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WBA und Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 12. Juli 2024, 13:10:02

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 31. August 2024, 23:47:09@Ottokar, @Fettnäpfchen ich mag euch wirklich ungerne erneut fragen, aber könnt ihr uns weiterhin helfen?
Soweit es in meinen Möglichkeiten ist immer gerne. Da brauchst du kein "schlechtes Gewissen" haben. Eher das JC  :zwinker:

Kann es denn sein das sich diese Aufforderung auf den (hoffentlich) neu gestellten WBA bezieht?
Hab ja nur noch still mitgelesen und bin mir nicht mehr sicher ob ich alles richtig in Erinnerung habe.
Es liest sich aber so. Daher

Wenn ja wäre Fakt das es nicht verlangt werden darf. ABER
in dem Fall würde ich damit es endlich zu einer schnellen abschließenden Bewilligung und Zahlung kommt einfach die Auszüge erneut einreichen.

Der Strom geht sie nichts an gibt es dafür eine Begründung?

Von was sie gelebt hat eigentlich auch nicht. Könnte man aber beantworten. Wenn sie sich Geld geliehen hat sollte man das aber über einen
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung absichern.

Bei der Einkommensbescheinigung würde ich es über die Abrechnung und die Kontoauszüge machen denn das geht am schnellsten und der AG wird nicht belästigt.

Und das ganze nachweislich einreichen.
Ich liebe ja den Einwurf in den Hausbriefkasten.
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Oder die pers. Abgabe mit Abgabebestätigung die vorher erstellt und mitgenommen wird
oder alternativ alles doppelt und auf die eigenen zu behaltenden Unterlagen einen Stempel zu fordern und dann zu Hause abheften.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rick

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Kann es denn sein das sich diese Aufforderung auf den (hoffentlich) neu gestellten WBA bezieht?

Es geht um den WBA, der am 17. 6. 2024 eingereicht wurde. Sie hat keinen neunen gestellt in dieser Zeit.

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Der Strom geht sie nichts an gibt es dafür eine Begründung?

Nein keine richtige Begründung, sie schreiben nur "Da ihre Betriebskostenabrechnung 2023 einen sehr geringen Verbrauch aufweist, reichen Sie bitte außerdem zur Prüfung die Jahresstromabrechnung 2023 ein"

Ja, die Darlehensverträge haben wir gemacht!

Dieses Jobcenter hier stellt keine Empfangsbestätigungen aus, es wird auf den Hausbriefkasten verwiesen. Da sind die Stur. Über Jobcenter Digital sind wir nun misstrauisch geworden, da auch da Unterlagen verschwinden können. Die Fax Methode wird wohl momentan das einzig beste sein, diese Unterlagen einzureichen. Das Fax zeigt auch die erste Seite an, was verschickt wurde. Daher Rechtssicher.

Mfg, Rick

TripleH

Das SG hat doch die Mitwirkungspflichten zu diesen Unterlagen bereits thematisiert und festgestellt, dass einzig das Verlangen nach den Einkommensteuerbescheiden fragwürdig ist. Alles andere inclusive der Stromabrechnung wurde nicht vom Gericht beanstandet. Gleichzeitig hat das SG festgestellt, dass von der Tochter kein Nachweis erbracht wurde, dass die Unterlagen eingereicht wurden.

Was also verwundert jetzt, dass das JC diese Unterlagen nach wie vor möchte?




Rick

Fragwürdig ist ein gutes Wort. Danke!
Ich verstehe die Ablehnung anders. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab und folgte der "Argumentation" des Jobcenters, das keine Unterlagen eingereicht wurden. Es sah die Hilfebedürftigkeit der Klägerin als nicht ausreichend nachgewiesen an (!), da vermeintlich wichtige Dokumente, hier die Anlagen, fehlten.

Da meine Tochter in der Beweispflicht ist, wie das Sozialgericht schreibt, was oft sehr schwierig in Jobcentern erscheint; Briefkasteneinwurf mit ohne Zeugen (?), kein Stempel bzw. Verweigerung für den Empfang von nachgereichten Unterlagen an der Jobcenter Info, Wartungsarbeiten und oder Fehler im System des Jobcenter Digital Angebotes, hat sie die Arschkarte. Das Jobcenter kann viel behaupten, wichtig ist, und das wissen wir jetzt, welche Nachweise Rechtsgültig und sicher sind, denn das Jobcenter zeigt hier ja gut, das es viel Behaupten kann, wenn der Tag lang ist, und nicht fürchten muss, dies auch noch beweisen zu müssen. Wozu Verantwortung übernehmen , wenn man die eigenen Fehler dem Bürgergeld Empfänger doch unterschieben kann.

MfG Rick

TripleH

Reicht die Unterlagen ein oder es bleibt bei der Versagung. Das ist doch irgendwie logisch, wenn das Jobcenter das gerade vom Gericht bestätigt bekommen hat.

Fettnäpfchen

Rick

Zitat von: Rick am 01. September 2024, 12:43:50Dieses Jobcenter hier stellt keine Empfangsbestätigungen aus, es wird auf den Hausbriefkasten verwiesen. Da sind die Stur.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. September 2024, 10:52:18Ich liebe ja den Einwurf in den Hausbriefkasten.
Zitat von: Zitat oder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC, am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!! Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein. Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
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Rick

Nur ein kurzes Update. Unterlagen wurden alle vollständig eingereicht. Bis jetzt noch keinen Bescheid erhalten. Meine Tochter hat mir berichtet, was unter der Aufforderung zur Mitwirkung, unter der Jahresstromabrechnung als Hinweis stand. "Das tatsächliche Bewohnen der Unterkunft ist Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung, die Nachweispflicht für das tatsächliche Bestehen des geltend gemachten Bedarfs liegt bei Ihnen" Es liegt bei meiner Tochter dem Jobcenter zu beweisen, das sie in ihrer Wohnung wohnt??!! Was hat das eigentlich mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun?! Das ist doch so dermaßen an den Haaren herbei gezogen, dazu kackfrech und dreist zu gleich meiner Tochter zu unterstellen, sie würde nicht in ihrer Wohnung wohnen weil sie einen günstigen Stromanbieter hat und der Neubau, in dem sie wohnt, gut isoliert ist! Sie ist in ihrer Wohnung gemeldet, wo soll sie sonst wohnen?! Den Zettel vom Einwohnermeldeamt haben die sogar als Kopie bekommen, als meine Tochter vor mehr als 1 Jahr in ihre Wohnung eingezogen ist. Auf ihrem Personalausweis steht ebenfalls das sie da wohnt, genau so wie, welch Wunder, im Mietvertrag. All das hat das Jobcenter als Kopie damals bekommen.

Selbst beim einrichten des Jobcenter Online Digital Portal hat sie sich mit ihrem Ausweis ausgewiesen. Ich verstehe einfach nicht, wie manch einer noch beweisen soll, das man in der eigenen Wohnung wohnt, wenn das Jobcenter solche haltlosen Anschuldigungen in den Raum wirft! Ich könnte echt im Strahl :kotz:

MfG Rick 

TripleH

Such einfach mit dem Begriff "Scheinwohnung" im Internet, vielleicht verstehst du es dann.

Rick

TripleH Deine Kommentare reichen mir langsam! Mir platzt gleich echt die Hutschnur. Halte dich von meinen Faden fern, wenn Du nichts sinnvolles beitragen kannst!

Lese Dir doch einmal das hier von Ottokar durch, vielleicht verstehst Du es dann. Trifft den Nagel auf den Kopf.

Zitat von: Ottokar am 03. Januar 2023, 10:01:57Abgesehen davon gibt es keine Pflicht zur Mitwirkung bei derartigen Spinnereien.
Das JC kann nicht einfach "Wir vermuten dieses und jenes, beweisen Sie uns das Gegenteil." behaupten.
Die Beweislast beim Gegenbeweis für etwas, das der Antragsteller/Leistungsbezieher versichert, belegt, bewiesen oder glaubhaft gemacht hat, liegt generell beim JC, sofern im Gesetz nichts Abweichendes geregelt ist.
D.h. wenn ich sage "Ich wohne da, hier ist mein Mietvertrag.", dann kann das JC nicht kommen und sagen "Ne, das glauben wir ihnen nicht und deshalb gibts kein Geld."
Und da es keine Pflicht gibt, für überfallartige Hausbesuche zu Hause zu bleiben, kann ein erfolgloser Hausbesuch niemals ein objektivierbarer Fakt sein, der - trotz Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung - die Annahme rechtfertigt, man würde die Wohnung nicht bewohnen.
Das sind illegale, rechtswidrige und böswillige Machtspiele, denen das BSG schon vor Jahren eine Absage erteilt hat. Manche JC und noch viel mehr Sozialämter halten sich aber immernoch für Gottgleich und denken, sie können nach Gusto machen was sie wollen, nach eigenen Gesetzen und Regeln handeln. Und dann faseln die in Berlin was von "auf Augenhöhe". Da kann man gar nicht soviel Essen wie man :kotz: möchte.

MfG Rick

malsumis

Dieses öffentliche Forum ist auch nicht deine private Chatgruppe, in der du andere ausschließen kannst.

TripleH

Zitat von: Rick am 16. September 2024, 18:47:56TripleH Deine Kommentare reichen mir langsam! Mir platzt gleich echt die Hutschnur. Halte dich von meinen Faden fern, wenn Du nichts sinnvolles beitragen kannst!

Du hast gefragt, was das Amt dabei denkt. Und das denkt ganz offensichtlich, dass, es sich bei der Wohnung deiner Tochter um eine Scheinwohnung handelt.

Meine Antwort war völlig wertungsfrei. Wenn du das nicht verstehst (du verstehst ja anscheinend sowieso nur, was dir in den Kram passt), dann ist das dein Problem. Eine Klatsche beim SG gab es ja schon. Leider kannst du dem Richter nicht sagen, dass er sich aushalten soll, oder?
 

Rick

Mensch, Malsumis, ehrlich, das hätte ich jetzt nicht gedacht! Ich dachte, das hier wäre meine private Tummelwiese und ich kann hier machen was ich will.... Danke für deinen geistreichen Beitrag! Ohne dich wäre ich nie darauf gekommen... 🙄

Jeder kann hier seinen Beitrag leisten, darum heißt es ja auch "Forum " und nicht Chatgruppe. Ich kann aber wohl in meinen Faden darauf hinweisen, das man sich sachlich unterhält, dazu gehören weder Unterstellungen gegen mich und meiner Familie, noch irgendwelche unsachlichen, oder gar maliziösen Bemerkungen. Ich habe dich, Malsumis, mehrmals darum gegeben sachlich zu bleiben und deine Zynischen Antworten bei Dir zu behalten.

TripleH, habe ich irgendwo geschrieben, das ich nicht verstehe, was in dem Anschreiben vom Jobcenter an meiner Tochter steht? Helfe mir doch mal auf die Sprünge, wo ich das erwähnt habe!? Ich habe geschrieben, das das Jobcenter die Einwohnermeldeamt Bescheinigung damals bekommen hat, dazu den Mietvertrag der vom Jobcenter abgesegnet wurde, die ständigen Kontoauszüge die, die monatlichen Zahlungen der Miete und die Strom Abschlagszahlungen aufweisen. Ja, und nicht zu glauben, selbst ihr Name steht seit über 1 Jahr auf dem Briefkasten an der Haustür wie sich das gehört. Dazu hat sie die hübsche Adresse auch noch auf ihrem neuen Personalausweis, mit dem sie sich elektronisch bei der Profileröffnung vom Jobcenter Digital ausgewiesen hat. Ich denke das ist Beweis genug 🤷🏻�♂️

Ich weiß nicht, man zahlt fast 700 Euro für Miete und Strom, erkläre mir doch einmal den Sinn, für eine Wohnung so viel zu zahlen, dort gemeldet zu sein, und dann nicht dort zu wohnen? Was hat man davon? Gar nichts, außer Ausgaben. Und im Fall meiner Tochter ist diese Behauptung einfach nur reine Schikane. Und da kommt der Beitrag von Ottokar ins Spiel. Mehr muss man dazu nicht sagen.

Wenn das Jobcenter meint meiner Tochter eine "Scheinwohnung" zu unterstellen, dann soll sie das auch bitte beweisen. 🙄🤦🏻�♂️ In Unterstellungen und Vermutungen sind sie ja Weltklasse.

Hier auch gerne noch mal zum nachlesen, was eine Scheinwohnung ist... Ich denke, es ist alles gesagt. https://www.promietrecht.de/Blog/Scheinwohnsitz-Scheinanmeldungaus-Gefaelligkeit-in-Mietwohnung-E2290.htm

MfG, Rick

TripleH

Zitat von: Rick am 19. September 2024, 17:07:23TripleH, habe ich irgendwo geschrieben, das ich nicht verstehe, was in dem Anschreiben vom Jobcenter an meiner Tochter steht?

Gern. Hier sind deine Fragen:

Zitat von: Rick am 16. September 2024, 17:02:20Was hat das eigentlich mit dem Weiterbewilligungsantrag zu tun?!

 
Zitat von: Rick am 16. September 2024, 17:02:20Sie ist in ihrer Wohnung gemeldet, wo soll sie sonst wohnen?!

 
Zitat von: Rick am 19. September 2024, 17:07:23erkläre mir doch einmal den Sinn, für eine Wohnung so viel zu zahlen, dort gemeldet zu sein, und dann nicht dort zu wohnen? Was hat man davon?

Es gab schon genug Fälle, wo man mittels leerstehender oder untervermieteter Scheinwohnung Sozialleistungen generieren wollte:

https://www.juraforum.de/forum/t/mieter-nutzt-wohnung-nicht-und-begeht-sozialbetrug.709899/

https://www.hellwegeranzeiger.de/kamen/falscher-mietvertrag-vorgelegt-58-jaehriger-erschleicht-sich-9000-euro-beim-jobcenter-w721991-1000761027/

https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/hartz-iv-empfaenger-gibt-zu-dass-er-seinen-mietvertrag-gefaelscht-hat-und-sieht-kein-problem_id_10823575.html

https://www.schwaebische.de/regional/lindau/lindau/ehepaar-bringt-lindauer-jobcenter-um-fast-35000-euro-598965

Warum das Jobcenter deine Tochter verdächtigt, nicht in ihrer Wohnung zu leben, war nicht Gegenstand meiner Antwort. Das weiß nur das Jobcenter und vielleicht auch du.


Ottokar

Das Problem dabei ist jedoch, dass das JC nicht aufgrund irgendwelcher Mutmaßungen handeln darf, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
'Wir vermuten, dass sie dort nicht wohnen' reicht bei weitem nicht aus, um Leistungen zu verweigern. Die Rechtsprechung zu Meldepflichtverletzungen mit darauf begründeter Leistungseinstellung ist da überaus deutlich.
Und zur Prüfung des tatsächlichen Aufenthaltes ist die Forderung einer Stromabrechnung wohl kaum ein geeignetes Mittel.
Zudem ist die Begründung
"Das tatsächliche Bewohnen der Unterkunft ist Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Kosten für Unterkunft und Heizung, die Nachweispflicht für das tatsächliche Bestehen des geltend gemachten Bedarfs liegt bei Ihnen"
unschwer erkennbar Unsinn, denn die Kosten für den Haushaltstrom sind bekanntermaßen in der Regeleistung enthalten und nicht in den KdUH. Diese Begründung ist zur Datenerhebung der Haushaltstromabrechnung somit untauglich.
Zudem werden nicht nur die KdUH verweigert, sondern die gesamte Leistung. Auch dafür ist ein Verweis auf die Prüfung der KdUH erkennbar nicht ausreichend.
Das JC spielt hier ein ganz mieses und offenkundig rechtswidriges Spiel zum Nachteil eines Antragstellers.

Was die Abweisung der EA betrifft, wird von den allermeisten SGs die Auffassung vertreten, dass das Nachkommen des Antragstellers auf eine unzulässige Datenerhebung einer EA vorgeht, da im Nachgang gegen die Unzulässigkeit der Datenerhebung vorgegangen und so ein Rechtsstreit vermieden werden kann, zumal unzulässige Datenerhebungen nicht in den Aufgabenbereich der Sozialgerichtsbarkeit fallen.
Kurz: Auch wenn der Antragsteller dabei in seinen Rechten verletzt wird, ist die Erfüllung einer unzulässigen Datenerhebung nach Ansicht vieler SGs das mildere und deshalb vorrangige Mittel. Diese Ansicht vertritt dieses SG hier offensichtlich ebenfalls.
Die Abweisung einer EA lässt deshalb überhaupt keine Rückschlüsse darauf zu, ob eine Datenerhebung zulässig oder unzulässig ist.
Das zu beurteilen obliegt dem zuständigen Datenschutzbeauftragten.
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