?
Auf welches Datum ist der Bescheid für den Bewilligungszeitraum bzw. -zeiträume datiert?
Könnte eine Überprüfung der Bescheide auch nachteilig für dich sein? Die Überprüfung muss nicht auf die Einwände beschränkt werden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Kann ja so sein, seltsam trotzdem denn jede Partei bekommt exakt den gleichen MV.
Eine Maklerin kann da nicht einfach was dazu schreiben, was sie meint.
Wenn dann hätte auch der VM davon wissen müssen, er bekommt beide zur Unterschrift vorgelegt.
Du brauchst aber eine Bestätigung, dass du diese Wohnung nur mit der Garage hättest Mieten können.
Also beides zwingend zusammen gehört.
Gibt genug Mietverträge wo eine Garage drin steht, aber die Wohnung auch ohne zu Mieten gewesen wäre.
In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Das wird kein Problem sein das von meinem Vermieter zu bekommen. Erstmal abwarten was in seinem Schriftstück so steht dann sehen wir weiter. Ich hoffe ich habe das Schreiben heute im Briefkasten dann lade ich es später sofort hoch.
Hier der Brief vom Vermiete
Wenn es so im MV steht, kannst du es ja mal beim JC damit versuchen.
Hattest du den MV bei Mietbeginn bzw. Antrag auf Bürgergeld nicht mit Abgeben müssen?
Wenn ja, stand das mit der Garage da schon mit drin?
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2023, 16:21:15Wenn es so im MV steht, kannst du es ja mal beim JC damit versuchen.
Hattest du den MV bei Mietbeginn bzw. Antrag auf Bürgergeld nicht mit Abgeben müssen?
Wenn ja, stand das mit der Garage da schon mit drin?
Klar musst ich den Vertrag vorlegen aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe.
Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 16:26:11aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe
Ist mir eben auch Aufgefallen.
Bei der Variante für das JC ist die Garage also nicht mit drin.
Somit können sie ja nichts davon wissen.
Wird schwierig sein mit dem JC jetzt, dafür eine passende Erklärung zu finden.
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2023, 16:30:57Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 16:26:11aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe
Ist mir eben auch Aufgefallen.
Bei der Variante für das JC ist die Garage also nicht mit drin.
Somit können sie ja nichts davon wissen.
Wird schwierig sein mit dem JC jetzt, dafür eine passende Erklärung zu finden.
Also lieber ne Anwältin mal fragen?ich kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht.
Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23Also lieber ne Anwältin mal fragen?
wird erst mal nicht so viel bringen.
Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht
Aber dafür, was du damals dem JC als Nachweis gegeben hast.
Dann hätte es doch schon Auffallen müssen, dass die Garage nicht mit dabei ist.
(ausser den hingemalten 30 € ohne Bezug zu was)
Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 14:57:29Hier der Brief vom Vermieter
kündige doch einfach die Garage, wenn der VM sich darauf nicht einlässt, muss das JC auch definitiv zahlen
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Das wird die Maklerin sicher wissen vielleicht wegen ihrer Provision da wurde sicher nicht aufgeklärt.
Kann auch sein dass die Maklerin eben einfach einen falsch aufgedruckten Vertrag hatte, evtl die falsche Version eingepackt bevor man sich zur Unterschrift getroffen hat und dann vor Ort eben einfach dazugeschrieben.
Ist jetzt nicht ungewöhnlich, seh ich öfters und macht mein Arzt auch wenn mal auf einem Rezept was falsches steht.
Ich würde das auch so machen wenn mir vor Ort auffällt dass ein Fehler in dem Vertrag ist.
Ich würde das genauso begründen und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte und nicht den ausgearbeiteten Vertrag und deshalb den Vertrag handschriftlich ausgebessert hat. Zusätzlich würde ich die Maklerin anrufen und ihr klar machen dass das JC Probleme macht und ein schriftliches Statement verlangen.
Da reicht ein Zweizeiler und das Problem wäre erledigt.
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09Ist jetzt nicht ungewöhnlich
Doch ist es schon und es hätte mindestens rein gehört, für was die 30€ sein sollen.
Ist ja eh fast alles nur Handschriftlich gemacht.
Dann bekommt der VM beide Exemplare zur Unterschrift und gibt eines, danach dem Mieter.
Sollte der MV schon vorher vom VM unterschrieben worden sein, darf die Maklerin erst recht nichts mehr ändern.
Darum wohl auch hier die Überraschung vom VM, das er einen anderen Inhalt im Vertrag hat als der Mieter.
Seltsam ist die Sache auf jeden Fall.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-per-post/
Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2023, 16:16:38Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 14:57:29Hier der Brief vom Vermieter
kündige doch einfach die Garage, wenn der VM sich darauf nicht einlässt, muss das JC auch definitiv zahlen
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Das wird die Maklerin sicher wissen vielleicht wegen ihrer Provision da wurde sicher nicht aufgeklärt.
Ich kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin ich hatte ihn ja geschrieben das ich das schreiben. Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen? Werde mal einen überprüfungsantrag stellen die Tage.
@kopfbahnhof
Wie würdest du jetzt handeln? Ich könnte auch zur Anwältin und das mal klären?
Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23ich kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht.
welchen Mietvertrag hast Du unterschrieben und welche Version ging an das JC?
Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Ich kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin ich hatte ihn ja geschrieben das ich das schreiben. Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen? Werde mal einen überprüfungsantrag stellen die Tage.
aber man hätte wenigstens einen Nachweis von dem Schreiben des VM das JC Fragen das sicher auch ob die Kündigung der Garage möglich.
Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Wie würdest du jetzt handeln?
Ohne die beiden Varianten vom MV zu kennen?
Was soll man da raten?
Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin
Dann soll dir dein VM genau das Bestätigen.
Zitat von: fidikus am 23. Oktober 2023, 12:40:53Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen?
Wenn es davon schon bei Antragsstellung wusste und es dafür, einen Nachweis gibt.
Keiner weiß was ja genau, was du da Abgegeben hast.
Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Oktober 2023, 17:41:35Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09Ist jetzt nicht ungewöhnlich
Doch ist es schon und es hätte mindestens rein gehört, für was die 30€ sein sollen.
Ist ja eh fast alles nur Handschriftlich gemacht.
Ja, das hätte man auf jedenfall besser aufschreiben sollen. Ich meine nur das handschriftliche Ausbesserungen in Verträgen nicht ungewöhnlich sind. Nur muss man es dann auch richtig machen und nicht einfach irgendeine Zahl hinschmieren.
Zitat von: hotwert am 24. Oktober 2023, 15:14:39Ich meine nur das handschriftliche Ausbesserungen in Verträgen nicht ungewöhnlich sind.
Das ist schon richtig, aber dann müssen beide Verträge identisch sein.
Hier scheint der VM ja schon seine Unterschrift, darunter gesetzt zu haben.
Da ist es Verboten, nachträglich noch irgendetwas rein zu schreiben, ohne sein Wissen.
Wie schon geschrieben, irgendwie seltsam die Sache.
Es kommt m.E. auch darauf an, was im Antragsformular angegeben wurde. Sollte dort der Gesamtbetrag inkl. Garage angegeben worden sein, dann hätte das Jobcenter von Amts wegen ermitteln müssen, was damit auf sich hat. Neben dem Vertrag hätte es ja auch Erhöhungen geben können und was weiß ich nicht noch alles.
Bevor der Überprüfungsantrag gestellt wird, wären noch folgende Fragen zu klären:
Wurde die Wohnung vor oder während des Leistungsbezuges bezogen?
War der Bewilligungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 oder abweichend?
Auf welches Datum ist der Bescheid für den Bewilligungszeitraum bzw. -zeiträume datiert?
Könnte eine Überprüfung der Bescheide auch nachteilig für dich sein? Die Überprüfung muss nicht auf die Einwände beschränkt werden.
Beim Überprüfungsantrag ist aufwendiger als ein Widerspruch. Macht man dort Fehler, ist der Ü-Antrag unzulässig.
Hi, ich hab mir so ein Formular geladen wo man nur noch seine Daten eingeben muss. Was scheibe ich den am besten bei: Seit wie lange die Bescheide zurückliegende geprüfte werden sollen??? Am liebsten natürlich vor 10j... Wie ich das genau alles formuliere weiß ich auch noch net vielleicht wäre ne anwaltliche Beratung ganz gut?
@Jimmi
Wieso sollte der Überprüfungsantrag von Nachteil für mich sein?
Datiert sind die Bewilligungs Bescheide immer für 12 Monate. Mein jetziger würde zum 1.11 ablaufen also ist der neu von 1.11-1.11.2024
Naja, es gibt immer mal wieder Entscheidungen, wo das Jobcenter vielleicht was vergessen hat und worüber man ganz froh ist.
Könnten z.B. unangemessene Kosten der Unterkunft sein, die bisher nicht aufgefallen sind oder ein Einkommen wurde nicht berücksichtigt. Der Überprüfungsantrag ist nicht auf die Gründe im Ü-Antrag beschränkt, sondern bedeutet grundsätzlich eine komplette Überprüfung des Verwaltungsaktes, was eben auch ein Nachteil sein kann. Daher nur die Absicherung, ob da vielleicht was auffallen könnte.
Bis zum 31.12.2023 können alle Verwaltungsakte überprüft werden, die nach dem 01.01.2019 ergangen sind. Eine Nachzahlung kann aber nur für Leistungen ab 01.01.2022 erfolgen. Wirklich Sinn macht eine Überprüfung also nur für die Bescheide, mit denen die Leistungen von 11/2021 bis 10/2022 bzw. 11/2022 bis 10/2023 bewilligt wurden.
Dabei ist aber, wie zuvor erwähnt, einiges zu beachten. Z.B. müssen die Verwaltungsakte korrekt mit Datum etc. benannt werden. Ein allg. Verweis auf alle Bescheide in einem bestimmten Zeitraum kann als unzulässig zurückgewiesen werden. Ich würde daher den Überprüfungsantrag hier noch mal einstellen, um Formfehler zu vermeiden.
Per Anwalt geht natürlich auch. Dafür kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Sollte dann aber ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Oktober 2023, 16:04:25Naja, es gibt immer mal wieder Entscheidungen, wo das Jobcenter vielleicht was vergessen hat und worüber man ganz froh ist.
Könnten z.B. unangemessene Kosten der Unterkunft sein, die bisher nicht aufgefallen sind oder ein Einkommen wurde nicht berücksichtigt. Der Überprüfungsantrag ist nicht auf die Gründe im Ü-Antrag beschränkt, sondern bedeutet grundsätzlich eine komplette Überprüfung des Verwaltungsaktes, was eben auch ein Nachteil sein kann. Daher nur die Absicherung, ob da vielleicht was auffallen könnte.
Bis zum 31.12.2023 können alle Verwaltungsakte überprüft werden, die nach dem 01.01.2019 ergangen sind. Eine Nachzahlung kann aber nur für Leistungen ab 01.01.2022 erfolgen. Wirklich Sinn macht eine Überprüfung also nur für die Bescheide, mit denen die Leistungen von 11/2021 bis 10/2022 bzw. 11/2022 bis 10/2023 bewilligt wurden.
Dabei ist aber, wie zuvor erwähnt, einiges zu beachten. Z.B. müssen die Verwaltungsakte korrekt mit Datum etc. benannt werden. Ein allg. Verweis auf alle Bescheide in einem bestimmten Zeitraum kann als unzulässig zurückgewiesen werden. Ich würde daher den Überprüfungsantrag hier noch mal einstellen, um Formfehler zu vermeiden.
Per Anwalt geht natürlich auch. Dafür kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Sollte dann aber ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.
Huhu, also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte? Wäre ja schön wenn es so wäre...
Nur wenn du falsch beraten worden wärst oder eine falsche Auskunft bekommen hättest. So eine Situation könnte einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch begründen bzw. sogar einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch. Ist aber eine ganz andere Hausnummer und schwer nachzuweisen.
Zitat von: fidikus am 25. Oktober 2023, 16:50:09also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte?
Es sind 3 Jahre.
Warum hast du damals nicht sofort beim JC Nachgefragt, warum die 30 € Abgezogen wurden?
So was muss doch Auffallen?
Da hätte man doch schon klären können, dass es um die zugehörige Garage geht.
dein Überprüfungsantrag wird beim JC nichts bringen oder meinst du die werden sagen oh verdammt wir werden ihnen natürlich sofort das Geld für die Garage + Zinsen nachzahlen, nee dann lieber gleich einklagen wenn negative Antwort vom JC kommt.
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Oktober 2023, 17:30:31Zitat von: fidikus am 25. Oktober 2023, 16:50:09also ist es nicht so das ich 4j rückwirkend geld zurück bekommen könnte?
Es sind 3 Jahre.
Warum hast du damals nicht sofort beim JC Nachgefragt, warum die 30 € Abgezogen wurden?
So was muss doch Auffallen?
Da hätte man doch schon klären können, dass es um die zugehörige Garage geht.
Sry für die Verspätung. Ich dachte die Garage muss ich selber bezahlen deswegen. Ich habe diesbezüglich noch nix in die Wege geleitet mir geht's Psy nicht gut. Was würdet ihr machen?
Zitat von: Rotti am 25. Oktober 2023, 21:09:45dein Überprüfungsantrag wird beim JC nichts bringen oder meinst du die werden sagen oh verdammt wir werden ihnen natürlich sofort das Geld für die Garage + Zinsen nachzahlen, nee dann lieber gleich einklagen wenn negative Antwort vom JC kommt.
Ja gut, dann würde ich dagegen klagen.