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WBA und Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von Rick, 12. Juli 2024, 13:10:02

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Rick

Danke für deine Antwort Bimimaus5421. Wir hatten wirklich noch nie bei einem Widerspruch, an das Jobcenter, das jemals einer entsprochen wurde. Das ist schon erschreckend.

Ich weiß gerade leider noch nicht so ganz genau wie ich diese Rückantwort begründen soll. 

Auch stelle ich mir die Frage, was ist, wenn das Jobcenter weiterhin darauf besteht, das es die Unterlagen nicht bekommen hat, dann steht Aussage gegen Aussage? Wir haben jetzt mehrfach in diesem Jobcenter Digital im Verlauf gesucht, es stehen natürlich die Einträge drinne, die meine Tochter erbringen sollte und dort kann man auch sehen, wann und was sie genau hochgeladen hat. Das Problem ist, das sie die Dateien aber eben nur "Datei 1, Datei 2, Datei 3" benannt hat.
Kann man ihr das anzählen, weil das zwar zeigt, sie habe Nachweise erbracht, aber es ist eben auch nicht erkennbar ob es nun die Betriebskostenabrechnung ist oder die Kontoauszüge. Bei dem WBA kann man im Verlauf nur diesen Hauptantrag sehen, aber keinen Verlauf, das Anlage XZZ noch extra ausgefüllt und hochgeladen wurde. Das verstehe ich nicht. Beim Bürgergeld Antrag kann man das wohl sehen.

Wir stehen wirklich vor einem Problem. Meine Tochter hat nur noch 160 Euro auf dem Konto. Ihre Miete kann sie auch ein zweites Mal nicht zahlen. Es ist wirklich beschämend wie das Jobcenter hier agiert.

MfG Rick

Rick

@Fettnäpfchen und @Ottokar könntet ihr vielleicht einmal über das Schreiben gucken, was das Jobcenter dem Sozialgericht geschrieben hat? Wie Antwortet man da am besten?

MfG Rick

Ottokar

#17
Bsp.


Gericht

BG-Empfänger ./. JC xyz
Az ...

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich erhalten und nehme dazu nachfolgend Stellung.

Bis auf die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023 sowie die Stromabrechnung für das Jahr 2023 hat der Antragsgegner nachweislich alle geforderten Unterlagen erhalten, so auch die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anlagen VM und EK.
Wenn diese in seinem Hause verloren gegangen sind, ist das ein Fall für den Datenschutzbeauftragten.
Jedenfalls kann der Antragsgegner diesbezüglich nicht behaupten, ich wäre meiner Mitwirkungsfrist nicht nachgekommen, wie er es tut.
Der Antragsgegner hat auch hier nicht dargelegt, inwiefern die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023 sowie die Stromabrechnung für das Jahr 2023 für die Feststellung meines Leistungsanspruches oder dessen Höhe relevant sind und warum er ohne diese Daten nicht über meinen Antrag entscheiden kann.
Diese Begründung ist auch nicht entbehrlich, da eine - einmalige - Vorlagepflicht von Einkommenssteuerbescheiden gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I erst anlassbezogen mit dem Zufluss einer Steuererstattung entsteht, und die Stromabrechnung gemäß § 20 Abs. 1 SGB II sowie § 22 Abs. 3 SGB II überhaupt keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch oder dessen Höhe hat.
Der Antragsgegner kann nicht nach Belieben Daten erheben wie er möchte, § 67a SGB X begrenzt dieses Recht auf Daten, deren Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe des Jobcenter erforderlich ist. Welche Aufgabe das hier im konkreten Fall sein soll, erschließt sich schon aus den o.g. Gründen nicht. Ein sparsamer Verbrauch ist jedenfalls kein Grund für diese Forderungen, das wäre vollkommen absurd.
Der Antragsgegner ist offenbar auf der Suche nach Gründen, um meinen Antrag abzulehnen, und "schlägt" dazu mit wild wuchernden Datenerhebungen um sich.
Der Antragsgegner kann auch nicht nach Belieben die selben Daten immer wieder neu erheben und sich dazu auf § 60 SGB I berufen, wie er es hier tut. Sobald der zur Mitwirkung Verpflichtete bei der Datenerhebung mitgewirkt hat, diese Daten dem Jobcenter vorliegen und somit das Ziel der Datenerhebung erreicht ist, wurde damit die individuelle Pflicht zur Mitwirkung abschließend erfüllt.
Es wäre auch nicht zielführend, wenn ich unter Verzicht auf meine Datenschutzrechte der ungehemmten unzulässigen Datenerhebung des Antragsgegners nachgebe und die damit verbundenen massiven Datenschutzverstöße erdulde.
Insbesondere würde mich dies nicht davor bewahren, dass der Antragsgegner die selben Daten immer und immer wieder fordert, oder weitere nicht nach § 67a SGB X relevanten Daten fordert, um so die Bewilligung meiner Leistung bis zum Sankt Nimmerleinstag zu verzögern.

Außerdem weise ich darauf hin, dass ich aktuelle nur noch über Geldmittel i.H.v. ... Euro verfüge und damit weder meinen Lebensunterhalt sicherstellen noch die am 01. August fällige Miete zahlen kann. Ich befinde mich ab dann bereits mit 2 Monatsmieten in Verzug.
Ich möchte deshalb nochmal auf die Dringlichkeit hinweisen und bitte darum, meinem Antrag schnellstmöglich zu entsprechen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

Ottokar, ich bin Dir wirklich was schuldig! Vielen, vielen Dank für deine Hilfe. :sehrgut:

MfG Rick

Rick

Neues Update:

Vom Sozialgericht kam jetzt wieder ein Schriftsatz zur Kenntnis. Das Jobcenter antwortete dem Sozialgericht folgendes. Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat? Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten? Bürgergeld ist immer noch nicht auf dem Konto meiner Tochter. :wand:




TripleH

Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat?

Das Jobcenter schreibt, dass es seine Meinung nicht ändert.

Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten?

Kommt darauf an, was das Sozialgericht im Anschreiben verfügt hat. Kenntnisnahme oder Stellungnahme?

Ottokar

Zitat von: Rick am 11. August 2024, 19:44:09Neues Update:

Vom Sozialgericht kam jetzt wieder ein Schriftsatz zur Kenntnis. Das Jobcenter antwortete dem Sozialgericht folgendes. Verstehe ich das hier richtig, beharrt das Jobcenter weiterhin darauf, das es nicht alle Unterlagen erhalten hat? Müssen wir da etwas antworten oder weiterhin warten? Bürgergeld ist immer noch nicht auf dem Konto meiner Tochter. :wand:
Dieser Unfug ist ein Standartsatz einfalts- und kompetenzloser Rechtsvertreter, wenn sie ihnen die Argumente ausgegangen sind.

Ich würde da wie folgt antworten:

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich zur Kenntnis genommen.
Das der Antragsgegner sich darin zu keinem einzigen meiner Vorhalte aus meinem Schriftsatz vom ... äußert, insbesondere nicht dazu, dass er Unterlagen mehrfach fordert sowie solche, die weder für die Feststellung des Anspruches noch dessen Höhe erforderlich sind, kann man nur als stillschweigende Zustimmung werten sowie dahingehend, dass der Antragsgegner nicht beabsichtigt, sich in dieser Sache weiter zu verteidigen. Ich bitte deshalb, unter Beachtung meiner nachgewiesenen akuten existenzbedrohenden Notlage meinem Antrag schnellstmögliche stattzugeben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

Vielen Dank Ottokar für deine Antwort. Das geht heute noch raus per Post.

Mfg Rick

Ottokar

Alternativ wäre auch so etwas möglich:

Den Schriftsatz des Antragsgegners vom ... habe ich zur Kenntnis genommen.
Der Antragsgegner hat sich zu keinem einzigen meiner Vorhalte aus meinem Schriftsatz vom ... eingelassen, insbesondere nicht dazu, dass er Unterlagen mehrfach fordert sowie solche, die weder für die Feststellung des Anspruches noch dessen Höhe erforderlich sind.
Die Erklärung, die der Antragsgegner stattdessen abgegeben hat, kann deshalb nur so verstanden werden, dass er es als nicht rechtserheblich ansieht, ob Unterlagen mehrfach gefordert werden dürfen, oder ob für die Forderung eine Rechtsgrundlage existiert oder nicht. Ein solches Rechtsverständnis ist erschreckend.
Aus dieser Erklärung des Antragsgegners folgt zudem konkludent, dass er nicht beabsichtigt, sich in dieser Sache weiter zu verteidigen, da er das von mir Vorgetragene als nicht rechtserheblich ansieht. Ich bitte deshalb, unter Beachtung meiner nachgewiesenen akuten existenzbedrohenden Notlage meinem Antrag schnellstmögliche stattzugeben.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rick

Erneuter Brief vom Jobcenter. Die treiben es wirklich auf die Spitze und ich bin kurz davor zu explodieren. Heute kam auch ein Brief von der Krankenkasse, das dass Jobcenter momentan nicht weiß, ob meine Tochter nun versichert ist oder nicht, da das Jobcenter meine Tochter abgemeldet hat. @Ottokar

Ich füge den Schriftsatz vom Jobcenter mit ein. Diesen möchte ich dem Sozialgericht auch zukommen lassen. Meine Tochter ist nunmehr durch das Jobcenter weder Krankenversichert noch in der Lage die weitere nächte Miete zu bezahlen noch Essen zu kaufen. Ich bin fassungslos.

Mfg - Rick



Rotti

Ob da ein WBA beantragt wurde, das hört sich wie ein Erstantrag an das schreiben vom JC.
Wie schon ottokar schrieb
Zitat von: Ottokar am 13. Juli 2024, 08:34:54Sind diese verschwunden, muss der Datenschutzbeauftragte ran, denn dann liegt ein Datenschutzverstoß vor
müssen da Daten verschwunden sein.

Sheherazade

Ob da Daten verschwunden sind oder nicht, ist jetzt nicht das Problem. Problematisch ist, dass der TE bzw. dessen Tochter keinen Nachweis hat, dass bestimmte -von Anfang an geforderte- Unterlagen überhaupt eingereicht wurden.

Meine persönliche Meinung: Ich hätte im Zweifelsfalle alles noch mal in Kopie eingereicht, was gefordert wurde und mich nicht auf irgendeine doppelte Datenerhebung oder sonstwas berufen. Ist ja nett, wenn man es sich finanziell leisten kann, auf seinen vermeintlichen Rechten zu bestehen, die Tochter des TE kann und konnte es sich eindeutig nicht leisten, da kann das Jobcenter ganz entspannt einen langen Atem haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rick

@Rotti Es wurde ein WBA gestellt.

Ich bin komplett überfordert und bin schon sehr, sehr dankbar das Ottokar uns mit seinen Anschreiben hilft. Wie schreibt man so einen Brief an den Datenschutzbeauftragten? Wie lange dauert so etwas und was bewirkt der? Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat und nach Unterlagen fragt, welche irrelevant gegenüber des Weiterbewilligungsantrages sind.

Als Info - Man kann beim Jobcenter Digital einsehen, das Unterlagen eingereicht wurden!

Mfg - Rick

Sheherazade

ZitatAls Info - Man kann beim Jobcenter Digital einsehen, das Unterlagen eingereicht wurden!

Ja, habe ich gelesen.

Zitat von: Rick am 28. Juli 2024, 21:03:53Am 23. 06. 2024 gingen von meiner Tochter an das Jobcenter Digital online alle Unterlagen ein, die im Schreiben vom 18. 6. 2024 verlangt wurden. Dieses ist im Verlauf im Jobcenter Digital auch einsehbar das Nachweise hochgeladen wurden. Wir haben uns diese Übersicht zur Sicherheit runtergeladen. Darin ist ersichtlich das Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen wurden. Die Anlage EK und Anlage VM muss man beim WBA gesondert über die Rubrik "Unterlagen nachreichen" ausfüllen. Das wird als Hinweis beim erstellen des WBA vom System erwähnt sagt meine Tochter. Nur sieht man beim Verlauf nur stehen "Weiterbewilligungsantrag gesendet" Man sieht nicht genau, was gesendet wurde, ob Anlagen extra gesendet wurden, weiss jemand wo man das nachschauen kann??

Man weiß halt nur nicht, welche Unterlagen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Rick am 17. August 2024, 13:59:45Es kann doch nicht sein, das dass Jobcenter hier das Bürgergeld verweigert, weil es Unterlagen bzw. Nachweise verbummelt hat

Welchen Nachweis habt ihr denn für den Eingang der fehlenden Unterlagen beim Jobcenter? Wenn ihr einen habt, weil z. B. JC-digital, dann bitte mal hochladen.