WBA und Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 12. Juli 2024, 13:10:02

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Rick

Wir kommen einfach aus der Schikane unseres Jobcenters nicht heraus. In einem anderen Faden von mir, habe ich schon von der versuchten Aufrechnung meiner Tochter berichtet. Nachdem sie nun gekündigt wurde, meldete sie sich darauf sofort beim Jobcenter. Dieser schickte ihr einen WBA. Den WBA, sowie andere geforderte Unterlagen, hat sie online wie üblich ausgefüllt und eingereicht.
Seit dieser Zeit wartet sie nun auf ihren Bescheid. Obwohl alle Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht wurden, lässt das Jobcenter auf sich warten, so das sie am 1. Juli ihre Miete aus eigener Kraft nicht zahlen konnte.
Nun haben wir den 12. 7. 2024, es ist bis heute weder ein Bescheid noch Geld auf ihr Konto eingegangen. Stattdessen kam heute ein Brief ,,Erinnerung an die Aufforderung zur Mitwirkung"

Es wird verlangt.
- vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anlage VM
Diese wurde aber schon beim WBA online eingereicht.
-vollständig ausgefüllte Anlage EK
Wurde ebenfalls mit dem WBA eingereicht
-Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023
Das ist neu. Sind diese Notwendig für einen WBA? Vor allem wenn man 2022 und 2023 gar nicht gearbeitet oder viel zu wenig verdient hat? Es steht auch, wenn keine gemacht wurde, möchten sie eine Negativbescheinigung vom Finanzamt. Was genau ist das, und muss das eingereicht werden?

Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ich frage mich, warum es da ein Problem gibt, wenn ihre Betriebskosten 2023 gering ausfallen? Zumal die gar nicht gering waren, und sie Nachzahlen musste.

Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt?

Rick

Fettnäpfchen

Rick

Da würde ich mich gar nicht auf den Schmarr´n einlassen sondern sofort einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) stellen.
Da natürlich auf die Situation anpassen und auf jeden Fall diese Mitwirkungsaufforderung beilegen!
Und alles was man als Anhang mitschickt sollte immer doppelt beigefügt werden.

1 sollten die in Ihre Akte schauen und das ist gesetzl. geregelt
eine doppelt Datenerhebung ist auch nicht erlaubt

2
Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02-Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023
sind wirklich irrelevant wenn sie hilfebedürftig ist. Und alleine bis das geklärt wäre ist oben erwähnter EA schon bearbeitet.
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Es steht auch, wenn keine gemacht wurde, möchten sie eine Negativbescheinigung vom Finanzamt. Was genau ist das, und muss das eingereicht werden?
Eine Abfrage können die selber machen wenn sie das wissen wollen und selbst das ist gesetzl. geregelt das es das JC machen muss wenn der Aufwand für den Hilfesuchenden zu groß wäre/ist.
Und das ist er wenn die Anforderung schon gar nichts mit der Bearbeitung eines WBA zu tun hat.

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"
Da gilt das selbe wie oben!

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt?
Nein überhaupt nicht! Nebenbei hat das nichts mit den KdUH zu tun da man den Strom vom RL selber zahlt.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Fettnäpfchen,

besten Dank für deine sehr informative Rückantwort und die Beantwortung meiner Fragen.
So werden wir vorgehen. Kurze Zusammenfassung. Sie stellt also den Eilantrag, diesen stellen wir beim SG, richtig? Kann das Musterschreiben, hier auch besten Dank an Ottokar!, so mit den Sätzen stehen bleiben, ausser natürlich Name/Datum/Adressen/Ich Form, stehen bleiben, oder müsste da noch etwas hinzugefügt werden? Eigentlich ist ja alles in den Schreiben erwähnt worden.   

Sollten ausser Kopie der Mitwirkungsaufforderung vom JC noch andere Dokumente mit beigelegt werden? Aktueller Kontostand, dieser Beträgt 302 Euro. Eventuell Kopie des WBA-Antrages was sie digital an das JC gesendet hat? Das ganze dann doppelt beilegen?

MfG Rick

Ottokar

Unterlagen die bereits eingereicht wurden müssen nicht erneut eingereicht werden.
Sind diese verschwunden, muss der Datenschutzbeauftragte ran, denn dann liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023, sofern sie vor dem 01.07. ergangen sind, gehen das JC nichts an, da sie nicht leistungsrelevant sind. Und wenn sie noch nicht ergangen sind, sind sie ebenso unrelevant, eben weil sie noch nicht existieren.
Nur und erst wenn sie ab dem 01.07. ergangen sind, müssen sie dem JC vorgelegt werden.
Die Stromabrechnung geht das JC ebenfalls nichts an, da Strom aus dem Regelsatz zu zahlen ist und dieser der freien Disposition des Leistungsbeziehers unterliegt, ist sie nicht leistungsrelevant.
Statt mich hier wegen dieser unerhörten Forderungen mit dem JC herumzustreiten, das offensichtlich nicht gewillt ist sich an bestehende Gesetze zu halten, sondern durch offensichtlich rechtswidriges Handeln vorsätzlich die Entstehung einer Notlage provoziert, würde ich sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Das JC fordert Unterlagen, die es nachweislich längst erhalten hat, und solche, die offensichtlich weder für die Prüfung des Leistungsanspruches noch zur Berechnung dessen Höhe erforderlich sind und für die somit keine Rechtsgrundlage zur Datenerhebung gemäß § 67a Abs. 1 SGB X besteht. Das JC hat durch dieses offensichtlich rechtswidrige Handeln vorsätzlich die Entstehung einer Notlage provoziert, in der weder Geldmittel zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten noch Zahlung der Miete zur Verfügung stehen.
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Rick

Ottokar,

Vielen, vielen Dank ebenfalls für deinen Beitrag zu unserem Problem.
Ich hab dein Musterschreiben schon einmal angefertigt, kann ich deine Begründung hier mit einfügen oder ggf. diese mit dem Musterschreiben austauschen? Dazu packe ich dann nur die Kopie der Mitwirkungsaufforderung mit rein? Das ganze geht dann am Montag gleich per Post zum SG. Zu dem Verhalten unseres JC und dort bestimmten SB kann man wirklich nicht mehr viel zu sagen, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen!

MfG Rick

Ottokar

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Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 13. Juli 2024, 10:42:31Das ganze geht dann am Montag gleich per Post zum SG
Viel Erfolg!
Wobei der eigtl. sicher ist!

Ein schönes WE
FN
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Rick

Vielen Dank Fettnäpfchen und Ottokar für Eure Hilfe! Ich melde mich sobald es dann was neues gibt.

Euch ebenfalls ein schönes WE
Rick

Rick

Ich wollte kurz Rückmeldung geben, das sich bis jetzt noch nichts getan hat. Ihr Konto stand aktuelle ist 238 Euro. Das einzige was auf ihr Konto bis heute eingegangen ist, sind die Fahrkosten. Das hat ganze 23 Tage gedauert zu bearbeiten.

Rick

Fettnäpfchen

Rick

Vom 13 sprich beim SG frühestens 15ten eingegangen sind es gerade mal 10 Tage und ein WE dazwischen.
Also alles noch in den normalen Grenzen.

Dafür ging die Erstattung Fahrtkosten für ein JC sehr schnell.

MfG FN
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Rick

Am 14. müsste er angekommen sein, wir haben Einschreiben genommen. Ok, dann müssen wir wohl weiterhin warten und hoffen, das nächste Woche Geld rauf kommt. Mit den Fixkosten sind es jetzt nur noch 187 Euro auf ihrem Konto. Wir schieben schon ein wenig Panik.

MfG Rick 

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 26. Juli 2024, 13:06:07Am 14. müsste er angekommen sein, wir haben Einschreiben genommen.
auch ein Einschreiben wird nicht an einem Sonntag zugestellt.

MfG FN
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Ottokar

Ruf am Montag beim SG an und schildere denen die aktuelle Notlage.
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Rick

Update: Gestern kam Post vom Sozialgericht. In dem Schreiben war eine Niederschrift vom Jobcenter an das Sozialgericht.

Ich stelle dieses Schreiben einmal hier ein.
Die Daten darin sind nicht ganz korrekt, da man hier wohl immer das Datum vom Schreiben nennt, aber nicht berücksichtigt, das die Briefe vom Jobcenter in der Regel immer 1 Woche und mehr brauchen um in den Briefkasten meiner Tochter zu landen. Somit kann man nicht früher reagieren. Arbeitslos gemeldet hat sie sich am 17. 6. 2024. Die Kündigung hat das Datum 13. 6. 2024, darin steht "Ihr Arbeitsverhältnis endet mit dem Tag des Zuganges dieses Schreiben." Die Kündigung kam wohl am späten Nachmittag des 14. 6. 2024. Da meine Tochter das Wochenende weg war und erst am Abend des 16. 6. 2024 wieder nach Hause kam, meldete sie sich darauf hin am 17. 6. 2024 sofort Online arbeitslos. Danach hat sie auf Antwort vom Jobcenter gewartet, sie wusste nicht ob sie nun einen WBA oder einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen sollte.

Am 22. 6. 2024 lag der Brief mit dem WBA Antrag und ein gesonderter Brief ebenfalls vom Jobcenter mit Betreff ,,Anhörung zum möglichen Eintritt einer Leistungsminderung" (Siehe mein anderer Faden) im Briefkasten. Das Schreiben wurde am 18. 6. 2024 erstellt landete am 22.  6. 2024 im Briefkasten. 

Am 23. 06. 2024 gingen von meiner Tochter an das Jobcenter Digital online alle Unterlagen ein, die im Schreiben vom 18. 6. 2024 verlangt wurden. Dieses ist im Verlauf im Jobcenter Digital auch einsehbar das Nachweise hochgeladen wurden. Wir haben uns diese Übersicht zur Sicherheit runtergeladen. Darin ist ersichtlich das Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen wurden. Die Anlage EK und Anlage VM muss man beim WBA gesondert über die Rubrik "Unterlagen nachreichen" ausfüllen. Das wird als Hinweis beim erstellen des WBA vom System erwähnt sagt meine Tochter. Nur sieht man beim Verlauf nur stehen "Weiterbewilligungsantrag gesendet" Man sieht nicht genau, was gesendet wurde, ob Anlagen extra gesendet wurden, weiss jemand wo man das nachschauen kann??

Am 08.07. erging dann das Schreiben worum es hier in meinen Faden geht, das Daten erneut erhoben werden, obwohl sie schon längst eingereicht wurden.

Im kurzen und ganzen besteht das Jobcenter hier weiterhin darauf, sogar gegenüber des Sozialgerichts, das die fehlenden Unterlagen nicht eingereicht bzw. nur teilweise eingereicht wurden.

Ich bin geplättet! Wie gehen wir hier weiter vor? Mir raucht der Kopf!

Mfg, Rick


Bimimaus5421

Die Jc teilen dem Sg regelmässig das ist Standard den Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz abzulehnen
Ich würde dem Sg mitteilen  das man den Antrag stellt die Klage nicht abzulehnen sondern den Einstweiligen Rechtsschutz statt zu geben  und die Nachweise die ihr digital eingereicht hab den Sg als Nachweis einreichen
Und gleichzeitig Prozesskostenhilfe für Anwalt beantragen .
Viel Glück