Garage ist Teil der Miete aber wird seit Jahren nicht vom JC bezahlt.

Begonnen von fidikus, 10. Oktober 2023, 12:31:58

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Milla

Wenn die Garage untrennbar mit zur Mietsache gehört, dann steht das auch so drin. Wenn nicht gibts einen extra Mietvertrag für die Garage.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Rotti

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
am besten gleich weitervermieten und das Geld behalten wenn das JC sich um die Kosten drückt, aber Garage ist schon selten meist sind das doch Stellplätze die zur Wohnung gehören.

Jimmy Neutron

Zitat"Den Klägern stehen höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung des sog "Garagenzuschlags" zu. Aufwendungen für einen Stellplatz oder eine Garage sind als Bedarf für Unterkunft und Heizung nur dann anzuerkennen, wenn - wie im vorliegenden Fall - Wohnung und Stellplatz Bestandteile eines einheitlichen Mietverhältnisses sind, eine Teilkündigung bezogen auf den Stellplatz nicht möglich und die Gesamtmiete angemessen ist. Eine Obliegenheit zur Kostensenkung, zum Beispiel durch Untervermietung des Stellplatzes, besteht nicht. Weder auf § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, der die Überschreitung der Angemessenheitsgrenze voraussetzt, noch auf den allgemeinen Nachranggrundsatz des § 2 Abs 1 Satz 1 SGB II kann eine solche Obliegenheit gestützt werden."
BSG, B 14 AS 39/20 R, Terminbericht

Bei bestehenden Mietverträgen kommt es also nicht darauf an, ob die Wohnung hätte ohne Garage angemietet werden können, sondern auf die Tatsache, ob die Garage separat gekündigt werden kann.
Auch bei Neuanmietungen benötigt es keinen Nachweis oder Bescheinigung des VM, dass die Wohnung nicht ohne Garage angemietet hätte werden können. Ist die Garage z.B. in der Anzeige enthalten, ist bereits davon auszugehen, dass wenn eine Garage zur Wohnung gehört, dass diese auch nicht ausgeschlagen werden kann, ohne die Chance auf die Wohnung zu verlieren.

Daher wären meine Fragen:
Wurde die Wohnung vor oder während des Leistungsbezuges bezogen?
War der Bewilligungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 oder abweichend?
Auf welches Datum ist der Bescheid für den Bewilligungszeitraum bzw. -zeiträume datiert?
Könnte eine Überprüfung der Bescheide auch nachteilig für dich sein? Die Überprüfung muss nicht auf die Einwände beschränkt werden.

fidikus

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53
Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Kann ja so sein, seltsam trotzdem denn jede Partei bekommt exakt den gleichen MV.
Eine Maklerin kann da nicht einfach was dazu schreiben, was sie meint.
Wenn dann hätte auch der VM davon wissen müssen, er bekommt beide zur Unterschrift vorgelegt.

Du brauchst aber eine Bestätigung, dass du diese Wohnung nur mit der Garage hättest Mieten können.
Also beides zwingend zusammen gehört.

Gibt genug Mietverträge wo eine Garage drin steht, aber die Wohnung auch ohne zu Mieten gewesen wäre.

In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.


Das wird kein Problem sein das von meinem Vermieter zu bekommen. Erstmal abwarten was in seinem Schriftstück so steht dann sehen wir weiter. Ich hoffe ich habe das Schreiben heute im Briefkasten dann lade ich es später sofort hoch.

fidikus


Kopfbahnhof

Wenn es so im MV steht, kannst du es ja mal beim JC damit versuchen.

Hattest du den MV bei Mietbeginn bzw. Antrag auf Bürgergeld nicht mit Abgeben müssen?
Wenn ja, stand das mit der Garage da schon mit drin?

fidikus

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2023, 16:21:15Wenn es so im MV steht, kannst du es ja mal beim JC damit versuchen.

Hattest du den MV bei Mietbeginn bzw. Antrag auf Bürgergeld nicht mit Abgeben müssen?
Wenn ja, stand das mit der Garage da schon mit drin?


Klar musst ich den Vertrag vorlegen aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe.

Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 16:26:11aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe
Ist mir eben auch Aufgefallen.

Bei der Variante für das JC ist die Garage also nicht mit drin.
Somit können sie ja nichts davon wissen.

Wird schwierig sein mit dem JC jetzt, dafür eine passende Erklärung zu finden.


fidikus

Zitat von: Kopfbahnhof am 19. Oktober 2023, 16:30:57
Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 16:26:11aber das Stück vom Vermieter scheint ja etwas anders zu sein als das was ich oben eingestellt habe
Ist mir eben auch Aufgefallen.

Bei der Variante für das JC ist die Garage also nicht mit drin.
Somit können sie ja nichts davon wissen.

Wird schwierig sein mit dem JC jetzt, dafür eine passende Erklärung zu finden.



Also lieber ne Anwältin mal fragen?ich kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht.

Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23Also lieber ne Anwältin mal fragen?
wird erst mal nicht so viel bringen.

Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht
Aber dafür, was du damals dem JC als Nachweis gegeben hast.

Dann hätte es doch schon Auffallen müssen, dass die Garage nicht mit dabei ist.
(ausser den hingemalten 30 € ohne Bezug zu was)

Rotti


Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 14:57:29Hier der Brief vom Vermieter
kündige doch einfach die Garage, wenn der VM sich darauf nicht einlässt, muss das JC auch definitiv zahlen

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Das wird die Maklerin sicher wissen vielleicht wegen ihrer Provision da wurde sicher nicht aufgeklärt.

hotwert

Kann auch sein dass die Maklerin eben einfach einen falsch aufgedruckten Vertrag hatte, evtl die falsche Version eingepackt bevor man sich zur Unterschrift getroffen hat und dann vor Ort eben einfach dazugeschrieben.

Ist jetzt nicht ungewöhnlich, seh ich öfters und macht mein Arzt auch wenn mal auf einem Rezept was falsches steht.

Ich würde das auch so machen wenn mir vor Ort auffällt dass ein Fehler in dem Vertrag ist.

Ich würde das genauso begründen und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte und nicht den ausgearbeiteten Vertrag und deshalb den Vertrag handschriftlich ausgebessert hat. Zusätzlich würde ich die Maklerin anrufen und ihr klar machen dass das JC Probleme macht und ein schriftliches Statement verlangen.
Da reicht ein Zweizeiler und das Problem wäre erledigt.

Kopfbahnhof

Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09und schreiben das die Maklerin wohl ausversehen einen Entwurf dabei hatte
Zitat von: hotwert am 22. Oktober 2023, 09:36:09Ist jetzt nicht ungewöhnlich

Doch ist es schon und es hätte mindestens rein gehört, für was die 30€ sein sollen.
Ist ja eh fast alles nur Handschriftlich gemacht.

Dann bekommt der VM beide Exemplare zur Unterschrift und gibt eines, danach dem Mieter.
Sollte der MV schon vorher vom VM unterschrieben worden sein, darf die Maklerin erst recht nichts mehr ändern.

Darum wohl auch hier die Überraschung vom VM, das er einen anderen Inhalt im Vertrag hat als der Mieter.

Seltsam ist die Sache auf jeden Fall.

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-per-post/

fidikus

Zitat von: Rotti am 21. Oktober 2023, 16:16:38
Zitat von: fidikus am 19. Oktober 2023, 14:57:29Hier der Brief vom Vermieter
kündige doch einfach die Garage, wenn der VM sich darauf nicht einlässt, muss das JC auch definitiv zahlen

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2023, 18:00:53In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.
Das wird die Maklerin sicher wissen vielleicht wegen ihrer Provision da wurde sicher nicht aufgeklärt.

Ich kann die Garage net kündigen sie steht ja im Mietvertrag drin ich hatte ihn ja geschrieben das ich das schreiben. Dann musste das JC ja rückwirkend auch zahlen? Werde mal einen überprüfungsantrag stellen die Tage.

@kopfbahnhof

Wie würdest du jetzt handeln? Ich könnte auch zur Anwältin und das mal klären?

september23

Zitat von: fidikus am 20. Oktober 2023, 15:58:23ich kann da ja nix dafür das es im Mietvertrag unterschiedlich steht.
welchen Mietvertrag hast Du unterschrieben und welche Version ging an das JC?