WBA und Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 12. Juli 2024, 13:10:02

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peter_m

Habt Ihr denn die Anlagen VM und EK vor dem Hochladen auf JC-Digital unterschrieben (ausdrucken, unterschreiben, einscannen)?

Rotti

Zitat von: peter_m am 17. August 2024, 14:57:45Habt Ihr denn die Anlagen VM und EK vor dem Hochladen auf JC-Digital unterschrieben (ausdrucken, unterschreiben, einscannen)?
sich aufs JC zu velassen das die einen Anschreiben mit der bitte die Unterlagen neu einzuscannen mit Unterschrift kannst du ganz schnell vergessen dann heißt es nur sind keine angekommen.

malsumis

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:00:28Die treiben es wirklich auf die Spitze
Na, wer treibt es denn hier auf die Spitze, anstatt die Unterlagen endlich mal nochmals nachweisbar einzureichen? Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der?
Was genau soll er denn hier bewirken?

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat
Dafür musst du zunächst einmal nachweisen, dass diese Unterlagen beim LT überhaupt zugegangen sind. Was du anscheinend nicht kannst, sonst hättest du das schon längst getan, ohne dieses ganze Theater.

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45welche irrelevant gegenüber des Weiterbewilligungsantrages sind
Nicht du entscheidest, was für die Leistung relevant ist. Einige Schlaumeier meinen, die Kontoauszüge sind irrelevant. Interessiert aber niemanden.

Rick

Malsumis, deine Antworten bringen uns kein Stück weiter und ich verbiete mir weitere Unterstellungen.

MfG, Rick

Tomatenstude

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Des weiteren schreiben sie, Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ich frage mich, warum es da ein Problem gibt, wenn ihre Betriebskosten 2023 gering ausfallen?
Bei verbrauchsabhängigen Posten ergibt sich die Frage, ob der Betreffende sich regelmäßig in der Wohnung aufgehalten hat

Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Zumal die gar nicht gering waren, und sie Nachzahlen musste.
Die Nachzahlung allein besagt nichts. Wenn die Vorauszahlung sehr gering ist, zahlt man nach, auch wenn der Verbrauch gar nicht besonders hoch oder auch auffällig gering war (das ist nur eine allgemeine Erklärung, keine Aussage zu euch)


Zitat von: Rick am 12. Juli 2024, 13:10:02Ist es rechtens das man hier die Jahresstromabrechnung verlangt? 
:weisnich: Zumindest weist ein durchschnittlicher Verbrauch an Strom nach, dass man sich in der Wohnung regelmäßig aufgehalten hat

Beim Thema Datenschutzbeauftragter und Gericht:
Es wäre tatsächlich eine Überlegung, auch wenn es Unrecht ist, die Unterlagen nachweisbar nochmals einzureichen.
Einfach, damit dann hoffentlich die Bewilligung kommt.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:00:28Erneuter Brief vom Jobcenter.
Also die "Forderung" nach der Stromabrechnung ist ja eine "Bitte"
Steht ja dabei und daher .......
zusätzlich fehlt eine nachvollziehbare Begründung wie es sich laut Gesetz gehört.
Siehe den Beitrag von Ottokar > im Anhang

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der?
Da ich da nicht fit bin warte was Ottokar dazu schreibt. Da er ja schon involviert ist wird er sich sicherlich dazu äußern.

Schneller geht so etwas dann wenn du zu dem Schreiben eine Schweigepflichtsentbindung an den Datenschutzbeaufragten gegenüber dem JC (evtl. auch SG falls nötig da s weiß ich leider nicht, vllt weiß Ottokar mehr dazu) dazu legst denn ansonsten wirst du deswegen extra angeschrieben was es gleich wieder um ein paar Tage/Wochen verzögern kann.

Je nach dem kann es passieren das es im JC "rund" geht,
die ganze Sache plötzlich aufgeklärt ist weil die Unterlagen plötzlich aufgetaucht sind
oder dem JC fällt auf das sie die eine oder andere Unterlage ja gar nicht brauchen.

Ob sie richtig eine auf den Deckel bekommen, evtl. eine Strafe bekommen,
oder der Chef vom JC aufgefordert wird seine Leute zu schulen/unterweisen oder darauf aufmerksam zu machen dass das eine oder andere so nicht (mehr) geht.
Das kann dir egal sein, Hauptsache du kommst zu deinem Recht. Nebenbei kann es passieren das deine Problem mit dem JC sich verringern weil du dann für die zu anstrengend bist.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Vielen, vielen Dank für deine Antwort und die Datei, Fettnäpfchen. Das gibt uns Hoffnung. Ich hoffe auch, das sich Ottokar noch dazu äußert. Ich schätze eure Hilfe und eure Expertise sehr!

Eine gute Nachricht gibt es trotzdem, meine Tochter fängt ab 2. 9. ihren neuen Job an. :sehrgut:

Einen schönen Sonntag, Rick

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 18. August 2024, 15:38:09Eine gute Nachricht gibt es trotzdem, meine Tochter fängt ab 2. 9. ihren neuen Job an. :sehrgut:
Gratuliere dazu!

Bloß keine zu frühe Meldung an das JC.
Es reicht zum 02.09 denn wenn da nichts dazwischen gekommen ist das es nicht klappen wird dann sollte es auch stimmig sein.
Und Forderungen wie den AV sowieso nicht nachkommen. Geht das JC nichts an und Einkommen kann man auch anders nachweisen!

Zitat von: Rick am 18. August 2024, 15:38:09Ich hoffe auch, das sich Ottokar noch dazu äußert.
Bestimmt, aber auch er hat mal Wochenende und das mehr als verdient.

MfG FN
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Rick

Vielen lieben Dank Dir Fettnäpfchen und auch Danke für den Tip mit dem AV. Ich hatte damit in der Vergangenheit persönlich auch schon Bekanntschaft gemacht, das dass hiesige JC hier nach Arbeitsverträgen fragt.

Der AV wird Mitte nächste Woche bei meiner Tochter eintreffen und wenn es soweit ist, wird sie ihren Pflichten nachkommen und sich dann ordnungsgemäß abmelden.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. August 2024, 15:55:35Bestimmt, aber auch er hat mal Wochenende und das mehr als verdient.

Natürlich! Und das hat er sich auch verdient. Ich meinte jetzt auch nicht, das er sofort zurück schreiben muss. Je nachdem wie er dann Zeit hat. :yes:

Mfg, Rick

Rotti

Zitat von: Tomatenstude am 18. August 2024, 08:21:16Beim Thema Datenschutzbeauftragter und Gericht: Es wäre tatsächlich eine Überlegung, auch wenn es Unrecht ist, die Unterlagen nachweisbar nochmals einzureichen. Einfach, damit dann hoffentlich die Bewilligung kommt.
jetzt ist es eben wie es ist am SG man hätte mit der beschwerte mit dem Datenschutzbeauftragten ja auch danach noch melden können was Sache ist. jetzt dauert es länger, um einen Bescheid zu bekommen. Soll man sich denn alles gefallen lassen. ?

malsumis

Das Ganze hat auch rein gar nicht mit dem Datenschutz zu tun, sondern mit der einfachen Tatsache, dass der Absender den Zugang beim Empfänger nachweisen muss. Genau deswegen gibt es
z. B. Einschreiben:
ZitatDer Versand per EINSCHREIBEN ist immer dann sinnvoll, wenn wichtige Dokumente oder Unterlagen verschickt werden und der Absender die Ein- und Auslieferung später nachvollziehen und mit einem Nachweis dokumentieren möchte.
Typische Anlässe sind hierfür: Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Reklamationen, Mängelrügen zu Abonnements) und Erklärungen gegenüber Behörden und Gerichten (z.B. Einspruch gegen Steuerbescheide, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Widerspruch gegen Rentenbescheid). Insbesondere ist das EINSCHREIBEN geeignet für fristgebundene Erklärungen, bei denen es auf den Nachweis des Zugangs ankommt.
Wenn der Versand wichtiger Dokumente und die Einhaltung von Fristen als Bestätigung vorliegen soll, ist EINSCHREIBEN EINWURF erste Wahl.
Wenn JC hier den Zugang bestreitet und TE ihn nicht nachweisen kann, dann haben die halt Pech und sind selbst schuld, dass sie einen Weg gewählt haben, der ihnen keinen Nachweis des Zugangs an die Hand gibt. Hieran wird auch ein Datenschutzbeauftragte nichts ändern können.

Tomatenstude

Zitat von: Rotti am 18. August 2024, 20:33:09jetzt ist es eben wie es ist am SG man hätte mit der Beschwerde mit dem Datenschutzbeauftragten ja auch danach noch melden können was Sache ist. Jetzt dauert es länger, um einen Bescheid zu bekommen. Soll man sich denn alles gefallen lassen. ?
nein, soll man nicht, daher steht da, dass es eine Überlegung wäre. Nachweisbar nochmals, damit das Geld endlich kommt.  :bye:

Ottokar

#42
Der Datenschutzbeauftragte st hier erst mal Nebensache.
Wichtig ist, die Kuh hier schnellstmöglich vom Eis zu bekommen.

Zunächst mal muss hier gegen die Leistungsversagung wegen fehlender Mitwirkung unverzüglich Widerspruch eingelegt werden, sonst wird der EA-Antrag beim SG gegenstandslos.

Sofern nachweisbar ist, dass die Anlagen VM und EK unterschrieben eingereicht wurden, sollte man sich im Widerspruch darauf berufen. Unabhängig davon sollte man diese Anlagen nochmal unterzeichnet zusammen mit dem Widerspruch einreichen.
Für die Einkommensbescheinigung ist lt. §§ 57 und 58 SGB II vorrangig der AG in der Pflicht, eine Mitwirkungspflicht des Antragsteller besteht hingegen nicht.
Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant und eine Negativbescheinigung kennt das Finanzamt nicht.

Bsp. Widerspruch

ZitatAbsender

Empfänger


Widerspruch gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom ...


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren o.g. Bescheid ein, da dieser rechtswidrig ist.

Die Anlagen VM und EK habe ich nachweislich bereits am ... unterschrieben eingereicht.
Da Sie bestreiten, diese erhalten zu haben, müssen sie in Ihrem Hause verloren gegangen sein, worüber Sie bitte unverzüglich den Datenschutzbeauftragten informieren.
Ersatzweise sende ich Ihnen die Anlagen hiermit erneut zu.

Für die Einkommensbescheinigung ist lt. §§ 57 und 58 SGB II vorrangig der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Mitwirkungspflicht des Antragsteller besteht hierbei hingegen nicht, wie man auch unschwer auf dem Formular selbst lesen kann. Sofern der Arbeitgeber hier seiner Pflicht nicht nachkommt, haben Sie Möglichkeit, im Wege des Verwaltungszwanges darauf hinzuwirken. Ich habe hingegen keinerlei Mittel, eine solche Forderung durchzusetzen.
Eine Mitwirkungspflicht meinerseits besteht hier sowohl wegen des Vorranges der Mitwirkung des Arbeitgebers, als auch wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit meiner Mitwirkung nicht.

Die Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 sind nicht antragsrelevant, relevant wäre lediglich der Zufluss einer Steuererstattung. Erst mit diesem Zufluss würde eine Mitwirkungspflicht entstehen. Ohne Zufluss einer Steuererstattung besteht auch keine Mitwirkungspflicht.
Unabhängig davon existieren auch keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023, da ich zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war.
So etwas wie eine Negativbescheinigung kennt das Finanzamt nicht und § 60 SGB I kennt keine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung nicht existenter Sachverhalte und eine Nichtveranlagungsbescheinigung würde nur für das aktuelle Steuerjahr 2024 gelten.
Diese Forderung stellt somit eine unzulässige Datenerhebung dar und ebenso eine vollkommen überzogene und unzulässige Beweisforderung.

Meine Jahresstromabrechnung für 2023 hat keine erkennbare Relevanz für meinen Anspruch auf Bürgergeld. Die Kenntnis dieser Daten ist für Ihre Aufgabenerfüllung gemäß § 67a SGB X ganz klar nicht erforderlich.
Diese Forderung stellt somit ebenfalls eine unzulässige Datenerhebung dar.

Datenerhebungen sowie Mitwirkungsaufforderungen sind grundsätzlich zu begründen, zusätzlich sind die rechtlichen Grundlagen zu benennen.
Dabei ist darzulegen, für welchen konkreten nach § 67a Abs. 1 SGB X zulässigen Zweck Sie die Daten benötigen und zu begründen, warum ohne diese Daten eine Feststellung des Leistungsanspruches und/oder dessen Höhe nicht möglich ist. Denn ohne Kenntnis dieser Information ist es für den Betroffenen nicht möglich, festzustellen, ob die Datenerhebung zulässig und der Betroffen zur Mitwirkung verpflichtet ist.
Dieser Begründungspflicht sind Sie trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen, ebenso fehlt diese Begründung in ihrem Versagungsbescheid, womit dieser an einem grundlegenden Begründungsmangel leidet.
Ich fordere Sie deshalb hiermit auf, diesen Versagungsbescheid zurückzunehmen und unverzüglich über meinen Antrag zu entscheiden, gegebenenfalls zunächst vorläufig.

MfG

Auch das Sozialgericht ist zu unterrichten, Bsp:
ZitatAbsender

Empfänger


Tochter ./. JC
Az ....


Anrede,

das JC hat mit Versagungsbescheid vom ... den Antrag vom ... wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt (siehe Anlage).
Gegen diese Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt (siehe Anlage) und dem JC die Anlagen VM und EK ersatzweise erneut zugesendet.
Ich verfolge die Klage mit dem Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diesen Versagungsbescheid weiter.

Gründe
Die Anlagen VM und EK habe ich nachweislich bereits am ... unterschrieben eingereicht.
Diese habe ich dem JC nun ersatzweise erneut zugesendet.

Hinsichtlich der Einkommensbescheinigung besteht meinerseits sowohl wegen des Vorranges der Mitwirkung des Arbeitgebers (§§ 57 und 58 SGB II), als auch wegen der offensichtlichen Unmöglichkeit meiner Mitwirkung keine Mitwirkungspflicht.
Sofern der Arbeitgeber hier seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das JC im Wege des Verwaltungszwanges darauf hinzuwirken. Ich habe hingegen keinerlei Mittel, eine solche Forderung durchzusetzen.

Hinsichtlich der Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023 besteht derzeit keine Mitwirkungspflicht.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I entsteht erst mit dem Zufluss einer Steuererstattung eine Mitwirkungspflicht.
Unabhängig davon existieren auch keine Einkommenssteuerbescheide für 2022 und 2023, da ich zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet war.
Die Forderung einer Negativbescheinigung vom Finanzamt stellt eine vollkommen überzogene und unzulässige Beweisforderung dar, weder kennt § 60 SGB I eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung nicht existenter Sachverhalte, noch stellt das Finanzamt Bescheinigungen über die  Nichtabgabe von Steuererklärungen aus. Und eine Nichtveranlagungsbescheinigung würde nur für das aktuelle Steuerjahr 2024 gelten.

Meine Jahresstromabrechnung für 2023 hat keine erkennbare Relevanz für meinen Anspruch auf Bürgergeld. Über die dafür erforderlichen Mittel habe ich freie Verfügungsgewalt (§ 20 Abs. 1 S. 4 SGB II) und muss mich dazu nicht erklären.
Die Kenntnis dieser Daten ist für die Aufgabenerfüllung des JC gemäß § 67a SGB X ganz klar nicht erforderlich, vielmehr mangelt es bereits an einer rechtlichen Grundlage für diese Datenerhebung.
Diese Forderung stellt somit ebenfalls eine unzulässige Datenerhebung dar.

Dem Versagensbescheid mangelt es an der zwingend erforderlichen Begründung, für welchen konkreten nach § 67a Abs. 1 SGB X zulässigen Zweck die geforderten Daten benötigt werden und warum ohne diese Daten eine Feststellung des Leistungsanspruches und/oder dessen Höhe nicht möglich ist. Ohne Kenntnis dieser Information ist es für mich nicht möglich, festzustellen, ob die Datenerhebung zulässig und ich zur Mitwirkung verpflichtet bin.

Ich beantrage deshalb hiermit, das JC zu verurteilen, mir vorläufig Bürgergeld zu bewilligen.
Das JC verfügt über alle dafür erforderlichen Daten, die über die Anlagen VM und EK hinausgehenden Forderungen sind klar unzulässig und damit als Rechtsgrund für einen Versagungsbescheid nach § 66 SGB I unhaltbar.

MfG
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Arimond77

Ich glaube zu wissen, das die Anlagen vm und vk sowie andere Anträge online über Job digital ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden können. Die altmodische Variante der Papierform plus Unterschrift und hochladen geht auch noch. Kann das jemand bestätigen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren.
DAS BÜRGERGELD BLEIBT, WAS HARTZ IV SCHON IMMER WAR: EINE ARMUTSFALLE!

Rotti

#44
Zitat von: Arimond77 am 19. August 2024, 12:51:13Ich glaube zu wissen, das die Anlagen vm und vk sowie andere Anträge online über Job digital ohne handschriftliche Unterschrift eingereicht werden können. Die altmodische Variante der Papierform plus Unterschrift und hochladen geht auch noch. Kann das jemand bestätigen?
ja wenn du dich beim Jobcenter mit Ausweis vor dem Antrag vorgestellt hast. Arbeitssuchend/Arbeitslos gemeldet.
ps Auch die Registrierung für die Nutzung des Portals ist einfach: Entweder nutzen Sie hierfür den elektronischen Personalausweis oder Sie sprechen in den Eingangszonen des Jobcenters persönlich zur Authentifizierung vor und erhalten die Kennung und Passwort ausgehändigt.
Sofern Sie den Antrag direkt am Computer oder mobilen Endgerät ausfüllen, speichern Sie alle ausgefüllten Dokumente zunächst unbedingt auf Ihrem Endgerät ab. Laden Sie dann erst über das Onlineportal Ihre gespeicherten Dokumente hoch.

Erfolgt das Speichern des Dokuments nicht, gehen im Jobcenter leere, das heißt unausgefüllte Anträge und Anlagen ein.
https://www.arbeitsagentur.de/anmeldung-mit-bundid-kontoumstellung-und-neue-funktionen-fuer-unternehmensbevollmaechtigte