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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: whatever88 am 04. September 2024, 17:36:55

Titel: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 04. September 2024, 17:36:55
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 26.06.24  Erbe von 100k €. Ich war aber noch nicht beim Jobcenter aus folgenden Gründen:
Ich leide seit ca einem dreiviertel Jahr an einer drogeninduzierten Psychose und nehme erst seit dem 08.07.24 wieder Medikamente ein, die langsam im positiven Sinne ihre Wirkung entfalten, es geht mir also besser aber immer noch sehr schlecht. Ich habe zudem physische Probleme, die kaum zu kurieren sind in meiner derzeitigen Wohnsituation
(10qm Wohnfläche mit zwei Dachschrägen mit jeweils einem Bett unter einer Dachschräge, keine Küche dafür Kochplatte mit kleinem Kühlschrank, gemeinsames Bad für mich und einem Mitbewohner).
Ich möchte mich wieder in Behandlung begeben aber zuvor zumindest die Frage klären wie ich weiter mit dem Jobcenter verfahren soll. Welche Optionen habe ich?
Danke für die Antworten, da ich mir zur Zeit kaum selbst helfen kann.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. September 2024, 18:14:26
whatever88

Zitat von: whatever88 am 04. September 2024, 17:36:55ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 26.06.24 Erbe von 100k €. Ich war aber noch nicht beim Jobcenter
also 100 000.- Euro?

Hast du das Erbe schon ausgezahlt bekommen?

MfG FN
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 04. September 2024, 19:26:20
Ja, ich verfüge über das Geld seit dem 26.06.24.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: jens123 am 04. September 2024, 19:32:59
Zitat von: whatever88 am 04. September 2024, 19:26:20Ja, ich verfüge über das Geld seit dem 26.06.24.
Da gibt es nur eine einzige und richtige Möglichkeit: SOFORT zu einem geeigneten Rechtsanwalt (z. B. Sozialrecht) und mit dem das Thema abarbeiten, bevor lästige Nachfragen oder gar Strafanzeigen in Haus flattern.

Empfehlung: Sofort handeln! Im Internet wird dein Problem definitiv nicht zu lösen sein. Der geschilderte Zusammenhang ist zu klar und der Betrag sehr hoch.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: turbulent am 04. September 2024, 19:57:47
Zusätzlich würde eine Bescheinigung von einem Deiner behandelnden Ärzte helfen, dass Du nicht in der Lage warst, Dich um "Papierkram" zu kümmern.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Vollloser am 04. September 2024, 21:06:33
Mit 100.000 Euro im Besitz, Bürgergeld beantragen wird nicht klappen.
Maximales sog. "Schonvermögen" (das Vermögen, das man als Bürgergeldbezieher haben darf):
40.000 Euro bei Erstantrag. Nach einem Jahr (noch immer keine Erwerbstätigkeit aufgenommen) nur noch 15.000 Euro.
So jedenfalls mein letzter Informationstand dazu !

Das heißt, Du wirst Dein Vermögen erstmal auf dieses "Schonvermögen" runterfressen müssen - wie auch immer - bevor Du Bürgergeld berechtigt bist.

Tja in Deutschland herrscht seit Einführung von Hartz4 Arbeitspflicht (nicht Zwang !) für jeden Menschen so zwischen 18 und 65 Jahre - wenn er/sie nicht mit´m Kopp unterm Arm rum läuft, oder ´n Bein ab hat, oder so.
Obwohl - Bein ab !?  Nja selbst da ist man auch schon tendenziell auf einen anderen Weg unterwegs. Stichworte: Inklusion, Paralympics...

Diese Arbeitspflicht entfällt nur (relativ) bei Menschen, die so viel Vermögen besitzen, dass sie tatsächlich gar nicht/nicht mehr/nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um Art gerecht leben zu können !
Zum nie (mehr) erwerbstätig sein zu müssen, um Art gerecht leben zu können, sind 100.000 Euro immer noch deutlich zu wenig. Da fehlen noch mindestens 1-2 Nullen, je nachdem wie alt Du bist !

Daher meine persönliche Empfehlung für jemand mit so mittelgroßem Vermögen:
In "Meditation gehen", und sich offenbaren lassen, was man wirklich vom Leben haben will, ohne dem man nicht "in die Kiste" steigen will !

In Deinem Fall also:
1. Deine Gesundheit auf Vordermann bringen (bist Du ja wohl schon auf dem Weg).
2. Irgendwelche Fähigkeiten lernen, die Dich irgendwie erfüllen würden. Das kann beruflicher Natur sein (idealerweise), oder auch so hobbymäßig vielleicht.
Oder irgendwelche Reisen machen, die du unbedingt im Leben mal erleben wolltest - am besten im Zusammenhang mit lernen von Fähigkeiten (der Tauchkurs auf den Malediven z. B. - dann vlt. weiter machen bis zum Master o. Instruktor (bei PADI))
Oder wenn Du vielleicht Kinder/Familie haben solltest, Deinen Kindern in demselben Sinne etwas zu ermöglichen.
Oder mach eine Ausbildung zum Survival-Trainer, oder mach einen Jagdschein ("kleines grünes Diplom"), oder werd Natur-Ranger...
Denn diese solche Dinge kosten alle auch ordentlich Geld, und sind oft selbst zu bezahlen - gibt´s meist keine Bildungsgutscheine etc. für sowas !  Und wenn, dann sind das meist nur sehr wenige Euros.

Denn eins musst Du wissen; wenn Du erstmal auf "Schonvermögen" runter bist, und in diese Jobcentermühle kommst, wirst Du diese solche oder ähnliche Dinge, wie ich sie Dir oben beispielhaft aufgeführt habe, höchstwahrscheinlich in diesem Deinen leben hier nie mehr bekommen können !

Ich wünsche Dir viel Glück !
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36
Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll. Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder doch nicht. Ich habe die Befürchtung dass eine bloße Veränderungsmitteilung einen "Papierkrieg" auslösen könnte, dem ich nicht gewachsen bin. In der Institutsambulanz wurde mir ein gesetzlicher Betreuer empfohlen, der allerdings 270€ pro Monat kostet.
Zusammengefasst kapiere ich das mit dem Schonvermögen nicht. Da ich 60000€ über diesem verfüge habe ich Angst dass das Jobcenter auf diese zugreifen möchte.
Soll ich mich fürs erste komplett vom Jobcenter abmelden und selbst Krankenkasse, Miete usw zahlen bis ich auf die 40000€ komme?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Vollloser am 05. September 2024, 13:45:14
Ah, ich wusste nicht, dass Du schon von einem Jobcenter Geld beziehst - das ging aus Deinem Artikel oben nicht so eindeutig hervor, habe ich nicht gecheckt !
Dann wird es ein bisschen tricky. Dann musst Du diese Änderung Deiner Finanzlage dem Jobcenter als "Veränderungsmitteilung" mitteilen - würde ich sagen.
Dann werden sie Dir - tja - weis ich auch nicht genau, wie sie das dann verrechnen werden, Dir vielleicht kein Geld mehr zahlen, bis Du ihnen mitteilst, dass Du auf das Schonvermögen runter bist.
Das dürfen dann wahrscheinlich nur noch 15.000 Euro sein (wenn Du bereits seit einem Jahr im Bezug warst).
Oder es könnte sogar sein, dass sie dann das Geld, das sie dir seit deinem Vermögenszuwuchs (seit 26.6.2024) gezahlt haben, dann auch irgendwie verrechnend zurückfordern werden !?!

Also hier währe für Dich dann tatsächlich anwaltlich kompetente Beratung u. Unterstützung empfehlenswert !
Ich habe mal gehört, dass man als Bürgergeldbezieher irgendwie Anwaltskostenhilfe bekommen kann. Da kenne ich mich aber nicht genug aus.
Vom Jobcenter einfach abmelden würde ICH an Deiner Stelle tatsächlich für die wahrscheinlich beste Option halten !
Mit welcher Begründung Du dich da dann abmeldest, ist dann auch wieder ein bisschen Phantasiebedürftig jetzt - würde ich sagen. Ich weiß jetzt auch nicht mal genau, ob man da irgendeine Begründung angeben muss.
Oder Du teilst denen einfach mit, dass Du da eine Erbschaft gemacht hast, und davon dann eben erst mal weiter leben willst. Da würdest Du rein rechtlich jetzt noch am wenigsten falsch machen - würde ich sagen.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Birgit63 am 05. September 2024, 13:56:55
Warum soll der TE Anwaltskostenhilfe bekommen? Er hat 100.000 Euro geerbt. Da gibt es nichts vom JC auch keine Anwaltskostenhilfe (Beratungsschein).
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Vollloser am 05. September 2024, 14:07:44
Zitat von: Birgit63 am 05. September 2024, 13:56:55Warum soll der TE Anwaltskostenhilfe bekommen? Er hat 100.000 Euro geerbt. Da gibt es nichts vom JC auch keine Anwaltskostenhilfe (Beratungsschein).

Stimmt - hab ich gerade auch nicht dran gedacht (man ist hier dermaßen in diesem Bedürftigen-Modus drin...)!
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 05. September 2024, 14:32:36
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Ich habe die Befürchtung dass eine bloße Veränderungsmitteilung einen "Papierkrieg" auslösen könnte

Wird es sowieso, weil du seit über 2 Monaten über erhebliches Vermögen, das du nicht gemeldet hast, verfügst.

Letztendlich wird es darauf hinaus laufen, dass man von dir die Leistungen seit Juni zurückverlangt und dir weitere Leistungen versagt (wenn du schnell machst bevor man dir auf die Schiche kommt, kommst du vielleicht noch um eine Anzeige wegen Sozialleistungsbetrug herum). Danach kannst du dir dein Vermögen so aufteilen, dass du davon leben kannst, inklusive Miete, Kranken- und Pflegeversicherung.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll.
Melde dem JC unter Beifügung geeigneter Nachweise (in Kopie) die Erbschaft und zwar unverzüglich und ohne weitere Erklärungen.
Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 05. September 2024, 19:56:56
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll.
Melde dem JC unter Beifügung geeigneter Nachweise (in Kopie) die Erbschaft und zwar unverzüglich und ohne weitere Erklärungen.
Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.

Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen oder sollte ich das persönlich klären?
Ich denke Veränderungsmitteilung einwerfen und gleichzeitig einen Anwalt nehmen als gesetzlicher Betreuer ist die beste Lösung...?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 06. September 2024, 08:45:11
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 19:56:56Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen

Ja. Und zwar am besten heute noch.


Einen Anwalt kannst du einschalten, wenn es zu Problemen kommt.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 06. September 2024, 12:04:43
Man kann sich keinen Anwalt als gesetzlichen Betreuer nehmen.
Man kann sich von einem Anwalt gegenüber dem JC vertreten lassen, wenn dies bei einem Widerspruch oder einer Klage erforderlich sein sollte. Derzeit sehe ich hier eine solche Notwendigkeit nicht.
Einen gesetzlichen Betreuer kann man beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellen lassen, wenn man aufgrund Krankheit, Behinderung etc. nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Belange selbst zu kümmern. Das muss aber kein Anwalt sein.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 06. September 2024, 19:52:41
Ich habe jetzt die VÄM, die EK und einen Kontoauszug von heute bis Juni (am 26.06. ging das Erbe ein).
Folgende Probleme:
Bei der VÄM habe ich Punkt 1 - 3 ausgefüllt, bei 4.2 bin ich mir unsicher ob das der entscheidende Punkt ist. Grund der Änderung im Einkommen ist dann wohl gleich Erbschaft. Einkommensart weiss ich nicht was ich ausfüllen soll.
Oder soll ich statt 4.2 Punkt 8. ausfüllen?

Bei der EK weiss ich nicht ob ich Punkt 2. ausfüllen soll. Punkt 3. wären ja einmalige Einnahmen, die ich anzugeben habe.
Ist das soweit richtig was die VÄM und die EK betrifft?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 07. September 2024, 11:33:45
Warum so kompliziert? Einfach ein kurzes Schreiben:

Liebes JC,

ich habe xxx Euro geerbt, dieser Betrag wurde am xxx meinem Konto gutgeschrieben.
Anbei der Kontoauszug mit der Gutschrift.

MfG
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 07. September 2024, 17:11:05
Welche Konsequenzen werden sich aus diesem Schreiben letztendlich ergeben?
Muss ich dann alles selbst finanzieren also Krankenkasse weil mir das Bürgergeld gestrichen wird?
Hat dieses 40000€ Schonvermögen irgendeine Relevanz?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 07. September 2024, 17:14:33
Zitat von: whatever88 am 07. September 2024, 17:11:05Welche Konsequenzen werden sich aus diesem Schreiben letztendlich ergeben?
Muss ich dann alles selbst finanzieren also Krankenkasse weil mir das Bürgergeld gestrichen wird?

Lies doch mal Beitrag #10, da steht die Antwort.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2024, 09:01:43
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Wenn dein Vermögen soweit zur Lebensführung aufgebraucht wurde, dass du nur noch 15.000€ oder weniger hast, kannst du erneut Bürgergeld beantragen. Die 40.000€ Freibetrag bei Erstantrag greifen hier nicht, da durch die Unterbrechung des Leistungsbezuges wegen vorrangiger Vermögensverwertung kein neuer Leistungsfall eintritt.
Bei 100.000€ und angenommenen Lebenshaltungskosten von 2.658€ pro Monat zzgl. KV-Beitrag (analog § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung) solltest du von den ungeschützten 85.000€ ca. 29 Monate (2 1/2 Jahre) leben können.
Falls du eher Bürgergeld beantragst, musst du nachweisen, warum du das Vermögen vorzeitig verbraucht hast. Z.B. sind zusätzlich als Ausgaben ein einfacher Urlaub pro Jahr, ein PKW im Wert von 15.000€ sowie Ersatzanschaffungen für die Wohnungseinrichtung zulässig. Auch ein Umzug (=> Umzugskosten) ist zulässig, ebenso wie Schuldentilgung.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 08. September 2024, 10:43:54
Ich könnte mir theoretisch also auch eine Immobilie kaufen sofern diese angemessen groß ist?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 08. September 2024, 11:41:03
Theoretisch ja.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17
Guten Tag,

folgendes hat sich in der Zwischenzeit ereignet:
Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe. Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Wesentlich wichtiger ist, dass ich mich entschieden habe zusammen mit meinem Vater eine Immobilie zu kaufen.
Dazu habe ich folgende Fragen:
Wie können die Eigentumsverhältnisse beim Notar so festgehalten werden, dass mein Vater an mich weitervermieten kann und ich wieder Bürgergeld beziehen darf?
Die Wohnung kostet ohne Provision, Grunderwerbssteuer usw 178000€. Sie ist 54qm groß, das
Hausgeld beträgt 450€ und laut Makler wäre eine Kaltmiete in Höhe von 720€ realisierbar.

Danke für die Hilfe!



Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: turbulent am 04. Dezember 2024, 15:16:35
Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe.
Bußgeld?

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Schrieb ich schon in Beitrag 4, möglicherweise.

Dein Vater kann Dir seine Wohnung vermieten. Du kannst in Deiner Wohnung wohnen. Wenn die Wohnung Euch beiden gehört, kann Dein Vater für seinen Anteil an der Wohnung Miete verlangen (also so um die Hälfte von dem, was das JC in der Gegend als angemessen ansieht, nicht von den maximal erzielbaren 720).

Warum ist es Dir so wichtig, weiter von staatlichen Leistungen abhängig zu sein? Fühlst Du Dich frei nicht wohler?
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48
@turbulent

Ich bin zZ nicht arbeitsfähig und in Behandlung, es wäre uns natürlich auch lieber wenn ich das Hausgeld aus eigener Leistung bezahlen könnte.

Noch zu dem Mietvertrag und der Angemessenheit:
Also laut hiesigem JC sind 50qm und 539€ Kaltmiete angemessen. Könnte man bsp daraus einen Mietvertrag mit einer Pauschalmiete von 600€ erstellen? Die Wohnung ist zwar etwas größer aber die Miete würde deutlich unter der bisher erzielten Kaltmiete liegen.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 04. Dezember 2024, 17:27:16
Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Also laut hiesigem JC sind 50qm und 539€ Kaltmiete angemessen.

Das ist die Bruttokaltmiete, also Grundmiete plus kalter Nebenkosten?

Ihr solltet euch das vernünftig ausrechnen, das Hausgeld beträgt ja schon 450€.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 04. Dezember 2024, 18:28:14
Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Könnte man bsp daraus einen Mietvertrag mit einer Pauschalmiete von 600€ erstellen?

Du tust ja gerade so, als würdest du nicht Miteigentümer werden. Mit dir selbst kannst du keinen Mietvertrag machen und da die Wohnung sicherlich nicht teilbar ist, kann dein Vater für seinen Eigentumsanteil (wenn er dort nicht auch wohnt) nur Nutzungsentschädigung verlangen, keine Miete.

Wie also stellst du dir das vor? Suchst du einen Weg, das Geld in eine Wohnung  zu investieren, aber quasi für die Behörden nicht als Eigentümer auffallen? Vergiss es.

Es wäre wesentlich einfacher, du würdest mit deinem Erbe eine für dich passende Eigentumswohnung allein kaufen.
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 05. Dezember 2024, 14:06:27
Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Das Jobcenter verlangt ca 600€, da ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe und die Erbschaft zu spät gemeldet habe. Kann ich diese Zahlung vielleicht vermeiden, indem ich ein Attest oder eine Krankschreibung nachreiche?
Die 600€ dürften zulässig sein, lt. § 17 OWiG sind 25% des Vermögenssschadens, also 25% des Bürgergeldes, das du seit Juni 2024 zu Unrecht bezogen hast, als Bußgeld zulässig.
Eine AU befreit einen nicht von der Pflicht zur Mitteilung der Erbschaft.
Möglicherweise könnte das JC ein fachärztliches Attest anerkennen, welches dir bescheinigt, dass du nicht fahrlässig gehandelt hast, da in diesem Zeitraum wegen einer drogeninduzierten Psychose deine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit so weit herabgesetzt war, dass du schuldunfähig warst.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 14:11:18
@Sheherazade
An wen kann man sich wenden um einen Mietvertrag so zu gestalten, dass es keine Probleme mit dem JC gibt?

@TripleH
Ich möchte einfach nur wissen wie das Hausgeld wieder reinkommt wenn ich ca ein Drittel der Summe übernehme. Von mir aus kann das auch durch eine Nutzungsentschädigung statt einer Miete erbracht werden.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 05. Dezember 2024, 14:17:33
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 14:11:18Ich möchte einfach nur wissen wie das Hausgeld wieder reinkommt wenn ich ca ein Drittel der Summe übernehme.

Das hast du nicht gefragt. 1/3 von

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Hausgeld beträgt 450€

Sind ja keine von dir hinterfragten

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 17:06:48Pauschalmiete von 600€


Oder?

Du musst erstmal erläutern, wie das jetzt überhaupt laufen soll. Wieso plötzlich 1/3 und nicht 1/2? Wie werden die Eigentumsanteile nun wirklich sein? Wohnst dann dort allein oder mit deinem Vater?

Und wieso dieses Konstrukt? Warum nicht eine Wohnung, deren alleiniger Eigentümer du bist?

Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 14:11:18An wen kann man sich wenden um einen Mietvertrag so zu gestalten

Nochmal: in der Konstellation ist ein Mietvertrag nicht möglich.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sensoriker am 05. Dezember 2024, 14:42:02
Zitat von: TripleH am 05. Dezember 2024, 14:17:33Und wieso dieses Konstrukt? Warum nicht eine Wohnung, deren alleiniger Eigentümer du bist?

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Wie können die Eigentumsverhältnisse beim Notar so festgehalten werden, dass mein Vater an mich weitervermieten kann und ich wieder Bürgergeld beziehen darf?

Der Sinn dahinter ist recht eindeutig.
Bürgergeld weiter beziehen, obwohl man gerade 100k geerbt hat.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 05. Dezember 2024, 15:02:23
Zitat von: Sensoriker am 05. Dezember 2024, 14:42:02Bürgergeld weiter beziehen, obwohl man gerade 100k geerbt hat.

Das ist klar. Aber eben einfacher, wenn man alleiniger Eigentümer einer Wohnung wird.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 15:17:30
Ich würde alleine leben. Wir möchten einfach nur wissen an wen man sich wenden wegen der Erstellung eines Mietvertrags wenden kann, ein Notar ist es jedenfalls nicht.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2024, 16:14:32
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 15:17:30Ich würde alleine leben.

Darum geht es nicht, sondern um das Eigentumsverhältnis. Es ist einfacher, wenn du alleiniger Eigentümer der Wohnung bist.

Deshalb kann dir jetzt niemand diese Frage
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 15:17:30Wir möchten einfach nur wissen an wen man sich wenden wegen der Erstellung eines Mietvertrags wenden kann
so einfach beantworten, denn ein Mietvertrag für dich von deinem Vater ist die falsche Vertragsgrundlage, wenn du hälftiger Eigentümer bist. Ich würde mal behaupten, das hier ein Nutzungsvertrag über den Eigentumsanteil deines Vaters besser wäre.
 
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 16:30:01
@Sheherazade
Ich wäre nur zu einem Drittel Eigentümer. Von mir aus kann statt einem Mietvertrag ein Nutzungsvertrag erstellt werden. Wer wäre hier der richtige Ansprechpartner?

Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 05. Dezember 2024, 17:15:06
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 16:30:01Wer wäre hier der richtige Ansprechpartner?

Hast du mal versucht, diese Informationen mit Google selbst herauszufinden?

ZitatGrundsätzlich wird auf einen (Dauer-)Nutzungsvertrag Mietrecht angewendet, denn der wesentliche Inhalt eines Nutzungsvertrags ist mit dem gewöhnlichen Inhalt eines Mietvertrags vergleichbar.
Quelle (https://www.haufe.de/wohnungswirtschafts-office-professional/die-mitgliedschaft-353-anwendung-des-mietrechts-auf-einen-dauer-nutzungsvertrag_idesk_PI17795_HI6629214.html)

Das bedeutet, dass euch ein Fachanwalt für Mietrecht eigentlich weiter helfen könnte.

Vorher solltest du dich aber hier (https://www.volksbank-teilverkauf.de/magazin/miteigentuemervereinbarung) mal gründlich durchlesen, so als Basis für euer Vertragsverhältnis.
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 05. Dezember 2024, 19:13:11
Zitat von: whatever88 am 05. Dezember 2024, 16:30:01Ich wäre nur zu einem Drittel Eigentümer.

178.000 Euro kostet die Wohnung. 1/3 davon sind mit ein paar Extras dann 60.000 Euro von deinen 100.000 Euro. Bleiben 40.000 Euro übrig, das sind immer noch 25.000 Euro mehr als die geschützten 15.000 Euro.

Warum also denkst du über zeitnahes Bürgergeld nach?
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 06. Dezember 2024, 08:30:02
Auf den Kaufpreis kommen noch (nicht ganz unerhebliche) Kaufnebenkosten drauf.

Zitat von: whatever88 am 04. Dezember 2024, 14:51:17Die Wohnung kostet ohne Provision, Grunderwerbssteuer usw 178000€.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 06. Dezember 2024, 12:56:31
Aber wohl keine 25.000 Euro...
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 06. Dezember 2024, 14:07:47
Zitat von: TripleH am 06. Dezember 2024, 12:56:31Aber wohl keine 25.000 Euro...

In Summe fast jedenfalls, Maklergebühr und Grunderwerbssteuer Mittelwert zusammen 11%, macht fast 20.000€, dazu kommen dann wahrscheinlich noch Renovierungskosten. Wenn man berücksichtigt, dass alle Kosten zwischen den Käufern geteilt werden, merkt man schnell, dass sich der TE scheinbar am Vermögensfreibetrag beim Bürgergeld orientiert. Er rechnet rückwärts und hat als oberste Priorität den Verbleib im Bürgergeld mit ausreichend Vermögen. Das ist aber nicht unser Problem. ;-)
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 06. Dezember 2024, 19:29:39
Ich glaube aber, dass er mit 40.000 Euro Freibetrag gerechnet hat. Und keine Maklerprovision kann auch bedeuten, dass gar keine anfällt.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 06. Dezember 2024, 21:22:35
Wie gesagt mit Maklerprovision usw liegt der Preis bei knapp 200k, deshalb die drittelung der Eigentumsverhältnisse.
Bis ich dann auf die 15 und nicht 40k gelangen ist es nicht weit, da mir jeden Monat ca 1k Bürgergeld verlorengeht. Mit dem Dezember inklusive sind das schon  dieses Jahr 6k, 3k musste ich den JC nachzahlen (Juli - September unzulässig Bürgergeld erhalten). Dann doch lieber so schnell wie möglich eine Immobilie erwerben anstatt das Geld sinnlos auszugeben.
Ich und mein Vater werden dann eben einen Anwalt aufsuchen, wir haben noch Februar Zeit mit dem Vertrag.
Das Hausgeld ist hoch aber gemessen an der 720€ Kaltmiete, die eigentlich für die Wohnung vorgesehen ist, schon ok. Die werde ich mittelfristig selbst mit einer TZ Arbeit stemmen können, zZ geht halt gar nichts.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 06. Dezember 2024, 22:05:02
200.000 : 3 sind gerundet 67.000. Bleiben noch 33.000. 15.000 sind geschützt, also noch 18.000 über.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: turbulent am 06. Dezember 2024, 22:11:56
Zitat von: whatever88 am 06. Dezember 2024, 21:22:35da mir jeden Monat ca 1k Bürgergeld verlorengeht
Mein Beileid.
Vielleicht auch kein Trost: So geht es vielen Millionen Deutschen. Manchen macht das aber womöglich gar nichts aus. Einige wenige sind vielleicht sogar froh drum.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2024, 09:14:44
Zitat von: TripleH am 06. Dezember 2024, 22:05:02also noch 18.000 über

Derzeit und bis zum Einzug bzw. der Übernahme der Wohnung muss er ja auch von was leben inklusive KV. Und wenn jetzt noch bis Februar gewartet wird mit dem Kaufvertrag, den bürokratischen Ablauf noch dazu gerechnet, wird er wohl zum Herbst 2025 einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen. Wie ich schon schrieb, er rechnet rückwärts. ;-)

@whatever88: Dir geht nichts an Bürgergeld verloren, diese Sozialleistung steht dir schlicht nicht zu mit dem Vermögen im Hintergrund.
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 07. Dezember 2024, 11:01:22
Der Vertrag wird nächste Woche geschlossen, so dass der bürokratische Ablauf während des Januars erledigt ist. Die Mieterin der übrigens renovierten Wohnung hat noch Vertrag bis zum 01.02, deshalb Februar.
Ich sehe die Investition in eine Wohnung als am sinnvollsten an, ohne dieser geht das Geld sinnlos verloren.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Detsemper am 07. Dezember 2024, 11:23:15
Zitat von: whatever88 am 07. Dezember 2024, 11:01:22Ich sehe die Investition in eine Wohnung als am sinnvollsten an, ohne dieser geht das Geld sinnlos verloren.
Wenn Du das so schnell erledigen kannst und das durchgeht, prima, Glückwunsch. Ansonsten geht Dein Geld aber immer noch nicht verloren, denn Du setzt es für Deine eigene Versorgung ein.

Du würdest das "Schicksal" von Millionen Menschen teilen, die ihr durch Arbeit erwirtschaftetes Geld tatsächlich für Krankenversicherung, Miete und allgemeine Lebenskosten ausgeben müssen.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sensoriker am 07. Dezember 2024, 13:23:42
Zitat von: Detsemper am 07. Dezember 2024, 11:23:15Ansonsten geht Dein Geld aber immer noch nicht verloren, denn Du setzt es für Deine eigene Versorgung ein.

Genau das möchte der TE ja nicht. Das soll ja gefälligst das JC übernehmen.  :nea:
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ronald BW am 07. Dezember 2024, 13:50:45
Mal dumm gefragt kaufst du dich in eine WEG ein.
Und wenn hast du alles geprüft was so beschlossen wurde oder noch ansteht.
Auch zur Verwaltung ist alles geklärt.
Ich möchte dir das nicht madig machen, wundere mich nur wie schnell das geht.
Das gäbe mir Anlass das Angebot ganz genau mit einem Bausachverständigen zu prüfen.
Das wäre auch das was ich immer als zweites machen würde, nach einer kurzen Besichtigung.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: TripleH am 07. Dezember 2024, 14:25:40
Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2024, 09:14:44wird er wohl zum Herbst 2025 einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen.

Irgendwie klingt das alles aber nicht so. Eher nach "gleich und sofort".
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 07. Dezember 2024, 16:00:13
Zitat von: TripleH am 07. Dezember 2024, 14:25:40Eher nach "gleich und sofort".

Kann sein, wenn man berücksichtigt, dass er die Leistungen, die er seit Juli erhalten hat, zurückzahlen muss und noch das Bußgeld. Sooo genau rechne ich anderer Leute Kram nicht nach, erst recht keine Lebensmodelle auf Bürgergeldbasis.
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 08. Dezember 2024, 11:44:36
@Ronald BW
Was soll eine WEG sein?
Das kam vielleicht nicht so rüber aber es fand eine Besichtigung statt. Zufälligerweise wurden in dem gleichen Wohnblock 4 Wohnungen angeboten, wir haben also eine ausreichende Grundlage, dass der Preis gerechtfertigt ist.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Sheherazade am 08. Dezember 2024, 11:59:53
Zitat von: whatever88 am 08. Dezember 2024, 11:44:36Was soll eine WEG sein?

Google sagt: Wohnungseigentümergemeinschaft
 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ronald BW am 08. Dezember 2024, 12:19:33
Danke der Nachfrage whatever88

WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft

Mit dem Kauf wirst du da automatisch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Vor dem Kauf musst du wissen wer verwaltet das Objekt und was kostet das.
Was hat diese WEG schon beschlossen was dich noch Geld kostet.
Was fällt an monatlichen Kosten an, Hausmeister, Gärtner, Versicherungen usw.
Stehen Renovierungen und Sanierungen die noch beschlossen werden müssen.
Gibt es Rücklagen, bekommst du die Rücklagen anteilig mit dem Kauf gutgeschrieben oder musst du sie ablösen.
Das ist jetzt nicht alles was du berücksichtigen musst, jedoch so das wesentliche.

Mal so als Tipp, auf gar keinen Fall schnell unterschreiben.
Lass dir alle Zeit die du brauchst sonst könnte das teuer werden.
Und kaufe das nicht nach Gefühl, lasse nur Fakten sprechen.
Und vor allem glaube dem Verkäufer oder seinem Makler nur das was er beweisen kann.
Oder dir schriftlich zusichert.
Und gönne dir einen Bausachverständigen das ist nicht so teuer.

Wichtig wäre noch funktioniert die WEG oder haben die dauernd Streit.
Und wer hat wie viel Wohnungen, geht das Stimmrecht nach Eigentumsanteil oder Pro-Kopf
Wer sind die anderen Eigentümer auch so ein wichtiger Punkt.

Und aus meiner Sicht ist der Preis von Immobilien seltenst gerechtfertigt.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: whatever88 am 08. Dezember 2024, 13:14:40
Danke auch für die Erläuterungen und Bedenken.
Wir haben alle nötigen Unterlagen vom Makler erhalten, aus diesen ging auch hervor warum das Hausgeld so hoch ist. Mein Vater hat da wesentlich mehr Durchblick und ich denke er hat alle deine genannten Punkte berücksichtigt, ich werde ihm dem Beitrag aber zukommen lassen. Er hat schon Immobilien gekauft / verkauft und wir hatten wie gesagt mehrere Besichtigungen in der Wohnanlage. 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ronald BW am 08. Dezember 2024, 19:38:51
Kein Thema Ihr dürft das gern kaufen.
Leider ist es so das auch intelligente Menschen bei Immobilien und Autos den Verstand ausschalten.
WEG ist ein heikles Thema, auch deshalb weil ja nicht alle über das gleiche Einkommen verfügen.
Darum ist es da wichtig einigermaßen sicher zu sein das es funktioniert.
Wird dir natürlich keiner sagen wenn die zerstritten sind.
Da kannst du dann dein Gefühl nutzen.
Bei WEG gab es vor etlichen Jahren auch gesetzliche Änderungen, früher konnte einer alles blockieren.
Gut ist natürlich wenn dein Vater da schon einen Durchblick hat. 
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: raller am 10. Dezember 2024, 16:46:58
Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 09:01:43
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Wenn dein Vermögen soweit zur Lebensführung aufgebraucht wurde, dass du nur noch 15.000€ oder weniger hast, kannst du erneut Bürgergeld beantragen. Die 40.000€ Freibetrag bei Erstantrag greifen hier nicht, da durch die Unterbrechung des Leistungsbezuges wegen vorrangiger Vermögensverwertung kein neuer Leistungsfall eintritt.
Bei 100.000€ und angenommenen Lebenshaltungskosten von 2.658€ pro Monat zzgl. KV-Beitrag (analog § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung) solltest du von den ungeschützten 85.000€ ca. 29 Monate (2 1/2 Jahre) leben können.
Falls du eher Bürgergeld beantragst, musst du nachweisen, warum du das Vermögen vorzeitig verbraucht hast.

2658€, wo hast du diesen Betrag her? Das wäre Verschwendung pur. Total Irre. Mit diesem Betrag monatlich ist doch niemand freiwillig in Deutschland, dieser Betrag bedeutet Dauer-Luxusurlaub um die ganze Welt, wenn man es geschickt anstellt.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Ottokar am 11. Dezember 2024, 12:36:13
Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:46:582658€, wo hast du diesen Betrag her?
§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung i.V.m. der Rechtsprechung des BSG dazu.
Titel: Aw: Erbschaft
Beitrag von: Bobsch am 11. Dezember 2024, 21:56:42
Zitat von: Sheherazade am 06. September 2024, 08:45:11
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 19:56:56Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen
Ja. Und zwar am besten heute noch.
Einen Anwalt kannst du einschalten, wenn es zu Problemen kommt.