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Erbschaft

Begonnen von whatever88, 04. September 2024, 17:36:55

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0 Mitglieder und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

whatever88

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 26.06.24  Erbe von 100k €. Ich war aber noch nicht beim Jobcenter aus folgenden Gründen:
Ich leide seit ca einem dreiviertel Jahr an einer drogeninduzierten Psychose und nehme erst seit dem 08.07.24 wieder Medikamente ein, die langsam im positiven Sinne ihre Wirkung entfalten, es geht mir also besser aber immer noch sehr schlecht. Ich habe zudem physische Probleme, die kaum zu kurieren sind in meiner derzeitigen Wohnsituation
(10qm Wohnfläche mit zwei Dachschrägen mit jeweils einem Bett unter einer Dachschräge, keine Küche dafür Kochplatte mit kleinem Kühlschrank, gemeinsames Bad für mich und einem Mitbewohner).
Ich möchte mich wieder in Behandlung begeben aber zuvor zumindest die Frage klären wie ich weiter mit dem Jobcenter verfahren soll. Welche Optionen habe ich?
Danke für die Antworten, da ich mir zur Zeit kaum selbst helfen kann.

Fettnäpfchen

whatever88

Zitat von: whatever88 am 04. September 2024, 17:36:55ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 26.06.24 Erbe von 100k €. Ich war aber noch nicht beim Jobcenter
also 100 000.- Euro?

Hast du das Erbe schon ausgezahlt bekommen?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

whatever88

Ja, ich verfüge über das Geld seit dem 26.06.24.

jens123

Zitat von: whatever88 am 04. September 2024, 19:26:20Ja, ich verfüge über das Geld seit dem 26.06.24.
Da gibt es nur eine einzige und richtige Möglichkeit: SOFORT zu einem geeigneten Rechtsanwalt (z. B. Sozialrecht) und mit dem das Thema abarbeiten, bevor lästige Nachfragen oder gar Strafanzeigen in Haus flattern.

Empfehlung: Sofort handeln! Im Internet wird dein Problem definitiv nicht zu lösen sein. Der geschilderte Zusammenhang ist zu klar und der Betrag sehr hoch.

turbulent

Zusätzlich würde eine Bescheinigung von einem Deiner behandelnden Ärzte helfen, dass Du nicht in der Lage warst, Dich um "Papierkram" zu kümmern.

Vollloser

#5
Mit 100.000 Euro im Besitz, Bürgergeld beantragen wird nicht klappen.
Maximales sog. "Schonvermögen" (das Vermögen, das man als Bürgergeldbezieher haben darf):
40.000 Euro bei Erstantrag. Nach einem Jahr (noch immer keine Erwerbstätigkeit aufgenommen) nur noch 15.000 Euro.
So jedenfalls mein letzter Informationstand dazu !

Das heißt, Du wirst Dein Vermögen erstmal auf dieses "Schonvermögen" runterfressen müssen - wie auch immer - bevor Du Bürgergeld berechtigt bist.

Tja in Deutschland herrscht seit Einführung von Hartz4 Arbeitspflicht (nicht Zwang !) für jeden Menschen so zwischen 18 und 65 Jahre - wenn er/sie nicht mit´m Kopp unterm Arm rum läuft, oder ´n Bein ab hat, oder so.
Obwohl - Bein ab !?  Nja selbst da ist man auch schon tendenziell auf einen anderen Weg unterwegs. Stichworte: Inklusion, Paralympics...

Diese Arbeitspflicht entfällt nur (relativ) bei Menschen, die so viel Vermögen besitzen, dass sie tatsächlich gar nicht/nicht mehr/nie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, um Art gerecht leben zu können !
Zum nie (mehr) erwerbstätig sein zu müssen, um Art gerecht leben zu können, sind 100.000 Euro immer noch deutlich zu wenig. Da fehlen noch mindestens 1-2 Nullen, je nachdem wie alt Du bist !

Daher meine persönliche Empfehlung für jemand mit so mittelgroßem Vermögen:
In "Meditation gehen", und sich offenbaren lassen, was man wirklich vom Leben haben will, ohne dem man nicht "in die Kiste" steigen will !

In Deinem Fall also:
1. Deine Gesundheit auf Vordermann bringen (bist Du ja wohl schon auf dem Weg).
2. Irgendwelche Fähigkeiten lernen, die Dich irgendwie erfüllen würden. Das kann beruflicher Natur sein (idealerweise), oder auch so hobbymäßig vielleicht.
Oder irgendwelche Reisen machen, die du unbedingt im Leben mal erleben wolltest - am besten im Zusammenhang mit lernen von Fähigkeiten (der Tauchkurs auf den Malediven z. B. - dann vlt. weiter machen bis zum Master o. Instruktor (bei PADI))
Oder wenn Du vielleicht Kinder/Familie haben solltest, Deinen Kindern in demselben Sinne etwas zu ermöglichen.
Oder mach eine Ausbildung zum Survival-Trainer, oder mach einen Jagdschein ("kleines grünes Diplom"), oder werd Natur-Ranger...
Denn diese solche Dinge kosten alle auch ordentlich Geld, und sind oft selbst zu bezahlen - gibt´s meist keine Bildungsgutscheine etc. für sowas !  Und wenn, dann sind das meist nur sehr wenige Euros.

Denn eins musst Du wissen; wenn Du erstmal auf "Schonvermögen" runter bist, und in diese Jobcentermühle kommst, wirst Du diese solche oder ähnliche Dinge, wie ich sie Dir oben beispielhaft aufgeführt habe, höchstwahrscheinlich in diesem Deinen leben hier nie mehr bekommen können !

Ich wünsche Dir viel Glück !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

whatever88

Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll. Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder doch nicht. Ich habe die Befürchtung dass eine bloße Veränderungsmitteilung einen "Papierkrieg" auslösen könnte, dem ich nicht gewachsen bin. In der Institutsambulanz wurde mir ein gesetzlicher Betreuer empfohlen, der allerdings 270€ pro Monat kostet.
Zusammengefasst kapiere ich das mit dem Schonvermögen nicht. Da ich 60000€ über diesem verfüge habe ich Angst dass das Jobcenter auf diese zugreifen möchte.
Soll ich mich fürs erste komplett vom Jobcenter abmelden und selbst Krankenkasse, Miete usw zahlen bis ich auf die 40000€ komme?

Vollloser

Ah, ich wusste nicht, dass Du schon von einem Jobcenter Geld beziehst - das ging aus Deinem Artikel oben nicht so eindeutig hervor, habe ich nicht gecheckt !
Dann wird es ein bisschen tricky. Dann musst Du diese Änderung Deiner Finanzlage dem Jobcenter als "Veränderungsmitteilung" mitteilen - würde ich sagen.
Dann werden sie Dir - tja - weis ich auch nicht genau, wie sie das dann verrechnen werden, Dir vielleicht kein Geld mehr zahlen, bis Du ihnen mitteilst, dass Du auf das Schonvermögen runter bist.
Das dürfen dann wahrscheinlich nur noch 15.000 Euro sein (wenn Du bereits seit einem Jahr im Bezug warst).
Oder es könnte sogar sein, dass sie dann das Geld, das sie dir seit deinem Vermögenszuwuchs (seit 26.6.2024) gezahlt haben, dann auch irgendwie verrechnend zurückfordern werden !?!

Also hier währe für Dich dann tatsächlich anwaltlich kompetente Beratung u. Unterstützung empfehlenswert !
Ich habe mal gehört, dass man als Bürgergeldbezieher irgendwie Anwaltskostenhilfe bekommen kann. Da kenne ich mich aber nicht genug aus.
Vom Jobcenter einfach abmelden würde ICH an Deiner Stelle tatsächlich für die wahrscheinlich beste Option halten !
Mit welcher Begründung Du dich da dann abmeldest, ist dann auch wieder ein bisschen Phantasiebedürftig jetzt - würde ich sagen. Ich weiß jetzt auch nicht mal genau, ob man da irgendeine Begründung angeben muss.
Oder Du teilst denen einfach mit, dass Du da eine Erbschaft gemacht hast, und davon dann eben erst mal weiter leben willst. Da würdest Du rein rechtlich jetzt noch am wenigsten falsch machen - würde ich sagen.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Birgit63

Warum soll der TE Anwaltskostenhilfe bekommen? Er hat 100.000 Euro geerbt. Da gibt es nichts vom JC auch keine Anwaltskostenhilfe (Beratungsschein).

Vollloser

Zitat von: Birgit63 am 05. September 2024, 13:56:55Warum soll der TE Anwaltskostenhilfe bekommen? Er hat 100.000 Euro geerbt. Da gibt es nichts vom JC auch keine Anwaltskostenhilfe (Beratungsschein).

Stimmt - hab ich gerade auch nicht dran gedacht (man ist hier dermaßen in diesem Bedürftigen-Modus drin...)!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Ich habe die Befürchtung dass eine bloße Veränderungsmitteilung einen "Papierkrieg" auslösen könnte

Wird es sowieso, weil du seit über 2 Monaten über erhebliches Vermögen, das du nicht gemeldet hast, verfügst.

Letztendlich wird es darauf hinaus laufen, dass man von dir die Leistungen seit Juni zurückverlangt und dir weitere Leistungen versagt (wenn du schnell machst bevor man dir auf die Schiche kommt, kommst du vielleicht noch um eine Anzeige wegen Sozialleistungsbetrug herum). Danach kannst du dir dein Vermögen so aufteilen, dass du davon leben kannst, inklusive Miete, Kranken- und Pflegeversicherung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll.
Melde dem JC unter Beifügung geeigneter Nachweise (in Kopie) die Erbschaft und zwar unverzüglich und ohne weitere Erklärungen.
Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


whatever88

Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 13:01:36Danke für die Antworten aber ich weiss immer noch nicht wie ich vorgehen soll.
Melde dem JC unter Beifügung geeigneter Nachweise (in Kopie) die Erbschaft und zwar unverzüglich und ohne weitere Erklärungen.
Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.

Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen oder sollte ich das persönlich klären?
Ich denke Veränderungsmitteilung einwerfen und gleichzeitig einen Anwalt nehmen als gesetzlicher Betreuer ist die beste Lösung...?

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 19:56:56Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen

Ja. Und zwar am besten heute noch.


Einen Anwalt kannst du einschalten, wenn es zu Problemen kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Man kann sich keinen Anwalt als gesetzlichen Betreuer nehmen.
Man kann sich von einem Anwalt gegenüber dem JC vertreten lassen, wenn dies bei einem Widerspruch oder einer Klage erforderlich sein sollte. Derzeit sehe ich hier eine solche Notwendigkeit nicht.
Einen gesetzlichen Betreuer kann man beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellen lassen, wenn man aufgrund Krankheit, Behinderung etc. nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Belange selbst zu kümmern. Das muss aber kein Anwalt sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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