Einladung zur Gruppeninformation

Begonnen von Blade1982, 16. August 2024, 23:33:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Vollloser

Zitat von: Blade1982 am 04. September 2024, 12:35:35...und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...

Vielleicht solltest Du mal eine sog. vollumfängliche Anfrage gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an Dein Jobcenter stellen !?!
Oder eine Beschwerde beim Jobcenter (arbeitsagentur.de) einreichen !

https://youtu.be/du3O4YrFhb8
https://youtu.be/4KWTAHAi-cs
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Fettnäpfchen

Blade1982

Zitat von: Blade1982 am 04. September 2024, 12:35:35Gab es da nicht mal einen § wo ich die Frau wo mich in diese Maßnahme stecken will auffordern kann, mir die Gründe zu nennen, warum genau diese Maßnahme mir weiterhelfen soll und wie sie darauf kommt, dass ich kein Selbstwertgefühl habe ...
Ja gibt es und
die hast du schon bekommen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. August 2024, 17:15:56und hier der Link + entsprechendem anzupassenden Antworttext: Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Yasha

#17
Zitat von: Blade1982 am 16. August 2024, 23:33:17wollte ich hier um Rat fragen, ob ich eine Chance habe, nicht zu diesem Termin zu müssen und dieses Seminar abwenden kann?

Dein Anhang ist nicht vollständig.Lade Dir am besten den ergänzenden allgemeinen Info  Flyer zu der Maßnahme von dieser Seite im folgenden Link runter. Gegen die darin beschriebenen Hemmnisse müsstest Du argumentieren.

https://internationalmotivation.com/aktuelle-kurse/

Kannst aber auch abwarten- ob man Dich zuweist, was ich nicht glaube,da die Maßnahme mehrheitlich als ganzheitliches Einzelcoaching  konzipiert ist. Und dieser Part darf nicht erzwungen werden. Den könntest Du beim Träger widerrufen, falls da noch ein Maßnahmeangebot ersatzweise eintrudeln sollte.

Letzteres halte ich für möglich. Und die Maßnahme - im Detail  des Info- Flyers- beschreibt schon mithin Defizite, die Du hier mithin beschreibst und das sogar noch gesteigert..

Unzumutbar ist jene Maßnahme von der Dauer nicht. Und ob da die Pflege als wichtiger Grund dagegen  ausreicht- das entscheidet die Pflegestufe der Betreuten. Mithin verstärkt eine AU sehr wahrscheinlich die Einschätzung des Jobcenters  nach einen Bedarf für diese Maßnahme oder sogar eine Notwendigkeit.

Übrigens- für einen Laptop zur Ausleihe würdest Du das Haftungsrisiko tragen.
Und warum ist LAN da Voraussetzung, laut den Trägervorgaben. Ein Träger hat bei ALG II mtihin ausreichend Datenvolumen mitzuliefern. Im Normalfall.

Blade1982

Hallo,

mal eine Frage.
Jetzt habe ich eine neue Einladung erhalten. Jedoch wird da nur ein neuer Termin angegeben für eine Gruppeninfo, nach §59 SGBII in Verbindung mit §309 SGBIII ...

Zur Art und inhalt dieser Gruppeninfo keinerlei angaben!

Ist das zulässig?

EDIT:

Habe dazu folgendes gefunden

Ermessenslenkende Weisung §59 SGB II i.V. m . § 309 SGB III
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1. Berufsberatung,
2. Vermit tlung in Ausbildung oder Arbeit,
3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4. Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den
Leistungsanspruch

Wie soll ich jetzt eine Einladung auf Rechtmäßigkeit prüfen, wenn auf der Einlaung nur steht, bitte kommen die an Tag X um Uhreit X zur Adresse X, Sie sind zu einer Gruppeninformation eingeladen.

Dann das übrliche §bla bla

....

Hier wäre wahrscheinlich 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen der Grund, aber woher soll ich das wissen. Das ich das erste Schreiben erhalten habe, wissen die ja nicht. Hatte ich auch nicht gesagt und würde auch einfach jetzt mal behaupten, hab keine anderen Einladung erhalten. Also offiziel weis ich ja dann gar nicht um was es geht...




Yasha

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 13:20:09Hier wäre wahrscheinlich 3. Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen der Grund, aber woher soll ich das wissen.

Wenn eine Rechtsfolgenbelehrubg dabei war- dann ist die Einladung verbindlich.hat also den Charakter einer behördlichen Vorladung.

Bei Nichtbefolgen dessen- kann eine Minderung drohen. Ohne wichtigen Grund.

Und der Meldegrund ist zulässig. Für Dich kommt es vorrangig auf die Kenntnisnahme der Rechtsfolgenbelehrung an.

Ottokar

In der Einladung steht kein Meldegrund, was diese wiederum wegen fehlender Begründung rechtswidrig macht.
§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III kennt keinen Meldegrund "Gruppeninfo".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Blade1982

Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund, was diese wiederum wegen fehlender Begründung rechtswidrig macht.
§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III kennt keinen Meldegrund "Gruppeninfo".

So sehe ich das auch. Soll ich die einladung mal anonymisiert hier hochladen?
Ware gerade dabei zu antworten. Als du geschrieben hast. Füge meine AW jetzt hier anschliesen wieder ein


Ich kann ja jetzt erstmal nicht auf diese Seminar eingehen, da ich ja von nichts weis. Habe jetzt eine Antwort verfasst in dem ich mich auf die Pflege des Opas (Pflegestufe 3), mein ärtzliches Gutachten des Medizinschen Dienstes der Agantur für Arbeit berufe. In meinem Gutachten steht, keine längeren Anfahrtsstrecken. Mit dem ÖPNV wäre ich für eine Strecke zum Termin 1 Stunde und 36 Minuten unterwegs. Das allein wäre ja schon unzumutbar laut Fachliche Weisungen § 10 SGB II..

dort heist es

Als Vergleichswerte sind anzusetzen:
• zwei Stunden tägliche Pendelzeit bei einer täglichen Arbeits-
  zeit von bis zu sechs und

Da ich ja nur noch von 3-6h arbeiten darf, würde das ja hier für mich gelten, oder?

Aber entscheiden ist, was im Gutachten steht. Der Artzt beim Termin wo dieses Gutachten erstellt hat, sagte eine Strecke von 30 minuten darf nicht überschritten werden.

Steht so leider nicht im Gutachten.... Da steht halt nur eine längeren Anfahrtsstrecken. Habe das aber jetzt so reingeschrieben, mit den 30 minuten.
Und wegen der AU, die wissen ja nicht, warum ich Krankgeschrieben bin. Meine chronische Krankheithat jedenfalls nichts mit der Psyche zu tun. Im Gutachten vom ÄD steht allerdings, dass ich seelische Beschwerden habe. Das hat aber nichts mit einem fehlenden Selbstwertgefühl oder sonstigen Angaben auf diesem Flyer zu tun...

Ich schicke das jetzt mal ab und schau was zurück kommt...






Yasha

Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund

Woran erkennst Du das hier?

Ich gehe von Zulässigkeit aus, wenn es drinsteht, weil

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einladung-zur-infoveranstaltung-muss-man-dahin-gehen

Ich selbst  erhielt schon zig solcher Einladungen,wo das in dem Jobcenter selbst stattfand.


Blade1982

Zitat von: Yasha am 07. September 2024, 14:16:09
Zitat von: Ottokar am 07. September 2024, 13:57:09In der Einladung steht kein Meldegrund

Woran erkennst Du das hier?

Ich gehe von Zulässigkeit aus, wenn es drinsteht, weil

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-einladung-zur-infoveranstaltung-muss-man-dahin-gehen

Ich selbst  erhielt schon zig solcher Einladungen,wo das in dem Jobcenter selbst stattfand.

Da steht unter anderem

Entscheidend ist, ob das Jobcenter die Veranstaltung vornimmt

Entscheidend ist, dass die Veranstaltung vom JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' (maßgeblich) durchgeführt wird (Bsp. sog. Bildungsmessen), was im Streitfall auf der Einladung erkennbar sein muss. Die bloße Anwesenheit eines Mitarbeiters/SB von JobCenter bzw. 'Arbeitsamt' reicht dazu aber nicht.

Meiner Einladung ist gar nichts zu entnehmen oder erkennbar. Normal steht da immer was von "ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche ..... oder so was

Hier steht echt gar nichts, nur das ich kommen soll. Zeit und Ort, der Ort ist im Hauptsitz von meinem JC ...

Yasha

#24
Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:22:46Heute sehe ich im Online Portal, neuer Termin zur Gruppeninfo.

Und

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 14:22:46Meiner Einladung ist gar nichts zu entnehmen oder erkennbar.
....
Also ist der Meldegrund diesmal nur online zu ersehen und nicht im Schreiben...

Das letztere nützt Dir aber wenig, weil die Kenntnisnahme dessen Deinerseits online vom Jobcenter gespeichert wird..

Du hattest zudem erst kürzlich eine gleicbe Einladung mit Flyer, welche wegen AU nicht erfolgte.

Insofern sehe ich da keine Plausibilität Deiner Argumentation.

Und in den Räumen des Jobccenter reicht selbstverständlich ein Mitarbeiter des JC.. Die notieren dann Deine Anwesenheit  und kontrollieren zudem die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung- von mindestens einer Stunde. So kenne ich das zumindest bisher immer.


Ooder eben ( wiederholte) Abwesenheit.




Blade1982

Nein, online sehe ich nur das ich am X um xx Uhr einen Termin zur Gruppeninfo am Ort XY habe. Der Termin ist mit RFB. Aber die RFB ist dort nicht dabei. Daher für mich völlig egal ob die das sehen oder nicht sehen das ich eingeloggt war. Außerdem spinnt das Portal seit dieser Bund ID umstellung oder was auch immer das vor 2 Wochen war, was ich da machen musste. Oft bleibt der inhalt weis und es zeigt nichts an. Logge mich da nicht oft ein, und wenn, dann immer über eine VPN mit einer IP aus dem Ausland :D. Sollen die mal nachweisen, dass ich das war.

Ich traue diesem online zeug eh nicht. Und zum Thema Seminar und leihgerät, kommt mir eh nicht in die Tüte. Erstens wie du schon gesagt hast wegen der Haftung, und zweitens wer weis was da noch alles im Hintergrund läuft. Fotos oder Videos erstellt , der Standort geloggt, Umgebung gescant ( Wlan, Bluetooh) und wenn erstmal im Netzkwerk ( Wenn dann eh nur im Gäste Wlan) herum schnüffelt. Da trau ich überhaupt nicht, da können die mir erzählen was die wollen mit Datenschutz usw...

Das nächste ist. Ich habe es bisher gut vermieden das irgendwelche Fotos oder Videos im Internet von mir gespeichert sind. Mein Smartphone ist die Frontkamera abgeklebt und mein PC hat kein Microfon oder Kamera. Ich habe die Persönlichkeitsrechte an mir und ich setze mich vor keine Webcam. Das wäre so wie so das erste was ich denen sagen würde, dass ich die Kamera abkleben würde :D:D:D Glaube nicht, dass man mich dazu zwingen kann.

Sheherazade

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:37:10Außerdem spinnt das Portal seit dieser Bund ID umstellung oder was auch immer das vor 2 Wochen war, was ich da machen musste. Oft bleibt der inhalt weis und es zeigt nichts an. Logge mich da nicht oft ein, und wenn, dann immer über eine VPN mit einer IP aus dem Ausland :D.

Da könnte schon die Lösung des Problems liegen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Blade1982

Nein, weils davor auch immer funktioniert hat. Ich war auch an einem anderen Rechner und Anschluss, auch einmal ohne VPN, mit dem selben ergebniss. Eine VPN blockiert nichts! Manche Internetseiten blockieren die bekannten IPs von VPNs. Dann geht aber die ganze Seite nicht mehr. Eine Behörden Seite darf keine Ausländische IPs blockieren, weil es ja auch im ausland Lebende Menschen gibt, die sich ganz legal einloggen können müssen.

und zum Nachweis, wenn da einmal was kommt, sie haben sich doch am XX um XX Uhr eingeloggt und das und dies gesehen. Dann sollen die erstmal nachweisen das ich es auch gelesen habe oder konnte! Bei einem Brief ist das was anderes. Wobei ein normaler Brief ja nicht nachweisbar zugestellt wird. Auch da haben die meiner Meinung nach keine Rechtlichen Möglichkeiten zu sanktionieren, wenn man sagt, Einladung habe ich nie erhalten. Der Versender muss nachweisen, dass man es erhalten hat.


Sheherazade

Zitat von: Blade1982 am 07. September 2024, 16:57:53Eine Behörden Seite darf keine Ausländische IPs blockieren, weil es ja auch im ausland Lebende Menschen gibt, die sich ganz legal einloggen können müssen.

Vielleicht, aber ganz bestimmt keine Sozialleistungs- bzw. Bürgergeldempfänger.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Blade1982

Der Login ist bei der Agentur für Arbeit. Dort können sich auch im Ausland Arbeitende usw.einloggen, was spricht dagegen.

Was glaubst du wie viel Ukrainer hier BG kassieren aber die meiste Zeit drüben sind oder zumindest mal zu besuch.