Einladung zur Gruppeninformation

Begonnen von Blade1982, 16. August 2024, 23:33:17

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Blade1982

Hallo,

ich bin neu hier. Bin 42 Jahre alt, chronisch krank, darf aber bis zu 6 Stunden arbeiten gehen. Das wurde beim ärztlichen Dienst bereits zwei Mal abgeklärt. Ich wohne in einem Haus, das meinem Großvater gehört. Dort habe ich meine eigene Wohnung. Neben meinem Großvater wohnt auch noch meine Mutter im Haus. Alle haben ihre eigene Wohnung.

Heute habe ich mit der Post eine Einladung für den 27.08.2024 erhalten. Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.

Folgendes vorab, ich habe kein Burnout oder psychische Probleme. Ich weiss nicht, was dieses Seminar mir bringen soll, ausser Zeitverschwendung. Ich wohne ländlich, aufgrund meiner Arbeitslosigkeit habe ich auch kein eigenes Fahrzeug mehr. Da ich nur noch 6h arbeiten kann und keine längeren Arbeitswege haben darf, gestaltet es sich sehr schwierig, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Der Grund, warum es zu 90 % nie etwas zustande kommt, liegt schlichtweg an meiner fehlenden Mobilität. Ohne Auto kommt man hier nur zu bestimmten Zeiten von A nach B und selten genau dort hin, wo der Arbeitsplatz denn wäre. Zumindest innerhalb der max. 60 (hin und zurück, also 30 min pro Strecke) Minuten Pendelzeit, die mir laut ärztlichen Dienst zumutbar sind. Das habe ich aber dem Jobcenter schon mehr als nur einmal mitgeteilt. Einen Zuschuss für ein eigenes Fahrzeug wird immer abgelehnt. Aus eigener Tasche kann ich mir aber kein gebrauchtes kaufen und ohne eigenes Fahrzeug habe ich so gut wie keine Chance auf eine Einstellung.

Dazu kommt noch, dass mein Großvater die Pflegestufe 3 hat, Demenz und wird demnächst 95. Er ist nicht mehr so gut zu Fuss und ist auf die Pflege durch meine Mutter (71) angewiesen. Da meine Mutter auch nicht mehr die Jüngste ist, hat auch sie mittlerweile Schwierigkeiten und ist bei der Pflege ihres Vaters auf meine Unterstützung angewiesen. So muss ich meinem Großvater immer beim Treppensteigen helfen, aber auch beim Ein- und Aussteigen ins Auto. Im Prinzip bei allem, wo man anheben muss. Meine Mutter packt das körperlich nicht mehr.  Auch das ist dem Jobcenter bekannt.

Dieser Termin ist jetzt an einem Ort, wo ich etwas mehr als 40 Minuten einfache Fahrt mit dem Fahrzeug meiner Mutter hin brauche, die Veranstaltungsdauer ist unbekannt .... ich weiss also nicht, wann ich wieder zurückkommen würde.  Beginn wäre um 10:30 Uhr ... heisst ich müsste um ca. 9:30 Uhr losfahren, damit ich nicht zu spät komme. (Parkplatz suchen, Raum finden usw.) Wenn es gut läuft, dann dauert die Infoveranstaltung nur eine Stunde, aber das kann man ja nie wissen.

Ausserdem muss ich jeden Tag, sobald meine Mutter meinen Großvater angezogen, gewaschen usw. hat, runter in seine Wohnung und ihn dann hoch in ihre Wohnung bringen. In seiner Wohnung haben wir aus Sicherheitsgründen die Küche und diverse Steckdosen stilllegen müssen, heist gekocht werden kann nur noch in der Wohnung meiner Mutter.

Der übliche melde Termin in meinem Jobcenter dauert mit Fahrt immer nur knapp eine Stunde, ist von dem her gut planbar. Dieser Termin kommt der täglichen Pflegetätigkeit in die quere und wenn ich ehrlich bin, möchte ich auch echt gar nicht erst hin. Ich weiss aus der Vergangenheit, wie das dort abläuft. Viel Bla Bla bla und dann soll man was unterschreiben, mit Nachdruck, Drohungen usw. (Wobei das bei mir nicht mehr zieht).

Das Seminar soll zwar online stattfinden, aber ich sehe in dieser Massnahme keinen Sinn für mich. Ich bin selbstbewusst, kann gut reden und habe kein Problem bei Vorstellungsgesprächen, auch keine Ängste oder Stress. Auch habe ich kein Problem mit meinem Selbstwertgefühl oder sonstigen Dingen, die in diesem Flyer aufgeführt werden.

Eine stabile Internetverbindung haben wir hier im Haus auch nicht. 6 Mbit erreichen wir selten und meist nur 2-3, manchmal ist das Internet auch mal Stunden oder Tage gestört. Im Ort werden derzeit Leerrohre für Glasfaser verlegt, das dauert aber noch bis Ende 2025 oder Anfang 2026, bis es fertig ist.

Dazu kommen aufgrund einer meiner chronischen Erkrankungen (Schilddrüse) in letzter Zeit immer öfters zu schwankenden Sehschärfe, sodass ich trotz Brille nicht mehr scharf sehen kann. Wenn ich dann auf einen Bildschirm schaue, wird es mir ganz dusselig im Kopf und ich bekomme Kopfschmerzen. Einen Facharzttermin deswegen habe ich erst Ende September bekommen.

Das alles spricht aus meiner Sicht gegen dieses Seminar und deswegen wollte ich hier um Rat fragen, ob ich eine Chance habe, nicht zu diesem Termin zu müssen und dieses Seminar abwenden kann?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüsse

Sheherazade

Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tomatenstude

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17...So muss ich meinem Großvater immer beim Treppensteigen helfen, aber auch beim Ein- und Aussteigen ins Auto. ...

Ausserdem muss ich jeden Tag, sobald meine Mutter meinen Großvater angezogen, gewaschen usw. hat, runter in seine Wohnung und ihn dann hoch in ihre Wohnung bringen. In seiner Wohnung haben wir aus Sicherheitsgründen die Küche und diverse Steckdosen stilllegen müssen, heist gekocht werden kann nur noch in der Wohnung meiner Mutter.
man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen.

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Dieser Termin kommt der täglichen Pflegetätigkeit in die quere
jemand max. einmal am Tag die Treppen hoch oder runter und ab und zu ins Auto zu helfen ist keine stundenlange zeitraubende Tagespflege

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17und wenn ich ehrlich bin, möchte ich auch echt gar nicht erst hin.
ehrlich und gut gemeint, das wird aus Deiner Aufzählung auch mehr als deutlich. Weniger ist da echt mehr.

Es wäre in der Tat besser die Hauptpflegeperson Deines Großvaters zu werden, wie schon genannt.

Oberfrank



Die Seminare sind doch online .... also eh von zu Hause aus....    :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Vollloser

Auf Deinem Schrieb von dem Jobcenter da steht ja: ,,Wenn Sie dieser Einladung ohne wichtigen Grund nicht nachkommen...".
Also ich finde, Du HAST wichtige Gründe, dem nicht nach zu kommen !
Ich an Deiner Stelle, würde diesem Jobcenter also schriftlich mitteilen/erklären, was Du uns hier in diesem Forum oben ja auch schon erklärt hast; und dass so ein "Tschakka-Seminar" da für Dich zudem eben auch keinen Sinn machen würde !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Blade1982

#5
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten. Das ist es ja nicht. Ich habe nur keine Lust meine Zeit mit diesem Psycho Gelaber dieses Seminars zu verschwenden. Ich habe wie gesagt keinerlei Probleme mit all dem was in diesem Flyer aufgeführt ist. Ob das alles überhaupt rechtmässig ist und ob man da gezwungen werden kann?

@Tomatenstude
Zitat
"man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen."

Klar, klingt logisch. Dass meine Mutter aber nicht den ganzen Tag in seiner Wohnung verbringen kann und möchte, kommt dir nicht in den Sinn. Hattest du schon mal mit Dementen Personen zu tun? Du kannst meinen Großvater nicht viel allein lassen. Warum haben wir wohl in seiner Wohnung alle Steckdosen, Herd usw. stilllegen lassen! Wenn du mal jemand dabei erwischt, wie er mit der Gabel im Toaster herummacht und der noch eingesteckt ist oder in der Steckdose herumfingert, alle Herdplatten (sind noch alte aus Eisen) aufgedreht und am Glühen, Wasserhähnen aufgedreht die ganze Nacht usw. Da wirst du schnell verstehen, warum der Großvater bei ihr in der Wohnung den Tag verbringt. Solche Aussagen kommen zu 100 % von unerfahrenen Leuten. Ist nicht böse gemeint, aber ich glaube nur Leute, die mit Dement Kranken Erfahrung haben, können da mitreden. Ausserdem soll er sich etwas bewegen, weil sonst seine Muskeln abbauen und er womöglich bettlägerig werden könnte. Das ist mit seinem Arzt alles so abgesprochen. Wir wissen schon, was für ihn gut ist und was nicht! Da brauchen wir auch keine (sorry, Schwätzer), die einem hereinreden und alles besser wissen, mit viel Meinung, aber wenig Ahnung.

"Jemand max. einmal am Tag die Treppen hoch oder runter und ab und zu ins Auto zu helfen ist keine stundenlange zeitraubende Tagespflege"

Wie gesagt, viel Meinung, wenig Ahnung.  Das ganze umfasst noch viel mehr, ich werde hier aber ganz bestimmt nicht alles aufzählen, weil es nicht notwendig ist. Was glaubst du, wer mit ihm zum Arzt geht oder anderen Terminen, oder mal raus in den Wald usw. Einkaufen und und und ....

"Es wäre in der Tat besser, die Hauptpflegeperson deines Großvaters zu werden, wie schon genannt."

Ist nicht möglich, da meine Mutter die Hauptaufgaben wie Waschen, Verpflegung, Körperpflege, Wohnungsputzen usw. macht und ich das nicht machen kann und möchte, und wenn du mich deswegen jetzt verurteilen willst, kein Problem, dein gutes Recht. Ausserdem, wie bereits gesagt, schläft der Großvater nur in seiner Wohnung, da wir oben kein weiteres Zimmer mehr haben. Würde ich ihn bei mir pflegen in der Wohnung, würde das Jobcenter eine BG draus basteln, dann würde es heissen, er verbringt seinen Lebensmittelpunkt bei mir in der Wohnung. Deswegen hat das alles so seinen Sinn und Richtigkeit. Vor ein paar Jahren hat meine Mutter alles noch selber gemacht, da war ich auch noch Vollzeit arbeiten. Dan kam aber Corona und seither ist meine Mutter leider nicht mehr so fit, nachdem sie es hatte.

@Oberfrank
"Die Seminare sind doch online .... also eh von zu Hause aus....    :weisnich:"

Richtig. Aber hättest du meinen Text vollständig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich keine 6 Mbit zu Hause habe und dazu noch sehr instabil, nennt sich DSL RAM und ist auf dem Land nichts Aussergewöhnliches. Dazu kommen noch meine Augenprobleme, die ich seit Wochen schon habe und sehnsüchtig auf den Augenarzttermin warte, den ich bedauerlicherweise erst Ende September bekommen habe. Ich kann also nicht stundenlang auf einen Bildschirm schauen, warum das so ist, weiss ich gerade nicht. Meine Schilddrüsenwerte sind stabil und im normalen. Deswegen hat mich mein Hausarzt auch an den Augenarzt überwiesen.

Also ich denke, so weit ist jetzt alles geklärt! Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mir etwas dabei helfen kann, diese Massnahme abzuwehren. Wie schaut es denn rechtlich aus, kann das Jobcenter einen zu so einem Seminar rechtmässig zwingen, oder kann ich das ablehnen oder diese neue Totalsanktion zu riskieren?

Sheherazade

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten.

Hm. Du möchstest arbeiten, schreibst aber im Eingangsbeitrag ellenlang die Gründe, warum dir eine Arbeitsaufnahme (auch aus persönlichen Gründen) nicht möglich ist. Das widerspricht sich. In deinem Fall geht nur "entweder oder", entweder du beseitigst die Gründe, die dich an einer Arbeitsaufnahme hindern selbst oder du siehst zu, dass man dir eine Arbeitsaufnahme nicht zumuten kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Blade1982

Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 11:12:29
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19
Zitat von: Sheherazade am 17. August 2024, 08:53:41Wäre es nicht einfacher, du würdest dich als Pflegeperson (anstatt deiner Mutter) für deinen Großvater eintragen lassen? Mit Pflegestufe 3 wäre dir eine Arbeitsaufnahme nicht mehr möglich.

Ich möchte aber arbeiten.

Hm. Du möchstest arbeiten, schreibst aber im Eingangsbeitrag ellenlang die Gründe, warum dir eine Arbeitsaufnahme (auch aus persönlichen Gründen) nicht möglich ist. Das widerspricht sich. In deinem Fall geht nur "entweder oder", entweder du beseitigst die Gründe, die dich an einer Arbeitsaufnahme hindern selbst oder du siehst zu, dass man dir eine Arbeitsaufnahme nicht zumuten kann.

Naja, ich hatte einen Arbeitgeber, den ich selber gesucht hatte. Der hätte mich eingestellt (Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert. Im Prinzip habe ich dort 3 Monate für ALG2-Regelsatz Vollzeit gearbeitet. Damals ging das noch. Hätte das Jobcenter sich herausgehalten, wäre das wahrscheinlich ganz anders gelaufen. Ich hätte richtig Geld verdient und hätte mir nach 3 Monaten ein gebrauchtes Fahrzeug zulegen können.)


und mir flexible Arbeitszeiten gewährt. Leider scheiterte es an der Mobilität. Anfangs konnte ich noch das Fahrzeug meiner Mutter benutzen, aber da sie selber sich noch was zur Rente dazuverdienen (muss), benötigte sie ihr Fahrzeug selber. Vom Jobcenter gabs es keinen Cent für ein Fahrzeug und so kam es dazu, dass ich gekündigt wurde. Ich suche ja was in Teilzeit und nicht weit weg. Mein Großvater wird auch nicht mehr allzu lange leben! Mit 95 und Demenz kann das jeden Tag so weit sein. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten. Ich will weg vom Jobcenter, aber ich möchte einen richtigen Job und nicht irgendwelche erniedrigenden Massnahmen oder Arbeitsgelegenheiten.

Sheherazade

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Ausserdem, wie bereits gesagt, schläft der Großvater nur in seiner Wohnung, da wir oben kein weiteres Zimmer mehr haben. Würde ich ihn bei mir pflegen in der Wohnung, würde das Jobcenter eine BG draus basteln, dann würde es heissen, er verbringt seinen Lebensmittelpunkt bei mir in der Wohnung.

Tut mir leid, aber das ist ausgemachter Blödsinn. In deinem Alter bist du IMMER für dich alleine eine BG, man würde ggf. nur die von deinem Großvater in Anspruch genommenen Raumkosten bei deiner KdU abziehen. Vermutlich wird er mit seiner Rente die paar Euro "Raumkosten" ersetzen können - du zahlst doch auch Miete an deinen Großvater, oder nicht. Und wenn du dann noch als Pflegeperson eingetragen wärst, könnte er dir auch Pflegegeld zahlen, anrechnungsfrei.

Wie gesagt, du kannst alle deine o. g. Gründe nur selbst aus dem Weg räumen, auf die eine oder auf die andere Weise.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tomatenstude

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19@Tomatenstude
Zitat
"man könnte auch einfacher das Essen in die Wohnung des Großvaters bringen oder Zeit dort verbringen."

Klar, klingt logisch. Dass meine Mutter aber nicht den ganzen Tag in seiner Wohnung verbringen kann und möchte, kommt dir nicht in den Sinn.
Ich habe Dich nicht angegriffen, daher wärs nett, wenn Du das auch sein lässt.
Was mir in den Sinn kommt: Ihr wollt offenbar zusammen essen. Worin genau liegt nun der Unterschied, ob Deine Mutter in Ihrer Wohnung kocht und Du den Großvater dahin bringt oder ihr das Essen zur Wohnung des Großvaters?

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Hattest du schon mal mit Dementen Personen zu tun?
ja, allerdings

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Du kannst meinen Großvater nicht viel allein lassen. Warum haben wir wohl in seiner Wohnung alle Steckdosen, Herd usw. stilllegen lassen!
Wenn du mal jemand dabei erwischt, wie er mit der Gabel im Toaster herummacht und der noch eingesteckt ist oder in der Steckdose herumfingert, alle Herdplatten (sind noch alte aus Eisen) aufgedreht und am Glühen, Wasserhähnen aufgedreht die ganze Nacht usw. Da wirst du schnell verstehen, warum der Großvater bei ihr in der Wohnung den Tag verbringt.
Es ging nur um den Aspekt des Essens, nicht darum, dass der Großvater den Tag bei Deiner Mutter verbringt. Andererseits, wenn jemand fortgeschritten dement ist, lässt man den eh nicht lange allein, egal in wessen Wohnung. Und auch hier spreche ich aus Erfahrung.

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Solche Aussagen kommen zu 100 % von unerfahrenen Leuten.
nein, da muss ich Dich korrigieren. Aber solche Vorhaltungen wie Deine kommen zu 100%, wenn einem die Antwort eines anderen nicht passt.

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Ist nicht böse gemeint, aber ich glaube nur Leute, die mit Dement Kranken Erfahrung haben, können da mitreden.

ist auch nicht bös gemeint, aber das ist der Fall. Und nun? Ich hab nur einen Satz zum Thema "Großvater muss von seiner Wohnung zur Wohnung der Mutter gebracht werden". Sonst nichts. Wenn er Dir nicht passt, weil er darauf hinweist, dass es hier nicht um eine tagesfüllende Tätigkeit geht, die einen von einer Maßnahmen entlasten könnte, ignoriere meine Aussage einfach.

....
Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 10:19:19Also ich denke, so weit ist jetzt alles geklärt! Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mir etwas dabei helfen kann, diese Massnahme abzuwehren.
nicht bös gemeint, aber es ist sehr klar, dass es nur darum geht. Mein Hinweis, die ganzen Gründe mit Treppen und Co wegzulassen, war wirklich wohlmeinend  :bye:

Fettnäpfchen

Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.
Leider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet.
Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Als nächste passt die Maßnahme für dich, nach deinen Worten, auch überhaupt nicht. Daher ist auch dies nicht Rechtskonform und du kannst das JC darüber informieren. S. # von Usser Vollloser
 - Heute um 09:45:42
und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 11:28:34(Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert.
Ja das passiert immer wieder mal von SB`s die sich so etwas dann als Maßnahme hin drehen und sich einen Vermittlungserfolg in Ihre persönliche Akte eintragen lassen. Oder sogar das eine Arbeitsaufnahme deswegen vereiteln denn es gibt AG`s die niemand vom JC wollen. Ab da solltest du wissen das man nicht immer alles sofort dem JC melden sollte sondern es etwas hinauszögert, Montag hätte die SB das nur noch vereiteln können aber keine Maßnahme mehr daraus machen können, vorausgesetzt du hast etwas wie eine schriftliche Vereinbarung mit dem pot. AG.
Eine Prämie hat der nicht bekommen sondern die Lohnkosten wurden ihm vom JC abgenommen. Hast also für Ihn kostenlos gearbeitet.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Blade1982

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17Darin heisst es, ich soll zu einer Gruppeninformation kommen, mit Rechtsfolgenbelehrung und den üblichen §. Ich habe sowohl die Einladung als auch den Flyer anonymisiert hier beigefügt.
Leider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet.
Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Als nächste passt die Maßnahme für dich, nach deinen Worten, auch überhaupt nicht. Daher ist auch dies nicht Rechtskonform und du kannst das JC darüber informieren. S. # von Usser Vollloser
 - Heute um 09:45:42
und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext:
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Blade1982 am 17. August 2024, 11:28:34(Es lief dann erstmal als Arbeitsmaßnahme, nachdem sich das Jobcenter eingemischt hatte, obwohl ich den Job selber gesucht, mit beworben usw. hatte. Es kam zum Vorstellungsgespräch und da wurde gesagt, ich bin eingestellt, am Montag geht's los. Das habe ich sofort dem Jobcenter mitgeteilt und am Montag hiess es dann, ich kann hier arbeiten, aber das Ganze würde jetzt über das Jobcenter als Massnahme laufen für eine gewisse Zeit. Ich hatte dem Arbeitgeber nichts davon gesagt, dass ich ALG2 damals bekomme. Das Jobcenter muss sich also von sich aus an diesen AG gewendet haben und dann so eine Scheisse darauf gebastelt haben, warum auch immer. Vermutlich hat der AG eine Förderung abkassiert.
Ja das passiert immer wieder mal von SB`s die sich so etwas dann als Maßnahme hin drehen und sich einen Vermittlungserfolg in Ihre persönliche Akte eintragen lassen. Oder sogar das eine Arbeitsaufnahme deswegen vereiteln denn es gibt AG`s die niemand vom JC wollen. Ab da solltest du wissen das man nicht immer alles sofort dem JC melden sollte sondern es etwas hinauszögert, Montag hätte die SB das nur noch vereiteln können aber keine Maßnahme mehr daraus machen können, vorausgesetzt du hast etwas wie eine schriftliche Vereinbarung mit dem pot. AG.
Eine Prämie hat der nicht bekommen sondern die Lohnkosten wurden ihm vom JC abgenommen. Hast also für Ihn kostenlos gearbeitet.

MfG FN


Also bis jetzt ist es ja noch keine Maßnahme. Wenn die mich da zuweisen wollen/ könnten, hätte ich doch eine Zuweisung bekommen. Da ist ja erst mal diese Einladung, und ja die findet in meinem JC in der Hauptstadt des Landkreises statt.

Glaub mir, ich habe daraus gelernt und werde mich beim JC in Zukunft nicht mehr so schnell abmelden bzw. wenn dann nur noch auf dem langsamen Postweg. Danke für deine Antworten, die helfen mir sehr weiter!

Ottokar

#12
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56eider ist es nicht ersichtlich ob die Gruppenveranstaltung in deinem JC stattfindet. Ist es das nicht widerspricht das schon einer gesetzlichen Grundlage.
Nicht zwangsläufig.
Das JC darf zwar nur zur Meldung bei sich selbst auffordern, d.h. aber nicht, dass der Meldeort zwingend das Gebäude des JC sein muss.
Sofern das JC auch der (Mit)Träger dieser Veranstaltung ist und diese einen der in § 309 Abs. 2 SGB III genannten Meldezwecke umfasst, ist eine Meldeaufforderung zulässig.
D.h. wenn eine Gruppenveranstaltung vom JC allein, oder zusammen mit einer XYZ GmbH und dem JC durchgeführt wird, d.h. ein MA des JC nicht nur anwesend ist und rumsteht, sondern auch die Veranstaltung aktiv mitgestaltet, wäre die Meldeaufforderung zulässig.
Sofern der Träger/Veranstalter dieser Gruppenveranstaltung jedoch nur eine XYZ GmbH ist, insbesondere wenn kein MA des JC dabei anwesend ist, ist die Meldeaufforderung klar rechtswidrig, da das JC nach § 59 SGB II nicht zu Dritten einladen kann.

Abgesehen davon ist "Gruppeninformation" ohne weitere Angaben kein in § 309 Abs. 2 SGB III genannter zulässiger Meldezweck.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Ottokar

Danke für die Klarstellung!
und die Definition dazu.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Blade1982

Stand der Dinge:

Habe mir eine AU geholt und den Termin nicht wahrgenommen. AU ab meinen SB gesendet, aber keine Reaktio. (Per Email). Heute sehe ich im Online Portal, neuer Termin zur Gruppeninfo ....

Jetzt warte ich das Schreiben ab und schicke dann eine neue AU .... Gleichzeitig werde ich jetzt aber Gründe warum diese Maßnahme nichts für mich ist mitschicken. Hoffentlich ist das Thema dann durch und die kommen dann nicht mit was anderem. Unter anderem habe ich ja offiziel in meiner Wohnung gar kein eigenen Internet Anschluss. Ohne den auch kein Online Seminar! Bin gespannt ob sie mich dann verpflichen wollen, dass ich täglich ins JC kommen soll und dort an diesem Seminar teilzunehmen. Können die aber auch knicken. Darf nur noch 6h Arbeiten und die anreise und abreise je 30min. Wurde vom ÄD so festfestellt und steht auch im Gutachten. Eine Reise zum JC dauert selbst mit dem Fahrzeug 40-45min. Dann gibt es da noch meine Oma wo ich bei der Pflege usw. unterstützen muss.

Gab es da nicht mal einen §  wo ich die Frau wo mich in diese Maßnahme stecken will auffordern kann, mir die Gründe zu nennen, warum genau diese Maßnahme mir weiterhelfen soll und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...

So was hätte ich gerne noch in mein Schreiben eingebaut...

Gruß