Garage ist Teil der Miete aber wird seit Jahren nicht vom JC bezahlt.

Begonnen von fidikus, 10. Oktober 2023, 12:31:58

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fidikus

Hallo,

ich habe gehört das das JC auch die Garage für die Mietwohnung übernehmen muss, wenn diese ein Teil der Miete ist und das bei mir laut Mietvertrag der Fall. Ich frage mich ob man da Geld vom JC zurück bekommt da die letzten Jahre keine Garage bezahlt wurde? Nennt sich das nicht: Überprüfungsantrag? Ich hab die Dokument mal als Anhang hinzugefügt einmal den alten Mietvertrag und die neue Mieterhöhung vom Vermieter dort ist auch aufgelistet die Garage die jetzt statt 30€ 35€ kosten soll ab 2024.


Wie ihr seht, ist in dem bewilligungsbescheid keine Garage aufgelistet die bezahlt wird.







Sheherazade

Wer hat denn in dem Mietvertrag die 30€ dazu gemalt und dann die Summe korrigiert? Von Garage lese ich da sonst nichts im Mietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

fidikus

Zitat von: Sheherazade am 10. Oktober 2023, 12:44:30Wer hat denn in dem Mietvertrag die 30€ dazu gemalt und dann die Summe korrigiert? Von Garage lese ich da sonst nichts im Mietvertrag.

Ich meine das war die Maklerin damals..

Hätte ich jetzt die ganze Zeit gar keine Miete für die Garage zahlen müssen? Stehen tut da nix aber im Schreiben damals steht es im letzten Anhang unter A)


In der aktuellen Mieterhöhung wird die Garage mit 35€ angesetzt ist doch dann Teil der Miete oder nicht?

Sheherazade

Die Garage gehört nur untrennbar zur Wohnung, wenn sie mit im Mietvertrag steht und die Wohnung ohne Garage nicht zu mieten gewesen wäre.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Ich denke, hier wird nix draus. Wie willst du beweisen, dass das die Maklerin war, die die 30,00 handschriftlich dazu gemalt hat? Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst. Ich hätte darauf bestanden, dass der Mietvertrag maschinell geändert wird und auch, dass da bei den 30,00 das Wort Garage zu finden ist. Was du jetzt tun kannst ist den Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft um ein Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann.

fidikus

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Ich denke, hier wird nix draus. Wie willst du beweisen, dass das die Maklerin war, die die 30,00 handschriftlich dazu gemalt hat? Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst. Ich hätte darauf bestanden, dass der Mietvertrag maschinell geändert wird und auch, dass da bei den 30,00 das Wort Garage zu finden ist. Was du jetzt tun kannst ist den Vermieter oder die Wohnungsgesellschaft um ein Schreiben bitten, in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann.

Genau das werde ich tun! Werde später mal meinen Vermieter anschreiben.

Kopfbahnhof

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst.
Dann sollte man aber besser ganz Still sein.

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
@TE Wenn du das bekommst, schnell einen Überprüfungsantrag stellen, wegen der Fristen.

fidikus

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Oktober 2023, 17:18:20
Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46Das kannst genauso du gewesen sein, damit du jetzt die Garage bekommst bzw. rückwirkend bekommst.
Dann sollte man aber besser ganz Still sein.

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:47:46in dem explizit drin steht, dass die Garage zur Wohnung gehört und nicht davon getrennt werden kann
@TE Wenn du das bekommst, schnell einen Überprüfungsantrag stellen, wegen der Fristen.

Hi, wenn ich was bekomme?


Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 10. Oktober 2023, 17:44:52Hi, wenn ich was bekomme?
Na die Bestätigung vom VM, dass die Garage zwingend zur Wohnung gehört.
Bzw. die Wohnung ohne Garage damals nicht zu Mieten gewesen wäre.

fidikus

Huhu,

mein Vermieter hat geantwortet nach dem ich ihn gefragt habe bezüglich der Wohnung und Garage und folgende Antwort bekommen.


Hallo Herr,
ich bin überrascht, dass Sie eine etwas andere Version des Vertages haben als ich. In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Ich sende Ihnen eine Kopie meiner Version zu.
Gruß



Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.

hotwert

Bloß blöd wenn deine Version des Mietvertrags dem JC schon vorliegt und jetzt auf einmal eine andere eingesendet wird. Das macht es halt nicht glaubwürdiger.

Meine Vermutung ist dass das JC das nicht akzeptiert und auf deine Klage wartet.

fidikus

Zitat von: hotwert am 12. Oktober 2023, 13:04:05Bloß blöd wenn deine Version des Mietvertrags dem JC schon vorliegt und jetzt auf einmal eine andere eingesendet wird. Das macht es halt nicht glaubwürdiger.

Meine Vermutung ist dass das JC das nicht akzeptiert und auf deine Klage wartet.

Ich habe da im Mietvertrag nix verändert das war die Maklerin.. Wenn das Recht auf meiner Seite ist dann wird halt geklagt. Erstmal abwarten auf den Mietvertrag.

Sheherazade

Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.

Wenn, dann nur auf einen Überprüfungsantrag deinerseits und das geht nur wenige Jahre rückwirkend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

fidikus

Zitat von: Sheherazade am 12. Oktober 2023, 13:40:07
Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37Eine Freundin meint das ich normal Geld für die letzten Jahre zurück bekommen müsste.

Wenn, dann nur auf einen Überprüfungsantrag deinerseits und das geht nur wenige Jahre rückwirkend.

Jaja, mit überprüfungsantrag

Kopfbahnhof

Zitat von: fidikus am 12. Oktober 2023, 12:39:37In meiner Version ist die Garage genannt und auch auf Ihrem Papier sind ja die 30 Euro separat ausgewiesen, dazu noch mit einer Unterschrift versehen.
Kann ja so sein, seltsam trotzdem denn jede Partei bekommt exakt den gleichen MV.
Eine Maklerin kann da nicht einfach was dazu schreiben, was sie meint.
Wenn dann hätte auch der VM davon wissen müssen, er bekommt beide zur Unterschrift vorgelegt.

Du brauchst aber eine Bestätigung, dass du diese Wohnung nur mit der Garage hättest Mieten können.
Also beides zwingend zusammen gehört.

Gibt genug Mietverträge wo eine Garage drin steht, aber die Wohnung auch ohne zu Mieten gewesen wäre.

In deinem sind da einfach mal 30€ rein gekritzelt, ohne Grund wofür eigentlich.