Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17

Titel: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17
Hallo,

ich bin neu hier. Bin 42 Jahre alt, chronisch krank, darf aber bis zu 6 Stunden arbeiten gehen. Das wurde beim ärztlichen Dienst bereits zwei Mal abgeklärt. Ich wohne in einem Haus, das meinem Großvater gehört. Dort habe ich meine eigene Wohnung. Neben meinem Großvater wohnt auch noch meine Mutter im Haus. Alle haben ihre eigene Wohnung.

Heute habe ich mit der Post eine Einladung für den 27.08.2024 erhalten. Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.

Folgendes vorab, ich habe kein Burnout oder psychische Probleme. Ich weiss nicht, was dieses Seminar mir bringen soll, ausser Zeitverschwendung. Ich wohne ländlich, aufgrund meiner Arbeitslosigkeit habe ich auch kein eigenes Fahrzeug mehr. Da ich nur noch 6h arbeiten kann und keine längeren Arbeitswege haben darf, gestaltet es sich sehr schwierig, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Der Grund, warum es zu 90 % nie etwas zustande kommt, liegt schlichtweg an meiner fehlenden Mobilität. Ohne Auto kommt man hier nur zu bestimmten Zeiten von A nach B und selten genau dort hin, wo der Arbeitsplatz denn wäre. Zumindest innerhalb der max. 60 (hin und zurück, also 30 min pro Strecke) Minuten Pendelzeit, die mir laut ärztlichen Dienst zumutbar sind. Das habe ich aber dem Jobcenter schon mehr als nur einmal mitgeteilt. Einen Zuschuss für ein eigenes Fahrzeug wird immer abgelehnt. Aus eigener Tasche kann ich mir aber kein gebrauchtes kaufen und ohne eigenes Fahrzeug habe ich so gut wie keine Chance auf eine Einstellung.

Dazu kommt noch, dass mein Großvater die Pflegestufe 3 hat, Demenz und wird demnächst 95. Er ist nicht mehr so gut zu Fuss und ist auf die Pflege durch meine Mutter (71) angewiesen. Da meine Mutter auch nicht mehr die Jüngste ist, hat auch sie mittlerweile Schwierigkeiten und ist bei der Pflege ihres Vaters auf meine Unterstützung angewiesen. So muss ich meinem Großvater immer beim Treppensteigen helfen, aber auch beim Ein- und Aussteigen ins Auto. Im Prinzip bei allem, wo man anheben muss. Meine Mutter packt das körperlich nicht mehr.  Auch das ist dem Jobcenter bekannt.

Dieser Termin ist jetzt an einem Ort, wo ich etwas mehr als 40 Minuten einfache Fahrt mit dem Fahrzeug meiner Mutter hin brauche, die Veranstaltungsdauer ist unbekannt .... ich weiss also nicht, wann ich wieder zurückkommen würde.  Beginn wäre um 10:30 Uhr ... heisst ich müsste um ca. 9:30 Uhr losfahren, damit ich nicht zu spät komme. (Parkplatz suchen, Raum finden usw.) Wenn es gut läuft, dann dauert die Infoveranstaltung nur eine Stunde, aber das kann man ja nie wissen.

Ausserdem muss ich jeden Tag, sobald meine Mutter meinen Großvater angezogen, gewaschen usw. hat, runter in seine Wohnung und ihn dann hoch in ihre Wohnung bringen. In seiner Wohnung haben wir aus Sicherheitsgründen die Küche und diverse Steckdosen stilllegen müssen, heist gekocht werden kann nur noch in der Wohnung meiner Mutter.

Der übliche melde Termin in meinem Jobcenter dauert mit Fahrt immer nur knapp eine Stunde, ist von dem her gut planbar. Dieser Termin kommt der täglichen Pflegetätigkeit in die quere und wenn ich ehrlich bin, möchte ich auch echt gar nicht erst hin. Ich weiss aus der Vergangenheit, wie das dort abläuft. Viel Bla Bla bla und dann soll man was unterschreiben, mit Nachdruck, Drohungen usw. (Wobei das bei mir nicht mehr zieht).

Das Seminar soll zwar online stattfinden, aber ich sehe in dieser Massnahme keinen Sinn für mich. Ich bin selbstbewusst, kann gut reden und habe kein Problem bei Vorstellungsgesprächen, auch keine Ängste oder Stress. Auch habe ich kein Problem mit meinem Selbstwertgefühl oder sonstigen Dingen, die in diesem Flyer aufgeführt werden.

Eine stabile Internetverbindung haben wir hier im Haus auch nicht. 6 Mbit erreichen wir selten und meist nur 2-3, manchmal ist das Internet auch mal Stunden oder Tage gestört. Im Ort werden derzeit Leerrohre für Glasfaser verlegt, das dauert aber noch bis Ende 2025 oder Anfang 2026, bis es fertig ist.

Dazu kommen aufgrund einer meiner chronischen Erkrankungen (Schilddrüse) in letzter Zeit immer öfters zu schwankenden Sehschärfe, sodass ich trotz Brille nicht mehr scharf sehen kann. Wenn ich dann auf einen Bildschirm schaue, wird es mir ganz dusselig im Kopf und ich bekomme Kopfschmerzen. Einen Facharzttermin deswegen habe ich erst Ende September bekommen.

Das alles spricht aus meiner Sicht gegen dieses Seminar und deswegen wollte ich hier um Rat fragen, ob ich eine Chance habe, nicht zu diesem Termin zu müssen und dieses Seminar abwenden kann?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüsse
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41
Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Tomatenstude am 17. August 2024, 09:01:37
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17...So muss ich meinem Großvater immer beim Treppensteigen helfen, aber auch beim Ein- und Aussteigen ins Auto. ...

Ausserdem muss ich jeden Tag, sobald meine Mutter meinen Großvater angezogen, gewaschen usw. hat, runter in seine Wohnung und ihn dann hoch in ihre Wohnung bringen. In seiner Wohnung haben wir aus Sicherheitsgründen die Küche und diverse Steckdosen stilllegen müssen, heist gekocht werden kann nur noch in der Wohnung meiner Mutter.
man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen.

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Dieser Termin kommt der täglichen Pflegetätigkeit in die quere
jemand max. einmal am Tag die Treppen hoch oder runter und ab und zu ins Auto zu helfen ist keine stundenlange zeitraubende Tagespflege

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17und wenn ich ehrlich bin, möchte ich auch echt gar nicht erst hin.
ehrlich und gut gemeint, das wird aus Deiner Aufzählung auch mehr als deutlich. Weniger ist da echt mehr.

Es wäre in der Tat besser die Hauptpflegeperson Deines Großvaters zu werden, wie schon genannt.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Oberfrank am 17. August 2024, 09:13:51


Die Seminare sind doch online .... also eh von zu Hause aus....    :weisnich:
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Vollloser am 17. August 2024, 09:45:42
Auf Deinem Schrieb von dem Jobcenter da steht ja: ,,Wenn Sie dieser Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachkommen...".
Also ich finde, Du HAST wichtige Gründe, dem nicht nach zu kommen !
Ich an Deiner Stelle, würde diesem Jobcenter also schriftlich mitteilen/erklären, was Du uns hier in diesem Forum oben ja auch schon erklärt hast; und dass so ein "Tschakka-Seminar" da für Dich zudem eben auch keinen Sinn machen würde !
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten. Das ist es ja nicht. Ich habe nur keine Lust meine Zeit mit diesem Psycho Gelaber dieses Seminars zu verschwenden. Ich habe wie gesagt keinerlei Probleme mit all dem was in diesem Flyer aufgeführt ist. Ob das alles überhaupt rechtmässig ist und ob man da gezwungen werden kann?

@Tomatenstude
Zitat
"man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen."

Klar, klingt logisch. Dass meine Mutter aber nicht den ganzen Tag in seiner Wohnung verbringen kann und möchte, kommt dir nicht in den Sinn. Hattest du schon mal mit Dementen Personen zu tun? Du kannst meinen Großvater nicht viel allein lassen. Warum haben wir wohl in seiner Wohnung alle Steckdosen, Herd usw. stilllegen lassen! Wenn du mal jemand dabei erwischt, wie er mit der Gabel im Toaster herummacht und der noch eingesteckt ist oder in der Steckdose herumfingert, alle Herdplatten (sind noch alte aus Eisen) aufgedreht und am Glühen, Wasserhähnen aufgedreht die ganze Nacht usw. Da wirst du schnell verstehen, warum der Großvater bei ihr in der Wohnung den Tag verbringt. Solche Aussagen kommen zu 100 % von unerfahrenen Leuten. Ist nicht böse gemeint, aber ich glaube nur Leute, die mit Dement Kranken Erfahrung haben, können da mitreden. Ausserdem soll er sich etwas bewegen, weil sonst seine Muskeln abbauen und er womöglich bettlägerig werden könnte. Das ist mit seinem Arzt alles so abgesprochen. Wir wissen schon, was für ihn gut ist und was nicht! Da brauchen wir auch keine (sorry, Schwätzer), die einem hereinreden und alles besser wissen, mit viel Meinung, aber wenig Ahnung.

"Jemand max. einmal am Tag die Treppen hoch oder runter und ab und zu ins Auto zu helfen ist keine stundenlange zeitraubende Tagespflege"

Wie gesagt, viel Meinung, wenig Ahnung.  Das ganze umfasst noch viel mehr, ich werde hier aber ganz bestimmt nicht alles aufzählen, weil es nicht notwendig ist. Was glaubst du, wer mit ihm zum Arzt geht oder anderen Terminen, oder mal raus in den Wald usw. Einkaufen und und und ....

"Es wäre in der Tat besser, die Hauptpflegeperson deines Großvaters zu werden, wie schon genannt."

Ist nicht möglich, da meine Mutter die Hauptaufgaben wie Waschen, Verpflegung, Körperpflege, Wohnungsputzen usw. macht und ich das nicht machen kann und möchte, und wenn du mich deswegen jetzt verurteilen willst, kein Problem, dein gutes Recht. Ausserdem, wie bereits gesagt, schläft der Großvater nur in seiner Wohnung, da wir oben kein weiteres Zimmer mehr haben. Würde ich ihn bei mir pflegen in der Wohnung, würde das Jobcenter eine BG draus basteln, dann würde es heissen, er verbringt seinen Lebensmittelpunkt bei mir in der Wohnung. Deswegen hat das alles so seinen Sinn und Richtigkeit. Vor ein paar Jahren hat meine Mutter alles noch selber gemacht, da war ich auch noch Vollzeit arbeiten. Dan kam aber Corona und seither ist meine Mutter leider nicht mehr so fit, nachdem sie es hatte.

@Oberfrank
"Die Seminare sind doch online .... also eh von zu Hause aus....    :weisnich:"

Richtig. Aber hättest du meinen Text vollständig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich keine 6 Mbit zu Hause habe und dazu noch sehr instabil, nennt sich DSL RAM und ist auf dem Land nichts Aussergewöhnliches. Dazu kommen noch meine Augenprobleme, die ich seit Wochen schon habe und sehnsüchtig auf den Augenarzttermin warte, den ich bedauerlicherweise erst Ende September bekommen habe. Ich kann also nicht stundenlang auf einen Bildschirm schauen, warum das so ist, weiss ich gerade nicht. Meine Schilddrüsenwerte sind stabil und im normalen. Deswegen hat mich mein Hausarzt auch an den Augenarzt überwiesen.

Also ich denke, so weit ist jetzt alles geklärt! Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mir etwas dabei helfen kann, diese Massnahme abzuwehren. Wie schaut es denn rechtlich aus, kann das Jobcenter einen zu so einem Seminar rechtmässig zwingen, oder kann ich das ablehnen oder diese neue Totalsanktion zu riskieren?
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 17. August 2024, 11:12:29
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten.

Hm. Du möchstest arbeiten, schreibst aber im Eingangsbeitrag ellenlang die Gründe, warum dir eine Arbeitsaufnahme (auch aus persönlichen Gründen) nicht möglich ist. Das widerspricht sich. In deinem Fall geht nur "entweder oder", entweder du beseitigst die Gründe, die dich an einer Arbeitsaufnahme hindern selbst oder du siehst zu, dass man dir eine Arbeitsaufnahme nicht zumuten kann.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 17. August 2024, 11:28:34
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 11:12:29
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten.

Hm. Du möchstest arbeiten, schreibst aber im Eingangsbeitrag ellenlang die Gründe, warum dir eine Arbeitsaufnahme (auch aus persönlichen Gründen) nicht möglich ist. Das widerspricht sich. In deinem Fall geht nur "entweder oder", entweder du beseitigst die Gründe, die dich an einer Arbeitsaufnahme hindern selbst oder du siehst zu, dass man dir eine Arbeitsaufnahme nicht zumuten kann.

Naja, ich hatte einen Arbeitgeber, den ich selber gesucht hatte. Der hätte mich eingestellt (Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert. Im Prinzip habe ich dort 3 Monate für ALG2-Regelsatz Vollzeit gearbeitet. Damals ging das noch. Hätte das Jobcenter sich herausgehalten, wäre das wahrscheinlich ganz anders gelaufen. Ich hätte richtig Geld verdient und hätte mir nach 3 Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug zulegen können.)


und mir flexible Arbeitszeiten gewährt. Leider scheiterte es an der Mobilität. Anfangs konnte ich noch das Fahrzeug meiner Mutter benutzen, aber da sie selber sich noch was zur Rente dazuverdienen (muss), benötigte sie ihr Fahrzeug selber. Vom Jobcenter gabs es keinen Cent für ein Fahrzeug und so kam es dazu, dass ich gekündigt wurde. Ich suche ja was in Teilzeit und nicht weit weg. Mein Großvater wird auch nicht mehr allzu lange leben! Mit 95 und Demenz kann das jeden Tag so weit sein. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten. Ich will weg vom Jobcenter, aber ich möchte einen richtigen Job und nicht irgendwelche erniedrigenden Massnahmen oder Arbeitsgelegenheiten.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 17. August 2024, 11:44:31
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Ausserdem, wie bereits gesagt, schläft der Großvater nur in seiner Wohnung, da wir oben kein weiteres Zimmer mehr haben. Würde ich ihn bei mir pflegen in der Wohnung, würde das Jobcenter eine BG draus basteln, dann würde es heissen, er verbringt seinen Lebensmittelpunkt bei mir in der Wohnung.

Tut mir leid, aber das ist ausgemachter Blödsinn. In deinem Alter bist du IMMER für dich alleine eine BG, man würde ggf. nur die von deinem Großvater in Anspruch genommenen Raumkosten bei deiner KdU abziehen. Vermutlich wird er mit seiner Rente die paar Euro "Raumkosten" ersetzen können - du zahlst doch auch Miete an deinen Großvater, oder nicht. Und wenn du dann noch als Pflegeperson eingetragen wärst, könnte er dir auch Pflegegeld zahlen, anrechnungsfrei.

Wie gesagt, du kannst alle deine o. g. Gründe nur selbst aus dem Weg räumen, auf die eine oder auf die andere Weise.
 
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Tomatenstude am 17. August 2024, 16:38:52
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19@Tomatenstude
Zitat
"man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen."

Klar, klingt logisch. Dass meine Mutter aber nicht den ganzen Tag in seiner Wohnung verbringen kann und möchte, kommt dir nicht in den Sinn.
Ich habe Dich nicht angegriffen, daher wärs nett, wenn Du das auch sein lässt.
Was mir in den Sinn kommt: Ihr wollt offenbar zusammen essen. Worin genau liegt nun der Unterschied, ob Deine Mutter in Ihrer Wohnung kocht und Du den Großvater dahin bringt oder ihr das Essen zur Wohnung des Großvaters?

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Hattest du schon mal mit Dementen Personen zu tun?
ja, allerdings

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Du kannst meinen Großvater nicht viel allein lassen. Warum haben wir wohl in seiner Wohnung alle Steckdosen, Herd usw. stilllegen lassen!
Wenn du mal jemand dabei erwischt, wie er mit der Gabel im Toaster herummacht und der noch eingesteckt ist oder in der Steckdose herumfingert, alle Herdplatten (sind noch alte aus Eisen) aufgedreht und am Glühen, Wasserhähnen aufgedreht die ganze Nacht usw. Da wirst du schnell verstehen, warum der Großvater bei ihr in der Wohnung den Tag verbringt.
Es ging nur um den Aspekt des Essens, nicht darum, dass der Großvater den Tag bei Deiner Mutter verbringt. Andererseits, wenn jemand fortgeschritten dement ist, lässt man den eh nicht lange allein, egal in wessen Wohnung. Und auch hier spreche ich aus Erfahrung.

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Solche Aussagen kommen zu 100 % von unerfahrenen Leuten.
nein, da muss ich Dich korrigieren. Aber solche Vorhaltungen wie Deine kommen zu 100%, wenn einem die Antwort eines anderen nicht passt.

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Ist nicht böse gemeint, aber ich glaube nur Leute, die mit Dement Kranken Erfahrung haben, können da mitreden.

ist auch nicht bös gemeint, aber das ist der Fall. Und nun? Ich hab nur einen Satz zum Thema "Großvater muss von seiner Wohnung zur Wohnung der Mutter gebracht werden". Sonst nichts. Wenn er Dir nicht passt, weil er darauf hinweist, dass es hier nicht um eine tagesfüllende Tätigkeit geht, die einen von einer Maßnahmen entlasten könnte, ignoriere meine Aussage einfach.

....
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Also ich denke, so weit ist jetzt alles geklärt! Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mir etwas dabei helfen kann, diese Massnahme abzuwehren.
nicht bös gemeint, aber es ist sehr klar, dass es nur darum geht. Mein Hinweis, die ganzen Gründe mit Treppen und Co wegzulassen, war wirklich wohlmeinend  :bye:
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.
Leider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet.
Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Als nächste passt die Maßnahme für dich, nach deinen Worten, auch überhaupt nicht. Daher ist auch dies nicht Rechtskonform und du kannst das JC darüber informieren. S. # von Usser Vollloser
 - Heute um 09:45:42
und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 11:28:34(Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert.
Ja das passiert immer wieder mal von SB`s die sich so etwas dann als Maßnahme hin drehen und sich einen Vermittlungserfolg in Ihre persönliche Akte eintragen lassen. Oder sogar das eine Arbeitsaufnahme deswegen vereiteln denn es gibt AG`s die niemand vom JC wollen. Ab da solltest du wissen das man nicht immer alles sofort dem JC melden sollte sondern es etwas hinauszögert, Montag hätte die SB das nur noch vereiteln können aber keine Maßnahme mehr daraus machen können, vorausgesetzt du hast etwas wie eine schriftliche Vereinbarung mit dem pot. AG.
Eine Prämie hat der nicht bekommen sondern die Lohnkosten wurden ihm vom JC abgenommen. Hast also für Ihn kostenlos gearbeitet.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 19. August 2024, 21:08:18
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.
Leider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet.
Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Als nächste passt die Maßnahme für dich, nach deinen Worten, auch überhaupt nicht. Daher ist auch dies nicht Rechtskonform und du kannst das JC darüber informieren. S. # von Usser Vollloser
 - Heute um 09:45:42
und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 11:28:34(Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert.
Ja das passiert immer wieder mal von SB`s die sich so etwas dann als Maßnahme hin drehen und sich einen Vermittlungserfolg in Ihre persönliche Akte eintragen lassen. Oder sogar das eine Arbeitsaufnahme deswegen vereiteln denn es gibt AG`s die niemand vom JC wollen. Ab da solltest du wissen das man nicht immer alles sofort dem JC melden sollte sondern es etwas hinauszögert, Montag hätte die SB das nur noch vereiteln können aber keine Maßnahme mehr daraus machen können, vorausgesetzt du hast etwas wie eine schriftliche Vereinbarung mit dem pot. AG.
Eine Prämie hat der nicht bekommen sondern die Lohnkosten wurden ihm vom JC abgenommen. Hast also für Ihn kostenlos gearbeitet.

MfG FN


Also bis jetzt ist es ja noch keine Maßnahme. Wenn die mich da zuweisen wollen/ könnten, hätte ich doch eine Zuweisung bekommen. Da ist ja erst mal diese Einladung, und ja die findet in meinem JC in der Hauptstadt des Landkreises statt.

Glaub mir, ich habe daraus gelernt und werde mich beim JC in Zukunft nicht mehr so schnell abmelden bzw. wenn dann nur noch auf dem langsamen Postweg. Danke für deine Antworten, die helfen mir sehr weiter!
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2024, 09:57:54
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56eider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet. Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Nicht zwangsläufig.
Das JC darf zwar nur zur Meldung bei sich selbst auffordern, d.h. aber nicht, dass der Meldeort zwingend das Gebäude des JC sein muss.
Sofern das JC auch der (Mit)Träger dieser Veranstaltung ist und diese einen der in § 309 Abs. 2 SGB III genannten Meldezwecke umfasst, ist eine Meldeaufforderung zulässig.
D.h. wenn eine Gruppenveranstaltung vom JC allein, oder zusammen mit einer XYZ GmbH und dem JC durchgeführt wird, d.h. ein MA des JC nicht nur anwesend ist und rumsteht, sondern auch die Veranstaltung aktiv mitgestaltet, wäre die Meldeaufforderung zulässig.
Sofern der Träger/Veranstalter dieser Gruppenveranstaltung jedoch nur eine XYZ GmbH ist, insbesondere wenn kein MA des JC dabei anwesend ist, ist die Meldeaufforderung klar rechtswidrig, da das JC nach § 59 SGB II nicht zu Dritten einladen kann.

Abgesehen davon ist "Gruppeninformation" ohne weitere Angaben kein in § 309 Abs. 2 SGB III genannter zulässiger Meldezweck.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. August 2024, 15:12:13
Ottokar

Danke für die Klarstellung!
und die Definition dazu.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 04. September 2024, 12:35:35
Stand der Dinge:

Habe mir eine AU geholt und den Termin nicht wahrgenommen. AU ab meinen SB gesendet, aber keine Reaktio. (Per Email). Heute sehe ich im Online Portal, neuer Termin zur Gruppeninfo ....

Jetzt warte ich das Schreiben ab und schicke dann eine neue AU .... Gleichzeitig werde ich jetzt aber Gründe warum diese Maßnahme nichts für mich ist mitschicken. Hoffentlich ist das Thema dann durch und die kommen dann nicht mit was anderem. Unter anderem habe ich ja offiziel in meiner Wohnung gar kein eigenen Internet Anschluss. Ohne den auch kein Online Seminar! Bin gespannt ob sie mich dann verpflichen wollen, dass ich täglich ins JC kommen soll und dort an diesem Seminar teilzunehmen. Können die aber auch knicken. Darf nur noch 6h Arbeiten und die anreise und abreise je 30min. Wurde vom ÄD so festfestellt und steht auch im Gutachten. Eine Reise zum JC dauert selbst mit dem Fahrzeug 40-45min. Dann gibt es da noch meine Oma wo ich bei der Pflege usw. unterstützen muss.

Gab es da nicht mal einen §  wo ich die Frau wo mich in diese Maßnahme stecken will auffordern kann, mir die Gründe zu nennen, warum genau diese Maßnahme mir weiterhelfen soll und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...

So was hätte ich gerne noch in mein Schreiben eingebaut...

Gruß
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Vollloser am 04. September 2024, 13:20:38
Zitat von: Blade1982 am 04. September 2024, 12:35:35...und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...

Vielleicht solltest Du mal eine sog. vollumfängliche Anfrage gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Dein Jobcenter stellen !?!
Oder eine Beschwerde beim Jobcenter (arbeitsagentur.de) einreichen !

https://youtu.be/du3O4YrFhb8 (https://youtu.be/du3O4YrFhb8)
https://youtu.be/4KWTAHAi-cs (https://youtu.be/4KWTAHAi-cs)
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. September 2024, 18:12:04
Blade1982

Zitat von: Blade1982 am 04. September 2024, 12:35:35Gab es da nicht mal einen § wo ich die Frau wo mich in diese Maßnahme stecken will auffordern kann, mir die Gründe zu nennen, warum genau diese Maßnahme mir weiterhelfen soll und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...
Ja gibt es und
die hast du schon bekommen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext: Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 05. September 2024, 07:27:47
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17wollte ich hier um Rat fragen, ob ich eine Chance habe, nicht zu diesem Termin zu müssen und dieses Seminar abwenden kann?

Dein Anhang ist nicht vollständig.Lade Dir am besten den ergänzenden allgemeinen Info  Flyer zu der Maßnahme von dieser Seite im folgenden Link runter. Gegen die darin beschriebenen Hemmnisse müsstest Du argumentieren.

https://internationalmotivation.com/aktuelle-kurse/

Kannst aber auch abwarten- ob man Dich zuweist, was ich nicht glaube,da die Maßnahme mehrheitlich als ganzheitliches Einzelcoaching  konzipiert ist. Und dieser Part darf nicht erzwungen werden. Den könntest Du beim Träger widerrufen, falls da noch ein Maßnahmeangebot ersatzweise eintrudeln sollte.

Letzteres halte ich für möglich. Und die Maßnahme - im Detail  des Info- Flyers- beschreibt schon mithin Defizite, die Du hier mithin beschreibst und das sogar noch gesteigert..

Unzumutbar ist jene Maßnahme von der Dauer nicht. Und ob da die Pflege als wichtiger Grund dagegen  ausreicht- das entscheidet die Pflegestufe der Betreuten. Mithin verstärkt eine AU sehr wahrscheinlich die Einschätzung des Jobcenters  nach einen Bedarf für diese Maßnahme oder sogar eine Notwendigkeit.

Übrigens- für einen Laptop zur Ausleihe würdest Du das Haftungsrisiko tragen.
Und warum ist LAN da Voraussetzung, laut den Trägervorgaben. Ein Träger hat bei ALG II mtihin ausreichend Datenvolumen mitzuliefern. Im Normalfall.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 13:20:09
Hallo,

mal eine Frage.
Jetzt habe ich eine neue Einladung erhalten. Jedoch wird da nur ein neuer Termin angegeben für eine Gruppeninfo, nach §59 SGBII in Verbindung mit §309 SGBIII ...

Zur Art und inhalt dieser Gruppeninfo keinerlei angaben!

Ist das zulässig?

EDIT:

Habe dazu folgendes gefunden

Ermessenslenkende Weisung §59 SGB II i.V. m . § 309 SGB III
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1. Berufsberatung,
2. Vermit tlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den
Leistungsanspruch

Wie soll ich jetzt eine Einladung auf Rechtmäßigkeit prüfen, wenn auf der Einlaung nur steht, bitte kommen die an Tag X um Uhreit X zur Adresse X, Sie sind zu einer Gruppeninformation eingeladen.

Dann das übrliche §bla bla

....

Hier wäre wahrscheinlich 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen der Grund, aber woher soll ich das wissen. Das ich das erste Schreiben erhalten habe, wissen die ja nicht. Hatte ich auch nicht gesagt und würde auch einfach jetzt mal behaupten, hab keine anderen Einladung erhalten. Also offiziel weis ich ja dann gar nicht um was es geht...



Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 07. September 2024, 13:48:21
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 13:20:09Hier wäre wahrscheinlich 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen der Grund, aber woher soll ich das wissen.

Wenn eine Rechtsfolgenbelehrubg dabei war- dann ist die Einladung verbindlich.hat also den Charakter einer behördlichen Vorladung.

Bei Nichtbefolgen dessen- kann eine Minderung drohen. Ohne wichtigen Grund.

Und der Meldegrund ist zulässig. Für Dich kommt es vorrangig auf die Kenntnisnahme der Rechtsfolgenbelehrung an.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09
In der Einladung steht kein Meldegrund, was diese wiederum wegen fehlender Begründung rechtswidrig macht.
§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III kennt keinen Meldegrund "Gruppeninfo".
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:09:40
Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund, was diese wiederum wegen fehlender Begründung rechtswidrig macht.
§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III kennt keinen Meldegrund "Gruppeninfo".

So sehe ich das auch. Soll ich die einladung mal anonymisiert hier hochladen?
Ware gerade dabei zu antworten. Als du geschrieben hast. Füge meine AW jetzt hier anschliesen wieder ein


Ich kann ja jetzt erstmal nicht auf diese Seminar eingehen, da ich ja von nichts weis. Habe jetzt eine Antwort verfasst in dem ich mich auf die Pflege des Opas (Pflegestufe 3), mein ärtzliches Gutachten des Medizinschen Dienstes der Agantur für Arbeit berufe. In meinem Gutachten steht, keine längeren Anfahrtsstrecken. Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..

dort heist es

Als Vergleichswerte sind anzusetzen:
• zwei Stunden tägliche Pendelzeit bei einer täglichen Arbeits-
  zeit von bis zu sechs und

Da ich ja nur noch von 3-6h arbeiten darf, würde das ja hier für mich gelten, oder?

Aber entscheiden ist, was im Gutachten steht. Der Artzt beim Termin wo dieses Gutachten erstellt hat, sagte eine Strecke von 30 minuten darf nicht überschritten werden.

Steht so leider nicht im Gutachten.... Da steht halt nur eine längeren Anfahrtsstrecken. Habe das aber jetzt so reingeschrieben, mit den 30 minuten.
Und wegen der AU, die wissen ja nicht, warum ich Krankgeschrieben bin. Meine chronische Krankheithat jedenfalls nichts mit der Psyche zu tun. Im Gutachten vom ÄD steht allerdings, dass ich seelische Beschwerden habe. Das hat aber nichts mit einem fehlenden Selbstwertgefühl oder sonstigen Angaben auf diesem Flyer zu tun...

Ich schicke das jetzt mal ab und schau was zurück kommt...





Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 07. September 2024, 14:16:09
Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund

Woran erkennst Du das hier?

Ich gehe von Zulässigkeit aus, wenn es drinsteht, weil

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einladung-zur-infoveranstaltung-muss-man-dahin-gehen

Ich selbst  erhielt schon zig solcher Einladungen,wo das in dem Jobcenter selbst stattfand.

Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:22:46
Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 14:16:09
Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund

Woran erkennst Du das hier?

Ich gehe von Zulässigkeit aus, wenn es drinsteht, weil

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einladung-zur-infoveranstaltung-muss-man-dahin-gehen

Ich selbst  erhielt schon zig solcher Einladungen,wo das in dem Jobcenter selbst stattfand.

Da steht unter anderem

Entscheidend ist, ob das Jobcenter die Veranstaltung vornimmt

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' (maßgeblich) durchgeführt wird (Bsp. sog. Bildungsmessen), was im Streitfall auf der Einladung erkennbar sein muss. Die bloße Anwesenheit eines Mitarbeiters/SB von JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' reicht dazu aber nicht.

Meiner Einladung ist gar nichts zu entnehmen oder erkennbar. Normal steht da immer was von "ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche ..... oder so was

Hier steht echt gar nichts, nur das ich kommen soll. Zeit und Ort, der Ort ist im Hauptsitz von meinem JC ...
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 07. September 2024, 15:08:39
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:22:46Heute sehe ich im Online Portal, neuer Termin zur Gruppeninfo.

Und

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:22:46Meiner Einladung ist gar nichts zu entnehmen oder erkennbar.
....
Also ist der Meldegrund diesmal nur online zu ersehen und nicht im Schreiben...

Das letztere nützt Dir aber wenig, weil die Kenntnisnahme dessen Deinerseits online vom Jobcenter gespeichert wird..

Du hattest zudem erst kürzlich eine gleicbe Einladung mit Flyer, welche wegen AU nicht erfolgte.

Insofern sehe ich da keine Plausibilität Deiner Argumentation.

Und in den Räumen des Jobccenter reicht selbstverständlich ein Mitarbeiter des JC.. Die notieren dann Deine Anwesenheit  und kontrollieren zudem die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung- von mindestens einer Stunde. So kenne ich das zumindest bisher immer.


Ooder eben ( wiederholte) Abwesenheit.



Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:37:10
Nein, online sehe ich nur das ich am X um xx Uhr einen Termin zur Gruppeninfo am Ort XY habe. Der Termin ist mit RFB. Aber die RFB ist dort nicht dabei. Daher für mich völlig egal ob die das sehen oder nicht sehen das ich eingeloggt war. Außerdem spinnt das Portal seit dieser Bund ID umstellung oder was auch immer das vor 2 Wochen war, was ich da machen musste. Oft bleibt der inhalt weis und es zeigt nichts an. Logge mich da nicht oft ein, und wenn, dann immer über eine VPN mit einer IP aus dem Ausland :D. Sollen die mal nachweisen, dass ich das war.

Ich traue diesem online zeug eh nicht. Und zum Thema Seminar und leihgerät, kommt mir eh nicht in die Tüte. Erstens wie du schon gesagt hast wegen der Haftung, und zweitens wer weis was da noch alles im Hintergrund läuft. Fotos oder Videos erstellt , der Standort geloggt, Umgebung gescant ( Wlan, Bluetooh) und wenn erstmal im Netzkwerk ( Wenn dann eh nur im Gäste Wlan) herum schnüffelt. Da trau ich überhaupt nicht, da können die mir erzählen was die wollen mit Datenschutz usw...

Das nächste ist. Ich habe es bisher gut vermieden das irgendwelche Fotos oder Videos im Internet von mir gespeichert sind. Mein Smartphone ist die Frontkamera abgeklebt und mein PC hat kein Microfon oder Kamera. Ich habe die Persönlichkeitsrechte an mir und ich setze mich vor keine Webcam. Das wäre so wie so das erste was ich denen sagen würde, dass ich die Kamera abkleben würde :D:D:D Glaube nicht, dass man mich dazu zwingen kann.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2024, 16:49:56
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:37:10Außerdem spinnt das Portal seit dieser Bund ID umstellung oder was auch immer das vor 2 Wochen war, was ich da machen musste. Oft bleibt der inhalt weis und es zeigt nichts an. Logge mich da nicht oft ein, und wenn, dann immer über eine VPN mit einer IP aus dem Ausland :D.

Da könnte schon die Lösung des Problems liegen.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:57:53
Nein, weils davor auch immer funktioniert hat. Ich war auch an einem anderen Rechner und Anschluss, auch einmal ohne VPN, mit dem selben ergebniss. Eine VPN blockiert nichts! Manche Internetseiten blockieren die bekannten IPs von VPNs. Dann geht aber die ganze Seite nicht mehr. Eine Behörden Seite darf keine Ausländische IPs blockieren, weil es ja auch im ausland Lebende Menschen gibt, die sich ganz legal einloggen können müssen.

und zum Nachweis, wenn da einmal was kommt, sie haben sich doch am XX um XX Uhr eingeloggt und das und dies gesehen. Dann sollen die erstmal nachweisen das ich es auch gelesen habe oder konnte! Bei einem Brief ist das was anderes. Wobei ein normaler Brief ja nicht nachweisbar zugestellt wird. Auch da haben die meiner Meinung nach keine Rechtlichen Möglichkeiten zu sanktionieren, wenn man sagt, Einladung habe ich nie erhalten. Der Versender muss nachweisen, dass man es erhalten hat.

Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2024, 17:16:53
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:57:53Eine Behörden Seite darf keine Ausländische IPs blockieren, weil es ja auch im ausland Lebende Menschen gibt, die sich ganz legal einloggen können müssen.

Vielleicht, aber ganz bestimmt keine Sozialleistungs- bzw. Bürgergeldempfänger.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07
Der Login ist bei der Agentur für Arbeit. Dort können sich auch im Ausland Arbeitende usw.einloggen, was spricht dagegen.

Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 07. September 2024, 18:49:51
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.

Dazu gibt es Regelungen. Und die sind nicht anders.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/reise-in-die-ukraine

Zudem benutzen Ukrainer Zugänge in das Portal der BA über eine spezielle App, die eine stetige Kommunikation mit dem SB ermöglicht, weil die App deutsche Anfragen in ukrainisch übersetzt.

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07was spricht dagegen

Alles,aus vorgenannten Gründen. Mal ganz von Deiner Unterstellung abgesehen- hat das mit Deinem Einzelfall gar nichts zu tun.



Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 07. September 2024, 20:50:31
Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 18:49:51
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.

Dazu gibt es Regelungen. Und die sind nicht anders.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/reise-in-die-ukraine

Zudem benutzen Ukrainer Zugänge in das Portal der BA über eine spezielle App, die eine stetige Kommunikation mit dem SB ermöglicht, weil die App deutsche Anfragen in ukrainisch übersetzt.

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 18:15:07was spricht dagegen

Alles,aus vorgenannten Gründen. Mal ganz von Deiner Unterstellung abgesehen- hat das mit Deinem Einzelfall gar nichts zu tun.

Da hast du natürlich recht. War auch von meiner Seite nicht böse oder abwertend gemeint. Dennoch hat das mit dem Login und dem weißen Inhalt nichts mit der VPN zu tun. Probleme haben auch andere, so wie ich hier stellenweise schon gelesen habe. Dieser online Zugang hat man mir auch einfach angelegt und mir die Login Daten in die Hand gedrückt.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 07. September 2024, 21:13:00
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 20:50:31mir die Login Daten in die Hand gedrückt.

Und diese Daten sind bei allen Usern unterschiedilich.Insofern kannst das nur Du gewesen sein, wenn ein Login gemeldet wird.

Du und dann eine fremde Verschlüsselung kann das Jobcenter aber mißtrauisch machen. Und dann kann eine Zuweisung oder die Absicht der Zuweisung zu einer AGH bzw einer Maßnahme mit ganzheitlichen Anteil auch mal gerne zur Überprüfung der Verfügbarket genutzt werden.

Mithin zur Abwehr und/oder Enttarnung möglicher Schwarzarbeit.

Sowas gibt es durchaus. Wenn dem so wäre- dann fùhrt Deine Vermeidungstaktik eher nur zu einem Gegenteil dessen.

Unabhängig dazu verstehe ich diese Taktik nicht, wenn Deine sonstigen Argumente doch so stichhaltig sind. Machtproben mittels Abschottung wird von vielen Jobcentern übrigens gerne auch mal als Verweigerung der Mitarbeit mit dem SB gedeutet.

Sowas läuft dann auf eine Machtprobe hinaus- mit dem Ziel der erneuten Anbindung an das Fallmanagement.

Kannst Du gerne versuchen, wenn Du genügend stichhaltige Argumente hast, die die Maßnahme als nicht bedarfsgerecht und auch nicht als notwendig erscheinen lassen.

Dann  möglicherweise bis vor Gericht. Dazu empfehle ich Dir aber das Vorhandensein von Schonvermögen.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 08. September 2024, 08:17:13
Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 21:13:00
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 20:50:31mir die Login Daten in die Hand gedrückt.

Und diese Daten sind bei allen Usern unterschiedilich.Insofern kannst das nur Du gewesen sein, wenn ein Login gemeldet wird.

Du und dann eine fremde Verschlüsselung kann das Jobcenter aber mißtrauisch machen. Und dann kann eine Zuweisung oder die Absicht der Zuweisung zu einer AGH bzw einer Maßnahme mit ganzheitlichen Anteil auch mal gerne zur Überprüfung der Verfügbarket genutzt werden.

Mithin zur Abwehr und/oder Enttarnung möglicher Schwarzarbeit.

Sowas gibt es durchaus. Wenn dem so wäre- dann fùhrt Deine Vermeidungstaktik eher nur zu einem Gegenteil dessen.

Unabhängig dazu verstehe ich diese Taktik nicht, wenn Deine sonstigen Argumente doch so stichhaltig sind. Machtproben mittels Abschottung wird von vielen Jobcentern übrigens gerne auch mal als Verweigerung der Mitarbeit mit dem SB gedeutet.

Sowas läuft dann auf eine Machtprobe hinaus- mit dem Ziel der erneuten Anbindung an das Fallmanagement.

Kannst Du gerne versuchen, wenn Du genügend stichhaltige Argumente hast, die die Maßnahme als nicht bedarfsgerecht und auch nicht als notwendig erscheinen lassen.

Dann  möglicherweise bis vor Gericht. Dazu empfehle ich Dir aber das Vorhandensein von Schonvermögen.

Das ist Bullshit, was du hier von dir gibts, sorry. Das wird mir jetzt hier echt zu viel des guten.  Möchte dich bitten dich hier rauszuhalten. Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2024, 08:43:33
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:09:40Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..
§ 10 SGB II umfasst die Meldepflicht nicht, es gibt hier keine Unzumutbarkeit, nur zulässige oder unzulässige Meldegründe, die wiederum in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend genannt werden.
Wenn in der Meldeaufforderung als Meldegrund "Gruppeninfo" steht, würde ich gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III keinen Meldegrund "Gruppeninfo" kennt.
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Blade1982 am 08. September 2024, 09:40:53
Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 08:43:33
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:09:40Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..
§ 10 SGB II umfasst die Meldepflicht nicht, es gibt hier keine Unzumutbarkeit, nur zulässige oder unzulässige Meldegründe, die wiederum in § 309 Abs. 2 SGB III abschließend genannt werden.
Wenn in der Meldeaufforderung als Meldegrund "Gruppeninfo" steht, würde ich gegen die Meldeaufforderung Widerspruch einlegen und darauf hinweisen, dass § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III keinen Meldegrund "Gruppeninfo" kennt.

Danke, dass behalte ich mal im hinterkopf und falls eine dritte Einladung kommt, werde ich das anwenden. Ich bin erstmal noch gewillt es auf Vernünftig und friedlich abzuwehren. Ich berufe mich wie gesagt jetzt auf die Plegestufe meines Opas und mein Gutachten vom medizinischen Dienst. Ausserdem habe ich eh nicht die vorraussetzungen für ein online Seminar. Selber habe ich gar keine Internet und den von meiner Mutter der hat nicht mal ansatzweise 6 Mbit. Aber das spielt auch keine Rolle. Ich selber habe keinen, und das zählt. Mir gehts eigentlich nur noch um diesen Termin, weil das für mich Zeitverschwendung ist dort hinzugehen um dann im nachhinein sagen zu müssen, habe kein Internet usw....
Ausserdem bettle ich jetzt schon seit Monaten auf einen Zuschuss bei einer möglichen Arbeitsaufnahme, dass ich ein KFZ kaufen kann, um den Arbeitsplatz zuverlässig zu erreichen. Anstatt Geld für irgendwelche Sinnfreien Seminare auszugeben, wäre es doch sicherlich zielführender wenn ich eine Zusage bekommen würde über so einen Zuschuss. Hätte ich diesen, könnte ich bei einer Bewerbung oder Vorstellungsgespräch ganz anders argumentieren. Aber ohne die, muss ich jedes Mal wenn die Frage wie ich den Arbeitsplatz erreichen kann mit einem" ich kann auf die Fahrzeuge dritter zugreifen, sofern diese nicht selber gebraucht werden" antworten. Das ist für die Arbeitgeber aber zu unsicher und entscheiden sich dann für jemand anderen.

Das ist aber jetzt wieder ein eigenes Thema, was hier nichts rein passt. Bzw. so eine Maßnahme verursacht doch bestimmt auch kosten. Lasst mich raten, diese sind geheim und wenn ich danach frage habe ich kein recht auf Auskunft?

Und wegen diesem online Portal. Mir ist jetzt nichts bekannt, dass man deswegen sanktioniert werden kann. Ich habe diesen Teil das die Schreiben ,Dokumente, Bescheide usw... nur noch Digital übermittelt werden nicht aktiviert. Ich bekomme weiterhin alles per Briefpost. Wie ich Yasha breits mitgeteilt habe, sehe ich dort zwar den Termin inkl. Örtlichkeit, jedoch sonst steht da nichts dabei. Es steht noch dabei, dass die Einladung mit RFB ist, aber die RFB selber ist nicht dabei und somit kann auch aufgrund eines Termins den man über diese Portal gesehen hat und nicht wahrgenommen hat meiner Meinung nicht saktioniert werden.

Ich werde jetzt mein Schreiben fertig stellen und wenn ich auf Probleme stöße, würde ich mich gerne hier wieder melden. Wäre das so okay?
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2024, 11:42:28
Blade1982

Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 09:40:53Wäre das so okay?
Ja wäre schon richtig.

MfG FN
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 08. September 2024, 22:29:35
Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 08:17:13Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!

Das kannst Du gerne tun.trotzdem kenne ich mich bestens aus,was Login Daten betrifft und deren Einzigartigkeit, die mir so schriftlich mitgeteilt wurde- mit der Zusendung der Login - Daten.

Wenn Du das bezweifelst- Deine Sache.Aber kein Grund zur Diffamierung meiner Person!

Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Yasha am 08. September 2024, 23:55:02
Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 09:40:53so eine Maßnahme verursacht doch bestimmt auch kosten. Lasst mich raten, diese sind geheim

FALSCH. Die Bundesdurchschnittskostensätze, die Du wissen willst, die sind in der folgenden Verlinkung einsehbar.

Dazu darin die fünfte Tabelle, von oben gerechnet, downloaden.

Dann ist es darin die erste Position,, von oben - Stundensatz.-gilt nur für nicht kommunale Jobcenter.

https://www.azav.com.de/neues-zur-azav/downloads.html
Titel: Aw: Einladung zur Gruppeninformation
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. September 2024, 15:21:49
Blade1982

Zitat von: Blade1982 am 08. September 2024, 08:17:13Möchte dich bitten dich hier rauszuhalten. Ich verlasse mich lieber auf Ottokar oder Fettnäpfchen, die haben nämlich tatsächlich Ahnung!
Aufgrund der Beiträge die ich bis jetzt von Yasha gelesen habe kann ich dich beruhigen, dass was sie schreibt hat Hand und Fuß. Vllt. mal ein Ausrutscher aber aber das passiert jedem mal.
Ich hatte sicherlich schon mehr Beiträge die ich oder andere nachgebessert habe(n).

MfG FN