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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02

Titel: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02
Wir kommen einfach aus der Schikane unseres Jobcenters nicht heraus. In einem anderen Faden von mir, habe ich schon von der versuchten Aufrechnung meiner Tochter berichtet. Nachdem sie nun gekündigt wurde, meldete sie sich darauf sofort beim Jobcenter. Dieser schickte ihr einen WBA. Den WBA, sowie andere geforderte Unterlagen, hat sie online wie üblich ausgefüllt und eingereicht.
Seit dieser Zeit wartet sie nun auf ihren Bescheid. Obwohl alle Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht wurden, lässt das Jobcenter auf sich warten, so das sie am 1. Juli ihre Miete aus eigener Kraft nicht zahlen konnte.
Nun haben wir den 12. 7. 2024, es ist bis heute weder ein Bescheid noch Geld auf ihr Konto eingegangen. Stattdessen kam heute ein Brief ,,Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung"

Es wird verlangt.
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VM
Diese wurde aber schon beim WBA online eingereicht.
-vollständig ausgefüllte Anlage EK
Wurde ebenfalls mit dem WBA eingereicht
-Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023
Das ist neu. Sind diese Notwendig für einen WBA? Vor allem wenn man 2022 und 2023 gar nicht gearbeitet oder viel zu wenig verdient hat? Es steht auch, wenn keine gemacht wurde, möchten sie eine Negativbescheinigung vom Finanzamt. Was genau ist das, und muss das eingereicht werden?

Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ich frage mich, warum es da ein Problem gibt, wenn ihre Betriebskosten 2023 gering ausfallen? Zumal die gar nicht gering waren, und sie Nachzahlen musste.

Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt?

Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 12. Juli 2024, 17:30:32
Rick

Da würde ich mich gar nicht auf den Schmarr´n einlassen sondern sofort einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064) stellen.
Da natürlich auf die Situation anpassen und auf jeden Fall diese Mitwirkungsaufforderung beilegen!
Und alles was man als Anhang mitschickt sollte immer doppelt beigefügt werden.

1 sollten die in Ihre Akte schauen und das ist gesetzl. geregelt
eine doppelt Datenerhebung ist auch nicht erlaubt

2
Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02-Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023
sind wirklich irrelevant wenn sie hilfebedürftig ist. Und alleine bis das geklärt wäre ist oben erwähnter EA schon bearbeitet.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Es steht auch, wenn keine gemacht wurde, möchten sie eine Negativbescheinigung vom Finanzamt. Was genau ist das, und muss das eingereicht werden?
Eine Abfrage können die selber machen wenn sie das wissen wollen und selbst das ist gesetzl. geregelt das es das JC machen muss wenn der Aufwand für den Hilfesuchenden zu groß wäre/ist.
Und das ist er wenn die Anforderung schon gar nichts mit der Bearbeitung eines WBA zu tun hat.

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"
Da gilt das selbe wie oben!

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt?
Nein überhaupt nicht! Nebenbei hat das nichts mit den KdUH zu tun da man den Strom vom RL selber zahlt.

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 12. Juli 2024, 22:10:08
Fettnäpfchen,

besten Dank für deine sehr informative Rückantwort und die Beantwortung meiner Fragen.
So werden wir vorgehen. Kurze Zusammenfassung. Sie stellt also den Eilantrag, diesen stellen wir beim SG, richtig? Kann das Musterschreiben, hier auch besten Dank an Ottokar!, so mit den Sätzen stehen bleiben, ausser natürlich Name/Datum/Adressen/Ich Form, stehen bleiben, oder müsste da noch etwas hinzugefügt werden? Eigentlich ist ja alles in den Schreiben erwähnt worden.   

Sollten ausser Kopie der Mitwirkungsaufforderung vom JC noch andere Dokumente mit beigelegt werden? Aktueller Kontostand, dieser Beträgt 302 Euro. Eventuell Kopie des WBA-Antrages was sie digital an das JC gesendet hat? Das ganze dann doppelt beilegen?

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 13. Juli 2024, 08:34:54
Unterlagen die bereits eingereicht wurden müssen nicht erneut eingereicht werden.
Sind diese verschwunden, muss der Datenschutzbeauftragte ran, denn dann liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023, sofern sie vor dem 01.07. ergangen sind, gehen das JC nichts an, da sie nicht leistungsrelevant sind. Und wenn sie noch nicht ergangen sind, sind sie ebenso unrelevant, eben weil sie noch nicht existieren.
Nur und erst wenn sie ab dem 01.07. ergangen sind, müssen sie dem JC vorgelegt werden.
Die Stromabrechnung geht das JC ebenfalls nichts an, da Strom aus dem Regelsatz zu zahlen ist und dieser der freien Disposition des Leistungsbeziehers unterliegt, ist sie nicht leistungsrelevant.
Statt mich hier wegen dieser unerhörten Forderungen mit dem JC herumzustreiten, das offensichtlich nicht gewillt ist sich an bestehende Gesetze zu halten, sondern durch offensichtlich rechtswidriges Handeln vorsätzlich die Entstehung einer Notlage provoziert, würde ich sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Das JC fordert Unterlagen, die es nachweislich längst erhalten hat, und solche, die offensichtlich weder für die Prüfung des Leistungsanspruches noch zur Berechnung dessen Höhe erforderlich sind und für die somit keine Rechtsgrundlage zur Datenerhebung gemäß § 67a Abs. 1 SGB X besteht. Das JC hat durch dieses offensichtlich rechtswidrige Handeln vorsätzlich die Entstehung einer Notlage provoziert, in der weder Geldmittel zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten noch Zahlung der Miete zur Verfügung stehen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 13. Juli 2024, 10:42:31
Ottokar,

Vielen, vielen Dank ebenfalls für deinen Beitrag zu unserem Problem.
Ich hab dein Musterschreiben schon einmal angefertigt, kann ich deine Begründung hier mit einfügen oder ggf. diese mit dem Musterschreiben austauschen? Dazu packe ich dann nur die Kopie der Mitwirkungsaufforderung mit rein? Das ganze geht dann am Montag gleich per Post zum SG. Zu dem Verhalten unseres JC und dort bestimmten SB kann man wirklich nicht mehr viel zu sagen, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 13. Juli 2024, 12:01:41
Ganz wie du möchtest.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. Juli 2024, 15:26:09
Rick

Zitat von: Rick am 13. Juli 2024, 10:42:31Das ganze geht dann am Montag gleich per Post zum SG
Viel Erfolg!
Wobei der eigtl. sicher ist!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 13. Juli 2024, 21:05:55
Vielen Dank Fettnäpfchen und Ottokar für Eure Hilfe! Ich melde mich sobald es dann was neues gibt.

Euch ebenfalls ein schönes WE
Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 25. Juli 2024, 10:02:26
Ich wollte kurz Rückmeldung geben, das sich bis jetzt noch nichts getan hat. Ihr Konto stand aktuelle ist 238 Euro. Das einzige was auf ihr Konto bis heute eingegangen ist, sind die Fahrkosten. Das hat ganze 23 Tage gedauert zu bearbeiten.

Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Juli 2024, 17:09:22
Rick

Vom 13 sprich beim SG frühestens 15ten eingegangen sind es gerade mal 10 Tage und ein WE dazwischen.
Also alles noch in den normalen Grenzen.

Dafür ging die Erstattung Fahrtkosten für ein JC sehr schnell.

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 26. Juli 2024, 13:06:07
Am 14. müsste er angekommen sein, wir haben Einschreiben genommen. Ok, dann müssen wir wohl weiterhin warten und hoffen, das nächste Woche Geld rauf kommt. Mit den Fixkosten sind es jetzt nur noch 187 Euro auf ihrem Konto. Wir schieben schon ein wenig Panik.

MfG Rick 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. Juli 2024, 16:17:55
Rick

Zitat von: Rick am 26. Juli 2024, 13:06:07Am 14. müsste er angekommen sein, wir haben Einschreiben genommen.
auch ein Einschreiben wird nicht an einem Sonntag zugestellt.

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 26. Juli 2024, 18:44:51
Ruf am Montag beim SG an und schildere denen die aktuelle Notlage.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 28. Juli 2024, 21:03:53
Update: Gestern kam Post vom Sozialgericht. In dem Schreiben war eine Niederschrift vom Jobcenter an das Sozialgericht.

Ich stelle dieses Schreiben einmal hier ein.
Die Daten darin sind nicht ganz korrekt, da man hier wohl immer das Datum vom Schreiben nennt, aber nicht berücksichtigt, das die Briefe vom Jobcenter in der Regel immer 1 Woche und mehr brauchen um in den Briefkasten meiner Tochter zu landen. Somit kann man nicht früher reagieren. Arbeitslos gemeldet hat sie sich am 17. 6. 2024. Die Kündigung hat das Datum 13. 6. 2024, darin steht "Ihr Arbeitsverhältnis endet mit dem Tag des Zuganges dieses Schreiben." Die Kündigung kam wohl am späten Nachmittag des 14. 6. 2024. Da meine Tochter das Wochenende weg war und erst am Abend des 16. 6. 2024 wieder nach Hause kam, meldete sie sich darauf hin am 17. 6. 2024 sofort Online arbeitslos. Danach hat sie auf Antwort vom Jobcenter gewartet, sie wusste nicht ob sie nun einen WBA oder einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen sollte.

Am 22. 6. 2024 lag der Brief mit dem WBA Antrag und ein gesonderter Brief ebenfalls vom Jobcenter mit Betreff ,,Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung" (Siehe mein anderer Faden) im Briefkasten. Das Schreiben wurde am 18. 6. 2024 erstellt landete am 22.  6. 2024 im Briefkasten. 

Am 23. 06. 2024 gingen von meiner Tochter an das Jobcenter Digital online alle Unterlagen ein, die im Schreiben vom 18. 6. 2024 verlangt wurden. Dieses ist im Verlauf im Jobcenter Digital auch einsehbar das Nachweise hochgeladen wurden. Wir haben uns diese Übersicht zur Sicherheit runtergeladen. Darin ist ersichtlich das Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen wurden. Die Anlage EK und Anlage VM muss man beim WBA gesondert über die Rubrik "Unterlagen nachreichen" ausfüllen. Das wird als Hinweis beim erstellen des WBA vom System erwähnt sagt meine Tochter. Nur sieht man beim Verlauf nur stehen "Weiterbewilligungsantrag gesendet" Man sieht nicht genau, was gesendet wurde, ob Anlagen extra gesendet wurden, weiss jemand wo man das nachschauen kann??

Am 08.07. erging dann das Schreiben worum es hier in meinen Faden geht, das Daten erneut erhoben werden, obwohl sie schon längst eingereicht wurden.

Im kurzen und ganzen besteht das Jobcenter hier weiterhin darauf, sogar gegenüber des Sozialgerichts, das die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht bzw. nur teilweise eingereicht wurden.

Ich bin geplättet! Wie gehen wir hier weiter vor? Mir raucht der Kopf!

Mfg, Rick

Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 28. Juli 2024, 23:16:28
Die Jc teilen dem Sg regelmässig das ist Standard den Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen
Ich würde dem Sg mitteilen  das man den Antrag stellt die Klage nicht abzulehnen sondern den Einstweiligen Rechtsschutz statt zu geben  und die Nachweise die ihr digital eingereicht hab den Sg als Nachweis einreichen
Und gleichzeitig Prozesskostenhilfe für Anwalt beantragen .
Viel Glück
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 29. Juli 2024, 20:51:58
Danke für deine Antwort Bimimaus5421. Wir hatten wirklich noch nie bei einem Widerspruch, an das Jobcenter, das jemals einer entsprochen wurde. Das ist schon erschreckend.

Ich weiß gerade leider noch nicht so ganz genau wie ich diese Rückantwort begründen soll. 

Auch stelle ich mir die Frage, was ist, wenn das Jobcenter weiterhin darauf besteht, das es die Unterlagen nicht bekommen hat, dann steht Aussage gegen Aussage? Wir haben jetzt mehrfach in diesem Jobcenter Digital im Verlauf gesucht, es stehen natürlich die Einträge drinne, die meine Tochter erbringen sollte und dort kann man auch sehen, wann und was sie genau hochgeladen hat. Das Problem ist, das sie die Dateien aber eben nur "Datei 1, Datei 2, Datei 3" benannt hat.
Kann man ihr das anzählen, weil das zwar zeigt, sie habe Nachweise erbracht, aber es ist eben auch nicht erkennbar ob es nun die Betriebskostenabrechnung ist oder die Kontoauszüge. Bei dem WBA kann man im Verlauf nur diesen Hauptantrag sehen, aber keinen Verlauf, das Anlage XZZ noch extra ausgefüllt und hochgeladen wurde. Das verstehe ich nicht. Beim Bürgergeld Antrag kann man das wohl sehen.

Wir stehen wirklich vor einem Problem. Meine Tochter hat nur noch 160 Euro auf dem Konto. Ihre Miete kann sie auch ein zweites Mal nicht zahlen. Es ist wirklich beschämend wie das Jobcenter hier agiert.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 30. Juli 2024, 14:52:13
@Fettnäpfchen und @Ottokar könntet ihr vielleicht einmal über das Schreiben gucken, was das Jobcenter dem Sozialgericht geschrieben hat? Wie Antwortet man da am besten?

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 30. Juli 2024, 17:27:39
Bsp.


Gericht

BG-Empfänger ./. JC xyz
Az ...

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich erhalten und nehme dazu nachfolgend Stellung.

Bis auf die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023 sowie die Stromabrechnung für das Jahr 2023 hat der Antragsgegner nachweislich alle geforderten Unterlagen erhalten, so auch die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anlagen VM und EK.
Wenn diese in seinem Hause verloren gegangen sind, ist das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.
Jedenfalls kann der Antragsgegner diesbezüglich nicht behaupten, ich wäre meiner Mitwirkungsfrist nicht nachgekommen, wie er es tut.
Der Antragsgegner hat auch hier nicht dargelegt, inwiefern die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023 sowie die Stromabrechnung für das Jahr 2023 für die Feststellung meines Leistungsanspruches oder dessen Höhe relevant sind und warum er ohne diese Daten nicht über meinen Antrag entscheiden kann.
Diese Begründung ist auch nicht entbehrlich, da eine - einmalige - Vorlagepflicht von Einkommenssteuerbescheiden gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I erst anlassbezogen mit dem Zufluss einer Steuererstattung entsteht, und die Stromabrechnung gemäß § 20 Abs. 1 SGB II sowie § 22 Abs. 3 SGB II überhaupt keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch oder dessen Höhe hat.
Der Antragsgegner kann nicht nach Belieben Daten erheben wie er möchte, § 67a SGB X begrenzt dieses Recht auf Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe des Jobcenter erforderlich ist. Welche Aufgabe das hier im konkreten Fall sein soll, erschließt sich schon aus den o.g. Gründen nicht. Ein sparsamer Verbrauch ist jedenfalls kein Grund für diese Forderungen, das wäre vollkommen absurd.
Der Antragsgegner ist offenbar auf der Suche nach Gründen, um meinen Antrag abzulehnen, und "schlägt" dazu mit wild wuchernden Datenerhebungen um sich.
Der Antragsgegner kann auch nicht nach Belieben die selben Daten immer wieder neu erheben und sich dazu auf § 60 SGB I berufen, wie er es hier tut. Sobald der zur Mitwirkung Verpflichtete bei der Datenerhebung mitgewirkt hat, diese Daten dem Jobcenter vorliegen und somit das Ziel der Datenerhebung erreicht ist, wurde damit die individuelle Pflicht zur Mitwirkung abschließend erfüllt.
Es wäre auch nicht zielführend, wenn ich unter Verzicht auf meine Datenschutzrechte der ungehemmten unzulässigen Datenerhebung des Antragsgegners nachgebe und die damit verbundenen massiven Datenschutzverstöße erdulde.
Insbesondere würde mich dies nicht davor bewahren, dass der Antragsgegner die selben Daten immer und immer wieder fordert, oder weitere nicht nach § 67a SGB X relevanten Daten fordert, um so die Bewilligung meiner Leistung bis zum Sankt Nimmerleinstag zu verzögern.

Außerdem weise ich darauf hin, dass ich aktuelle nur noch über Geldmittel i.H.v. ... Euro verfüge und damit weder meinen Lebensunterhalt sicherstellen noch die am 01. August fällige Miete zahlen kann. Ich befinde mich ab dann bereits mit 2 Monatsmieten in Verzug.
Ich möchte deshalb nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen und bitte darum, meinem Antrag schnellstmöglich zu entsprechen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 30. Juli 2024, 22:09:56
Ottokar, ich bin Dir wirklich was schuldig! Vielen, vielen Dank für deine Hilfe. :sehrgut:

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09
Neues Update:

Vom Sozialgericht kam jetzt wieder ein Schriftsatz zur Kenntnis. Das Jobcenter antwortete dem Sozialgericht folgendes. Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat? Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten? Bürgergeld ist immer noch nicht auf dem Konto meiner Tochter. :wand:



Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 11. August 2024, 22:06:29
Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat?

Das Jobcenter schreibt, dass es seine Meinung nicht ändert.

Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten?

Kommt darauf an, was das Sozialgericht im Anschreiben verfügt hat. Kenntnisnahme oder Stellungnahme?
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 12. August 2024, 08:57:01
Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Neues Update:

Vom Sozialgericht kam jetzt wieder ein Schriftsatz zur Kenntnis. Das Jobcenter antwortete dem Sozialgericht folgendes. Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat? Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten? Bürgergeld ist immer noch nicht auf dem Konto meiner Tochter. :wand:
Dieser Unfug ist ein Standartsatz einfalts- und kompetenzloser Rechtsvertreter, wenn sie ihnen die Argumente ausgegangen sind.

Ich würde da wie folgt antworten:

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich zur Kenntnis genommen.
Das der Antragsgegner sich darin zu keinem einzigen meiner Vorhalte aus meinem Schriftsatz vom ... äußert, insbesondere nicht dazu, dass er Unterlagen mehrfach fordert sowie solche, die weder für die Feststellung des Anspruches noch dessen Höhe erforderlich sind, kann man nur als stillschweigende Zustimmung werten sowie dahingehend, dass der Antragsgegner nicht beabsichtigt, sich in dieser Sache weiter zu verteidigen. Ich bitte deshalb, unter Beachtung meiner nachgewiesenen akuten existenzbedrohenden Notlage meinem Antrag schnellstmögliche stattzugeben.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 13. August 2024, 12:51:53
Vielen Dank Ottokar für deine Antwort. Das geht heute noch raus per Post.

Mfg Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 14. August 2024, 09:27:56
Alternativ wäre auch so etwas möglich:

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich zur Kenntnis genommen.
Der Antragsgegner hat sich zu keinem einzigen meiner Vorhalte aus meinem Schriftsatz vom ... eingelassen, insbesondere nicht dazu, dass er Unterlagen mehrfach fordert sowie solche, die weder für die Feststellung des Anspruches noch dessen Höhe erforderlich sind.
Die Erklärung, die der Antragsgegner stattdessen abgegeben hat, kann deshalb nur so verstanden werden, dass er es als nicht rechtserheblich ansieht, ob Unterlagen mehrfach gefordert werden dürfen, oder ob für die Forderung eine Rechtsgrundlage existiert oder nicht. Ein solches Rechtsverständnis ist erschreckend.
Aus dieser Erklärung des Antragsgegners folgt zudem konkludent, dass er nicht beabsichtigt, sich in dieser Sache weiter zu verteidigen, da er das von mir Vorgetragene als nicht rechtserheblich ansieht. Ich bitte deshalb, unter Beachtung meiner nachgewiesenen akuten existenzbedrohenden Notlage meinem Antrag schnellstmögliche stattzugeben.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 17. August 2024, 13:00:28
Erneuter Brief vom Jobcenter. Die treiben es wirklich auf die Spitze und ich bin kurz davor zu explodieren. Heute kam auch ein Brief von der Krankenkasse, das dass Jobcenter momentan nicht weiß, ob meine Tochter nun versichert ist oder nicht, da das Jobcenter meine Tochter abgemeldet hat. @Ottokar

Ich füge den Schriftsatz vom Jobcenter mit ein. Diesen möchte ich dem Sozialgericht auch zukommen lassen. Meine Tochter ist nunmehr durch das Jobcenter weder Krankenversichert noch in der Lage die weitere nächte Miete zu bezahlen noch Essen zu kaufen. Ich bin fassungslos.

Mfg - Rick


Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rotti am 17. August 2024, 13:30:20
Ob da ein WBA beantragt wurde, das hört sich wie ein Erstantrag an das schreiben vom JC.
Wie schon ottokar schrieb
Zitat von: Ottokar am 13. Juli 2024, 08:34:54Sind diese verschwunden, muss der Datenschutzbeauftragte ran, denn dann liegt ein Datenschutzverstoß vor
müssen da Daten verschwunden sein.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sheherazade am 17. August 2024, 13:44:47
Ob da Daten verschwunden sind oder nicht, ist jetzt nicht das Problem. Problematisch ist, dass der TE bzw. dessen Tochter keinen Nachweis hat, dass bestimmte -von Anfang an geforderte- Unterlagen überhaupt eingereicht wurden.

Meine persönliche Meinung: Ich hätte im Zweifelsfalle alles noch mal in Kopie eingereicht, was gefordert wurde und mich nicht auf irgendeine doppelte Datenerhebung oder sonstwas berufen. Ist ja nett, wenn man es sich finanziell leisten kann, auf seinen vermeintlichen Rechten zu bestehen, die Tochter des TE kann und konnte es sich eindeutig nicht leisten, da kann das Jobcenter ganz entspannt einen langen Atem haben.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45
@Rotti Es wurde ein WBA gestellt.

Ich bin komplett überfordert und bin schon sehr, sehr dankbar das Ottokar uns mit seinen Anschreiben hilft. Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der? Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat und nach Unterlagen fragt, welche irrelevant gegenüber des Weiterbewilligungsantrages sind.

Als Info - Man kann beim Jobcenter Digital einsehen, das Unterlagen eingereicht wurden!

Mfg - Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Sheherazade am 17. August 2024, 14:21:41
ZitatAls Info - Man kann beim Jobcenter Digital einsehen, das Unterlagen eingereicht wurden!

Ja, habe ich gelesen.

Zitat von: Rick am 28. Juli 2024, 21:03:53Am 23. 06. 2024 gingen von meiner Tochter an das Jobcenter Digital online alle Unterlagen ein, die im Schreiben vom 18. 6. 2024 verlangt wurden. Dieses ist im Verlauf im Jobcenter Digital auch einsehbar das Nachweise hochgeladen wurden. Wir haben uns diese Übersicht zur Sicherheit runtergeladen. Darin ist ersichtlich das Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen wurden. Die Anlage EK und Anlage VM muss man beim WBA gesondert über die Rubrik "Unterlagen nachreichen" ausfüllen. Das wird als Hinweis beim erstellen des WBA vom System erwähnt sagt meine Tochter. Nur sieht man beim Verlauf nur stehen "Weiterbewilligungsantrag gesendet" Man sieht nicht genau, was gesendet wurde, ob Anlagen extra gesendet wurden, weiss jemand wo man das nachschauen kann??

Man weiß halt nur nicht, welche Unterlagen.

Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 17. August 2024, 14:23:00
Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat

Welchen Nachweis habt ihr denn für den Eingang der fehlenden Unterlagen beim Jobcenter? Wenn ihr einen habt, weil z. B. JC-digital, dann bitte mal hochladen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: peter_m am 17. August 2024, 14:57:45
Habt Ihr denn die Anlagen VM und EK vor dem Hochladen auf JC-Digital unterschrieben (ausdrucken, unterschreiben, einscannen)?
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rotti am 17. August 2024, 16:18:48
Zitat von: peter_m am 17. August 2024, 14:57:45Habt Ihr denn die Anlagen VM und EK vor dem Hochladen auf JC-Digital unterschrieben (ausdrucken, unterschreiben, einscannen)?
sich aufs JC zu velassen das die einen Anschreiben mit der bitte die Unterlagen neu einzuscannen mit Unterschrift kannst du ganz schnell vergessen dann heißt es nur sind keine angekommen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 17. August 2024, 19:24:58
Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:00:28Die treiben es wirklich auf die Spitze
Na, wer treibt es denn hier auf die Spitze, anstatt die Unterlagen endlich mal nochmals nachweisbar einzureichen? Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der?
Was genau soll er denn hier bewirken?

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat
Dafür musst du zunächst einmal nachweisen, dass diese Unterlagen beim LT überhaupt zugegangen sind. Was du anscheinend nicht kannst, sonst hättest du das schon längst getan, ohne dieses ganze Theater.

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45welche irrelevant gegenüber des Weiterbewilligungsantrages sind
Nicht du entscheidest, was für die Leistung relevant ist. Einige Schlaumeier meinen, die Kontoauszüge sind irrelevant. Interessiert aber niemanden.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 17. August 2024, 23:43:06
Malsumis, deine Antworten bringen uns kein Stück weiter und ich verbiete mir weitere Unterstellungen.

MfG, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 18. August 2024, 08:21:16
Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ich frage mich, warum es da ein Problem gibt, wenn ihre Betriebskosten 2023 gering ausfallen?
Bei verbrauchsabhängigen Posten ergibt sich die Frage, ob der Betreffende sich regelmäßig in der Wohnung aufgehalten hat

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Zumal die gar nicht gering waren, und sie Nachzahlen musste.
Die Nachzahlung allein besagt nichts. Wenn die Vorauszahlung sehr gering ist, zahlt man nach, auch wenn der Verbrauch gar nicht besonders hoch oder auch auffällig gering war (das ist nur eine allgemeine Erklärung, keine Aussage zu euch)


Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt? 
:weisnich: Zumindest weist ein durchschnittlicher Verbrauch an Strom nach, dass man sich in der Wohnung regelmäßig aufgehalten hat

Beim Thema Datenschutzbeauftragter und Gericht:
Es wäre tatsächlich eine Überlegung, auch wenn es Unrecht ist, die Unterlagen nachweisbar nochmals einzureichen.
Einfach, damit dann hoffentlich die Bewilligung kommt.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. August 2024, 15:07:23
Rick

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:00:28Erneuter Brief vom Jobcenter.
Also die "Forderung" nach der Stromabrechnung ist ja eine "Bitte"
Steht ja dabei und daher .......
zusätzlich fehlt eine nachvollziehbare Begründung wie es sich laut Gesetz gehört.
Siehe den Beitrag von Ottokar > im Anhang

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der?
Da ich da nicht fit bin warte was Ottokar dazu schreibt. Da er ja schon involviert ist wird er sich sicherlich dazu äußern.

Schneller geht so etwas dann wenn du zu dem Schreiben eine Schweigepflichtsentbindung an den Datenschutzbeaufragten gegenüber dem JC (evtl. auch SG falls nötig da s weiß ich leider nicht, vllt weiß Ottokar mehr dazu) dazu legst denn ansonsten wirst du deswegen extra angeschrieben was es gleich wieder um ein paar Tage/Wochen verzögern kann.

Je nach dem kann es passieren das es im JC "rund" geht,
die ganze Sache plötzlich aufgeklärt ist weil die Unterlagen plötzlich aufgetaucht sind
oder dem JC fällt auf das sie die eine oder andere Unterlage ja gar nicht brauchen.

Ob sie richtig eine auf den Deckel bekommen, evtl. eine Strafe bekommen,
oder der Chef vom JC aufgefordert wird seine Leute zu schulen/unterweisen oder darauf aufmerksam zu machen dass das eine oder andere so nicht (mehr) geht.
Das kann dir egal sein, Hauptsache du kommst zu deinem Recht. Nebenbei kann es passieren das deine Problem mit dem JC sich verringern weil du dann für die zu anstrengend bist.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 18. August 2024, 15:38:09
Vielen, vielen Dank für deine Antwort und die Datei, Fettnäpfchen. Das gibt uns Hoffnung. Ich hoffe auch, das sich Ottokar noch dazu äußert. Ich schätze eure Hilfe und eure Expertise sehr!

Eine gute Nachricht gibt es trotzdem, meine Tochter fängt ab 2. 9. ihren neuen Job an. :sehrgut:

Einen schönen Sonntag, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. August 2024, 15:55:35
Rick

Zitat von: Rick am 18. August 2024, 15:38:09Eine gute Nachricht gibt es trotzdem, meine Tochter fängt ab 2. 9. ihren neuen Job an. :sehrgut:
Gratuliere dazu!

Bloß keine zu frühe Meldung an das JC.
Es reicht zum 02.09 denn wenn da nichts dazwischen gekommen ist das es nicht klappen wird dann sollte es auch stimmig sein.
Und Forderungen wie den AV sowieso nicht nachkommen. Geht das JC nichts an und Einkommen kann man auch anders nachweisen!

Zitat von: Rick am 18. August 2024, 15:38:09Ich hoffe auch, das sich Ottokar noch dazu äußert.
Bestimmt, aber auch er hat mal Wochenende und das mehr als verdient.

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 18. August 2024, 17:10:39
Vielen lieben Dank Dir Fettnäpfchen und auch Danke für den Tip mit dem AV. Ich hatte damit in der Vergangenheit persönlich auch schon Bekanntschaft gemacht, das dass hiesige JC hier nach Arbeitsverträgen fragt.

Der AV wird Mitte nächste Woche bei meiner Tochter eintreffen und wenn es soweit ist, wird sie ihren Pflichten nachkommen und sich dann ordnungsgemäß abmelden.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. August 2024, 15:55:35Bestimmt, aber auch er hat mal Wochenende und das mehr als verdient.

Natürlich! Und das hat er sich auch verdient. Ich meinte jetzt auch nicht, das er sofort zurück schreiben muss. Je nachdem wie er dann Zeit hat. :yes:

Mfg, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rotti am 18. August 2024, 20:33:09
Zitat von: Tomatenstude am 18. August 2024, 08:21:16Beim Thema Datenschutzbeauftragter und Gericht: Es wäre tatsächlich eine Überlegung, auch wenn es Unrecht ist, die Unterlagen nachweisbar nochmals einzureichen. Einfach, damit dann hoffentlich die Bewilligung kommt.
jetzt ist es eben wie es ist am SG man hätte mit der beschwerte mit dem Datenschutzbeauftragten ja auch danach noch melden können was Sache ist. jetzt dauert es länger, um einen Bescheid zu bekommen. Soll man sich denn alles gefallen lassen. ?
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 19. August 2024, 02:44:20
Das Ganze hat auch rein gar nicht mit dem Datenschutz zu tun, sondern mit der einfachen Tatsache, dass der Absender den Zugang beim Empfänger nachweisen muss. Genau deswegen gibt es
z. B. Einschreiben (https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html):
ZitatDer Versand per EINSCHREIBEN ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später nachvollziehen und mit einem Nachweis dokumentieren möchte.
Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements) und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten (z.B. Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid). Insbesondere ist das EINSCHREIBEN geeignet für fristgebundene Erklärungen, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt.
Wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen als Bestätigung vorliegen soll, ist EINSCHREIBEN EINWURF erste Wahl.
Wenn JC hier den Zugang bestreitet und TE ihn nicht nachweisen kann, dann haben die halt Pech und sind selbst schuld, dass sie einen Weg gewählt haben, der ihnen keinen Nachweis des Zugangs an die Hand gibt. Hieran wird auch ein Datenschutzbeauftragte nichts ändern können.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 19. August 2024, 07:57:23
Zitat von: Rotti am 18. August 2024, 20:33:09jetzt ist es eben wie es ist am SG man hätte mit der Beschwerde mit dem Datenschutzbeauftragten ja auch danach noch melden können was Sache ist. Jetzt dauert es länger, um einen Bescheid zu bekommen. Soll man sich denn alles gefallen lassen. ?
nein, soll man nicht, daher steht da, dass es eine Überlegung wäre. Nachweisbar nochmals, damit das Geld endlich kommt.  :bye:
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 19. August 2024, 10:50:17
Der Datenschutzbeauftragte st hier erst mal Nebensache.
Wichtig ist, die Kuh hier schnellstmöglich vom Eis zu bekommen.

Zunächst mal muss hier gegen die Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung unverzüglich Widerspruch eingelegt werden, sonst wird der EA-Antrag beim SG gegenstandslos.

Sofern nachweisbar ist, dass die Anlagen VM und EK unterschrieben eingereicht wurden, sollte man sich im Widerspruch darauf berufen. Unabhängig davon sollte man diese Anlagen nochmal unterzeichnet zusammen mit dem Widerspruch einreichen.
Für die Einkommensbescheinigung ist lt. §§ 57 und 58 SGB II vorrangig der AG in der Pflicht, eine Mitwirkungspflicht des Antragsteller besteht hingegen nicht.
Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant und eine Negativbescheinigung kennt das Finanzamt nicht.

Bsp. Widerspruch

ZitatAbsender

Empfänger


Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ...


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid ein, da dieser rechtswidrig ist.

Die Anlagen VM und EK habe ich nachweislich bereits am ... unterschrieben eingereicht.
Da Sie bestreiten, diese erhalten zu haben, müssen sie in Ihrem Hause verloren gegangen sein, worüber Sie bitte unverzüglich den Datenschutzbeauftragten informieren.
Ersatzweise sende ich Ihnen die Anlagen hiermit erneut zu.

Für die Einkommensbescheinigung ist lt. §§ 57 und 58 SGB II vorrangig der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Mitwirkungspflicht des Antragsteller besteht hierbei hingegen nicht, wie man auch unschwer auf dem Formular selbst lesen kann. Sofern der Arbeitgeber hier seiner Pflicht nicht nachkommt, haben Sie Möglichkeit, im Wege des Verwaltungszwanges darauf hinzuwirken. Ich habe hingegen keinerlei Mittel, eine solche Forderung durchzusetzen.
Eine Mitwirkungspflicht meinerseits besteht hier sowohl wegen des Vorranges der Mitwirkung des Arbeitgebers, als auch wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit meiner Mitwirkung nicht.

Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant, relevant wäre lediglich der Zufluss einer Steuererstattung. Erst mit diesem Zufluss würde eine Mitwirkungspflicht entstehen. Ohne Zufluss einer Steuererstattung besteht auch keine Mitwirkungspflicht.
Unabhängig davon existieren auch keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023, da ich zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war.
So etwas wie eine Negativbescheinigung kennt das Finanzamt nicht und § 60 SGB I kennt keine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung nicht existenter Sachverhalte und eine Nichtveranlagungsbescheinigung würde nur für das aktuelle Steuerjahr 2024 gelten.
Diese Forderung stellt somit eine unzulässige Datenerhebung dar und ebenso eine vollkommen überzogene und unzulässige Beweisforderung.

Meine Jahresstromabrechnung für 2023 hat keine erkennbare Relevanz für meinen Anspruch auf Bürgergeld. Die Kenntnis dieser Daten ist für Ihre Aufgabenerfüllung gemäß § 67a SGB X ganz klar nicht erforderlich.
Diese Forderung stellt somit ebenfalls eine unzulässige Datenerhebung dar.

Datenerhebungen sowie Mitwirkungsaufforderungen sind grundsätzlich zu begründen, zusätzlich sind die rechtlichen Grundlagen zu benennen.
Dabei ist darzulegen, für welchen konkreten nach § 67a Abs. 1 SGB X zulässigen Zweck Sie die Daten benötigen und zu begründen, warum ohne diese Daten eine Feststellung des Leistungsanspruches und/oder dessen Höhe nicht möglich ist. Denn ohne Kenntnis dieser Information ist es für den Betroffenen nicht möglich, festzustellen, ob die Datenerhebung zulässig und der Betroffen zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Dieser Begründungspflicht sind Sie trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen, ebenso fehlt diese Begründung in ihrem Versagungsbescheid, womit dieser an einem grundlegenden Begründungsmangel leidet.
Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, diesen Versagungsbescheid zurückzunehmen und unverzüglich über meinen Antrag zu entscheiden, gegebenenfalls zunächst vorläufig.

MfG

Auch das Sozialgericht ist zu unterrichten, Bsp:
ZitatAbsender

Empfänger


Tochter ./. JC
Az ....


Anrede,

das JC hat mit Versagungsbescheid vom ... den Antrag vom ... wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt (siehe Anlage).
Gegen diese Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt (siehe Anlage) und dem JC die Anlagen VM und EK ersatzweise erneut zugesendet.
Ich verfolge die Klage mit dem Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diesen Versagungsbescheid weiter.

Gründe
Die Anlagen VM und EK habe ich nachweislich bereits am ... unterschrieben eingereicht.
Diese habe ich dem JC nun ersatzweise erneut zugesendet.

Hinsichtlich der Einkommensbescheinigung besteht meinerseits sowohl wegen des Vorranges der Mitwirkung des Arbeitgebers (§§ 57 und 58 SGB II), als auch wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit meiner Mitwirkung keine Mitwirkungspflicht.
Sofern der Arbeitgeber hier seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das JC im Wege des Verwaltungszwanges darauf hinzuwirken. Ich habe hingegen keinerlei Mittel, eine solche Forderung durchzusetzen.

Hinsichtlich der Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 besteht derzeit keine Mitwirkungspflicht.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I entsteht erst mit dem Zufluss einer Steuererstattung eine Mitwirkungspflicht.
Unabhängig davon existieren auch keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023, da ich zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war.
Die Forderung einer Negativbescheinigung vom Finanzamt stellt eine vollkommen überzogene und unzulässige Beweisforderung dar, weder kennt § 60 SGB I eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung nicht existenter Sachverhalte, noch stellt das Finanzamt Bescheinigungen über die  Nichtabgabe von Steuererklärungen aus. Und eine Nichtveranlagungsbescheinigung würde nur für das aktuelle Steuerjahr 2024 gelten.

Meine Jahresstromabrechnung für 2023 hat keine erkennbare Relevanz für meinen Anspruch auf Bürgergeld. Über die dafür erforderlichen Mittel habe ich freie Verfügungsgewalt (§ 20 Abs. 1 S. 4 SGB II) und muss mich dazu nicht erklären.
Die Kenntnis dieser Daten ist für die Aufgabenerfüllung des JC gemäß § 67a SGB X ganz klar nicht erforderlich, vielmehr mangelt es bereits an einer rechtlichen Grundlage für diese Datenerhebung.
Diese Forderung stellt somit ebenfalls eine unzulässige Datenerhebung dar.

Dem Versagensbescheid mangelt es an der zwingend erforderlichen Begründung, für welchen konkreten nach § 67a Abs. 1 SGB X zulässigen Zweck die geforderten Daten benötigt werden und warum ohne diese Daten eine Feststellung des Leistungsanspruches und/oder dessen Höhe nicht möglich ist. Ohne Kenntnis dieser Information ist es für mich nicht möglich, festzustellen, ob die Datenerhebung zulässig und ich zur Mitwirkung verpflichtet bin.

Ich beantrage deshalb hiermit, das JC zu verurteilen, mir vorläufig Bürgergeld zu bewilligen.
Das JC verfügt über alle dafür erforderlichen Daten, die über die Anlagen VM und EK hinausgehenden Forderungen sind klar unzulässig und damit als Rechtsgrund für einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I unhaltbar.

MfG
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Arimond77 am 19. August 2024, 12:51:13
Ich glaube zu wissen, das die Anlagen vm und vk sowie andere Anträge online über Job digital ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden können. Die altmodische Variante der Papierform plus Unterschrift und hochladen geht auch noch. Kann das jemand bestätigen?
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rotti am 19. August 2024, 18:29:09
Zitat von: Arimond77 am 19. August 2024, 12:51:13Ich glaube zu wissen, das die Anlagen vm und vk sowie andere Anträge online über Job digital ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden können. Die altmodische Variante der Papierform plus Unterschrift und hochladen geht auch noch. Kann das jemand bestätigen?
ja wenn du dich beim Jobcenter mit Ausweis vor dem Antrag vorgestellt hast. Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet.
ps Auch die Registrierung für die Nutzung des Portals ist einfach: Entweder nutzen Sie hierfür den elektronischen Personalausweis oder Sie sprechen in den Eingangszonen des Jobcenters persönlich zur Authentifizierung vor und erhalten die Kennung und Passwort ausgehändigt.
Sofern Sie den Antrag direkt am Computer oder mobilen Endgerät ausfüllen, speichern Sie alle ausgefüllten Dokumente zunächst unbedingt auf Ihrem Endgerät ab. Laden Sie dann erst über das Onlineportal Ihre gespeicherten Dokumente hoch.

Erfolgt das Speichern des Dokuments nicht, gehen im Jobcenter leere, das heißt unausgefüllte Anträge und Anlagen ein.
https://www.arbeitsagentur.de/anmeldung-mit-bundid-kontoumstellung-und-neue-funktionen-fuer-unternehmensbevollmaechtigte
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 19. August 2024, 20:15:37
Vielen, vielen Dank Ottokar für deine Hilfe und den Anschreiben. Ohne eurer Wissen und die Hilfe wären wir aufgeschmissen! DANKE! :sehrgut:

Ich habe die zwei Schreiben jetzt fertig gemacht, und gehen morgen per Einschreiben sofort raus.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2024, 09:45:46
Nachtrag: Ich bin davon ausgegangen, dass es keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 gibt, ist das so?
Wenn ja, sollte man das in beiden Schreiben noch ergänzen.

Soweit Einkommenssteuererklärungen abgegeben wurden, aber noch keine Bescheide vorliegen, sollte man dies in beiden Schreiben noch ergänzen und erklären, dass man diese dem JC vorlegt sobald sie eingetroffen sind.

Soweit Einkommenssteuerbescheide für 2022 und/oder 2023 vorliegen, sollten diese in Kopie dem Widerspruch beigefügt und dieser entsprechend ergänzt werden.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 20. August 2024, 09:59:37
Ja, dem ist so. Es gibt keine. Sie hatte in der Zeit auch Hartz4/Bürgergeld bekommen. Tochter wollte gerade los zur Post.
Ich ergänze den Satz " Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant und auch nicht vorhanden.."

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2024, 10:35:33
Ich habe die Bsp mal ergänzt.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 20. August 2024, 11:19:00
Ich danke Dir Ottokar. Ist abgeändert.

Mfg Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41
Wir haben nun eine Antwort vom SG bekommen und unser Antrag wird abgelehnt. Das JC reibt sich die Hände und freut sich riesig, kann es doch fröhlich weiter machen mit seiner Schikane, seiner Datensammelwut und seinen Datenschutzverstößen. Ob es nun meine Tochter betrifft, oder jemand anderen, das macht keinen Unterschied mehr. Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte. Entweder kann man jetzt nur hoffen, das JC bewilligt den Antrag und zahlt nach, oder man legt gegen diesen Bescheid Klage beim LSG ein. Mir fehlen gerade die Worte... Ich bin wirklich froh und stolz darauf, das meine Tochter sich nicht unterkriegen lässt, ob AG oder JC, und im September wieder neu im Job anfängt. In diesem Land darf man wirklich nicht arbeitslos werden aus welchen Gründen auch immer, man ist immer der Verarschte.

Mfg, Rick




Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 23. August 2024, 19:30:33
Na sowas aber auch, wer hätte es erahnen können, dass wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht kommt, dass dann keine steuerfinanzierten Leistungen fließen. Daran wird weder das LSG noch das BSG was ändern. Aber einige können es nicht einfach anders, Hauptsache lautstark Schikane herumbrüllen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 23. August 2024, 19:57:01
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.

Wie kommst du darauf? Ich hatte gefragt:

Zitat von: TripleH am 17. August 2024, 14:23:00Welchen Nachweis habt ihr denn für den Eingang der fehlenden Unterlagen beim Jobcenter? Wenn ihr einen habt, weil z. B. JC-digital, dann bitte mal hochladen.

Es sieht doch so aus: sie behauptet vor Gericht, dass sie mitgewirkt hat. Das JC behauptet das Gegenteil. Da derjenige, der Unterlagen einreicht, in der Beweispflicht ist, hätte sie doch nur ganz einfach nachweisen müssen, dass die die Unterlagen eingereicht hat. Dann wäre das wahrscheinlich anders ausgegangen.

Warum hat sie also den Nachweis nicht erbracht?
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 23. August 2024, 20:02:24
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.
Natürlich hat er. Konnte vor dem SG klagen und das von der Seite überprüfen lassen. Die schreiben halt, dass es keine Nachweise fürs Einreichen gäbe.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Entweder kann man jetzt nur hoffen, das JC bewilligt den Antrag und zahlt nach, oder man legt gegen diesen Bescheid Klage beim LSG ein.
Bei - aus Sicht des JC- Nachreichen der Unterlagen, können auch die ausstehenden Gelder nachgezahlt werden.

Es ist auch ein Recht, das jedermann hat, weiter zu klagen.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Mir fehlen gerade die Worte... Ich bin wirklich froh und stolz darauf, das meine Tochter sich nicht unterkriegen lässt, ob AG oder JC, und im September wieder neu im Job anfängt.
ist auch super, hat aber nichts mit unterkriegen und JC zu tun. So man die Möglichkeit hat, einen guten Job anzunehmen, sollte man das natürlich tun, um eben auch aus dieser Abhängigkeit rauszukommen.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41In diesem Land darf man wirklich nicht arbeitslos werden aus welchen Gründen auch immer, man ist immer der Verarschte.
In diesem Land bekommt der "Verarschte" KDU, Miete und Krankenkasse gezahlt. In anderen Ländern bleibt dann eine dicke Null auf dem Konto und man kann zusehen, wie man seine Miete zahlt und zum Arzt kommt.

Dass es zuweilen Probleme wie die hier geschilderten gibt, ändert nichts daran. :flag:  :bye:
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50
Malsumis, ich möchte dich freundlich bitten, dich von meinen Hilfegesuchen fern zu halten. Deine zynischen Antworten und Unterstellungen bringen uns nicht weiter.
Das Unterlagen in unserem Jobcenter verschwinden hat nun auch unser Anwalt, in einer anderen Angelegenheit, durch Akteneinsicht, erfahren. Das diese verschwundenen Unterlagen eingereicht wurden, wurde sogar Nachweislich vom JC bestätigt. Spare Dir also bitte deine Antworten.

TrippleH, Nachweise sind erbracht worden.
Tomatenstude, das ist falsch, denn nicht nur Deutschland hat so ein Sozialsystem, das der Staat hilft bei Arbeitslosigkeit, sondern auch andere europäische Länder.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 23. August 2024, 21:08:14
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50TrippleH, Nachweise sind erbracht worden.
Tomatenstude, das ist falsch, denn nicht nur Deutschland hat so ein Sozialsystem, das der Staat hilft bei Arbeitslosigkeit, sondern auch andere europäische Länder.
Ich kann Deinen Frust echt verstehen, dennoch, nein, nicht in dem Umfang. So ein Sozialsystem kannst Du lange suchen, selbst im so gelobten Schweden sieht es nicht so umfangreich aus.
Und außerhalb Europas kannst Du sehr lange danach suchen. Warum ich das betone: Weil ihr zu diesem Recht noch kommen könnt. So es notwendig ist.

Das Problem war halt fürs Gericht, dass es keinen Nachweis gab. Oder welcher Nachweis, dass die Unterlagen verschickt wurden, lag fürs Gericht vor?
Denn das wäre in der Tat was für eine nächste Instanz, wenn nachweisbar Belege fürs Versenden und besser noch dem Empfang vorgelegen haben und die ignoriert wurden.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29
Doch, auch im Umfang wie es in Deutschland üblich ist. Deutschland ist nicht das einzige Land das so ein umfangreiches Sozialsystem hat.

Ich habe die Nachweise, das die geforderten relevanten Daten hochgeladen wurden, mit beigefügt.
Da wir nun erneut die beiden Anlagen mit dem Widerspruch zusammen an das JC geschickt haben, hoffen wir nun erst einmal auf Bewilligung/ Nachzahlung. Wenn das JC sich weiter quer stellt, dann werden wir uns wohl auch in dieser Sache Anwaltliche Beratung nehmen.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 23. August 2024, 22:22:21
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Ich habe die Nachweise, das die geforderten relevanten Daten hochgeladen wurden, mit beigefügt.

Und warum lädst du die hier trotz Bitte nicht hoch? Warum wird das vom Gericht mit keinem Wort erwähnt? Glaubhaft kommt es halt nicht rüber, sorry.
 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 23. August 2024, 22:39:59
TripleH, erkläre mir doch einmal bitte die Sinnhaftigkeit, warum ich hier einen Nachweis hoch laden soll? Du fragst ja nun schon zum zweiten Mal danach.

MfG, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 24. August 2024, 01:39:07
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50Das diese verschwundenen Unterlagen eingereicht wurden, wurde sogar Nachweislich vom JC bestätigt.
Das Gericht schreibt aber was ganz anderes. Oder willst du uns hier erzählen, dass auch das Gericht euch schikaniert?
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 20:40:50Deine zynischen Antworten und Unterstellungen bringen uns nicht weiter.
Euch wird nichts weiterbringen, solange ihr selber die Bewilligung vorsätzlich sabotiert.
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Doch, auch im Umfang wie es in Deutschland üblich ist. Deutschland ist nicht das einzige Land das so ein umfangreiches Sozialsystem hat.
Nirgendwo wird man euch einfach so Geld schenken, ohne auch irgendwelche Mitwirkungspflichten einzufordern. Hier bei uns bekommt man es ja schon fast auf dem Silbertablett serviert. Sogar Ukrainer kriegen es gebacken, ohne der deutschen Sprache mächtig zu sein, ihre Unterlagen einzureichen. Von daher brauchst du hier nicht etwas von
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 19:14:41Ein Bürgergeld Empfänger hat keine wirklichen Rechte.
zu schwadronieren.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 08:12:07
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Doch, auch im Umfang wie es in Deutschland üblich ist. Deutschland ist nicht das einzige Land das so ein umfangreiches Sozialsystem hat.
na, wenn Du meinst.

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Ich habe die Nachweise, das die geforderten relevanten Daten hochgeladen wurden, mit beigefügt.
Es fällt wirklich schwer zu glauben, dass auch das SG wirklich objektive Nachweise ignoriert hat

Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:06:29Da wir nun erneut die beiden Anlagen mit dem Widerspruch zusammen an das JC geschickt haben, hoffen wir nun erst einmal auf Bewilligung/ Nachzahlung. Wenn das JC sich weiter quer stellt, dann werden wir uns wohl auch in dieser Sache Anwaltliche Beratung nehmen.
Viel Erfolg  :bye:
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Arimond77 am 24. August 2024, 08:38:07
Man könnte glatt annehmen, ihr seid vom Jobcenter, so wie ihr hier gegen User im Forum hetzt.

Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 01:39:07Das Gericht schreibt aber was ganz anderes. Oder willst du uns hier erzählen, dass auch das Gericht euch schikaniert?

Das hat Rick nicht einmal behauptet, wer lesen kann ist klar im Vorteil.


 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 08:54:01
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 08:38:07Man könnte glatt annehmen, ihr seid vom Jobcenter, so wie ihr hier gegen User im Forum hetzt.
Nein, nur weil man sachlich zu helfen sucht, indem man aufklärt oder auf etwas hinweist, ist man vom JC.

Nur weil etwas einem nicht sofort zustimmt oder was Du einfach nicht lesen magst, ist das eine "Hetze".

Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 08:38:07wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Eben.



 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:35:11
Ich glaube nicht, das Stichelein besonders von Malsumis, sachlich noch hilfreich sind um den TE hier in seiner Angelegenheiten helfen zu können.
PS: Habe vor 2 Jahren in der Schweiz gelebt und konnte vergleichbares Sozialsystem unglücklicherweise miterleben.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 09:38:28
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:35:11Ich glaube nicht, das Stichelein besonders von Malsumis, sachlich noch hilfreich sind um den TE hier in seiner Angelegenheiten helfen zu können.

mag sein, aber Du schreibst
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:35:11Man könnte glatt annehmen, ihr seid vom Jobcenter, so wie ihr hier gegen User im Forum hetzt.

und das ist nicht zutreffend und äußerst unsachlich.



Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:51:56
Zitat von: Tomatenstude am 24. August 2024, 09:38:28nicht zutreffend und äußerst unsachlich

Ditto. Genau wie Unterstellungen, um die der TE schon mehrmals gebeten hat zu unterlassen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 10:50:30
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:51:56Ditto. Genau wie Unterstellungen, um die der TE schon mehrmals gebeten hat zu unterlassen.
alles klar :bye:
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 24. August 2024, 11:12:13
Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 01:39:07Das Gericht schreibt aber was ganz anderes. Oder willst du uns hier erzählen, dass auch das Gericht euch schikaniert?

Lese meine vorherige Antwort bitte gründlich bevor Du mir hier Dinge unterstellst die ich nicht gemeint habe. Ich bitte dich ein weiteres mal, Lass uns bitte in Ruhe!

Tomatenstude, ich bin nicht hier um mich zu rechtfertigen.

Ich habe hier im Forum immer sehr gute sachliche Hilfe erhalten um meine Rechte, und die Rechte meiner Familienangehörigen, gegen willkürliche Handhabungen seitens der Jobcenter, zu verteidigen.

Dafür bin ich jeden, der uns vorurteilslos Hilfestellungen gegeben hat, dankbar. Mein Dank gilt besonders @Ottokar und @Fettnäpfchen. Auch wenn wir hier jetzt momentan nichts erreicht haben, bin ich, und im Namen meiner Familie, euch für die Zeit und die Hilfe die ihr uns entgegengebracht habt sehr dankbar.

Ich bitte weiterhin hier respektvoll und sachlich zu bleiben.

MfG Rick




Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 24. August 2024, 13:53:02
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:39:59TripleH, erkläre mir doch einmal bitte die Sinnhaftigkeit, warum ich hier einen Nachweis hoch laden soll? Du fragst ja nun schon zum zweiten Mal danach.

MfG, Rick

Um die Qualität dieses Nachweises zu kennen. Kein Richter würde einen gerichtsfesten Nachweis ignorieren. Das wäre Rechtsbeugung.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 24. August 2024, 14:37:09
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 09:35:11Ich glaube nicht, das Stichelein besonders von Malsumis, sachlich noch hilfreich sind um den TE hier in seiner Angelegenheiten helfen zu können.
Was hast DU bis jetzt hilfreiches beigetragen, anstatt herumzupöbeln?

Zitat von: Rick am 24. August 2024, 11:12:13Lese meine vorherige Antwort bitte gründlich bevor Du mir hier Dinge unterstellst die ich nicht gemeint habe.
Ich unterstelle gar nichts. Der Schriftverkehr bringt Fakten auf den Tisch, auch wenn sie nicht deinem Wunschdenken entsprechen.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27
Zitat von: TripleH am 24. August 2024, 13:53:02
Zitat von: Rick am 23. August 2024, 22:39:59TripleH, erkläre mir doch einmal bitte die Sinnhaftigkeit, warum ich hier einen Nachweis hoch laden soll? Du fragst ja nun schon zum zweiten Mal danach.

MfG, Rick

Um die Qualität dieses Nachweises zu kennen. Kein Richter würde einen gerichtsfesten Nachweis ignorieren. Das wäre Rechtsbeugung.
[/quote) Biste dir da hundert Prozent sicher ?
Weißt du was hinter verschlossen
Türen passiert und du meinst das Richter keine Fehler machen ob vorsätzlich weil die Richterschaft nach Parteibuch handelt oder nicht sei dahingestellt

Richter lehnen Regelmässig ihre Befangenheit ab
Das Richter unabhängig sind haste anscheinend noch nicht mitbekommen ?
Die können natürlich machen was Sie wollen ,die wenigsten Kläger versuchen dies zu stopen .
Ausserdem sind die Gerichte dem Justizministerium unterworfen .
Hartz iv dient dazu die Bedürftigten zu foltern damit der politischer Wille durchgesetzt wird .
Einsparungen auf Kosten der Armen
Hier kann Rick nur die weitere Instanzen nutzen und anführen das womöglich keine Eröterung des Sachverhaltes im Sg gemacht wurde.
Also die Fehler des Sg dem Lsg vortragen
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Tomatenstude am 24. August 2024, 16:04:14
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Biste dir da hundert Prozent sicher ?
das hat weniger mit eigener Sicherheit und Glauben und mehr mit den Zahlen zu tun, die man bezüglich Verfahren und Ergebnisse nachprüfen kann
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Weißt du was hinter verschlossen
Türen passiert und du meinst das Richter keine Fehler machen ob vorsätzlich weil die Richterschaft nach Parteibuch handelt oder nicht sei dahingestellt
Da oft genug und das ist gut so, Sanktionen vom SG aufgehoben oder die entsprechenden Kostenträger zur Zahlung verpflichtet werden, ist es schlicht nicht ok, gleich solche Unterstellungen vom Stapel zu lassen, wenn ein Urteil nicht zum eigenen Gunsten ausfällt.

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Richter lehnen Regelmässig ihre Befangenheit ab
Das Richter unabhängig sind haste anscheinend noch nicht mitbekommen ?
Das mit der "Unabhängigkeit" hast Du leider falsch verstanden

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Die können natürlich machen was Sie wollen ,die wenigsten Kläger versuchen dies zu stopen .
auch das stimmt nicht
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Ausserdem sind die Gerichte dem Justizministerium unterworfen .
ja und - das beweist was?
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Hartz iv dient dazu die Bedürftigten zu foltern damit der politischer Wille durchgesetzt wird .
nein, Hartz IV und nun Bürgergeld ist eine Leistung, die an Bedürftige gegeben wird. Zuweilen kommt es zu Fehlern, zuweilen irren die Antragsteller.
Und die Quote der vom Gericht aufgehobenen Fehlbescheide ist doch sehr hoch.

Zitat von: Bimimaus5421 am 24. August 2024, 15:38:27Hier kann Rick nur die weitere Instanzen nutzen und anführen das womöglich keine Eröterung des Sachverhaltes im Sg gemacht wurde.
Also die Fehler des Sg dem Lsg vortragen
Wenn es so schlimm wäre, wie Du schreibst, hätte man keine Instanzen zur Verfügung. Erst das Gericht in Frage stellen und dann auf das nächste verweisen, macht irgendwie keinen Sinn.

Womöglich konnte das SG nichts erötern, weil die Nachweise nicht ausreichend waren. Das weiß hier niemand und kann weder sagen, es ist alles recht gelaufen, noch, es war alles nicht recht.

Ich hab hier übrigens die Fragestellerin nicht um Rechtfertigung gebeten, tut mir das leid, wenn es so aufgenommen wurde.  :bye:
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07
Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 14:37:09Was hast DU bis jetzt hilfreiches beigetragen, anstatt herumzupöbeln?

Das gleiche kann ich auch dich fragen, was hast DU bis jetzt hilfreiches beigetragen, anstatt herumzupöbeln? 

herumpöbeln. Bedeutungen: [1] intransitiv: sich gegenüber jemandem oder etwas andauernd abfällig, beleidigend, provozierend und dergleichen äußern.

Wo bin ich andauernd abfällig, beleidigend, provozierend oder dergleichen? Und meine Frage in #61 war ernst gemeint. Ich kann Dir aber sagen wer hier rumpöbelt.

Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 14:37:09Ich unterstelle gar nichts.

Na dann lese dir deinen Schriftverkehr doch noch einmal genauer durch. Hier ein paar Auszüge.

Zitat von: malsumis am 17. August 2024, 19:24:58Dafür musst du zunächst einmal nachweisen, dass diese Unterlagen beim LT überhaupt zugegangen sind. Was du anscheinend nicht kannst, sonst hättest du das schon längst getan, ohne dieses ganze Theater.

Datenschutzverstöße des JC nennst Du also Theater? Interessant ist auch, das DU dem TE hier unterstellst, er/sie hat keine Nachweise erbracht.

Zitat von: malsumis am 23. August 2024, 19:30:33Na sowas aber auch, wer hätte es erahnen können, dass wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht kommt, dass dann keine steuerfinanzierten Leistungen fließen.

Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 01:39:07Nirgendwo wird man euch einfach so Geld schenken, ohne auch irgendwelche Mitwirkungspflichten einzufordern. Hier bei uns bekommt man es ja schon fast auf dem Silbertablett serviert. Sogar Ukrainer kriegen es gebacken, ohne der deutschen Sprache mächtig zu sein, ihre Unterlagen einzureichen. Von daher brauchst du hier nicht etwas von.......schwadronieren.

Der TE bzw. seine Tochter ist ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen. DU unterstellst, sie hätte es nicht getan. Und keiner hat behauptet, das Deutschland einfach so ohne Mitwirkungspflichten Geld verschenkt. Also, hör DU doch bitte auf so einen Mist hier zu schwadronieren.

Zitat von: malsumis am 17. August 2024, 19:24:58Nicht du entscheidest, was für die Leistung relevant ist.

Nein, Gesetze tun das. Vielleicht solltest Du Dir die Antworten von Ottokar noch einmal in Ruhe durch lesen, vielleicht verstehst Du dann endlich um was es hier geht.

Zitat von: TripleH am 24. August 2024, 13:53:02Um die Qualität dieses Nachweises zu kennen.

Und wenn Du die Qualität der Nachweise kennst, kannst Du trotzdem nichts machen, sondern allein der TE entscheidet wie es weiter geht, wenn das JC sich weiter quer stellt.

Zitat von: malsumis am 24. August 2024, 14:37:09auch wenn sie nicht deinem Wunschdenken entsprechen.

Selbstprojektion?

Zitat von: TripleH am 24. August 2024, 13:53:02Kein Richter würde einen gerichtsfesten Nachweis ignorieren. Das wäre Rechtsbeugung.

Keiner hat die Absicht eine Mauer zu errichten. Das hatten wir auch schon mal. So viel ich vom SG rauslesen kann, scheint es hier aber nicht um die Nachweise zu gehen die vor der Erinnerung vom JC eingereicht wurden, sondern um die Anlagen VM und EK. Die der TE aber nicht nachweisen konnte, weil die im Verlauf nicht auftauchten obwohl online gemacht wurde. Das gleiche Problem hatte ich auch schon einmal. Online ausgefüllt aber nichts im Verlauf zu sehen. Mein Antrag kam aber Gott sei Dank an, hätte es da Probleme gegeben, hätte ich die Anlagen nicht nachweisen können. Seitdem mache ich alles nur noch per Fax. Ich rate jeden, alles per Fax einzureichen, denn JC Digital ist in meinen Augen nicht vertrauenswürdig. Sieht man ja jetzt auch an diesem Beispiel. So bekommen die Ämter jedenfalls niemanden dazu, die Online Funktionen zu nutzen.

Zitat von: Tomatenstude am 24. August 2024, 16:04:14Womöglich konnte das SG nichts erötern, weil die Nachweise nicht ausreichend waren.

So habe ich das auch verstanden und wie ich oben schon erwähnte, scheint es wohl wegen diesen Anlagen zu sein, die ja nun vom TE erneut eingereicht wurden.

 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 24. August 2024, 21:01:01
Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07Datenschutzverstöße des JC nennst Du also Theater?

Bisher blanke Behauptung und vom Beschluss des SG nicht bestätigt.

Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07Der TE bzw. seine Tochter ist ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen

Blanke Behauptung und bisher weder belegt noch vom SG im Beschluss bestätigt.

Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07Und wenn Du die Qualität der Nachweise kennst, kannst Du trotzdem nichts machen, sondern allein der TE entscheidet wie es weiter geht, wenn das JC sich weiter quer stellt.

Wenn der TE entscheidet und keine Hilfe benötigt, kann der Thread ja beendet werden. Im Übrigen geht es nicht um den TE, sondern dessen Tochter.

Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07Selbstprojektion

Würde dir auch gut tun.

Zitat von: Arimond77 am 24. August 2024, 20:36:07So viel ich vom SG rauslesen kann, scheint es hier aber nicht um die Nachweise zu gehen die vor der Erinnerung vom JC eingereicht wurden, sondern um die Anlagen VM und EK. Die der TE aber nicht nachweisen konnte, weil die im Verlauf nicht auftauchten obwohl online gemacht wurde

Du bist ja ein Komiker. Ja, es geht um angeblich fehlende Unterlagen. Wenn man meint, die fehlen nicht, muss man was?! Nachweis erbringen, dass die eingereicht wurden. Man höre und staune!

 

 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 31. August 2024, 23:47:09
Update: Leider ist die Nachzahlung seit Juni 2024 immer noch nicht auf dem Konto meiner Tochter.
Alle Unterlagen sowie doppelt Anlage EK und VM wurden eingereicht, zuletzt mit Einschreiben und Rückschein. Statt das nun der Antrag meiner Tochter, der am 23. 6. 2024 gestellt wurde, endlich statt gegeben wird, wird weiterhin verlangt. :wand: (Siehe Anhang) Betreff des Briefes, von der gleichen Sachbearbeiterin, ist "Wir brauchen ihre Mithilfe"

Für den WBA Antrag vom 23. 6. 2024 wurden auch Kontoauszüge rückwirkend für Februar bis Mai 2024 verlangt. Diese wurden, wie erwähnt, am 23. 06. 2024 online eingereicht. Nun verlangt man weitere Kontoauszüge vom 1. 6. 2024 bis 31. 08. 2024, ist das rechtens weitere Kontoauszüge bis heute zu verlangen?

Die Krankenkasse hat meine Tochter nun schon zum zweiten mal angeschrieben, da sie immer noch nicht wissen was nun mit dem Versicherungsschutz los ist, da das Jobcenter meine Tochter zum 30. 6. abgemeldet hatte, und das Jobcenter sich wohl gegenüber der Krankenkasse nun in Schweigen hüllt.
Ich halte mich diesmal zurück mit meinen Unmut bevor ich hier wieder verurteilt werde, ich muss aber leider fragen,..

@Ottokar, @Fettnäpfchen ich mag euch wirklich ungerne erneut fragen, aber könnt ihr uns weiterhin helfen?

Mfg, Rick



Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18
Rick

Zitat von: Rick am 31. August 2024, 23:47:09@Ottokar, @Fettnäpfchen ich mag euch wirklich ungerne erneut fragen, aber könnt ihr uns weiterhin helfen?
Soweit es in meinen Möglichkeiten ist immer gerne. Da brauchst du kein "schlechtes Gewissen" haben. Eher das JC  :zwinker:

Kann es denn sein das sich diese Aufforderung auf den (hoffentlich) neu gestellten WBA bezieht?
Hab ja nur noch still mitgelesen und bin mir nicht mehr sicher ob ich alles richtig in Erinnerung habe.
Es liest sich aber so. Daher

Wenn ja wäre Fakt das es nicht verlangt werden darf. ABER
in dem Fall würde ich damit es endlich zu einer schnellen abschließenden Bewilligung und Zahlung kommt einfach die Auszüge erneut einreichen.

Der Strom geht sie nichts an gibt es dafür eine Begründung?

Von was sie gelebt hat eigentlich auch nicht. Könnte man aber beantworten. Wenn sie sich Geld geliehen hat sollte man das aber über einen
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung (http://hartz.info/index.php?topic=108273.0) absichern.

Bei der Einkommensbescheinigung würde ich es über die Abrechnung und die Kontoauszüge machen denn das geht am schnellsten und der AG wird nicht belästigt.

Und das ganze nachweislich einreichen.
Ich liebe ja den Einwurf in den Hausbriefkasten.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Oder die pers. Abgabe mit Abgabebestätigung die vorher erstellt und mitgenommen wird
oder alternativ alles doppelt und auf die eigenen zu behaltenden Unterlagen einen Stempel zu fordern und dann zu Hause abheften.

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 01. September 2024, 12:43:50
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Kann es denn sein das sich diese Aufforderung auf den (hoffentlich) neu gestellten WBA bezieht?

Es geht um den WBA, der am 17. 6. 2024 eingereicht wurde. Sie hat keinen neunen gestellt in dieser Zeit.

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Der Strom geht sie nichts an gibt es dafür eine Begründung?

Nein keine richtige Begründung, sie schreiben nur "Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ja, die Darlehensverträge haben wir gemacht!

Dieses Jobcenter hier stellt keine Empfangsbestätigungen aus, es wird auf den Hausbriefkasten verwiesen. Da sind die Stur. Über Jobcenter Digital sind wir nun misstrauisch geworden, da auch da Unterlagen verschwinden können. Die Fax Methode wird wohl momentan das einzig beste sein, diese Unterlagen einzureichen. Das Fax zeigt auch die erste Seite an, was verschickt wurde. Daher Rechtssicher.

Mfg, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 01. September 2024, 13:11:42
Das SG hat doch die Mitwirkungspflichten zu diesen Unterlagen bereits thematisiert und festgestellt, dass einzig das Verlangen nach den Einkommensteuerbescheiden fragwürdig ist. Alles andere inclusive der Stromabrechnung wurde nicht vom Gericht beanstandet. Gleichzeitig hat das SG festgestellt, dass von der Tochter kein Nachweis erbracht wurde, dass die Unterlagen eingereicht wurden.

Was also verwundert jetzt, dass das JC diese Unterlagen nach wie vor möchte?



Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 02. September 2024, 16:32:11
Fragwürdig ist ein gutes Wort. Danke!
Ich verstehe die Ablehnung anders. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab und folgte der "Argumentation" des Jobcenters, das keine Unterlagen eingereicht wurden. Es sah die Hilfebedürftigkeit der Klägerin als nicht ausreichend nachgewiesen an (!), da vermeintlich wichtige Dokumente, hier die Anlagen, fehlten.

Da meine Tochter in der Beweispflicht ist, wie das Sozialgericht schreibt, was oft sehr schwierig in Jobcentern erscheint; Briefkasteneinwurf mit ohne Zeugen (?), kein Stempel bzw. Verweigerung für den Empfang von nachgereichten Unterlagen an der Jobcenter Info, Wartungsarbeiten und oder Fehler im System des Jobcenter Digital Angebotes, hat sie die Arschkarte. Das Jobcenter kann viel behaupten, wichtig ist, und das wissen wir jetzt, welche Nachweise Rechtsgültig und sicher sind, denn das Jobcenter zeigt hier ja gut, das es viel Behaupten kann, wenn der Tag lang ist, und nicht fürchten muss, dies auch noch beweisen zu müssen. Wozu Verantwortung übernehmen , wenn man die eigenen Fehler dem Bürgergeld Empfänger doch unterschieben kann.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 02. September 2024, 17:57:05
Reicht die Unterlagen ein oder es bleibt bei der Versagung. Das ist doch irgendwie logisch, wenn das Jobcenter das gerade vom Gericht bestätigt bekommen hat.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. September 2024, 18:38:36
Rick

Zitat von: Rick am 01. September 2024, 12:43:50Dieses Jobcenter hier stellt keine Empfangsbestätigungen aus, es wird auf den Hausbriefkasten verwiesen. Da sind die Stur.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Ich liebe ja den Einwurf in den Hausbriefkasten.
Zitat von: Zitat oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC, am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!! Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein. Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 16. September 2024, 17:02:20
Nur ein kurzes Update. Unterlagen wurden alle vollständig eingereicht. Bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten. Meine Tochter hat mir berichtet, was unter der Aufforderung zur Mitwirkung, unter der Jahresstromabrechnung als Hinweis stand. "Das tatsächliche Bewohnen der Unterkunft ist Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung, die Nachweispflicht für das tatsächliche Bestehen des geltend gemachten Bedarfs liegt bei Ihnen" Es liegt bei meiner Tochter dem Jobcenter zu beweisen, das sie in ihrer Wohnung wohnt??!! Was hat das eigentlich mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun?! Das ist doch so dermaßen an den Haaren herbei gezogen, dazu kackfrech und dreist zu gleich meiner Tochter zu unterstellen, sie würde nicht in ihrer Wohnung wohnen weil sie einen günstigen Stromanbieter hat und der Neubau, in dem sie wohnt, gut isoliert ist! Sie ist in ihrer Wohnung gemeldet, wo soll sie sonst wohnen?! Den Zettel vom Einwohnermeldeamt haben die sogar als Kopie bekommen, als meine Tochter vor mehr als 1 Jahr in ihre Wohnung eingezogen ist. Auf ihrem Personalausweis steht ebenfalls das sie da wohnt, genau so wie, welch Wunder, im Mietvertrag. All das hat das Jobcenter als Kopie damals bekommen.

Selbst beim einrichten des Jobcenter Online Digital Portal hat sie sich mit ihrem Ausweis ausgewiesen. Ich verstehe einfach nicht, wie manch einer noch beweisen soll, das man in der eigenen Wohnung wohnt, wenn das Jobcenter solche haltlosen Anschuldigungen in den Raum wirft! Ich könnte echt im Strahl :kotz:

MfG Rick 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 16. September 2024, 18:08:38
Such einfach mit dem Begriff "Scheinwohnung" im Internet, vielleicht verstehst du es dann.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 16. September 2024, 18:47:56
TripleH Deine Kommentare reichen mir langsam! Mir platzt gleich echt die Hutschnur. Halte dich von meinen Faden fern, wenn Du nichts sinnvolles beitragen kannst!

Lese Dir doch einmal das hier von Ottokar durch, vielleicht verstehst Du es dann. Trifft den Nagel auf den Kopf.

Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:01:57Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln. Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.

MfG Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: malsumis am 16. September 2024, 19:54:40
Dieses öffentliche Forum ist auch nicht deine private Chatgruppe, in der du andere ausschließen kannst.
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 16. September 2024, 22:05:55
Zitat von: Rick am 16. September 2024, 18:47:56TripleH Deine Kommentare reichen mir langsam! Mir platzt gleich echt die Hutschnur. Halte dich von meinen Faden fern, wenn Du nichts sinnvolles beitragen kannst!

Du hast gefragt, was das Amt dabei denkt. Und das denkt ganz offensichtlich, dass, es sich bei der Wohnung deiner Tochter um eine Scheinwohnung handelt.

Meine Antwort war völlig wertungsfrei. Wenn du das nicht verstehst (du verstehst ja anscheinend sowieso nur, was dir in den Kram passt), dann ist das dein Problem. Eine Klatsche beim SG gab es ja schon. Leider kannst du dem Richter nicht sagen, dass er sich aushalten soll, oder?
 
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Rick am 19. September 2024, 17:07:23
Mensch, Malsumis, ehrlich, das hätte ich jetzt nicht gedacht! Ich dachte, das hier wäre meine private Tummelwiese und ich kann hier machen was ich will.... Danke für deinen geistreichen Beitrag! Ohne dich wäre ich nie darauf gekommen... 🙄

Jeder kann hier seinen Beitrag leisten, darum heißt es ja auch "Forum " und nicht Chatgruppe. Ich kann aber wohl in meinen Faden darauf hinweisen, das man sich sachlich unterhält, dazu gehören weder Unterstellungen gegen mich und meiner Familie, noch irgendwelche unsachlichen, oder gar maliziösen Bemerkungen. Ich habe dich, Malsumis, mehrmals darum gegeben sachlich zu bleiben und deine Zynischen Antworten bei Dir zu behalten.

TripleH, habe ich irgendwo geschrieben, das ich nicht verstehe, was in dem Anschreiben vom Jobcenter an meiner Tochter steht? Helfe mir doch mal auf die Sprünge, wo ich das erwähnt habe!? Ich habe geschrieben, das das Jobcenter die Einwohnermeldeamt Bescheinigung damals bekommen hat, dazu den Mietvertrag der vom Jobcenter abgesegnet wurde, die ständigen Kontoauszüge die, die monatlichen Zahlungen der Miete und die Strom Abschlagszahlungen aufweisen. Ja, und nicht zu glauben, selbst ihr Name steht seit über 1 Jahr auf dem Briefkasten an der Haustür wie sich das gehört. Dazu hat sie die hübsche Adresse auch noch auf ihrem neuen Personalausweis, mit dem sie sich elektronisch bei der Profileröffnung vom Jobcenter Digital ausgewiesen hat. Ich denke das ist Beweis genug 🤷🏻�♂️

Ich weiß nicht, man zahlt fast 700 Euro für Miete und Strom, erkläre mir doch einmal den Sinn, für eine Wohnung so viel zu zahlen, dort gemeldet zu sein, und dann nicht dort zu wohnen? Was hat man davon? Gar nichts, außer Ausgaben. Und im Fall meiner Tochter ist diese Behauptung einfach nur reine Schikane. Und da kommt der Beitrag von Ottokar ins Spiel. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Wenn das Jobcenter meint meiner Tochter eine "Scheinwohnung" zu unterstellen, dann soll sie das auch bitte beweisen. 🙄🤦🏻�♂️ In Unterstellungen und Vermutungen sind sie ja Weltklasse.

Hier auch gerne noch mal zum nachlesen, was eine Scheinwohnung ist... Ich denke, es ist alles gesagt. https://www.promietrecht.de/Blog/Scheinwohnsitz-Scheinanmeldungaus-Gefaelligkeit-in-Mietwohnung-E2290.htm

MfG, Rick
Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: TripleH am 19. September 2024, 18:53:50
Zitat von: Rick am 19. September 2024, 17:07:23TripleH, habe ich irgendwo geschrieben, das ich nicht verstehe, was in dem Anschreiben vom Jobcenter an meiner Tochter steht?

Gern. Hier sind deine Fragen:

Zitat von: Rick am 16. September 2024, 17:02:20Was hat das eigentlich mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun?!

 
Zitat von: Rick am 16. September 2024, 17:02:20Sie ist in ihrer Wohnung gemeldet, wo soll sie sonst wohnen?!

 
Zitat von: Rick am 19. September 2024, 17:07:23erkläre mir doch einmal den Sinn, für eine Wohnung so viel zu zahlen, dort gemeldet zu sein, und dann nicht dort zu wohnen? Was hat man davon?

Es gab schon genug Fälle, wo man mittels leerstehender oder untervermieteter Scheinwohnung Sozialleistungen generieren wollte:

https://www.juraforum.de/forum/t/mieter-nutzt-wohnung-nicht-und-begeht-sozialbetrug.709899/

https://www.hellwegeranzeiger.de/kamen/falscher-mietvertrag-vorgelegt-58-jaehriger-erschleicht-sich-9000-euro-beim-jobcenter-w721991-1000761027/

https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/hartz-iv-empfaenger-gibt-zu-dass-er-seinen-mietvertrag-gefaelscht-hat-und-sieht-kein-problem_id_10823575.html

https://www.schwaebische.de/regional/lindau/lindau/ehepaar-bringt-lindauer-jobcenter-um-fast-35000-euro-598965

Warum das Jobcenter deine Tochter verdächtigt, nicht in ihrer Wohnung zu leben, war nicht Gegenstand meiner Antwort. Das weiß nur das Jobcenter und vielleicht auch du.

Titel: Aw: WBA und Aufforderung zur Mitwirkung
Beitrag von: Ottokar am 20. September 2024, 10:18:54
Das Problem dabei ist jedoch, dass das JC nicht aufgrund irgendwelcher Mutmaßungen handeln darf, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
'Wir vermuten, dass sie dort nicht wohnen' reicht bei weitem nicht aus, um Leistungen zu verweigern. Die Rechtsprechung zu Meldepflichtverletzungen mit darauf begründeter Leistungseinstellung ist da überaus deutlich.
Und zur Prüfung des tatsächlichen Aufenthaltes ist die Forderung einer Stromabrechnung wohl kaum ein geeignetes Mittel.
Zudem ist die Begründung
"Das tatsächliche Bewohnen der Unterkunft ist Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung, die Nachweispflicht für das tatsächliche Bestehen des geltend gemachten Bedarfs liegt bei Ihnen"
unschwer erkennbar Unsinn, denn die Kosten für den Haushaltstrom sind bekanntermaßen in der Regeleistung enthalten und nicht in den KdUH. Diese Begründung ist zur Datenerhebung der Haushaltstromabrechnung somit untauglich.
Zudem werden nicht nur die KdUH verweigert, sondern die gesamte Leistung. Auch dafür ist ein Verweis auf die Prüfung der KdUH erkennbar nicht ausreichend.
Das JC spielt hier ein ganz mieses und offenkundig rechtswidriges Spiel zum Nachteil eines Antragstellers.

Was die Abweisung der EA betrifft, wird von den allermeisten SGs die Auffassung vertreten, dass das Nachkommen des Antragstellers auf eine unzulässige Datenerhebung einer EA vorgeht, da im Nachgang gegen die Unzulässigkeit der Datenerhebung vorgegangen und so ein Rechtsstreit vermieden werden kann, zumal unzulässige Datenerhebungen nicht in den Aufgabenbereich der Sozialgerichtsbarkeit fallen.
Kurz: Auch wenn der Antragsteller dabei in seinen Rechten verletzt wird, ist die Erfüllung einer unzulässigen Datenerhebung nach Ansicht vieler SGs das mildere und deshalb vorrangige Mittel. Diese Ansicht vertritt dieses SG hier offensichtlich ebenfalls.
Die Abweisung einer EA lässt deshalb überhaupt keine Rückschlüsse darauf zu, ob eine Datenerhebung zulässig oder unzulässig ist.
Das zu beurteilen obliegt dem zuständigen Datenschutzbeauftragten.